GGS - Geörg Green-Tech-Systems GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Geörg seit 11.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Geörg | 60.00% |
Ruth Geörg | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GGS GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010I. Grundsätzliche Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Firma GGS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesells haften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde im Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst. II. Grundsätze der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird eine pauschale Wertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bewertet. Rückstellungen sind nach den Grundsätzen des § 249 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i. V. m. § 252 bis 255 HGB. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Die Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalters sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: - ein Rechnungszins von 5,15% p.a. gem. § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren. - ein Rententrend in Höhe von 1,75% p.a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. - Flukuationswahrscheinlichen in Höhe von 0,00% p.a. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck. Bei der Pensionsrückstellung wurde von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund der geänderten Rückstellungsbewertung 5.964,00 € zugeführt. Bis 2024 werden weitere 83.492,00 € zugeführt. Der verbleibende Zuführungsbetrag führt nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung, da im Betriebsvermögen ausreichende stille Reserven vorhanden sind und eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Rückstellungen für Abschlusskosten, Aufbewahrung und Gewährleistungen. 2. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Alleinige Geschäftsführerin ist Frau Sabine Walch-Geörg, Saarbrücken. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bewegen sich im für die Unternehmensgröße üblichen Rahmen.
Saarbrücken-Klarenthal, den 31. Mai 2011 Sabine Walch-Geörg sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2011 festgestellt. |
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