G.E.S.A. GmbHLiquidiert

36460 Krayenberggemeinde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505654
Eingetragen
21.7.2010
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von FertigteilbautenAllgemeine Gebäudereinigung
Gegenstand
Durchführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Maksim Miller
seit 24.10.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

G.E.S.A. GmbH

Dorndorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.04.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 44.281,00
I. Sachanlagen 44.281,00
B. Umlaufvermögen 44.951,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.067,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.883,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.232,26

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 6.677,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 18.322,29
B. Rückstellungen 2.805,78
C. Verbindlichkeiten 79.748,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 79.748,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.232,26

Anhang

zum 31.12.2010
der Firma
G. E. S. A. GmbH, Schulstraße 4, 36460 Dorndorf OT Dietlas

Buchführungsverpflichtung:

Das Unternehmen ist Kraft Rechtsform nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet ( § 238 HGB ).

Dabei sind die Vorschriften bei der Aufstellung von Betriebsvermögensvergleichen nach § 5 EStG zu beachten.

Das Unternehmen unterliegt nach § 1 KStG der Körperschaftsteuer und nach § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer.

Das Unternehmen erbringt nach § 1 UStG steuerbare Umsätze nach den §§ 16 bis 18 UStG.

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften:

Der Jahresabschluss der Firma G. E. S. A. GmbH wurde unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften bezüglich der Buchführungsverpflichtungen nach den §§ 238 ff. HGB aufgestellt.

Dabei wurden die sich aus anderen Gesetzen ergebenen Aufzeichnungs- und Buchführungsverpflichtungen berücksichtigt.

Anwendungen fanden die Bewertungsvorschriften des HGB gemäß der §§ 232 ff. HGB sowie der Maßgeblichkeit nach § 5 EStG.

Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach den Vorschriften des § 266 HGB.

Anwendungen finden weiterhin die Bestimmungen des Bilanzierungsrichtliniengesetzes in Bezug auf Form und Inhalt des Jahresabschlusses.

Zum Bilanzierungsstichtag bereits im Betriebsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert.

Bei den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens wurde die Bewertung nach § 255 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 6 EStG vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet.

Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn der Einzelposten 410,00 € übersteigt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt.

Verbindlichkeiten sind zum Bilanzierungsstichtag mit ihrem Nennwert nach § 12 Bewertungsgesetz unter Beachtung der §§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis 150,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bilanzierung erfolgt vor Ergebnisverwendung.

Angaben zur Bilanz:

Anlagevermögen

Der Buchwert des Anlagevermögens betrug per 31.12.2010   44.281,00 €

Forderungen

Die zum 31.12.2010 bilanzierten Forderungen aus erbrachten Lieferungen und Leistungen betragen    27.274,52 €.
Nicht werthaltige Forderungen sind nicht vorhanden.


Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände wurden in Höhe von 2.779,64 €  bilanziert.
  

USt-Forderungen
2.704,64
Steuerüberzahlungen
0,00
Sonstige Forderungen
75,00
 
2.779,64



Rückstellungen

Rückstellungen wurden im Rahmen steuerrechtlich zulässiger Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB  i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. H. v. 2.805,78 € gebildet.

Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 2010      1.030,00
Sonstige Rückstellungen          1.775,78
            2.805,78


Verbindlichkeiten

Die zum 31.12.2010 bilanzierten Verbindlichkeiten aus erbrachten Lieferungen und Leistungen betragen  32.376,35 €.


Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse wurden in Höhe von 51.925,38 € erzielt.

Die planmäßigen linearen Abschreibungen auf die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens betragen im Wirtschaftsjahr 6.549,00 €.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 18.322,29 €, welcher auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen wird.


Zusätzliche Angaben

Sicherungsrechte nach § 285 Nr. 1b HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß          § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht.

Der Jahresabschluss ist nicht prüfungspflichtig.

Im Jahr 2010 wurden 1 Angestellte und 0 Aushilfen beschäftigt.

Rechtliche Grundlagen

Das Unternehmen ist im Handelsregister beim Amtsgericht Jena HRB 505654 ( letzte Eintragung am 21.07.2010 ) eingetragen.


Geschäftsführung und Vertretung

Gesellschafter der Firma ist Herr Maksim Miller, wohnhaft in Schulstraße 4, 36460 Dorndorf OT Dietlas
Die Geschäftsführung wird durch Herrn Maksim Miller ausgeübt.


Geschäftsjahr

Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.


Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 27.367,73 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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