Wesner Automobile GmbHLiquidiert
Bronsfeldstraße 14, 41066 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Günter Wesner seit 6.12.2021 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wesner Automobile GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Wesner Automobile GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies den gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht. Wurden Posten verrechnet, ist dies im Folgenden angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind keine aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände • Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Nach § 268 Abs. 2 HGB, ist das Anlagevermögen ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzuführen. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen den Geschäftsführer in Höhe von € 43.694,24. Die Forderungen wurden verzinst. Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter / Geschäftsführer bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 34.899,88. Dass in dieser Summe enthaltene Darlehen in Höhe von 34.619,88 € wurde verzinst. Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Eventualverbindlichkeiten: Im Jahre 2004 und 2005 hat eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für den Zeitraum 05/2002 bis 02/2004 stattgefunden. Im Wirtschaftsjahr 2007 ergingen Berichtigungsbescheide für das Jahr 2002 vom 03.07.2007 und für das Jahr 2003 vom 21.02.2007. Die Steuernachforderung i. H. v. insgesamt € 30.057,20 wurde hierdurch um insgesamt € 10.129,20 gemindert. Die gewährte Aussetzung der Vollziehung blieb bzgl. der Restforderung i. H. v. € 19.928,00 weiterhin bestehen, da die geltend gemachten Nachforderungen in Gänze streitig waren. Nach Abschluss des Klageverfahrens beim Finanzgericht Düsseldorf ergingen per 06.08.2010 Berichtigungsbescheide für die Jahre 2002 und 2003 auf Grund dessen die gesamte Steuernachforderung auf 0,00 € festgesetzt wurde. Sonstige Pflichtangaben Hinweis auf Überschuldung Das Stammkapital in Höhe von DM 50.000,00 (€ 25.564,59) ist durch die Jahresfehlbeträge 2003 bis 2010 in Gänze aufgezehrt. Die Bilanz weist einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR 57.338,30 aus. Gemäß § 49 (3) GmbHG, ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Überprüfung der Überschuldung / Insolvenzantragspflicht Der Gesellschafter / Geschäftsführer Herr Thomas Wesner bürgt mittels eingetragener Grundschuld im Grundbuch von Neuwerk, Blatt 0398 über insgesamt DM 199.000 (nachrichtlich € 101.747,08), für den zwischen der Wesner Automobile GmbH und Kreissparkasse Heinsberg abgeschlossenen Kontokorrentkredit (Höchstbetrag € 125.000) mit der Nummer 2803252 vom 04.11.2008. Ferner hat Herr Thomas Wesner eine betragsmäßig beschränkte Bürgschaft über € 23.000,00 gegenüber der Kreissparkasse Heinsberg übernommen. Darüber hinaus gewährt Herr Thomas Wesner der Wesner Automobile GmbH ein Darlehen (Stand 31.12.2010 EUR 34.619,88) für das eine Rangrücktritts-vereinbarung unterzeichnet wurde. Da sowohl Grundschuld, Bürgschaft als auch das Darlehen als werthaltig anzusehen sind und im Insolvenzfall der GmbH als Kapitalersatz gelten, ist eine Insolvenzantragspflicht nicht gegeben. Ergänzende Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Firma ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der HR-Nr.: B 6597 eingetragen. Das gezeichnete Stammkapital beträgt € 25.564,59 und entfällt in voller Höhe auf Herrn Thomas Wesner. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Mönchengladbach, den 14. Oktober 2011 ______________________________ - Thomas Wesner, Geschäftsführer - Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2011 genehmigt. |
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