Planetmotors Handels GmbHLiquidiert

89160 Dornstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 5052
Eingetragen
30.11.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Ayhan Tubal
seit 21.3.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Planetmotors Handels GmbH

Dornstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

31574,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

189000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1458591,83

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

142457,73

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

1821623,56



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-158562,58

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

304695,46

B. Rückstellungen

79806,70

C. Verbindlichkeiten

1570683,98

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1821623,56

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde ein Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt § 275 Abs. 2 HBG.

Umsatzsteuer

Die Umsätze des Unternehmens unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG.

Soweit die Gesamtleistung zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht war, wurde im Rahmen der Abschlussarbeiten die Mindest-Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG beachtet.

Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert. Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die Vorschriften über die Zerlegung beachtet § 28 ff GewStG.

Die Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrages um Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume wurde vorgenommen § 10 a GewStG.

Dauerschuldentgelte wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages im gesetzlich vorgesehenen Umfang hinzugerechnet § 8 Nr. 1 GewStG.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen.

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

In die Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen § 255 Abs. 3 HGB die zur Herstellung des Vermögensgegenstandes aufgewendet wurden, sind mit 0,00 Euro in die Herstellungskosten einbezogen worden. Verwaltungskosten wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände, sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro netto, ohne Umsatzsteuer § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.

Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die ausgewiesenen Guthaben- oder Schuldsalden bei Kreditinstituten stimmen - unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen - mit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum Bilanzstichtag überein.

Die sich bei Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer ergebenden Erstattungsansprüche wurden aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagevemögen zu entnehmen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Ergebnisverwendung

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 304.695,46Euro

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinn- bzw. Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von 146.132,88 Euro der zu verwenden ist.

In die Rücklagen werden 0,00 Euro eingestellt.

Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 Euro vorgesehen.

Auf neue Rechnung werden 146.132,88 Euro vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 28.09.09 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft § 264 Abs. 2 HGB

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Verbindlichkeiten mit Laufzeit über 5 Jahren 0,00 Euro

Gesicherte Verbindlichkeiten 0,00 Euro
Art der Sicherung: Bürgschaft, Grundschuld

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und den Haftungsverhältnissen § 251 HGB bestehen in Höhe von 0,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Abschreibungen §§ 254, 280 Abs. 2 HGB 0,00 Euro

Sonderposten § 273 HGB 0,00 Euro

Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 Euro

Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl im Geschäftsjahr 2 Arbeitnehmer
davon
Geschäftsführer 1
Arbeiter 0
Angestellte 1

Name des Geschäftsführers

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Ayhan Tubal, Powang 61, 4481 Strass-Attergau Österreich

Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Verrechnungskonto 897.637,39 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

Die Forderungen / Verbindlichkeiten des Verrechnungskontos gegen den Gesellschafter Ayhan Tubal resultieren aus dem Finanzverkehr.

 

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