Cirrus
Management Consulting GmbH
Surberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.423,38 |
21.891,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.374,98 |
16.361,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.175,00 |
4.175,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.048,40 |
5.529,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.423,38 |
21.891,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.877,01 |
7.181,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.525,00 |
-12.525,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.525,00 |
12.525,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.352,01 |
-5.343,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.725,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.821,37 |
13.709,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.821,37 |
13.709,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.423,38 |
21.891,40 |
Anhang
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Firma:
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Cirrus Management
Consulting GmbH
|
Rechtsform:
|
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
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Sitz:
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Traunstein
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Anschrift:
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Wüstenreit 21,
83362 Surberg
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Gesellschaftsvertrag:
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vom 08.11.2002, Urk.-Nr.
B 1513/2002 des Notars Jochen Barth, 80333
München, Nachtrag Urk.-Nr. B 0066/2003
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Beginn der
Tätigkeit:
|
08.11.2002
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Eintragung ins
Handelsregister:
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Amtsgericht Traunstein,
HRB 17941
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Gegenstand des
Unternehmens:
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Unternehmensberatung
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Geschäftsjahr:
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01. Januar bis 31.
Dezember
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Gesellschafter:
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Boehncke Klaus,
GmbH-Anteil 33,33 %; Austritt 31.01.2007
Klokotschnik Britta,
GmbH-Anteil 33,33 %; Ab 01.02.07 66,67 %
Dr. Suttner Christian,
GmbH-Anteil 33,33 %
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Stammkapital:
|
Euro 25.050,00
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Geschäftsführung:
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Klokotschnik Britta, Dr.
Suttner Christian
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Sie sind von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Steuerrechtliche Verhältnisse
Sitz und Geschäftsleitung befinden sich im
Inland, die Gesellschaft unterliegt als juristische Person
in der Bundesrepublik Deutschland der unbeschränkten
Steuerpflicht gemäß § 1 (1) Nr. 1 KStG.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16-18 UstG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) i.V.m.
§ 2(2) GewStG.
Rechnungswesen
Die Gesellschaft unterliegt der
Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Als
Kontenrahmen kommt der SKR 04 der DATEV e.G. zur Anwendung.
Die Buchführung wird vom Auftraggeber erstellt.
Bankbestände sind zur Buchführung
abgestimmt.
Die Kontinuität dieses Jahresabschlusses zur
Vorjahresbilanz ist gewahrt.
Auftrag und Auftragsdurchführung
Unser Büro ist beauftragt, den Jahresabschluss
mit den entsprechenden Erläuterungen zu
erstellen.
Für die Durchführung des Auftrags und
unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften
maßgebend.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung benannte folgende
Auskunftspersonen:
Klokotschnik Britta, Dr. Suttner Christian
Der erstellte Bilanzbericht wurde mit der
Geschäftsführung besprochen.
Angaben zur Bilanz
Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Firma wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (284
(2) Nr. 1 HGB)
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
teils die lineare, teils die degressive
Abschreibungsmethode und zwar im steuerlich zulässigen
Rahmen zur Anwendung. Außerplanmäßige
handelsrechtliche Abschreibungen oder steuerrechtliche
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung Gebraucht gemacht. Die Entwicklung und
Zusammensetzung ergibt sich aus der Anlage zum Anhang.
Vorräte
Der Bestand an Handelswaren wird zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Soweit Forderungsausfälle
bekannt sind wurden diese abgeschrieben. Die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern werden nicht wertberichtigt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
gez. Klokotschnik Britta
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.
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