Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 429
Eingetragen
27.1.1983
Branche
Herstellung von SchuhenGroßhandel mit SchuhenHerstellung von Lederbekleidung und Pelzwaren
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Schuhen jeder Art sowie von sonstigen Lederwaren

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schiele & Hirsch GmbH

Egweil

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 75.102,00 94.799,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 9,00
II. Sachanlagen 75.101,00 94.790,00
B. Umlaufvermögen 2.057.156,98 1.949.905,74
I. Vorräte 305.367,96 248.204,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.407.240,02 1.162.483,08
III. Wertpapiere 0,00 91.408,80
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 344.549,00 447.809,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.990,00 7.947,00
D. Aktive latente Steuern 27.350,00 30.480,00
Aktiva 2.164.598,98 2.083.131,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.979.284,98 1.864.724,09
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 1.827.195,94 1.827.195,94
III. Verlustvortrag 13.601,04  
IV. Jahresüberschuss 114.560,89 -13.601,04
B. Rückstellungen 178.771,45 168.218,61
C. Verbindlichkeiten 6.542,55 50.189,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.542,55 50.189,04
Summe Passiva 2.164.598,98 2.083.131,74

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma:
Schiele & Hirsch GmbH
Sitz:
Egweil
Registereintrag:
Handelsregister
Registergericht:
Ingolstadt
Register-Nr.:
429



B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, soweit nicht durch die Anwendung des BilRUG eine Änderung zu erfolgen hatte.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Soweit abnutzbar erfolgten die Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibung auf Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,5 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe des pagatorischen Anteils angesetzt.

Die aktiven latenten Steuern wurden mit dem Betrag der künftigen Steuerbe- bzw. -entlastung bilanziert. Der Ausweis erfolgt nach der Nettomethode. Auf die Anwendung von § 274 a Nr. 5 HGB wurde verzichtet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungssatz wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet.

Die Rückdeckungsversicherung wurde mit der Pensionsrückstellung gem § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Aktivwert angesetzt.

Die Steuer- und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D. Angaben zur Bilanz

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist eine Forderung gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 56.476,88 (Vorjahr EUR 45.027,84) ausgewiesen.

Es bestehen folgende Ausschüttungssperren (§ 268 Abs. 8 HGB, § 253 Abs. 6 S. 2 HGB):

aktive latente Steuern
EUR 27.350,00
Pensionsrückstellung, Unterschiedsbetrag aus Abzinsung

EUR 2.557,00                



Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.557,00 EUR (Vorjahr 11.012,00 EUR).

Für die aufgrund erstmaliger Anwendung der Bewertungsgrundsätze des Bilanzrechts- modernisierungsgesetzes notwendige Zuführung zum 01.01.2010 wurde das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Der Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 8.134,00 wird über 15 Jahre angesammelt. Die gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung beträgt EUR 542,00 (Vorjahr EUR 1.085,00).

Die Rückdeckungsversicherung wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung betragen EUR 35.619,58 (Wert zum 31.12.2022: EUR 34.058,39). Der beizulegende Zeitwert ist mit den Anschaffungskosten identisch. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtung beläuft sich auf EUR 166.361,00 (Wert zum 31.12.2022: EUR 158.713,00). Der Zinsaufwand aus der Erhöhung der Pensionrückstellung in Höhe von EUR 1.552,00 wurde mit dem Zinsertrag aus der Erhöhung der Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 526,43 saldiert.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen betragen pro Jahr 61.483,07 EUR (Vorjahr 63.412,66 EUR).

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

E. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 3 (Vorjahr 14) Mitarbeiter.

 

Egweil, den 09. April 2025

gez. der Geschäftsführer


Jürgen Hirsch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2025 festgestellt.

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