Funkcenter Conrads Karl-Otto Conrads GmbH & Co KG
Selbe AdresseEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rita Conrads seit 12.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOCon Conrads GmbHHildenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011KOCon Conrads GmbH, HildenAKTIVA
Anhang zur Bilanz zum 31.12.2011KOCon Conrads GmbH, HildenAllgemeine Angaben Die KOCon Conrads GmbH ist am 29.01.1996 gegründet worden ( eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf im Handelsregister unter HRB 46668 ). Sitz der Gesellschaft ist Hilden. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.564,59 und ist in voller Höhe eingezahlt. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Karl-Otto Conrad ( Diplom-Kaufmann ). Der Jahresabschluss der KOCon Conrads GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Artikel 66 und Artikel 67 EGHGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen für den Jahresabschluss ist teilweise Gebrauch gemacht worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der Funkcenter Conrads Karl-Otto Conrads GmbH & Co. KG i.H. von € 36.576,51. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. 251 HGB Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen bzw. aus Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht zu verzeichnen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Hilden, den 15.11.2012 Gez. Karl-Otto Conrads |
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