Meinhardt
Recycling GmbH
Oststeinbek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
760.410,00 |
593.123,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
519,00 |
1.211,00 |
| II.
Sachanlagen |
759.891,00 |
591.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
606.442,18 |
397.161,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
291.370,38 |
180.927,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
315.071,80 |
216.233,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
930,00 |
751,00 |
| Aktiva |
1.367.782,18 |
991.035,10 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
972.024,70 |
626.025,32 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
523.525,32 |
397.293,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
435.999,38 |
216.231,45 |
| B.
Rückstellungen |
30.128,80 |
14.936,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.628,68 |
350.072,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
212.322,26 |
112.351,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
153.306,42 |
237.721,43 |
| Passiva |
1.367.782,18 |
991.035,10 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und unter
Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen nach § 274a
HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch genommen. Im
Rahmen der Offenlegung wurde von sämtlichen
Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
einschlägigen Bestimmungen des GmbH- Gesetzes
beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
mit dem Ziel der Erstellung einer einheitlichen Handels-
und Steuerbilanz angewandt.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Abschreibungsbeträge wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
berechnet. Die Anschaffungskosten der geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Geschäftsjahres wurden in
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend von den
jeweiligen Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten
bilanziert. Uneinbringliche Forderungen bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
Die zum 31.12.2021 ausgewiesenen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind in vollem Umfang innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten wurden in Höhe der jeweiligen
Rückzahlungsbeträge angesetzt. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestanden zum 31.12.2021 nicht.
Rückstellungen wurden im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
SONSTIGE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war als Geschäftsführer bestellt:
Herr Arne Meinhardt, Kaufmann, Oststeinbek.
UNTERSCHRIFT
Oststeinbek, 15.09.2022
gez. Arne Meinhardt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2022
festgestellt.
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