Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 4844
Eingetragen
4.2.1981
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Die Durchführung von Planungs-, Installations-, Service- und Dienstleistungsarbeiten im Bereich der Lieferung und Leistung von jeglichen elektro- und gebäudetechnischen Anlagen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Michael Schmidt
seit 20.10.2025
Prokura
Nizamettin Yesilsu
seit 20.10.2025
Geschäftsführer
Christian Schmidt
seit 20.10.2025
Geschäftsführer
Michael Koitka
seit 19.3.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Elevion Group B.V.NLD
92.00%
8.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Elevion GmbH
Germany
150.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Decker GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1.013.681,97

711

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

434.010,95

151

II. Sachanlagen

525.117,27

505

III. Finanzanlagen

54.553,75

55

B. Umlaufvermögen

6.292.333,99

3.845

I. Vorräte

3.046.515,31

1.162

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.952.545,06

1.861

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

293.273,62

822

C. Rechnungsabgrenzungsposten

20.359,53

25

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

586.666,03

670

Summe Aktiva

7.913.041,52

5.251



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0

0

I. Gezeichnetes Kapital

150.000,00

150

II. Verlustvortrag

-820.307,00

-805

III. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag)

83.640,97

-15

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

586.666,03

670

B. Rückstellungen

1.212.096,91

841

C. Verbindlichkeiten

6.700.944,61

4.410

Summe Passiva

7.913.041,52

5.251

ANHANG

Elektro Decker GmbH, Essen

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gemäß §§ 242 bis 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 288 HGB und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist nach Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesell­schaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften bei der Aufstellung des Anhangs für das Rumpfgeschäftsjahr teilweise in Anspruch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Der Jahresabschluss wurde unter der Going Concern Prämisse aufgestellt, auf der Grundlage eines von der Gesellschafterin Elevion GmbH gewährten Darlehens zur Finan­zierung des Geschäftsbetriebes und des hierzu erklärten Rangrücktritts bis zu einer Höhe von T€ 2.000.

Die Gesellschaft hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Das vorangegangene Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015; insoweit ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahresan­gaben nur eingeschränkt möglich.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der im vorangegangenen Geschäftsjahr erworbene Kundenstamm von Reth & Kellershohn GmbH & Co. KG wird nach § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB erfasst und in gleich­mäßigen Jahresraten über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abge­schrieben. Die Nutzungsdauer basiert auf der mehrjährigen Kundenbindung.

Der im Geschäftsjahr erworbene Geschäfts- oder Firmenwert von Elektro Meißner Industriemontagen GmbH wird nach § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB erfasst und in gleich­mäßigen Jahresraten über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abge­schrieben. Die Nutzungsdauer basiert auf der mehrjährigen Kundenbindung.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.

Die Zugänge des Geschäftsjahres sind nach der linearen Abschreibungsmethode in betriebsnotwendigem Umfang in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministers der Finanzen abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG ab einem Wert von € 150,00 bis zu einem Wert von € 1.000,00 in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben.

Beim Vorratsvermögen werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unfer­tige Leistungen sind zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Dazu gehören die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten sind keine Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Der Ansatz entspricht den steuerlichen Mindestherstellkosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 6.3 EStR. Die Bewertung erfolgte verlustfrei. Bei der retrograden Bewertung der unfertigen Leistungen werden dem Grunde nach als sicher und durchsetzbar eingeschätzte noch nicht beauftragte Nachträge in angemessenem Umfang in die Bewertung einbezogen. Diese Grundsätze gelten für die Bilanzierung von Bauleistungsforderungen analog.

Im Jahresabschluss wurde als Ausnahmefall von § 252 Abs. 2 HGB zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Ertrags-und Vermögenslage nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB eine Teilgewinnrealisierung für ein Bauprojekt in Höhe von T€ 553 erfasst. Auf Basis einer Leistungsfeststellung wurde eine Teilschlussrechnung von T€ 3.207 erfasst und mit erhaltenen Anzahlungen von T€ 3.207 verrechnet. Der Aus­nahmefall begründet sich mit der derzeitigen Unternehmenserweiterungsphase bei der kontinuierliche Abschlüsse von Bauprojekten nicht vorliegen, so dass die Darstellung der Ertrags- und Vermögenslage durch eine fehlende Gewinnrealisierung bei Bestandsauf­bau und bei gegebenen nicht aktivierungsfähigen Unternehmenserweiterungskosten beeinflusst ist. Mit der Teilschlussrechnung für das Bauprojekt, welches 13,3 % der Gesamtleistung ausmacht, ergibt sich eine zutreffendere Darstellung der Ertrags- und Vermögenslage im Jahresabschluss zum 30. Juni 2016. Das Jahresergebnis ist in Höhe des Teilgewinns von T€ 553 positiv beeinflusst.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind unter Anwendung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von dem Posten B.I. Vorräte abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzel-wertberichtigungen Rechnung getragen.

Zur Abdeckung des allgemeinen Beitreibungs- und Zinsrisikos aus Lieferung und Leistung wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % des Nennwertes der zum Tag der Bilanzerstellung noch offenen Forderungen gebildet.

Die Kassenbestände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag aus­gewiesen.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag erfasst, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Bilanzierung des Eigenkapitals erfolgte mit dem Nennbetrag.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Langfristige Rückstellungen infolge der Änderung des § 253 ff. HGB aus dem Jahresab­schluss zum 30. Juni 2010 werden - soweit zulässig gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB - mit den bisherigen Werten beibehalten. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages basiert auf den erwarteten Kostensteigerungen für die Zeit bis zur Erfüllung. Die Abzinsung wird mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Das Ansatzwahlrecht zur Bilanzierung eines Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB wird insoweit angewendet als die passive latente Steuer von T€ 166 mit der aktiven latenten Steuer aus dem sich ergebenden steuerlichen Verlustvortrag verrechnet wird.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit IDW RS HFA 3 vom 19. Juni 2013 und wurde in Höhe des Barwertes der bei Beendigung des Dienstverhältnisses anfallenden Altersrenten angesetzt und nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2005 G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung erfolgte in Übereinstimmung mit § 253 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 mit dem durchschnitt­lichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre. Dieser beträgt gemäß RückAbzinsV für pau­schale Restlaufzeiten größer 15 Jahre 4,17 % p.a. Eine nach altem Recht vorzunehmende Diskontierung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, hätte einen um € 66.486,00 höheren Zuführungsbetrag ergeben. Dieser Unterschiedsbetrag unter­liegt der in § 253 Abs. 6 HGB n. F. geregelten Ausschüttungssperre.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen

Forderungen werden zum Nominalwert bzw. zum niedrigen beizulegenden Wert angesetzt. Die Restlaufzeiten betragen unter einem Jahr.

Es bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 362 (Vorjahr: T€ 341). Diese wurden in Höhe des Zeitwerts mit den Pensionsverpflichtungen T€ 481 (Vorjahr: T€ 458) saldiert, der daraus resultierende Passivüberhang wurde als Rück­stellung für Pensionen bilanziert.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres in Bezug auf die jährlichen Abrechnungsperioden sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen Zahlungen an Versicherungen und Beiträge ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von T€ 150 ist voll eingezahlt und wird von der Elevion GmbH mit Sitz in Dietzenbach zu 75 % und Herrn Thomas Decker, Essen, zu 25 % gehalten.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Der Zeitwert des zu verrechnenden Deckungsvermögens beträgt T€ 362 (Vorjahr: T€ 341), es ergibt sich kein aktivischer Überhang.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 265) durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet aus einem Schuldbeitritt aus den Verpflichtungen des Konsortial­kreditvertrages vom 28. September 2011. Die Gesellschaft tritt dem Kreditvertrag als Kreditnehmer bei und wird in gleicher Weise berechtigt und verpflichtet wie der ur­sprüngliche Kreditnehmer. Die Inanspruchnahme der Darlehen beträgt zum Bilanz­stichtag T€ 0 (Vorjahr: T€ 265) bei der Gesellschaft und T€ 11.615 (Vorjahr: T€ 9.050) für Konzernunternehmen sowie T€ 1.532 (Vorjahr: T€ 1.731) für Avale bei der Gesellschaft und T€ 18.151 (Vorjahr: T€ 12.606) für Konzernunternehmen. Eine Inanspruchnahme wird aufgrund der gegebenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Konzernunter­nehmen als sehr gering eingeschätzt.

Die Gesellschaft haftet weiterhin für eigene (T€ 5.533) und für Konzernunternehmen (T€ 35.993) begebene Bürgschaften von Kautionsversicherern. Für die begebenen Sicherheiten in Höhe von T€ 4.350 (Vorjahr: T€ 2.734) wurden durch die Elevion Bürg­schaften bei der Commerzbank in Anspruch genommen. Das Inanspruchnahmerisiko wird als gering eingeschätzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsleitung

Geschäftsführer der Elektro Decker GmbH ist:

Herr Thomas Decker, Kaufmann, Essen

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9a HGB wird verzichtet (§ 286 Abs. 4 HGB).

Mitarbeiterzahl

2015/2016

2015

Summe

164

132

Mutterunternehmen

Die Gesellschaft ist in den Konzernkreis der Elevion GmbH mit Sitz in Dietzenbach einzubeziehen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offen gelegt.

 

Essen, den 17. November 2016

gez. Thomas Decker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.01.2017

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

6 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.