Brückner GmbHLiquidiert

91478 Markt Nordheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 4115
Eingetragen
21.2.1990
Branche
Herstellung von BüromöbelnEinzelhandel mit WohnmöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schreinerei mit Bau- und Möbelwerkstätte, die Durchführung von Innenausbauarbeiten und der Groß- und Einzelhandel mit Möbeln.

Historie

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Management

NameRolle
Gerd Brückner
seit 18.2.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Walter Brückner
160.000 DM
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brückner GmbH.

Markt Nordheim, Ortsteil Herbolzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2.716,00

2.797,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

118.760,13

98.458,62

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.554,26

16.795,45

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

439,92

1.190,10

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

11.862,85

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

435.876,46

432.762,23

Summe Aktiva

580.346,77

563.866,25



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

102.258,38

102.258,38

II. Bilanzverlust

-538.134,84

-535.020.61

nicht gedeckter Fehlbetrag

435.876,46

432.762,23

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

7.809,04

5.705,00

C. Verbindlichkeiten

572.537,73

558.161,25

Summe Passiva

580.346,77

563.866,25

ANHANG

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.

Aufgrund der Merkmale der Firma Brückner GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals zum 01. Januar 2010 angewendet.

Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den dazugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §253(1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach

§ 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

T€

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,0

0,0

Forderungen gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Vermögensgegenstände

0,0

0,0

Passiva
Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt 540.345,39 € (Vorjahr 535.588,64 €)

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr

Vorjahr

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

79,9

68,7

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

81,7

74,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

9,8

10,2

sonstige Verbindlichkeiten

343,1

330,0

Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:

50,2

50,2

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von

407,39 € (Vorjahr 200,86 €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 203,23 € (Vorjahr 93,75 €) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 307.609,26).

Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 87.785,21 € (Vorjahr: 93.442,76 €) abgesichert. Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Eigentumsvorbehalte und Grundschulden.

Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 12.780,14 € (Vorjahr: 20,0 T €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer ist Herr Walter Brückner. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist einzeln vertretungsbefugt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.

Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Markt Nordheim, den 30. 12.2011 gez. Walter Brückner, Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011

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