Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33154
Eingetragen
10.12.2002
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen GerätenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist Import, Export, Ankauf, Verkauf, Vertrieb, Leasing, Wartung, Reparaturdienst und Softwareentwicklung betr. die von der Nippon Kogaku K.K., (ab 01.04.1988: Nikon Corporation), Tokyo, hergestellten Semiconductor-Produktions-, Prüf- und Meß-Geräte sowie betr. alle anderen optischen, feinmechanischen, elektronischen und opto-elektronischen Geräte und/oder Instrumente und deren Zubehör

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Masahiro Horie
seit 12.4.2023
Geschäftsführer
Masato Hamatani
seit 22.3.2020
Geschäftsführer
Harumi Sawada
seit 27.11.2019
Geschäftsführer
Derek John Adams
seit 25.3.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Nikon Europe B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Nikon Europe B.V.
Netherlands
8000000
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nikon Precision Europe GmbH

Langen (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024

A. Geschäftsverlauf


In Abstimmung mit Nikon Corporation, Tokio, Japan, sowie Nikon Precision Inc., Belmont, USA, (NPI) verkauft Nikon Precision Europe GmbH (NPE) auf Basis einer Kommissionärsvereinbarung zwischen NPE und NPI neue fotolitographische Maschinen an den Kunden Intel in eigenem Namen, aber für Rechnung von NPI. NPE erbringt außerdem Verkaufs-, Installations- und Garantiedienstleistungen für NPI und verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gebrauchte Maschinen an Intel und Nicht-Intel Kunden, sowie neue Maschinen (Scanner und Stepper) und neue MEMs-Stepper (Micro Electro Mechanical Systems - Mini-Stepper) an Nicht-Intel Kunden, Zubehör und Ersatzteile. Daneben ist NPE im Bereich After Sales Geschäfte sowie Dienstleistungen für die Kunden der Nikon Precision Gruppe tätig.


Diese Dienstleistungen vergütet NPI gegenüber NPE wie folgt:


1.) Vergütung für die Unterstützung bei Verkauf, Technik und Kundenbetreuung ("Sales, Technical & Market Support Fee", STMS-Vergütung).


2.) Provision für den Verkauf neuer Maschinen ("Commission for Successful Sales").


Die STMS-Vergütung gewährleistet, dass NPE jedes Geschäftsjahr einen vertraglich zugesicherte feste operative Marge aus seinem Kerngeschäft erwirtschaftet. Diese Marge berechnet sich als prozentualer Aufschlag auf NPEs operative Kosten ("Selling, General & Administrative Expenses"; nahezu deckungsgleich mit der Summe von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen).


Im weltweiten Markt lag die Anzahl der verkauften Halbleiter-Maschinen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei etwa 520 Einheiten (Vorjahr: 480 Einheiten). Die Gesamtzahl der von der Nikon-Gruppe verkauften Maschinen blieb stabil bei 45 Einheiten im Vorjahr auf 46 Einheiten in diesem Jahr (davon 31 Neumaschinen und 15 Gebrauchtmaschinen). Allerdings stieg die Anzahl der Neumaschinen, während die Anzahl der Gebrauchtmaschinen leicht zurückging.


Der weltweite Chipmangel der vergangenen Jahre scheint sich aufgelöst zu haben und die Industrie verfügt über einige Überkapazitäten. Dies führt zu einer Abschwächung für das Berichtsjahr, da die marktführenden Hersteller die Nachfrage nach neuen Nikon-Step-and-Repeat-Maschinen (NSR) ins nächste Wirtschaftsjahr verschieben. Die Investitionspläne der führenden Hersteller haben aufgrund der erforderlichen hohen finanziellen Investitionen und des Einflusses von Regierungen, Subventionen usw. erhebliche Auswirkungen auf die langfristigen Pläne (über 5 Jahre). Dennoch werden von bestehenden Kunden weiterhin neue Investitionen getätigt, da sie auf neue Technologien umsteigen und die Diversifizierung der Konsumgüter, für die Chips benötigt werden, fortgesetzt wird.


Beim Kommissionärsmodell verbleiben die direkten Kundenbeziehungen bei NPE; Umsatz und Gewinnrisiko für den INTEL-Account liegen jedoch beim Auftraggeber NPI und/oder Nikon Corporation. Bei Bedarf können die Regeln des Kommissionärsvertrags jährlich angepasst werden.


Die von uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vertriebenen gebrauchten Maschinen, Zubehör und Ersatzteile sowie auch die auf Kommissionärsbasis in eigenem Namen und auf Rechnung des Prinzipals NPI verkauften Maschinen werden vom Hauptlieferanten Nikon Corporation in der gleichen Währung fakturiert wie die entsprechenden Verkäufe an unsere Kunden bzw. die Kunden von NPI (Euro, USD oder JPY). Trotz unseres Geschäftsmodells ist unser Geschäft daher weiterhin beeinflusst von Wechselkursschwankungen, insbesondere zwischen Japanischem Yen (JPY), US-Dollar (USD), Britischem Pfund Sterling (GBP), Israelischen Neuen Schekel (ILS) und dem Euro (EUR).


Die Vereinbarung mit der Nikon Corporation über die Verwendung einer einheitlichen Währung für den Kauf und Verkauf ist für NPE sehr hilfreich und reduziert die Auswirkungen schwankender Wechselkurse erheblich.


Der weltweite Halbleitermarkt erreichte im Berichtsjahr kaum die prognostizierte Profitabilität. Als Folge davon verzögern zahlreiche Hersteller ihre Investitionen und bauen in einigen Fällen sogar Personal ab. Dies ist für die Branche nicht ungewöhnlich und der "Siliziumzyklus" ist seit vielen Jahrzehnten bekannt, obwohl die Intensität und Häufigkeit der Schwankungen zunehmen.

Trends in Umsätzen


NPE erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023/2024 Umsätze in Höhe von EUR 122,7 Mio. (Vorjahr: EUR 98,7 Mio.). Es wurden vier gebrauchte Maschinen (Vorjahr: 3) und zwei neue MEMs-Stepper (Vorjahr: 0), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, verkauft. NPE hat im Geschäftsjahr 2023/2024 sechs neue Maschinen (Vorjahr: 3) und keine hochwertige Aufrüstung in eigenem Namen (Vorjahr: eine), aber im Auftrag und für Rechnung von NPI verkauft; die zugehörigen Umsatzerlöse werden dem Kommittenten NPI zugerechnet.


Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

2023/2024 2022/2023 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Verkauf gebrauchter Maschinen und Zubehör 38.152 27.612 10.540
Verkauf neue Maschinen 4.721 0 4.721
Dienstleistungen 25.848 27.688 -1.840
Verkäufe von Ersatzteilen 36.147 36.354 -207
STMS-Vergütung 0 1.336 -1.336
Installationsvergütung 9.767 3.964 5.803
Garantievergütung 7.612 1.369 6.243
Kommissionärsvergütung 444 359 85
Umsatzerlöse 122.691 98.682 24.009


Umsatzerlöse aus Eigengeschäft:


Die Umsatzerlöse mit gebrauchten Maschinen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 18,2 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden vier gebrauchte Maschinen (Vorjahr: drei) und zwei neue MEMS-Stepper (Vorjahr: keine) verkauft. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zubehör stiegen um EUR 1,1 Mio. auf EUR 20,0 Mio. Es gab Umsatzerlöse von EUR 4,7 Mio. mit neuen Maschinen im eigenen Namen im abgelaufenen Geschäftsjahr (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Die Umsätze aus Dienstleistungen waren um EUR 1,8 Mio. niedriger als im Vorjahr mit EUR 27,7 Mio. aufgrund von weniger Maschinenverlagerungen im aktuellen Geschäftsjahr. Die Verkäufe von Ersatzteilen sanken von EUR 36,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 36,1 Mio.


Umsatzerlöse aus von NPI an NPE vergüteten Dienstleistungen:


Die Erlöse aus der STMS-Vergütung sanken im Berichtsjahr um EUR 1,3 Mio. da aufgrund des Jahresergebnisses die Erlöse, die über der vertraglichen Marge liegen an Nikon Corporation weitergegeben wurden. Die Umsätze aus Installations- und Garantievergütung stiegen um EUR 12,1 Mio. (Vorjahr: EUR 5,3) durch die Installation von sechs Neumaschinen bei Intel. NPE steht aus der Kommissionärsvereinbarung mit NPI eine vertraglich zugesicherte feste operative Marge zu, die abschließend durch Anpassung der Vergütungshöhe für das Service-Geschäft sicherzustellen ist.


Durch die Art unseres Geschäftsmodells wird nur noch eine STMS-Vergütung für den Intel Bereich von NPI an NPE vergütet. Die Erlöse, die über der vertraglich zugesicherte feste operative Marge liegen, werden in Form eines Royalty Fees an die Nikon Corporation weitergegeben. Dies sind im Geschäftsjahr EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4), welche unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt werden.

Beschaffung


Alle Maschinen (Neugeräte) für den Kunden Intel werden durch NPE im Auftrag von NPI im Rahmen des Kommissionsgeschäfts vermittelt. Physisch erfolgt die Lieferung von der Nikon Corporation an die Kunden. Gebrauchtgeräte werden vor allem von Nikon Tec Corporation, Tokio, Japan, oder Kunden, Ersatzteile überwiegend von Nikon Corporation eingekauft.

Investitionen


Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir Investitionen in Höhe von TEUR 1.022 (Vorjahr: TEUR 829) getätigt, im Wesentlichen für Werkzeuge.


Für das kommende Geschäftsjahr planen wir Anschaffungen in Höhe von EUR 2,2 Mio., im Wesentlichen für Werkzeuge für Neuinstallationen und IT-Infrastruktur.

Personal- und Sozialwesen


Für NPE war zum Ende des Berichtsjahrs am deutschen Hauptsitz sowie den internationalen Niederlassungen die folgende Anzahl von Mitarbeitern tätig:

Deutschland Großbritannien Irland Frankreich Israel Insgesamt
31. März 2024 52 28 154 21 69 324
(Vorjahr) (53) (28) (150) (20) (72) (323)


In den Angaben sind auch 18 (Vorjahr: 23) bei Nikon Corporation sowie vie (Vorjahr: vier) bei Nikon Korea angestellte Mitarbeiter enthalten, die zu NPE entsandt worden sind, ausschließlich für NPE tätig werden und auch von NPE eine Vergütung erhalten.


NPE sieht für die Niederlassungen in Deutschland, Großbritannien, Irland und Frankreich eine Altersversorgung vor, auf deren Leistungen alle bei NPE festangestellten Mitarbeiter Anspruch haben. In Israel besteht für NPE eine gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung an einem gesetzlichen Abfindungs-/Ruhestandsprogramm.

B. Lage der Gesellschaft

Ertragslage


Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von neuen Maschinen, sowie gebrauchten Maschinen und Zubehör betragen im Berichtsjahr EUR 42,9 Mio. (Vorjahr: 27,6 Mio. bei drei gebrauchten und keiner neuen Maschine und Zubehör und kein MEMS-Stepper). Der Rückgang ist hauptsächlich auf den Produktmix und den niedrigeren Verkauf an Zubehör zurückzuführen.


Die Erlöse aus Dienstleistungen und die Erlöse aus Ersatzteillieferungen an Dritte sanken um EUR 2,0 Mio. von EUR 64,0 Mio. auf EUR 62,0, Mio.; dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Dienstleistungsumsätzen um EUR 1,8 Mio aufgrund von weniger Umsatz aus Maschinenverlagerungen zu begründen.


Für die im Auftrag von NPI erbrachten Dienstleistungen (STMS sowie Kommissionärstätigkeit) erhielt NPE Vergütungen von NPI in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Bei den um EUR 24,0, Mio. gestiegenen Umsatzerlösen stieg auch der Rohgewinn (Umsatzerlöse ab-zgl. Materialaufwand) von EUR 67,1 Mio. in 2022/2023 um EUR 7,9 Mio. auf EUR 75,0 Mio. im Berichtsjahr an. Die Rohmarge sank von 68,0 % in 2022/2023 auf 61,1 % im Berichtsjahr, bedingt durch den Produktmix. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen sanken von EUR 27,7 Mio. im Vorjahr um EUR 1,9 Mio. auf EUR 25,8 Mio. im Berichtsjahr.


Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 1,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,9 Mio. im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf die im Vorjahr enthaltenen Erstattungen von Einkommensteuer für ausländische Mitarbeiter zurückzuführen.


Der Personalaufwand erhöhte sich von EUR 43,7 Mio. in 2022/2023 auf EUR 44,5 Mio. im Berichtsjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Löhne und Gehälter (+ EUR 0,8 Mio.) zurückzuführen, die vor allem wegen des Zuwachses bei den Beschäftigtenzahlen stiegen.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um EUR 0,6 Mio. auf EUR 18,1 Mio. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus niedrigeren Aufwendungen für Fremdleistungen um EUR 1,4 Mio. Außerdem haben sich die Reisekosten im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,5 Mio. reduziert. Gegenläufig stiegen die Aufwendungen für Werbung & Messe um EUR 1,6 Mio.


Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stiegen auf EUR 2,6 Mio.


Im Berichtsjahr entstand ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 9,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Ursächlich für den Anstieg des Jahresergebnisses ist im Wesentlichen der Verkauf von vier (Vorjahr: drei) gebrauchten Maschinen in eigenem Namen.

Finanz- und Vermögenslage


Das Eigenkapital von NPE stieg infolge des Jahresüberschusses 2023/2024 in Höhe von EUR 9,8 Mio. und der im Berichtsjahr an die Muttergesellschaft Nikon Europe B.V. erfolgten


Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2,2 Mio. insgesamt um EUR 7,6 Mio. Bei einer von EUR 87,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 78,1 Mio. im Berichtsjahr gesunkenen Bilanzsumme stieg die Eigenkapitalquote von 30,6 % auf 44,1 %.


Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von NPE beträgt im Berichtsjahr EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.). Dies ist vor allem auf die Verringerung der Erhaltenen Anzahlungen von Kunden um EUR 11,6 Mio. sowie der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von EUR 8,9 Mio. zurückzuführen.


Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von - EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: - EUR 4,9 Mio.) umfasst im Wesentlichen die Investition in Sachanlagen von EUR 0,9 Mio.


Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von - EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: - EUR 7,1 Mio.) betrifft die Gewinnausschüttung an den Alleingesellschafter Nikon Europe B.V.


Der Finanzmittelfonds (liquide Mittel) von NPE fiel von EUR 26,2 Mio. auf EUR 25,3 Mio.


Zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs stellt Nikon Europe B.V. einen Kreditrahmen nach eigenem Ermessen über einen Cash-Pool zur Verfügung. Zum 31. März 2024 besteht eine Cash-Pool-Forderung in Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.).


Das Umlaufvermögen von NPE ist um EUR 9,7 Mio. im Vergleich zum Vorjahresende gesunken; der Bestand an Waren sank durch den Verkauf von Ersatzteilen für neue Maschinen um EUR 11,0 Mio. und der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sanken um EUR 0,9 Mio., ebenso wie die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stichtagsbedingt um EUR 2,2 Mio. stiegen. Das Working Capital stieg von EUR 24,8 Mio. zum 31. März 2023 auf EUR 32,7 Mio. zum 31. März 2024.


Innerhalb der Passivposten der Bilanz sanken die Rückstellungen von EUR 15,6 Mio. zum 31. März 2023 auf EUR 14,7 Mio. zum 31. März 2024. Dies ist hauptsächlich auf den Rückgang der sonstigen Rückstellungen, um EUR 3,0 Mio. zurückzuführen. Im Wesentlichen resultiert dies aus der Reduzierung der Bonusrückstellung um EUR 2,8 Mio. sowie geringeren sonstigen Personalrückstellungen (Altersteilzeitrückstellung, Reisekosten). Die Verbindlichkeiten sanken von EUR 42,2 Mio. zum 31. März 2023 auf EUR 21,2, Mio. zum 31. März 2024. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen fielen von EUR 13,6 Mio. auf EUR 2,0 Mio.; sie betreffen Vorauszahlungen von Kunden für vier Maschinen (im Vorjahr fünf Maschinen). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken von EUR 25,5 Mio. zum 31. März 2023 auf EUR 16,5 Mio. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten gegenüber NPI aufgrund der Anzahlungen für eine neue Maschinen für den Kunden Intel, wohingegen im Vorjahr die Anzahlungen für 3 Maschinen enthalten waren. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um EUR 0,6 Mio.


Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (EUR 7,8 Mio.; Vorjahr: EUR 3,1 Mio.) betrifft hauptsächlich abgegrenzte Kundenzahlungen für über einen festen Garantiezeitraum gewährte Gewährleistungen, welche durch NPE zu erbringen sind und bei denen die Zahlungszuflüsse von Kunden nicht im Rahmen der Kommissionärsvereinbarung an NPI weitergeleitet werden müssen. Bei Kauf der Maschinen wird den Kunden ein erweiterter Garantieanspruch zugesichert und separat im Voraus vergütet. NPE hat im Berichtsjahr sechs neue Maschine (im Vorjahr keine neue Maschine) und keine hochwertige Aufrüstung (im Vorjahr keine) im Auftrag von NPI verkauft, keine neue Maschine (im Vorjahr keine neue Maschine), aber zwei MEMS-Stepper (Vorjahr keine) im eigenen Auftrag. Die ertragswirksame Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt entsprechend der vertraglich festgelegten Garantiezeit der jeweiligen Maschine.


Unsere im Lagebericht des Vorjahres ausgedrückten Erwartungen im Hinblick auf die Umsatzerlöse In Höhe von EUR 118,9 Mio. konnten mit erzielten EUR 118,6 Mio. fast erreicht werden. Aus den gesamten Serviceerlösen wurde ein Umsatzvolumen in Höhe von EUR 92,9 Mio. erzielt. Diese setzen sich unter anderem aus Serviceerträgen, STMS-Vergütungen, Ersatzteilverkäufen und Kommissionsvergütungen zusammen. STMS-Vergütungen fielen durch den Gewinn aus Eigengeschäft nicht an. Die geplanten Kommissionserlöse in Höhe von EUR 0,5 Mio. wurden mit erreichten EUR 0,4 Mio. nicht ganz erreicht. Unser Jahresergebnis vor Steuern überstieg mit EUR 9,8 Mio. den geplanten Wert von EUR 9,1 Mio.


Mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr sind wir sehr zufrieden, da unsere Profitabilität durch den Verkauf von Gebrauchtgeräten stabil geblieben ist. Unser Hauptkunde verschiebt weiterhin Aktivitäten in das nächste Geschäftsjahr. Dadurch verschiebt sich unsere Umsatzrealisierung in das Folgejahr.

C. Hinweise auf Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung


Unser größtes Risiko ist die mangelnde Verfügbarkeit unserer neuen Produkte und gebrauchten NSR-Systemen auf dem Markt. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit allen anderen Nikon-Tochtergesellschaften zusammen, um von unseren Bestandskunden hochwertige gebrauchte Systeme zu realistischen Preisen zu erwerben. Der Mangel an neuen Produkten ergibt sich aus der eingeschränkten Kapazität der Fabrik des Mutterunternehmens in Japan.


Bei einem unserer wichtigsten Kunden sehen wir immer noch einen Aufschub der Aktivitäten, sodass wir die Arbeiten erst gegen Ende des Kalenderjahres 2024 bzw. Anfang 2025 abschließen können. Es besteht allerdings das Risiko, dass diese Arbeiten von unseren Kunden weiter in die Folgejahre verschoben werden, wodurch eine Abhängigkeit des Großkunden gegeben ist.


Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland sowie der Konflikt in Israel hatten im Berichtsjahr keine direkten Auswirkungen auf unser Geschäft. Im letzteren Fall sehen wir eine Verzögerung geplanter Aktivitäten, die teilweise durch den Konflikt beeinflusst worden sein könnten, aber eher mit der Entwicklung der globalen Märkte zu tun haben. In einigen unserer Länder verzeichnen wir eine erhöhte Personalfluktuation, die zusätzliche Kosten verursacht; dies bewegte sich jedoch im Rahmen der geplanten Kosten.


Aufgrund der Kommissionärsstruktur und der bestehenden Dienstleistungsverträge mit NPI sind das Geschäft und die Ergebnisse der NPE weniger abhängig und beeinflusst von den extremen Konjunkturzyklen der Branche und den Investitionsplänen ihrer wichtigsten Kunden in Europa. Zudem wurden durch den lokalen Vertrieb gleichzeitig höhere Gewinne erwirtschaftet.


Die Mehrheit der Mitarbeiter arbeitet jetzt in einem hybriden Arbeitsmodell, das zu einer besseren Work-Life-Balance führt. Wenn wir das Risiko des hybriden Arbeitsmodells in Betracht ziehen, könnten wir davon ausgehen, dass wir den Beziehungsaufbau verlieren und dies zu einer höheren Fluktuation führen kann. Aber dies konnten wir bei NPE nicht feststellen. Im Gegenteil, der Großteil der Fluktuation entfiel auf irische Ingenieure, die im Schichtsystem und nicht hybrid arbeiten. Der Vorteil des hybriden Arbeitsmodells ist tatsächlich hilfreich, da viele Mitarbeiter dies als Teil ihrer Arbeitsbedingungen erwarten. Indem wir ein hybrides Arbeitsmodell anbieten, konkurrieren wir mit anderen Arbeitgebern, die dasselbe anbieten.


Aufgrund unseres Geschäftsmodells reduzierten sich die Währungsrisiken, da Neumaschinen von der Nikon Corporation an NPI verkauft werden und Verkäufe an Kunden auf Rechnung von NPI getätigt werden. Die eigenen Währungsrisiken beschränken sich auf den Kauf und Verkauf von Währungen zur Versorgung der Niederlassungen mit den jeweiligen Landeswährungen.


Mögliche Liquiditätsrisiken werden laufend überwacht. Unser Anlagevermögen in der Bilanz ist durch Eigenkapital gedeckt. Aufgrund des Geschäftsmodells erwarten wir auch zukünftig keine Liquiditätsprobleme.


Basierend auf einer Finanzanalyse werden die Forderungen gegen NPE sowie die Forderungen des Auftraggebers kontrolliert und nach Fälligkeiten analysiert. Die Kundenbetreuer und der Vertrieb werden mindestens monatlich über die offenen Forderungen informiert. Diese Abteilungen mahnen die Kunden regelmäßig bei überfälligen Forderungen. Wenn ein Kunde das Fälligkeitsdatum um 60 Tage überschreitet, wird der zuständige Manager eingeschaltet, um das Zahlungsproblem zu lösen. In solchen Fällen kann, wie bereits mehrfach geschehen, die Belieferung des jeweiligen Kunden gesperrt werden. Wir prüfen die Bonität der Kunden, insbesondere von Neukunden, in Zusammenarbeit mit einer Auskunftei.


Risiken aus Cashflow-Schwankungen begegnen wir durch den Einsatz von Fremdkapital aus der Konzernzugehörigkeit (Cash-Pool).


Zu Steuerrisiken aufgrund einer laufenden Betriebsprüfung können wir zurzeit keine Angaben machen. Es bestehen Transferpreisrisiken, die allerdings überwacht werden.


Aufgrund des Geschäftsmodells hängt die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der NPE von den Entscheidungen der Nikon Corporation ab. Der Kommissionärsvertrag und der damit verbundene Dienstleistungsvertrag sind beide auf die Dauer von einem Jahr befristet und verlängern sich automatisch, sofern nicht eine Partei die Verträge spätestens 90 Tage vor Ablauf kündigt. Da derzeit alle Beteiligten von dem Geschäftsmodell profitieren, ist daher zumindest mittelfristig nicht mit einer Änderung dieser Vereinbarungen zu rechnen.


In naher Zukunft sieht das Management keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Wir richten unsere Personaleinstellung und die Aufstockung der Ressourcen weiterhin an den Plänen der Kunden in Irland und Israel aus. Wir verzögern die Einstellung von Mitarbeitern, entsprechend den Planungen unserer Kunden.

D. Weitere Berichterstattung

Ausblick


Unser aktuelles Budget prognostiziert für das Geschäftsjahr 2024/2025 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 101,1 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 5,8 Mio. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 planen wir ein Gesamtumsatzvolumen von EUR 17,4 Mio. durch den Verkauf von Gebrauchtmaschinen und Zubehör sowie einen Anstieg der Serviceerlöse von EUR 81,6 Mio. auf EUR 86,1 Mio. Die geplanten Serviceerlöse beinhalten STMS-Vergütungen von NPI in Höhe von EUR 9,5 Mio., Lizenzgebühren an Nikon Corporation in Höhe von EUR 2,5 Mio. und Kommissionserlöse in Höhe von TEUR 21,8.

Forschung und Entwicklung


Eigene Aktivitäten entfaltet NPE in diesem Bereich nicht; sie werden überwiegend von der Nikon Corporation wahrgenommen.

Zweigniederlassungen


Neben dem deutschen Hauptsitz in Langen unterhält NPE Zweigniederlassungen in Dunfermline, Großbritannien, Lieusaint, Frankreich, Leixlip, Irland, und in Kiryat Gat, Israel. Während die israelische Niederlassung vor allem Service- und Wartungsarbeiten ausführt, werden von den anderen Niederlassungen vertriebsunterstützende Funktionen übernommen. Die ausländischen Niederlassungen unterstützen den deutschen Hauptsitz in der Kundenbetreuung und treten im Außenverhältnis selbständig auf. Die Fakturierung gegenüber den Kunden erfolgt durch den deutschen Hauptsitz, weshalb Umsätze ausschließlich in Deutschland erfasst werden. Wesentliche Investitionen fanden in den Zweigniederlassungen im Geschäftsjahr nicht statt.


Die Mitarbeiterzahlen in den Zweigniederlassungen verteilen sich zum 31. März 2024 wie folgt:

Großbritannien: 28 (Vj.: 27)
Irland: 154 (Vj.: 161)
Frankreich: 21 (Vj.: 19)
Israel: 69 (Vj.: 74)

 

Langen (Hessen), den 2. Dezember 2024


Die Geschäftsführung


Derek John Adams


Harumi Sawada


Masahiro Horie


Masato Hamatani


Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen)

Bilanz zum 31. März 2024

Aktiva

31.3.2024 31.3.2023
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Datenverarbeitungsprogramme 34.213,67 45.944,07
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 27.189,80 36.681,07
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.692.450,77 2.593.057,78
3. Geleistete Anzahlungen 8.055,00 0,00
2.761.909,24 2.675.682,92
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 20.295.426,60 31.302.492,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.320.991,59 19.152.871,09
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.002.593,62 4.186.741,62
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.054.654,45 3.798.713,51
29.378.239,66 27.138.326,22
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 25.252.182,92 26.193.018,53
74.925.849,18 84.633.837,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 390.392,78 422.450,62
78.078.151,20 87.731.971,27

Passiva

31.3.2024 31.3.2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.090.335,05 4.090.335,05
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 4.118.410,87 4.118.410,87
III. Gewinnvortrag 16.366.730,55 14.505.770,80
IV. Jahresüberschuss 9.819.602,13 4.120.959,75
34.395.078,60 26.835.476,47
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 478.733,99 508.721,00
2. Steuerrückstellungen 3.990.907,45 1.830.741,14
3. Sonstige Rückstellungen 10.252.379,41 13.219.116,72
14.722.020,85 15.558.578,86
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.951.983,89 13.561.034,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 915.729,63 1.550.262,26
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.526.272,00 25.466.320,38
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.753.525,54 1.617.144,31
21.147.511,06 42.194.761,45
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.813.540,69 3.143.154,49
78.078.151,20 87.731.971,27

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

2023/2024 Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 122.690.552,29 98.682.276,54
2. Sonstige betriebliche Erträge 925.299,11 1.063.531,84
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 37.624.468,05 27.383.578,70
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.068.074,62 4.193.847,87
47.692.542,67 31.577.426,57
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 37.001.604,81 36.221.764,99
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.542.290,18 7.458.030,39
44.543.894,99 43.679.795,38
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 937.266,64 772.166,57
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.111.519,82 18.759.453,30
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 164.020,89 32.895,72
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 76,00 2.247,34
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.606.157,81 788.785,03
10. Ergebnis nach Steuern 9.888.414,36 4.198.829,91
11. Sonstige Steuern 68.812,23 77.870,16
12. Jahresüberschuss 9.819.602,13 4.120.959,75

Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Gesellschaft enthält neben der Geschäftstätigkeit der Hauptniederlassung in Langen auch die Geschäftstätigkeiten der Zweigniederlassungen in Großbritannien, Irland, Frankreich und Israel.


Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 ist nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, Währungsumrechnung


1 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert zum Vorjahr angewendet worden.


2 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauern von drei bis dreizehn Jahren.


3 Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen. Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 800,00 werden ebenfalls im Zugangsjahr voll abgeschrieben.


4 Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten durch Einzelbewertung oder zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Angemessene Abschläge wegen Unbrauchbarkeit oder geringer Gängigkeit werden berücksichtigt.


5 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert.


6 Forderungen (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 0) und Verbindlichkeiten (TEUR 3.831; Vorjahr: TEUR 18.214) gegen die bzw. gegenüber der Nikon Precision Inc., Belmont, Kalifornien, USA, die aus Lieferungen und Leistungen resultieren, werden aufgerechnet und mit dem Saldo in Höhe von TEUR 3.831 (Vorjahr: TEUR 18.214) unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.


7 Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind zum Aktivwert auf Basis einer Bewertung der Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin, angesetzt. Der von der Versicherung bescheinigte Aktivwert der Rückdeckungsversicherungsansprüche wird jeweils aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet.


8 Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich fast ausschließlich um Kontokorrent- und Festgeldguthaben bei Banken, die ebenfalls zu Anschaffungskosten erfasst sind.


9 Die Pensionsrückstellungen wurden gebildet für kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen. Die Ansprüche gegen die Rückdeckungsversicherung sind unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bilanzierung und Bewertung von Direktzusagen mit kongruenter Rückdeckungsversicherung erfolgt entsprechend wertpapiergebundenen Versorgungszusagen mit dem beizulegenden Zeitwert der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Dieser entspricht im Falle der Versorgungszusagen der Nikon Precision Europe GmbH (im Folgenden "NPE") dem von der Versicherung bescheinigten Aktivwert. Wegen der fehlenden Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an die Pensionsberechtigten erfolgte keine Verrechnung der Aktivwerte mit den Pensionsrückstellungen.


10 Pensionsrückstellungen wurden ferner gebildet für nicht kongruent rückgedeckte mittelbare Versorgungszusagen. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) verwendet. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage des Ausscheidemodells der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck (Sterbetafeln). Als Rechnungszinssätze wurden für die Rückstellungsermittlung 1,83% (zehnjährige Durchschnittsbildung) und 1,80% (siebenjährige Durchschnittsbildung) verwendet, welche den von der Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen entsprechen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt 1.305 EUR. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Weiterhin wurden folgende Annahmen getroffen: Entwicklung der Gehälter 2,5% p.a., Entwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen 2% p.a. und Entwicklung der Überschüsse 4,5% p.a.


11 Die sonstigen Rückstellungen werden gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, geschätzten Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen sind bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wird, abgezinst.


12 Alle Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


13 Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse niedriger (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in Euro werden erfolgswirksam erfasst; die in den Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthaltenen Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden durch entsprechende Aufgliederung der Posten im Anhang gesondert ausgewiesen.


14 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 7,8 Mio. enthalten mit EUR 7,0 Mio. erhaltene Kunden-Zahlungen für künftige Garantieleistungen, soweit diese noch nicht als Ertrag realisiert worden sind.


15 Die in Fremdwährung erfassten Vermögensgegenstände und Schulden der ausländischen Zweigniederlassungen werden mit den Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages in Euro umgerechnet.


16 Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem maßgeblichen Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von 29,13% für Deutschland, 25% für Großbritannien, 12,5% für Irland, 25% für


Frankreich sowie 23% für Israel zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Zum 31. März 2024 liegen folgende temporäre Bewertungsdifferenzen vor:

temporäre Bewertungsdifferenz resultierende latente Steuern (- = passiv)
Deutschland TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78 23
Forderungen ggü. verbundene Unternehmen 0 0
sonstige Vermögensgegenstände 86 25
Pensionsrückstellungen 16 5
sonstige Rückstellungen 742 216
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Verbindlichkeiten ggü. verbundene Unternehmen 281 82
Großbritannien
Anlagevermögen -13 -1
Verbindlichkeiten 464 116
Israel
Rückstellungen 820 189
Saldo aktive - passive latente Steuern 655


Zum 31. März 2024 bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge mehr in Deutschland, somit ist auch keine aktive latente Steuer mehr auf steuerliche Verlustvorträge in Deutschland zu ermitteln (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 1.057). Unter Berücksichtigung der zum 31. März 2024 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge und der derzeitigen Planungsrechnung für die nächsten fünf Geschäftsjahre ergeben sich aktive latente Steuern in Frankreich (TEUR 336; Vorjahr: TEUR 316).


Unsaldiert ergibt sich zum 31. März 2024 eine Summe von TEUR 992 an aktiven sowie TEUR 1 an passiven latenten Steuern. Nach Saldierung verbleibt ein aktivischer Überhang in Höhe von TEUR 991.


Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung aus dem aktivischen Überhang in Höhe von TEUR 991 wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr nicht aktiviert.

C Angaben zur Bilanz


1 Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände zu historischen Anschaffungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023/2024 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.


2 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum 31. März 2024 mit TEUR 4.002 aus den Cashpool Forderungen gegen die Nikon Europe B.V. und mit TEUR 1 aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen


3 Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 802 (Vorjahr: TEUR 887) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese betreffen mit TEUR 479 den Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.


4 Das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 4.090.335,05 entspricht dem umgerechneten Nennbetrag des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals (DM 8.000.000,00).


Der Gewinnvortrag zum 31. März 2024 in Höhe von EUR 16.366.730,55 ergibt sich aus dem Gewinnvortrag zum 1. April 2023 in Höhe von EUR 14.505.770,80 sowie dem Vorjahresüberschuss (+ EUR 4.120.959,75) abzüglich einer im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgten Ausschüttung in Höhe von EUR 2.260.000,00.


5 Für mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.253 (Vorjahr: TEUR 1.224) wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Diese Verpflichtungen sind durch das Vermögen der Allianz-Pension-Management e.V. überbetrieblichen Unterstützungskasse für die Wirtschaft in Höhe von TEUR 1.066 (Vorjahr: TEUR 1.069) gedeckt. Somit ergibt sich gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB eine Unterdeckung in Höhe von TEUR 187 (Vorjahr Unterdeckung: TEUR 155). Das Vermögen der Unterstützungskasse besteht vor allem aus verzinslichen Kapitalanlagen, Aktien und Immobilien. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für diese


Versorgungsanwartschaften wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) verwendet. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage des Ausscheidemodells der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck (Sterbetafeln). Als Rechnungszinssätze wurden für die Rückstellungsermittlung 1,83% (zehnjährige Durchschnittsbildung) und 1,80% (siebenjährige Durchschnittsbildung) verwendet, welche den von der Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen entsprechen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt 1.305 EUR. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Weiterhin wurden folgende Annahmen getroffen: Entwicklung der Gehälter 2,5% p.a., Entwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen 2% p.a. und Entwicklung der Überschüsse 4,5% p.a.


6 Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.3.2024 31.3.2023
TEUR TEUR
Personalrückstellungen 7.992 10.913
Ausstehende Rechnungen 1.624 1.787
Erwartete Inanspruchnahme
für Gewährleistung Eigengeschäft 636 519
10.252 13.219


Die Personalrückstellungen entfallen hauptsächlich auf Verpflichtungen für Ansprüche der Mitarbeiter auf noch nicht genommenen Urlaub in Höhe von TEUR 2.723 (Vorjahr: TEUR 2.992) und anstehende Bonuszahlungen in Höhe von TEUR 3.679 (Vorjahr: TEUR 6.457) für das abgelaufene Geschäftsjahr.


7 Angaben zu Verbindlichkeiten:


Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von TEUR 1.952 (Vorjahr: TEUR 13.561) betrafen die Vorauszahlungen für vier Maschinen (Vorjahr: fünf Maschinen).


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 16.526 (Vorjahr: TEUR 25.466).


In den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 1.754; Vorjahr: TEUR 1.617) sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 175) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 1.147 (Vorjahr: TEUR 1.036) enthalten.


Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.


Für die Verbindlichkeiten wurden wie im Vorjahr keine Sicherheiten gestellt.


8 Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Miet-, Leasing- und Wartungsverträge. Sie sind wie folgt fällig:

TEUR
Bis 31. März 2025 742
Vom 1. April 2025 bis 31. März 2026 260
Vom 1. April 2028 bis 31. März 2033 1.023
Vom 1. April 2028 bis 31. März 2029 1.474
3.499

D Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


1 Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2023/2024 2022/2023
TEUR TEUR
Verkäufe gebrauchter Maschinen
und Zubehör 38.152 27.612
Verkäufe neue Maschinen 4.721 0
Dienstleistungen 25.848 27.688
Verkäufe von Ersatzteilen 36.147 36.354
STMS-Vergütung 0 1.336
Installationsvergütung 9.767 3.964
Garantievergütung 7.612 1.369
Kommissionärsvergütung 444 359
Umsatzerlöse 122.691 98.682


Die Umsatzerlöse aus von Nikon Precision Inc., Belmont, USA, (NPI) an NPE vergüteten Dienstleistungen setzen sich aus der servicebezogenen SMTS-Vergütung "Sales, Technical & Market Support Fee" (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 1.336), der Installations- und Garantievergütung (TEUR 17.379; Vorjahr: TEUR 5.333) und der Kommissionärsvergütung (Provision) für den Verkauf von Neumaschinen, im eigenen Namen aber auf Rechnung von NPI (TEUR 444; Vorjahr: TEUR 359), zusammen.


Die Umsatzerlöse aus dem Eigengeschäft mit Dritten betragen daher im Geschäftsjahr TEUR 104.868 (Vorjahr: TEUR 91.654).


Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf Regionen (nach Sitz der Kunden):

2023/2024 2022/2023
TEUR TEUR
Deutschland 9.059 5.814
Restliches Europa 100.411 66.480
Nordamerika 11.504 6.888
Nahost/Fernost 1.717 19.500
Umsatzerlöse 122.691 98.682


2 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge mit TEUR 388 (im Vorjahr TEUR 166) enthalten. Folgende Posten von nicht untergeordneter Bedeutung sind einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen:

2023/2024 2022/2023
TEUR TEUR
Ertrag aus Lohnsteuererstattung (Vorjahre) 373 165
Übrige periodenfremde Erträge 15 1
388 166


3 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Lohnsteuererstattung Secondees in Höhe von TEUR 373 (im Vorjahr TEUR 165) enthalten. NPE führt die Lohnsteuer ab. Diese werden nicht von NPE von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten.


4 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 793 enthalten (im Vorjahr: TEUR 742).


5 Der Materialaufwand entfällt im Wesentlichen auf importierte Gebrauchtgeräte und Ersatzteile.


6 Vom Personalaufwand betreffen TEUR 3.291 (Vorjahr: TEUR 3.113) die Altersversorgung.


7 Die Gehälter (TEUR 1.268; Vorjahr: TEUR 1.411) sowie sozialen Abgaben (TEUR 141; Vorjahr: TEUR 187) für von der Muttergesellschaft Nikon Corporation, Tokio, Japan, entsandte Mitarbeiter werden in Höhe von TEUR 1.409 (Vorjahr: TEUR 1.598) unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Zuordnung zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgt, da die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter zwar ausschließlich von der Gesellschaft vergütet wird, es aber jeweils Anstellungsverhältnisse mit der Muttergesellschaft gibt.


8 In dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 32) Zinsen von verbundenen Unternehmen enthalten.


9 In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) Zinsen an verbundenen Unternehmen enthalten.


10 Die im Jahresabschluss für 2023/2024 ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe eines Aufwands von TEUR 2.606 (Vorjahr: TEUR 789) entfallen mit einem Aufwand von TEUR 2.615 (Vorjahr: TEUR 700) auf das Geschäftsjahr 2023/2024 und mit einem Ertrag von TEUR 9 (Vorjahr: Aufwand TEUR 89) auf frühere Geschäftsjahre.

E Angaben zu Organen und Mitarbeitern

1 Organe der Gesellschaft


Organe der Gesellschaft sind laut Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.


Als Geschäftsführer waren folgende Herren bestellt:

Barry Wayne Vaux, Senior Vice President European Administration Nikon Precision Europe GmbH, Langen (bis 30.09.2023)

Derek John Adams, Administration Vice President Nikon Precision Europe GmbH, Langen

Harumi Sawada, President Nikon Precision Europe GmbH, Langen

Yoshiyuki Takabatake, President Nikon Precision Inc., Belmont, Kalifornien, USA (bis 30.09.2023)

Masato Hamatani, Managing Executive Officer Nikon Corp., Saitama, Japan

Bo Kajiwara, President Nikon Europe B.V., Amsterdam, Niederlande (bis 12.04.2023)

Masahiro Horie, President Nikon Europe B.V., Amsterdam, Niederlande (ab 12.04.2023)


Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.

2 Mitarbeiter


Im Jahresdurchschnitt waren (einschließlich Teilzeitkräften) 353 (Vorjahr: 340) Angestellte beschäftigt, die sich wie folgt auf die Betriebsstätten verteilten:

Deutschland Großbritannien Irland Frankreich Israel
Total 56 29 172 21 76
Vollzeit 56 29 172 21 76

F Außerbilanzielle Geschäfte


Der Nutzung von Kraftfahrzeugen (PKWs) sowie Teilen der Geschäfts- und Büroausstattung bzw. der benutzten Bürofläche liegen Operating-Leasingverträge bzw. Mietverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber bzw. Vermieter. Die Leasingverträge haben noch unterschiedliche Restlaufzeiten (von ein bis zehn Jahren), die Mietverträge für benutzte Bürofläche von ein bis zehn Jahren. Sie führten in 2023/2024 zu einem Aufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. Der entsprechende Aufwand im Geschäftsjahr 2024/2025 wird sich in etwa gleicher Größenordnung bewegen.

G Gesamthonorar des Abschlussprüfers


Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Sinne von § 285 Nr. 17 HGB im Geschäftsjahr 2023/2024 beträgt TEUR 113 und betrifft die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. März 2024.

H Konzernabschluss


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den weltweiten Konzernabschluss der Nikon Corporation, Tokio/Japan, einbezogen, welche für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss aufstellt. Dieser Konzernabschluss wird im Kanto-Local Finance Bureau unter der Registernummer 371008 offengelegt.

I Nachtragsbericht


Es gibt keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

J Ergebnisverwendungsvorschlag


Wir schlagen vor, den sich aus dem Gewinnvortrag von EUR 16.366.730.55 und dem Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von EUR 9.819.602,13 ergebenden Bilanzgewinn von EUR 26.186.332,68 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Langen (Hessen), den 2. Dezember 2024


Die Geschäftsführung


Derek John Adams


Harumi Sawada


Masahiro Horie


Masato Hamatani

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024

Anschaffungs- oder Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.4.2023 Zugänge Abgänge Währungs-umrechnungsdifferenzen Stand am 31.3.2024 Stand am 1.4.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Datenverarbeitungsprogramme 58.652,00 0,00 0,00 0,00 58.652,00 12.707,93
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 51.182,89 0,00 0,00 1.442,53 52.625,42 14.501,82
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.572.822,73 1.013.950,81 249.992,55 -2.452,84 10.334.328,15 6.979.764,95
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 8.055,00 0,00 0,00 8.055,00 0,00
9.682.657,62 1.022.005,81 249.992,55 -1.010,31 10.453.660,57 _ 7.006.974,70
kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugänge Abgänge Währungs-umrechnungsdifferenzen Stand am 31.3.2024 Stand am 31.3.2024 Stand am 31.3.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Datenverarbeitungsprogramme 11.730,40 0,00 0,00 24.438,33 34.213,67 45.944,07
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 10.525,08 0,00 408,72 25.435,62 27.189,80 36.681,07
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 915.011,16 249.992,55 -2.906,18 7.641.877,38 2.692.450,77 2.593.057,78
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 8.055,00 0,00
937.266,64 249.992,55 -2.497,46 7.691.751,33 2.761.909,24 2.675.682,92

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen)

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht


Wir haben den Jahresabschluss der Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen), - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen), für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht


Entgegen § 285 Nr. 9 Buchstabe a) und b) HGB wurden unter unzulässiger Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB die Gesamtbezüge der Geschäftsführung und die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung nicht im Anhang angegeben.


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 2. Dezember 2024


Deloitte GmbH


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