Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
URANIT GmbH
52428 Jülich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mario Dr. Pohlmann seit 14.11.2022 | Geschäftsführer |
Jens Liebermann seit 12.2.2022 | Prokura |
Thomas Dr. Beermann seit 23.1.2014 | Geschäftsführer |
Volker Dr. Dannert seit 16.7.2012 | Prokura |
Ernst-Georg Albers seit 22.11.2002 | Prokura |
Achim Schröder seit 22.11.2002 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
URANIT GmbHJülichJahresabschluss zum 31. Dezember 2023L A G E B E R I C H T
Grundlagen der Gesellschaft
J A H R E
S A B S C H L U S S
|
| Aktiva |
|
|
|
|
|
Anhang | Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
|
|
T€ | T€ |
| Anlagevermögen | (4) |
|
|
| Finanzanlagen |
|
72.257 | 72.257 |
|
|
|
72.257 | 72.257 |
| Umlaufvermögen |
|
|
|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (5) | 1.673 | 2.449 |
|
|
|
1.673 | 2.449 |
|
|
|
73.930 | 74.706 |
| Passiva |
|
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|
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Anhang | Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
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T€ | T€ |
| Eigenkapital | (6) |
|
|
| Gezeichnetes Kapital |
|
10.000 | 10.000 |
| Kapitalrücklage |
|
52.033 | 52.033 |
| Bilanzgewinn |
|
10.279 | 11.407 |
|
|
|
72.312 | 73.440 |
| Rückstellungen | (7) | 1.601 | 1.243 |
| Verbindlichkeiten | (8) | 17 | 23 |
|
|
|
73.930 | 74.706 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
|
|
Anhang | 2023 | Vorjahr |
|
|
|
T€ | T€ |
| Sonstige betriebliche Erträge | (10) | 65 | 1 |
| Personalaufwand | (11) | 22 | 252 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (12) | 167 | 170 |
| Erträge aus Beteiligungen | (13) | 100.000 | 100.000 |
| Zinsergebnis | (14) | 178 | -48 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (15) | 1.775 | 1.124 |
| Ergebnis nach Steuern |
|
98.279 | 98.407 |
| Jahresüberschuss |
|
98.279 | 98.407 |
| Vorabausschüttung | (16) | 88.000 | 87.000 |
| Bilanzgewinn | (17) | 10.279 | 11.407 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
ALGEMEINES
(1)
Allgemeine Vorbemerkungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Uranit GmbH mit Sitz in Jülich (Uranit) ist
beim Amtsgericht Düren unter der Nummer HRB 3499
geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
für kleine Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 1 iVm
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der
Darstellung zu verbessern, werden gemäß §
265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im
Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
(2)
Konzernzugehörigkeit
Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes für
den Teilkonzern der Uranit besteht nicht, da die
Größenkriterien des § 293 HGB nicht
erfüllt sind.
(3) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen erfolgen nur
bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden ermittelt. Der Berechnung der latenten Steuern
liegt ein Steuersatz von 32,6 % zugrunde. Eine sich
insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der
Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im
Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden
Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr ergab sich, vor allem aufgrund aktiver
Steuerlatenzen aus den Pensionsrückstellungen,
insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
erfasst. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272
Abs. 2 Nr.4 HGB dotiert.
Pensionsrückstellungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung
der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung
wird der nach § 253 Abs. 2 HGB anzuwendende
Rechnungszins auf Basis der letzten 10 Jahre zugrunde
gelegt, welcher für 2023 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,79 %
p.a.) beträgt. Der auf Basis der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre ermittelte Diskontierungszinssatz
beträgt 1,74 % p.a. für das Geschäftsjahr
2023 (Vorjahr 1,45 % p.a.). Der Differenzbetrag der
Rückstellung aus den beiden unterschiedlichen
Zinssätzen von T€ 5 ist gemäß §
253 Abs. 6 Satz 1 HGB mit einer Ausschüttungssperre
belegt, die jedoch wegen der vorhandenen
Kapitalrücklage nicht zum Tragen kommt. Weiterhin sind
Rentenanpassungen in Höhe von 2,00 % p.a. (Vorjahr
2,00 % p.a.) zugrunde gelegt.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Jahresabschluss erkannten Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Soweit erforderlich,
wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine
Diskontierung unter Berücksichtigung der
Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt in
Höhe des Erfüllungsbetrages.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(4)
Anlagevermögen
Entwicklung des Anlagevermögens
|
|
Anschaffungskosten
01.01.2023 |
Zugänge | Abgänge | Restbuchwert
31.12.2023 |
Restbuchwert
31.12.2022 |
|
|
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| Anteile an
verbundenen Unternehmen |
72.257 |
0 |
0 |
72.257 |
72.257 |
|
|
72.257 | 0 | 0 | 72.257 | 72.257 |
(5) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich sonstige
Vermögensgegenstände. Diese resultieren aus einem
Verrechnungskonto mit der E.ON SE, Essen (E.ON), einem
verbundenen Unternehmen, in Höhe von 1.673 T€.
Sämtliche sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
(6) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zu je 50 % von der
PreussenElektra GmbH, Hannover, und der KMG
Kernbrennstoff-Management GmbH, Essen (KMG), gehalten.
Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde in 2023 in
voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet.
(7)
Rückstellungen
|
|
2023 | Vorjahr |
|
|
T€ | T€ |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 905 | 1.044 |
| Steuerrückstellungen | 685 | 181 |
| Sonstige Rückstellungen | 11 | 18 |
|
|
1.601 | 1.243 |
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen betreffen ehemalige
Mitarbeiter und Geschäftsführer.
(8)
Verbindlichkeiten
|
|
2023 | Vorjahr |
|
|
T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 14 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 9 |
| (davon aus Steuern) | (2) | (2) |
|
|
17 | 23 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betreffen im Wesentlichen die
Geschäftsbesorgungsleistung gegenüber dem
verbundenen Unternehmen RWE Power AG.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert und
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr.
(9)
Haftungsverhältnisse
Uranit war bis 31.Dezember 2023 neben der Betreiberin
Urenco Deutschland GmbH, Jülich (Urenco D),
Mitinhaberin der atomrechtlichen Genehmigung für die
Urananreicherungsanlage Gronau (UAG). Auf Antrag vom 12.
Oktober 2022 hat das zuständige Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen mit Bescheid vom 20. Dezember 2023
festgestellt, dass Uranit mit Wirkung zum 1. Januar 2024
nicht mehr Mitinhaberin der atomrechtlichen Genehmigung
für die UAG ist. Alleinige Genehmigungsinhaberin der
UAG ist Urenco Deutschland GmbH.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG
(10) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren
aus der Auflösung von Vorsorgen für
Pensionsverpflichtungen.
(11)
Personalaufwand
|
|
2023 | Vorjahr |
|
|
T€ | T€ |
| Gehälter | 21 | 21 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1 | 231 |
| (davon für Altersversorgung) | (0) | (231) |
|
|
22 | 252 |
(12)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden
im Wesentlichen Kosten für die
Geschäftsbesorgung, Handelskammerbeiträge sowie
Jahresabschlusskosten ausgewiesen. Das Gesamthonorar des
Abschlussprüfers für
Abschlussprüfungsleistungen beläuft sich auf 17
T€.
(13)
Erträge aus Beteiligungen
Es handelt sich um die Dividendenausschüttung
für 2022 sowie eine Vorabausschüttung für
2023 der Urenco Ltd. über die Uranit-UK Ltd.
(14)
Zinsergebnis
|
|
2023 | Vorjahr |
|
|
T€ | T€ |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 195 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17 | -48 |
| (davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen) | (17) | (19) |
|
|
178 | - 48 |
(15)
Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren
im Wesentlichen aus Körperschaftsteuer inkl.
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das
Berichtsjahr in Höhe von 1.611 T€.
(16)
Vorabausschüttung
Aufgrund der schriftlichen
Gesellschafterbeschlüsse vom 17. März 2023 und
vom 16. Oktober 2023 wurden aus dem Jahresergebnis 2023
€ 88,0 Mio. abzüglich anfallender Steuern an die
KMG und die PEL vorab ausgeschüttet.
(17)
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn von 10.279
T€ an die Gesellschafter auszuschütten.
ERGÄNZENDE ANGABEN
Wesentliche Beteiligungen
Unternehmen, an denen mindestens der fünfte Teil
der Anteile gehalten wird:
| Name und Sitz | Höhe des Anteils
am Kapital |
Eigenkapital des
Unternehmens |
Ergebnis des
Geschäftsjahres |
|
|
% |
|
|
| Uranit-UK Ltd., Stoke
Poges/
Großbritannien |
100 | 106.191.000 € 1 | 99.967.000 € 1 |
| Urenco Ltd., Stoke
Poges/
Großbritannien* |
33 | 2.973.300.000€ 2 | 1.173.200.000€ 2 |
* mittelbar über Uranit-UK Ltd., Konzernwerte
1 Geschäftsjahr 2022
2 Geschäftsjahr 2022
Sonstige Angaben
Im Jahr 2023 waren keine Mitarbeiter bei Uranit
beschäftigt.
Für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr
erhalten die Geschäftsführer insgesamt 12 T€
als Vergütung. Für frühere
Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene sind
Pensionsverpflichtungen von 417 T€ passiviert.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich
nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht ergeben.
Hannover, den 11. März 2024
Uranit GmbH
Die Geschäftsführung
Dr. Pohlmann
Dr. Beermann
Anlage 1 zum Anhang
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Mario Pohlmann
Essen
Director Nuclear Coordination der E.ON SE
Dr. Thomas Beermann
Essen
Leiter Accounting der RWE Power AG
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Uranit GmbH, Jülich
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Uranit GmbH,
Jülich, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Uranit
GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der Geschäftsführung für
den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die Geschäftsführung ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die
Geschäftsführung verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die
Geschäftsführung dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist die Geschäftsführung
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner ist die
Geschäftsführung verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 21. März 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Janz, Wirtschaftsprüfer
Bienert, Wirtschaftsprüferin
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 5. Juni 2024 festgestellt.
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