Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Abolfazl Najarzadeh seit 3.2.2025 | Geschäftsführer |
Mohammad Reza Farzin seit 12.5.2022 | Geschäftsführer |
Christian Peter Ferchland seit 14.12.2021 | Geschäftsführer |
Mohsen Mohammad seit 17.2.2020 | Prokura |
Mehran Dehghan seit 23.1.2018 | Sonstige |
Mohammad Reza Hosein Zadeh seit 21.9.2016 | Vorsitzender des Vorstands |
Abdolnaser Hemmati seit 7.3.2014 | Geschäftsführer |
Valliollah Seif seit 31.7.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BANK MELLI IRANHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 3. Anhang 2023 4. Lagebericht 2023 5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Bank Melli Iran, HamburgAktivseite
Passivseite
26. März 2024 Bank Melli Iran, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Aufwendungen
Erträge
26. März 2024 Bank Melli Iran, Hamburg AnhangA. Allgemeine Angaben Die Bank Melli Iran mit Sitz in Teheran, Islamische Republik Iran, wurde 1928 als staatliche Bank durch Gesetz gegründet. Die Bank Melli Iran, Zweigniederlassung Hamburg, mit Sitz in Hamburg ist rechtlich eine unselbständige Zweigniederlassung der Bank Melli Iran mit Sitz in Teheran. Die Bank ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 10813 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Es wurde gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip). In der vorgeschriebenen Gliederung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 KWG der Posten Betriebskapital und der Posten Verrechnungskonten zusätzlich in die Bilanz aufgenommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva und Passiva sind entsprechend den Vorschriften des § 267 HGB i. V. m. § 340a HGB für große Kapitalgesellschaften bewertet. Barreserven sind mit den Nennwerten, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit den Nennwerten abzüglich der Abzinsung bei im Voraus vereinnahmten Zinsen sowie abzüglich angemessener Wertberichtigungen (strenges Niederstwertprinzip) bilanziert. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Zinsabgrenzungen zum Bilanzstichtag wurden bei den entsprechenden Bilanzposten berücksichtigt. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden zu Anschaffungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer gemindert. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank auf Grundlage der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben worden sind. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken sowie für latente Ausfallrisiken. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich dabei nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem wahrscheinlich einbringlichen Wert. Pauschalwertberichtigungen wurden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr auf Basis erwarteter Verluste gemäß IDW RS BFA 7 berechnet. Danach wird die Höhe des vorhersehbaren Kreditausfalls als Vermögensverlust aus einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung von Kapital- oder Zinsverpflichtungen in der ursprünglich vereinbarten Höhe und/oder zu den ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkten unter Berücksichtigung von Erlösen aus der Verwertung von erhaltenen Kreditsicherheiten ("erwartete Verluste" sog. expected loss model) bestimmt. Die BMI nimmt die Bewertungsvereinfachung in Anspruch und berechnet die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Bonitätsratings sowie des schlechteren Länderratings des nichtausgefallenen Kreditbestandes unter Einbezug außerbilanzieller Geschäfte. Somit enthält die Pauschalwertberichtigung erwartete Verluste für die nächsten zwölf Monate für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Bonitäts- und Länderrisiken) im Kreditgeschäft. Die Unsicherheiten hinsichtlich möglicher EU-Sanktionen hat BMI über die Erhöhung der PD adäquat berücksichtigt, was zu einer deutlichen Erhöhung der Länderrisikovorsorge geführt hat. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 wurde zum Bilanzstichtag auf Basis einer periodisch GuV-orientierten Betrachtungsweise unter Berücksichtigung voraussichtlich noch anfallender Risiko- und Verwaltungskosten nachgewiesen, dass aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Somit war die Bildung einer Rückstellung nach § 340a i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB nicht erforderlich. Eventualverbindlichkeiten werden zum Nennbetrag abzüglich eventueller Deckungsguthaben und Rückstellungen bilanziert. C. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung folgt den in §§ 256a und 340h HGB vorgegebenen Grundsätzen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden haben eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger oder werden in jeder Währung als besonders gedeckt eingestuft und bewertet. Das sich aus der Fremdwährungsumrechnung ergebende Ergebnis beträgt TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). D. Erläuterungen zum Jahresabschluss Anlagenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
In den Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 103.326 sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten in Höhe von TEUR 32.339 enthalten (Vorjahr TEUR 0) sowie Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 31.802 (Vorjahr TEUR 0) und Forderungen mit einer Restlaufzeit von einem bis zu zwei Jahren in Höhe von TEUR 39.185 (Vorjahr TEUR 21.195). Wie im Vorjahr sind keine Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten. Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 67.273 (Vorjahr TEUR 84.312) enthalten Forderungen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit einer Restlaufzeit:
Von den Forderungen an Kunden wurden Einzelwertberichtigungen von TEUR 1.205 (Verbrauch TEUR 481 Zuführung Zins-EWB TEUR 65, Verminderung aufgrund USD-Kursänderung TEUR 37), Pauschalwertberichtigungen für Bonitäts- und Länderrisiken gegenüber Unternehmen mit Sitz im Inland in Höhe von TEUR 9 (Auflösung TEUR 0) und für Bonitäts- und Länderrisiken gegenüber Unternehmen mit Sitz im Iran in Höhe von TEUR 9.905 (Zuführung TEUR 16.167) sowie Vorsorgereserven nach § 340f HGB TEUR 3.500 (unverändert gegenüber dem Vorjahr) abgesetzt. Die Sachanlagen in Höhe von TEUR 630 (Vorjahr TEUR 727) beinhalten Grundstücke und Gebäude in Höhe von TEUR 519 (Vorjahr TEUR 644). Diese werden von der Bank genutzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.391 (Vorjahr TEUR 1.383) beinhalten TEUR 1.157 Forderungen an das Finanzamt für zu viel gezahlte Vorauszahlungen für das Jahr 2022, TEUR 63 Forderungen aus von einer anderen Bank einbehaltenen Kundengelder, TEUR 51 Forderungen an das Head Office in Teheran betreffend eine Eigentumswohnung in Hamburg, TEUR 14 geleistete Vorauszahlungen sowie TEUR 105 Forderungen aus Umsatzsteuererstattungen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 89.143 (Vorjahr TEUR 187.499) betreffen TEUR 1.222 (Vorjahr TEUR 11.835) verbundene Unternehmen. Von den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen TEUR 6.940 (Vorjahr TEUR 6.984) verbundene Unternehmen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) eine Restlaufzeit von bis drei Monate. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 89 (Vorjahr TEUR 88) handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Rechnungen. Im Vorjahr wurde zudem eine Verbindlichkeit aus einer noch weiterzuleitenden Zahlung (TEUR 30) ausgewiesen. Die Bildung von Steuerrückstellungen war zum Bilanzstichtag wie folgt erforderlich (Vorjahr TEUR 0): Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2023 TEUR 1.005 und Gewerbesteuer 2023 TEUR 1.042. Die Anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.023 TEUR (Vorjahr TEUR 1.047) betreffen TEUR im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 84, Archivierungskosten TEUR 198, Prüfungs-, Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten TEUR 215, Urlaubsabgeltung TEUR 260 und Sonderzahlungen TEUR 170. Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt TEUR 154.500 (Vorjahr TEUR 154.500). Die Gewinnrücklagen werden wir durch einen Gewinnverwendungsbeschluss der Geschäftsleitung um TEUR 3.000 erhöhen. Diese werden nach der Erhöhung TEUR 8.900 (Vorjahr: TEUR 5.900) betragen. Der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken i. H. v. TEUR 18.400 ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.500 erhöht. Unter Berücksichtigung der immateriellen Vermögensgegenstände betragen die anrechenbaren Eigenmittel zum Bilanzstichtag TEUR 174.254 (Vorjahr TEUR 167.389) und werden sich nach Feststellung aufgrund der Zuführung zu den Gewinnrücklagen sowie aufgrund der Erhöhung des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken auf TEUR 181.754 erhöhen. Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR 1.256 (Vorjahr TEUR 13) betreffen Avale und entfallen in voller Höhe auf Kunden. Es erfolgte hier die Absetzung von Deckungsguthaben in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Die unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von TEUR 17.125 (Vorjahr TEUR 31.590) entfallen in voller Höhe auf Kunden. Es erfolgte hier die Absetzung von Deckungsguthaben in Höhe von TEUR 871 (Vorjahr TEUR 1.054). Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen in Höhe von TEUR 690 (Vorjahr TEUR 601). Wesentliche Verpflichtungen aus Miet-/Leasingverträgen bestehen nicht. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Insgesamt beläuft sich der Betrag der auf Währungen außerhalb des Euro lautenden Vermögensgegenstände auf TEUR 5.169 (Vorjahr TEUR 12.087), die Schulden in Fremdwährung betragen TEUR 5.169 (Vorjahr TEUR 12.087). Dabei wurden die in den Verrechnungskonten enthaltenen Passiva in Währungen außerhalb des EUR einbezogen. Gliederung der Erträge nach geographischen Märkten:
In den Zinserträgen der G+V sind negative Zinsen aus Geldanlagen (Bundesbank) in Höhe von TEUR 0 verrechnet (Vorjahr TEUR 1.393). In den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen aus Passivgeschäft in Höhe von TEUR 0 verrechnet (Vorjahr TEUR 1.741). Davon entfielen TEUR 0 auf verbundene Unternehmen (Vorjahr TEUR 406). Die Gliederung nach geographischen Märkten wurde in obiger Tabelle umgesetzt. In den Provisionserträgen sind TEUR 1.700 (Vorjahr EUR 1.838) aus der Abwicklung von Devisengeschäften auf Kundeninitiative, TEUR 1.270 (Vorjahr TEUR 1.202) aus der Vergabe von Verwaltungskrediten für unsere Zentrale, TEUR 50 (Vorjahr TEUR 757) aus dem übrigen Kreditgeschäft, TEUR 138 (Vorjahr TEUR 714) aus dem Akkreditivgeschäft sowie TEUR 157 (Vorjahr TEUR 217) aus dem Zahlungsverkehr enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 290 (Vorjahr TEUR 157) resultieren weit überwiegend aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 225 (Vorjahr TEUR 128), aus einer Rückerstattung für Energiekosten in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR 0) sowie aus Vergütungen für unsere Tätigkeiten für unsere Schwestergesellschaft Denarius AG TEUR 7 (Vorjahr TEUR 7). Im Vorjahr waren noch überzahlte Rechnungen in Höhe von TEUR 34 enthalten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten Head-Office-Charges für das Jahr 2023 in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr TEUR 179). Die Aufwendungen für Rechtskosten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 120 (Vorjahr TEUR 59). Die Pflichtbeiträge reduzierten sich auf TEUR 219 (Vorjahr TEUR 241), während sich die Prüfungskosten mit TEUR 255 erhöhten (Vorjahr TEUR 220). Zudem erhöhten sich die Beratungsaufwendungen deutlich auf TEUR 215 (Vorjahr TEUR 115). Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie aus der Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft ergaben sich im Geschäftsjahr nicht (Vorjahr TEUR 6.477). Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft beinhalten Erträge aus der Auflösung der Länderrisikovorsorge in Höhe von TEUR 6.262 (Vorjahr Aufwand TEUR 6.531) sowie Zuführungen zu Pauschalwertberichtigungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr Auflösung TEUR 54). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Einstellung in den Sonderposten für allgemeine Bankrisiken in Höhe von TEUR 4.500 (Vorjahr: TEUR 900). Gemäß dem Beschluss der Geschäftsleitung wurden im Vorjahr TEUR 5.900 den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. TEUR 81 verblieben als Bilanzgewinn. Aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von TEUR 3.161 werden gem. Beschluss der Geschäftsleitung TEUR 3.000 den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. TEUR 161 werden auf neue Rechnung vorgetragen, so dass sich die Position Bilanzgewinn nunmehr auf insgesamt TEUR 241beläuft. E. Sonstige Angaben Das für das Geschäftsjahr angefallene Gesamthonorar für die Abschlussprüfer beträgt TEUR 125 und entfällt nach § 285 Nr. 17 HGB auf die Position "a) Abschlussprüfungsleistungen" (TEUR 125). Von den Abschlussprüfungsleistungen entfielen TEUR 0 auf das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022. Körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge bestehen seit dem Jahr 2022 nicht mehr. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz entfallen auf die Forderungen gegenüber Kunden. Es ergibt sich eine aktive Steuerlatenz. Von einer Aktivierungsmöglichkeit nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hat die Bank im handelsrechtlichen Abschluss keinen Gebrauch gemacht. Für die Bank hätte sich hieraus eine steuerliche Entlastung in Höhe von TEUR 1.146 (Vorjahr: TEUR 1.140) ergeben (Steuersätze: Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer 16,45% bei einem Hebesatz von 470 %). F. Beschäftigte, Geschäftsführungsorgane Im Jahresdurchschnitt waren 38 Angestellte (Vorjahr 38) bei der Bank Melli Iran, Hamburg, beschäftigt, davon 9 (Vorjahr 9) Teilzeitbeschäftigte. Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 2 KWG waren Herr Mehran Dehghan, Hamburg, und Herr Christian Ferchland, Kiel. Auf die Angabe der Gehälter wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitgliedschaften von Herrn Dehghan in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestanden im Berichtszeitraum nicht. Herr Ferchland ist Aufsichtsratsmitglied bei der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, Am Alten Kirchhof 16, 24534 Neumünster. G. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. Wir erwarten weder von der aktuellen Ukraine-Krise noch von dem Nahostkonflikt direkte Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit.
Hamburg, den 26. März 2024 Bank Melli Iran, Hamburg Mehran Dehghan Christian Ferchland Anlage zum Jahresabschluss 31.12.2023Country by Country Reporting zum 31. Dezember 2023 gemäß § 26a Absatz 1 KWGDas Country by Country Reporting für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Anforderungen zur länderspezifischen Berichterstattung gemäß § 26a Abs. 1 KWG erstellt worden. Der Bericht umfasst Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeiten und der geographischen Lage etwaiger Niederlassungen der Gruppe. Darüber hinaus werden Umsatz, Anzahl Lohn- und Gehaltsempfänger nach Vollzeitäquivalenten, Gewinn oder Verlust vor Steuern, Steuern auf den Gewinn oder Verlust sowie Kapitalrendite und erhaltene öffentliche Beihilfen nach Ländern aufgeschlüsselt. Die Zuordnung der Tätigkeit erfolgt auf Basis der Kategorien gemäß § 1 Abs. 1 - 3e KWG. Die Angabe zur geographischen Lage bezieht sich auf den juristischen Sitz der Gesellschaft. Die Umsatzgröße wird dargestellt als das Ergebnis aus
Die Berechnung der Mitarbeiterzahlen erfolgt entsprechend der handelsrechtlichen Regelung nach § 267 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten und Geschäftsleitung. Der Gewinn oder Verlust vor Steuern setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, den sonstigen Steuern und dem außerordentlichen Ergebnis. Die Kapitalrendite wurde berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme. In 2023 hat die Bank Melli Iran, Hamburg keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Die Bank Melli Iran, Zweigniederlassung Hamburg, mit Sitz in Hamburg ist rechtlich eine unselbständige Zweigniederlassung der Bank Melli Iran mit Sitz in Teheran. Weitere Niederlassungen oder Tochtergesellschaften werden von der Zweigniederlassung nicht unterhalten. Sie ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 KWG. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die ermittelten Kennzahlen, über die zu berichten ist, darstellen:
Lagebericht zum Jahresabschluss vom 31.12.2023GRUNDLAGEN DER BANK MELLI IRAN HAMBURG STRATEGISCHE AUSRICHTUNG WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Sanktionen Weltwirtschaft Europa Deutschland Iran REGULATORISCHES UND RECHTLICHES UMFELD VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE MITARBEITER RISIKOBERICHT Adressenausfallrisiken einschließlich Länderrisiken Marktpreisrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Konzentrationsrisiken Sonstige Risiken sowie unwesentliche Risiken, die jeweils in Summe wesentlich werden können Nachhaltigkeitsrisiken Rechtsrisiken Sonstiges PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT Grundlagen der Bank Melli Iran Hamburg Die Bank Melli Iran als größte Universalbank im Iran wurde 1928 gegründet und ist zu 100% im Besitz des Staates Iran. Die Gründung der Filiale am Standort Hamburg erfolgte im Jahre 1965. Als unselbstständige Niederlassung ist die Bank Melli Iran, Hamburg, juristisch und wirtschaftlich integraler Bestandteil der Bank Melli Iran mit Hauptsitz in Teheran und eingebunden in die internationale Geschäftspolitik der Gesamtbank. Neben den Vertretungen im Ausland, darunter eine Niederlassung in Paris und eine Tochtergesellschaft in London, ist Bank Melli Iran, Hamburg, Teil des BMI-Netzes. Die Bank Melli Iran, Hamburg, gilt als Kreditinstitut nach §53 KWG und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als nationale Aufsichtsbehörde überwacht. Sie bilanziert gemäß HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie gemäß RechKredV und gilt aufsichtsrechtlich als Nichthandelsbuchinstitut. Die Niederlassung ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Darüber hinaus unterhält sie Mitgliedschaften im Bundesverband deutscher Banken, im Verband der Auslandsbanken und bei der Deutsch-Iranischen Handelskammer e.V. Strategische Ausrichtung Der geschäftliche Fokus der Bank liegt vorrangig auf der Abwicklung des iranischen Außenhandels mit Deutschland und Europa. Die größten Sektoren des iranischen Außenhandels sind Öl und Gas, Chemische Erzeugnisse, Stahl und Stahlvorprodukte, Maschinen und Nahrungsmittel. In der Zeit bis zur Verhängung des Embargos im Jahr 2008 hat die Bank für ihre Kunden primär Exporte in den Iran abgewickelt. Seit 2008 ist nicht nur der Außenhandel des Iran durch das Embargo und die Sanktionen stark belastet, die Warenströme des Iran haben sich auch nachhaltig verändert. So haben sich die Profile unserer Kunden und die Geschäftsstrukturen der abgewickelten Transaktionen den veränderten Warenströmen über diesen Zeitraum angepasst. Kerngeschäft der Bank ist aber nach wie vor die Abwicklung des dokumentären Außenhandelsgeschäfts zwischen Deutschland/Europa und dem Iran. Für Firmenkunden iranischer und europäischer Adressen stehen wir mit kurzfristigen Handelsfinanzierungen, mittelfristigen Finanzierungen und der Bereitstellung von Garantien zur Verfügung. Ferner forfaitieren wir Forderungen aus von iranischen Banken ausgestellten Nachsichtakkreditiven. Zudem betreibt die Bank den Geschäftsbereich "Devisenhandel", um die Provisionserträge weiter zu stärken. Devisengeschäfte werden dabei nur im Kundenauftrag bzw. im Zusammenhang mit unserem Kundengeschäft getätigt. Die Bank hat den Status eines Nichthandelsbuchinstitutes. Für die Geschäftsfelder der Bank (Zahlungsverkehr, Akkreditivgeschäft, Kreditgeschäft) und für unsere Kunden ist die Erfahrung und Kompetenz unseres Devisenhandels im Hinblick auf das herausfordernde Währungsmanagement im europäisch-iranischen Handelsgeschäft von hoher Bedeutung. Basis für alle Geschäftsfelder und Kundenverbindungen der Bank ist die Abwicklung des deutsch-iranischen Zahlungsverkehrs. Die große Herausforderung für die Bank besteht darin, den im heutigen Umfeld sehr umfangreichen regulatorischen Auflagen mit einer hohen Kompetenz und Qualität gerecht zu werden. Andererseits ist es für die Bank von entscheidender Bedeutung, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den sehr innovativen und dynamischen Prozess der Digitalisierung im Bankgeschäft voranzutreiben. Hier müssen wir im Falle einer sukzessiven Aufhebung von Sanktionen sehr schnell handlungs- und wettbewerbsfähig sein. Um auch zukünftig den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, müssen wir zum einen mit der sehr schnellen Digitalisierung des Bankgeschäftes Schritt halten. Zum anderen wird es von großer Bedeutung sein, für unsere heutigen und zukünftigen Mitarbeiter attraktive und zeitgemäße Arbeitsplätze bieten zu können. Deswegen hat sich die Bank einen hohen IT- Standard zum Ziel gesetzt. Eine Reihe von IT-Modernisierungsmaßnahmen von der Plattform und der Organisation der Arbeitsplätze bis hin zum Mobile-Device-Management und Home- Office-Betrieb wurden bereits umgesetzt. Das Wertpapier- und Depotgeschäft wird von der Bank gegenwärtig nicht betrieben. Das Privatkundengeschäft spielt aufgrund der strategischen Ausrichtung der Bank nur eine untergeordnete Rolle. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach den Corona-Jahren spielt die Pandemie seit dem Jahr 2022 nur noch eine untergeordnete Rolle. Der im Februar 2022 von Russland gegen die Ukraine begonnene Krieg dominierte hingegen auch im Jahr 2023 das Weltgeschehen und damit auch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dieser Krieg führte dazu, dass von Europa und den USA harte Sanktionen gegen Russland erlassen wurden und dass westliche Unternehmen scharenweise aus Russland abwanderten. Russland stoppte daraufhin die bis dato für Europa und insbesondere Deutschland so wichtige Lieferung von Gas. Insbesondere Norwegen ersetzte gut die Hälfte des bislang aus Russland importierten Gases. Weitere große Lieferanten sind die Niederlande und Belgien. Ferner sind LNG-Terminals im Bau, in einem Fall sogar bereits in Betrieb. Dadurch erwarten wir, dass spätestens im Jahr 2025 eine dauerhafte Unabhängigkeit Deutschlands von russischem Gas bestehen wird. Die Einstellung der russischen Gaslieferungen sowie die Ersatzbeschaffungsmaßnahmen haben jedoch zu einer deutlichen Preissteigerung geführt, die sich auf alle Energiesektoren auswirkte. Ferner schossen die Preise für manche Lebensmittel zeitweise in die Höhe, da die Ukraine z.B. der weltweit fünftgrößte Weizenexporteur ist und in den Jahren 2022 und 2023 kriegsbedingt deutlich weniger exportieren konnte. Ferner wurden durch den Krieg Felder und landwirtschaftliche Betriebe zerstört, so dass auch für das Jahr 2024 mit Ernteausfällen zu rechnen ist. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt bei uns nicht zu einem erhöhten Risiko im Kreditgeschäft, zumal wir weder Kreditbeziehungen zur Ukraine noch zu Russland unterhalten. In Anbetracht der genannten kriegsbedingten Preissteigerungen sowie der stark gestiegenen Immobilienpreise sahen sich die westlichen Länder plötzlich mit hohen Inflationsraten konfrontiert, wie dies zuletzt zu Beginn der 1980er Jahre der Fall war. Die EZB reagierte hierauf seit Juli 2022 mit einer Anhebung des seit dem Jahr 2016 negativen Zinssatzes für die Einlagenfazilität in mehreren relativ großen Schritten auf mittlerweile 4,0% (Stand Januar 2024). Diese schnelle Straffung der Geldpolitik durch die Zentralbanken kann allerdings auch Risiken für die Entwicklung der Konjunktur wie auch der Geld- und Kapitalmärkte bergen. Im Oktober 2023 eskalierte im Nahen Osten der Konflikt zwischen der Hamas in den Palästinensergebieten im Gazastreifen und Israel. Nach dem Überfall der Hamas auf Israel erklärte Israel den Kriegszustand. Unsere Bank unterhält keinerlei Kredite in den direkt betroffenen Regionen, so dass uns diesbezüglich keine zusätzlichen Risiken entstanden sind bzw. entstehen werden. In Bezug auf den Iran als dem Stammsitz unseres Head Office liegen die Verhandlungen zur Wiederaufnahme des JCPOA-Abkommens seit dem Spätsommer 2022 auf Eis. Seit dem Beginn der Unruhen im Iran haben die westlichen Vertragspartner außerdem die Sanktionen weiter verschärft. Sanktionen Nachdem der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) im Januar 2016 in Kraft getreten war, wurden wesentliche Sanktionen gegen den Iran aufgehoben, so dass unsere Bank ihre Geschäfte wieder vollumfänglich aufnehmen konnte. Nachdem die USA aus dem JCPOA ausgestiegen sind und wesentliche Sanktionen im August 2018 wieder in Kraft gesetzt hatten, wurden unsere Geschäftsaktivitäten insbesondere in Bezug auf das Geschäft zwischen Europa und Iran wieder deutlich erschwert. Im Unterschied zur Situation vor Januar 2016 bestehen derzeit zumindest keine Sanktionen gegenüber dem Iran seitens der EU und Deutschland, allerdings beeinträchtigen die von den USA verhängten Secondary Sanctions die Handelsbeziehungen zwischen Europa und dem Iran nach wie vor. Wir hoffen, dass eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, deren Abschluss eine Einigung der Verhandlungspartner und eine damit verbundene Lockerung bzw. Aufhebung der Sanktionen zur Folge haben könnte, trotzdem zukünftig möglich sein wird. Dies würde für die Handelsbeziehungen zwischen Europa und dem Iran zusätzliche Chancen und positive Impulse bedeuten. Weltwirtschaft Auch das Jahr 2023 brachte keine Erleichterung in Bezug auf die Handelskonflikte sowie in Bezug auf die geopolitischen Risiken. Ganz im Gegenteil verschlechterte sich die Situation durch den Nahostkonflikt. Der im Jahr 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine dauert weiterhin an. Auch das angespannte Verhältnis zwischen China und Taiwan besteht weiterhin. Hinzu kommen Drohgebärden Nordkoreas gegenüber Südkorea. Positiv zu werten ist nur die sich andeutende deutliche Entspannung auf der Inflationsseite. Nach wie vor bestehen Probleme in den globalen Lieferketten aufgrund des russischen Angriffskriegs. Im Jahr 2022 schoss die Inflationsrate weltweit nach oben vor allem aufgrund des Mangels an bestimmten Produkten sowie stark gestiegener Rohstoff- und Energiepreise. Im Jahresverlauf 2023 beruhigte sich die Lage wieder so weit, dass mittlerweile sogar Leitzinssenkungen für das Jahr 2024 erwartet wird. Die Prognose des IfW Kiel geht von einem Weltwirtschaftswachstum für das Jahr 2023 von 3,1% aus. Dies wird im langfristigen Vergleich als schwacher Wert eingestuft. Während die Perspektiven für die USA hochgeschraubt wurden, wurden die für China und Europa gesenkt. Die entsprechende Prognose für das Jahr 2024 liegt bei nur noch 2,9%. 1 Im Zinsbereich ist die erwartete Trendwende in deutlicher Form eingetreten. Ursache hierfür war die unerwartet stark anziehende Inflation vor allem in Europa und in den USA. Deutlich steigende Rohstoffpreise sowie die pandemie- und kriegsbedingt massiv verzögerten Lieferketten hatten diesen Inflationsanstieg verursacht. Die Europäische Zentralbank hatte im Juli 2022 mit den Zinserhöhungen begonnen und den Leitzins (Hauptrefinanzierungszins) stetig auf das aktuelle Niveau von 4,5% angehoben. Damit konnte die Inflation wirkungsvoll bekämpft werden. Zur Verdeutlichung der weltwirtschaftlichen Entwicklung verweisen wir abschließend noch auf die folgende Grafik, die in Anlehnung an verschiedene Quellen entstanden ist:
1
https://www.fuw.ch/iwf-prognose-erholung-der-weltwirtschaft-bleibt-auch-2024-schwach-
467998984370
Reale Bruttoinlandsprodukte, Verbraucherpreise und Arbeitslosenquoten in der Weltwirtschaft in % 2
Europa Im Vergleich zu anderen großen Wirtschaftsregionen ist im Euroraum der Anteil der Exporte und der Industrieproduktion an der Wirtschaftsleistung sehr hoch. Die Krieg Russlands, die Handelskonflikte, die Folgen der Pandemie und die daraus resultierende schwächere Weltkonjunktur belasten den Euroraum dementsprechend stark, wohingegen Auswirkungen des Nahostkonfliktes bislang noch nicht erkennbar sind. Die Inflationsrate sank in dem der obigen Tabelle zugrunde liegenden Beobachtungszeitraum 2023 deutlich auf 4,4% in der Eurozone. Im Vorjahr hatte sie noch bei 8,3% gelegen. Die Ursachen und die von der EZB ergriffenen Gegenmaßnahmen wurden im vorherigen Abschnitt bereits genannt. Die Prognose des IfW Kiel geht von Wachstumsraten der EU-Wirtschaft für das Jahr 2023 von 0,5%, für 2024 von 0,9% und für 2025 von 1,6% aus. Die Arbeitslosenquote in der EU für das Jahr 2023 wird auf 6,0%, für das Jahr 2024 auf 6,0% und für das Jahr 2025 auf 5,6% geschätzt. Die Inflationsraten werden vom ifw Kiel wie folgt veranschlagt: 6,3% für das Jahr 2023, 2,4% für das Jahr 2024 und 2,1% für das Jahr 2025. Deutschland Das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist sehr stark exportabhängig. Die nachfolgende Grafik 3 stellt die Entwicklung der Exporte und Importe von November 2022 bis November 2023 dar. Die Tendenz ist mit Ausnahme des Niveaus zum Jahresbeginns 2023, das gleichzeitig den Höchstwert des Jahres 2023 darstellt, stetig leicht fallend, bevor sich zum Jahresende erneut eine Aufwärtsbewegung zeigt. Hieran wird auch deutlich, dass die Nahostkrise keinen Einfluss auf die Ex- und Importe hatte.
Für das Jahr 2023 rechnet der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen in Deutschland im Unterschied zur obigen Tabelle mit einer Verringerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,4%; für das Jahr 2024 wird wieder ein Wachstum um 0,7% prognostiziert. 4 Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind weiterhin hohe Preise für Energie und Rohstoffe zu erwarten. Auch der Ausfall von Nahrungsmittel- und Düngemittelexporten aus der Ukraine und Russland ist weiterhin zu erwarten. Dies kann auch weiterhin negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und auf die Inflation in Deutschland haben. Die Arbeitslosenquote im Jahr 2023 betrug rund 5,7%. 5. Für das Jahr 2024 erwartet der Sachverständigenrat im Unterschied zur obigen Tabelle einen etwas verbesserten Wert von 5,5%. 6 Die Verbraucherpreisinflation dürfte laut Prognose des ifo-Instituts im Jahr 2023 bei 6,0% liegen. Für das Jahr 2024 prognostiziert das Institut einen deutlichen Rückgang der Inflationsrate auf 2,6%. 7 Auch hier haben wir eine Zweitquelle zu Rate gezogen, um das Spektrum der Prognosen möglichst breit darzustellen. Für die privaten Konsumausgaben (Verwendung des realen BIP) erwartet der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen für das Jahr 2023 eine Verringerung von 0,4% gegenüber dem Vorjahr und für das Jahr 2024 eine Steigerung um 0,7%. 8 Die Staatsverschuldung Deutschlands stieg in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,6% oder 85,8 Milliarden Euro. 9
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https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73769/umfrage/prognosen-zur-entwicklung-des-deutschen-bip/
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https://de.statista.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/12/PD23_494_713.html
Iran Trotz der noch nicht gelockerten US-Sanktionen bewegen sich die BIP-Prognosen für 2024 und 2025 bei einem Wachstum bei 2,5% bzw. 2,0%. Die US-Sanktionen, die gennannten Unruhen und schwere Strukturprobleme behindern in allen Branchen die Potenzialentfaltung erheblich. Auffällig ist die moderate Staatsverschuldung von 30,5% bzw. 32,2% des BIP, die für die Jahre 2024 und 2025 erwartet werden. Zum Vergleich: für Deutschland wird im Jahr 2024 eine Staatsverschuldung von 63,6% und für 2024 von 62,7%, jeweils in Relation zum BIP, prognostiziert. 10 Die Verbraucherpreisinflation wird hingegen extrem hoch erwartet (42,5 % für das Jahr 2024 und 37,0% für das Jahr 2025). Damit einher geht ein starker Preisverfall des Iranischen Rial. Capital Intelligence schätzt die Arbeitslosenquote für das Jahr 2023 in ihrem Sovereign Rating Report mit 9,8% gegenüber 9,5% im Vorjahr. Prognosen für weitere Jahre liegen nicht vor. Die US-Sanktionen treffen das Land und die Bevölkerung des Iran hart. Zum einen können Exporte (besonders Stahl und Öl) nur unter großen Schwierigkeiten und unter Einräumung hoher Rabatte erfolgen, zum anderen sind die Importe (besonders Lebensmittel und Medizin) nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Der Zugriff auf die durchaus bestehenden Devisenreserven des Landes ist ebenfalls aufgrund der US-Sanktionen stark eingeschränkt. Eine Änderung der Washingtoner Iranpolitik hätte in allen wichtigen Branchen des Iran positive Effekte. Zu den Sektoren, die besonders stark profitieren würden, gehören die Öl- und Gasförderung, die Petrochemie und die Kfz-Industrie. Aber auch in den Bereichen Energieerzeugung, Umwelttechnik oder im Gesundheitswesen könnte es kräftige Impulse geben. Auch bei dem Ausbau der digitalen Infrastruktur würde eine Lockerung der US-Sanktionen einen kräftigen Schub bringen. Eine solche Lockerung ist jedoch durch die festgefahrenen Verhandlungen in weite Ferne gerückt, zumal diese Verhandlungen nun seit vielen Monaten auf Eis liegen. Der Sovereign Rating Report der Firma Capital Intelligence beinhaltet die wichtigsten volkswirtschaftlichen Daten zu Iran. Im Folgenden erfolgt der Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025. Die für das Jahr 2023 erwarteten Daten wurden dem letztjährigen Ratingbericht der Capital Intelligence entnommen.
Da die großen Ratingagenturen seit einigen Jahren kein Rating mehr für den Iran veröffentlichen, stützen wir uns hier auf das Rating der Capital Intelligence. Im aktuellen Sovereign Rating Report der Capital Intelligence vom 27.10.2023 blieb das Rating für Iran unverändert bei "B" sowie bei dem Ausblick "stable". Laut Aussage der Capital Intelligence im Report spiegelt das Rating das hohe externe politische Risiko, den hohen externen Liquiditätsdruck, die sehr schwache Finanzlage des inländischen Bankensektors sowie den hohen sozioökonomischen Druck, verstärkt durch die sehr hohe Inflation wider. Ebenfalls wird die sehr begrenzte Offenlegung von Daten seitens des Iran moniert. Regulatorisches und rechtliches Umfeld Im Zuge der Finanzkrise haben sich die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der Banken grundlegend verändert. Mit der schrittweisen Umsetzung und Anwendung des Regulierungsrahmens Basel IV hat sich die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Institute qualitativ und quantitativ grundlegend verbessert. Neben diesen Herausforderungen stehen Banken vor der Bewältigung weiterer Aufgaben. Nachdem das bis Juli 2022 anhaltende Niedrigzinsumfeld die Ertragsschwäche vieler deutscher Institute zu Tage treten ließ, bewirkten die dann folgenden, teils deutlichen Zinserhöhungen der EZB, dass die Zinsüberschüsse der Banken anstiegen. Doch der Zinsanstieg sorgte zugleich dafür, dass der Marktwert älterer Anleihen und Kredite sank, da diese niedriger verzinst sind. Dies drückt kurzfristig auf die Profitabilität der betroffenen Banken, wie BaFin- Präsident Mark Branson bereits im Jahr 2022 feststellte. Mit dieser Zinsentwicklung gehen außerdem Kreditausfallrisiken einher, sobald Kreditprolongationen anstehen. Ferner hat die Kreditnachfrage insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierungen seit den Zinserhöhungen deutlich abgenommen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die wesentlichen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren sind der Jahresüberschuss nach Steuern, die Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Gesamtkennziffer nach Capital Requirements Regulation (CRR) und die Cost-/Income-Ratio. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren haben wir bislang noch nicht definiert. Die finanziellen Leistungsindikatoren per 31.12.2023 stellen wir im Folgenden dar. Kennzahlen zum Bilanzstichtag
Der CIR wurde ermittelt durch Gegenüberstellung der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zuzüglich Abschreibungen auf Sachanlagen auf der einen Seite und dem Nettoergebnis aus Zinsen, Provisionen sowie sonstigen Aufwendungen und Erträgen auf der anderen Seite. Die wichtigsten Eckdaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BMI haben sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt:
Die Bank Melli Iran, Hamburg, verzeichnete einen Rückgang des Geschäftsvolumens (vor Wertberichtigung) um 19,0%. Ursachen hierfür waren insbesondere der Rückgang der Forderungen gegenüber Nichtbanken sowie die Reduzierungen der Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nichtbanken. Die Forderungen gegenüber Banken und der Verrechnungssaldo konnten hingegen deutlich gesteigert werden. Der Rückgang des Geschäftsvolumens erfolgte vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Secondary Sanctions. Die Eventualverbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 1.256 (Vorjahr TEUR 13). Unwiderrufliche Kreditzusagen bestanden in Höhe von TEUR 17.125 (Vorjahr TEUR 31.590). Das Zinsergebnis hat sich bei rückläufigem Kreditgeschäft etwas deutlicher auf TEUR 8.283 (Vorjahr TEUR 9.473) vermindert. In den Zinsaufwendungen waren im Vorjahr noch TEUR 1.104 negative Zinsen aus Passivgeschäft verrechnet. In den Zinserträgen spiegelten sich im Vorjahr noch die verrechneten Negativzinsen der Bundesbank in Höhe von TEUR 1.393 wider. Das Akkreditivgeschäft entwickelte sich unter den gegebenen Sanktionsbedingungen leider deutlich negativ. Auch der der ausländische Zahlungsverkehr war rückläufig. Das sehr hohe Vorjahresniveau des Ergebnisses aus Devisenkassageschäften im Kundenauftrag konnte nicht ganz gehalten werden. Das Ergebnis aus Kreditprovisionen ist gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Der gesamte Provisionsertrag verminderte sich entsprechend um 29,9% auf TEUR 3.315 (Vorjahr TEUR 4.728). Im Einzelnen betrugen die Provisionserträge aus dem Devisenkassageschäft im Kundenauftrag TEUR 1.700 (Vorjahr TEUR 1.838), Provisionen aus dem dokumentären Auslandsgeschäft TEUR 138 (Vorjahr TEUR 714), Erträge aus Kreditprovisionen in Höhe von TEUR 1.319 (Vorjahr TEUR 1.930) sowie Erträge aus den Abteilungen Giro und ausländischer Zahlungsverkehr in Höhe von TEUR 157 (Vorjahr TEUR 217). In den Kreditprovisionen sind TEUR 1.270 (Vorjahr TEUR 1.202) aus Verwaltungskrediten enthalten. Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf TEUR 6.427 (Vorjahr TEUR 5.972). Die Personalkosten haben sich aufgrund von Neueinstellungen und Tarifanpassungen um 2,50 % auf TEUR 4.054 (Vorjahr 3.955) erhöht. Die Methodik bei der Bestimmung der Pauschal- und Länderrisikovorsorge haben wir gegenüber der Vorjahresermittlung beibehalten. Aus der vorsichtigen Bewertung unserer Adressausfallrisiken einschließlich der Länderrisiken resultierten Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 6.253 (Vorjahr: Aufwendungen TEUR 6.477). Außerdem erfolgte eine Einstellung in den Fonds für Allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von TEUR 4.500 (Vorjahr TEUR 900). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Steuervorauszahlungen für das Jahr 2023 für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer einschließlich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags in einer Gesamthöhe von TEUR 1.614 sowie Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer 2023 in einer Gesamthöhe von TEUR 2.047 (Vorjahr: ausschließlich Vorauszahlungen in Höhe von TEUR 458). Ein steuerlicher Verlustvortrag besteht nicht. Das Betriebsergebnis vor Risikobewertung und Steuern lag mit TEUR 5.069 deutlich unterhalb des sehr erfreulichen Ergebnisses des Vorjahres (TEUR 7.870). Die Reduzierung der Risikovorsorge (Vorjahr: deutliche Erhöhung), der eine Zuführung von TEUR 4.500 in den Fonds für allgemeine Bankrisiken entgegensteht, führt zu einem deutlich erhöhten Jahresergebnis in Höhe von TEUR 3.161 nach TEUR 35 im Vorjahr. Insgesamt beurteilen wir die operative Ertragslage als zufriedenstellend. Inwieweit die Länderrisikovorsorge, die wir nach konservativen Maßstäben für ausreichend bemessen halten, benötigt werden wird, bleibt abzuwarten. Der Jahresüberschuss (TEUR 3.161) wird gemäß dem Gewinnverwendungsbeschluss der Geschäftsleitung in Höhe von TEUR 3.000 zur Erhöhung der anderen Gewinnrücklagen verwendet und in Höhe von TEUR 161 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Kapitalrendite beläuft sich auf 0,62% (Vorjahr 0,01%) und wurde als Quotient aus Nettoüberschuss und Bilanzsumme errechnet. Durch das Fortbestehen der US-Sanktionen und der Secondary Sanctions sowie der damit verbundenen Zurückhaltung internationaler Banken bei der Abwicklung von Geschäftsvorgängen mit Iran-Bezug können wir in den Geschäftssparten Akkreditivgeschäft und Zahlungsverkehr gegenwärtig nicht an die Volumina aus der Vorsanktionszeit anknüpfen. Aufgrund der etwas schwächeren, dennoch aber weiterhin erfreulichen Entwicklung des Kreditgeschäfts und durch eine konsequente Weitergabe der Negativverzinsung bis zum Spätsommer 2022 konnte ein positives Zinsergebnis erreicht werden. Unser Planungsziel haben wir nicht umgesetzt und stattdessen eine deutliche Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken vorgenommen. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 174.254. Eine deutliche Erhöhung der Eigenmittel nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 wird aufgrund der Zuführung zu den Gewinnrücklagen (TEUR 3.000) und der Erhöhung des Fonds für Allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB (TEUR 4.500) erfolgen. Die Vermögens- und Finanzlage der Bank ist geordnet. Aufgrund des hohen Bestandes an täglich fälligen Geldern bei der Deutschen Bundesbank bei einem gleichzeitigen moderaten Maß an entsprechenden Verbindlichkeiten lag der LCR zum Bilanzstichtag bei 129,2. Sämtliche aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die CRR sowie die Liquiditätsverordnung wurden - wie stets in der Vergangenheit - jederzeit eingehalten. Mitarbeiter Die Bank hat zum 31.12.2023 38 Mitarbeiter beschäftigt. Dies schließt Teilzeitmitarbeiter ein. Wir möchten allen im Geschäftsjahr tätigen Mitarbeitern für den geleisteten Einsatz unseren besonderen Dank und unsere Anerkennung aussprechen.
Risikobericht Die Geschäftsentwicklung der Bank wird nach wie vor durch die erschwerten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Wesentliche Zielsetzung des Risikomanagements der Bank Melli Iran, Hamburg, ist die Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit gegen Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie ihres Fortbestandes einhergehend mit der Erwirtschaftung einer nachhaltigen und zugleich risikoadäquaten Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Unter dieser Prämisse ist die Bank bereit, Risiken bewusst, kontrolliert und in wirtschaftlich vertretbarer Höhe einzugehen. Risiken können dabei entstehen aus nachteiligen Entwicklungen oder unerwarteten, zukünftigen Abweichungen für die Finanz- oder Liquiditätslage. Anhand der Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk - definiert die Geschäftsleitung die Geschäfts- und Risikostrategie der Bank. Hieraus leiten sich die operativen Ziele der Bank ab. Ferner werden Regeln für den Umgang mit Risiken und Chancen, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus den Geschäftsaktivitäten der Bank ergeben, definiert. Diese Regeln bilden die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der Unternehmensziele. Die Risikostrategie erfasst hierbei insbesondere die Ziele der Risikosteuerung und steht in einem angemessenen Verhältnis zu den eingegangenen Chancen; Risiken dürfen dabei nur im Rahmen der Risikotragfähigkeit eingegangen werden. Entsprechend stellt die Bank auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicher, dass die wesentlichen Risiken des Kreditinstituts, definiert als Adressenausfallrisiken einschließlich Länderrisiken, Marktpreisrisiken (Zinsänderungsrisiken), Konzentrationsrisiken und operationellen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Risikoappetit der Bank wird dabei insbesondere durch Limite, Puffer, Obergrenzen (im Devisenhandel) und Quoten begrenzt. Weiterhin wird in der Risikobetrachtung bzw. in der Plausibilisierung nach CRR ein Konfidenzniveau i.H. von 99,9% für die Kreditrisiken unterstellt. Auch in der Kapitalplanung der Bank wird mit ausreichend Kapital geplant, so dass nach Abzug der Risiken und Puffer noch genügend freies Risikodeckungspotenzial für die Bank erhalten bleibt. Klare Limite werden anhand der Risikotragfähigkeit den einzelnen Risikoarten zugewiesen und deren Einhaltung durch entsprechende Risikosteuerungs- und Überwachungssysteme gewährleistet. Für nicht quantifizierbare Risiken werden Puffer als Abzug vom Risikodeckungspotential vorgehalten. Die Einschätzung der Risikotragfähigkeit erfolgt grundsätzlich durch die Gegenüberstellung von Risikopotenzial und Risikodeckungspotenzial. Bis einschließlich des Vorjahres wurde das gesamte Risiko so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit der Bank unter der Fortführungsannahme (,Going Concern') jederzeit gewährleistet ist. Zum 01.01.2023 erfolgte die Umstellung des Risikotragfähigkeitskonzeptes auf die normative und ökonomische Perspektive. Dieses neu implementierte Risikotragfähigkeitskonzept gilt als zentraler Bestandteil der Kapitalplanung (ICAAP) gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWG i. V. m. AT 4.1 Tz. 1 (und Tz. 2) MaRisk und umfasst zwei Sichtweisen:
Beide Sichtweisen dienen dem langfristigen Fortführen des Instituts aus eigener Substanz und Ertragskraft. Dabei verfolgt die normative Perspektive explizit das Ziel der Fortführung des Instituts (Going Concern) und die ökonomische Perspektive vorrangig das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Für die normative Perspektive werden das Risikodeckungspotenzial (RDP) und die Risiken sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Planungsperioden ermittelt. Die Kapitalplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren und umfasst das aufsichtlich geforderte Plansowie ein adverses Szenario (schwerer konjunktureller Abschwung). Beide Perspektiven werden quartalsmäßig berechnet. In der ökonomischen Perspektive erfolgt eine barwertige Risikobetrachtung des Ist-Portfolios (Bestandsgeschäft). In der Regel werden VaR-Ansätze zur Risikoquantifizierung verwendet. In der ökonomischen Perspektive hat die Bank, ausgehend von ihrem Geschäftsmodell, das auf die Abwicklung und Finanzierung des iranischen Außenhandels fokussiert ist, folgende Steuerungskreise definiert.
Bei Festlegung des Risikodeckungspotentials (RDP) folgt die Bank einem regulatorischen Ansatz. In der Definition des internen Kapitals stellt die Bank auf die regulatorischen Eigenmittel gemäß COREP ab. Die Ableitung erfolgt bilanziell gem. HGB. Das Risikodeckungspotenzial setzt sich per 31.12.2023 wie folgt zusammen:
Das RDP wird zum Bilanzstichtag für die Steuerungskreise I bis III wie folgt berechnet (Werte in TEUR):
Im Geschäftsjahr hat sich die Bank aufgrund ihrer komfortablen Kapitalausstattung sowie umsichtiger Geschäfts- und Risikopolitik zu jederzeit innerhalb der definierten Risikotragfähigkeit bewegt. Auch in der Normativen Perspektive werden alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Diese Perspektive beinhaltet u.a. die Dreijahresplanung in einem "Base" sowie einem "Adversen" Szenario. Aufgrund unserer guten Eigenkapitalausstattung werden in beiden Szenarien alle relevanten aufsichtsrechtlichen Kennzahlen problemlos eingehalten. Adressenausfallrisiken einschließlich Länderrisiken Zur Risikobewertung und zu Zwecken einer Portfoliosteuerung erfolgt eine Klassifizierung sämtlicher Kreditnehmer. Die Steuerung der Kreditrisiken obliegt den aufbauorganisatorisch getrennten Bereichen "Markt" und "Marktfolge", welche alle risikorelevanten Engagements votieren. Die Bank hat folgende Risikoklassifizierungs-Systeme:
Das Ergebnis des jeweiligen Risikoklassifizierungsverfahrens wird auf eine Risikoeinstufung des gesamten Kreditportfolios übergeleitet und die Auslastung der einzelnen Bonitätsklassen im vierteljährlichen Risikobericht dargestellt. Die Aufgaben der Risikoüberwachung werden von dem Bereich "Marktfolge" wahrgenommen. Über die Vergabe von Einzellimiten für Kreditnehmer bzw. für Gruppen verbundener Kunden erfolgt die Risikosteuerung. Maximales Limit ist grundsätzlich die Großkrediteinzelobergrenze. Zur Risikobegrenzung werden Sicherheiten des Kreditnehmers (u.a. Warendokumente und eigene Einlagen) sowie Garantien herangezogen. Unter dem Gesichtspunkt der großen Bedeutung des Kreditgeschäfts werden maximale Teilverlustobergrenzen (Limite) für das Adressenausfallrisiko in drei Stufen abgeleitet. Die Auslastung dieser Limite für Adressenausfallrisiken ergibt sich aus den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Volumina mittels eines vereinfachten Verfahrens zur Berechnung unerwarteter Verluste. Analog werden anhand des Länderratings die Länderrisiken berechnet. Der die Adressrisiken überschreitende Betrag bildet das Länderrisiko. Die Einstufung des Länderrisikos erfolgt mindestens jährlich und anlassbezogen auf Grundlage des plausibilisierten Euler Hermes Country Risk Ratings. Die Kategorien des Short-Term- Ratings werden in Verbindung mit dem Medium-Term-Rating den bankinternen Risikoklassen entsprechend zugeordnet. Die Einstufung des Iran Risikos erfolgt über die externe Ratingagentur Capital Intelligence. Die Festlegung der Länderlimite wird von der Marktfolge vorgeschlagen und votiert und von beiden Geschäftsleitern genehmigt. Die Limiteinhaltung wird von der Marktfolge überwacht. Die Bank beurteilt die Adressenausfallrisiken aktuell als ein für sie wesentliches Risiko. Auf Grundlage der aus dem Länderrisiko abgeleiteten Ausfallwahrscheinlichkeit für den Iran hat die Bank für die nächsten 12 Monate vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Bonitäts- und Länderrisiken) im Kreditgeschäft in Höhe von TEUR 9.905 (Vorjahr: TEUR 16.167) berechnet und in dieser Höhe "Pauschalwertberichtigungen" für Bonitäts- und Länderrisiken gebildet (IDW RS BFA 7). Wie im Vorjahr kam bei der Berechnung ein nach Expertenschätzung angesetzter Aufschlag, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen im Iran, zum Tragen, Unsere Bank unterhält keinerlei Kredite in den derzeitigen Kriegsregionen, so dass der Bank diesbezüglich keine zusätzlichen Risiken entstanden sind bzw. entstehen werden. Marktpreisrisiken Die Bank ist ein Nichthandelsbuch Institut und wickelt Devisenhandelsgeschäfte grundsätzlich nur zur Abdeckung der sich aus dem Kundengeschäft ergebenden Positionen ab, soweit ein handelbarer Betrag vorliegt. Offene Devisenpositionen werden mit dem Mittelkurs bewertet. Die Steuerung der Fremdwährungsrisiken erfolgt durch ein festgelegtes Gesamtlimit für offenen Positionen, durch Kontrahentenlimite sowie durch die Einräumung einer Verlustobergrenze. Es wird keine Ausnutzung kurzfristiger Marktschwankungen und keine Absicht zur Erzielung eines Eigenhandelserfolgs seitens der Bank verfolgt. Nach aktueller Bewertung ist dieses Risiko für die Bank nicht wesentlich. Die Vermögens- und Schuldenstruktur der Bank ist gekennzeichnet durch Geschäfte mit überwiegend kurzen Zinsbindungsfristen. Auf Veränderungen der Zinssätze am Kapitalmarkt kann so sehr schnell reagiert werden, auch wenn die Einlagenfazilität der Bundesbank aktuell nicht zur Verfügung steht. Festzinsbindungen und Bilanzpositionen mit einer Laufzeit von über einem Jahr spielen eine untergeordnete Rolle. Zur Bewertung und Ergebnisermittlung des Zinsänderungsrisikos nutzt die Bank die Nettobarwertmethode. Hierbei werden die barwertigen Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung ermittelt, um zu überprüfen, ob eine solide Risikoabdeckung gewährleistet ist. Die Messung erfolgt über die Basel-II-Kennziffer, welche unter dem Beobachtungswert von 20% zu halten ist. In Bezug auf das Rundschreiben 06/2019 der BaFin wird die Frühwarnstufe von 15% inkl. weiterer Szenarien festgelegt und über Navision abgebildet. Die Zinsänderungsrisiken werden aufgrund des Ausbaus des mittelfristigen Kreditportfolios als wesentlich eingestuft. Liquiditätsrisiken Die Bank ist eingebunden in das Liquiditätsmanagement der Zentrale, die der Filiale die Refinanzierungsmittel über den Verrechnungssaldo zur Verfügung stellt. Aufgrund der geografischen und geschäftlichen Ausrichtung sind die Liquiditätsrisiken wenig beeinflusst von makroökonomischen Entwicklungen. Die Sicherstellung der permanenten Zahlungsbereitschaft durch Abruf von Geldanlagen, Inanspruchnahme von Kreditzusagen oder Erfüllung von Handelsgeschäften ist durch die Vorhaltung von adäquaten Liquiditätsreserven in erster Linie durch Guthaben bei der Deutschen Bundesbank gewährleistet. Die operative Liquiditätsplanung und Disposition erfolgen durch eine enge interne Abstimmung der entsprechenden Abteilungen. Hierbei werden die aus den täglichen Fälligkeiten erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenüberstellt; als weitere Steuerungsindikatoren dienen die aufsichtsrechtlichen Beobachtungskennzahlen "LCR" und "NSFR". Die Bank beurteilt die Liquiditätsrisiken aktuell als ein für sie nicht wesentliches Risiko. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko für die Bank ist das Risiko von Verlusten, welche durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden (einschließlich Rechtsrisiken und Sanktionen). Zur Bemessung und Berechnung des operationellen Risikos hat die Bank den Basisindikatoransatz gemäß CRR, Artikel 315 und 316 sowie eine Expertenschätzung (Schadensfalldatenbank) gewählt. Operationelle Risiken entstehen u.a. in den Bereichen Personal, Prozesse, Technologien sowie durch sonstige externe Einflüsse und rechtliche Risiken. Operationelle Risiken im betrieblichen Ablauf werden durch technische Systeme und klare Regeln begrenzt, die den Anforderungen ständig angepasst werden. Aufgrund zunehmend kritisch werdender Cyber-Bedrohungslage kommen der Informationssicherheit sowie der operativen IT-Sicherheit eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat die Bank auch in 2023 in den infrastrukturellen, organisatorischen und personellen Ausbau der IT sowie der Informationssicherheit investiert. Da diese Risiken nicht quantifizierbar sind, wird vorsorglich ein Puffer vorgehalten. Die Bank beurteilt die Operationellen Risiken - insbesondere aufgrund der bestehenden US- Sanktionen und den damit verbundenen Einschränkungen - als ein für sie wesentliches Risiko. Konzentrationsrisiken Das Portfolio der Bank ist nicht granular. Es weist - neben einem hohen Bundesbank-Guthaben - ein Kreditportfolio mit einer geringen Anzahl von Kreditnehmern mit mit jeweils vergleichsweise hohen Kreditbeträgen aus. Die Neuvergabe eines Kredites im zweistelligen Millionenbereich würde das Konzentrationsmaß nach dem Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) weiter erhöhen. Folglich haben wir diese Risiken als wesentlich eingestuft. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung fließt dieses Risiko in das Adressrisiko ein. Sonstige Risiken sowie unwesentliche Risiken, die jeweils in Summe wesentlich werden können Die Sonstigen Risiken beinhalten die Gefahr von Vermögensverlusten. Diese Risiken umfassen u.a. auch das strategische Risiko sowie das Reputationsrisiko. Wir stufen die Sonstigen Risiken als nicht wesentlich ein. Für etwaige Ausfälle wird dennoch ein Puffer vorgehalten, der sich in den einzelnen Steuerungskreisen erhöht. Die Bank überprüft jährlich im Rahmen der Risikoinventur, ob unwesentliche Risiken in der Summe wesentlich werden können. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken sind in den Kredit-/Adressenausfallrisiken, den Liquiditätsrisiken, den operationellen Risiken, den sonstigen Risiken und den Konzentrationsrisiken enthalten. Dieses Risiko wird nicht als Risikoart direkt behandelt/gesehen, sondern fließt indirekt in diverse Risikoarten ein. In der Abbildung wird zur Greifbarkeit und Wichtigkeit die Thematik der "Nachhaltigkeit" mit aufgeführt. Weiterhin werden diese Risiken bei der Vergabe von Krediten berücksichtigt und jährlich im Rahmen der Risikoinventur analysiert. Rechtsrisiken Rechtsrisiken begegnet die Bank grundsätzlich durch die Hinzuziehung von externen Experten und die Beratung und Vertretung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei. Im Hinblick auf das Rechtsverfahren wegen gekündigter Serviceverträge durch die Telekom Deutschland GmbH wurde im Januar 2020 seitens des OLG Hamburg entschieden, dass ein Verstoß gegen Art. 5 der Anti Blocking Verordnung vorliegen könnte und die Rechtslage grundsätzlich durch den EUGH entschieden werden muss. Im Dezember 2021 bestätigte der EUGH unsere Rechtsauffassung im Wesentlichen und verwies unsere Klage zurück an das OLG Hamburg. Im Oktober 2022 erging dann am OLG Hamburg das Urteil zu unseren Gunsten, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Deutsche Telekom GmbH hat am 04.11.2023 beim BGH eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Hamburger OLG eingelegt und diese mittlerweile auch begründet. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Telekom Deutschland GmbH mittlerweile zurückgewiesen. Das Verfahren ist somit abgeschlossen. Im Jahr 2023 hat die Bank zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs im Rahmen der TAR- GET-Konsolidierung in zwei Verfahren vorläufigen Rechtsschutz beantragt. In einem ersten Verfahren wegen durch einen Service-Provider gekündigter Serviceverträge haben wir einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Erfüllung der in der Vergangenheit geschlossenen Verträge gestellt. Durch Beschluss des zuständigen Gerichts wurde uns der beantragte Rechtsschutz gewährt. Die aus den geschlossenen Verträgen geschuldeten Leistungen werden seitdem erbracht. In einem zweiten Verfahren hat die Bank einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Sicherung der Zahlungsverkehrskonten gestellt. Dieser Antrag wurde vom zuständigen Gericht in Frankfurt zurückgewiesen. Durch das Ergebnis des ersten Verfahrens wurde die Sicherung der Zahlungsverkehrskonten auch ohne einen Erfolg in diesem zweiten Verfahren sichergestellt. Sonstiges Mindestens jährlich erfolgen umfangreiche Analysen sowie eine Überprüfung der eingesetzten Methoden und Verfahren zur Risikomessung; ggf. wird angemessen adjustiert. Zur umfassenden Information der Geschäftsleitung, zum Monitoring und zur Steuerung der Risiken werden täglich bzw. zu bestimmten Stichtagen - oder ad hoc - verschiedene Auswertungen und Reports erstellt. Ferner hat die Bank zur Minderung und Abwehr möglicher Risiken unterschiedliche Sicherungsvorkehrungen getroffen, wie z.B. die kontinuierliche Optimierung aller organisatorischen und technischen Vorkehrungen sowie eine gelebte Risikokultur. Insbesondere hält die Bank gemäß ihrer schriftlich fixierten Ordnung ihre Prozesse und Arbeitsanweisungen stets auf einem aktuellen Stand. Weiterhin werden durch das Vier-Augen-Prinzip, die Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie deren Schulung operationelle Risiken minimiert. Zusätzlich hat die Bank in den vergangenen Geschäftsjahren weitere Risikodeckungsmassen (Rücklagen gemäß §§340f und g HGB) gebildet, um unvorhersehbare Risiken abfedern zu können. Regulatorische Neuerungen haben auch in 2023 verschiedene Handlungsbedarfe nach sich gezogen. So haben wir insbesondere die vollständige Umstellung unserer Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive zum 1. Januar 2023 vorgenommen. Ab dem Meldestichtag 31. Dezember 2023 erfolgen die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationsverordnung durchgehend auf Basis der neuen Ansätze. Im nachfolgenden Prognose- und Chancenbericht gehen wir davon aus, dass keine EU-Sanktionen gegen die Bank erlassen werden und sich die Bank nach wir vor auf das zinstragende Geschäft ausrichtet. Sollte die Bank jedoch wider Erwarten sanktioniert werden, steht ausreichend Risikodeckungspotential zur Verfügung, um etwaige eintretende Verluste verkraften und alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Prognose- und Chancenbericht Das abgelaufene Geschäftsjahr spiegelt die Geschäftstätigkeit der Bank in einem durch Sanktionen belasteten Umfeld wider. Der Zinsüberschuss blieb deutlich hinter dem Vorjahr zurück, wird sich nach unserer Erwartung im Geschäftsjahr 2024 aber nicht weiter verringern. Auch der Provisionsüberschuss verringerte sich im Vorjahresvergleich deutlich, wobei wir erwarten, dieses verminderte Niveau im Geschäftsjahr 2024 halten zu können. Unverändert ergaben sich Probleme in der Abwicklung des nationalen Zahlungsverkehrs. So lehnen diverse deutsche Banken aufgrund der Angst vor US-Sanktionen und aufgrund des mit diesen Zahlungen verbundenen hohen administrativen Aufwands die Weiterleitung bzw. Entgegennahme von Zahlungen mit "Iran-Bezug" ab. Durch unsere komfortable Kapitalausstattung sind wir in der Lage, das mittelfristige Kreditgeschäft weiter planmäßig auszubauen. Aufgrund unserer umsichtigen Geschäftspolitik in den letzten Jahren können wir auf Rücklagen (§§ 340 f und g HGB) sowie auf eine angemessene Risikovorsorge zurückgreifen, die mögliche Ertragseinbußen in wirtschaftlich schwierigen Jahren kompensieren können. Als integraler Teil des internationalen BMI-Netzwerkes sowie durch unser Personal mit teilweise langjähriger Erfahrung und hohen Fachkompetenzen sind wir in der Lage, die Bedürfnisse des Marktes frühzeitig zu erkennen, flexibel zu agieren und unseren Kunden passende Lösungen anzubieten. Die dazu erforderlichen Produkte und Dienstleistungen können wir zur Verfügung stellen. An der innovativen Weiterentwicklung der Qualität unseres Dienstleistungsangebotes arbeiten wir fortlaufend. Trotz der Überwindung der weltweiten Corona-Krise sind die Lieferketten nach wie vor noch nicht vollständig wiederhergestellt. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bringt aus rein wirtschaftlicher Sicht Knappheiten in den Bereichen Energie und Ernährung mit sich, die zu deutlichen Preissprüngen geführt und zu einer deutlichen Inflation beigetragen haben. Insbesondere der Kriegsverlauf und dessen weitere Auswirkungen lassen sich derzeit in ihrer Schwere noch nicht abschätzen und fordern Politik und Wirtschaft gleichermaßen. Unsere Prognose steht daher unter der Annahme, dass keine weiteren Eskalationen eintreten. Derzeit ist es noch nicht absehbar, wann sich die Lage wieder etwas entspannen wird. Die finanziellen Auswirkungen des Krieges auf unsere Bank waren bislang nur von minimalem Einfluss. Wir sehen hier auch weiterhin kein unmittelbares Gefährdungspotential. Im Rahmen unserer konservativen Risikopolitik haben wir insbesondere unsere Länder-Risikovorsorge auch nach konservativen Maßstäben hinreichend dotiert. Hierdurch tragen wir möglichen, derzeit jedoch nicht absehbaren zukünftigen Risiken Rechnung. Die größten Chancen im Hinblick auf die vor uns liegenden Geschäftsjahre würden sich aus der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung im Iran ergeben. Die Wiederaufnahme der aktuell ruhenden Verhandlungen zum JCPOA halten wir für aus heutiger Sicht für unwahrscheinlich. Eine große Chance sowohl für den Iran als auch für die Bank besteht darin, dass sich die Parteien des Atomabkommens in anderer Form einigen und dass der Iran Bestrebungen erkennen lässt, die FATF-Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen. Dies würde voraussichtlich zu einer sukzessiven Aufhebung von Sanktionen führen und könnte dem Iran zu einem deutlichen Wirtschaftswachstum verhelfen. Für die Bank sind in diesem Fall positive Auswirkungen auf ihre wesentlichen und ertragreichen Kerngeschäftsfelder, insbesondere auf das Geschäft mit Akkreditiven, auf den Zahlungsverkehr, den Devisenhandel und das Kredit- und Zinsgeschäft zu erwarten. Das genannte Szenario erscheint jedoch mittelfristig eher unwahrscheinlich. Unsere Planungen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigen sowohl die gestiegenen Zinsen als auch die steigenden Preise. Sie gründen sich auf einer Fortschreibung der Geschäftsentwicklung unter Verwendung konservativer Planannahmen und ohne weitere Eskalationen im Russland - Ukraine Konflikt. Auf Basis der unseren Planungen zugrundeliegenden Prognosen, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem moderaten Wachstum im mittel- und langfristigen Kreditgeschäft. Entsprechend sollte unser Zinsüberschuss moderat steigen. Im Provisionsüberschuss gehen wir von einem in etwa gleichbleibendes Ergebnis aus. Der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 3.161. Für das Jahr 2024 erwarten wir unseren Jahresüberschuss in Übereinstimmung mit unserer mittelfristigen Planrechnung wiederum im einstelligen Millionenbereich.
Hamburg, 26. März 2024 Bank Melli Iran, Hamburg Mehran Dehghan Christian Ferchland BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bank Melli Iran, Zweigniederlassung Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bank Melli Iran, Zweigniederlassung Hamburg (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Gensingen, den 28.03.2024 App
Audit GmbH
Jürgen App, Wirtschaftsprüfer Ronald Messerschmidt, Wirtschaftsprüfer |
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