Covi Control GmbH
Ingelheim am Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
69.956,00 |
89.622,00 |
| I. Sachanlagen |
69.956,00 |
89.622,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.194.150,24 |
1.933.270,64 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
904.720,14 |
136.514,82 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.607,56 |
8.908,95 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
289.430,10 |
1.796.755,82 |
| Aktiva |
1.264.106,24
|
2.022.892,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.117.390,78 |
1.369.293,58 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.283.168,58 |
519.592,81 |
| III. Jahresfehlbetrag |
178.277,80 |
-837.200,77 |
| B. Rückstellungen |
140.835,88 |
445.169,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
5.879,58 |
208.430,06 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
5.879,58 |
208.430,06 |
| Summe Passiva |
1.264.106,24 |
2.022.892,64 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Covi Control GmbH, Budenheimer Weg 33,
55262 Ingelheim, eingetragen beim Amtsgericht Mainz, HRB 50338 wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie
der ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit
im Anhang dargestellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB n.F. gegliedert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. Die Bewertungsmethoden
werden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderung aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der linearen Methode vorgenommen.
Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich
zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen
aktiviert. Hergestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden auf
Einzelkostenbasis zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge, soweit diese
für die Herstellung notwendig sind, bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen
nach der linearen und / oder degressiven Methode vorgenommen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren werden zu Anschaffungspreisen
einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet, die unter Beachtung
des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag
liegen.
Forderungen und sonstige Aktiva Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen
Aktiva erfolgt zu Nennwerten.
Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB werden nach den für Verbindlichkeiten
geltenden Grundsätzen unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
ausgewiesen. Die Risikoeinschätzung der Inanspruchnahme erfolgt auf der Grundlage
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.
Rückstellungen Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen
Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen.
Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert wegen dauernder Wertminderung
wurden bei den immateriellen Vermögensgegenständen, den Gegenständen des Sachanlagevermögens
und den Gegenständen des Finanzanlagevermögens in Höhe von jeweils TEUR 0,00 vorgenommen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB haben sich nach Schluss
des Geschäftsjahres keine ergeben.
Im Berichtsjahr hatte die Gesellschaft vier Angestellte, davon zwei Geschäftsführer.
Ingelheim, 14. April 2025
gez. Maximilian Seipel, Geschäftsführer Geschäftsführer
gez. David Timm
sonstige Berichtsbestandteile
Ingelheim, 14. April 2025
gez. Maximilian Seipel, Geschäftsführer Geschäftsführer
gez. David Timm
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2025 festgestellt.
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