HPC Solutions AG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dasbach seit 24.10.2025 | Prokura |
Matthias Hansel seit 17.12.2024 | Prokura |
Marion Bürger seit 17.12.2024 | Geschäftsführer |
Peter Heinevetter seit 17.12.2024 | Geschäftsführer |
Norbert Schäfer seit 5.11.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DryTile Ceramics GmbHÖtzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang 2 0 2 3der
DryTile Ceramics GmbH,
Ötzingen
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der DryTile Ceramics GmbH ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Firma DryTile Ceramics GmbH hat ihren Sitz in
Ötzingen und ist beim Registergericht Montabaur unter
der Nummer HRB 21365 in das Handelsregister eingetragen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet. Risiken bei Forderungen sind
durch ausreichende Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt mit
dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Hierzu wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck und ein Zinssatz von
1,82% zugrunde gelegt.
Dieser Abzinsungssatz entspricht dem durchschnittlichen
Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren (§
253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gesellschaft hat die
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz
1 EGHGB hinsichtlich der ratierlichen Ansammlung des
Unterdeckungsbetrages der Pensionsrückstellung auf den
Wert nach BilMoG bis 31.12.2024 zu mindestens 1/15 für
die eigenen Verpflichtungen in Anspruch genommen.
Gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist zum
31.12.2023 der Rechnungszins mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen 10 Jahre (statt 7 Jahre)
anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023 aus der
Anwendung der unterschiedlichen Laufzeiten gem. § 253
Abs. 6 HGB beträgt 1.956 € (Vorjahr: 9.440
€), diese Beträge sind
ausschüttungsgesperrt.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen
ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz der
Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt jeweils zu
den Erfüllungsbeträgen.
Bilanzposten in Fremdwährung liegen nicht vor,
damit entfällt eine Fremdwährungsumrechnung.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
gegen die AGROB BUCHTAL GmbH,
Alfter-Witterschlick. Es handelt es sich in voller
Höhe um sonstige Vermögensgegenstände.
Pensionsrückstellung und ähnliche
Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind für Verpflichtungen aus
Anwartschaften gebildet. Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß §
253 Absatz 2 Satz 2 HGB abgezinst.
Es wurden die folgenden Annahmen für die
Berechnungen berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB)
· Durchschnittlicher Marktzins von 1,82 %
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekannt gemacht wurde
· Rententrend 1,50 %
· Anwendung der Sterbetafeln nach Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
· Fluktuation: keine
Der Unterdeckungsbetrag der Pensionsrückstellung
durch die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen nach dem
BilMoG beträgt 4.545 €. Durch Ausübung des
Wahlrechts auf ratierliche Ansammlung werden 303 €
(1/15 von den 4.545 €) in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen ausgewiesen. Diese Aufwendungen in Höhe
von 303 € sind "Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1
und 2 EGHGB" gem. Artikel 75 Abs. 5 EGHGB. Der nicht
bilanziell erfasste Unterdeckungsbetrag beläuft sich
somit zum 31.12.2023 auf 302 €.
Sonstige Rückstellungen
(§ 285 Nr. 12 HGB)
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Beträge für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen (15 T€), Bonus und
Erlösschmälerungen (32 T€) sowie für
Jahresabschlusskosten und ausstehende Rechnungen (24
T€).
Verbindlichkeiten
Latente Steuern, Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die latenten Steuern wurden wegen der bestehenden
ertragsteuerlichen Organschaft zum Mutterunternehmen
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG,
Alfter-Witterschlick, dort erfasst.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen aus Gewinnabführungsvertrag (§
285 Nr. 34 HGB)
Gemäß Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag vom 01.06.1999 wurde der
Jahresgewinn 2023 in Höhe von 1.537.894,02 € an
die alleinige Gesellschafterin Deutsche Steinzeug Cremer
& Breuer AG vollständig abgeführt, eine
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 / §
268 Abs. 8 HGB kommt aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrags nicht in Betracht.
V. Sonstige Angaben
Angaben zum Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14
HGB)
Das Mutterunternehmen Deutsche Steinzeug Cremer &
Breuer AG, Alfter-Witterschlick, macht seinen
Jahresabschluss und Konzernabschluss im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt und wird beim Handelsregister des
Amtsgerichtes Bonn unter HRB 20248 geführt.
Der von der Muttergesellschaft aufgestellte befreiende
Konzernabschluss wurde nach den IFRS, wie sie in der
EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a
Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des
Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB)
Am 21.02.2024 wurde von der Gesellschaft als auch von
der AGROB BUCHTAL GmbH beim Amtsgericht Bonn der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
gestellt, dem das Amtsgericht durch Beschluss vom
22.02.2024 stattgegeben hat.
Mit Beschluss vom 1.5.2024 hat das Amtsgericht Bonn das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche
Steinzeug Cremer § Breuer / AGROB BUCHTAL GmbH wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
eröffnet. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet.
Sämtliche Anteile an der Berichtsgesellschaft
wurden im Rahmen eines Share-Deals gem. Kaufvertrag vom
11.09.2024 und wirtschaftlicher Wirkung zum 01.09.2024 von
der Deutsche Steinzeug Solar Ceramics GmbH (ehemals Platin
2464 GmbH) erworben.
Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer sind:
Herr Dieter Schäfer, Swisttal-Miel (bis 17.12.2024)
Herr Norbert Schäfer, Rheinbach
Herr Daniel Schreiner, Swisttal (bis 30.11.2023)
Herr Matthias Hansel, Grafschaft (ab 30.11.2023 bis
17.12.2024)
Frau Marion Bürger, München (ab 17.12.2024)
Herr Peter Heinevetter, Wachtberg (ab 17.12.2024)
Ötzingen, den 09. Mai 2025
DryTile Ceramics GmbH
Die Geschäftsführung
Ötzingen, den 09. Mai 2025 gez. Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09. Mai 2025 |
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