EcoG
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.174,00 |
169.724,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
90.945,00 |
111.155,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.229,00 |
58.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.802.352,85 |
1.646.277,36 |
| I.
Vorräte |
370.617,19 |
188.568,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
853.731,86 |
259.007,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.578.003,80 |
1.198.701,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.955,23 |
13.748,95 |
| Aktiva |
2.958.482,08 |
1.829.750,31 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
455.681,08 |
1.414.739,11 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
40.482,00 |
|
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
42.482,00 |
42.482,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-2.000,00 |
|
| II.
Kapitalrücklage |
3.036.357,36 |
3.036.357,36 |
| III.
Verlustvortrag |
1.664.100,25 |
976.118,52 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
957.058,03 |
687.981,73 |
| B.
zur Durchführung der beschlossenen
Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
1.185.880,40 |
|
| C.
Rückstellungen |
357.185,64 |
127.948,75 |
| D.
Verbindlichkeiten |
538.738,96 |
198.187,45 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
420.996,00 |
88.875,00 |
| Passiva |
2.958.482,08 |
1.829.750,31 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die EcoG GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB
234603 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu
Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter
mit einem darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Start-Up-
(Wachstums)-Unternehmen. Wie bei Start-Up- (Wachstums-)
Unternehmen üblich, finanziert die Gesellschaft die
Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den
laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet
auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv
ist, die Frage der Fortführung der
Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das
Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere
Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der
Liquidität zu beschaffen. Die Geschäftsleitung
geht unter Berücksichtigung dieser Aspekte von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die
Gründe für diese Einschätzung sind:
· Aus der von der
Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen
Erfolgs- und Finanzplanung sowie der noch ausstehenden
Einzahlungen in die Kapitalrücklage ergibt sich, dass
die Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist.
· Mit der Beteiligungs- und
Gesellschaftervereinbarung vom 2. Dezember 2022 wurde eine
Kapitalerhöhung in Höhe von 5.900,6 TEuro (davon
7.209 Euro nominal) beschlossen. Von den 5.900,6 TEuro sind
zum Bilanzstichtag bereits 1.185,9 TEuro einbezahlt worden
und in der Position "Zur Durchführung der
beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen"
ausgewiesen, da die Kapitalerhöhung erst nach dem
Bilanzstichtag am 27. Januar 2023 im Handelsregister
eingetragen wurde. Die weiteren 4.714,7 TEuro wurden
von den Gesellschaftern im Februar 2023 geleistet.
Aus der von der Geschäftsleitung aufgestellten
mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung sowie der noch
ausstehenden Einzahlungen in die Kapitalrücklage
ergibt sich, dass die Fortführung der Gesellschaft
überwiegend wahrscheinlich ist.
Die Gesellschaft hat für verschiedene
Mitarbeiter ein
virtuelles Beteiligungsprogramm (virtuelle An-
teile) aufgesetzt. Das
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist als Exitbeteiligung und
als Differenzgeschäft ausgestaltet. Die Mitarbeiter
müssen sich den vollständigen Anspruch auf ihre
jeweiligen virtuellen Anteile über einen festgelegten
Zeitraum erdienen. Die Gesellschaft begründet im
Gegenzug einen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung in
Höhe der Erfüllungsverpflichtung aus dem
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gegenüber einzelnen
Gesellschaftern. Somit ergibt sich durch diesen
zukünftigen Vorteilsausgleich eine kompensierende
Wirkung. Dementsprechend ist keine Rückstellung zu
bilden.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
Gesamtbetrag TEuro 538,8 (Vorjahr TEuro 198,2)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 538,8 (Vorjahr TEuro 127,0)
1 - 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 71,2)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 20 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
300,4.
München, den 18.
März 2024
Geschäftsführer
gez.
Dr. Jörg Heuer
gez.
Dr. Johannes Hund
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2024
festgestellt.
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