Input-Software, Systeme, Service GmbHLiquidiert

33102 Paderborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 1330
Eingetragen
24.10.1986
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Erstellung und der Vertrieb von Software, der Vertrieb und die Vermietung von Datenverarbeitungsanlagen, der Vertrieb von Zubehör sowie die Erbringung von Dienstleistungen in dem vorgenannten Tätigkeitsbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Laczinski
seit 15.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Input-Software, Systeme, Service GmbH

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.234,00 9.764,00
I. Sachanlagen 6.234,00 9.764,00
B. Umlaufvermögen 243.855,21 341.062,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 584,66 2.748,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 243.270,55 338.314,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.770,03 1.414,09
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 614.718,81 573.491,59
Summe Aktiva 866.578,05 925.732,24

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 599.056,18 500.957,80
III. Jahresfehlbetrag 41.227,22 98.098,38
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 614.718,81 573.491,59
B. Rückstellungen 571.392,00 550.977,00
C. Verbindlichkeiten 288.967,65 368.770,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.218,40 5.985,10
Summe Passiva 866.578,05 925.732,24

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 €) wurden gemäß § 6 Absatz 2a EStG ein sog. Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Steuerrückstellungen waren auf Grund des Ergebnisses nicht zu bilden.

Pensionsrückstellungen wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Folgende versicherungsmathematischen Parameter wurden der der Ermittlung der Pensionsrückstellungen genutzt:

Rechnungsgrundlagen: Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus "Richttafeln" Dr. Klaus Heubeck, Köln 2018G
Zinssatz: 3,21 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 287.648,52 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 18.613,18 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 €

c) gegenüber Gesellschaftern 261.660,66 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Laczinski Franz Geschäftsführer Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag
-599.056,18
Jahresfehlbetrag
-41.227,22
Bilanzverlust
-640.283,40

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen
-640.283,40

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Paderborn , 27. November 2019

Franz Laczinski

Auf der Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresfehlbetrag beträgt 41.227,22 €.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von 640.283,40 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 640.283,40 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.11.2019.

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