SWTE Innovation Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWTE Netz GmbH & Co. KGIbbenbürenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht Geschäftsjahr 2023der SWTE Netz GmbH & Co. KG, Ibbenbüren1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Grundlagen der Gesellschaft Die Gründung der SWTE Netz GmbH & Co. KG erfolgte zum 16. Juni 2014. Gesellschafter des Unternehmens sind mit 52,0 % der Gesellschaftsanteile die Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG, mit 33,0 % die Westenergie AG sowie mit 15,0 % die Stadtwerke Osnabrück AG. Sitz der Gesellschaft ist Ibbenbüren. Unternehmensgegenstand der SWTE Netz GmbH & Co. KG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von örtlichen Strom- und Gasverteilnetzen in den Städten Hörstel und Ibbenbüren sowie in den Gemeinden Hopsten, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln und die Wahrnehmung der Aufgaben des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters. Darüber hinaus wird das Unternehmen im Ziel auch infrastrukturelle Dienstleistungen erbringen, wie z.B. den Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Stadt- bzw. Gemeindegebieten der beteiligten Gesellschafterkommunen. Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (entsprechend dem Konsortialvertrag vom 16. Juni 2014) wurde die SWTE Netz GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2015, bzw. zum 1. Januar 2016, im Wege der Einbringung Eigentümerin der Strom- und Gasverteilnetze in den jeweiligen Kommunen. Die Gesellschaft hat in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren die Strom-und Gaskonzessionen zum 1. Januar 2016 erhalten. Der Netzbetrieb in der Sparte Gas wird seit 2020 und in der Sparte Strom seit 2021 selbständig von der SWTE Netz GmbH & Co. KG durchgeführt. Zum 1. Januar 2017 trat der Dienstleistungsvertrag zwischen der SWTE Netz GmbH & Co. KG und dem Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land in Kraft. Grundlage ist die Berechnung der Wassergebühren, die Anfertigung und Versendung der Gebührenbescheide als Verwaltungshelfer sowie die Entgegennahme und Verwaltung der Gebührenforderungen. Ebenso wurden Dienstleistungsverträge über die Verwaltungshilfe im Bereich der Schmutzwassergebührenbescheide mit den Städten Ibbenbüren und Hörstel sowie den Gemeinden Hopsten, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln abgeschlossen. Im Jahr 2019 wurde mit der Stadtwerke Osnabrück AG ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage die SWTE Netz GmbH & Co. KG die Nachbetreuung der Abrechnungsdienste der Sparte Strom in den Jahren 2021 bis 2023 übernimmt. Seit dem Jahr 2020 bzw. 2021 ist die SWTE Netz GmbH & Co. KG darüber hinaus in ihrer neuen Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber (nachfolgend: gMSB) tätig. Damit ist die SWTE Netz GmbH & Co. KG verantwortlich für den Rollout von sog. modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese neue Tätigkeit ist wirtschaftlich durch die im Gesetz festgeschriebenen Preisobergrenzen geprägt und wird aufgrund des verpflichtenden Rollouts bis 2032 in den nächsten Jahren an Volumen (Umsatz, Kosten, Anlagevermögen) zunehmen. Die Herausforderung für den gMSB ist es dabei, die Wirtschaftlichkeit dieser Aufgabe entsprechend der Preisobergrenze auszusteuern. 1.2 Gesamtwirtschaftliche Lage Die Weltwirtschaft wurde 2023 deutlich von einer weiterhin hohen Inflation sowie, als Reaktion darauf, von einer restriktiven Zinspolitik der Zentralbanken geprägt. Die Inflation konnte durch ein Anheben der Leitzinsen gebremst werden. Obwohl im Jahr 2024 ein weiterer Rückgang der Inflationsraten erwartet wird, sind die hohen Verbraucherpreise weiterhin herausfordernd. Das Wachstum im Euroraum litt unter den hohen Energiepreisen und den angehobenen Zinsen. Die wirtschaftliche Schwächephase in Deutschland wirkte sich bislang kaum auf den Arbeitsmarkt aus. Trotz der schwachen Konjunktur gibt es keine Anzeichen für eine bevorstehende spürbare Verschlechterung am Arbeitsmarkt. Das gesamtwirtschaftliche Marktumfeld bleibt voraussichtlich auch im Jahr 2024 von großer Unsicherheit und Volatilität geprägt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hebt dementsprechend in seinem Update vom Januar 2024 seine globalen Wachstumsprognosen im Vergleich zum Oktober - Update 2023 nur leicht um 0,2 % an. Nach Angaben des IWF legte das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 3,1 % zu (Vorjahr: 3,5 %). Für das Jahr 2024 prognostiziert der IWF ein globales Wachstum von unverändert 3,1 %. Dabei wird für das BIP im Euroraum und in Deutschland für das Jahr 2024 mit einer deutlich schwächeren Entwicklung gerechnet. Für den Euroraum geht der IWF in seinem Januar - Update von einem Wachstum um 0,9 % (Ist 2023: 0,5 %), für Deutschland von einer Zunahme um lediglich 0,5 % aus. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 nicht voran. Trotz nachlassender Inflationsrate und einem Anstieg der Lohneinkommen blieb die Erholung beim privaten Konsum bislang aus. Die deutschen Exporte setzten ihre Talfahrt weiterhin fort, da der globale Warenhandel und die globale Industrieproduktion bislang keine Impulse setzen konnten. Folgerichtig sank das BIP nach den Berechnungen des IWF um 0,3 % im Vergleich zu einem Anstieg von 1,8 % im Vorjahr. Der Fachkräftemangel in Deutschland ist auch im Jahr 2023 laut dem ifo Institut - Leibniz - Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Juli 2023 litten 43,1 % der Unternehmen nach der ifo Konjunkturumfrage an Engpässen an qualifizierten Arbeitskräften. Im Juli 2022 lag das Allzeithoch noch bei 49,7 %. 1.3 Lage der Branche Die Energiebranche war auch im Geschäftsjahr 2023 von tiefgreifenden Umbrüchen geprägt. Ohne die Auswirkungen geopolitischer Faktoren, wie den Ukraine-Krieg oder den Nahost-Konflikt unberücksichtigt zu lassen, wurde dieser große Veränderungsdruck insbesondere durch die bereits vorher eingeleitete Energiewende ausgelöst. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien und der bevorstehende Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen in den kommenden Jahren stellen dabei die wesentlichen Herausforderungen dar. Auch die fortschreitende Digitalisierung, die Sektorkopplung oder das Autarkiestreben der Kommunen üben weiterhin einen starken Einfluss auf die Energiebranche aus. Über eine weitreichende Regulierung greift die Politik stark in die Entwicklung des Energiesektors ein. Aufgrund der großen Bedeutung dieses Eingriffs der Politik ist eine permanente Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Geschäftsbereichen der klassischen Energieunternehmen unumgänglich. Die Potenziale eines sich veränderten Marktumfelds sind zu nutzen und Strategien zukunftsorientiert neu auszurichteten. Der Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 hat die Entwicklung der Energiepreise in Deutschland ganz entscheidend beeinflusst. So waren laut Angaben des Statistischen Bundesamtes die Energiepreise im Januar 2023 um 32,2 % höher als im Vorjahresmonat Januar 2022. Dieser besonders starke Anstieg bei den Energiepreisen hat sich im Verlauf des Jahres 2023 umgekehrt. So war die Energie im Januar 2024 11,7 % billiger als im Vorjahresmonat. Den größten Einfluss auf die Veränderung hatten die Preisrückgänge beim Erdgas. Die Preisveränderungen und Unsicherheiten bei der Versorgung machen sich in einer weiterhin anhaltenden Zurückhaltung beim Verbrauch bemerkbar. So sank laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland im Jahr 2023 der Erdgasabsatz um 4,3 % sowie der Stromverbrauch um 3,8 %. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin geprägt durch den Ausbau des Geschäftsbetriebes sowie der Belegschaft. Trotz des anhaltenden Fachkräftemangels zählte das Unternehmen zum Jahresende 2023 inklusive der Aushilfen 142 Mitarbeitende und damit 20 Mitarbeitende mehr als im Vorjahr. Die weitere Entwicklung der SWTE Netz GmbH & Co KG zu einem Ausbildungsbetrieb wurde vorangetrieben. Im August 2023 sind weitere Auszubildende mit ihrer Ausbildung zum Industriekaufmann (m/w/d) und zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) angetreten. Im Januar 2024 hat die erste Auszubildende ihre Ausbildung zur Industriekauffrau erfolgreich absolviert und setzt ihren weiteren Berufsweg nun bei der SWTE Netz GmbH & Co. KG fort. Für das Jahr 2024 konnte die SWTE Netz GmbH & Co. KG die Ausbildungsplätze zum Industriekaufmann (m/w/d), zum Mechaniker für Rohrbautechnik (m/w/s) und zum Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) aufgrund der Bewerberlage leider nicht besetzen. In dem Neubaugebiet "Niestadtweg" in Mettingen entsteht ein durch regenerative, innovative Techniken mit Wärme versorgtes Wohngebiet. Die Wärmeversorgung der Wohneinheiten wird mittels Wärmenetzen in Form der kalten Nahwärme realisiert. In dem Baugebiet "Niestadtweg" sollen im dritten Quartal 2024 die ersten Wohneinheiten mit Wärme versorgt werden. Mit den Baugebieten "Uferquartier" und "Riesenbeck-West" in Hörstel wird die SWTE Netz GmbH & Co KG die Sparte "Wärmeversorgung" weiter ausbauen. Die Baugebiete "Uferquartier" und "Riesenbeck-West" befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen. Für das Baugebiet "Uferquartier" laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Tief- und Rohrleitungsbaus. Für das Baugebiet "Riesenbeck-West" wurde die Machbarkeitsstudie erfolgreich durchgeführt und der Förderbescheid beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt. Im Jahr 2023 wurde die SWTE Netz GmbH & Co. KG durch die Deutsche Bundesbank mittels einer Bonitätsanalyse als "notenbankfähig" eingestuft. Im Jahr 2023 hat die SWTE Netz GmbH & Co KG mehrere Großprojekte durchgeführt. So wurden neue Mittelspannungsleitungen und neue Mitteldruckleitungen im Bereich der Laggenbecker Straße verlegt. Darüber hinaus wurde der Austausch von rund 6.500 Schlössern in der Schließanlage im Netzgebiet der SWTE Netz GmbH & Co. KG abgeschlossen. Ein weiteres Großprojekt sind die Umbauarbeiten an der Umspannanlage Ibbenbüren im Bereich der Nikestraße. Bei der SWTE Netz GmbH & Co. KG wurden im Jahr 2023 rund 2.500 Erzeugungsanlagen regenerativer Energien mit einer Erzeugungsleistung von ca. 40 MW angemeldet. Das Areal der SWTE Netz GmbH & Co KG an der Zechenstraße wurde auch im Jahr 2023 weiterentwickelt. Das Freilager wurde weiter ausgebaut und das gesamte Gelände durch eine Zaunanlage weiter abgesichert. 2.1 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der SWTE Netz GmbH & Co. KG beträgt zum Bilanzstichtag T€ 122.120,8 (Vorjahr T€ 109.530,4). Wesentliche Positionen der Aktiva sind die immateriellen Vermögensgegenstände (T€ 2.863,0, Vorjahr T€ 3.287,5), das Sachanlagevermögen (T€ 95.485,4, Vorjahr T€ 85.494,2), die Finanzanlagen (T€ 0,5, Vorjahr T€ 0,0), die Vorräte (T€ 3.837,9, Vorjahr T€ 2.797,8), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 18.298,5, Vorjahr T€ 14.964,6) sowie das Guthaben bei Kreditinstituten (T€ 1.315,6, Vorjahr T€ 2.699,1). Das Passiva setzt sich vor allem aus den Kapitalanteilen der Kommanditisten (T€ 30.265,0, Vorjahr T€ 31.998,0), den Sonderposten aus den empfangenen Ertragszuschüssen (T€ 12.481,2, Vorjahr T€ 12.455,6), den sonstigen Rückstellungen (T€ 6.211,0, Vorjahr T€ 8.490,8) sowie den Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 73.163,6 (Vorjahr T€ 56.585,7) zusammen. Die Neuaufnahme langfristiger Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von T€ 10.000,0 diente im Wesentlichen der Finanzierung von Investitionsvorhaben im Strom- und Gasnetz sowie dem operativen Geschäft. Im vergangenen Geschäftsjahr 2023 wurden T€ 840,8 mehr in technische Anlagen und Maschinen investiert als im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Im Wesentlichen lag dieser Anstieg an den Großprojekten. Die Kapitalflussrechnung weist die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit und den Finanzmittelbestand aus.
2.2 Ertragslage
Die SWTE Netz GmbH & Co. KG weist für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von T€ - 1.733,0 (Vorjahr T€ 4.355,2) aus. Die Umsatzerlöse (T€ 91.293,8, Vorjahr T€ 91.625,6) beinhalten T€ 74.872,5 (Vorjahr T€ 77.851,5) aus dem Stromnetzbetrieb und T€ 13.503,2 (Vorjahr T€ 11.952,8) aus dem Gasnetzbetrieb. Neben den Erlösen aus dem Dienstleistungsgeschäft Strom und Gas (T€ 993,9, Vorjahr T€ 508,5) sowie Wasser / Abwasser (T€ 585,3, Vorjahr, T€ 553,1) sind auch Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung (T€ 330,2, Vorjahr T€ 474,2) und Umsatzerlöse aus Vorjahren (T€ 157,6, Vorjahr T€ - 622,7) enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt für das Strom- und Gasnetz notwendige Eigenleistungen in Höhe von insgesamt T€ 1.217,4 (Vorjahr T€ 471,4) aktiviert. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Auflösung der Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse in Höhe von T€ 1.068,4 (Vorjahr T€ 1.011,8), Kostenerstattungen durch Dritte (T€ 409,8, Vorjahr T€ 182,0), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 1.597,9, Vorjahr T€ 109,0), Erträge aus der Wiedereinlagerung von gebrauchtem Material (T€ 71,6, Vorjahr T€ 0,0), Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (T€ 19,7, Vorjahr T€ 0,5) enthalten. Die Geschäftstätigkeit der SWTE Netz GmbH & Co. KG orientiert sich im Wesentlichen am Jahresergebnis nach Steuern. Das Jahresergebnis nach Steuern ist der wesentliche finanzielle Leistungsindikator. Da in den regulierten Geschäftsbereichen wenig Steuerungsmöglichkeiten bestehen, richten sich die anderen geschäftlichen Aktivitäten an ihrer Ergebniswirksamkeit aus. Zusammenfassend blickt die SWTE Netz GmbH & Co. KG nicht auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. Das Jahresergebnis nach Steuern liegt deutlich unter dem Niveau des geplanten Ergebnisses und die damit verbundenen Ziele konnten nicht erfüllt werden. Bei den Umsatzerlösen wirkten sich Mindererlöse auf Mengenveränderungen nach der Anreizregulierungsverordnung negativ im Geschäftsjahr 2023 aus. In den Geschäftsjahren 2026 bis 2028 werden diese zu höheren Umsatzerlösen führen und damit auf dem Regulierungskonto ausgeglichen. Im Materialaufwand wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Korrektur auf neuer Rechnung vorgenommen., Damit lagen sowohl bei den Umsatzerlösen als auch bei dem Materialaufwand deutliche negative Planabweichungen vor. 2.3 Tätigkeitsabschluss Um Diskriminierung zu vermeiden, hat die SWTE Netz GmbH & Co. KG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu den Tätigkeitsbereichen zählen die Elektrizitäts- und die Gasverteilung sowie der grundzuständige Messstellenbetrieb. Mit ihrem Tätigkeitsabschluss 2023 erfüllt die SWTE Netz GmbH & Co. KG die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In der internen Rechnungslegung wird gemäß § 6b EnWG die Auswertbarkeit der Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung, des grundzuständigen Messstellenbetriebs sowie der anderen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb dieser Sektoren sichergestellt. Darüber hinaus werden für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie grundzuständigen Messstellenbetrieb entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. Der Tätigkeitsbereich der Elektrizitätsverteilung weist im Berichtsjahr einen Umsatz von T€ 75.175,7 und ein Ergebnis von T€ - 4.038,8 auf. Im Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurden ein Umsatz von T€ 13.983,6 und ein Ergebnis von T€ 1.103,2 erzielt. Der Tätigkeitsbereich des grundzuständigen Messstellenbetriebs erzielte einen Umsatz von T€ 660,2 und ein Ergebnis von T€ 277,6. Zum Bilanzstichtag betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung T€ 74.010,3 die der Gasverteilung T€ 41.335,6 sowie die des grundzuständigen Messstellenbetriebs T€ 2.559,6. 3. Risikobericht Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat in § 91 Abs. 2 AktG die Pflicht zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems konkretisiert. Ziel und Zweck der Regelung ist es, Entwicklungen, die die Unternehmensziele und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden, möglichst frühzeitig zu erkennen. Das Risikomanagement eines Unternehmens hat sicherzustellen, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet, sowie systematisch geordnet an die zuständigen Entscheidungsträger bis hin zur Geschäftsführung weitergeleitet werden. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Risiken so rechtzeitig zu erfassen, dass noch wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Unternehmensstrategie und Risikostrategie sind eng miteinander verbunden; sie bedingen sich gegenseitig, da aus den Unternehmenszielen die Geschäftsführungsmaßnahmen folgen und die Geschäftsführungsmaßnahmen sowohl Chancen als auch Risiken beinhalten. Bei einem Risiko handelt es sich um die Möglichkeit bzw. Gefahr einer ungünstigen, zukünftigen Entwicklung, deren Eintritt mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und welche im Allgemeinen einen negativen Einfluss auf die gegebene Zielerreichung oder Zielsetzung ausübt. Um Risiken klassifizieren und einschätzen zu können, werden diese in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihr Schadensausmaß betrachtet. Die Unternehmensleitung geht lediglich solche Risiken ein, die notwendig sind, um die Unternehmensziele zu erreichen. Darüber hinausgehende Risiken sind zu vermeiden. Wenn die laufenden und zukünftigen Geschäftsführungsmaßnahmen ein Eintreten der Unternehmensziele nicht mehr erwarten lassen, sind die Unternehmens- und Risikostrategien anzupassen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess. Das operative Risikomanagement der SWTE Netz GmbH & Co. KG sieht drei Aufgabenbereiche vor: 1. Die Pflege der Datenbestände, die Korrespondenz mit den Fachabteilungen und das Berichtswesen erfolgen im Auftrag der Geschäftsführung durch den Risikomanager. 2. Die Fachabteilungen tragen die Risikoverantwortung für die von ihnen identifizierten oder ihrem Fachbereich zugeordneten Risiken. Sie überwachen die bestehenden Risiken und melden neue Risiken dem Risikomanager zwecks Aufnahme in das Risikomanagementsystem. Weiterhin stellen die Fachbereiche die Risikobewerter, welche die Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes einschätzen. Schließlich obliegt ihnen auch die Verfolgung der Umsetzung von Gegenmaßnahmen. 3. Die Risikomanager werten das Gefahrenpotential der Risiken aus und berichten diese direkt an die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung kommuniziert die Ergebnisse und initiiert notwendige Maßnahmen, um Risiken abzuwenden oder zu minimieren. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG verzeichnet im Geschäftsjahr 2023 eine quantitative Zunahme der Risiken. Ein qualitativer Anstieg der Risiken ist durch höhere Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadensausmaße zu erkennen. Insbesondere die Risiken aus der Bilanzkreisbewirtschaftung und dem Mehrmindermengen-Abgleich haben auf Grund stark gestiegener Preise sehr zugenommen. Diese Risiken sind verstärkt in den Fokus des Risikomanagements gerückt und werden kontinuierlich gemonitort. Maßnahmen dieses Risikos sind darüber hinaus ergriffen worden. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Material, Energie und Dienstleistungen nicht zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt gegeben. Kostenschwankungen und -anstiege haben zugenommen. Mit stetigen Marktbeobachtungen, frühzeitigen Bestellungen und langfristigen Lieferverträgen wird diesem Risiko begegnet. Engpässe bei Nachbesetzungen sind als Risiko im Personalbereich weiter hoch zu bewerten. Dem begegnet die SWTE Netz GmbH & Co. KG durch die eigene Ausbildung im kaufmännischen und technischen Bereich. Das größte und ebenfalls externe Risiko besteht weiterhin in einer möglichen Absenkung der Eigenkapitalverzinsung durch die Bundesnetzagentur. In den derzeitigen Zinssätzen zur vierten Regulierungsperiode sind weder die Risiken der Netzbetreiber noch die steigenden Leitzinsen ausreichend berücksichtigt. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG hat, wie viele weitere Netzbetreiber auch, Beschwerde dagegen eingelegt. Durch das im Jahr 2021 beschlossene Klimaschutzgesetz ist Deutschlands Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorgezeichnet. Der am 19.04.2023 beschlossene Regierungsentwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes konkretisiert das Ziel der Klimaneutralität durch ein Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen ab dem Jahr 2045. Daraus kann, durch den sinkenden Bedarf an Erdgas, ein Risiko für die Notwendigkeit der bestehenden Gasnetzinfrastruktur entstehen. Da diese Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes erst im September 2023 verabschiedet wurde, ist die Entwicklung konkreter Maßnahmen noch im Anfangsstadium. Weiterhin steht aber eine teilweise Weiternutzung der Gasnetzinfrastruktur durch Wasserstoff im Raum. 4. Prognose- und Chancenbericht Der wirtschaftliche Erfolg der SWTE Netz GmbH & Co. KG wird weiterhin mit der Übernahme des Netzbetriebs durch den Übergang der Erlösobergrenzen in den Sparten Strom und Gas gewährleistet. Durch den Aufbau von Personal, Know-How und Betriebsmitteln wird die SWTE Netz GmbH & Co. KG ein zukunftssicherer Netzbetreiber für die Region sein. Aufgrund von Prozessoptimierungen und einer verstärkten Digitalisierung werden zukünftig voraussichtlich weniger Mitarbeitende für die Erledigung bestimmter Aufgaben benötigt. Auf der anderen Seite werden zusätzliche Mitarbeiterressourcen für neue Tätigkeitsfelder notwendig sein. Diese grundsätzlichen Veränderungen sind wiederum nur mit leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitenden umzusetzen. Daher wird das Unternehmen in den nächsten Jahren umfassend in die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden investieren, sowie eigene Nachwuchskräfte ausbilden. Entscheidend für die Zukunft der SWTE Netz GmbH & Co. KG werden weiterhin die Kostenprüfungen der Bereiche Gas und Strom durch die Regulierungsbehörde und die Eigenkapitalverzinsungen sein. Deren Ausgänge bestimmen die Ertragslage der Gesellschaft für die nächsten Jahre. Die im Rahmen der Anreizregulierung erfolgte regulatorische Festsetzung der Erlösobergrenzen im Strom- bzw. Gasbereich führt weiterhin zu einem erhöhten Druck auf die Ertragslage des Netzbereichs. Durch Strategieüberarbeitung und Effizienzverbesserungen sowie intensives Kostenmanagement wird diesem begegnet. Insbesondere die Investitionszyklen und laufenden Unterhaltungsaufwendungen im Netzbereich unterliegen einem stetigen und nachhaltigen Monitoring. Preissteigerungen, vor allem im Bereich Bau und Montage, erhöhen diesen Effizienzdruck. Zur 4. Regulierungsperiode legt die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze für die Netzbetreiber in Deutschland neu fest. Mit dieser Festlegung bestimmt die Bundesnetzagentur, wieviel "Gewinn" den Netzbetreibern in der 4. Regulierungsperiode zugestanden wird. Die Eigenkapitalverzinsung stellt eine der wichtigsten Faktoren für die Rendite und Wirtschaftlichkeit der Verteilnetze in Deutschland dar. Betriebstechnischen Risiken und Störungen, die sich in den einzelnen Bereichen mit komplexen Anlagen ergeben können, wird durch verschiedene Maßnahmen entgegengewirkt. Durch die Anwendung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen, Zertifizierungen, Mitarbeiterschulungen und Qualitätskontrollen sollen neben dem Wartungs- und Instandhaltungsmanagement die technisch-operativen Risiken begrenzt und die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleistet werden. Die langfristig prognostizierte Zunahme von privaten Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen sowie Einspeiseanlagen führt im Stromnetzbereich zum Risiko von erhöhten Maßnahmenkosten und Investitionen durch unvorhergesehen notwendige Netzverstärkungen. Als Maßnahmen sind unter anderem laufende Beobachtungen der Entwicklungen und die Anpassungen der Planungsgrundsätze aufzuführen. Bestehenden Risiken wird durch gezielte Maßnahmen, laufende Steuerung und Versicherungen entgegengesteuert. Unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Risiken und der Maßnahmen zur Risikobewältigung ist nach unseren derzeitigen Einschätzungen eine Bestandsgefährdung der SWTE Netz GmbH & Co. KG nicht zu erkennen. Neuen gesetzlichen Anforderungen an die Strom- und Gasnetze stellt sich die SWTE Netz GmbH & Co. KG aktiv. Darüber hinaus verfolgt die SWTE Netz GmbH & Co. KG die Chancen, welche sich durch Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben, proaktiv. Unter dieser Voraussetzung rechnen wir mit einer kontinuierlichen Entwicklung der Gesellschaft und erwarten für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von T€ 4.085,0, das deutlich über dem des Berichtsjahres liegt. 5. Bericht gemäß § 108 Absatz 3 GO NRW (Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung) Die öffentliche Zwecksetzung der SWTE Netz GmbH & Co. KG ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG übernimmt die Aufgaben der Ver- und Entsorgung und somit Aufgaben der Daseinsvorsorge, die den öffentlichen Zweck gem. § 108 Absatz 3, Nummer 2 GO NRW erfüllen. Oberstes Ziel, das mit der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung verbunden ist, ist die Sicherung der stetigen und dauerhaften Aufgabenerfüllung, der so genannten öffentlichen Zwecksetzung. Gleichzeitig wird mit einer privatrechtlichen Organisationsform eine wirtschaftlichere und flexiblere Aufgabenerfüllung angestrebt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Sinne des gültigen Gesellschaftsvertrages durchgeführt. Das Vermögen der Gesellschaft ist nur für Zwecke, die Gegenstand des Unternehmens sind, verwendet worden.
Ibbenbüren, den 30. September 2024 SWTE
Netz GmbH & Co. KG
Tobias Koch Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die SWTE Netz GmbH & Co. KG mit Sitz in Ibbenbüren ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRA 6754 eingetragen. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264a HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gemäß den Bestimmungen des § 9 des Gesellschaftsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des EnWG aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt. 2. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1 Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zunächst zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und diese nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vorräte sind zunächst zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu gewachsenen Durchschnittseinstandspreisen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital wird zu Nominalwerten bilanziert. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nach der Nettomethode abgezinst und mit dem Barwert erfasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern werden mit den Forderungen gegen dasselbe verbundene Unternehmen sowie denselben Gesellschafter saldiert dargestellt. Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem Wahlrecht, die sich aus der bestehenden temporären Differenz zwischen dem handelsrechtlichen Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie von Rückstellungen und ihrem steuerlichen Wertansatz ergebenden Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) in der Bilanz anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Steuerlatenzen wurden mit einem unternehmensindividuellen Steuersatz von 15,3 % bewertet. 2.3 Angaben zu Positionen der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang gezeigt. Die Vorräte setzen sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (T€ 3.442,4, Vorjahr T€ 2.455,7), Handelswaren (T€ 3,8, Vorjahr T€ 3,8) und geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 391,7 (Vorjahr T€ 338,3) zusammen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 13.580,2 (Vorjahr T€ 9.783,8), Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 484,5, Vorjahr T€ 746,3), Forderungen gegenüber Gesellschaftern (T€ 4.045,2, Vorjahr T€ 0,0) und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 188,7 (Vorjahr T€ 4.434,5). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zwischen Ablese- und Abschlussstichtag abgegrenzte Netznutzungsentgelte, von denen noch nicht abgerechnete Abschlagszahlungen in Höhe von T€ 17.697,0 (Vorjahr T€ 17.569,7) abgesetzt wurden und einzelwertberichtigte Forderungen (T€ 76,9, Vorjahr T€ 0,0) enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da zum 31. Dezember 2022 in der Position nicht saldierungsfähige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4.437,9 ausgewiesen wurden. Zum 31. Dezember 2023 erfolgte ein Ausweis der Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.037,0 unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind die debitorischen Kreditoren in Höhe von T€ 6,4 (Vorjahr T€ 790,9) enthalten. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG vereinnahmt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für den Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land die Wassergebühren, sowie im Rahmen der Verwaltungshilfe für die Kommunen der Stadtwerke Tecklenburger Land Schmutzwassergebühren. Diese Forderungen betragen T€ 2,3 (Vorjahr T€ 3.258,8). Alle Forderungen haben, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die eingezahlten Hafteinlagen in Höhe von T€ 150,0 (Vorjahr T€ 150,0) sowie das Kommanditkapital in Höhe von T€ 30.115,0 (Vorjahr T€ 31.848,0) setzen sich wie folgt zusammen:
Die empfangenen Ertragszuschüsse beinhalten die eingebrachten sowie die vereinnahmten Baukostenzuschüsse für Strom und Gas (T€ 12.481,2, Vorjahr T€ 12.455,6). Sie werden entsprechend der Nutzungsdauern erfolgswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für die Regulierungskonten Strom und Gas (T€ 1.937,3, Vorjahr T€ 2.734,6), Verpflichtungen aus Konzessionsabgaben (T€ 374,2, Vorjahr T€ 374,2), Rückzahlungsverpflichtungen aus der EEG-Umlage (T€ 609,9, Vorjahr T€ 909,4), Rückzahlungsverpflichtungen aus anderen Umlagen (T€ 2.232,3, Vorjahr T€ 4.167,8), Verpflichtungen aus dem Personalbereich (T€ 386,8, Vorjahr T€ 212,1), den Betrag für Prüfungs- und Steuerberatungskosten (T€ 80,5, Vorjahr T€ 67,8) sowie T€ 590,0 (Vorjahr T€ 25,0) für ausstehende Kreditoren-Rechnungen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 61.144,7 (Vorjahr T€ 45.440,8) haben T€ 16.652,0 (Vorjahr T€ 8.159,3) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, T€ 10.674,5 (Vorjahr T€ 8.666,6) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren und T€ 33.818,3 (Vorjahr T€ 28.614,9) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die verbleibenden Verbindlichkeiten setzen sich aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 9.136,5, Vorjahr T€ 3.913,2), aus den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 54,3, Vorjahr T€ 43,1), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (T€ 0,0, Vorjahr T€ 1.380,5) und den sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 2.828,1, Vorjahr T€ 5.808,1) zusammen. Zur Vergleichbarkeit der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG vereinnahmt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für den Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land die Wassergebühren, sowie im Rahmen der Verwaltungshilfe für die Kommunen der Stadtwerke Tecklenburger Land Schmutzwassergebühren. Davon sind in den sonstigen Verbindlichkeiten T€ 2.656,7 (Vorjahr T€ 5.713,7) enthalten. Diese Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.4 Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (T€ 91.293,8, Vorjahr T€ 91.625,6) beinhalten T€ 74.872,5 (Vorjahr T€ 77.851,5) aus dem Stromnetzbetrieb und T€ 13.503,2 (Vorjahr T€ 11.952,8) aus dem Gasnetzbetrieb. Neben den Erlösen aus dem Dienstleistungsgeschäft Strom und Gas (T€ 993,9, Vorjahr T€ 508,5) sowie Wasser / Abwasser (T€ 585,3, Vorjahr, T€ 553,1) sind auch Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung (T€ 330,2, Vorjahr T€ 474,2) und Umsatzerlösen aus Vorjahren (T€ 157,6, Vorjahr T€ - 622,7) enthalten. Diese Umsatzerlöse wurden ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt für das Strom- und Gasnetz notwendige Eigenleistungen in Höhe von insgesamt T€ 1.217,4 (Vorjahr T€ 471,4) aktiviert. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Auflösung der Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse in Höhe von T€ 1.068,4 (Vorjahr T€ 1.011,8), Kostenerstattungen durch Dritte (T€ 409,8, Vorjahr T€ 182,0), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 1.597,9, Vorjahr T€ 109,0) und Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (T€ 19,7, Vorjahr T€ 0,5) enthalten. Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für den Bezug von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (T€ 67.745,8, Vorjahr T€ 63.142,1) und bezogene Leistungen (T€ 3.907,3, Vorjahr T€ 3.701,2). Die Personalaufwendungen setzen sich aus den Löhnen und Gehältern (T€ 7.409,0, Vorjahr T€ 6.284,7), den sozialen Abgaben (T€ 1.401,7, Vorjahr T€ 1.272,3) und den Aufwendungen für Altersversorgung (T€ 367,8, Vorjahr T€ 387,8) zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten vor allem Konzessionsabgaben (T€ 3.621,9, Vorjahr T€ 3.893,5), Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Mieten, Beiträge und Gebühren (T€ 884,4, Vorjahr T€ 564,4), EDV-Kosten (T€ 1.575,2, Vorjahr T€ 1.295,9) Versicherungsbeiträge (T€ 193,2, Vorjahr T€ 174,2), Büromaterial (T€ 201,8, Vorjahr T€ 173,1) sonstige soziale Aufwendungen mit T€ 451,7 (Vorjahr T€ 288,9), KfZ-Aufwendungen (T€ 148,1, Vorjahr T€ 157,2), Aufwendungen für die betrieblichen Grundstücke und Gebäude in Höhe von T€ 525,5 (Vorjahr T€ 640,7), Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (T€ 32,3, Vorjahr T€ 7,1), Aufwendungen aus Vorjahren (T€ 166,3, Vorjahr T€ 97,9) und übrige sonstige betriebliche Aufwendungen (T€ 496,1, Vorjahr T€ 571,0). Die Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen wegen Zinssatzänderung (T€ 11,5, Vorjahr T€ 18,2) und die sonstigen Zinserträge aus Steuern (T€ 81,2, Vorjahr T€ 0,0) sind unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen erfasst. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind für langfristige Darlehen T€ 758,3 (Vorjahr T€ 410,3), für sonstige Zinsaufwendungen T€ 544,0 (Vorjahr T€ 56,6), für sonstige Zinsaufwendungen aus Steuern T€ 20,8 (Vorjahr T€ -36,2) und für die Aufzinsung von Rückstellungen wegen Zeitablaufs T€ 21,9 (Vorjahr T€ 26,8) enthalten. 3. Sonstige Angaben 3.1 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Es bestanden Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgungstätigkeit gem. § 6b Abs. 2 EnWG mit der Stadtwerke Osnabrück AG, Osnabrück, für die Erbringung von IT-Dienstleistungen in Höhe von T€ 193,4 (Vorjahr T€ 234,7). 3.2 Honorare des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T€ 54,7 (Vorjahr T€ 46,2). Davon entfallen auf die Abschlussprüfungsleistungen T€ 31,2 (Vorjahr T€ 29,6) und auf sonstige Bestätigungsleistungen T€ 23,5 (Vorjahr T€ 16,6). 3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Kooperationsverträgen mit verschiedenen Partnern resultieren sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 291,5 (Vorjahr T€ 270,6), für die Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren in Höhe von T€ 659,6 (Vorjahr T€ 683,4) und für die Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von T€ 120,6 (Vorjahr T€ 180,9). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen betragen für die Restlaufzeit von einem Jahr T€ 24,1 (Vorjahr 29,9), für die Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren T€ 60,1 (Vorjahr T€ 70,3) und für die Restlaufzeit über fünf Jahren T€ 412,6 (Vorjahr T€ 459,2). Somit ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 1.568,5 (Vorjahr T€ 1.694,2). Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 5,49 % (Arbeitgeberanteil) bzw. 1,81 % (Arbeitnehmeranteil). Im Berichtsjahr betrug die Höhe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehälter T€ 6.512,2 (Vorjahr T€ 5.737,9). 3.4 Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SWTE Netz Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ibbenbüren. Das gezeichnete Kapital dieser Gesellschaft beträgt T€ 25,0. 3.5 Verlustverteilung Gemäß § 10 Nr. 2 des Gesellschaftervertrages (Gewinn- und Verlustverteilung) wird der Verlust in Höhe von € 1.733.004,67 im Verhältnis der Kapitalkonten der Gesellschafter aufgeteilt. Die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geltende Beteiligung der Kommanditisten an einem Verlust, begründet keine Nachschusspflicht der Kommanditisten und ändert nichts an der Beschränkung ihrer Haftung auf die eingetragene Haftsumme. 3.6 Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer der Komplementärin ist bestellt: Dipl.-Wirtschaftsjur. Tobias Koch, Ibbenbüren, Geschäftsführer der SWTE Netz Verwaltungsgesellschaft mbH Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihr Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben über Gesamtbezüge der Geschäftsführer sind notwendig (§ 108 Abs. 1 Nr. 9 und 9b GO NRW, § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). Der Geschäftsführer Tobias Koch erhielt eine feste Vergütung in Höhe von T€ 133,6 und eine variable Vergütung in Höhe von T€ 16,0 sowie sonstige Leistungen, die aus der Stellung eines Dienstwagens im Wert von T€ 1,5 und dem Fahrradleasing T€ 0,1 resultieren. Die Aufwendungen für die Zuführung zu einer Rückstellung für die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung betrugen T€ 6,1. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 14 Mitgliedern besteht. An den Sitzungen haben im Jahr 2023 folgende Mitglieder bzw. Vertreter teilgenommen: Dr. Marc Schrameyer, Bürgermeister Stadt Ibbenbüren (Aufsichtsratsvorsitzender) David Ostholthoff, Bürgermeister Stadt Hörstel (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender, bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Löckemann) Georg-Friedrich Becker, Ratsmitglied Stadt Ibbenbüren, Rentner Jürgen Böhmann, Kämmerer, Gemeinde Mettingen (vertrat Frau Rählmann) Leif Frederik Blum, Leiter Region Nord, Kommunales Partnermanagement Westenergie AG David Dieninghoff, Arbeitnehmervertreter, Netzmonteur, SWTE Netz GmbH & Co. KG (bis Juli 2023, für 2023 gewährte Aufwandsentschädigung: € 150,00) Bastian Siebelmeyer, Arbeitnehmervertreter, Netzplaner für Versorgungsnetze, SWTE Netz GmbH &Co. KG (ab Juli 2023, für 2023 gewährte Aufwandsentschädigung: € 150,00) Stefan Grützmacher, Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG (bis August 2023) Hermann Hafer, Ratsmitglied Stadt Ibbenbüren, Pensionär (bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Völler) Ludger Kleine-Harmeyer, Bürgermeister Gemeinde Hopsten (bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Raschke) Volkmar Löckemann, Kämmerer und Fachbereichsleiter, Stadt Hörstel (vertrat Herrn Ostholthoff) Christina Rählmann, Bürgermeisterin Gemeinde Mettingen (bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Böhmann) Markus Raschke, Erster allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, Gemeinde Hopsten (vertrat Herrn Kleine-Harmeyer) Wolfgang Reiners, Kämmerer und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, Fachbereichsleiter, Gemeinde Recke (bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Vos) Ulrich Remke, Ratsmitglied Stadt Ibbenbüren, Rentner Thomas Rieger, Kämmerer und allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin, Gemeinde Westerkappeln (vertrat Herrn Sundermann) Ulrike Sackarndt, Ratsmitglied Stadt Ibbenbüren, Dipl.-Ingenieurin (vertrat Herrn Remke) Frank Sundermann, Ratsmitglied Gemeinde Westerkappeln, Geschäftsführer REMONDIS Wasser und Energie GmbH (bei Abwesenheit vertreten durch Herrn Rieger) Christian Thies, Erster stellvertretender Bürgermeister Gemeinde Lotte Karl-Heinz Völler, Ratsmitglied Stadt Ibbenbüren, Pensionär (vertrat Herrn Hafer) Peter Vos, Bürgermeister Gemeinde Recke (vertrat Herrn Reiners) Daniel Waschow, Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG (ab August 2023) Andreas Witte, Ratsmitglied Stadt Hörstel, Betriebswirt Dem Aufsichtsrat wurde für das Jahr 2023 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 300,00 gewährt. Weitere Bezüge i.S.d. § 285 Nr. 9 HGB wurden nicht gezahlt. 3.7 Belegschaft Die SWTE Netz GmbH & Co. KG beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 120,75 Mitarbeitende. 3.8 Konzernverhältnisse Die SWTE Netz Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine 52-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, die Mutterunternehmen des kleinsten und größten Konsolidierungskreises der Gesellschaft ist. Der Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsind im Internet unter www.bundesanzeiger.de einsehbar. 4. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres haben sich keine Vorgänge von Bedeutung ergeben, die, wenn sie vor dem Bilanzstichtag eingetreten wären, zu einer anderen Darstellung des Geschäftsverlaufs geführt hätten.
Ibbenbüren, den 30. September 2024 SWTE
Netz GmbH & Co. KG
Tobias Koch Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Elektrizitätsverteilung - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung - Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gasverteilung - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung - Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Grundzuständiger Messstellenbetrieb - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Grundzuständiger - Messstellenbetrieb für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 20231. Allgemeine Angaben Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurden Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" erstellt. Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG vorgenommen. 2. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln Die Zuordnung wurde überwiegend in zwei Schritten vorgenommen. Zunächst erfolgte generell, soweit möglich, eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb". Nicht direkt zurechenbare Sachverhalte wurden durch Anwendung eines Schlüssels sachgerecht auf die Tätigkeiten verteilt. Als Basis für den Schlüssel dienten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen wurde direkt zugeordnet. Die Verteilung des nicht direkt zuordenbaren Umlaufvermögens auf die Tätigkeiten (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Vermögensgegenstände und Liquide Mittel) erfolgte anhand des oben beschriebenen Schlüssels. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein Kommanditkapital verfügen. Daher werden die verbleibenden Unterschiedsbeträge zwischen den je Tätigkeit zugeordneten Posten der Aktiv- und Passivseite (Residualgröße) jeweils insgesamt unter dem Posten zugeordnetes Eigenkapital ausgewiesen. Der Ausweis der Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen erfolgt ausschließlich durch direkte Zuordnung. Die Verteilung der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte durch eine direkte Zuordnung. Da wo diese nicht möglich ist, werden die Sachverhalte durch Anwendung eines Schlüssels sachgerecht auf die Tätigkeiten verteilt. Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten ist im Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die Geschäftsbereichsstruktur der einzelnen Tätigkeitsbereiche lassen sich Aufwendungen und Erträge hierfür direkt im SAP-System erfassen. Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden können, werden durch Umlagen, über den entsprechenden Schlüssel, sachgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Die Zuordnung zu den Tätigkeiten "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" erfolgte in allen Bereichen über eine direkte Zuordnung. 3. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsbilanzen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" in Höhe von T€ 36.712,0 (Vorjahr T€ 27.309,9) haben T€ 10.124,6 (Vorjahr T€ 4.955,9) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, T€ 6.378,7 (Vorjahr T€ 5.196,5) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren und T€ 20.208,7 (Vorjahr T€ 17.157,5) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Tätigkeit "Gasverteilung" in Höhe von T€ 24.432,7 (Vorjahr T€ 18.130,9) haben T€ 6.527,4 (Vorjahr T€ 3.203,4) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, T€ 4.295,7 (Vorjahr T€ 3.470,1) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren und T€ 13.609,5 (Vorjahr T€ 11.457,4) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten der Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten der Tätigkeiten "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ibbenbüren, den 30. September 2024 SWTE
Netz GmbH & Co. KG
Tobias Koch BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWTE Netz GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWTE Netz GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWTE Netz GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung • wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten und • aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 14. November 2024 Rödl
& Partner GmbH
Langenbach, Wirtschaftsprüfer Schemann, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. |
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