Amplifon Deutschland Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Martinus van der Weiden seit 5.5.2023 | Prokura |
Sina Freundlieb seit 5.5.2023 | Prokura |
Alessandro Ursino seit 22.12.2022 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Focus Hören AktiengesellschaftBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Focus Hören Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 12551 eingetragen. Der Jahresabschluss der Focus Hören Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktien-Gesetzes sowie der Satzung aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode ermittelt werden, vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode ermittelt werden, vermindert. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich erfolgt die Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der unter den Vorräten ausgewiesen Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Das Bewertungsvereinfachungsverfahren des gleitenden Durchschnittspreise nach § 240 Abs. 4 i.V.m. § 256 Satz 2 HGB wird für die unter den Vorräten ausgewiesenen Warenbestände angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung individueller Risiken bewertet. Das Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird mit Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in fremder Währung bestanden nicht. Die Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt für Einzelposten entsprechend ihrer Fälligkeit. Forderungen in Fremdwährung waren im Geschäftsjahr 2023 nicht umzurechnen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung waren im Geschäftsjahr 2023 nicht umzurechnen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 485.555,00. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die erwarteten Kosten im Zusammenhang mit Nachbetreuungsleistungen, die gesetzlich versicherten Hörgerätekunden nach dem Kauf eines Hörgerätes beanspruchen können. Diese Rückstellung wird jeweils über fünf Jahre aufgelöst. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag wird aufgrund verlässlicher Daten um den Anteil der privat versicherten Hörgerätekunden gemindert, für die weder eine rechtliche noch eine wesentliche faktische Verpflichtung zur Erbringung von Nachbetreuungsleistungen besteht. Für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und steuerlichen Fragestellungen wurden entsprechende Rückstellungen erfasst. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Sorgfalt gebildet und berücksichtigen dabei den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung. Naturgemäß sind derlei Schätzungen mit Unsicherheiten behaftet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Risiken tatsächlich in geringerem oder höherem Umfang realisieren werden. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse von TEUR 2.296 (Vorjahr: TEUR 1.982) entfallen vollständig sowohl auf den Verkauf von Hörgeräten, Akustikprodukten sowie sonstigem Zubehör als auch auf die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 87 TEUR (Vorjahr: 475 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus der Auflösung der externen Lohnprüfung in Höhe von 80 TEUR, im Vergleich zu 2022, die im Wesentlichen aus der Ausgleichszahlung zur Erreichung einer festen EBIT-Marge zwischen der Focus Hören Aktiengesellschaft und der Amplifon S.p.A. in Höhe von 392 TEUR bestand. Im Jahr 2023 wurde kein Ausgleich vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.127 (Vorjahr: TEUR 1.154) sind im Wesentlichen auf konzerninterne Kostenverrechnungen (TEUR 629) zurückzuführen. Angaben gem. § 158 Abs. 1 AktG 13. Jahresüberschuss EUR 201.058,00 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr EUR 1.659.080,00 15. Bilanzverlust EUR 1.458.022,00 V. Sonstige Angaben Außerbilanzielle Geschäfte Im Wege eines unechten Factorings verkauft die Gesellschaft regelmäßig ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Krankenkassen an einen externen Dienstleister, der das Inkasso mit den Krankenkassen vornimmt. Die Forderungsabtretung wird zudem gegenüber den Krankenkassen angezeigt (offene Zession). Der Dienstleister ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen an die Gesellschaft zurück zu übertragen, sofern die jeweilige Krankenkasse die Forderung ganz oder teilweise nicht begleicht. Die Forderungen werden bei der Gesellschaft mit Zahlungseingang durch den Dienstleister ausgebucht, da die Gesellschaft das Risiko eines Forderungsausfalls auf der Basis von Erfahrungen als äußerst gering einstuft und zudem über die weitere Entwicklung der Forderungen nach Übertragung an den Dienstleister keine Kenntnis hat. Die übertragenen Forderungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 157. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der bestehenden Mietverträge für Filialen sind in den Jahren 2024 bis 2037 fest vereinbarte Mietzahlungen zu leisten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen somit insgesamt EUR 1.092.781. Diese umfassen zum Bilanzstichtag bestehende Verpflichtungen aus Mietverhältnissen. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Amplifon S.p.A., Mailand/Italien, einbezogen, die zugleich den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Dieser Abschluss kann unter http://www.amplifon.com eingesehen werden und ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Gesellschaftsorgane Alleinvertretungsberechtigter Vorstandsvorsitzender ist: Herr Alessandro Ursino, Kaufmann Herr Alessandro Ursino ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a HGB unterbleibt. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Ben M. Irle LL.M (Vorsitzender) Frau Dr. Antonia von Reiche (stellvertretende Vorsitzende) Herr Christian-Oliver Moser
Hamburg, 20. Dezember 2024 gez. Alessandro Ursino, Vorstandsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20. Dezember 2024 festgestellt. Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der Focus Hören AG mit Sitz in Bonneingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 12551am 20.12.2024 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 UhrOrt: Räumlichkeiten der Amplifon Deutschland GmbH, Zirkusweg 4-6, 20359 HamburgEs waren anwesend:
Herr Dr. Ben M. Irle übernahm als Aufsichtsratsvorsitzender den Vorsitz dieser Hauptversammlung als Versammlungsleiter und eröffnete diese um 15:00 Uhr. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die Hauptversammlung nicht form- und fristgemäß einberufen wurde (§§ 121, 123 AktG). Die alleinige Aktionärin erklärt, dass sie auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung, Ankündigung und Durchführung dieser Hauptverhandlung verzichtet. Der Versammlungsleiter gab bekannt, dass seitens der Gesellschaft keine Ton- und/oder Bildmitschnitte von der Hauptversammlung erstellt würden und bat die Aktionärin, von der Erstellung solcher Mitschnitte ebenfalls abzusehen. Er wies ferner darauf hin, dass die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vor dem Einstieg in die Abstimmungen in Form einer Generaldebatte geführt werden würde. In dieser Generaldebatte würden also sämtliche Tagesordnungspunkte erörtert. Zum Präsenzbereich bestimmte der Versammlungsleiter den Konferenzraum "Echo" und bat die Stimmberechtigten, diesen Raum bei den Abstimmungen nicht zu verlassen. Der Versammlungsleiter erklärte, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt sind. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt. Der Versammlungsleiter erklärte, dass er per Handaufhebung im Subtraktionsverfahren abstimmen lassen werde, also zur Ermittlung der abgegebenen Ja-Stimmen vor der Abstimmung die Präsenz feststellen und von dieser dann die Anzahl der Stimmenthaltungen und Nein- Stimmen abziehen werde. Das Teilnehmerverzeichnis liege aus und werde laufend aktualisiert. Nunmehr unterzeichnete der Versammlungsleiter das erstellte Teilnehmerverzeichnis. Er stellte fest, dass sämtliche Aktien im Nennbetrag von EUR 485.555,00 vertreten sind, da die durch Herrn Alessandro Ursino vertretene Amplifon Deutschland GmbH, Zirkusweg 4-6, 20359 Hamburg in 20537 Hamburg, die die einzige Aktionärin der Focus Hören AG ist, anwesend ist. Das Grundkapital der Focus Hören AG beträgt EUR 485.555,00 und ist in 485.555 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Hierzu stellte der Versammlungsleiter fest, dass die Amplifon Deutschland GmbH hiervon alle 485.555 Aktien hält. Die Hauptversammlung könne daher gemäß § 121 Abs. 6 AktG Beschlüsse ohne Einhaltung von Form und Fristen der Einberufung fassen. Sodann trat der Versammlungsleiter in die nachfolgende Tagesordnung ein
und handelte diese wie folgt ab: Zu Top I.: Vorlage des Jahresabschlusses der Focus Hören AG für das Geschäftsjahr 2023, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Der Versammlungsleiter gab dem Vorstand Herrn Alessandro Ursino Gelegenheit, Bericht zu erstatten. Sodann berichtet der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Nach Erstattung der Berichte eröffnete der Versammlungsleiter die Generaldebatte, in deren Rahmen der Aktionärin die Möglichkeit eingeräumt wurde, Fragen an den Vorstand zu stellen. Nachdem sich der Versammlungsleiter vergewissert hatte, dass keine Fragen gestellt und keine Redebeiträge gewünscht sind, schloss er die Generaldebatte und ging zu den Abstimmungen über. TOP II.: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Focus Hören AG für das Geschäftsjahr 2023. Der Versammlungsleiter erklärte, dass Vorstand und Aufsichtsrat jeweils beschlossen haben, die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Hauptversammlung zu überlassen. Dieses ist nach § 173 AktG möglich. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, den Jahresabschluss der Focus Hören AG für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 5.269.186,00 und einem Verlust in Höhe von EUR 1.458.022,00 festzustellen. Sodann wurde über die Feststellung des Jahresabschlusses der Focus Hören AG für das Geschäftsjahr 2023 abgestimmt. Die Abstimmung durch Handheben ergab bei einer Präsenz von 485.555 stimmberechtigten Stimmen:
Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss der Focus Hören AG für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 5.269.186,00 und einem Verlust in Höhe von EUR 1.458.022,00 festgestellt hat. TOP III.: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, den jeweiligen Vorständen Entlastung zu erteilen. Der Versammlungsleiter machte darauf aufmerksam, dass die alleinige Aktionärin gemäß § 136 Abs. 1 AktG mit ihrem Stimmrecht ausgeschlossen ist, soweit ihr Vertreter über seine eigene Entlastung abstimmen würde. Für die alleinige Aktionärin, die Amplifon Deutschland GmbH, nahm der durch Einzelprokura zur Stimmabgabe berechtigte Herr Paul Martinus van der Weiden, Financial Director der Amplifon Deutschland GmbH an der Abstimmung teil. Sodann wurde über die Entlastung des Vorstandes Herrn Herrn Alessandro Ursino für das Geschäftsjahr 2023 abgestimmt. Die Abstimmung durch Handheben ergab bei einer Präsenz von 485.555 stimmberechtigten Stimmen:
Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung dem Vorstand Herr Alessandro Ursino für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt hat. TOP IV.: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. Der Versammlungsleiter überzeugte sich davon, dass eine Einzelabstimmung nicht gewünscht wurde. Sodann wurde über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 abgestimmt. Die Abstimmung durch Handheben ergab bei einer Präsenz von 485.555 stimmberechtigten Stimmen:
Der Versammlungsleiter gab das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellte fest, dass die Hauptversammlung den Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Ben M. Irle, Frau Dr. Antonia von Reiche und Herrn Christian-Oliver Moser für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt hat. Die Tagesordnung war somit erledigt. Der Versammlungsleiter schloss die Hauptversammlung um 16:30 Uhr.
Hamburg, 20. Dezember 2024 Dr. Ben M. Irle, Vorsitzender des Aufsichtsrats TeilnehmerverzeichnisHauptversammlung der Focus Hören AG am 20.12.2024
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