Netto-Export GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.314,00 |
5.366,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.314,00 |
5.366,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
987.358,70 |
466.888,50 |
| I.
Vorräte |
574.501,34 |
348.502,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
315.608,09 |
117.782,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.249,27 |
603,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
231,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.003.672,70 |
472.485,50 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
206.849,01 |
71.359,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.359,95 |
1.760,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
135.489,06 |
44.599,04 |
| B.
Rückstellungen |
33.954,00 |
16.361,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
762.869,69 |
384.764,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.003.672,70 |
472.485,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben und Begründung der Abweichung von
Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV (§ 265 Abs. 1
S.2 HBG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
2. Angabe und Erläuterung nicht mit dem Vorjahr
vergleichbarer Beträge einzelner Posten der Bilanz und
GuV (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
3. Angabe und Erläuterung von angepassten
Vergleichszahlen des Vorjahres (§ 265 Abs. 2 S.3 HBG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.
4. Angabe und Begründung einer durch mehrere
Geschäftszweige bedingten Ergänzung der
Gliederung (§ 265 Abs. 4 S. 2 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
5. Aufgliederung von Posten, die aus Gründen der
Klarheit in der Bilanz oder GuV zusammengefasst wurden
(§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HBG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
6. Zusätzliche Angaben, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt (§ 264 Abs. 2 S. 2 HBG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Angabe der auf die Posten von Bilanz und GuV
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (284 Abs.
2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschuss der Firma Netto-Export GmbH zum
31. Dezember 2012 wird auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften finden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
betragen € 147.776,77.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
des laufenden Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2. Angaben der Grundlagen für die
Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
3. Angaben über die Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
(gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
4. Angabe und Begründung von Abweichungen bei
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, siehe
Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit, § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
5. Gesonderte Darstellung des Einflusses der
Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 2. Halbsatz HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
6. Angabe und Begründung des Betrags der im
Geschäftsjahr aus steuerrechtlichen
Gründen unterlassenen Zuschreibungen (§ 280
Abs. 3 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
7. Angabe und Begründung des Betrags der im
Geschäftsjahr allein nach steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen, getrennt nach
Anlage- und Umlaufvermögen (§ 281 Abs. 2 S. 1
HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
8. Angabe der Gründe für die
planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwertes auf die Geschäftsjahre der
voraussichtlichen Nutzung vgl. § 255 Abs. 4 S. 3 HGB
(§ 285 Nr. 13 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Angaben der Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen
Bilanzposten, wenn dies für einen klaren und
übersichtlichen Jahresabschluss erforderlich ist
(§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
2. Angaben der Ausleihung an Gesellschafter (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
3. Angaben der Forderungen gegen Gesellschafter (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
4. Erläuterung des aktiven Abgrenzungspostens
für latente Steuern (§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
5. Angabe der in anderen Gewinnrücklagen
eingestellten Beträge (Eigenkapitalanteil) aus
Wertaufholungen und aus in der Handelsbilanz nicht mehr
zulässigen steuerrechtlichen Sonderposten (§ 29
Abs. 4 S. 2 GmbHG)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
6. Angabe eines im Bilanzgewinn/-verlust einbezogenen
Gewinn- oder Verlustvortrags bei Aufstellung der Bilanz
unter Berücksichtigung der teilweisen
Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 S. 2 2.
Halbsatz HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
7. Angabe der Vorschriften, nach denen ein Sonderposten
mit Rücklageanteil bzw. eine Wertberichtigung gebildet
wurden (§ 273 S. 2 2. Halbsatz, § 281 Abs.
1 S 2. HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
8. Angabe des Gesamtbetrags der in der Bilanz nicht
passivierten Rückstellungen für laufende
Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
9. Angabe der Rückstellung für latente Steuern
(§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
10. Angabe der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Der Gesellschafter, Johann Schild gewährte der
Gesellschaft ein Darlehen mit einer Restschuld per
31.12.2012 von € 350.409,71. Das Darlehen wurde mit 2
% verzinst.
11. Angabe des Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen im Berichtsjahr in Höhe von
€ 50.000,-.
12. Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (§ 285
Nr. 1 b HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
13. Angabe der Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB unter Angabe der gewährten Pfandrechte und
sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 1. Halbsatz
HGB):
- Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
- Verbindlichkeiten Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
- Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen
- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbind-
lichkeiten
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.
14. Gesonderte Angabe der Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen aus Tz. 15 (§ 268 Abs. 7
2. Halbsatz HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
IV. Sonstige Angaben
1. Angaben aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und ggf. eines
Aufsichtsrats - auch wenn sie im Geschäftsjahr oder
später ausgeschieden sind - mit Familiennamen und
mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
einschließlich des ausgeübten Berufs
(hauptberufliche Tätigkeit bzw. bei Angestellten
Angabe des jeweiligen Unternehmens), wobei der Vorsitzende
eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger
Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans als
solche zu bezeichnen sind (285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäftsführung umfasste im
Berichtsjahr folgende Mitglieder:
Herrn Johann Schild, Geschäftsführer
2. Bezüglich der an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats,
eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung -
jeweils für jede Personengruppe - gewährten
Vorschüsse und Kredite. Angabe auch der
Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf.
im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beiträge
(§ 285 Nr. 9 c HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
3. Die zugunsten der Personen aus Tz. 1 eingegangenen
Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 9 c HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
4. Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote,
Eigenkapital und letztem Jahresergebnis von Unternehmen und
Anteilsbesitz größer oder gleich 20 von Hundert
(§ 285 Nr. 11 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
5. Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen,
deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die GmbH
ist (§ 285 Nr. 11 a HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
6. Angabe der Anwendung der Schutzklausel nach §
286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB (§ 286 Abs. 3 S. 3 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
7. Angabe von Name und Sitz des Mutterunternehmens der
GmbH des größten Konsolidierungskreises und des
Mutterunternehmens des kleinsten Konsolidierungskreises
sowie ggf. des Orts der Hinterlegung des Konzernabschlusses
(§ 285 Nr. 14 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
8. Angaben zu einem befreienden Konzernabschluss:
a) Name und Sitz des Mutternunternehmens, das den
befreienden
Konzernabschluss/Konzernlagebericht aufstellt
b) Hinweis auf die Befreiung von Verpflichtung, einen
Konzernab-
schluss/Konzernlagebericht
aufzustellen
c) Erläuterung der im befreienden
Konzernabschluss vom deutschen
Recht abweichend angewandten
Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden (§
291 Abs 2 Nr. 3 HGB)
Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu
machen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2014 festgestellt.
gez. Johann Schild
Geschäftsführer
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