Salus-Service gGmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lorenz seit 19.1.2022 | Prokura |
Jürgen Richter seit 27.9.2021 | Geschäftsführer |
Heidi Inge Köhler seit 18.8.2020 | Geschäftsführer |
Doreen Kassuhn seit 12.4.2019 | Prokura |
Michaela Dr. Poley seit 5.8.2016 | Geschäftsführer |
Antje Dr. Möhlig seit 9.6.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SALUS - Praxis GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang1 Allgemeine Angaben Die Salus-Praxis GmbH, Magdeburg, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Mai 2006 gegründet (Amtsgericht Stendal, HRB 5426) und nahm die wirtschaftliche Tätigkeit ab dem 13. August 2007 auf. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des gesundheitlichen Wohls der Bevölkerung durch den Betrieb von ambulanten medizinischen Einrichtungen zur Krankenversorgung, insbesondere durch den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft verfolgt somit unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Gemäß Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft erfolgt die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH‐Gesetzes (GmbHG) zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur besseren Übersicht und Transparenz nach § 265 HGB um die Positionen "Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen", "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten" und "Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten" erweitert. Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum Bilanzstichtag 2.885 T€, nach 2.397 T€ im Vorjahr. Die von der Alleingesellschafterin gewährten Darlehen in Höhe von 2.240 T€ sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 730 T€ sind mit einem Rangrücktritt versehen. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Geschäftsführung geht aufgrund der vorliegenden Liquiditätsplanung, welche weitere Mittelzuflüsse vom Gesellschafter in Höhe von 150 T€ in 2024 und 100 T€ in 2025 bis Ende Mai 2025 vorsieht davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis mindestens Ende Mai 2025 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist. Der Gesellschafter hat eine entsprechende Mittelbereitstellung schriftlich bestätigt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Bestimmung der Nutzungsdauern erfolgt unter Zuhilfenahme der AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Bei den unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerten handelt es sich um den abnutzbaren Geschäftswert von erworbenen Arztpraxen. Diese werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben, weil davon ausgegangen wird, dass die langfristige Nutzerbindung der gekauften Arztpraxen ca. fünf Jahre beträgt und sich der geleistete Kaufpreis für den Firmenwert innerhalb dieses Zeitraums amortisiert hat. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet worden. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter betreffen Lieferungen und Leistungen. Das bilanzielle Eigenkapital verringert sich entsprechend des Jahresfehlbetrages (488 T€) für das Geschäftsjahr 2023. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich dadurch von 2.397 T€ auf 2.885 T€ erhöht. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (83 T€) sowie für nicht in Anspruch genommen Urlaub (48 T€). Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 3.316 T€ aus. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen teilweise unter üblichem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Alle restlichen Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter entfallen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen und langfristigen Ausleihungen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4 Sonstige Angaben 4.1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung bilden: Herr Jürgen Richter
Frau Heidi Köhler,
Frau Dr. med. Antje Möhlig,
Frau Dr. med. Michaela Poley
Ein Aufsichtsrat ist nicht gebildet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betragen im Geschäftsjahr 47,4 T€. Die Geschäftsführung der Salus Altmark Holding gGmbH erhält für ihre Funktion der Geschäftsführung der Gesellschaft keine gesonderte Vergütung. 4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen auf Grund von Mietverträgen für die Praxisräumlichkeiten gegenüber Vermietern in Höhe von 973 T€, hiervon 795 T€ für Mietkosten bis ins Jahr 2031 sowie 179 T€ bis 2027. 4.3. Mitarbeiter der Gesellschaft Gemäß § 267 Abs. 5 HGB waren im Jahr 2023 durchschnittlich 56,75 Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
4.4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. 4.5. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 488.066,27 EUR in das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. 4.6. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Salus-Praxis GmbH, Magdeburg, wird in den Konzernabschluss der Salus Altmark Holding gGmbH, Magdeburg, einbezogen. Der Konzernabschluss wird durch Einreichung beim Bundesanzeiger offengelegt. Die Angabe des Abschlussprüferhonorars erfolgt im Konzernanhang.
Magdeburg, 21. Mai 2024
BeschlüsseDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der SALUS-Praxis-GmbH, Magdebug, erfolgte in der Gesellschaffterversammlung am 10. Juni 2024. |
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