Schiele
& Hirsch GmbH
Egweil
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.102,00 |
94.799,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
75.101,00 |
94.790,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.057.156,98 |
1.949.905,74 |
| I.
Vorräte |
305.367,96 |
248.204,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.407.240,02 |
1.162.483,08 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
91.408,80 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
344.549,00 |
447.809,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.990,00 |
7.947,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
27.350,00 |
30.480,00 |
| Aktiva |
2.164.598,98 |
2.083.131,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.979.284,98 |
1.864.724,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.827.195,94 |
1.827.195,94 |
| III.
Verlustvortrag |
13.601,04 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
114.560,89 |
-13.601,04 |
| B.
Rückstellungen |
178.771,45 |
168.218,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.542,55 |
50.189,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.542,55 |
50.189,04 |
| Summe
Passiva |
2.164.598,98 |
2.083.131,74 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma:
|
Schiele & Hirsch
GmbH
|
Sitz:
|
Egweil
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Ingolstadt
|
Register-Nr.:
|
429
|
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 265, 268-274a, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt. Auf die Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie
§ 42 GmbHG Anwendung.
Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt,
soweit nicht durch die Anwendung des BilRUG eine
Änderung zu erfolgen hatte.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Soweit abnutzbar erfolgten die Abschreibungen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibung auf Zugänge des Geschäftsjahres
wurden zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Abschläge auf
den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
3,5 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Nominalwerten angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe des pagatorischen Anteils angesetzt.
Die
aktiven latenten Steuern wurden mit dem Betrag der
künftigen Steuerbe- bzw. -entlastung bilanziert. Der
Ausweis erfolgt nach der Nettomethode. Auf die Anwendung
von § 274 a Nr. 5 HGB wurde verzichtet.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungssatz wird
der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre verwendet.
Die
Rückdeckungsversicherung wurde mit der
Pensionsrückstellung gem § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
verrechnet. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
Aktivwert angesetzt.
Die
Steuer- und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D. Angaben zur Bilanz
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
ist eine Forderung gegen die Gesellschafterin in Höhe
von EUR 56.476,88 (Vorjahr EUR 45.027,84) ausgewiesen.
Es bestehen folgende Ausschüttungssperren
(§ 268 Abs. 8 HGB, § 253 Abs. 6 S. 2 HGB):
aktive latente Steuern
|
EUR 27.350,00
|
Pensionsrückstellung, Unterschiedsbetrag aus
Abzinsung
|
EUR
2.557,00
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.557,00 EUR
(Vorjahr 11.012,00 EUR).
Für die aufgrund erstmaliger Anwendung der
Bewertungsgrundsätze des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes notwendige Zuführung zum
01.01.2010 wurde das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 1 EGHGB in
Anspruch genommen. Der Zuführungsbetrag in Höhe
von EUR 8.134,00 wird über 15 Jahre angesammelt. Die
gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB noch nicht in der
Bilanz ausgewiesene Rückstellung beträgt EUR
542,00 (Vorjahr EUR 1.085,00).
Die Rückdeckungsversicherung wurde
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der
Pensionsrückstellung verrechnet. Die
Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung
betragen EUR 35.619,58 (Wert zum 31.12.2022: EUR
34.058,39). Der beizulegende Zeitwert ist mit den
Anschaffungskosten identisch. Der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Pensionsverpflichtung beläuft sich auf
EUR 166.361,00 (Wert zum 31.12.2022: EUR 158.713,00). Der
Zinsaufwand aus der Erhöhung der
Pensionrückstellung in Höhe von EUR 1.552,00
wurde mit dem Zinsertrag aus der Erhöhung der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 526,43
saldiert.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverträgen betragen pro Jahr 61.483,07 EUR (Vorjahr
63.412,66 EUR).
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 3 (Vorjahr 14) Mitarbeiter.
Egweil, den 09. April
2025
gez.
der Geschäftsführer
Jürgen Hirsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2025
festgestellt.
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