rehaneo Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Julia Häfner seit 9.1.2024 | Geschäftsführer |
Peter Klaus seit 22.4.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.75% | |
Dr. W******* S*********Arnika Beteiligungen GmbH | 22.50% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Grey Sela Management GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
TG Invest GmbH | 6.75% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rfhm GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024rfhm GmbHMünchenAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024rfhm GmbHMünchen
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2024rfhm GmbHMünchen
Anhang für das Geschäftsjahr 2024A. Vorschriften zur Rechnungslegung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 340a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 3 HBG auf. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die rfhm GmbH bietet in Deutschland Abrechnungs- und Factoringdienstleistungen an. Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert. Auf der Aktivseite weist sie die von den Kunden abgetretenen Forderungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen als Forderungen an Kunden aus. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen und Abschreibungen berücksichtigt. Die immateriellen Anlagewerte sowie die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer, angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und periodengerecht abgegrenzt. Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Als Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden die an die Anschlusskunden erst mit Fälligkeit auszuzahlenden Beträge ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie alle dem Grund nach bekannten, in der Höhe ungewissen Verpflichtungen berücksichtigen. Bei der Bemessung wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. C. Wesentliche Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aktivseite Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 1.265.795,46 (Vorjahr: EUR 571.833,43) sind täglich fällig und ergeben sich ausschließlich aus Guthabenbeträgen auf Bankkonten. Sämtliche Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 8.087.492,96 (Vorjahr: EUR 4.047.902,87) haben eine Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. Fremdwährungsforderungen bestehen nicht. Die Wertberichtigungen auf Forderungen an Kunden betragen zum Jahresende EUR 18.774,62 (Vorjahr: EUR 66.052,55). Risiken waren nicht erkennbar. Die immateriellen Anlagewerte beinhalten im Wesentlichen das IT-System zur Abwicklung des Factoring-Geschäftes in Höhe von EUR 25.999,00 (Vorjahr: EUR 51.850,00). Der Gesamtbetrag der Sachanlagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 6.163,00 (Vorjahr: EUR 6.932,00). Die Entwicklung des Anlagevermögens und der kumulierten Abschreibungen ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. In den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 9.087,22 (Vorjahr: EUR 9.384,18) sind zum 31.12.2024 debitorische Kreditoren in Höhe von EUR 2.205,29 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten sowie Forderungen gegenüber Krankenkassen aus AAG in Höhe von € 3.327,01 (Vorjahr: EUR 0,00) und Forderungen aus SV Prüfung in Höhe von EUR 1.902,40 (Vorjahr: EUR 0,00). Enthalten sind außerdem Vorsteuern in Folgeperiode/-jahr abziehbar in Höhe von EUR 1.551,52 (Vorjahr: EUR 161,46). Der Restbetrag der sonstigen Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegenüber Personal Lohn- u. Gehalt in Höhe von EUR 100,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die Kautionen betragen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 5.685,00). Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. 2. Passivseite Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen EUR 4.415.521,61 (Vorjahr: EUR 3.112.370,78). Die Verbindlichkeiten resultieren aus der Refinanzierung des Factoring Geschäftes und gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betragen EUR 4.051.064,96 (Vorjahr: EUR 936.869,28). Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 274.398,38 (Vorjahr: EUR 159.023,40) beinhalten Umsatzsteuer laufendes Jahr in Höhe von EUR 11.528,85 (Vorjahr: EUR 0,00), Umsatzsteuer fällig in der Folgeperiode §§ 13 (1) u. 13b (2) UStG in Höhe von EUR 922,15 (Vorjahr: EUR 0,00), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 241.163,96 (Vorjahr: EUR 150.043,37). Weiterhin beinhalten sie Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von EUR 7.738,76 (Vorjahr: EUR 0,00), Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von EUR 12.158,76 (Vorjahr: EUR 8.330,12), Verbindlichkeiten soziale Sicherheit in Höhe von EUR 827,40 (Vorjahr: EUR 467,91) und Verbindlichkeiten Künstlersozialabgabe in Höhe von EUR 58,50 (Vorjahr: EUR 182,00). Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In der Position "Andere Rückstellungen" in Höhe von EUR 114.280,00 (Vorjahr: EUR 58.703,64) sind Rückstellungen für sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 4.400,00 (Vorjahr: EUR 4.123,64), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 43.000,00 (Vorjahr: EUR 7.500,00), Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von EUR 48.500,00 (Vorjahr: EUR 34.400,00) und Urlaubsrückstellungen in Höhe von EUR 18.380,00 (Vorjahr: EUR 12.680,00) enthalten. Steuerrückstellungen mussten keine gebildet werden. Die nachrangigen Verbindlichkeiten weisen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.356.436,96 (Vorjahr: EUR 2.152.320,37) aus. Die Darlehen wurden mit qualifiziertem Rangrücktritt gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern weisen vollumfänglich eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus. Das gezeichnete Kapital (EUR 50.000,00) ist voll einbezahlt. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von EUR 83.640,78 (Vorjahr: EUR 565.231,65) und des Verlustvortrags in Höhe von EUR 1.772.751,85 (Vorjahr: EUR 1.207.520,20) ist das bilanzielle negative Eigenkapital auf EUR 1.806.392,63 (Vorjahr: EUR 1.722.751,85) gestiegen. Auf Grund der nachrangigen Verbindlichkeiten mit qualifiziertem Rangrücktritt ist keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO gegeben. 3. Ertrag Der Rohertrag aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis und sonstigen Erträgen liegt zum Jahresende bei EUR 1.710.410,78 (Vorjahr: EUR 878.309,23). Es wurden Zinserträge in Höhe von EUR 1.700.550,70 (Vorjahr: EUR 876.810,35) aus Abrechnungs- und Factoringgebühren erwirtschaftet. Die sonstigen Erträge enthalten neben Erstattungen nach AAG in Höhe von EUR 9.847,29 (Vorjahr: EUR 1.156,34) sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig in Höhe von EUR 12,79 (Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen Erträge betrieblich betragen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 342,54). Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren betragen EUR 42.277,93 (Vorjahr: EUR 0,00). Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen EUR 131,74 (Vorjahr: EUR 0,00) 4. Aufwand Die Zinsaufwendungen betragen EUR 206.271,87 (Vorjahr: EUR 178.114,86). Sie resultieren aus der Refinanzierung des Factoring Geschäfts. Die Provisionsaufwendungen betrugen EUR 189.327,72 (Vorjahr: EUR 105.359,82) und sind Vertriebsprovisionen IPrax GmbH in Höhe von EUR 182.332,31 (Vorjahr: EUR 100.581,00), IPRAX Cash Lizenzen in Höhe von EUR 1.560,00 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von EUR 5.435,41 (Vorjahr: EUR 4.778,82). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr (EUR 1.027.138,82) auf EUR 1.335.735,64 gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung des Abrechnungs- und Factoringgeschäfts und des damit zusammenhängenden gestiegenen Personalbedarfs sowie höherer Raum-und IT-Infrastrukturkosten. Die anderen Verwaltungskosten betrugen EUR 431.320,38 (Vorjahr: EUR 371.932,82) und resultierten im Wesentlichen aus Büromiete, Rechts- und Beratungskosten, Werbekosten, Porto, EDV Kosten und Buchführungs- sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Der Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen fiel auf EUR 30.820,34 (Vorjahr: EUR 40.485,51). Der Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft stieg auf EUR 79.305,66 (Vorjahr: EUR 92.441,87). Der Ausweis betrifft Beiträge zur Kreditversicherung und Abschreibungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere. D. Sonstige Angaben 1. Angaben zum Factoring-Geschäft Von den Forderungen an Kunden (EUR 8.087.492,96; Vorjahr: EUR 4.047.902,87) entfallen auf die 20 größten Debitoren Forderungen in Höhe von EUR 6.409.350,60 Kreditrahmenkontingente bestehen gegenüber Debitoren und aus Limitzusagen gegenüber Anschlusskunden. Es handelt sich nicht um Kreditzusagen im Sinne des KWG, sondern um freie Kreditversicherungslimite, die für den Forderungskauf genutzt werden können. Die Zusagen sind jederzeit widerruflich. 2. Angaben zu sonstigen Verträgen Aus langfristigen Verträgen (Mietverträge und "All-In"-Vertrag für Drucker und Telefon) bestehen bei der Gesellschaft bis maximal 2030 finanzielle Verpflichtungen von EUR 753.272,42. Die Gesellschaft bedient sich im Bereich der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden und im Bereich der Nutzung von Büroausstattung der Miete. Risiken erwachsen der Gesellschaft aus der zukünftigen finanziellen Verpflichtung, die Mietverträge entsprechend zu erfüllen. Vorteile bestehen darin, die Liquidität der Gesellschaft exakter planen zu können sowie einen einmaligen Liquiditätsabfluss durch Investitionen zu verhindern. 3. Angaben zu Organen Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Peter Klaus, Jurist, und Frau Katharina Julia Häfner, Cultural Economist (B.A.), bestellt. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 4. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt wurden 22 Mitarbeiter beschäftigt, davon 2 Geschäftsführer und 20 Angestellte. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beträgt für die Abschlussprüfungsleistungen EUR 24.500,00. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 83.640,78. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von EUR 1.806.392,63, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden EUR 1.806.392,63 vorgetragen. E. Nachtragsbericht Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, vor.
München, 14.03.2025 Katharina Häfner, Geschäftsführerin Peter Klaus, Geschäftsführer Lageberichtrfhm GmbH, München1. Geschäft und Rahmenbedingungen Geschäftsaufstellung Die rfhm GmbH ist ein junges Unternehmen, welches im April 2021 seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Das Berichtsjahr stellt dementsprechend das vierte bzw. das dritte volle Geschäftsjahr dar. Unsere Geschäftsstrategie ist weiterhin darauf ausgerichtet die Gesellschaft als Spezialinstitut für Abrechnungen und Forderungsfinanzierungen im Gesundheitswesen und hier mit dem Fokus auf Heilmittelerbringer bei einem guten Risikoprofil, im Markt zu etablieren. Es ist in 2024 gelungen, wenn auch noch nicht für das Gesamtjahr, so doch seit Juni 2024 auf Monatsebene den Break Even zu erreichen. Unser Angebot besteht in Dienstleistungen für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Podologen in Form von Abrechnungsdienstleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und Finanzierung und Gewährung von Forderungsausfallschutz; zusätzlich bietet die rfhm GmbH im Zusammenspiel mit der Praxissoftware der iPrax Systems GmbH & Co KG, München, auch folgende Leistungen an
Die rfhm GmbH praktiziert fast ausschließlich das sogenannte Non-Recourse-Factoring (echtes Factoring), bei dem das Delkredererisiko durch den Factor übernommen wird, in Form des Full-Factorings, bei dem der Factor auch das Debitorenmanagement durchführt. Die rfhm GmbH ist ausschließlich in Deutschland aktiv. Die Kundenakquisition erfolgt im Wesentlichen über den Vertrieb der iPrax Systems GmbH & Co KG auf Basis von online generierten Kundenanfragen. Die Kundinnen und Kunden erwarten
Ziel der rfhm GmbH ist der Aufbau von dauerhaften und rentablen Kundenbeziehungen. Wir bewegen uns in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld. Dies bedeutet, dass dauerhafte Wettbewerbsvorteile/Differenzierungen nur schwer erreicht werden können. Eine wesentliche Stärke der rfhm GmbH liegt im Zusammenspiel mit der Schwestergesellschaft iPrax Systems GmbH & Co KG und in den Synergien, die sich aus dem Zusammenwirken der iPrax Praxissoftware mit den Abrechnungs- und Factoringdienstleistungen der rfhm GmbH ergeben. Diese Zusammenarbeit wird weiter systematisch ausgebaut, um hierdurch den Kundenwünschen besonders gut gerecht zu werden und, idealerweise immer wieder, einen zeitlich begrenzten strategischen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Rahmenbedingungen Die gefactorten Umsätze der derzeit 43 Mitglieder des Deutschen Factoring Verbandes, die insgesamt 98 % des verbandlich organisierten deutschen Factoringmarktes ausmachen, betrugen in 2023 384,4 Mrd. Euro und wuchsen damit gegenüber 2022 um 3,1 %. Der Factoringmarkt ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen; gemäß Deutscher Factoring Verband wurde das "Wachstum in 2023 fortgesetzt: Trotz turbulenter Zeiten gelang es der Factoring-Branche erneut den Factoring-Umsatz (...) zu steigern und einen neuen Bestwert aufzustellen, das 14. Jahr in Folge mit Wachstum." (Quelle: Webseite des Deutsche Factoring Verband: www.factoring.de/der-factoring-markt-2023-14-jahre-umsatzwachstum-folge). Die in 2023 gefactorten Umsätze entsprechen einer beeindruckenden Factoringquote (Verhältnis von gefactorten Forderungen zum BIP) in Deutschland in 2023 von 9,3 % (Quelle: Webseite des Deutsche Factoring Verband: https://www.factoring.de/sites/default/files/JB%202023.pdf), auch wenn insbesondere mit Blick auf die Inflationsentwicklung und rezessive Tendenzen leicht rückläufig gegenüber 9,7 % in 2022. Generell wird auch weiterhin Wachstumspotential gesehen: "Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern fällt auf, dass in Deutschland bei der Factoring-Quote noch weitere Potenziale liegen. So konnten in 2022 bspw. In Belgien (22,5 Prozent), Spanien (19,4 Prozent), Portugal (17,6 Prozent), Niederlande (17,4 Prozent) und in Frankreich (15,9 Prozent) deutlich höhere Factoring-Quoten erreicht werden als in Deutschland." (Quelle: Webseite des Deutsche Factoring Verband: https://www.factoring.de/sites/default/files/JB%202023.pdf). Zu berücksichtigen ist, dass Factoring im Gesundheitswesen auf Grund der öffentlichen Sicherstellung der gesundheitlichen Grundversorgung der Bevölkerung als noch weniger volatil einzustufen ist als die Mehrzahl der sonstigen Branchen. Das Gesundheitswesen machte 2023 15,0 % des gefactorten Gesamtvolumens aus und war damit die Nummer 2 unter den gefactorten Branchen (Quelle: Webseite des Deutsche Factoring Verband: https://www.factoring.de/sites/default/files/JB%202023.pdf). Der Trend setzte sich auch im ersten Halbjahr 2024 fort. Gemäß Pressemitteilung des Deutsche Factoring Verbandes vom 03.09.2024 sind die "Umsätze der Mitglieder des Deutsche Factoring-Verbandes (...) trotz eines immer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeldes dennoch in der ersten Hälfte des Jahres 2024 um 0,8 Prozent (194,2 Mrd. Euro) leicht gestiegen." (Quelle: Webseite des Deutsche Factoring Verband: https://www.factoring.de/sites/default/files/20240903%20-%20PM%201.%20HJ%202024.pdf). Zahlen für das Gesamtjahr 2024 liegen bislang noch nicht vor. Die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 waren generell schwierig. Stichworte sind insbesondere weiterhin der in 2022 begonnene Krieg Russlands gegen die Ukraine, das von Hamaskämpfern in Israel verübte Massaker am 07.10.2023 und der folgende und immer noch andauernde Gazakrieg, Klima- und Energiekrise, Risiken in den Lieferketten und an den internationalen Finanzmärkten. Die Insolvenzzahlen sind in 2024 drastisch gestiegen, wie der Verein Creditreform in einer Pressekonferenz am 16.12.2024 berichtet: "Die Wirtschaftskrise hat zu einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen in Deutschland geführt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg im Jahr 2024 auf 22.400 Fälle - der höchste Wert seit 2015 (23.180 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Fallzahlen um 24,3 Prozent. (Quelle: https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-jahr-2024).
Allerdings lässt sich für den Zielmarkt der rfhm GmbH grundsätzlich weiter eine relative Stabilität des Umfelds bei starker Konkurrenz (klassische Bankkredite, andere Abrechnungs- und Factoringgesellschaften) erwarten, wobei insbesondere von einem weiterhin anspruchsvollen Refinanzierungsumfeld ausgegangen wird. Aufgrund der diversen Produktvorteile des Factorings (insbesondere schnelle Liquiditätsgewinnung über Forderungen, ggf. auch Bilanzentlastung im Non Recourse, Service- und Absicherungskomponenten) lässt sich ein weiter - wenn auch langsamer - wachsender Markt prognostizieren. Finanzwirtschaftliche Situation Die finanzwirtschaftliche Situation ist geprägt durch das dritte volle Geschäftsjahr 2024 nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im April des Geschäftsjahres 2021. Während die Entwicklung mit einem gegenüber 2023 fast verdoppelten abgerechneten und gefactorten Volumen von M€ 91,7 (2023: M€ 50,3) gegenüber geplanten M€ 85,8 (2023 M€ 48,7) über Plan und zufriedenstellend verlief, so wurde die ambitionierte Neukundenplanung vertriebsmäßig geringfügig verfehlt: Nach 140 Neukunden in 2022 und 162 Neukunden in 2023 ist es uns gelungen 237 Neukunden (Ziel: 240) zu gewinnen, so dass wir zum 31.12.2024 624 Bestandskunden haben. Abgesehen davon, dass wir davon Abstand genommen haben, Eigenleistungen im Rahmen des in Q4.2024 begonnenen Projektes des Wechsels der Factoringsoftware zu aktivieren (der Finanzplan sah eine solche in Höhe von T€ 140 in 2024 vor) entsprechen die Finanzzahlen weitgehend der Planung aus Dezember 2023. Vermögenslage Die Aktivseite der Bilanz spiegelt in ihrer Struktur das Kerngeschäft, Positionen auf den Bankkonten und die plangemäßen Anlaufverluste der rfhm GmbH wider. Die Forderungen gegenüber Kunden (=Debitoren) in Höhe von T€ 8.087 (2023: T€ 4.048) bilden 72% (2023: 63 %) der Bilanzsumme (T€ 11.212; 2023: T€ 6.419), eingegangene Debitorenzahlungen in Form der Barreserve in Höhe von T€ 1.266 (2023: T€ 572) machen 11 % (2023: 9 %) der Bilanzsumme aus. Die Passivseite ist geprägt von den Verbindlichkeiten aus den Refinanzierungsmitteln gegenüber der Deutsche Apotheker- und Ärztebank (39 % der Bilanzsumme; 2023: 48 %), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (=Factoringkunden/Praxen, 36 % der Bilanzsumme; 2023: 15 %) und den Gesellschaftermitteln in Höhe von T€ 2.083 (2023: T€ 1.892) (19 % der Bilanzsumme; 2023: 29 %) in Form von Nachrangdarlehen (nachrangige Verbindlichkeiten). Die Anlaufverluste in Form eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von T€ 1.806 (16 % der Bilanzsumme; 2023: T€ 1.723, 27 %) werden durch die nachrangigen Gesellschafterdarlehen finanziert. Ertragslage Die rfhm GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Factoringumsatz von M€ 91,67 (Vorjahr M€ 50,29). Der Rohertrag beträgt T€ 1.701 (Vorjahr T€ 877); dies entspricht einer Durchschnittsfactoringgebühr von 1,86 % (Vorjahr 1,74 %). Der Personalaufwand betrug T€ 907, andere Verwaltungsaufwendungen machten T€ 730 aus. T€ 47 Forderungen wurden abgeschrieben und Einzelwertberichtigungen von T€ 18 (50%) gebildet, letztere vorsorglich für Forderungen aus 2023, welche an eine externe Rechtsanwaltskanzlei zur außergerichtlichen Beitreibung abgegeben wurden. Durch die Kreditversicherung Atradius wird das Ausfallrisiko bei den Forderungen gegen die gesetzlichen Krankenkassen ausreichend adressiert; die Kreditversicherungslimite sind auskömmlich gezeichnet. Im Portfolio der rfhm GmbH gab es weder eine Insolvenz einer gesetzlichen Krankenkasse noch einer Kundenpraxis in 2023; grundsätzlich waren die angekauften Forderungen auch auf Grund der intensiven Prüfungen seitens der rfhm GmbH vor Ankauf werthaltig. Hinsichtlich Forderungen gegen die Inhaberin einer Kundenpraxis in Höhe von T€ 17, deren Regulierung die gesetzlichen Krankenkassen mangels Zulassung abgelehnt hatten, wurde ein stattgebendes landgerichtliches Urteil erwirkt, allerdings ist die Inhaberin leider verstorben, die Forderungen wurden vorsorglich abgeschrieben; mit Blick darauf, dass Berufung durch den Anwalt der Verstorbenen eingelegt wurde, wird die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung fortgeführt. Absetzungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen (= realisierte Veritätsrisiken) werden grundsätzlich an die Kundenpraxen weitergegeben und mit Neueinreichungen verrechnet. Eine nicht gewichtete Auswertung des Zahlungsverhaltens der gesetzlichen Krankenkassen zum 31.12.2024 zeigt eine Forderungslaufzeit von 25 Tagen. Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 84. Seit Juni 2024 war die rfhm GmbH auf Monatsbasis Break Even, wenn auch noch nicht für das Gesamtjahr. Berücksichtigt man die (zu neutralisierende) Nichtaktivierung von Eigenleistungen in Höhe von geplanten T€ 140 für das Gesamtjahr 2024, so entwickelte sich die Ertragslage um ca. T€ 53 besser als geplant. Im Zusammenspiel mit ihrer Schwestergesellschaft iPrax Systems GmbH & Co KG, einer renommierten Herstellerin einer Praxissoftware für Heilmittelerbringer, auf der das Angebot der rfhm GmbH aufsetzt und an die der Vertrieb ausgelagert ist, gelang es der rfhm GmbH in 2024, 237 neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, also im Durchschnitt fast 20 pro Monat; Ende 2024 hatte die rfhm GmbH 624 Kundinnen und Kunden im Bestand. Entsprechend dem konstanten Wachstum der Kundenbasis bei stabilen Umsätzen der Kundinnen und Kunden erhöhten sich die durch die rfhm GmbH abgerechneten und gefactorten Volumina. Die Factoringumsätze sind neben der Entwicklung der Anzahl der Kundinnen und Kunden bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren. Insgesamt ist eine ordentliche und den Erwartungen der Gesellschafter entsprechende Geschäftsentwicklung zu konstatieren. Finanzlage Die Liquidität der rfhm GmbH war in 2024 zu jedem Zeitpunkt gesichert: Die fortgesetzten Anlaufverluste bis Mai 2024 wurden durch die Gesellschafter finanziert, ab Juni 2024 war der Cash Flow ausreichend für die operative Tätigkeit, die Refinanzierung des Factoringgeschäftes wurde durch ein Darlehen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank sicher gestellt: Die Liquiditätsversorgung der rfhm GmbH erfolgte im Geschäftsjahr 2024 durch nachrangige Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 2.083 (Steigerung um 10 % gegenüber dem Vorjahr, 19 % der Bilanzsumme), ein nachrangiges Darlehen der iPrax Systems GmbH & Co KG in Höhe von T€ 273 und ein Darlehen für Refinanzierungszwecke in Höhe von Mio € 4,5 (Steigerung um 29 % gegenüber dem Vorjahr) seitens der Deutsche Apotheker- und Ärztebank, welches zum Jahresende in Höhe von T€ 4.414 valutiert. Höchst vorsorglich war zum Jahresende, an dem geschäftsmodellbedingt üblicherweise die höchste Inanspruchnahme besteht, eine auf einen Monat befristete Möglichkeit der Ausweitung des Darlehens um Mio € 1 im Sinne eines Puffers auf Mio € 5,5 bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank beantragt und genehmigt worden; die zusätzliche Mio € 1 wurde dann aber nicht benötigt. Die Entwicklung der Liquidität wird auf Tagesbasis überwacht, die der Factoringumsätze- und Erlöse ebenfalls täglich sowie monatlich im Rahmen der Monatsabschlüsse mit Soll-/Istvergleich; monatlich wird die Entwicklung der Anzahl der Kundinnen und Kunden, ihres Einreichungsvolumens und der von ihnen entrichteten durchschnittlichen Gebühr sowie die Entwicklung der Kosten inklusive Risikokosten kontrolliert und mindestens vierteljährlich die Risikotragfähigkeit überprüft. Wesentliche Abweichungen führen zu entsprechenden Managementmaßnahmen. 2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Ein Beschwerdemanagementsystem für die Auswertung und Analyse von Kundenzufriedenheit ist implementiert. Es gab in 2024 vereinzelte Kundenbeschwerden, die durch die fortgesetzten Aufbauarbeiten erklärbar sind. Bei der rfhm GmbH arbeiten zum 31.12.2024 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive 7 Werkstudentinnen und Werkstudenten). Die rfhm GmbH ist ihrem Anspruch auf eine fortlaufende qualitative Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2024 nachgekommen: Alle operativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchliefen Schulungen zu Datenschutz und Informationssicherheit, außerdem wurde zu Factoring, Geldwäsche und Betrugsprävention geschult. Das Fortbildungsprogramm der rfhm GmbH umfasst interne Trainings wie auch die Teilnahme an externen, üblicherweise Online-Schulungsmaßnahmen. ESG - Environmental, Social & Governance Der Klimawandel und die damit einhergehenden Risiken stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals; "SDGs") und dem Pariser Klimaabkommen wurden mit dem Aktionsplan "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" sowie dem "Green Deal" der EU-Kommission und nicht zuletzt der EU-Taxonomie wesentliche Rahmenwerke geschaffen, welche die Aspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (engl. Environment, Social & Governance, kurz "ESG") stärker in den Fokus des Finanzierungsgeschäfts gerückt haben. Als Factoringgesellschaft befördert die rfhm GmbH diesen Übergang und richtet das Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeit aus: Mit Ausnahme des b.a.w. auf Grund externer Vorgaben notwendigen manuellen Handlings der Verordnungen umfasst es u.a. eine Digitalisierung aller Prozesse. Gemäß AT 2.2 Tz 1 (MaRisk) werden im Rahmen einer Risikoinventur die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die wesentlichen Risikoarten angemessen und explizit einbezogen. Die wissenschaftliche Erwartung ist, dass klimawandelbedingte Schadensereignisse häufiger und die Schadensintensität zunehmen wird. Entsprechend ist auf ESG-Risiken in der Risikoberichterstattung einzugehen. 3. Risiko- und Chancenbericht Das Geschäftsmodell ist grundsätzlich risikoarm. Wir sehen vielfältige Chancen für kräftiges organisches Wachstum: Der deutsche Factoring-Markt hat generell weiter Wachstumspotential und dies gilt insbesondere im Gesundheitsbereich, (1) wegen der demografischen Entwicklung hin zu einer älteren Bevölkerung, die künftig noch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen dürfte, (2) durch den Nachholbedarf vieler Heilmittelpraxen bzgl. technischer Unterstützung ihres Praxismanagements nebst Abrechnungs- und Finanzierungsleistungen. Die Digitalisierung in unserem Bereich gehen wir tatkräftig, u.a. haben wir ein Projekt zum Austausch der Kernfactoringsoftware im Dezember 2024 begonnen, außerdem arbeiten wir an diversen Prozessverbesserungen insbesondere in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft, dem Softwareunternehmen iPrax Systems GmbH & Co KG. Wir halten es für realistisch, auch in 2025 etwa 240 neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen auf insgesamt dann ca. 850 Kundinnen und Kunden, der Zuwachs entspricht etwas mehr als 50 % des seitens der iPrax Systems GmbH & CO KG angestrebten eigenen Neukundengeschäftes in 2025, welches die Basis des Vertriebes zu Gunsten der rfhm GmbH darstellt. Der Berichtszeitraum hat gezeigt, dass eine professionelle Steuerung und Begrenzung von Risiken ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg darstellen. Dem wird durch Prüfung und Begrenzung von Einzelrisiken und eine fortlaufende Überwachung der Entwicklung Rechnung getragen. Als Ergebnis der Beurteilung werden von der rfhm GmbH Risiken im Rahmen der Ausübung der Geschäftstätigkeit und der Ausnutzung von Marktchancen verantwortungsbewusst eingegangen. Innerhalb der rfhm GmbH sind die Verantwortlichkeiten für die Risikosteuerung und Risikoüberwachung durch eine klare Funktionstrennung im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) festgelegt. Das Risikomanagement unterliegt einer steten Weiterentwicklung, um die internen und externen Anforderungen an das Risikomanagement anzupassen und die Früherkennung zu verbessern. Die Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der rfhm GmbH. Die rfhm GmbH unterliegt den Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, Operationelle inklusive IT-, und Rechts- sowie sonstigen Risiken. Produktimmanent steht bei den Risiken einerseits (1) die Übernahme der Ausfallrisiken für Debitorenforderungen im Vordergrund, zu deren Absicherung sich die rfhm GmbH über eine eigene Kreditversicherung rückversichert, und andererseits (2) materielle oder rechtliche Einschränkungen der Werthaltigkeit verkaufter Forderungen im Falle der Insolvenz von Kundenpraxen, die das Veritäts(kunden)risiko maßgeblich bestimmen. Risikostrategie In Abstimmung mit den Gesellschaftern hat die Geschäftsführung eine verbindliche Risikostrategie festgelegt. Für 2024 war ein Risikoappetit für die wesentlichen Risiken von insgesamt T€ 20 definiert worden, welche sich in Höhe von T€ 47 (T€ 17 Forderungen gegen eine Kundin, T€ 30 Forderungen gegen Debitoren mit Blick auf interne Bearbeitungsfehler und aus Wirtschaftlichkeitserwägungen angesichts teilweise sehr kleiner Einzelforderungen) realisiert haben, zudem wurden T€ 18 Wertberichtigungen gebildet; unter Berücksichtigung von Auflösungen war das Gesamtrisiko in 2024 neutral. Die Risikostrategie wird jährlich neu überprüft unter Berücksichtigung der Art, Struktur und Volumina der Geschäfte sowie der Risikotragfähigkeit. In der Risikostrategie werden die Risikoarten in ihrer Relevanz für die rfhm GmbH dargestellt und entsprechende Managementmaßnahmen erläutert. Das Risikomanagement muss es der Geschäftsleitung ermöglichen, die Risiken zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu ihrer Begrenzung zu treffen. Die rfhm GmbH stellt dies dadurch sicher, dass
Dies ermöglicht einen ganzheitlichen Leitungs-, Kontroll- und Steuerungsprozess durch die Geschäftsleitung unter Einbeziehung der Gesellschafter sowie die Allokation von Kapitalressourcen zur Deckung wesentlicher Risiken. Von besonderer Bedeutung ist das Thema IT- und Informationssicherheit, denen die rfhm GmbH durch vielfältige Maßnahmen in Abstimmung insbesondere mit dem externen Informationssicherheitsbeauftragten begegnet. In 2024 wurde erstmals ein umfassender Notfalltest durchgeführt, der einerseits operationelle Schwierigkeiten aufzeigte und so wichtige Erkenntnisse lieferte, andererseits einen Wiederanlauf innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens ermöglicht hätte, wenn es nicht nur ein Test gewesen wäre. Die Risikostrategie beinhaltet neben der Limitierung der einzelnen Risikoarten insbesondere
Neue Formen von Risiken aus neuen Anwendungsformen des Factorings oder neuen Märkten und Prozessen durchlaufen einen festgelegten Bewertungs- und Genehmigungsprozess. Die Risikostrategie ist in der Schriftliche Ordnung dokumentiert. Sie ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich. Im Zentrum der Risikostrategie steht die Steuerung der Risiken vor dem Hintergrund ihrer Tragfähigkeit im Mittelpunkt von Ankaufsentscheidungen. Forderungen werden isoliert betrachtet und einzelfallbezogen grundsätzlich nur im Rahmen der Kreditversicherungslimite angekauft. Vierteljährlich wird ein detaillierter Risikobericht erstellt. Der Bericht wird durch den für Risikocontrolling zuständigen Mitarbeiter erstellt und kommentiert; der Bericht geht an die Geschäftsleitung und wird auch den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt. Spezialfunktionen insbesondere in Risikocontrolling, Compliance, Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs-, Betrugsprävention, Auslagerungsmanagement, Informationssicherheit, Datenschutz und Interne Revision unterstützen die Geschäftsleitung in ihrer risikoorientieren Globalsteuerung. Risikomanagementsystem Zur Umsetzung ihrer Risikostrategie hat die rfhm GmbH ein Risikosteuerungssystem etabliert, welches geeignet ist, Entwicklungen, welche die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährden, frühzeitig zu erkennen. Das System umfasst ein Regelwerk von der Geschäftsleitung verabschiedeter Risikogrundsätze und Arbeitsanweisungen, Organisationsstrukturen sowie Prozesse der Risikobewertung und -überwachung. Wesentliche Aufgaben des Risikomanagements sind dabei die Identifikation möglicher Risiken, ihre Analyse und Quantifizierung sowie die daraus folgende Ableitung von Steuerungsmaßnahmen. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist die konsequente Arbeit an Datenqualität und Transparenz. Der Risikosteuerung liegt als zentrales Element ein Risikohandbuch zugrunde. In ihm werden die Grundsätze des Risikomanagementsystems, die Zuständigkeiten für die Risikobewertung, das Konzept der Risikotragfähigkeit sowie die Risikosteuerung und das Reporting erläutert. Entscheidungen über das Eingehen von Risiken werden entsprechend der organisatorischen Trennung von Markt und Marktfolge im Rahmen erteilter Genehmigungskompetenzen getroffen. Seitens der ausgelagerten Innenrevision (Rödl & Partner) wurden Prüfungen entsprechend des Prüfungsplanes 2024 durchgeführt. Das Interne Kontrollsystem besteht aus Interner Revision, Risikocontrolling, Compliance, Datenschutz, Informationssicherheit, Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Betrugsbekämpfung. Risikotechnische Hauptthemen sind IT, Informations- und Prozesssicherheit. Risikotragfähigkeit Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risikotragfähigkeit. Diese ist gegeben, wenn die wesentlichen erwarteten und unerwarteten Risiken des Unternehmens durch die Risikodeckungsmasse laufend abgedeckt sind. Hierbei muss eine angemessene Überdeckung gewährleistet sein, um Vorsorge für "Stressverluste" und nicht explizit berücksichtigte Risiken zu treffen. Mit dem am Risikoprofil der rfhm GmbH ausgerichteten Konzept der Risikotragfähigkeit wird den Anforderungen der MaRisk Rechnung getragen. Ausweislich der quartalsweisen Risikoberichte war die Risikotragfähigkeit in 2024 gegeben. Die Geschäftsführung der rfhm GmbH legt jährlich die Unternehmensziele und -strategien unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit im Rahmen des Planungsprozesses und in Abstimmung mit den Gesellschaftern fest. Die kalkulierten Risikokosten (Expected Losses) fließen in die Planung ein und sind in dem Planergebnis für das Folgejahr berücksichtigt. Unterschieden werden folgende Risikokategorien: Adressenausfallrisiken: Das Adressenausfallrisiko besteht in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen seitens der Vertragspartner z.B. durch Insolvenz. Kunden / Veritätsrisiken: Risiken bezogen auf den Forderungsverkäufer entstehen durch fehlende oder eingeschränkte Rechtsbeständigkeit der von unseren Kunden erworbenen Forderungen, z.B. durch Absetzungen, Aufrechnungen sowie durch unterlassene Zahlungsweiterleitung. Diese Risiken werden schlagend, wenn der Vertragspartner nicht mehr gewillt oder in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Abrechnungs- und Factoringvertragsverhältnis nachzukommen. Zur Überwachung und Begrenzung dieser nicht versicherbaren Kundenrisiken (Veritätsrisiken) im Factoringbereich wurden von der rfhm GmbH geeignete Vorkehrungen getroffen. Kunden-/Veritätsrisiken bestehen in gleicher Weise im Non Recourse wie auch im Recourse Verfahren. Adressenausfallrisiken werden insbesondere eingegrenzt durch:
Es gibt einen Prozess für Watch List- und Work Out Kunden. Besonders risikobehaftete Engagements, für die ein Ausstiegsbeschluss ergeht, werden von einem Work Out Manager entsprechend hierzu ergangener Richtlinien geführt. Erwartete Veritätsrisiken werden durch Vertragsbeendigungen (monatliche Kündigungsfrist) oder Sicherungseinbehalte abgesichert. Im Rahmen einer vorsichtigen Risikopolitik werden erwartete Verluste auf Portfolioebene in der Jahresplanung berücksichtigt. Erwartete Verluste, die auf externem Betrug basieren, werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung separat in der Kategorie operationelles Risiko ausgewiesen. Die tatsächliche Risikovorsorge basiert auf einer risikoorientierten, einzelfallbezogenen Wertberichtigungspolitik. Unerwartete Risiken werden im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes bewertet. ESG-Risiken werden berücksichtigt. Bei den nicht versicherbaren Kundenrisiken (Veritätsrisiken) handelt es sich um wesentliche Risiken, welche insbesondere durch vorstehende Maßnahmen begrenzt werden. Debitorenrisiken: Hierbei handelt es sich um das Risiko von Forderungsverlusten aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit von Forderungsschuldnern. Im Rahmen des Non Recourse wie auch des Recourse Verfahrens kauft die rfhm GmbH Forderungen gegen gesetzliche Krankenkassen. Beim Non Recourse Verfahren, welches das Standardverfahren darstellt, übernimmt die rfhm GmbH das Ausfallrisiko, beim Recourse Verfahren können nicht einbringliche Forderungen an den Forderungsverkäufer zurückzediert werden. Nachfolgende Maßnahmen, welche im Wesentlichen auf das Non Recourse Verfahren ausgelegt sind, dienen daher in den recourse Anwendungsfällen als zusätzliche Sicherheit zu der Möglichkeit Rückgriff auf den Forderungsverkäufer zu nehmen. Debitorenrisiken werden eingegrenzt durch:
Die erwarteten Verluste im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigen die Entschädigungsbedingungen des Kreditversicherers. Die angesetzten Werte werden den tatsächlichen regelmäßig gegenübergestellt und überprüft. ESG-Risiken werden berücksichtigt. Die in der Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen unerwarteten Verluste berücksichtigen Konzentrationsrisiken. Es wird der höchstmögliche einzelne Großschaden unter Berücksichtigung der Höchstentschädigungsregelungen des Kreditversicherers angenommen. Bei den Debitorenrisiken handelt es sich um wesentliche Risiken, welche durch vorstehende Maßnahmen und insbesondere ihre Versicherung über die Kreditversicherung auf ein akzeptables Niveau begrenzt werden. Kontrahenten- und Korrespondenzrisiken: Kontrahentenrisiken außerhalb der Schwestergesellschaft iPrax Systems GmbH & Co KG ergeben sich vor allem aus der Geschäftsbeziehung zu dem Kreditversicherer Atradius und dem Factoringsoftwarehersteller Denkformat bzw. seiner Nachfolgegesellschaft Intra Nova SaaS GmbH, dem IT Dienstleister WIIT AG und der Deutsche Post AG (Post Ident Verfahren als Teil des KYC-Prozesses). Einzige Korrespondenzbank ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Kontrahentenrisiken aus Anlagegeschäften bestehen bei der rfhm GmbH grundsätzlich nicht. Zur Begrenzung der Risiken erfolgt eine bonitätsorientierte Auswahl und Überwachung unserer relevanten Korrespondenzpartner. Auskünfte und Bilanzunterlagen werden, soweit zur Verfügung gestellt, hierbei ebenso berücksichtigt wie die Qualität der Abwicklung. Vorstehende Risiken werden hinsichtlich Kreditversicherung, Deutsche Post AG und Bank als wesentlich, aber auf Grund der Bonität von Atradius, der Deutsche Post AG und der Deutsche Apotheker- und Ärztebank (jeweils Investment Grade) als akzeptabel, ansonsten als mittel bis erheblich eingestuft. Das Kontrahentenrisiko bzgl. Denkformat realisierte sich im November 2024 durch die Insolvenz der Denkformat GmbH & Co KG: Verschiedene Maßnahmen waren vorbereitet und wurden dann ergriffen, die dazu führten, dass (1) die Fortführung der Pflege der Factoringsoftware "Intra.Health" durch Abschluss eines neuen Wartungsvertrages mit der Nachfolgegesellschaft Intra Nova SaaS GmbH unverzüglich sicher gestellt wurde, (2) auf den treuhänderisch hinterlegten Code der Denkformat zugegriffen hätte werden können, und (3) das bereits länger geplante und vorbereitete Projekt des Austausches der Factoringsoftware im Dezember 2024 beschleunigt gestartet wurde. Länderrisiken: Auf Grund des Geschäftsmodells besteht kein Länderrisiko, da Geschäfte nur mit Kunden und Debitoren in Deutschland durchgeführt werden. Marktpreisrisiken: Unter Marktpreisrisiken werden mögliche Ertragseinbußen verstanden, die sich aus der Veränderung von Marktpreisen für Wertpapiere, Devisen und Derivate sowie Änderung von Zinssätzen und Zinsstrukturen ergeben können. Die rfhm GmbH tätigt keinen Handel oder sonstige Geschäfte mit Wertpapieren und Edelmetallen. Zinsänderungsrisiken resultieren aus nicht fristenkongruenter Refinanzierung. Diesen Risiken wird systematisch durch vertraglich vereinbarte Anpassungsklauseln in den Kundenverträgen Rechnung getragen. Die rfhm GmbH arbeitet mit All-In-Gebühren. Signifikante Risiken aus Fristentransformationen werden nicht eingegangen. Vor dem Hintergrund der Zinsentwicklung wurde die All-In-Gebühr für alle Kunden am 01.07.2024 erhöht; bei entsprechender Entwicklung sind weitere Gebührenanpassungen zu erwarten. Da die rfhm GmbH nur Geschäfte in Euro abwickelt, besteht kein Währungsrisiko. Liquiditätsrisiken: Das Liquiditätsrisiko umfasst insbesondere die Risiken, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können und bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Es ist ein wesentliches Risiko der rfhm GmbH. Da die rfhm GmbH kein Einlagengeschäft betreibt, kann ein Liquiditätsengpass nicht durch einen unvorhergesehenen Abzug von Einlagen entstehen. Die Finanzierung wird weiterhin stabil sowohl seitens der Gesellschafter im Wege von Nachrangdarlehen als auch der Deutsche Apotheker- und Ärztebank dargestellt. Das Darlehen zu Refinanzierungszwecken bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde im Juli 2024 auf Mio€ 4,5 erhöht (von Mio€ 3,5). Der Refinanzierungsbedarf war volatil und insbesondere auch abhängig von der Geschwindigkeit der internen Bearbeitung der Heilmittelverordnungen, Abrechnung und Übersendung an die gesetzlichen Krankenkassen; der Refinanzierungsbedarf betrug zum 31.12.2024 T€ 3.161. Die Höhe der Refinanzierungslinie ist regelmäßig auf den Refinanzierungsbedarf gemäß Budget- und Finanzplanung abzustimmen entsprechend Strategie, Risikoappetit und Geschäftsmodell. Eine Ausweitung der Linie wird plangemäß in Q2.2025 beantragt werden. Außerdem soll ein weiterer Refinanzierungsbaustein unter Nutzung einer entsprechenden Refinanzierungs-Plattform überprüft werden. Im Falle unerwarteter Liquiditätsengpässe kann die rfhm GmbH ggf. auf die Unterstützung seitens der Gesellschafter bauen, und alternativ durch verzögerte Neuvertragsabschlüsse, verzögerte Auszahlungen (Prüfungsrecht) und Limitreduzierungen reagieren. Operationelle Risiken: Hierunter wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten können. Einige dieser Risiken sind durch entsprechende Versicherungen gedeckt. Die übergreifende Risikoverantwortung liegt bei der Geschäftsführung. Das Risikomanagement verantwortet die Weiterleitung von Leitlinien, Verfahren, Methoden und Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von operationellen Risiken. Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und eine angemessene Risikokultur zu entwickeln. Operationelle Risiken werden präventiv limitiert durch die sorgfältige Analyse von Gefahrenpotentialen:
Die Einhaltung der Anweisungen und Kompetenzen wird von den Vorgesetzten, Risikocontrolling und der Innenrevision kontrolliert. Im Rahmen der Forecast-, Finanz- und Budgeterstellung wird das effektive und risikoadäquate Ertragsmanagement überprüft. Datenschutz und Informationssicherheit werden unter Einbeziehung externer Experten und Beauftragte laufend überwacht und weiterentwickelt. Einbezogen wird dabei die iPrax Systems GmbH & Co KG, an die die IT ausgelagert ist. Das Notfallmanagement wurde in 2024 u.a. auch mit Hilfe der Besprechung verschiedener Notfallszenarien und der Durchführung eines Notfalltestes weiterentwickelt. Für das Risiko etwaiger Vermögensschäden bestehen Versicherungen. Im Rahmen des internen Kontrollsystems erfolgt eine Inventur der operativen Risiken durch den für Risikocontrolling zuständigen Mitarbeiter. Dabei werden potenzielle Risiken in Abstimmung mit den Prozesseigentümern identifiziert, sensible Prozesse erfasst und entsprechend der zu erwartenden Schadensintensität und Schadenshäufigkeit bewertet und zentral analysiert. Die erwarteten Risiken werden auf finanzieller und nicht finanzieller Ebene betrachtet. Durch entsprechende Arbeitsanweisungen, Kontrollverfahren werden die Risiken gemindert. Unerwartete Risiken werden durch Expertenbefragungen ermittelt und je nach Handlungsbedarf durch entsprechende Maßnahmen eliminiert, minimiert oder übertragen. ESG-Risiken werden berücksichtigt. Tatsächlich auftretende operationelle Risiken werden durch Risikocontrolling in einer internen Schadensdatenbank erfasst und analysiert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert auftretende Schadensfälle zeitnah und unaufgefordert zu melden. Bei den zum Großteil nicht versicherbaren operationellen Risiken handelt es sich um wesentliche Risiken, welche insbesondere durch vorstehende Maßnahmen begrenzt werden. Rechtsrisiken: Diese Risiken können dadurch auftreten, dass Ansprüche gegenüber Vertragspartnern aus Rechtsgründen nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden können oder der Gesellschaft ungewollte andere rechtliche Verpflichtungen entstehen. Das Erkennen und die Begegnung von Rechtsrisiken stellen eine wesentliche Verantwortung des den Bereich Recht Verantwortenden Mitarbeiters dar. Ihm obliegt die kontinuierliche Beobachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Überprüfung und Qualitätssicherung der Vertragswerke. Es werden grundsätzlich geprüfte Standardverträge verwendet. Abweichungen sind von einem Rechtsanwalt zu überprüfen. Bei der Verlagerung von Dienstleistungen auf Dritte werden die vertraglich festgelegten Weisungsbefugnisse beachtet sowie die ausgelagerten Bereiche in die internen Kontrollverfahren einbezogen. Das Risikopotential der Auslagerungen wird mindestens jährlich überprüft und bewertet. Die Rechtsrisiken werden grundsätzlich als gering eingestuft. Inhalt und Bedeutung eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2025 (IX ZR 182/23) zur Abtretung von Ansprüchen eines Leistungserbringers für Heil- und Hilfsmittel gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum bzw. deren Nichtigkeit werden auf Verbandsebene und ggf. mit externen Beratern erörtert. Sonstige Risiken: Sonstige Risiken können sich insbesondere aus strategischen Fehlentscheidungen, Projekten und Reputationsschäden ergeben. Risiken aus Projekten werden durch ein Projektcontrolling limitiert. Ein Beschwerdemanagementsystem wurde eingeführt, um Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Vorgenannte sonstige Risiken sind wesentlich. Sie werden durch vielfältige Maßnahmen begrenzt. Risikolimite Für alle Risikoarten sind Limite festgelegt, die den Handlungsrahmen für Entscheidungen limitieren. Das Limitsystem sorgt methodisch und prozessual dafür, dass eingegangene Risiken mit Risikodeckungsmasse unterlegt werden. Die Gesamtverlustobergrenze wird mit 80 % des Risikodeckungspotential definiert. Stresstests Ein Inverser Stresstest wurde durchgeführt, außerdem wurden verschiedene Stress Szenarien planerisch abgebildet. Die Stresstests sind weiterzuentwickeln im Sinne eines systematischen Ansatzes unter Berücksichtigung von Marktinstabilitäten und der Gefahr unerwartet auftretender Risiken und deren Auswirkungen, es sind verschiedene Stresstests in verschiedenen Szenarien durchzuführen, orientiert an der Gewinn- und Verlustrechnung, und die Risikotragfähigkeit daran zu prüfen. Dies gilt auch für Liquiditäts- und inverse Stresstests. 4. Prognosebericht Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren: Für 2025 strebt die rfhm GmbH einen 35 prozentigen Zuwachs an Kundinnen und Kunden und ein mindestens ebenso starkes Wachstum der abgerechneten und finanzierten Factoringumsätze an. Bedeutsame nicht finanzielle Leistungsindikatoren: Trotz der Belastung durch den Austausch der Kernfactoringsoftware streben wir weiterhin nur vereinzelte Kundenbeschwerden und Kündigungen an. Wir investieren in zusätzliches Personal und planen in 2025 mit 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die alle bzgl. Datenschutz, Informationssicherheit, Geldwäsche- und Betrugsprävention weitergebildet werden. ESG - Risiken werden angemessen berücksichtigt. Wir sehen im deutschen Factoring-Markt weiter Wachstumspotential, und dies gilt insbesondere im für die rfhm GmbH relevanten Bereich des Gesundheitswesens und den Heilmittelerbringern. Die Marktdurchdringung ist insoweit in Deutschland immer noch vergleichsweise niedrig. Wir gehen davon aus, dass wir als junge und technisch versierte Factoringgesellschaft an diesem Trend teilhaben werden. Aufbauend auf der Zusammenarbeit mit der iPrax Systems GmbH & Co KG, die weiter systematisch ausgebaut werden soll, werden die Vertriebsaktivitäten im Laufe des Jahres 2025 organisch gesteigert werden; parallel arbeiten wir stark an weiterer Digitalisierung und Automatisierung inklusive der Kontrollen. Das Projekt des Wechsels der Factoringsoftware, welches im Dezember 2024 mit einem renommierten Factoringsoftwarehersteller gestartet wurde, steht im Zentrum unserer Aktivitäten in 2025. Es ist von großer Bedeutung für unsere Entwicklung. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung in unserem Markt weitere Wachstumschancen bedeuten: Mit der aktuell für 2027 vorgesehenen Einführung der elektronischen Verordnungen werden die Heilmittelerbringerpraxen zu verstärkter Digitalisierung gezwungen. Schätzungen des Gesellschafterkreises, die sich auch auf umfragebasierte Angaben des Wettbewerbes stützen, gehen davon aus, dass von den ca. 80.000 Heilmittelerbringerpraxen (IK Nummern) 25 %, also 20.000 Praxen noch keine entsprechende Software im Einsatz haben und auch keine Abrechnungs- und Factoringgesellschaft nutzen. An diesen Marktchancen möchten wir zusammen mit unserer Schwestergesellschaft iPrax Systems GmbH & Co KG und ihrer Praxissoftware partizipieren. Wir können uns auf den Gesellschafterrückhalt verlassen, der sich in der Kapitalausstattung und Finanzierung der planmäßigen Anlaufverluste ausdrückt. Die Refinanzierung wird über eine sehr renommierte und strategisch auf das Gesundheitswesen ausgerichteten Bank dargestellt. Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten auf Grund von politischen Ereignissen (insbesondere Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Gazakrieg, Donald Trump erneut Präsident in den USA), einer eingetrübten Wirtschaftslage bei abgeschwächter Inflationsentwicklung gehen wir in 2025 von leicht sinkenden oder stabilen Zinsen aus. Die letzte Gebührenerhöhung haben wir am 01.07.2024 vorgenommen. Eine weitere Gebührenanpassung ist zunächst nicht vorgesehen. Personal- und Verwaltungsaufwendungen werden unterproportional zu dem angestrebten Wachstum steigen. Wir werden unser Personal weiter intensiv schulen. Hohe Kundenzufriedenheit und geringe Kundenbeschwerden ist unser Anspruch. Entstehende Risiken werden durch das Risikomanagement frühzeitig erkannt. Wir gehen davon aus, dass die im Risikobericht im Einzelnen dargestellten Adressenausfall-, Markt-, Liquiditäts-, IT-, Rechts- und sonstigen Risiken, und hierbei insbesondere die Projektrisiken (Projekt des Wechsels der Factoringsoftware) auch in 2025 für die rfhm GmbH maßgeblich bleiben. Auf Grund des Risikomanagementsystems und seiner qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie neuer Steuerungsmodule (Anaconda, Controlling) sollte es uns gelingen auftretende Risiken auch in 2025 erfolgreich zu managen und die Risikokosten im Rahmen der Planung zu halten. Die vergangenen 3 3⁄4 Jahre unserer operativen Tätigkeit haben gezeigt, dass das Geschäftsmodell der rfhm GmbH funktioniert und die Gesellschaft darauf aufbauend positiv in die Zukunft schauen kann: Die Gesellschaft wird mit Kapital und Refinanzierungsmitteln ausreichend ausgestattet, sie verfügt über eine ordentliche Basis inklusive IT, wobei hier der Wechsel der Factoringsoftware in 2025 von zentraler Bedeutung ist, sie hat gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird darauf ankommen ausgewählt weiter in IT und Prozessoptimierungen sowie Personalqualität durch Schulungen und Vertriebsaktivitäten zu investieren, um hervorragende Leistungen in Kundenservice, Bearbeitungseffizienz und Risikomanagement zu erreichen und das Neukundengeschäft weiter zu stärken. Die Voraussetzungen für eine positive Weiterentwicklung der rfhm GmbH sind gegeben. An dieser Stelle bedanken wir uns sehr herzlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und ihre große Einsatzbereitschaft und danken unseren Gesellschaftern für ihren Rat und ihre tatkräftige Unterstützung.
München, 14.03.2025 Katharina Häfner, Geschäftsführerin Peter Klaus, Geschäftsführer B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die rfhm GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der rfhm GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der rfhm GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat/Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen." |
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