MAK -
Engineering- und Handelsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
3.688,00 |
7.813,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.687,00 |
7.687,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
125,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
7.197,22 |
26.813,76 |
| I.
Vorräte |
836,24 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
704,90 |
14.060,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.656,08 |
12.753,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.885,22 |
47.409,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.324,69 |
21.382,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.217,70 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.617,71 |
6.642,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.275,30 |
-2.025,05 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
2.768,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.360,53 |
23.258,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.885,22 |
47.409,06 |
Anhang
Angaben und Begründung zur Form der Darstellung der
Bilanz
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden. Die Rechnungslegungsvorschriften des
HGB und des BilMoG sind beachtet worden. Die Gliederung der
Bilanz ist gemäß § 266 HGB erfolgt. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen durch Anwendung des BilMoG
ist nicht erfolgt (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).
Angaben, Aufgliederungen, Darstellung,
Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen
Positionen der Bilanz
§ 284 Abs. 2 HGB - Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung einschl. der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB). Sofern die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr auszuweisen sind, ist § 253
Abs. 2 HGB beachtet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
§ 277 Abs. 2 Satz 1 HGB - Abschreibungen beim
Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich zum
Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen bewertet.
§ 285 Nr. 1 HGB - Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit einer
Restlaufzeit von einem Jahr fällig.
Angaben zum Jahresergebnis
Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr.
3 HGB
Die Gesellschaft ist Treuhänderin eines in 2004
abgeschlossenen Treuhandvertrages. Im Rahmen dieses
Treuhandvertrages tritt die Gesellschaft im eigenen Namen
in Handelsgeschäften ein. Es handelt sich um
Lieferungen von Baumaschinen in den osteuropäischen
Raum. Der Treugeber n.n. hat dem Treuhänder die
Finanzierungsmittel zur Bezahlung der Ware zur
Verfügung gestellt. Sowohl die Eingehung von
Verbindlichkeiten als auch die Bezahlung vom Treuhandkonto
erfolgen nicht im Rechnungswesen der Gesellschaft.
Da aufgrund der Bestellungen im eigenen Namen ein
Risiko bis zur endgültigen Begleichung vom
Treuhandkonto besteht, ist der Vermerk im Anhang gem.
§ 285 Nr. 3 HGB erfolgt.
Ergänzende Angaben
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführung
Während des gesamten Geschäftsjahres oblag
die Geschäftsführung Herrn Aleksandar Krstovic,
Herrn Mihajlo Krstovic und Herrn Bozidar Skondric. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
Die Geschäftsführung:
gez.
Aleksandar Krstovic
gez.
Mihajlo Krstovic
gez.
Bozidar Skondric
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
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