ALUPRO Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALUPRO GmbH & Co. KGReichshofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer vorliegende Jahresabschluss der ALUPRO GmbH & Co. KG, Reichshof, (Amtsgericht Siegburg, HRA 4923) zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt. Der Anhang betrifft das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 (Vorjahr: Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021). Die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres im Vorjahr war erforderlich, da am 31. März 2021 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit einer erfolgreichen Sanierung abgeschlossen wurde. Insofern betreffen die Vorjahresangaben in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen grundsätzlich den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft wies zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf. Am 24.3.2021 wurde das Insolvenzverfahren zum 31.3.2021 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 28.8.2020 rechtskräftig geworden war (§ 258 Abs. 1 InsO). Anschließend erfolgte die Fortführung des sanierten Unternehmens. Insofern wurde bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Der Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibung auf Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Vor dem 1. Januar 2011 angeschaffte bzw. hergestellte Anlagegüter wurden planmäßig oder soweit zulässig degressiv abgeschrieben. Die nach dem 31. Dezember 2010 angeschafften bzw. hergestellten Anlagegüter wurden entsprechend des tatsächlichen Werteverzehrs auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Wenn erforderlich wurden zur Sicherstellung der verlustfreien Bewertung und Einhaltung des Niederstwertprinzips Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgte unter Einbeziehung der zwingend zu berücksichtigenden Bestandteile Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten sowie der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag bilanziert. Den im Forderungsbestand liegenden Risiken wird, sofern vorhanden, durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für den Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Abzinsung erfolgte nach der Nettomethode. Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen sind im Zinsaufwand i. H. v. TEuro 0,0 enthalten. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag nach einer Auflösung der anderen Gewinnrücklagen von EUR 200.000,00 ein positives Eigenkapital von EUR 499.408,50 aus (Vj.: 699.408,50). Die Bilanz enthält zum 31. Dezember 2022 verzinste Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Herrn Peter Michael Tuschwitz, Steinfurt, in Höhe von EUR 245.356,83 (Vj.: EUR 0,00), die in Höhe von EUR 62.559,40 durch den Jahresüberschuss 2022 entstanden sind. Zudem enthält der Jahresabschluss zum 31.12.2022 Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin in Höhe von EUR 9.618,07 (Vj.: 8.314,38). Angaben zur BilanzAufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Die Restlaufzeiten der jeweiligen Verbindlichkeiten sind in der Bilanz angegeben. Es existieren keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten sind durch Sicherungsübereignungen von technischen Anlagen und Maschinen sowie durch Globalzession aller bestehenden und zukünftigen Forderungen gesichert. Im Übrigen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in der Höhe von TEuro 9,6 (Vorjahr: TEuro 8,3). Davon betreffen verbundene Unternehmen einen Betrag von TEuro 9,6 (Vorjahr: TEuro 8,3). Gegenüber Kommanditisten bestehen Verbindlichkeiten von TEuro 245,4 (Vorjahr: TEuro 0,0). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und nicht kontinuierlich im Rahmen der Tätigkeit der Gesellschaft abgedeckt werden, bestehen in folgender Höhe:
Sonstige AngabenOrganmitglieder Die Geschäftsführung erfolgte in 2022 durch die Komplementärin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ing.(grad) Peter Michael Tuschwitz, Steinfurt, (eingetreten gem. HR-Eintrag 22.10.2019). Seit dem 1.1.2023 ist Herr Maximilian Tuschwitz, Bergisch Gladbach, ebenfalls Geschäftsführer der Komplementärin. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtbezüge für aktive Organmitglieder Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Anwendung von § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ALUPRO Verwaltungs-GmbH, Reichshof, mit einem gezeichneten Kapital von TEuro 25,0. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Die Ausmaße des Kriegs in der Ukraine sind schwer zu prognostizieren. Steigende Energie- und Rohstoffpreise werden unser Unternehmen vor neue Herausforderungen u.a. bzgl. unserer Einkaufsstrategie sowie unserer Preispolitik stellen. Gewinnverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 62.559,40 wird entsprechend dem Gesellschaftsvertrag dem Gesellschafterkonto (Darlehenskonto) von Herrn Peter Michael Tuschwitz gutgeschrieben.
Reichshof, den 24.02.2023 Peter Michael Tuschwitz, Geschäftsführer Maximilian Tuschwitz, Geschäftsführer |
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