Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 6690
Vorher
F.A.N.-Internet Service GmbHF.A.N.-Media GmbH
Eingetragen
26.5.1997
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
- IT-Dienstleister: Internet-, Webspace- und Zugangsprovider, Datacenterbetreiber. Datacenterdienstleistungen, IT- Cloud Lösungen, Datenbankentwicklungen und Anwendungsprogrammierung, Entwicklung, Betrieb und Installation von Server-, Storage- und Netzwerklösungen, IT-Support, IT-Sicherheitsdienstleistungen, IT-Dokumentation und Analyse, DSGVO-Beratung. - Beratung, Service, Handel und Vertrieb: IT- Hardware, Software, Sicherheitslösungen, Kommunikationsanlagen, mobile Kommunikationsgeräte, Funk-, Bild-, Ton-, Lichtanlagen für Veranstaltungs-, Messeund Kinoanwendungen, Home Entertainment-Lösungen, Foto- und Filmstudiotechnik, elektronische Geräte, Elektrogeräte und Elektrotechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Saxinger
seit 19.10.2022
Prokura
Johannes Helmberger
seit 4.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Johannes Helberger
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Johannes Helberger
Regensburg, Leibnitzstraße 3
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

F.A.N.-Media GmbH

Regensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7.268,00 4.547,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.080,00 1.920,00
II. Sachanlagen 6.188,00 2.627,00
B. Umlaufvermögen 231.855,09 61.294,05
I. Vorräte 0,00 15.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.180,13 23.018,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 205.674,96 22.975,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.911,77 1.947,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 241.034,86 67.788,43

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 160.791,36 33.591,21
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Bilanzgewinn 135.226,76 8.026,61
B. Rückstellungen 55.939,60 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 21.530,67 29.648,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.773,23 2.048,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 241.034,86 67.788,43

Anhang

A. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der F.A.N.-Media GmbH, Regensburg wurde gemäß §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Erleichterungen des § 274a HGB und des § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen ist ausschließlich EDV-Software ausgewiesen. Diese wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im Einzelfall wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungsmethoden und die Abschreibungshöhe richten sich nach den von der Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen. Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben. Abschreibungen außschließlich aus steuerlichen Gründen wurden keine vorgenommen. Zuschreibungen aus rein steuerlichen Gründen wurden keine unterlassen.

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet; als Herstellungskosten wurden die nach R 6.3 EStR 2005 anzusetzenden Pflichtbestandteile in Ansatz gebracht. Wegen schlechter Verwertbarkeit wurden entsprechend dem Niederstwertprinzip Abschläge vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe einzelwertberichtigt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer angemessenen pauschalen Wertberichtigung Rechnung getragen.

Die übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die Steuerrückstellungen entsprechen den zu erwartenden Steuerbelastungen.

Die anderen Rückstellungen sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde in 2011 von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Johannes Helmberger wahrgenommen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.

 

Regensburg, im März 2012

Dipl.-Ing. (FH) Johannes Helmberger, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2012 festgestellt.

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