Architektenbüro Brass GmbH
Betzdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.228,00 |
80.982,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.383,00 |
2.004,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.845,00 |
78.978,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
171.573,58 |
243.060,81 |
| I.
Vorräte |
80.540,00 |
107.650,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.891,61 |
121.238,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
141,97 |
14.172,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.921,00 |
6.227,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
258.722,58 |
330.270,48 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.429,66 |
219.614,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.150,00 |
51.150,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
65.279,66 |
168.464,69 |
| B.
Rückstellungen |
29.300,00 |
31.474,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.992,92 |
79.181,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
258.722,58 |
330.270,48 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
werden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Der Jahresabschluss der Fa. Architektenbüro
Brass GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter sind im Zugangsjahr voll
abgeschrieben worden, da überwiegend der Verbrauch
sehr kurzfristig erfolgt. Ab 2008 wird zusätzlich ein
Sammelposten für GwG gebildet, die Anschaffungskosten
zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro netto haben.
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind im
Rahmen der steuerlichen und handelsrechtlichen
Bewertungsgrundsätze angesetzt worden.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr fällig.
Die Forderungen aus dem
Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG in
Höhe von 16.163,24 Euro haben eine Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
die nächsten Perioden betreffen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften
bewertet. Verluste aus schwebenden Geschäften und
Aufwendungen für innerhalb von drei Monaten
nachzuholende Instandhaltung waren am Jahresende nicht zu
erwarten.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 92.759,15 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zum jetzigen Zeitpunkt sind
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Herr Achim Schneider, Unnau
Herr Berthold Strauch, Steinebach
Herr Günter Kubik, Molzhain
Alle Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Betzdorf, den 04. August 2009
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