Imran
Beteiligungs GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.534,61 |
10.643,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.534,61 |
10.643,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.034,61 |
13.143,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.621,17 |
12.128,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.871,36 |
14.553,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.492,53 |
1.682,21 |
| B.
Rückstellungen |
979,00 |
1.015,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
434,44 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
434,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.034,61 |
13.143,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Imran Beteiligungs GmbH zum
31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der
§§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt worden. Dabei
ist das für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema
für die Bilanz (§ 266 HGB) zugrunde gelegt
worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Anpassungen
zum 1.1.2010 nach dem BilMoG ergaben sich keine.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
weitestgehend der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine
GmbH.
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet.
Der Wertansatz für die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte mit dem
Nennbetrag.
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.
sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte
des
Unternehmens durch folgende Person geführt:
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der Imran Immobilien GmbH & Co. KG,
Rheda-Wiedenbrück.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Imran Immobilien GmbH & Co. KG
bestehen Forderungen von insgesamt T€ 15,0 (Vj.
11,3 T€).
Rheda-Wiedenbrück, 20.9.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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