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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilhelm Hettler seit 16.6.2008 | Geschäftsführer |
Verena Charlotte Burghard seit 18.6.2007 | Geschäftsführer |
Corinna Iris Burghard seit 18.6.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B.V. Abwicklungsgesellschaft mbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016A. Vorbemerkung Die Geschäftsführung der Burghard Vertriebs GmbH, Pforzheim hat am 1. Feburar 2010 beim Amtsgericht Pforzheim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom selben Tage bestellte das Amtsgericht Pforzheim Herrn Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstr. 2, 68219 Mannheim zum vorläufigen Insolvenzverwalter. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 1. Mai 2010 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Mannheim, bestellt. Aufgrund der Antragstellung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Geschäftsjahr 2010 mussten die dadurch ausgelösten Auswirkungen auf einzelne Vermögenspositionen und Schulden bereits im Jahresabschluss 2009 berücksichtigt werden, da die spätere Erkenntnis über die Zulässigkeit der Annahme der Unternehmensfortführung als sog. wertaufhellendes Ereignis bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 zu berücksichtigen ist. Der zusätzliche Abschreibungsbedarf führte zu außerordentlichen Aufwendungen. B. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a und 288 HGB werden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden, wie im Vorjahr, die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Dabei wurde ab dem Geschäftsjahr 2009 nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt die erforderlichen Wertansätze bei einer Auflösung der Gesellschaft. Mit Vertrag vom 1. Juli 2010 erfolgte der Verkauf des Geschäftsbetriebs. Der laufende Geschäftsbetrieb wurde damit stillgelegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Eigenkapital Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum 31. Dezember 2016 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 842.631,73, der entsprechend § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 222.953,29 (31.12.2015: € 222.953,29) ausgewiesen. E. Sonstige Angaben Geschäftsführung (bis 1. Februar 2010) Als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum bestellt: Frau Corinna Burghard, Geschäftsführerin Frau Verena Burghard, Geschäftsführerin Herr Wilhelm Hettler, Geschäftsführer Insolvenzverwalter Zum vorläufigen Insolvenzverwalter (2. Februar bis 30. April 2010) und zum Insolvenzverwalter (ab 1. Mai 2010) wurde Herr Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Mannheim bestellt. Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens - 1. Mai 2010 - geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§80 Abs. 1 InsO). Verfügungen des Schuldners nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Gegenstand der Insolvenzmasse sind unwirksam.
Pforzheim, den 16. Februar 2018 B.V. Abwicklungsgesellschaft mbH Pforzheim Marc Schmidt-Thieme, Rechtsanwalt - als Insolvenzverwalter - Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 26. Februar 2018 festgestellt und genehmigt. |
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