Real Time UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Witt seit 20.10.2025 | Prokura |
Jörg Keimer seit 30.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Hans Heinrich Meller seit 11.3.2020 | Vorstandsmitglied |
Bettina Luise Fischer seit 7.4.2015 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FiNUM.Private Finance AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 1.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen [1] Die Weltwirtschaft wuchs im Jahr 2023 solide um ca. 3 %, aber etwas weniger als in 2022. Die Inflation hat ihren Höhepunkt überschritten, jedoch setzte das weiterhin hohe Preisniveau die Nachfrage der privaten Haushalte unter Druck. Dazu kann die anhaltend straffe Geldpolitik zur Bekämpfung der Inflation, was die Weltwirtschaft etwas abbremste. Die Eurozone mit einem Wirtschaftswachstum von ca. nur 0,5 % im Gesamtjahr schwächte sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte ab. Der Kaufkraftverlust im Bereich des privaten Konsums zeigte Wirkung, auch wenn sich die Inflation abschwächte. Bei unverändertem Leitzins der EZB im letzten Quartal war der Arbeitsmarkt stabil und die Betriebe konnten ihr Personal halten. Dem entgegen und damit hauptverantwortlich für die geringe europäische Wirtschaft entwickelte sich die deutsche Wirtschaft entwickelte sich mit ca. -0,3 % rückläufig. Ursächlich waren auch hier der zurückgehende private Konsum und eine pessimistische Grundhaltung aufgrund der politischen Verhältnisse. Ein robuster Arbeitsmarkt und das Lohnwachstum konnten den Kaufkraftverlust aber etwas auffangen. Im Umfeld der Finanzbranche in der Eurozone und in Deutschland war das Geschäft in 2023 gekennzeichnet durch erholte Aktienmärkte und geringe Volatilität sowie durch einen Zusammenbruch des Kredit und Einlagengeschäfts im privaten, als auch im unternehmerischen Bereich. Im Bereich der Immobilienfinanzierungen sank das Niveau noch unter dasjenige von 2012. Die FiNUM.Private Finance AG betreut mit einem kundenorientierten Ansatz vermögende Privatpersonen, Unternehmer, Unternehmen und Stiftungen. Die FiNUM.Private Finance AG unterstützt bei der Planung, Verwaltung und Anlage des Vermögens, bei der Finanzierung der persönlichen und geschäftlichen Vorhaben sowie bei der Betreuung der institutionellen und unternehmerischen Bedürfnisse. Das Produktangebot umfasst die Vermittlung von Zahlungs- und Kontokorrentdienstleistungsprodukten, Kredit- und Einlagenprodukten sowie individuelle und anspruchsvolle Anlageberatung und ausgewählte digitale Angebote. Mit diesen Produkten bieten wir unseren Kunden sowohl die Abdeckung aller grundlegenden finanziellen Bedürfnisse als auch individuelle, maßgeschneiderte Lösungen an. Darüber hinaus bietet die FiNUM.Private Finance AG anspruchsvollen Kunden Dienstleistungen und Konzepte in enger Zusammenarbeit mit (konzernverbundenen) Vermögensverwaltern und Versicherungsspezialisten an. 1.2. Unternehmensentwicklung Die Gesellschaft hat auch in 2023 Ihre Kapazitäten insbesondere auf Wachstum und Innovation konzentriert. Ein Fokus lag auf der Etablierung der vorhandenen (Beratungs-) Software und Kommunikationstechnologien, die inzwischen auch bei den Endkunden verbreitete Akzeptanz finden. Ersetzen können diese den persönlichen Kontakt nicht. Das vorhandene CRM-System unterliegt ständiger Weiterentwicklung und Funktionserweiterung auch vor dem Hintergrund neuer Produkte (ELTIF). Das Intranet ist inzwischen fertig gestellt und wird aktuell gehalten und partiell erweitert. Eine optische Neuausrichtung ist mittelfristig geplant. Per Ende 2023 waren 93 Beraterinnen und Berater (VJ: 96) für die Gesellschaft in der Endkundenberatung tätig. Die durchschnittliche Beraterproduktivität ist 2023 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Provisionserlöse insgesamt einen Rückgang um 7% auf 12.965 T€ (VJ: 13.915 T€). Während bei den Erlösen aus Beratungsverträge mit 2.931 T€ (VJ: 3.481 T€), im Bereich AIF mit 411 T€ (VJ: 600 T€) sowie im Segment Versicherungsvermittlung mit 915 T€ (VJ: 1.037 T€) eine deutliche Zurückhaltung der Kunden zu spüren war, konnten die Umsatzerlöse aus Wertpapiervermittlung mit 5.691 T€ (VJ: 5.589 T€) eine deutliche Ertragssteigerung verzeichnen. Im Bereich der Bestandsprovisionen war mit 2.521 T€ (VJ: 2.598 T€) aufgrund der Börsenentwicklung ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Auf der Kostenseite machten sich die Aufhebung der Corona-Restriktionen besonders im Bereich der Reisetätigkeiten und somit Werbungs- und Veranstaltungskosten mit 343 T€ (VJ: 278 T€) bemerkbar. Die übrigen Verwaltungskosten blieben aufgrund anhaltender Kostendisziplin mit 1.380 T€ (VJ: 1.359 T€) größtenteils stabil. Insgesamt steigerte die Gesellschaft das EBIT als bedeutendstem finanziellen Leistungsindikator nach 2022 in Höhe von 628.563,02 € in 2023 tatsächlich auf 693.960,06 € (bei einem geplanten EBIT 2023 von 900 T€). 1.3. Gesamterträge Im Geschäftsjahr 2023 wurden Gesamterträge i.H.v. 13,31 Mio. EUR (Vorjahr: 14,21 Mio. EUR) erwirtschaftet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die wesentliche Ergebniskomponente unseres Geschäftsumsatzes sind die erzielten Provisionserträge aus der Vermittlung von Finanzinstrumenten an unsere Kunden. Die Vermittlungstätigkeit stellt den Geschäftsbereich des Unternehmens dar, in dem wir unsere Kernkompetenz konzentrieren. In diesem Rahmen werden auch Beratungsleistungen erbracht. Die erzielten Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
1.4. Kostenentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 sind Gesamtkosten i.H.v. 12,59 Mio. EUR (VJ: 13,58 Mio. EUR) entstanden.
1.5. Ergebnisentwicklung Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss i.H.v. 727 T€ (Vorjahr: 633 T€). 1.6. Lage zum Bilanzstichtag 1.6.1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Jahresüberschuss i.H.v. 727 T€. Im Verhältnis zu den erzielten Provisionserträgen ergibt sich im Geschäftsjahr eine Personalaufwandsquote i.H.v. 12 % (Vorjahr: 11 %). 1.6.2. Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur der FiNUM.Private Finance AG stellt sich wie folgt dar:
1.6.3. Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der FiNUM.Private Finance AG ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich dabei um rund 1 Prozentpunkt verbessert.
1.6.4. Liquiditätslage Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12.2023 betrugen 2.343 T€ (Vorjahr: 1.879 T€). Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über einen Kontokorrentrahmen bei der UniCredit Bank AG, München, i.H.v. 300 T€. Die Provisionsansprüche der Finanzpartner an die FiNUM.Private Finance AG sind nach den vertraglichen Vereinbarungen erst an die Berater auszuzahlen, wenn die entsprechenden Provisionserträge (Forderungen an Kreditinstituten und Kunden) bei der Gesellschaft eingegangen sind. 1.6.5. Mitarbeitende Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 waren bundesweit insgesamt 91 (Vorjahr: 94) Finanzpartner als gebundene Vermittler für die FiNUM.Private Finance AG tätig. Von den 91 vertraglich gebundenen Vermittlern sind 14 Vermittler im Sinne einer reinen Haftungsdachanbindung bei der FiNUM.Private Finance AG tätig. Ferner bestand der Angestelltenvertrieb zum Jahresultimo aus 2 Beratern. Somit umfasste die Anzahl der vertrieblich und beratend Tätigen zum Jahresende 93 Personen. Im Backoffice waren zum Bilanzstichtag 19 fest angestellte Mitarbeitende beschäftigt (13 Mitarbeitende in Vollzeit, 4 in Teilzeit, 1 Aushilfen, 1 Azubi). 2. Ausblick 2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Vermögens- und Liquiditätslage Das Weltwirtschaftswachstum wird sich verlangsamen. Die Straffung der Geldpolitik der Notenbanken wird erst langsam in der Realwirtschaft ankommen. Die Inflation wird nachlassen und die Bedeutung der Schwellenländer für das weltweite Wirtschaftswachstum wird steigen. Angenommen werden von verschiedenen Experten inzwischen ein weltweites Wachstum von < 3 % und einer Inflation von ca. 5 %. In Europa wird ein minimales Wachstum erwartet, bedingt durch steigenden privaten Konsum und den erwarteten Inflationsrückgang. Ähnliche Annahmen gelten für Deutschland, wo das Realeinkommen anwachsen wird, aber die weiterhin straffe Geldpolitik der EZB herausfordernd bleibt. Die Finanzbranche könnte in 2024 vor größeren Herausforderungen stehen, als in 2023. Die Zinssätze in den Großen Volkswirtschaften fallen und die Zinsmargen fallen. Dazu könnte sich die Qualität von Vermögenswerten verschlechtern, wenn sich höhere Zinsen im Privatsektor bemerkbar machen und sich Refinanzierungsrisiken materialisieren. Im Bereich der Kapitalmärkte könnte nach zwei Jahren Zurückhaltung ein zyklischer Aufschwung stattfinden. In Europa kann die Finanzbranche wahrscheinlich von den hohen Zinsen profitieren. Dem stehen aber Unsicherheiten gegenüber, die aus dem unsicheren Ausgang der Europawahlen und den Abspaltungstendenzen sowie sonstigen Geopolitischen Unsicherheiten resultieren. Weitere Verbesserungen in den Bereichen Profitabilität und Kapital dürften für die Unternehmen der Finanzbranche schwierig zu erreichen sein. Gründe sind die finale Umsetzung der Basel-III Anforderungen. Vor den Neuwahlen zum europäischen Parlament und zur EU-Kommission ist mit einer vielzahl finaler Rechtsakte zu rechnen. Dazu zählen unter anderem die Kleinanlegerstrategie (RTF), der digitale Euro, Open Finance, die Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, etc. Deren Umsetzung kann die Gesellschaft und die gesamte europäische Finanzbranche herausfordern. Die Gesellschaft verfolgt weiterhin das Ziel durch die Gewinnung neuer Berater und Beraterinnen zu wachsen. Die Gesellschaft überzeugt durch ausgereifte und ständig weiterentwickelte Beratungstechnologie inkl. Hardware und persönliche Unterstützung der Selbstständigkeit und individueller Gestaltung von einzelnen Geschäftsmodellen der Berater und Beraterinnen. Die Berater sind frei von Umsatzvorgaben oder Produktabsatzinteressen. Mit diesem Alleinstellungsmerkmal gewinnt die Gesellschaft immer wieder neue Berater dazu, wobei Abgänge ausschließlich durch altersbedingtes Ausscheiden zu verzeichnen sind. In diesem Zusammenhang bietet die Gesellschaft ihr einzigartiges EMERITUS Programm an, das Beratern und Beraterinnen ein finanziell abgesichertes Ausscheiden ermöglicht. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft, dass die Erträge gegenüber 2023 erneut gesteigert werden können. Sie könnten aber vor dem oben geschilderten Hintergrund mindestens gleichbleiben. Die Herausforderungen könnten nach den Annahmen der Gesellschaft mindestens durch Erträge aus Sondereffekten und Verlagerung von Geschäften überkompensiert werden kann. Zudem wird ein weiterer Anstieg der Nettomittelzuflüsse in verschiedenen Assetklassen und in den Vermögensverwaltungen erwartet. Im Bereich der Sachwertanleihen sieht die Gesellschaft eine gewisse Sättigung. Im Bereich der Sachwerte (AIF) erwartet die Gesellschaft einen weiter rückläufigen Markt, der jedoch in Teilen durch die in den Fokus gerückten ELTIF kompensiert werden kann. Die Gesellschaft erwartet jedoch weitere Ertragseffekte aus der Neuanbindung von mehreren Beratern und Beraterinnen. Die Umsetzung regulatorischer Anforderungen sollte die Gesellschaft nicht mehr so sehr in Anspruch nehmen, wie in den letzten Jahren. Herausfordernd bleibt allerdings die Umsetzung der ESG-Anforderungen und die weitere Modernisierung der eingesetzten Software. Inzwischen nutzt die Gesellschaft ausschließlich cloud-basierte Technologien. Vor diesem Hintergrund gehen wir für 2024 von einem abermals herausfordernden, aber positiven Geschäftsjahr aus. Die Vermögenslage unserer Gesellschaft basiert nicht auf Werten (Beteiligungen, Wertpapiere), die von den Folgen der Finanzkrise negativ betroffen sein könnten. Somit sind hieraus keine außerordentlichen Abschreibungen und Wertminderungen zu erwarten. Bei der von uns prognostizierten Ertragslage ist von einer positiven Entwicklung der Vermögenslage auszugehen. Die Liquiditätsausstattung der FiNUM wird unterjährig durch eine entsprechende Liquiditätsplanung und -steuerung begleitet und sichergestellt. Neben einer großzügigen Kreditlinie bei einem deutschen Kreditinstitut in Höhe von 300 T€ und einer sehr auskömmlichen Liquidität ist in 2024 kein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von außen zu erwarten. Insgesamt wird erwartet, dass ein EBIT weiterhin auf hohem Niveau mit ansteigender Tendenz von 800 T€ in 2024 erreicht wird. 2.2. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das Geschäftsmodell der FiNUM basiert auf einem breit diversifizierten Beratungsansatz. Dadurch ist es möglich, die Ertragsstruktur auf unterschiedliche Produktsparten zu verteilen. Die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz der ganzheitlichen Betreuung vermögender Privatkunden mit einem Schwerpunkt im Kapitalanlagebereich macht die FiNUM zudem attraktiv für weitere Berater. Unsere Ressourcen allokieren wir künftig noch konsequenter auf die Primärerfolgsfaktoren für unser Geschäftsmodell, d.h. die laufende Qualifizierung unserer Berater, der Gewinnung neuer Berater, der laufenden Professionalisierung unserer Technik, dem weiteren Ausbau der Risikosteuerung, der Risikoprävention und der Motivation unserer Mitarbeiter. Höchstmögliche Qualität in der Geschäftsabwicklung sowie die Erschließung neuer Kundensegmente sind weitere wesentliche Bestandteile unserer Geschäftsstrategie. Wir werden weiterhin alle externen und internen Leistungsbestandteile unseres Geschäftsmodells hinsichtlich Qualität, Wertbeitrag und Wirkungsgrad überprüfen. Dies ist Basis für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Unternehmens und für schnelle zielgerichtete Entscheidungen bei möglichen Handlungsfeldern oder sich bietenden Opportunitäten. Mit unserer Kundenbasis von ca. 15.000 Kunden, einem betreuten Kundenvermögen von ca. 1 Mrd. EUR (ca. 0,6 Mrd davon AuM) und knapp 90 Beratern in Deutschland haben wir uns eine gute Ausgangsbasis geschaffen, um bei der permanenten Umverteilung von Marktanteilen eine aktive und bestimmende Rolle zu übernehmen. Die FiNUM ist auch künftig Risiken ausgesetzt. Trotz ausreichend dimensionierter interner Kontrollsysteme können unter bestimmten Bedingungen Ereignisse oder Entwicklungen eintreten, welche existenzbedrohende Folgen für die FiNUM haben könnten. Dies könnte beispielsweise durch einen signifikanten Rückgang der Erträge, den Abgang von Beratern oder durch Rechts- und Haftungsrisiken ausgelöst werden. Die FiNUM ist darüber hinaus auch grundlegenden Risiken ausgesetzt, denen die gesamte Finanzdienstleistungsbranche ausgesetzt ist, beispielsweise die allgemeine Kapitalmarktentwicklung und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Anlegerverhalten der Kunden. Weitere beispielhafte Risiken sind: - Schwierigere Kundengewinnung, geringeres Geschäftsaufkommen, mangelndes Anlegervertrauen, verstärkter Wettbewerb um Berater und deren Kundenbestände können die Ergebnisentwicklung negativ beeinflussen. Eine kurzfristige Kompensation über andere Ertragsquellen und/oder Kosteneinsparungen wäre nicht möglich. Die geplanten Wachstumszahlen könnten nicht erreicht werden. - Wechselkursschwankungen können, gepaart mit internationalen Handels- und Zollkonflikten zu einer negativen Rückkopplung bei den exportstarken Unternehmen führen. Dieses Negativszenario hätte Auswirkungen auf Aktienkurs- und Marktentwicklungen und hätte damit auch negative Folgen für die Ertragslage. - Weitere Regularien und Vorgaben des (europäischen) Gesetzgebers oder von Aufsichtsbehörden können zu einer weiteren Kapazitätsbindung und Kostensteigerung führen, was sich negativ auf die Geschäftspotentiale, Motivation der Berater und die Ergebnisentwicklung auswirken könnte. - Konsolidierungstendenzen im Finanzsektor und das Konkurrenzverhalten der Banken können die Gesellschaft durch ruinösen Wettbewerb zum Konsolidierungsobjekt werden lassen. - Negativer Einfluss von geopolitischen Veränderungen, die zu Rezession und zurückhaltendem Anlegerverhalten führen. 3. Risikobericht Die Gesellschaft verfügt gemäß über ein angemessenes System zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Die Geschäftsleitung hat eine Geschäftsstrategie und eine dazu konsistente Risikostrategie festgelegt. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Festlegung und die Sorge für die Umsetzung der Strategien dabei bei der Geschäftsleitung und ist nicht delegierbar. Die Details der Risikostrategie werden im Risikohandbuch der Gesellschaft festgehalten. Die Geschäftsleitung überprüft ihre Strategien jährlich und passt diese gegebenenfalls an. Die Inhalte sowie Änderungen der Risikostrategie werden - gegebenenfalls zusammen mit der Geschäftsstrategie - innerhalb der Gesellschaft in geeigneter Weise kommuniziert, um ein angemessenes Risikobewusstsein zu schaffen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des Risikomanagementprozesses bestrebt, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Eine frühzeitige Identifikation und die Einleitung von Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken stellen hierfür einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Gesellschaft dar. 3.1. Maßnahmen zur Umsetzung der Risikostrategie Der installierte Risikomanagementprozess umfasst eine systematische und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den unternehmerischen Risikopotenzialen. Er beginnt mit der Identifikation der Risiken und führt über deren Messung und Bewertung, Steuerung und Kontrolle bis hin zur laufenden Überwachung der Risiken. Somit wird ein Risikomanagementsystem vorgehalten, das die wesentlichen Risikoarten transparent darstellt. Das Risikomanagementsystem hat den Anspruch, alle (vorhersehbaren) Risiken zu managen, über die Risiken zu berichten bzw. die Geschäftsleitung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. 3.2. Risikoidentifikation Nur Risiken, die identifiziert wurden, können bewertet, gesteuert und überwacht werden. Allgemein wird unter Risiko ein Ereignis mit der Möglichkeit einer negativen Auswirkung verstanden, definiert als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses und dessen potenzieller Schadenshöhe - sowohl hinsichtlich eines materiellen als auch eines immateriellen Schadens. Die ständige Sensibilisierung der gesamten Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter für ihre jeweilige Tätigkeit und den jeweiligen Verantwortungsbereich mit der entsprechenden Berichtsverpflichtung ermöglicht eine frühzeitige Erkennung. Unangekündigte Kontrollen gewährleisten eine effektive Identifikation. 3.3. Relevante Risikoarten Hauptrisiken der Gesellschaft, sofern sie nicht schon oben unter 2. beschreiben sind, geben die MaRisk und der Geschäftsbetrieb vor. Dazu zählen Adressausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Marktpreisrisiken hat die Gesellschaft nicht, da sie weder Handels- noch Anlagenbestände hält. 3.4. Risikobewertung Die identifizierten Risiken werden einer Bewertung und Kategorisierung unterzogen. Risiken können dabei bei einer Folgebewertung einer variierenden Bewertung unterzogen sein, beispielsweise, wenn in laufenden Gesetzgebungsverfahren einzelne Regelungen sich zu Gunsten oder Ungunsten des Geschäftsmodells herauskristallisieren. 3.5. Risikosteuerung Im dritten Schritt des Risikomanagement-Prozesses werden, unter Berücksichtigung des Risikogehalts der identifizierten und bewerteten Risiken, risikopolitische Maßnahmen bzw. Risikosteuerungsstrategien, wie im Handbuch beschrieben, definiert. Mit den Instrumenten Risikovermeidung, Risikoüberwälzung und Risikoakzeptanz für die niedrigen Risiken steuert die Gesellschaft ihre Risiken. Sofern ein hohes wesentliches Risiko identifiziert ist, versucht die Gesellschaft dieses durch geeignete Gegenmaßnahmen sofort abzustellen. 3.6. Risikotragfähigkeit Wesentliches und wichtigstes Werkzeug zur Umsetzung des Risikomanagements bei der Gesellschaft ist die Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Liquidationsbasis. Die Risikotragfähigkeitsberechnung ermittelt, ob wesentlichen Risiken der Gesellschaft durch die vorhandene Risikodeckungsmasse (tatsächlich verfügbares Kapital zur Risikoabsicherung) laufend abgedeckt sind. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit hat die Gesellschaft im ersten Schritt das Risikokapital (abgeleitet aus dem Gesamtrisikodeckungspotenzial) und das Gesamtrisikopotenzial bestimmt. Im zweiten Schritt wird das zur Verfügung stehende Risikokapital dem Gesamtrisikopotenzial gegenübergestellt. Aus der Auslastung des Risikodeckungspotenzials und unter Zuhilfenahme des korrespondierenden Limitsystems kann die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan laufend erkennen, welche Risiken mit welcher Bedeutung für die Gesellschaft aktuell bestehen. Zum 31.12.2023 war für jeden Risikobereich ein mehr als auskömmliches Risikodeckungspotenzial vorhanden. 4. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, hat gem. § 312 HGB einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und folgende Schlusserklärung zur Beurteilung aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen abgegeben: "Schlusserklärung Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen."
Berlin, 19. Februar 2024 FiNUM.Private Finance AG Jörg Keimer Hans Heinrich Meller Vorstand [1] Quellen: Alle Daten der folgenden Beschreibung entstammen - wenn nicht anders kenntlich gemacht - Nationalen Behörden. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 92036 gemeldet. Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 15 Abs. 1 WpIG und hat gem. § 340 Abs. 4 HGB die ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung von Wertpapierinstituten anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Positionen sind gesondert und in der vorgeschriebenen Form ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V. m. Abschn. 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderung erfahren. 2. Barreserven und Forderungen Die Barreserve (Kassenbestand) zum Bilanzstichtag ist mit dem Nominalwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Forderungsverluste sind nicht eingetreten. Forderungen an Kunden sind mit ihrem Nennbetrag bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Einzelwertberichtigungen für erkennbare Ausfallrisiken in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 4) gebildet. 3. Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte (Software, Lizenzen und Kundenstamm) sowie Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Herstellungskosten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht angefallen. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen, da außergewöhnliche Wertminderungen zum Bilanzstichtag nicht eingetreten sind. Wertaufholungen gem. § 253 Abs. 5 HGB waren nicht vorzunehmen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu € 1.000,00 wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben wird. 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Forderungsverluste sind direkt abgeschrieben worden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die erst nach dem Bilanzstichtag als Aufwand zu erfassen sind. 6. Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Es existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Passive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 2 i.V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB werden entsprechend der Realisierung der Erträge gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag zugeflossene Einnahmen, die erst nach dem Stichtag als Ertrag zu erfassen sind. 7. Rückstellungen Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Rückstellungen decken alle wesentlichen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab. Gegen die Gesellschaft bestehen Ansprüche aus leistungskongruent rückgedeckten Versorgungszusagen. Die Bewertung dieser Altersversorgungszusage, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, erfolgt analog § 253 Abs. 1 S. 3 HGB. Das Deckungsvermögen ist gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zum Zeitwert bewertet, und wird, da es dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. 8. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, der gesetzlichen Rücklage und dem Bilanzgewinn zusammen. 9. Latente Steuern Eine Bildung passiver latenter Steuern war nicht erforderlich. C. Erläuterung zur Bilanz Bei den Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 3.028 (Vj. T€ 2.545) handelt es sich im Wesentlichen um Guthaben von Kontokorrentkonten in Höhe von T€ 2.343 (Vj. T€ 1.879) sowie Provisionsforderungen aus dem Vermittlungsgeschäft in Höhe von T€ 685 (Vj. T€ 666). Die Forderungen an Kunden in Höhe von T€ 3.391 (Vj. T€ 3.321) resultieren aus Beratungsleistungen in Höhe von T€ 1.340 (Vj. T€ 1.221), Provisionen von Produktpartnern T€ 662 (Vj. T€ 622) sowie Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 1.490 (Vj. T€ 1.478) Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen eine Beteiligung an der FVV GmbH, Wiesbaden. Die FVV GmbH ist eine 100 %-ige Tochter mit einem Stammkapital über T€ 25. Am 02. Dezember 2020 erfolgte eine Einstellung in die Kapitalrücklage über T€ 30. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagegitter zu entnehmen. Ein seit dem Jahr 2011 bestehender Kundenstamm mit einem Buchwert zum 31.12.2023 von T€ 142 (Vj. T€ 189) wird aufgrund seines geschäftswertbildenden Charakters über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahre abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen u.a. titulierte Rückforderungsansprüche gegenüber ausgeschiedenen Beratern in Höhe von T€ 61 (Vj. T€ 75). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 649 (Vj. T€ 589) betreffen hauptsächlich Provisionsverbindlichkeiten gegenüber Finanzberatern in Höhe von T€ 441 (Vj. T€ 328), Verbindlichkeiten aus Altersvorsorge gegenüber Finanzberatern über T€ 86 (Vj. T€ 95) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 39 (Vj. T€ 77). Unter den Rückstellungen befinden sich Verpflichtungen für Pensionen in Höhe von T€ 504 (Vj. 483 T€). Demgegenüber existieren Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe. Der Ausweis in der Handelsbilanz erfolgt gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HS 1 HGB saldiert. Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten betragen T€ 15 (Vj. T€ 10). Eine Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen liegt dem Anhang als Anlage bei. Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 66.590,00 und ist eingeteilt in 13.318 auf den Namen lautende, vinkulierte, nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 5,00 je Stückaktie. Alle Aktien haben gleiche Stimm- und Gewinnbezugsrechte. Genussrechte wurden nicht ausgegeben. Die Fristengliederung bestimmter Bilanzposten nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV ist in einer Übersicht dem Anhang als Anlage beigefügt. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisionserträge in Höhe von T€ 12.965 (Vj. T€ 13.915) ergeben sich größtenteils aus dem Vermittlungsgeschäft von Finanzanlagen in Höhe von T€ 5.691 (Vj T€ 5.589), AIF in Höhe von T€ 411 (Vj. T€ 600), Versicherungen in Höhe von T€ 915 (Vj. T€ 1.037) sowie aus Beratungsleistungen in Höhe von T€ 2.931 (Vj. T€ 3.481). Da es sich hierbei fast ausschließlich um Provisionen aus inländischen Geschäften handelt, ist eine Aufteilung nach geografischen Märkten nicht erforderlich. Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 9.121 (Vj. T€ 10.127) setzen sich im Wesentlichen aus dem Vermittlungsgeschäft von Finanzanlagen in Höhe von T€ 3.767 (Vj T€ 3.798), AIF in Höhe von T€ 248 (Vj. T€ 442), Versicherungen in Höhe von T€ 465 (Vj. T€ 566) sowie aus Beratungsleistungen in Höhe von T€ 2.045 (Vj. T€ 2.418) zusammen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 316 (Vj. T€ 293) ergeben sich größtenteils aus Erlösen durch Weiterbildungsveranstaltungen T€ 147 (Vj. T€ 93) und sonstigen Weiterberechnungen in Höhe von T€ 69 (Vj. T€ 62). Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 1.717 (Vj. T€ 1.637) entfallen im Wesentlichen auf Raumkosten in Höhe von T€ 278 (Vj. T€ 246), Werbekosten T€ 343 (Vj. T€ 278) und EDV-Kosten T€ 464 (Vj. T€ 412). E. Sonstige Angabe 1. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ermittelt sich wie folgt:
2. Sonstige Pflichtangaben Zusammensetzung der Organe: Die Vorstände der Gesellschaft sind: Jörg Keimer, Vorstand und Leiter Betrieb, Hünstetten Hans Heinrich Meller, Vorstand und Leiter Vertrieb der FiNUM.Private Finance AG, Köln. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern und setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: Ralph Konrad, Vorstand der JDC Group AG, Aufsichtsratsvorsitzender Jens Harig, selbständiger Unternehmer, stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender Ralf Funke, kfm. Leiter, Wettenberg Der Aufsichtsrat hat keine Bezüge im Geschäftsjahr 2023 erhalten. Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt neben zwei Vorständen 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft hielt im Geschäftsjahr 2023 und zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine 100 %-ige Beteiligung an der FVV GmbH, Wiesbaden, mit einem Stammkapital von T€ 25. Die FVV GmbH weist zum 31.12.2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1 auf; das Eigenkapital beträgt T€ 25. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist eine 100 %-ige Tochter der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden, die wiederum zu 100 % eine Tochter der JDC Group AG, Wiesbaden, ist. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, wird in den Konzernabschluss der JDC Group AG, Wiesbaden, (eingetragen im Amtsgericht Wiesbaden unter der Nummer HRB 22030) einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. Das Honorar des Abschlussprüfers (Nettobetrag) gemäß § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2023 beträgt insgesamt T€ 37 (Vj. T€ 37) und entfällt auf die Jahresabschlussprüfung sowie sonstige Leistungen. Vorschüsse und Kredite i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV wurden durch die Gesellschaft nicht gewährt. Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen. Es wurden keine Dienstleistungen für Dritte für Vermittlung und Verwaltung getätigt. Termingeschäfte sind nicht getätigt worden. Die Zahlungsverpflichtungen für die Folgejahre aus Miet- und Leasingverpflichtungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 378 (Vj. T€ 319). Der Abschluss des Geschäftsjahres wird beim Bundesanzeiger offengelegt. Der Vorjahresabschluss der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, wurde am 01.08.2023 zur Veröffentlichung gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister fristgemäß eingereicht. F. Nachtragsbericht Es sind keine angabepflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Berlin, 19. Februar 2024 FiNUM.Private Finance AG Jörg Keimer Hans Heinrich Meller Vorstand Anlagespiegel
Rückstellungsspiegel
Fristengliederung
BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FiNUM.Private Finance AG, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FiNUM.Private Finance AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB in Verbindung mit § 340k HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB in Verbindung mit § 340k HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 31. Mai 2024 Schneider
+ Partner GmbH
Metka Jasper, Wirtschaftsprüferin Stephan Mertens, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26. Juni 2024 festgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. Juli 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 von € 1.443.393,37 in Höhe von € 1.012.168,00 auszuschütten und in Höhe von € 431.225,37 auf neue Rechnung vorzutragen. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht und darüber hinaus bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den jeweiligen Sitzungen und anhand regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte über die Lage der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat hat diese entgegengenommen und behandelt. Das Aufsichtsratsplenum hielt im vergangenen Geschäftsjahr vier Sitzungen ab. Die Hauptversammlung vom 18.07.2023 hat die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats sämtlich bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschießt, neu bestellt. Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2023 die Herren Ralph Konrad (Vors.), Jens Harig (Stellvertreter) und Ralf Funke. Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr von den Herren Vorständen Jörg Keimer und Hans Heinrich Meller geleitet. Der Jahresabschluss unter Einschluss der Buchführung und des Lageberichtes wurde durch die zum Abschlussprüfer gewählte Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Schackstraße 1, 80539 München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2023 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates haben der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.443.393,37 EUR wie folgt aufzuteilen: - Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 76,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie= 1.012.168,00 EUR - Einstellung in andere Gewinnrücklagen = 0,00 EUR - Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = 431.225,37 EUR Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am30. Juli 2024. Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Beratung des Jahresabschlusses und in der Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2024 teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023, den Lagebericht und den Abhängigkeitsbericht seinerseits geprüft. Er hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt allen Beraterinnen und Beratern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inklusive dem Vorstand für ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2023.
Berlin, den 26. Juni 2024 Für den Aufsichtsrat: Ralph Konrad, Vorsitzender des Aufsichtsrats der FiNUM.Private Finance AG |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
99 nahegelegene Organisationen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Betrieb von Content-Sharing-Websites
Beteiligungsgesellschaften
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Allgemeine Gebäudereinigung
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Einzelhandel mit Bekleidung
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Private Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Versteigerungsgewerbe im Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Betrieb von Sportanlagen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Betrieb von Sportanlagen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erzeugung von Blumensamen
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Garten- und Landschaftsbau
Wärme- und Kältehandel
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Einzelhandel mit Schuhen
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Unternehmensberatung
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Großhandel mit Textilien
Wärme- und Kältehandel
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Einzelhandel mit Schuhen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Architekturbüros für Hochbau
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Architekturbüros für Hochbau
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen
Bauträger für Wohngebäude
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen