Evert
Projekt GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.808,00 |
7.607,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.808,00 |
7.607,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.366.932,13 |
8.156.874,40 |
| I.
Vorräte |
2.827.590,52 |
5.719.347,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.807,22 |
890.265,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
481.534,39 |
1.547.261,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.064,77 |
1.261,44 |
| Aktiva |
3.373.804,90 |
8.165.742,84 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.311.907,59 |
1.731.962,77 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
12.600,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
65.847,49 |
65.847,49 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.233.460,10 |
1.653.515,28 |
| B.
Rückstellungen |
187.139,47 |
143.672,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.874.757,84 |
6.290.107,60 |
| Passiva |
3.373.804,90 |
8.165.742,84 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der Evert Projekt
GmbH, Hutbergstr. 62, 01326 Dresden, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter 22636, wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
B.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei
Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00 die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
2. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von Euro 12.822,25 (VJ Euro 194.268,36)
enthalten.
3. Eigenkapital
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.653.515,28 enthalten.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
1.874.757,84 (VJ Euro 6.290.107,60, mit einer Restaufzeit
über 5 Jahren bestanden nicht (VJ Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum Stichtag nicht (VJ Euro -,--).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
10.665,25 (VJ Euro 17.323,10)
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 1.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in Höhe von Euro 1.378,20 und
resultieren aus Leasingverträgen.
Geschäftsführer der Evert Projekt GmbH ist
Herr André Evert, Diplom-Ingenieur.
Das Stammkapital ist zur Hälfte eingefordert und
eingezahlt.
Dresden, 24.07.2023
gez.
André Evert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2023
festgestellt.
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