Nikon Precision Europe GmbH
Langen (Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024
A. Geschäftsverlauf
In Abstimmung mit Nikon Corporation, Tokio, Japan,
sowie Nikon Precision Inc., Belmont, USA, (NPI) verkauft
Nikon Precision Europe GmbH (NPE) auf Basis einer
Kommissionärsvereinbarung zwischen NPE und NPI neue
fotolitographische Maschinen an den Kunden Intel in eigenem
Namen, aber für Rechnung von NPI. NPE erbringt
außerdem Verkaufs-, Installations- und
Garantiedienstleistungen für NPI und verkauft in
eigenem Namen und auf eigene Rechnung gebrauchte Maschinen
an Intel und Nicht-Intel Kunden, sowie neue Maschinen
(Scanner und Stepper) und neue MEMs-Stepper (Micro Electro
Mechanical Systems - Mini-Stepper) an Nicht-Intel Kunden,
Zubehör und Ersatzteile. Daneben ist NPE im Bereich
After Sales Geschäfte sowie Dienstleistungen für
die Kunden der Nikon Precision Gruppe tätig.
Diese Dienstleistungen vergütet NPI
gegenüber NPE wie folgt:
1.) Vergütung für die Unterstützung
bei Verkauf, Technik und Kundenbetreuung ("Sales, Technical
& Market Support Fee", STMS-Vergütung).
2.) Provision für den Verkauf neuer Maschinen
("Commission for Successful Sales").
Die STMS-Vergütung gewährleistet, dass NPE
jedes Geschäftsjahr einen vertraglich zugesicherte
feste operative Marge aus seinem Kerngeschäft
erwirtschaftet. Diese Marge berechnet sich als prozentualer
Aufschlag auf NPEs operative Kosten ("Selling, General
& Administrative Expenses"; nahezu deckungsgleich mit
der Summe von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen
betrieblichen Aufwendungen).
Im weltweiten Markt lag die Anzahl der verkauften
Halbleiter-Maschinen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei
etwa 520 Einheiten (Vorjahr: 480 Einheiten). Die Gesamtzahl
der von der Nikon-Gruppe verkauften Maschinen blieb stabil
bei 45 Einheiten im Vorjahr auf 46 Einheiten in diesem Jahr
(davon 31 Neumaschinen und 15 Gebrauchtmaschinen).
Allerdings stieg die Anzahl der Neumaschinen, während
die Anzahl der Gebrauchtmaschinen leicht zurückging.
Der weltweite Chipmangel der vergangenen Jahre
scheint sich aufgelöst zu haben und die Industrie
verfügt über einige Überkapazitäten.
Dies führt zu einer Abschwächung für das
Berichtsjahr, da die marktführenden Hersteller die
Nachfrage nach neuen Nikon-Step-and-Repeat-Maschinen (NSR)
ins nächste Wirtschaftsjahr verschieben. Die
Investitionspläne der führenden Hersteller haben
aufgrund der erforderlichen hohen finanziellen
Investitionen und des Einflusses von Regierungen,
Subventionen usw. erhebliche Auswirkungen auf die
langfristigen Pläne (über 5 Jahre). Dennoch
werden von bestehenden Kunden weiterhin neue Investitionen
getätigt, da sie auf neue Technologien umsteigen und
die Diversifizierung der Konsumgüter, für die
Chips benötigt werden, fortgesetzt wird.
Beim Kommissionärsmodell verbleiben die direkten
Kundenbeziehungen bei NPE; Umsatz und Gewinnrisiko für
den INTEL-Account liegen jedoch beim Auftraggeber NPI
und/oder Nikon Corporation. Bei Bedarf können die
Regeln des Kommissionärsvertrags jährlich
angepasst werden.
Die von uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
vertriebenen gebrauchten Maschinen, Zubehör und
Ersatzteile sowie auch die auf Kommissionärsbasis in
eigenem Namen und auf Rechnung des Prinzipals NPI
verkauften Maschinen werden vom Hauptlieferanten Nikon
Corporation in der gleichen Währung fakturiert wie die
entsprechenden Verkäufe an unsere Kunden bzw. die
Kunden von NPI (Euro, USD oder JPY). Trotz unseres
Geschäftsmodells ist unser Geschäft daher
weiterhin beeinflusst von Wechselkursschwankungen,
insbesondere zwischen Japanischem Yen (JPY), US-Dollar
(USD), Britischem Pfund Sterling (GBP), Israelischen Neuen
Schekel (ILS) und dem Euro (EUR).
Die Vereinbarung mit der Nikon Corporation über
die Verwendung einer einheitlichen Währung für
den Kauf und Verkauf ist für NPE sehr hilfreich und
reduziert die Auswirkungen schwankender Wechselkurse
erheblich.
Der weltweite Halbleitermarkt erreichte im
Berichtsjahr kaum die prognostizierte Profitabilität.
Als Folge davon verzögern zahlreiche Hersteller ihre
Investitionen und bauen in einigen Fällen sogar
Personal ab. Dies ist für die Branche nicht
ungewöhnlich und der "Siliziumzyklus" ist seit vielen
Jahrzehnten bekannt, obwohl die Intensität und
Häufigkeit der Schwankungen zunehmen.
Trends in Umsätzen
NPE erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023/2024
Umsätze in Höhe von EUR 122,7 Mio. (Vorjahr: EUR
98,7 Mio.). Es wurden vier gebrauchte Maschinen (Vorjahr:
3) und zwei neue MEMs-Stepper (Vorjahr: 0), in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung, verkauft. NPE hat im
Geschäftsjahr 2023/2024 sechs neue Maschinen (Vorjahr:
3) und keine hochwertige Aufrüstung in eigenem Namen
(Vorjahr: eine), aber im Auftrag und für Rechnung von
NPI verkauft; die zugehörigen Umsatzerlöse werden
dem Kommittenten NPI zugerechnet.
Die Umsatzerlöse des Berichtsjahres setzen sich
wie folgt zusammen:
|
2023/2024 |
2022/2023 |
Veränderung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Verkauf gebrauchter
Maschinen und Zubehör |
38.152 |
27.612 |
10.540 |
| Verkauf neue
Maschinen |
4.721 |
0 |
4.721 |
| Dienstleistungen |
25.848 |
27.688 |
-1.840 |
| Verkäufe von
Ersatzteilen |
36.147 |
36.354 |
-207 |
| STMS-Vergütung |
0 |
1.336 |
-1.336 |
|
Installationsvergütung |
9.767 |
3.964 |
5.803 |
|
Garantievergütung |
7.612 |
1.369 |
6.243 |
|
Kommissionärsvergütung |
444 |
359 |
85 |
| Umsatzerlöse |
122.691 |
98.682 |
24.009 |
Umsatzerlöse aus Eigengeschäft:
Die Umsatzerlöse mit gebrauchten Maschinen
betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 18,2 Mio.
(Vorjahr: EUR 8,8 Mio.). Im aktuellen Geschäftsjahr
wurden vier gebrauchte Maschinen (Vorjahr: drei) und zwei
neue MEMS-Stepper (Vorjahr: keine) verkauft. Die
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zubehör stiegen
um EUR 1,1 Mio. auf EUR 20,0 Mio. Es gab Umsatzerlöse
von EUR 4,7 Mio. mit neuen Maschinen im eigenen Namen im
abgelaufenen Geschäftsjahr (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).
Die Umsätze aus Dienstleistungen waren um EUR 1,8 Mio.
niedriger als im Vorjahr mit EUR 27,7 Mio. aufgrund von
weniger Maschinenverlagerungen im aktuellen
Geschäftsjahr. Die Verkäufe von Ersatzteilen
sanken von EUR 36,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 36,1 Mio.
Umsatzerlöse aus von NPI an NPE vergüteten
Dienstleistungen:
Die Erlöse aus der STMS-Vergütung sanken im
Berichtsjahr um EUR 1,3 Mio. da aufgrund des
Jahresergebnisses die Erlöse, die über der
vertraglichen Marge liegen an Nikon Corporation
weitergegeben wurden. Die Umsätze aus Installations-
und Garantievergütung stiegen um EUR 12,1 Mio.
(Vorjahr: EUR 5,3) durch die Installation von sechs
Neumaschinen bei Intel. NPE steht aus der
Kommissionärsvereinbarung mit NPI eine vertraglich
zugesicherte feste operative Marge zu, die
abschließend durch Anpassung der
Vergütungshöhe für das Service-Geschäft
sicherzustellen ist.
Durch die Art unseres Geschäftsmodells wird nur
noch eine STMS-Vergütung für den Intel Bereich
von NPI an NPE vergütet. Die Erlöse, die
über der vertraglich zugesicherte feste operative
Marge liegen, werden in Form eines Royalty Fees an die
Nikon Corporation weitergegeben. Dies sind im
Geschäftsjahr EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4), welche
unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt
werden.
Beschaffung
Alle Maschinen (Neugeräte) für den Kunden
Intel werden durch NPE im Auftrag von NPI im Rahmen des
Kommissionsgeschäfts vermittelt. Physisch erfolgt die
Lieferung von der Nikon Corporation an die Kunden.
Gebrauchtgeräte werden vor allem von Nikon Tec
Corporation, Tokio, Japan, oder Kunden, Ersatzteile
überwiegend von Nikon Corporation eingekauft.
Investitionen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir
Investitionen in Höhe von TEUR 1.022 (Vorjahr: TEUR
829) getätigt, im Wesentlichen für Werkzeuge.
Für das kommende Geschäftsjahr planen wir
Anschaffungen in Höhe von EUR 2,2 Mio., im
Wesentlichen für Werkzeuge für Neuinstallationen
und IT-Infrastruktur.
Personal- und Sozialwesen
Für NPE war zum Ende des Berichtsjahrs am
deutschen Hauptsitz sowie den internationalen
Niederlassungen die folgende Anzahl von Mitarbeitern
tätig:
|
Deutschland |
Großbritannien |
Irland |
Frankreich |
Israel |
Insgesamt |
| 31. März 2024 |
52 |
28 |
154 |
21 |
69 |
324 |
| (Vorjahr) |
(53) |
(28) |
(150) |
(20) |
(72) |
(323) |
In den Angaben sind auch 18 (Vorjahr: 23) bei Nikon
Corporation sowie vie (Vorjahr: vier) bei Nikon Korea
angestellte Mitarbeiter enthalten, die zu NPE entsandt
worden sind, ausschließlich für NPE tätig
werden und auch von NPE eine Vergütung erhalten.
NPE sieht für die Niederlassungen in
Deutschland, Großbritannien, Irland und Frankreich
eine Altersversorgung vor, auf deren Leistungen alle bei
NPE festangestellten Mitarbeiter Anspruch haben. In Israel
besteht für NPE eine gesetzliche Verpflichtung zur
Beteiligung an einem gesetzlichen
Abfindungs-/Ruhestandsprogramm.
B. Lage der Gesellschaft
Ertragslage
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von neuen
Maschinen, sowie gebrauchten Maschinen und Zubehör
betragen im Berichtsjahr EUR 42,9 Mio. (Vorjahr: 27,6 Mio.
bei drei gebrauchten und keiner neuen Maschine und
Zubehör und kein MEMS-Stepper). Der Rückgang ist
hauptsächlich auf den Produktmix und den niedrigeren
Verkauf an Zubehör zurückzuführen.
Die Erlöse aus Dienstleistungen und die
Erlöse aus Ersatzteillieferungen an Dritte sanken um
EUR 2,0 Mio. von EUR 64,0 Mio. auf EUR 62,0, Mio.; dies ist
im Wesentlichen auf den Rückgang der
Dienstleistungsumsätzen um EUR 1,8 Mio aufgrund von
weniger Umsatz aus Maschinenverlagerungen zu
begründen.
Für die im Auftrag von NPI erbrachten
Dienstleistungen (STMS sowie
Kommissionärstätigkeit) erhielt NPE
Vergütungen von NPI in Höhe von EUR 0,4 Mio.
(Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Bei den um EUR 24,0, Mio.
gestiegenen Umsatzerlösen stieg auch der Rohgewinn
(Umsatzerlöse ab-zgl. Materialaufwand) von EUR 67,1
Mio. in 2022/2023 um EUR 7,9 Mio. auf EUR 75,0 Mio. im
Berichtsjahr an. Die Rohmarge sank von 68,0 % in 2022/2023
auf 61,1 % im Berichtsjahr, bedingt durch den Produktmix.
Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen sanken von EUR
27,7 Mio. im Vorjahr um EUR 1,9 Mio. auf EUR 25,8 Mio. im
Berichtsjahr.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen
Erträge von EUR 1,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,9 Mio.
im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf die im Vorjahr
enthaltenen Erstattungen von Einkommensteuer für
ausländische Mitarbeiter zurückzuführen.
Der Personalaufwand erhöhte sich von EUR 43,7
Mio. in 2022/2023 auf EUR 44,5 Mio. im Berichtsjahr. Dieser
Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Löhne
und Gehälter (+ EUR 0,8 Mio.)
zurückzuführen, die vor allem wegen des Zuwachses
bei den Beschäftigtenzahlen stiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um
EUR 0,6 Mio. auf EUR 18,1 Mio. Im Wesentlichen resultiert
der Rückgang aus niedrigeren Aufwendungen für
Fremdleistungen um EUR 1,4 Mio. Außerdem haben sich
die Reisekosten im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,5 Mio.
reduziert. Gegenläufig stiegen die Aufwendungen
für Werbung & Messe um EUR 1,6 Mio.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stiegen auf
EUR 2,6 Mio.
Im Berichtsjahr entstand ein Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 9,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.).
Ursächlich für den Anstieg des Jahresergebnisses
ist im Wesentlichen der Verkauf von vier (Vorjahr: drei)
gebrauchten Maschinen in eigenem Namen.
Finanz- und Vermögenslage
Das Eigenkapital von NPE stieg infolge des
Jahresüberschusses 2023/2024 in Höhe von EUR 9,8
Mio. und der im Berichtsjahr an die Muttergesellschaft
Nikon Europe B.V. erfolgten
Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 2,2 Mio.
insgesamt um EUR 7,6 Mio. Bei einer von EUR 87,7 Mio. im
Vorjahr auf EUR 78,1 Mio. im Berichtsjahr gesunkenen
Bilanzsumme stieg die Eigenkapitalquote von 30,6 % auf 44,1
%.
Der Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit von NPE beträgt im
Berichtsjahr EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.). Dies
ist vor allem auf die Verringerung der Erhaltenen
Anzahlungen von Kunden um EUR 11,6 Mio. sowie der
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
von EUR 8,9 Mio. zurückzuführen.
Der negative Cashflow aus der
Investitionstätigkeit in Höhe von - EUR 0,9 Mio.
(Vorjahr: - EUR 4,9 Mio.) umfasst im Wesentlichen die
Investition in Sachanlagen von EUR 0,9 Mio.
Der negative Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit in Höhe von - EUR 2,3 Mio.
(Vorjahr: - EUR 7,1 Mio.) betrifft die
Gewinnausschüttung an den Alleingesellschafter Nikon
Europe B.V.
Der Finanzmittelfonds (liquide Mittel) von NPE fiel
von EUR 26,2 Mio. auf EUR 25,3 Mio.
Zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs stellt Nikon
Europe B.V. einen Kreditrahmen nach eigenem Ermessen
über einen Cash-Pool zur Verfügung. Zum 31.
März 2024 besteht eine Cash-Pool-Forderung in
Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.).
Das Umlaufvermögen von NPE ist um EUR 9,7 Mio.
im Vergleich zum Vorjahresende gesunken; der Bestand an
Waren sank durch den Verkauf von Ersatzteilen für neue
Maschinen um EUR 11,0 Mio. und der Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sanken um EUR 0,9 Mio.,
ebenso wie die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stichtagsbedingt um EUR 2,2
Mio. stiegen. Das Working Capital stieg von EUR 24,8 Mio.
zum 31. März 2023 auf EUR 32,7 Mio. zum 31. März
2024.
Innerhalb der Passivposten der Bilanz sanken die
Rückstellungen von EUR 15,6 Mio. zum 31. März
2023 auf EUR 14,7 Mio. zum 31. März 2024. Dies ist
hauptsächlich auf den Rückgang der sonstigen
Rückstellungen, um EUR 3,0 Mio.
zurückzuführen. Im Wesentlichen resultiert dies
aus der Reduzierung der Bonusrückstellung um EUR 2,8
Mio. sowie geringeren sonstigen Personalrückstellungen
(Altersteilzeitrückstellung, Reisekosten). Die
Verbindlichkeiten sanken von EUR 42,2 Mio. zum 31.
März 2023 auf EUR 21,2, Mio. zum 31. März 2024.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen fielen von EUR
13,6 Mio. auf EUR 2,0 Mio.; sie betreffen Vorauszahlungen
von Kunden für vier Maschinen (im Vorjahr fünf
Maschinen). Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen sanken von EUR 25,5 Mio. zum 31.
März 2023 auf EUR 16,5 Mio. Dieser resultiert im
Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten gegenüber NPI
aufgrund der Anzahlungen für eine neue Maschinen
für den Kunden Intel, wohingegen im Vorjahr die
Anzahlungen für 3 Maschinen enthalten waren.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um
EUR 0,6 Mio.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (EUR 7,8 Mio.;
Vorjahr: EUR 3,1 Mio.) betrifft hauptsächlich
abgegrenzte Kundenzahlungen für über einen festen
Garantiezeitraum gewährte Gewährleistungen,
welche durch NPE zu erbringen sind und bei denen die
Zahlungszuflüsse von Kunden nicht im Rahmen der
Kommissionärsvereinbarung an NPI weitergeleitet werden
müssen. Bei Kauf der Maschinen wird den Kunden ein
erweiterter Garantieanspruch zugesichert und separat im
Voraus vergütet. NPE hat im Berichtsjahr sechs neue
Maschine (im Vorjahr keine neue Maschine) und keine
hochwertige Aufrüstung (im Vorjahr keine) im Auftrag
von NPI verkauft, keine neue Maschine (im Vorjahr keine
neue Maschine), aber zwei MEMS-Stepper (Vorjahr keine) im
eigenen Auftrag. Die ertragswirksame Auflösung der
passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt entsprechend
der vertraglich festgelegten Garantiezeit der jeweiligen
Maschine.
Unsere im Lagebericht des Vorjahres
ausgedrückten Erwartungen im Hinblick auf die
Umsatzerlöse In Höhe von EUR 118,9 Mio. konnten
mit erzielten EUR 118,6 Mio. fast erreicht werden. Aus den
gesamten Serviceerlösen wurde ein Umsatzvolumen in
Höhe von EUR 92,9 Mio. erzielt. Diese setzen sich
unter anderem aus Serviceerträgen,
STMS-Vergütungen, Ersatzteilverkäufen und
Kommissionsvergütungen zusammen. STMS-Vergütungen
fielen durch den Gewinn aus Eigengeschäft nicht an.
Die geplanten Kommissionserlöse in Höhe von EUR
0,5 Mio. wurden mit erreichten EUR 0,4 Mio. nicht ganz
erreicht. Unser Jahresergebnis vor Steuern überstieg
mit EUR 9,8 Mio. den geplanten Wert von EUR 9,1 Mio.
Mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr sind wir sehr
zufrieden, da unsere Profitabilität durch den Verkauf
von Gebrauchtgeräten stabil geblieben ist. Unser
Hauptkunde verschiebt weiterhin Aktivitäten in das
nächste Geschäftsjahr. Dadurch verschiebt sich
unsere Umsatzrealisierung in das Folgejahr.
C. Hinweise auf Risiken und Chancen der
künftigen Entwicklung
Unser größtes Risiko ist die mangelnde
Verfügbarkeit unserer neuen Produkte und gebrauchten
NSR-Systemen auf dem Markt. Zu diesem Zweck arbeiten wir
mit allen anderen Nikon-Tochtergesellschaften zusammen, um
von unseren Bestandskunden hochwertige gebrauchte Systeme
zu realistischen Preisen zu erwerben. Der Mangel an neuen
Produkten ergibt sich aus der eingeschränkten
Kapazität der Fabrik des Mutterunternehmens in Japan.
Bei einem unserer wichtigsten Kunden sehen wir immer
noch einen Aufschub der Aktivitäten, sodass wir die
Arbeiten erst gegen Ende des Kalenderjahres 2024 bzw.
Anfang 2025 abschließen können. Es besteht
allerdings das Risiko, dass diese Arbeiten von unseren
Kunden weiter in die Folgejahre verschoben werden, wodurch
eine Abhängigkeit des Großkunden gegeben ist.
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland sowie der
Konflikt in Israel hatten im Berichtsjahr keine direkten
Auswirkungen auf unser Geschäft. Im letzteren Fall
sehen wir eine Verzögerung geplanter Aktivitäten,
die teilweise durch den Konflikt beeinflusst worden sein
könnten, aber eher mit der Entwicklung der globalen
Märkte zu tun haben. In einigen unserer Länder
verzeichnen wir eine erhöhte Personalfluktuation, die
zusätzliche Kosten verursacht; dies bewegte sich
jedoch im Rahmen der geplanten Kosten.
Aufgrund der Kommissionärsstruktur und der
bestehenden Dienstleistungsverträge mit NPI sind das
Geschäft und die Ergebnisse der NPE weniger
abhängig und beeinflusst von den extremen
Konjunkturzyklen der Branche und den
Investitionsplänen ihrer wichtigsten Kunden in Europa.
Zudem wurden durch den lokalen Vertrieb gleichzeitig
höhere Gewinne erwirtschaftet.
Die Mehrheit der Mitarbeiter arbeitet jetzt in einem
hybriden Arbeitsmodell, das zu einer besseren
Work-Life-Balance führt. Wenn wir das Risiko des
hybriden Arbeitsmodells in Betracht ziehen, könnten
wir davon ausgehen, dass wir den Beziehungsaufbau verlieren
und dies zu einer höheren Fluktuation führen
kann. Aber dies konnten wir bei NPE nicht feststellen. Im
Gegenteil, der Großteil der Fluktuation entfiel auf
irische Ingenieure, die im Schichtsystem und nicht hybrid
arbeiten. Der Vorteil des hybriden Arbeitsmodells ist
tatsächlich hilfreich, da viele Mitarbeiter dies als
Teil ihrer Arbeitsbedingungen erwarten. Indem wir ein
hybrides Arbeitsmodell anbieten, konkurrieren wir mit
anderen Arbeitgebern, die dasselbe anbieten.
Aufgrund unseres Geschäftsmodells reduzierten
sich die Währungsrisiken, da Neumaschinen von der
Nikon Corporation an NPI verkauft werden und Verkäufe
an Kunden auf Rechnung von NPI getätigt werden. Die
eigenen Währungsrisiken beschränken sich auf den
Kauf und Verkauf von Währungen zur Versorgung der
Niederlassungen mit den jeweiligen Landeswährungen.
Mögliche Liquiditätsrisiken werden laufend
überwacht. Unser Anlagevermögen in der Bilanz ist
durch Eigenkapital gedeckt. Aufgrund des
Geschäftsmodells erwarten wir auch zukünftig
keine Liquiditätsprobleme.
Basierend auf einer Finanzanalyse werden die
Forderungen gegen NPE sowie die Forderungen des
Auftraggebers kontrolliert und nach Fälligkeiten
analysiert. Die Kundenbetreuer und der Vertrieb werden
mindestens monatlich über die offenen Forderungen
informiert. Diese Abteilungen mahnen die Kunden
regelmäßig bei überfälligen
Forderungen. Wenn ein Kunde das Fälligkeitsdatum um 60
Tage überschreitet, wird der zuständige Manager
eingeschaltet, um das Zahlungsproblem zu lösen. In
solchen Fällen kann, wie bereits mehrfach geschehen,
die Belieferung des jeweiligen Kunden gesperrt werden. Wir
prüfen die Bonität der Kunden, insbesondere von
Neukunden, in Zusammenarbeit mit einer Auskunftei.
Risiken aus Cashflow-Schwankungen begegnen wir durch
den Einsatz von Fremdkapital aus der
Konzernzugehörigkeit (Cash-Pool).
Zu Steuerrisiken aufgrund einer laufenden
Betriebsprüfung können wir zurzeit keine Angaben
machen. Es bestehen Transferpreisrisiken, die allerdings
überwacht werden.
Aufgrund des Geschäftsmodells hängt die
Umsatz- und Ergebnisentwicklung der NPE von den
Entscheidungen der Nikon Corporation ab. Der
Kommissionärsvertrag und der damit verbundene
Dienstleistungsvertrag sind beide auf die Dauer von einem
Jahr befristet und verlängern sich automatisch, sofern
nicht eine Partei die Verträge spätestens 90 Tage
vor Ablauf kündigt. Da derzeit alle Beteiligten von
dem Geschäftsmodell profitieren, ist daher zumindest
mittelfristig nicht mit einer Änderung dieser
Vereinbarungen zu rechnen.
In naher Zukunft sieht das Management keine Risiken,
die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Wir
richten unsere Personaleinstellung und die Aufstockung der
Ressourcen weiterhin an den Plänen der Kunden in
Irland und Israel aus. Wir verzögern die Einstellung
von Mitarbeitern, entsprechend den Planungen unserer
Kunden.
D. Weitere Berichterstattung
Ausblick
Unser aktuelles Budget prognostiziert für das
Geschäftsjahr 2024/2025 Umsatzerlöse in Höhe
von EUR 101,1 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR
5,8 Mio. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 planen
wir ein Gesamtumsatzvolumen von EUR 17,4 Mio. durch den
Verkauf von Gebrauchtmaschinen und Zubehör sowie einen
Anstieg der Serviceerlöse von EUR 81,6 Mio. auf EUR
86,1 Mio. Die geplanten Serviceerlöse beinhalten
STMS-Vergütungen von NPI in Höhe von EUR 9,5
Mio., Lizenzgebühren an Nikon Corporation in Höhe
von EUR 2,5 Mio. und Kommissionserlöse in Höhe
von TEUR 21,8.
Forschung und Entwicklung
Eigene Aktivitäten entfaltet NPE in diesem
Bereich nicht; sie werden überwiegend von der Nikon
Corporation wahrgenommen.
Zweigniederlassungen
Neben dem deutschen Hauptsitz in Langen
unterhält NPE Zweigniederlassungen in Dunfermline,
Großbritannien, Lieusaint, Frankreich, Leixlip,
Irland, und in Kiryat Gat, Israel. Während die
israelische Niederlassung vor allem Service- und
Wartungsarbeiten ausführt, werden von den anderen
Niederlassungen vertriebsunterstützende Funktionen
übernommen. Die ausländischen Niederlassungen
unterstützen den deutschen Hauptsitz in der
Kundenbetreuung und treten im Außenverhältnis
selbständig auf. Die Fakturierung gegenüber den
Kunden erfolgt durch den deutschen Hauptsitz, weshalb
Umsätze ausschließlich in Deutschland erfasst
werden. Wesentliche Investitionen fanden in den
Zweigniederlassungen im Geschäftsjahr nicht statt.
Die Mitarbeiterzahlen in den Zweigniederlassungen
verteilen sich zum 31. März 2024 wie folgt:
|
Großbritannien: |
28 (Vj.: 27) |
| Irland: |
154 (Vj.: 161) |
| Frankreich: |
21 (Vj.: 19) |
| Israel: |
69 (Vj.: 74) |
Langen (Hessen), den 2.
Dezember 2024
Die Geschäftsführung
Derek John Adams
Harumi Sawada
Masahiro Horie
Masato Hamatani
Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen)
Bilanz
zum 31. März 2024
Aktiva
|
31.3.2024 |
31.3.2023 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich erworbene
Datenverarbeitungsprogramme |
34.213,67 |
45.944,07 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Technische Anlagen
und Maschinen |
27.189,80 |
36.681,07 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.692.450,77 |
2.593.057,78 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen |
8.055,00 |
0,00 |
|
2.761.909,24 |
2.675.682,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
|
|
| Waren |
20.295.426,60 |
31.302.492,98 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
22.320.991,59 |
19.152.871,09 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
4.002.593,62 |
4.186.741,62 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
3.054.654,45 |
3.798.713,51 |
|
29.378.239,66 |
27.138.326,22 |
| III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
25.252.182,92 |
26.193.018,53 |
|
74.925.849,18 |
84.633.837,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
390.392,78 |
422.450,62 |
|
78.078.151,20 |
87.731.971,27 |
Passiva
|
31.3.2024 |
31.3.2023 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
4.090.335,05 |
4.090.335,05 |
| II.
Gewinnrücklagen |
|
|
| Andere
Gewinnrücklagen |
4.118.410,87 |
4.118.410,87 |
| III. Gewinnvortrag |
16.366.730,55 |
14.505.770,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
9.819.602,13 |
4.120.959,75 |
|
34.395.078,60 |
26.835.476,47 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| 1. Rückstellungen
für Pensionen |
478.733,99 |
508.721,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
3.990.907,45 |
1.830.741,14 |
| 3. Sonstige
Rückstellungen |
10.252.379,41 |
13.219.116,72 |
|
14.722.020,85 |
15.558.578,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
1.951.983,89 |
13.561.034,50 |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
915.729,63 |
1.550.262,26 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
16.526.272,00 |
25.466.320,38 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
1.753.525,54 |
1.617.144,31 |
|
21.147.511,06 |
42.194.761,45 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.813.540,69 |
3.143.154,49 |
|
78.078.151,20 |
87.731.971,27 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis
31. März 2024
|
2023/2024 |
Vorjahr |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
122.690.552,29 |
98.682.276,54 |
| 2. Sonstige betriebliche
Erträge |
925.299,11 |
1.063.531,84 |
| 3. Materialaufwand |
|
|
| a) Aufwendungen für
bezogene Waren |
37.624.468,05 |
27.383.578,70 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
10.068.074,62 |
4.193.847,87 |
|
47.692.542,67 |
31.577.426,57 |
| 4. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
37.001.604,81 |
36.221.764,99 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
7.542.290,18 |
7.458.030,39 |
|
44.543.894,99 |
43.679.795,38 |
| 5. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
937.266,64 |
772.166,57 |
| 6. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
18.111.519,82 |
18.759.453,30 |
| 7. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
164.020,89 |
32.895,72 |
| 8. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
76,00 |
2.247,34 |
| 9. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
2.606.157,81 |
788.785,03 |
| 10. Ergebnis nach
Steuern |
9.888.414,36 |
4.198.829,91 |
| 11. Sonstige
Steuern |
68.812,23 |
77.870,16 |
| 12.
Jahresüberschuss |
9.819.602,13 |
4.120.959,75 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/2024
A Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft enthält
neben der Geschäftstätigkeit der
Hauptniederlassung in Langen auch die
Geschäftstätigkeiten der Zweigniederlassungen in
Großbritannien, Irland, Frankreich und Israel.
Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 ist nach
den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 des
Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.
B Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen, Währungsumrechnung
1 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
unverändert zum Vorjahr angewendet worden.
2 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der geschätzten
betriebsindividuellen Nutzungsdauer bewertet. Die
Abschreibungen erfolgen linear über die jeweiligen
voraussichtlichen Nutzungsdauern von drei bis dreizehn
Jahren.
3 Selbständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten
EUR 150,00 nicht übersteigen. Anlagegegenstände
mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 800,00
werden ebenfalls im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
4 Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind
zu Anschaffungskosten durch Einzelbewertung oder zu
durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Angemessene
Abschläge wegen Unbrauchbarkeit oder geringer
Gängigkeit werden berücksichtigt.
5 Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Anschaffungskosten bilanziert.
6 Forderungen (TEUR 0; Vorjahr: TEUR 0) und
Verbindlichkeiten (TEUR 3.831; Vorjahr: TEUR 18.214) gegen
die bzw. gegenüber der Nikon Precision Inc., Belmont,
Kalifornien, USA, die aus Lieferungen und Leistungen
resultieren, werden aufgerechnet und mit dem Saldo in
Höhe von TEUR 3.831 (Vorjahr: TEUR 18.214) unter den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ausgewiesen.
7 Die Rückdeckungsversicherungsansprüche
sind zum Aktivwert auf Basis einer Bewertung der Allianz
Lebensversicherungs-AG, Berlin, angesetzt. Der von der
Versicherung bescheinigte Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungsansprüche wird jeweils
aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten
Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten
Rückkaufswert bzw. aus dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
abgeleitet.
8 Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich fast
ausschließlich um Kontokorrent- und Festgeldguthaben
bei Banken, die ebenfalls zu Anschaffungskosten erfasst
sind.
9 Die Pensionsrückstellungen wurden gebildet
für kongruent rückgedeckte unmittelbare
Versorgungszusagen. Die Ansprüche gegen die
Rückdeckungsversicherung sind unter sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die
Bilanzierung und Bewertung von Direktzusagen mit
kongruenter Rückdeckungsversicherung erfolgt
entsprechend wertpapiergebundenen Versorgungszusagen mit
dem beizulegenden Zeitwert der kongruenten
Rückdeckungsversicherung. Dieser entspricht im Falle
der Versorgungszusagen der Nikon Precision Europe GmbH (im
Folgenden "NPE") dem von der Versicherung bescheinigten
Aktivwert. Wegen der fehlenden Verpfändung der
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an die
Pensionsberechtigten erfolgte keine Verrechnung der
Aktivwerte mit den Pensionsrückstellungen.
10 Pensionsrückstellungen wurden ferner gebildet
für nicht kongruent rückgedeckte mittelbare
Versorgungszusagen. Als versicherungsmathematisches
Bewertungsverfahren für Versorgungsanwartschaften
wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog
den Vorschriften des IAS 19) verwendet. Die Bewertung
erfolgte auf Grundlage des Ausscheidemodells der
Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck (Sterbetafeln).
Als Rechnungszinssätze wurden für die
Rückstellungsermittlung 1,83% (zehnjährige
Durchschnittsbildung) und 1,80% (siebenjährige
Durchschnittsbildung) verwendet, welche den von der
Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen entsprechen.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB
beträgt 1.305 EUR. Nach Maßgabe der
Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde
eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der
Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Weiterhin wurden
folgende Annahmen getroffen: Entwicklung der Gehälter
2,5% p.a., Entwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen 2%
p.a. und Entwicklung der Überschüsse 4,5% p.a.
11 Die sonstigen Rückstellungen werden gebildet
für ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen, geschätzten Erfüllungsbetrags
angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
sind bei der Ermittlung berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank
ermittelt und bekanntgegeben wird, abgezinst.
12 Alle Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
13 Fremdwährungsforderungen und
-Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Langfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse
niedriger (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei
Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften in Euro werden
erfolgswirksam erfasst; die in den Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" enthaltenen Erträge bzw. Aufwendungen
aus der Währungsumrechnung werden durch entsprechende
Aufgliederung der Posten im Anhang gesondert ausgewiesen.
14 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in
Höhe von EUR 7,8 Mio. enthalten mit EUR 7,0 Mio.
erhaltene Kunden-Zahlungen für künftige
Garantieleistungen, soweit diese noch nicht als Ertrag
realisiert worden sind.
15 Die in Fremdwährung erfassten
Vermögensgegenstände und Schulden der
ausländischen Zweigniederlassungen werden mit den
Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages in Euro
umgerechnet.
16 Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Bewertung der
temporären Differenzen und der innerhalb der
nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen
Verlustvorträge erfolgt mit dem maßgeblichen
Steuersatz für Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer von 29,13% für Deutschland, 25% für
Großbritannien, 12,5% für Irland, 25%
für
Frankreich sowie 23% für Israel zum Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen. Zum 31. März 2024 liegen
folgende temporäre Bewertungsdifferenzen vor:
|
temporäre
Bewertungsdifferenz |
resultierende latente
Steuern (- = passiv) |
| Deutschland |
TEUR |
TEUR |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
78 |
23 |
| Forderungen ggü.
verbundene Unternehmen |
0 |
0 |
| sonstige
Vermögensgegenstände |
86 |
25 |
|
Pensionsrückstellungen |
16 |
5 |
| sonstige
Rückstellungen |
742 |
216 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
0 |
0 |
| Verbindlichkeiten
ggü. verbundene Unternehmen |
281 |
82 |
|
Großbritannien |
|
|
| Anlagevermögen |
-13 |
-1 |
| Verbindlichkeiten |
464 |
116 |
| Israel |
|
|
| Rückstellungen |
820 |
189 |
| Saldo aktive - passive
latente Steuern |
|
655 |
Zum 31. März 2024 bestehen keine steuerlichen
Verlustvorträge mehr in Deutschland, somit ist auch
keine aktive latente Steuer mehr auf steuerliche
Verlustvorträge in Deutschland zu ermitteln (TEUR 0;
Vorjahr: TEUR 1.057). Unter Berücksichtigung der zum
31. März 2024 bestehenden steuerlichen
Verlustvorträge und der derzeitigen Planungsrechnung
für die nächsten fünf Geschäftsjahre
ergeben sich aktive latente Steuern in Frankreich (TEUR
336; Vorjahr: TEUR 316).
Unsaldiert ergibt sich zum 31. März 2024 eine
Summe von TEUR 992 an aktiven sowie TEUR 1 an passiven
latenten Steuern. Nach Saldierung verbleibt ein aktivischer
Überhang in Höhe von TEUR 991.
Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung aus
dem aktivischen Überhang in Höhe von TEUR 991
wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr
nicht aktiviert.
C Angaben zur Bilanz
1 Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände zu historischen Anschaffungskosten
sowie der kumulierten Abschreibungen im Geschäftsjahr
2023/2024 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
2 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren zum 31. März 2024 mit TEUR 4.002 aus den
Cashpool Forderungen gegen die Nikon Europe B.V. und mit
TEUR 1 aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3 Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben TEUR 802 (Vorjahr: TEUR 887) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr. Diese betreffen mit TEUR 479 den
Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung. Die
übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr keine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
4 Das Stammkapital der Gesellschaft von EUR
4.090.335,05 entspricht dem umgerechneten Nennbetrag des im
Handelsregister eingetragenen Stammkapitals (DM
8.000.000,00).
Der Gewinnvortrag zum 31. März 2024 in Höhe
von EUR 16.366.730,55 ergibt sich aus dem Gewinnvortrag zum
1. April 2023 in Höhe von EUR 14.505.770,80 sowie dem
Vorjahresüberschuss (+ EUR 4.120.959,75)
abzüglich einer im Geschäftsjahr 2023/2024
erfolgten Ausschüttung in Höhe von EUR
2.260.000,00.
5 Für mittelbare Pensionsverpflichtungen in
Höhe von TEUR 1.253 (Vorjahr: TEUR 1.224) wird
gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine
Rückstellung gebildet. Diese Verpflichtungen sind
durch das Vermögen der Allianz-Pension-Management e.V.
überbetrieblichen Unterstützungskasse für
die Wirtschaft in Höhe von TEUR 1.066 (Vorjahr: TEUR
1.069) gedeckt. Somit ergibt sich gemäß Art. 28
Abs. 2 EGHGB eine Unterdeckung in Höhe von TEUR 187
(Vorjahr Unterdeckung: TEUR 155). Das Vermögen der
Unterstützungskasse besteht vor allem aus
verzinslichen Kapitalanlagen, Aktien und Immobilien. Als
versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für
diese
Versorgungsanwartschaften wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den
Vorschriften des IAS 19) verwendet. Die Bewertung erfolgte
auf Grundlage des Ausscheidemodells der Richttafeln RT 2018
G von Dr. Klaus Heubeck (Sterbetafeln). Als
Rechnungszinssätze wurden für die
Rückstellungsermittlung 1,83% (zehnjährige
Durchschnittsbildung) und 1,80% (siebenjährige
Durchschnittsbildung) verwendet, welche den von der
Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen entsprechen.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB
beträgt 1.305 EUR. Nach Maßgabe der
Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde
eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der
Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Weiterhin wurden
folgende Annahmen getroffen: Entwicklung der Gehälter
2,5% p.a., Entwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen 2%
p.a. und Entwicklung der Überschüsse 4,5% p.a.
6 Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
31.3.2024 |
31.3.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Personalrückstellungen |
7.992 |
10.913 |
| Ausstehende
Rechnungen |
1.624 |
1.787 |
| Erwartete
Inanspruchnahme |
|
|
| für
Gewährleistung Eigengeschäft |
636 |
519 |
|
10.252 |
13.219 |
Die Personalrückstellungen entfallen
hauptsächlich auf Verpflichtungen für
Ansprüche der Mitarbeiter auf noch nicht genommenen
Urlaub in Höhe von TEUR 2.723 (Vorjahr: TEUR 2.992)
und anstehende Bonuszahlungen in Höhe von TEUR 3.679
(Vorjahr: TEUR 6.457) für das abgelaufene
Geschäftsjahr.
7 Angaben zu Verbindlichkeiten:
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in
Höhe von TEUR 1.952 (Vorjahr: TEUR 13.561) betrafen
die Vorauszahlungen für vier Maschinen (Vorjahr:
fünf Maschinen).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von TEUR 16.526 (Vorjahr: TEUR
25.466).
In den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 1.754;
Vorjahr: TEUR 1.617) sind Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 175) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von TEUR 1.147 (Vorjahr: TEUR 1.036) enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Für die Verbindlichkeiten wurden wie im Vorjahr
keine Sicherheiten gestellt.
8 Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
betreffen Miet-, Leasing- und Wartungsverträge. Sie
sind wie folgt fällig:
|
TEUR |
| Bis 31. März
2025 |
742 |
| Vom 1. April 2025 bis
31. März 2026 |
260 |
| Vom 1. April 2028 bis
31. März 2033 |
1.023 |
| Vom 1. April 2028 bis
31. März 2029 |
1.474 |
|
3.499 |
D Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1 Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt
zusammen:
|
2023/2024 |
2022/2023 |
|
TEUR |
TEUR |
| Verkäufe
gebrauchter Maschinen |
|
|
| und Zubehör |
38.152 |
27.612 |
| Verkäufe neue
Maschinen |
4.721 |
0 |
| Dienstleistungen |
25.848 |
27.688 |
| Verkäufe von
Ersatzteilen |
36.147 |
36.354 |
| STMS-Vergütung |
0 |
1.336 |
|
Installationsvergütung |
9.767 |
3.964 |
|
Garantievergütung |
7.612 |
1.369 |
|
Kommissionärsvergütung |
444 |
359 |
| Umsatzerlöse |
122.691 |
98.682 |
Die Umsatzerlöse aus von Nikon Precision Inc.,
Belmont, USA, (NPI) an NPE vergüteten Dienstleistungen
setzen sich aus der servicebezogenen SMTS-Vergütung
"Sales, Technical & Market Support Fee" (TEUR 0;
Vorjahr: TEUR 1.336), der Installations- und
Garantievergütung (TEUR 17.379; Vorjahr: TEUR 5.333)
und der Kommissionärsvergütung (Provision)
für den Verkauf von Neumaschinen, im eigenen Namen
aber auf Rechnung von NPI (TEUR 444; Vorjahr: TEUR 359),
zusammen.
Die Umsatzerlöse aus dem Eigengeschäft mit
Dritten betragen daher im Geschäftsjahr TEUR 104.868
(Vorjahr: TEUR 91.654).
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf
Regionen (nach Sitz der Kunden):
|
2023/2024 |
2022/2023 |
|
TEUR |
TEUR |
| Deutschland |
9.059 |
5.814 |
| Restliches Europa |
100.411 |
66.480 |
| Nordamerika |
11.504 |
6.888 |
| Nahost/Fernost |
1.717 |
19.500 |
| Umsatzerlöse |
122.691 |
98.682 |
2 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge mit TEUR 388 (im Vorjahr TEUR
166) enthalten. Folgende Posten von nicht untergeordneter
Bedeutung sind einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen:
|
2023/2024 |
2022/2023 |
|
TEUR |
TEUR |
| Ertrag aus
Lohnsteuererstattung (Vorjahre) |
373 |
165 |
| Übrige
periodenfremde Erträge |
15 |
1 |
|
388 |
166 |
3 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus Lohnsteuererstattung Secondees in
Höhe von TEUR 373 (im Vorjahr TEUR 165) enthalten. NPE
führt die Lohnsteuer ab. Diese werden nicht von NPE
von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten.
4 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 793 enthalten (im
Vorjahr: TEUR 742).
5 Der Materialaufwand entfällt im Wesentlichen
auf importierte Gebrauchtgeräte und Ersatzteile.
6 Vom Personalaufwand betreffen TEUR 3.291 (Vorjahr:
TEUR 3.113) die Altersversorgung.
7 Die Gehälter (TEUR 1.268; Vorjahr: TEUR 1.411)
sowie sozialen Abgaben (TEUR 141; Vorjahr: TEUR 187)
für von der Muttergesellschaft Nikon Corporation,
Tokio, Japan, entsandte Mitarbeiter werden in Höhe von
TEUR 1.409 (Vorjahr: TEUR 1.598) unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Zuordnung zu
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgt, da die
Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter zwar
ausschließlich von der Gesellschaft vergütet
wird, es aber jeweils Anstellungsverhältnisse mit der
Muttergesellschaft gibt.
8 In dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge sind TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 32) Zinsen von
verbundenen Unternehmen enthalten.
9 In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen
sind TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) Zinsen an verbundenen
Unternehmen enthalten.
10 Die im Jahresabschluss für 2023/2024
ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in
Höhe eines Aufwands von TEUR 2.606 (Vorjahr: TEUR 789)
entfallen mit einem Aufwand von TEUR 2.615 (Vorjahr: TEUR
700) auf das Geschäftsjahr 2023/2024 und mit einem
Ertrag von TEUR 9 (Vorjahr: Aufwand TEUR 89) auf
frühere Geschäftsjahre.
E Angaben zu Organen und
Mitarbeitern
1 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind laut
Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Als Geschäftsführer waren folgende Herren
bestellt:
| ― |
Barry Wayne Vaux, Senior Vice
President European Administration Nikon Precision
Europe GmbH, Langen (bis 30.09.2023)
|
| ― |
Derek John Adams, Administration
Vice President Nikon Precision Europe GmbH,
Langen
|
| ― |
Harumi Sawada, President Nikon
Precision Europe GmbH, Langen
|
| ― |
Yoshiyuki Takabatake, President
Nikon Precision Inc., Belmont, Kalifornien, USA (bis
30.09.2023)
|
| ― |
Masato Hamatani, Managing
Executive Officer Nikon Corp., Saitama, Japan
|
| ― |
Bo Kajiwara, President Nikon
Europe B.V., Amsterdam, Niederlande (bis
12.04.2023)
|
| ― |
Masahiro Horie, President Nikon
Europe B.V., Amsterdam, Niederlande (ab
12.04.2023)
|
Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschrift des
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch.
2 Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren (einschließlich
Teilzeitkräften) 353 (Vorjahr: 340) Angestellte
beschäftigt, die sich wie folgt auf die
Betriebsstätten verteilten:
|
Deutschland |
Großbritannien |
Irland |
Frankreich |
Israel |
| Total |
56 |
29 |
172 |
21 |
76 |
| Vollzeit |
56 |
29 |
172 |
21 |
76 |
F Außerbilanzielle
Geschäfte
Der Nutzung von Kraftfahrzeugen (PKWs) sowie Teilen
der Geschäfts- und Büroausstattung bzw. der
benutzten Bürofläche liegen
Operating-Leasingverträge bzw. Mietverträge
zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der
Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko
beim Leasinggeber bzw. Vermieter. Die Leasingverträge
haben noch unterschiedliche Restlaufzeiten (von ein bis
zehn Jahren), die Mietverträge für benutzte
Bürofläche von ein bis zehn Jahren. Sie
führten in 2023/2024 zu einem Aufwand in Höhe von
EUR 0,7 Mio. Der entsprechende Aufwand im
Geschäftsjahr 2024/2025 wird sich in etwa gleicher
Größenordnung bewegen.
G Gesamthonorar des
Abschlussprüfers
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Sinne
von § 285 Nr. 17 HGB im Geschäftsjahr 2023/2024
beträgt TEUR 113 und betrifft die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. März 2024.
H Konzernabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
weltweiten Konzernabschluss der Nikon Corporation,
Tokio/Japan, einbezogen, welche für den kleinsten und
den größten Kreis von Unternehmen den
Konzernabschluss aufstellt. Dieser Konzernabschluss wird im
Kanto-Local Finance Bureau unter der Registernummer 371008
offengelegt.
I Nachtragsbericht
Es gibt keine Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten
sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in
der Bilanz berücksichtigt sind.
J Ergebnisverwendungsvorschlag
Wir schlagen vor, den sich aus dem Gewinnvortrag von
EUR 16.366.730.55 und dem Jahresgewinn für das
Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von EUR
9.819.602,13 ergebenden Bilanzgewinn von EUR 26.186.332,68
auf neue Rechnung vorzutragen.
Langen (Hessen), den 2.
Dezember 2024
Die Geschäftsführung
Derek John Adams
Harumi Sawada
Masahiro Horie
Masato Hamatani
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr
2023/2024
|
Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
kumulierte
Abschreibungen |
|
Stand am 1.4.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Währungs-umrechnungsdifferenzen |
Stand am 31.3.2024 |
Stand am 1.4.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Datenverarbeitungsprogramme |
58.652,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
58.652,00 |
12.707,93 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen
und Maschinen |
51.182,89 |
0,00 |
0,00 |
1.442,53 |
52.625,42 |
14.501,82 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
9.572.822,73 |
1.013.950,81 |
249.992,55 |
-2.452,84 |
10.334.328,15 |
6.979.764,95 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
8.055,00 |
0,00 |
0,00 |
8.055,00 |
0,00 |
|
9.682.657,62 |
1.022.005,81 |
249.992,55 |
-1.010,31 |
10.453.660,57 |
_ 7.006.974,70 |
|
kumulierte
Abschreibungen |
Buchwerte |
|
Zugänge |
Abgänge |
Währungs-umrechnungsdifferenzen |
Stand am 31.3.2024 |
Stand am 31.3.2024 |
Stand am 31.3.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Datenverarbeitungsprogramme |
11.730,40 |
0,00 |
0,00 |
24.438,33 |
34.213,67 |
45.944,07 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen
und Maschinen |
10.525,08 |
0,00 |
408,72 |
25.435,62 |
27.189,80 |
36.681,07 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
915.011,16 |
249.992,55 |
-2.906,18 |
7.641.877,38 |
2.692.450,77 |
2.593.057,78 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
8.055,00 |
0,00 |
|
937.266,64 |
249.992,55 |
-2.497,46 |
7.691.751,33 |
2.761.909,24 |
2.675.682,92 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen)
Eingeschränktes
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und
Prüfungsurteil zum Lagebericht
Wir haben den Jahresabschluss der Nikon Precision
Europe GmbH, Langen (Hessen), - bestehend aus der Bilanz
zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum
31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Nikon Precision Europe GmbH, Langen (Hessen), für
das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31.
März 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im
Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für
das Prüfungsurteil zum Lagebericht"
beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
April 2023 bis zum 31. März 2024 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme
der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils
zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das
eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss
und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht
Entgegen § 285 Nr. 9 Buchstabe a) und b) HGB
wurden unter unzulässiger Inanspruchnahme der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB die
Gesamtbezüge der Geschäftsführung und die
Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der
Geschäftsführung nicht im Anhang angegeben.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser eingeschränktes
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser
Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 2.
Dezember 2024
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Thomas Lüdke |
Yvonne Ronis |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüferin |
|