DRAGONFLY
Bike Trading GmbH.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.967,21 |
6.558,77 |
| I.
Vorräte |
20.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
741,20 |
5.960,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226,01 |
597,97 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
262.542,08 |
290.516,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
283.509,29 |
297.075,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.903,35 |
40.903,35 |
| II.
Bilanzverlust |
303.445,43 |
331.419,95 |
| davon
Verlustvortrag |
331.419,95 |
325.817,53 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
262.542,08 |
290.516,60 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.609,29 |
296.275,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.925,51 |
126.126,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
283.509,29 |
297.075,37 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Die Geschäftsführung der Firma Dragonfly
GmbH beauftragte mich, den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010 ohne Plausibilitätsbeurteilung der
übergebenen Unterlagen zu erstellen. Diesen Auftrag
habe ich in der Zeit vom 01.04.2011 bis zum 30.06.2011 in
meinen Geschäftsräumen in Hamburg
durchgeführt. Nach dem 30.06.2011 erfolgten noch
einzelne Nachbuchungen, die aber weitestgehend keinen
Einfluss mehr auf das Ergebnis hatten.
Der Jahresabschluss der DRAGONFLY Bike Trading GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG für das Wirtschaftsjahr 01. Januar bis
31. Dezember wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der DRAGONFLY Bike Trading GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 266 Absatz 1, § 276
und § 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a)
Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der des Vorjahres.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
sofern sich nicht Änderungen aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben haben. Eine Anpassung dieser
Posten zur Vergleichbarkeit mit denen des Vorjahres wurde
nicht vorgenommen.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b)
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich hierzu nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, sofern nicht aufgrund gesetzlicher
Spezialnormen eine Saldierung vorzunehmen war bzw.
vorgenommen werden durfte.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur entsprechend
der Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
c)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein, sofern nicht
Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des
BilMoG vorgenommen worden sind.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens (going concern) ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne fanden nur dann Niederschlag, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden, sofern dem nicht
Spezialvorschriften (z. B. Fremdwährungsforderungen/
-verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr)
entgegenstehen. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften liniar vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 400,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 2009 übernommen und fortgeführt
worden.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang, Abgang und unter der
Geschäftjahresabschreibung ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten ist aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
gesicherte
|
Art der
|
zum 31.12.2010
|
|
|
Beträge
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Sicherheit
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< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
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> 5 Jahre
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Euro
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Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Vermerk
|
gegenüber
Gesellschaftern
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0,00
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0,00
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0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
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0,00
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0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
erhaltene Kautionen
|
0,00
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0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Lieferungen und
Leistg.
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Steuern und Abgaben
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Lohn-/Kirchensteuer
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus sozialer Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Lohn und Gehalt
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus
Vermögensbildung
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Darlehen
|
127.875,16
|
101.738,96
|
26.136,20
|
0,00
|
0,00
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.338,20
|
1.338,20
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Summe
|
129.213,36
|
103.077,16
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Für Darlehensbeträge in Höhe von
127.875,16 Euro bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen.
Die Tilgung dieser Darlehen erfolgt erst durch
künftige Bilanzgewinne. Die Darlehensgeber haben sich
verpflichtet, Forderungen solange nicht geltend zu machen,
wie die teilweise oder vollständige Befriedigung
dieser Teilforderungen zu einer rechnerischen
Überschuldung der Gesellschaft i.S. §64 GmbHG
führt.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurden nach teilweiser
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den
Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von Euro
331.419,95 einbezogen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
27.974,52.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro
303.445,43, der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 303.445,43 vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 02. Dezember
2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Stefan Ehrig
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten, die durch
Rangrücktrittsvereinbarungen in voller Höhe
gesichert sind.
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 131.547,58 Euro
Hamburg, 02. Dezember 2011
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Stefan Ehrig
Geschäftsführer der Dragonfly GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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