X-log Elektronik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Charlotte Matzner seit 12.10.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.15% | |
C******** M****** | 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SPOTosphere GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
AnhangFür die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen worden. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Unternehmensspezifische Gründe, die ein Abweichen von handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angezeigt hätte, waren nicht gegeben. Änderungen in Darstellungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 (2) 3 HGB) - entfällt - Wertansätze Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Anhaltspunkte für Einzelwertberichtigungen waren nicht erkennbar. Verbindlichkeiten sind mit Rückzahlungsbeträgen angesetzt, Rückstellungen mit den Werten der bekannten oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Abzinsungen aus steuerlichen Gründen waren nicht vorzunehmen. Umrechnung von Fremdwährungspositionen (§ 284 (2) 2 HGB) Fremdwährungspositionen sind nicht enthalten. Angaben zur Bilanz Abschreibungen §268 (2) HGB - entfällt - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 268 (4) 1 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht aktiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 (3) GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag keine Forderungen und folgende Verbindlichkeiten (Restlaufzeit < 1 Jahr):
Die Gesellschafterdarlehen in Höhe von 26.800,00 Euro und die darauf aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 8.035,37 Euro sind nachrangig gegenüber den anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten § 268 (5) HGB, § 285 1a und 1b HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in Höhe von 29.159,75 € passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht passiviert.
München, den 24. September 2016 gez. Charlotte Matzner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.01.2017 |
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