CePhaSys GmbH & Co. KGLiquidiert
10318 Berlin, DEUStammdaten
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CePhaSys GmbH & Co. KGBerlin(vormals: Werne)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Das Unternehmen hat im Berichtsjahr die Strategie hinsichtlich der Ausrichtung des Wertpapier-Engagements von kurzfristig auf langfristig geändert. Es wurden Fondsanteile erworben, welche am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten angesetzt wurden. Vom Wahlrecht einer außerplanmäßigen Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurde kein Gebrauch gemacht, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen. Für Neuzugänge beim beweglichen Anlagevermögen wurden die Abschreibungen ausschließlich linear vorgenommen. Für das Berichtsjahr wurde kein neuer Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet, allerdings wurden die aus Vorjahren bestehenden fortgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Unfertige Beratungsleistungen wurden unter den Vorräten gesondert ausgewiesen und zu Anschaffungskosten angesetzt. Es handelt sich um quantifizierbare Leistungen eines Einzelauftrags. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens wurde eine rein handelsrechtliche Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 HGB in Höhe der im Vorjahr vorgenommenen Teilwert-Abschreibung auf die Anschaffungskosten vorgenommen. Zum Bilanzstichtag waren keine Wertpapiere des Umlaufvermögens mehr zu erfassen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf nicht aktivierbare Gegenleistungen wurden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Persönlich haftende Gesellschafterin
(2) Geschäftsführer der Komplementärin
ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss wurde entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag vollständig den Kapitalkonten der Kommanditisten gutgeschrieben. Sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung des Jahresabschlusses: Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 21. April 2012 festgestellt.Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 Berlin, den 20. April 2012
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