Michael
Zetzsch GmbH
Rheinbach
(vormals: Troisdorf)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.398,00 |
82.357,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.398,00 |
82.357,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.532,30 |
68.071,20 |
| I.
Vorräte |
26.000,00 |
36.156,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.301,32 |
21.393,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
230,98 |
10.521,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.706,66 |
11.364,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.104,17 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.741,13 |
161.792,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.031,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.968,68 |
14.858,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.135,49 |
9.110,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.104,17 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.241,13 |
158.261,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.741,13 |
161.792,67 |
Anhang
zum 31. Dezember 2010
der
Firma Michael Zetzsch GmbH i. L., Metallbau
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma Michael Zetzsch GmbH i.
L., Metallbau, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Bei Erstellung der Bilanz wurde die
Verein-fachung nach § 266 Abs. 1 HGB nicht in Anspruch
genommen.
Die Gliederung ist nach den Vorschriften der
§§ 266 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben
zu einzelnen
Bilanzpositionen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 entspricht
in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB
sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB
grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
keine Veränderungen gegenüber dem
Berichtszeitraum des Vorjahres vorgenommen worden
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert worden.
Wie sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr
entwickelt hat, ist aus der
Anlage 2 ersichtlich.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
worden, soweit nicht der niedrigere Marktpreis oder der
niedrigere Wert, der den Gegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, angesetzt worden ist
(§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 HGB
zu ihrem Rückzahlungsbetrag, die Rückstellungen
in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, passiviert
worden.
3. Übrige Angaben
Der Jahresfehlbetrag von
Euro 10.135,49 wird dem bestehenden Verlustvortrag
zugerechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 die
Liquidation beantragt.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war
Herr Michael Zetzsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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