Einzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Bauer Georg GmbH
Eggenfeldener Straße 1, 94424 Arnstorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Bauer seit 22.10.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bauer Georg GmbHArnstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGGrundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Verwendung des vollständigen Ergebnisses aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HBG einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. I. Gliederungsgrundsätze/ Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen: -Anpassung an rechtliche Änderungen Die Änderungen betreffen im Einzelnen: Die Gliederung der Bilanz ändert sich gegenüber dem Vorjahr in folgenden Positionen:
Positionen des Vorjahres: Rückdeckungsansprüche aus LV-Aktivposten Position des Geschäftsjahres: Verrechnung mit Pensionsrückstellung Gründe für die Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit Bewertungsvorschriften des HGB-BilMoG
Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind: Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 800,00 Euro vor. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 150,00 Euro bestehen gegenüber dem Gesellschafter. Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 150,00 Euro in Höhe von. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 426,74 EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe der nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 0,00 EUR. Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 EUR. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HBG über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Pensionsrückstellung Die Rückstellung für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden: (PUC-Methode - Projected Unit Credit Method)) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Georg Bauer, Schreinermeister Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 09.09.2011 Arnstorf, den 13.09.2011 gez. Bauer Georg, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.09.2011 |
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