Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8195
Vorher
MVZ am Krankenhaus Forst GmbH
Eingetragen
5.12.2008
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzAllgemeine öffentliche VerwaltungÖffentliche Verwaltung des Sozialwesens
Gegenstand
Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Satzungsgemäßer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, die Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, sowie die Förderung mildtätiger gemeinnütziger Zwecke nach § 53 AO im Bereich der Wohlfahrtspflege. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung alIer hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit den ambulanter und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung verwirklicht. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Gesellschaft müssen bilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung zugutekommen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Agnieszka Pajer
seit 22.1.2026
Prokura
Andreas Mogwitz
seit 12.1.2026
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landeshauptstadt Potsdam
51.00%
Stadt Forst (Lausitz)
49.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lausitz MVZ Forst GmbH

Forst (Lausitz)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 111.660,82 179
II. Sachanlagen 98.780,04 45
210.440,86 224
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 566.472,43 399
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 140.122,47 223
706.594,90 622
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.305,25 5
921.341,01 851

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100
II. Kapitalrücklage 550.000,00 550
III. Verlustvortrag -200.847,79 -304
IV. Jahresüberschuss 2.421,59 103
451.573,80 449
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 6.809,25 0
C. Rückstellungen 57.980,00 55
D. Verbindlichkeiten 404.977,96 347
921.341,01 851

ANHANG

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Lausitz MVZ Forst GmbH mit Sitz in Forst (Lausitz) wird im Handelsregister der Stadt Cottbus unter der HRB-Nr. 8195 CB geführt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat nach § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags den Abschluss und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer, bewertet. Die erworbenen Kassensitze werden unter der Position Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und über 10 bzw. 15 Jahre abgeschrieben. Es wurde davon ausgegangen, dass der ökonomische Nutzen der Praxiswerte der Gesellschaft über diesen Zeitraum zufließt. Diese Schätzung basiert auf der Annahme zur Fluktuation des Mitarbeiter- und Patientenstammes.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und 50 Jahren). Für geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen 250,00 € und 1.000,00 € netto wird ein Sammelposten gebildet, der linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Die Forderungen des 4. Quartals werden aufgrund der Leistungsstatistik ermittelt. Zweifelhafte Forderungen werden anhand der Altersstruktur pauschaliert einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten und werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit hinreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer durchschnittlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

A. AKTIVA

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen ergeben sich, wie im Vorjahr, aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

B. PASSIVA

1. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen im Geschäftsjahr 2023 folgende Restlaufzeiten aus (die Vorjahreswerte werden in Klammern angegeben):

Gesamt bis zu 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
... aus Lieferungen und Leistungen 63 63 0 0
(5) (5) (0) (0)
··· gegenüber verbundenen 10 10 0 0
Unternehmen (4) (4) (0) (0)
... gegenüber Gesellschafter 311 88 223 151
(318) (75) (243) (171)
Sonstige Verbindlichkeiten 21 21 0 0
(20) (20) (0) (0)
405 182 223 151
(347) (104) (243) (171)

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ergeben sich in Höhe von 241 T€ (Vj. 266 T€) aus Darlehen. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und dem Gesellschafter ergeben sich aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss 2023 wird in den Konzernabschluss der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam, für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen.

 

Forst (Lausitz), den 10. Mai 2024

Michaela Scharp, Geschäftsführerin

Oliver Stübing, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Lausitz MVZ Forst GmbH, Forst (Lausitz)

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Lausitz MVZ Forst GmbH, Forst (Lausitz), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lausitz MVZ Forst GmbH, Forst (Lausitz), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 17. Mai 2024

Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Zweigniederlassung Berlin

Joris Pelz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Ulrich Karl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Nachrichten & Medien

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