GreenHydro 2 Almosenberg GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eric Schuh seit 2.8.2023 | Prokura |
Michael Berthold seit 30.7.2018 | Prokura |
Thomas Richard Beier seit 2.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Wertheim | 51.08% |
| 38.94% | |
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 50.00% | |
| 46.00% | |
| 25.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Wertheim GmbHWertheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Allgemeine Wirtschaftslage Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe ging zurück, die meisten Dienstleistungsbereiche stützten die Wirtschaft Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (-0,1 %). Private und staatliche Konsumausgaben sanken, Ausrüstungsinvestitionen sendeten positive Signale Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen PKW-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Arbeitsmarkt zeigte sich weiterhin robust Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Staat verringerte Finanzierungsdefizit trotz weiterer staatlicher Maßnahmen erneut Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro. Das waren etwa 14 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2022 (96,9 Milliarden Euro). Vor allem der Bund konnte sein Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr erheblich verringern. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zum Beispiel für Tests und Impfstoffe. Daneben zahlte der Bund auch weniger Transfers an Länder und Sozialversicherungen, deren Finanzierungssalden sich dadurch verschlechterten. Die anhaltende finanzielle Belastung durch die große Zahl an Geflüchteten machte sich vor allem bei den gestiegenen Ausgaben der Gemeinden bemerkbar, die ebenso wie Bund und Länder das Jahr 2023 mit einem Defizit abschlossen. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen ergibt sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger war als in den drei vorangegangenen Jahren. Sie liegt auch unterhalb des europäischen Referenzwertes von 3 % aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der allerdings bis einschließlich 2023 ausgesetzt war. BIP im 4. Quartal 2023 nach bisherigen Erkenntnissen rückläufig zum Vorquartal Im aktuellen Ergebnis für das BIP 2023 ist eine erste sehr frühe Schätzung für das 4. Quartal 2023 enthalten. Diese basiert auf einer unvollständigeren Datenbasis als die reguläre Quartalsrechnung und ist daher mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Auch die ersten drei Quartale des Jahres 2023 wurden überarbeitet. Nach bisherigen Erkenntnissen ging das BIP im 4. Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal zurück, nachdem es im 3. Quartal stagnierte. Die reguläre Schnellschätzung für das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2023 wird das Statistische Bundesamt am 30. Januar 2024 veröffentlichen. Detaillierte Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgen am 23. Februar 2024. * Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 2. Allgemeine Branchenentwicklung Der Energieverbrauch in Deutschland erreichte 2023 eine Höhe von 10.735 Petajoule (PJ) beziehungsweise 366,3 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Das entspricht einem Rückgang um 8,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch fiel damit auf einen historischen Tiefststand, schreibt die AG Energiebilanzen in ihrem jetzt erschienenen Jahresbericht 2023. Erhebliche Bedeutung für den Rückgang des Energieverbrauchs hatten, so die AG Energiebilanzen in ihrem ausführlichen Bericht zur Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland, das anhaltend hohe Energiepreisniveau und die schwache wirtschaftliche Entwicklung. Zwar sanken die Einfuhrpreise für die wichtigsten Importenergien im Jahresverlauf, dennoch lagen die Preise weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021. Das hohe Preisniveau führte, so die AG Energiebilanzen, sowohl zu Investitionen in die Energieeffizienz und zu Energieträger-Substitutionen, war aber auch für Kürzungen energieintensiver Produktionen und damit für den Verbrauchsrückgang verantwortlich. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch 2023 nur um 6,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Gegenüber 2022 wuchs die Gesamtbevölkerung in Deutschland saldiert um 0,3 Millionen Menschen auf 84,7 Millionen Personen. Die gesamtwirtschaftliche Energieproduktivität hat sich 2023 nach Berechnungen der AG Energiebilanzen um 8,4 Prozent verbessert. Dieser Wert liegt signifikant über dem langjährigen Mittel des Zeitraumes 1990 bis 2022 in Höhe von 2,5 Prozent pro Jahr. Die Steigerung der Energieproduktivität hat nach Einschätzung der AG Energiebilanzen viele, sich überlagernde Ursachen. Maßgeblichen Einfluss hatten die preisbedingt hohen Energiekosten der Wirtschaft, Rückgänge bei der Produktion sowie die mildere Witterung. Die AG Energiebilanzen geht auf Grundlage vorläufiger Energiebilanzdaten davon aus, dass sich die energiebedingten CO 2-Emissionen im vergangenen Jahr um 11,8 Prozent verringert haben. Das entspräche einer Abnahme um rund 74 Millionen Tonnen (Mio. t). Im Bereich der Stromerzeugung kam es zu einem Rückgang der CO 2-Emissionen um etwa 23 Prozent oder 45 Mio. t. Neben einer geringeren Stromerzeugung sind für diese Entwicklung der größere Beitrag der Erneuerbaren sowie Rückgänge bei der Verstromung von Kohle verantwortlich. Im Verkehrssektor betrug die Minderung 1,3 Prozent beziehungsweise 2,2 Mio. t. Im Verarbeitenden Gewerbe kam es zu einer Verringerung der Emissionen um 7,2 Prozent oder etwa 6 Mio. t. Die CO 2-Emissionen der privaten Haushalte verringerten sich, vornehmlich aufgrund des Temperatureffekts und der Einsparbemühungen der Verbraucher, um 6,6 Mio. t. Das entspricht einer Minderung um 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 6,8 Prozent auf 3.822 PJ (130,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,6 Prozent zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 Prozent. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,8 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl ging dagegen um 7,3 Prozent zurück. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 18,6 Prozent. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 2,4 Prozent auf 2.655 PJ (90,6 Mio. t SKE). Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch die privaten Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr geringfügig weniger Erdgas eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich ebenfalls. Die milde Witterung hatte einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen infolge des hohen Preisniveaus zurück, schreibt die AG Energiebilanzen. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 18,5 Prozent auf 931 PJ (31,8 Mio. t SKE) ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um knapp 34 Prozent. Der Bedarf an Kohle und Koks in der Eisen- und Stahlindustrie verringerte sich dagegen nur relativ gering um 1,8 Prozent. 2023 lag der Primärenergieverbrauch von Braunkohle mit 895 PJ (30,5 Mio. t SKE) um gut 23 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um rund 23 Prozent. Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Damit deckte Braunkohle im vergangenen Jahr insgesamt 17 Prozent der inländischen Bruttostromerzeugung. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 erneut stark zurück, was auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen ist. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung. 2023 wurden 11,8 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wechselte Deutschland erstmals seit 2002 wieder zum Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 24 Prozent, die Importe stiegen dagegen um mehr als 40 Prozent an. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 3,1 Prozent auf 2.107 PJ (69,7 Mio. t SKE). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs um 7 Prozent auf 272,4 Mrd. kWh. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die höhere Stromproduktion von Windenergieanlagen an Land (plus 18,6 %). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 Prozent. Die Biomasse, auf die mehr als Hälfte des gesamten Primärenergieverbrauchs der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 2 Prozent hinter dem Vorjahreswert zurück. Im Energiemix für das Jahr 2023 kam es erneut zu Verschiebungen. Wichtigster Energieträger blieb das Mineralöl mit einem Anteil von 35,6 Prozent (Vorjahr: 35,1 %), gefolgt vom Erdgas mit 24,7 Prozent (Vorjahr: 23,3 %). Auf die Steinkohle entfiel ein Anteil von 8,7 Prozent (Vorjahr 9,8 %). Die Braunkohle verminderte ihren Anteil auf 8,3 Prozent (Vorjahr: 10,0 %). Der Beitrag der Kernenergie lag bei 0,7 Prozent (Vorjahr: 3,2 %). Die erneuerbaren Energien weiteten ihren Anteil am gesamten Energieverbrauch auf 19,6 Prozent (Vorjahr: 17,5) aus. Die inländische Energiegewinnung verzeichnete 2023 einen Rückgang um 6,7 Prozent auf 3.435 PJ (117,3 Mio. t SKE). Die Gewinnung von Erdgas sank um 10,6 Prozent, die von Erdöl um 5,0 Prozent. Die den heimischen Energiequellen zugerechneten Erneuerbaren verzeichneten dagegen einen Zuwachs um 3,2 Prozent. Bei der Braunkohle kam es zu einem Rückgang der Gewinnung um rund 23 Prozent. Steinkohle wird seit Ende 2018 in Deutschland nicht mehr gefördert. Insgesamt konnte die Energiegewinnung aus heimischen Ressourcen 32 Prozent des Gesamtverbrauchs decken. Wichtigste heimische Energiequelle sind inzwischen die Erneuerbaren mit einem Anteil von 61,4 Prozent (Vorjahr 55,5 Prozent). Es folgt die Braunkohle mit 26,7 Prozent (Vorjahr 32,4 Prozent). * Quelle: https://ag-energiebilanzen.de/energieverbrauch-faellt-kraeftig-weiterer-ausbau-der-erneuerbaren/https://ag-energiebilanzen.de/energieverbrauch-faellt-2022-auf-niedrigsten-stand-seit-der-wiedervereinigung/ 3. Ertragslage der Stadtwerke Wertheim GmbH Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Erbringung energienaher Dienstleistungen, insbesondere im Gebiet der Stadt Wertheim mit ihren Ortschaften und der Marktgemeinde Kreuzwertheim mit ihren Ortschaften. Neben der Energieversorgung baut die Stadtwerke Wertheim GmbH kontinuierlich das Glasfasernetz in Wertheim und den umliegenden Ortschaften für Privat- und Geschäftskunden aus. Die Ertragslage der Stadtwerke Wertheim GmbH unterliegt durch das breite Aufgabenfeld und der hieraus resultierenden geringen Abhängigkeit von einer Energiesparte nur kleinen Schwankungen, die von Faktoren wie Wetter und allgemeiner Wirtschaftslage beeinflusst werden kann. Die Branchenvielfalt der belieferten Industriebetriebe stützt diese Ertragsstabilität zusätzlich. Im Wirtschaftsjahr 2023 sanken die durchschnittlichen Day-ahead-Großhandelsstrompreise deutlich auf 95,18 €/MWh, im Vergleich zu 235,45 €/MWH im Vorjahr. Beeinflusst wurden die Vorjahrespreise durch Russlands Angriffskrieg in der Ukraine, welcher die komplette europäische Wirtschaft prägte. Zum einen durch die Sanktionen gegen Russland, welch die G7-Staaten realisierten und zum anderen durch die Reduzierung der Gaslieferungen von Russland an Deutschland. Daraufhin geriet die deutsche Wirtschaft in eine Krise, was sich vor allem in stark gestiegenen Energiepreisen widerspiegelte. Aufgrund der Energiekrise und dem Risiko in eine Gasmangellage zu geraten, wurden Betriebe und die Bevölkerung durch die Politik aufgefordert Energie einzusparen. Ebenso zeigen klimapolitische Ziele und Maßnahmen zur Einsparung von CO 2 -Emmissionen ihre Wirkung, was sich auch bei der Stadtwerke Wertheim GmbH in den betreffenden Sparten zeigt. Durch die explosiven angestiegenen Energiepreise führte die Bundesregierung einen Energiepreisbremse ein und deckelte die Preise der Verbraucher für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunden, für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde sowie für Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Energieverbraucher wurden durch den Preisdeckel von der Bundesregierung finanziell unterstützt und die Energieversorger haben den übersteigenden Betrag Ihres Lieferpreises von der Bundesregierung erhalten. Die Umsatzerlöse der Sparte Stromnetz erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr. Der Materialaufwand steigt korrespondierend. Wie im Vorjahr wurden längst überfällige Instandhaltungsmaßnahmen des Stromnetzes durchgeführt. Weiter beeinflusst die Mehr- und Mindermengenabrechnung durch Periodenverschiebungen das Ergebnis negativ. Die Ergebnisbeiträge der Sparten Stromnetz und Gasnetz verringern sich durch die geringeren Durchleitungsmengen und können somit nicht die weiter steigenden Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber kompensieren, welche das Ergebnis belasten. Aufgrund der Energiekrise und den Marktpreisentwicklungen für Energie wurden die Vertriebspreise in der Sparte Strom deutlich angehoben, um die höheren Bezugskosten der Stromlieferungen sowie die Erhöhung der Netzentgelte der Netzbetreiber zu kompensieren. Dies führt trotz eines Rückgangs der gelieferten Strommenge zu einer Erhöhung des Ergebnisbeitrages. In der Vertriebssparte Gas konnte ebenfalls durch Preisanpassungen der Ergebnisbeitrag im Vergleich zum Vorjahr trotz geringerer Durchleitungsmengen gesteigert werden. Eine Drohverlustrückstellung für das Jahr 2024 für die Vertriebssparten Strom und Gas wurde im Jahr 2023 ebenso berücksichtigt. Preisanpassungen in der Sparte Trinkwasser wurden im Wirtschaftsjahr 2023 nicht vorgenommen. Niedrigere Absatzmengen sowie höhere Materialaufwendungen tragen im Vergleich zum Vorjahr zu einem negativen Ergebnisbeitrag bei. Um der negativen Kostenentwicklung entgegenzuwirken wurden die Preise zum 01.01.2024 erhöht. In der Sparte Wärme ist auch im Jahr 2023 ein Mengenrückgang aufgrund von Einsparungen der Haushaltskunden zu verzeichnen. Jedoch führen Preisanpassungen im Jahr 2023 zu einer deutlichen Umsatzsteigerung, was den Ergebnisbeitrag positiv beeinflusst. Der Messstellenbetrieb erhöht gegenüber dem Vorjahr seinen negativen Ertragsanteil trotz Preisanpassungen. Wie auch in den Vorjahren belasten die hohen turnusmäßig anfallenden Wechselkosten das Ergebnis. Fortwährend rechnet die Stadtwerke Wertheim GmbH, bedingt durch die staatlichen Auflagen und Reglementierungen, dass der Messstellenbetrieb voraussichtlich keinen ansprechenden positiven Ergebnisanteil erwirtschaften wird. Er dient der Sicherung der Kundenkontakte bzw. der Verhinderung der Kontakte von Kunden mit anderen Lieferanten, die über den Messstellenbetrieb ihr Vertriebsprodukt vertreiben wollen. Mit der Sparte Glasfaser setzt die Stadtwerke Wertheim GmbH erstmals im Jahr 2020 auf die schnellste verfügbare Internettechnologie. Das Glasfasergeschäft entwickelt sich im Geschäftsjahr 2023 erfreulich und leistet einen positiven Ergebnisbeitrag für die Stadtwerke Wertheim GmbH. Passende Tarife und Dienstleistungen für Geschäftskunden durch Standortvernetzung waren sehr gefragt. Die unfertigen Arbeiten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass über den Jahreswechsel 2023/2024 verschiedene größere Dienstleistungsarbeiten noch nicht abgeschlossen waren. Der steigende Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr lässt sich im Wesentlichen auf die Tarifanpassungen zurückführen. Im Jahr 2023 erhalten alle Tarifbeschäftigten mehr Entgelt als im Jahr 2022. Die Gehälter werden unter der Nutzung des Inflationsausgleichsgeldes für den Zeitraum Januar 2023 bis Februar 2024 gesteigert. Dazu wird zunächst für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 eine Zahlung von 1.240,00 Euro netto pro Arbeitnehmer sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Zahlung von 220,00 Euro netto pro Arbeitnehmer ausgezahlt. Von diesem Betrag fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Ab März 2024 gibt es dann eine Tariferhöhung von 200,00 Euro plus 5,5 % auf die Tabelle des Tarifvertrages. Im Schnitt ist dies eine Tariferhöhung von 11,5 %. Die Abschreibungen sind entsprechend des höheren Investitionsvolumens der letzten Jahre um 107 T€ gestiegen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 sind Zugänge von Anlagen im Bau in Höhe von 7.488 T€ zu verzeichnen, was zu einem größeren Abschreibungsvolumen im Jahr 2024 führt. Der Trend zu geleasten Fahrzeugen sowie der immer weiter anhaltende digitale Fortschritt und die anspruchsvollen Anforderungen an die Sicherheit der EDV-Systeme der kritischen Infrastruktur lassen die Kosten jährlich steigen. Ebenso investiert die Stadtwerke Wertheim GmbH stetig in das zertifizierte Umweltmanagementsystem, was hohe anhaltende Ausgaben birgt, die jedoch Maßnahmen mit sich bringen, welche sich positiv auf die Umwelt auswirken sowie langfristig zu strategischen Unternehmensvorteilen führen. Das Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch die Neuaufnahme von Krediten und der steigenden Zinsen im Geschäftsjahr 2023 ergebnismindernd entwickelt. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 4.523.137,23 € (Vj. 2.701.382,53 €) ist gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsbetrag in Höhe von 2.281 T€ (Vj. 1.754 T€) an die Städtische Holding Wertheim GmbH, Wertheim, in Höhe von 590 T€ (Vj. 754 T€) an die Thüga AG, München, sowie an die Bayernwerk AG, Regensburg, in Höhe von 151 T€ (Vj. 194 T€) abzuführen. Die Minderheitsgesellschafter haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oberhalb der vertraglich fixierten Mindestausgleichszahlung. Zur Stärkung des Eigenkapitals wird darüber hinaus eine Gewinnrücklage in Höhe von 1.500 T€ gebildet. Gegenüber dem Erfolgsplan 2023 weist die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 folgende Abweichungen auf: Ergebnisentwicklung
Neben den Umsatzerlösen und dem Jahresüberschuss werden als Leistungsindikatoren die abgesetzte Energie- und Wassermenge herangezogen. a) Stromversorgung Das Ergebnis in der Stromversorgung beläuft sich gem. Tätigkeitsabschluss im laufenden Jahr auf 1.994 T€ (Vj. 552 T€). Folgende Mengenentwicklung führte zum Betriebsergebnis: Stromversorgung
Die Gesamterlöse der Sparte Strom betragen im Wirtschaftsjahr 44.607 T€ (Vj. 34.874 T€). Hierin sind 23.452 T€ (Vj. 22.623 T€) Erlöse des Netzbetriebes enthalten. Die niedrigeren Durchleitungsmengen im Vertrieb wie auch im gesamten Netzgebiet resultieren aus den Einspareffekten, die sich aus der Energiekrise im Geschäftsjahr 2022 entwickelt haben und im Geschäftsjahr 2023 durch die schwache Wirtschaft weiter anhalten. b) Gasversorgung Das Ergebnis in der Gasversorgung beläuft sich gem. Tätigkeitsabschluss im laufenden Jahr auf 2.477 T€ (Vj. 1.841 T€). Gasversorgung
In der Gasversorgung spiegelt sich ebenfalls die Verringerung der Durchleitungsmengen in der anhaltenden schwachen Wirtschaft wider. Der teure Energiepreis sorgt für Einsparungen im Geschäfts- und Privatkundenbereich. Zusätzlich sorgen milde Winter für weniger Heizbedarf bei den Haushaltskunden. Das verbesserte Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Tarifanpassungen und der Neukundengewinnung. c) Wasserversorgung Das Ergebnis in der Trinkwasserversorgung beläuft sich im laufenden Jahr auf -426 T€ (Vj. 137 T€). Neben Mengeneffekten sind höhere Materialaufwendungen Hintergrund der Verschlechterung des Ergebnisses. Die Mengenentwicklung stellt sich wie folgt dar: Wasserversorgung
Das Jahr 2023 war in Deutschland das wärmste seit Messbeginn 1881. Der Klimawandel schreitet ungebremst voran. Weltweit war 2023 ein neues Rekordjahr in Sachen Temperatur. Nach einer Reihe von deutlich zu trockenen Jahren wurde im Jahr 2023 die sechst höchste Niederschlagssumme beobachtet. Ebenso hält der langfristige Trend des sinkenden Wasserverbrauchs weiter an, ähnlich wie die Statistik zur Entwicklung des Wasserverbrauchs pro Einwohner und Tag in Deutschland von "Statista" zeigt. Gründe für die sinkenden Wasserverbräuche sind unter anderem Wassersparmaßnahmen der Privathaushalte, demografischer Wandel oder auch der technische Fortschritt von Haushaltsmaschinen. Ebenso stehen die Wassersparmaßnahmen im Industriebereich unter dem Gesichtspunkt von Nachhaltigkeitsaspekten im Vordergrund. Technologien wie Kreislaufsysteme und Regenwassernutzungen finden immer mehr Anwender. d) Wärmeversorgung Das Ergebnis der Wärmeversorgung beträgt im laufenden Geschäftsjahr 367 T€ (Vj. 305 T€). Wärmeversorgung
Die Mengenentwicklung in der Wärmeversorgung ist sehr stark witterungsabhängig, eine konstante Grundabnahme ist nur durch die ganzjährig zur Verfügung gestellte Energie für Warmwasser gewährleistet. Weiter zeigen sich auch in der Wärmesparte Einspareffekte durch mildere Winter. e) Messstellenbetrieb/Glasfaser/Nebengeschäfte - Betriebsführungen Unter dem Betriebszweig Nebengeschäft sind die Dienstleistungen für Kunden außerhalb der Energielieferungen und Netzentgelte zusammengefasst. Ebenfalls wurde die Sparte des Messstellenbetriebes sowie die Sparte Glasfaser, welche sich weiterhin im Aufbau befindet, hier miterfasst. Der Betriebszweig erwirtschaftet ein Ergebnis in Höhe von 111 T€ (Vj. -134 T€). Die Verbesserung des Ergebnisses resultiert insbesondere aus dem Bereich Dienstleistungen. 4. Personalbericht
5. Vermögens- und Finanzlage Rund 10,4 Mio. € hat die Stadtwerke Wertheim GmbH in Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen über alle Sparten hinweg investiert. Schwerpunkt der Investitionsprojekte waren:
Auf die einzelnen Betriebszweige entfielen für die Sachinvestitionen:
Aus laufender Geschäftstätigkeit wurde ein Cashflow von 6.234 T€ (Vj. 11.078 T€) erzielt. Hintergrund des Rückgangs ist insbesondere der Anstieg der Forderungen in Höhe von 7.074 T€. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit von -10.302 T€ (Vj. -5.399 T€) betrifft insbesondere Investitionen in Sachanlagevermögen. In Verbindung mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von -218 T€ (VJ. 564 T€), welcher insbesondere aufgrund geringerer Darlehensaufnahmen (3.540 T€, Vj. 4.078 T€) geringer ausfällt als im Vorjahr, verringert sich der Finanzmittelfonds um 4.286 T€ auf -3.872 T€ (Vj. 415 T€). Darüber hinaus besteht ein Kontokorrentkredit bei der Stadt Wertheim im Rahmen der Verbundkasse in Höhe von 9.500 T€, welcher zum Stichtag in Höhe von 4.588 T€ genutzt wurde. Das Unternehmen war daher während des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Bilanzsumme liegt mit 77.924 T€ um 14.607 T€ über dem Volumen des Vorjahres (63.317 T€). Insgesamt bleiben die Bilanzrelationen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 68,90 % (Vj. 73,38 %). Der Anlagendeckungsgrad II liegt bei 86,93 % (Vj. 91,66 %). Der Leistungsindikator Eigenkapitalquote vermindert sich auf 28,28 % (Vj. 32,44 %). Unter Berücksichtigung der Eigenkapital ähnlichen Bilanzpositionen, wie Sonderposten mit Rücklageanteil und empfangene Ertragszuschüsse, beträgt die Eigenkapitalquote 36,79 % (Vj. 42,73 %). 6. Risikomanagement Seit Oktober 2003 ist bei der Stadtwerke Wertheim GmbH das Risikomanagementsystem als Bestandteil der Unternehmensplanung implementiert, um für erkennbare Risiken aber auch Chancen frühzeitig gewappnet zu sein und diese besser bewerten zu können. Das Risikomanagement umfasst alle Betriebszweige. Die Richtlinie zur Risiko-Berichterstattung wird kontinuierlich überprüft. Dabei werden der Risikosachverhalt, das Schadenspotenzial und die Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt und bei späteren Änderungen angepasst. Im Geschäftsjahr 2015 haben die Führungskräfte des Unternehmens die Überarbeitung des Risikomanagements intensiviert. In mehreren Sitzungen wurden einzelne Risiken einer neuen Betrachtung unterzogen und in das Risikohandbuch übernommen. Auch neu erkannte Risiken wurden aufgenommen. Zusätzlich wurde für das Thema "Energievertrieb und -beschaffung" im Geschäftsjahr 2014 ein separates Risikohandbuch in Zusammenarbeit mit der Thüga AG entwickelt und nach Zustimmung des Aufsichtsrates im September 2014 eingeführt. Ergänzend hierzu wurde in Zusammenarbeit mit der Syneco GmbH alle Risiken aus Beschaffung und Vertrieb neu analysiert und bewertet. Die Abstimmung über den Einsatz des Risikohandbuches für Energievertrieb und -beschaffung fand in der AR-Sitzung im Juli 2018 einstimmigen Zuspruch und wurde im Dezember durch die erste Sitzung des Risikokomitees im Unternehmen eingeführt. Auch der nach wie vor hohe bürokratische Aufwand zur Umsetzung der energiewirtschaftlichen Vorgaben der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur stellen die Versorgungsunternehmen vor große Herausforderungen. Vorgaben zu den Netzkosten und zunehmender Wettbewerb könnten zu Kunden- und Margenverlusten in der Strom- und Gasversorgung führen, was ebenfalls zu einer geringeren Gewinnabführung an die Muttergesellschaft führen könnte. 7. Ausblick 2024 Der Wirtschaftsplan 2024 wurde im November 2023 vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Wertheim GmbH verabschiedet. Der Erfolgsplan weist einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung und Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter in Höhe von 1.685 T€ aus, wobei 742 T€ auf die Minderheitsgesellschafter und 943 T€ auf die Städtische Holding Wertheim GmbH als Gewinnanteil entfallen. Der ausgewiesene Gewinnanteil an die Minderheitsgesellschafter entspricht dem Mindestgewinnanteil gem. Konsortialvertrag. Der Vermögensplan 2024 weist ein Investitionsvolumen von 15,9 Mio. € aus, das um 5.462 T€ über dem Investitionsvolumen des Wirtschaftsjahres 2023 liegt. Des Weiteren betragen die Planwerte für das Geschäftsjahr 2024 für Umsatzerlöse 71.572 T€, Strommenge in Höhe von 363.247 MWh und Gasmenge in Höhe von 534.244 MWh.
Die Gesetzgeber in Brüssel und in Berlin schaffen stetig neue Gesetze und Verordnungen, die auch gravierende Auswirkungen auf die Energiebranche haben und mit hohem bürokratischem und personellem Aufwand umgesetzt werden müssen. Die Tatsache, dass die Gesetze zumeist in relativ kurzen Zeitabständen geändert werden und dabei stetig an Komplexität gewinnen, erschwert den Umgang mit diesen Vorschriften erheblich. Als energiepolitisches Umfeld und maßgebende Rechtsvorschriften gelten aktuell: Das unternehmerische Handeln in Deutschland wird im Energiebereich maßgeblich von energie- und klimapolitischen sowie energierechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung beeinflusst. Diese sind sowohl europäischen als auch nationalen Ursprungs. Wesentliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sowie Gesetze und Verordnungen mit Bedeutung für die Stadtwerke Wertheim GmbH werden nachfolgend dargestellt: Energie- und Klimapolitik in Europa Die wesentliche Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik wird weiterhin durch die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" vorgegeben, die im Jahr 2015 vorgestellt wurde. [Quelle: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie https://ec.europa.eu/energy/topics/energy-strategy/energy-union_de]. Die Konkretisierung dieses Rahmens ist durch den am 11. Dezember 2019 vorgestellten "Green Deal" erfolgt. Wesentliche Ziele des Green Deals sind der Wegfall der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. [Quelle: EU Green Deal https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de]. Die Gesetze des im Juli und Dezember 2021 von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpaketes "Fit for 55" sind zum Teil bereits in Kraft getreten oder wurden bis auf wenige Ausnahmen Ende 2023 zumindest politisch abgeschlossen. [Quelle: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/package-fit-for-55]. Ziel des Paketes ist es, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Viele dieser Gesetze werden bis Sommer 2024 in Kraft treten. Im Jahr 2023 wurde ausgelöst durch den Ukraine-Krieg ein Änderungsgesetz zum europäischen Strommarktdesign gestartet. Auch dieses Gesetz wurde in den Trilogen im Dezember 2023 verabschiedet und wird bis Sommer 2024 in Kraft treten. Schwerpunkte der Diskussion sind Stromlieferverträge mit Power Purchase Agreements (PPA), die zukünftigen Fördermechanismen über Contracts for Difference (CFD) und die Mechanismen für Strompreise in Krisenzeiten. Des Weiteren werden die Regeln zum Kundenschutz erweitert. Insgesamt sollen durch den Green Deal Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 1.000 Milliarden Euro angestoßen werden. Energie- und Klimapolitik in Deutschland Die wesentliche Ausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung [Quelle: Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (2021); https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800] sowie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang 2022 vorgestellten "Eröffnungsbilanz Klimaschutz". [Quelle: BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220111_eroeffnungsbilanz_klimaschutz.pdf?__blob=publicationFile]. Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Nachdem das Jahr 2022 im Zuge des Krieges in der Ukraine energiepolitisch auf die Krisenbewältigung und die Sicherung der deutschen Energieversorgung ausgerichtet war, haben sich die Bundesregierung und der Gesetzgeber im Jahr 2023 wieder stärker auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten energie- und klimapolitischen Maßnahmen konzentriert. Zu nennen sind hier insbesondere die Bereiche Wärmeversorgung mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze [Quelle: GEG: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html, WPG: wpg-bgbl.pdf (bund.de)], der Wasserstoffhochlauf [Quellen: 1. Novelle: Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Bundesgesetzblatt und 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die allerdings erst 2024 verabschiedet wird], der Neustart der Digitalisierung der Energiewende [Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/133/VO.html], Klimaschutz bzw. -anpassung [Quelle: Klimaanpassungsgesetz (KAnG): Bundesgesetzblatt Teil I - Bundes-Klimaanpassungsgesetz - Bundesgesetzblatt und noch laufendes Verfahren zum 2. Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes: Bundesregierung beschließt aktualisiertes Klimaschutzgesetz | Bundesregierung] sowie der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, der mit dem sogenannten Solarpaket I angestoßen, aber gesetzlich noch nicht abgeschlossen wurde. [Quelle: Solarpakete I: Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung]. Ferner wurde mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestärkt, wodurch die BNetzA künftig neue Kompetenzen zur Ausgestaltung des Regulierungsregimes für die Energienetze erhält. [Quelle: 1. EnWG-Novelle vgl. oben]. Zum Jahresende wurde zudem noch das sogenannte "Strompreispaket" politisch verabschiedet [Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-energieintensive-unternehmen-2235760] und teilweise bereits rechtlich umgesetzt. [Quelle: Haushaltsfinanzierunggesetz; Bundesgesetzblatt Teil I - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 - Bundesgesetzblatt] - hierdurch sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei den Strompreisen entlastet werden. In Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf den europäischen und deutschen Energiemarkt sind im Jahr 2023 die Preisbremsengesetze durch die Energieversorger umgesetzt worden. [Quelle: SPBG: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl122s2560.pdf%27%5D __bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2512.pdf%27%5D__1700478240085; GWPBG: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start =%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl122s2560.pdf%27%5D __bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2560.pdf%27%5D__1700478265485] und zudem noch einige Anpassungen an bestehenden Regelungen vorgenommen worden. Diese umfassen im Wesentlichen: - Änderungen der Preisbremsengesetze, um Regelungslücken zu schließen. [Quelle: SPBG: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/110/VO.html; EWPBG] Die ursprünglich angedachte Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ins Jahr 2024 wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 nicht umgesetzt, weshalb die Preisbremsen zum Ende 2023 ausgelaufen sind. - Eine Verlängerung des Gasspeichergesetzes bis zum April 2027, wodurch u. a. auch die Gasspeicherumlage über einen längeren Zeitraum verteilt und damit geringer als bislang vorgesehen ausfallen kann. [Quelle: 2. EnWG-Novelle, läuft aktuell noch, kommt erst in Q1/2024]. - Eine Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes mit der Aufnahme weiterer Terminalstandorte sowie zu erbringenden Nachweispflichten für die spätere Umrüstung auf Wasserstoff bereits in der Genehmigungsphase. [Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/184/VO.html] - Die Beendigung des verringerten Umsatzsteuersatzes auf Gas und Wärme zum 29.2.2024. [Quelle: Wachstumschancengesetz; läuft aktuell noch und ist im Vermittlungsausschuss zw. Bund und Ländern] Wichtige in Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Europa und deren wesentliche Regelungsinhalte Energieeffizienzdirektive Die Energieeffizienzdirektive (RL EU 2023/1791) legt fest, dass der EU-Energieverbrauch bis 2030 im Vergleich zur Projektion aus dem Jahr 2020 für 2030 um 11,7 Prozent gesenkt werden soll. Im Jahr 2030 darf die EU max. 11.540 TWh Primärenergie und 9.106 TWh Endenergie verbrauchen. Jeder Mitgliedsstaat setzt sich ein eigenes Ziel, um zum Gesamtziel beizutragen. Das Prinzip "Energy Efficiency First" wurde verankert, damit Effizienzmaßnahmen bei allen politischen Maßnahmen und Investitionen mitgedacht werden. Die Direktive enthält Regelungen für die Dekarbonisierung des Fernwärmesektors. Lastenteilungsverordnung Die Lastenteilungsverordnung (VO EU 2023/857) [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0857] regelt die Reduktionsquoten der Emissionen pro Mitgliedsstaat bis zum Jahr 2030 in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäude, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft. Deutschland muss seine Emissionen in diesen Sektoren um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 senken. Erneuerbare Direktive Die Erneuerbare Direktive (RL EU 2023/2413) [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302413] legt einen stärkeren Pfad für die Erzeugung und Verwendung von erneuerbaren Energien fest. Das neue verpflichtende Ziel liegt bei 42,5 Prozent im Jahr 2030, verbunden mit der Absicht, 45 Prozent zu erreichen. Wichtige Maßnahmen, dieses Ziel zu erreichen, sind eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und konkrete Verwendungsziele in bestimmten Sektoren. Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (VO EU 2023/1804) [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1804] soll den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge beschleunigen. Hierin wird u. a. die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte sowohl für PKWs als auch LKWs für das Jahr 2030 definiert. Zusätzlich müssen alternative Kraftstoffe an öffentlich zugänglichen Tankstellen verfügbar sein, dies soll beispielsweise ab dem Jahr 2030 über Wasserstoff-Tankstellen an jedem städtischen Knotenpunkt möglich sein. European Sustainability Reporting Standards Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden am 31. Juli 2023 von der EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt verabschiedet (Del. VO EU 2023/2772). [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302772 ]. Die ESRS sind auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) das zentrale Regelwerk zur harmonisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Die - zunächst sektorunabhängigen - Standards konkretisieren die Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der CSRD. Die ESRS beinhalten zwei übergreifende Standards und zehn themenspezifische Standards, die das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeit umfassen (Umwelt, Soziales, Governance). Für die Gesellschaft kommen die ESRS erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 im Zuge der CSRD-Berichtspflicht zur Anwendung. Die ESRS wurden am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. EU-Taxonomie Im Bereich der EU-Taxonomie sind weitere für die Gesellschaft relevante Rechtsakte in Kraft getreten ("Umweltrechtsakt" und "Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts"). Der Umweltrechtsakt (Del. VO EU 2023/2486) [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302486] legt in den ersten vier Anhängen Wirtschaftstätigkeiten und technische Bewertungskriterien zur Bestimmung fest, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen leistet - nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme - und erhebliche Beeinträchtigungen der anderen Umweltziele vermeidet. Die Anhänge fünf bis sieben beinhalten Änderungen am "Disclosure Delegated Act" zur Taxonomie-Berichterstattung (Del. VO EU 2021/2178). Der delegierte Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts (Del. VO EU 2023/2485) [ Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302485] besteht aus insgesamt zwei Anhängen, die Änderungen am "Climate Delegated Act" (Del. VO EU 2021/2139) vornehmen. Die Anpassungen umfassen Änderungen technischer Bewertungskriterien bestehender Wirtschaftstätigkeiten und die Aufnahme neuer technischer Bewertungskriterien für zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten für die zwei klimabezogenen Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel). Der Umweltrechtsakt und der Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts wurden am 21. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für den Gesellschaft kommen die Änderungen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 im Zuge der Berichterstattung gemäß CSRD zur Anwendung. 8. Chancen und Risiken Der sich weiterentwickelnde Energiemarkt wird weiterhin einen hohen Druck und eine hohe Volatilität auf die Energiepreise erzeugen und es für die Stadtwerke Wertheim GmbH immer problematischer gestalten neue Kundensegmente zu erschließen. Die Stadtwerke Wertheim GmbH sieht die Marktvorteile in der Präsenz vor Ort und der damit verbundenen Kundennähe. Diese Faktoren nehmen bei der strategischen Zukunftsplanung einen immer größeren Anteil ein. Ferner ist die Versorgung über alle Sparten aus einer Hand ein erheblicher Marktvorteil gegenüber nicht örtlich ansässigen Versorgern. Auch diese Vorteile gilt es klar herauszustellen und am Markt positiv darzustellen. Ferner werden vermehrt neue Märkte in der Betriebsführung von Versorgungsnetzen erschlossen und gewinnbringend geführt, was zu einem sehr breiten Angebotsspektrum und somit zu einer Risikominderung führt. Mit Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Gasversorgung und Gaslieferungen an Kunden, die der Markt aber auch die politischen Entscheidungen mit sich bringen, stellt sich die Stadtwerke Wertheim GmbH breiter auf und versucht neue Substitutionsgüter wie Wasserstoff in ihr Portfolio zu integrieren. Hierfür wurde zusammen mit Partnern die Gesellschaft H2-Main-Tauber GmbH gegründet, die zunächst Machbarkeitsstudien für den Wasserstoffsektor in Auftrag gibt. Die Stadtwerke Wertheim GmbH ist vorrangig an der Produktion von grünem Wasserstoff in der Region Wertheim interessiert, bei der auch die entstehende Abwärme sinnvoll über Nahwärmenetze an Verbraucher verteilt werden kann. Zur Herstellung des grünen Wasserstoffes benötigt man Elektrizität aus erneuerbaren Energien Anlagen, welche ebenso von der Stadtwerke Wertheim GmbH je nach Größenordnung selbst gebaut oder mit einer Beteiligung an EEG-Projekten realisiert werden. Weiter gibt es viele potenzielle Themenfelder im Bereich des Wasserstoffes, die die Stadtwerke Wertheim GmbH in naher oder mittelfristiger Zukunft umsetzen möchte, wie zum Beispiel im Bereich des Fernverkehrs oder den Wasserstoff über das vorhandene Gasverteilnetz an die Endkunden zu liefern. Die Projektarbeiten dazu sind bereits weit vorangeschritten. Um die Kosten für den produzierten Wasserstoff möglichst gering zu halten und einen marktfähigen Wasserstoffpreis anbieten zu können, ist man auf Förderungen von Dritten angewiesen. Die Stadtwerke Wertheim GmbH bewirbt sich aktiv an allen Förderausschreibungen die bundes- und europaweit ausgeschrieben werden. Volatile Märkte bei der Energiebeschaffung haben gezeigt, wie wichtig eine risikoaverse Beschaffungsstrategie ist. Durch die langfristige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Wertheim GmbH konnten im Geschäftsjahr 2023 negative Folgen der aktuellen Energiekrise bezogen auf die Preis- und Kundenentwicklung abgewandt werden. Es ist zu beobachten, dass sich die Forderungsausfallquote erhöht. Es gilt weiterhin den Markt und die Preisentwicklung der Energiemärkte genaustens zu beobachten, um in den Folgejahren weiterhin marktgerechte Preise anbieten zu können. Die Stadtwerke Wertheim GmbH forcieren weiterhin den Ausbau der Sparte Glasfaser. Bis dato nicht oder schlecht angebundene Haushalte und Unternehmen werden als weiße Flecke bezeichnet. Die Stadtwerke Wertheim GmbH sieht hier zukünftiges Potenzial mit dem schnellsten Internet der Welt, gestützt durch staatliche Hilfen und Fördergelder, gute Ergebnisse zu erwirtschaften. Nicht nur die Leitungen und Hausanschlüsse sollen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Es werden auch Tarife für Geschäfts- und Privatkunden angeboten. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Umfeld der IT-Landschaften zwingen zur Analyse und geben sogleich die Chance einer Optimierung der immer komplexer werdenden Abläufe. So sind das Messstellenbetriebsgesetz und weitere Änderungen im rechtlichen Umfeld des Unternehmens eine Chance zur Kostenreduzierung. Im Geschäftsjahr 2022 wurde in Kooperation mit einem Partnerstadtwerk eine Zählerwechselgesellschaft Namens Energie- und Wasser-Service Main-Tauber GmbH gegründet, die ab dem Geschäftsjahr 2023 qualitativ und quantitativ bessere Dienstleistungen im Vergleich zu Drittanbietern im Bereich des Zählerwechsels im eigenen Netzgebiet sowie kosteneinsparende Synergieeffekte für die Stadtwerke Wertheim GmbH erbringt. Hier gilt es jedoch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, um sich mit dieser Gesellschaft für die Zukunft fundamental aufstellen zu können. Weiter beteiligte sich die Stadtwerke Wertheim GmbH 2023 zu 100 % an der Stadtwerke Wertheim Erneuerbare Energien PV Heegwald GmbH & Co. KG (ehem. Solarkraftwerk Heegwald GmbH & Co. KG). Diese Gesellschaft besitzt und betreibt eine Photovoltaikanlage, welche Strom in das Netz der Stadtwerke Wertheim GmbH einspeist. Weitere Investitionen in Projekte der erneuerbaren Energie sind über die Beteiligung an der Thüga EEG gewährleistet und werden regelmäßig auf eine Erhöhung des Engagements überprüft. Die Stadtwerke Wertheim GmbH verfolgt das Ziel klimaneutral zu werden. Eines der Ziele ist es 50 Prozent der Vertriebsmengen bis zum Jahr 2026 sowie 100 Prozent der Vertriebsmengen bis zum Jahr 2027 auf Ökostrom umzustellen. Die Bereiche der E-Mobilität werden die Chance bieten das Unternehmen mittelfristig in eine Marktposition zu bringen, die zum wirtschaftlichen Ergebnis beitragen kann. Ein kurzfristiger positiver Ergebnisbeitrag ist hier aufgrund der noch zu geringen Akzeptanz und der örtlichen ländlichen Gegebenheiten nicht zu erwarten. Jedoch tragen die politischen Maßnahmen dazu bei, den Straßenverkehr in elektrische Mobilität zu transformieren. Die Investitionen in die Netzinfrastruktur erfordert einen erheblichen Aufwand, garantiert allerdings bei geringen Ausfallzeiten eine konstante Entwicklung des Ergebnisbeitrags in den Netzsparten Strom und Gas. Eine sehr umfangreiche Analyse der Sparte Fernwärme hat die Möglichkeit aufgezeigt, eine Ertüchtigung der Heizwerke durchzuführen und hier eine erhebliche Verbesserung des Ergebnisbeitrages zu erwirtschaften. Die finale Ertüchtigung fand im Geschäftsjahr 2022 statt. Neue Gesetzesrahmen eröffnen die Möglichkeit einer kurzfristigeren Amortisation und somit einer Sicherung des Unternehmensvermögens. Die Preissteigerungen im Tiefbaubereich sowie die Verfügbarkeit externer beauftragter Firmen könnte sich zukünftig vor allem für die Sparte Nebengeschäft negativ auswirken. Seit dem 23. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Auch in Deutschland hatte dies zu zunehmenden Folgen und deutlichen Einschnitten im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft geführt. Eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage hat sich bereits durch höhere Energiepreise und einer allgemein hohen Inflationsrate abgezeichnet. Weitere geopolitische Risiken beeinträchtigen die globale Wirtschaftsstruktur, verschlechtern die Finanzierungsbedingungen und führen zu geringeren Investitionen und zur Kaufzurückhaltung. Zudem kommt es in Folge des Ukraine-Kriegs anhaltend zu verstärkten Fluchtbewegungen auch nach Deutschland und demzufolge unter anderem zur Notwendigkeit, diese Menschen mit dem Lebensnotwendigsten, u. a. mit angemessenem Wohnraum, zu versorgen. Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2023 erstmalig zur Stärkung des Eigenkapitals eine Gewinnrücklage bilden. Dies ist notwendig, um die anstehenden Investitionen der Kapazitätserweiterungen und Netzverstärkungen der einzelnen Sparten zu gewährleisten. Weitere Bildung von Gewinnrücklagen in den Folgejahren ist nicht auszuschließen. Ebenso forciert die Gesellschaft in naher Zukunft, die Bürger aus der Region an den Erneuerbaren Energien Projekten in Form von Genussscheinen teilhaben zu lassen. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken lagen im Berichtsjahr keine bestandsgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken vor und sind derzeit auch nicht erkennbar. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben.
Wertheim, 31.03.2024 Stadtwerke Wertheim GmbH Thomas Beier, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023der Stadtwerke Wertheim GmbHAKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.2023)der Stadtwerke Wertheim GmbH
AnhangI. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft Stadtwerke Wertheim GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 570161 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Wertheim a. Main. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetzes und der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft dargestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweises, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige, lineare Abschreibung, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten wie auch angemessene Gemeinkosten. Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800,00 € werden im Jahr der Beschaffung direkt im Aufwand erfasst. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips, bewertet worden. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt worden. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Ferner sind die Baukostenzuschüsse, die die Gesellschaft als Netzbetreiber gegenüber Kunden erhebt und an Netzeigentümer wie die Stadtwerke Freudenberg GmbH & Co. KG weitergeleitet haben, unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind mit dem Nennwert bilanziert. Investitionszuschüsse wurden als Sonderposten mit Rücklageanteil erfasst und entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes aufgelöst. Die Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse wurden passiviert und analog den Abschreibungen für die angeschafften Wirtschaftsgüter bzw. mit 5 % (bis 2003) jährlich aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu Positionen der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird gesondert aufgezeigt (siehe Anlagennachweis). Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt.
Die Zugänge des Finanzanlagevermögens betreffen die Beteiligungen an der Stadtwerke Wertheim Erneuerbare Energien PV Heegwald GmbH & Co. KG (379 T€), der Stadtwerke Wertheim EE Verwaltungs GmbH (13 T€), der H2-Main-Tauber GmbH (31 T€) sowie der Solarpark Reicholzheim GmbH & Co. KG (1 T€). Der größte Posten des Umlaufvermögens, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus den Energie- und Wasserlieferungen, die aus den Jahresschlussrechnungen der Tarifkunden und den letzten Abrechnungsmonaten der Sonderkunden resultieren 10.533 T€ (Vj. 6.970 T€) sowie aus Baukostenzuschüssen und sonstigen Installationsarbeiten 516 T€ (Vj. 738 T€). Hierauf wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 158 T€ (Vj. 138 T€) vorgenommen. Einzelwertberichtigt wurden Forderungen in Höhe von 265 T€ (Vj. 78 T€). Die Forderungen gegen die Stadt in Höhe von 1.004 T€ (Vj. 470 T€) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 869 T€ (Vj. 1.029 T€) ergeben sich aus Forderungen gegenüber der Bädergesellschaft Wertheim mbH, Wertheim in Höhe von 112 T€ (Vj. 111 T€), der Städtische Holding Wertheim GmbH, Wertheim 182 T€ (Vj. 331 T€), der Stadtentwicklungsgesellschaft Wertheim mbH, Wertheim 20 T€ (Vj. 34 T€) sowie der ELAN Müssig GmbH, Külsheim 555 T€ (Vj. 554 T€). Diese betreffen im Wesentlichen die Lieferungen und Leistungen sowie ein Gesellschafterdarlehen an die ELAN Müssig GmbH von 500 T€ (Vj. 500 T€). Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 677 T€ (Vj. 643 T€) betreffen Forderungen an den Zweckverband Wasserversorgung Main-Tauber 200 T€ (Vj. 205 T€), an die Stadtwerke Freudenberg GmbH & Co KG 456 T€ (Vj. 438 T€) und an die Energie- und Wasser-Service Main-Tauber GmbH 22 T€ (Vj. 0 T€). Diese resultieren aus einem Gesellschafterdarlehen, Wasserlieferungen und Dienstleistungen. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 7.217 T€ (Vj. 3.332 T€) beruhen im Wesentlichen auf Erstattungen aufgrund der Dezember-Soforthilfe und der Energiepreisbremse über alle betroffenen Sparten in Höhe von insgesamt 4.924 T€ (Vj. 0 T€), debitorische Kreditoren in Höhe von 797 T€ (Vj. 752 T€), auf Abgrenzung der Mehr- und Mindermengenabrechnung von 529 T€ (Vj. 0 T€) sowie auf Erstattungen für Stromsteuer in Höhe von 120 T€ (Vj. 0 T€) und Energiesteuer für Erdgas in Höhe von 88 T€ (Vj. 0 T€). Im Wesentlichen weisen alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 500 T€ (Vj. 500 T€) gegen die ELAN Müssig GmbH hat eine Restlaufzeit von 8 Jahren. Das 2022 ausgegebene Gesellschafterdarlehen gegen die Stadtwerke Freudenberg GmbH & Co. KG in Höhe von 332 T€ hat eine Restlaufzeit von 9 Jahren. Beide Darlehen sind jährlich kündbar. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 302 T€ auf 717 T€ (Vj. 415 €) verändert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 202 T€ (Vj. 194 T€) ergeben sich im Wesentlichen aus der Erstellung von Hausanschlüssen für das gepachtete Netz der Stadtwerke Freudenberg GmbH & Co. KG und der Kostenweiterberechnung an den Netzeigentümer. Das Stammkapital beträgt unverändert zum Vorjahr 9.023.300,00 € und ist von den Gesellschaftern voll einbezahlt. Am Stammkapital sind die Gesellschafter zum Bilanzstichtag wie folgt beteiligt:
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 11.516 T€. Im Geschäftsjahr 2023 wird nach dem Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung eine Gewinnrücklage in Höhe von 1.500 T€ (Vj. 0 T€) gebildet. Beim Sonderposten mit Rücklagenanteil werden vereinnahmte Investitionszuschüsse ausgewiesen 303 T€ (Vj. 414 T€), welche über die Dauer von 20 Jahren aufgelöst werden. Die empfangenen Ertragszuschüsse 6.326 T€ (Vj. 6.099 T€) sind Baukostenzuschüsse für die Erstellung von Versorgungsanschlüssen die analog der Nutzungsdauer der erstellten Vermögensgegenstände aufgelöst werden. Im Einzelnen betreffen die sonstigen Rückstellungen:
Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubs- und Überstundenverpflichtungen in Höhe von 435 T€ (Vj. 389) sowie Jubiläumsverpflichtungen in Höhe von 153 T€ (Vj. 150 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierend aus Darlehen betragen 18.009 T€ (Vj. 15.533 T€) sowie aus einem negativen Kontokorrentsaldo in Höhe von 4.588 T€ (Vj. 0 T€). Zur Besicherung eines Darlehens bei der Sparkasse Tauberfranken in Höhe von nominell 1.400 T€ (Stand per 31.12.2023 - 1.038 T€) wurde die Wertpapieranlage Bayern Invest. Kapitalverwaltungsgesellschaft (Bilanzansatz 2.000 T€) hinterlegt. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag 1.781 T€ durch Ausfallbürgschaften durch die Stadt Wertheim gesichert. Weiterhin liegen für Verbindlichkeiten über 806 T€ Patronatserklärungen der Städtische Holding Wertheim GmbH vor. Der Wert der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente stellt sich wie folgt dar:
Es handelt sich um Zinsswaps, die zum 31.12.2023 nach der Mark-to-market Methode bewertet wurden. Es besteht eine Bewertungseinheit mit einem entsprechenden Darlehen. Die Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der Einfrierungsmethode. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 7.971 T€ (Vj 8.538 T€). Hier enthalten sind Verbindlichkeiten aus Einspeisevergütungen in Höhe von 380 T€ (Vj. 1.125 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 705 T€ (Vj. 223 T€) betreffen im Wesentlichen Rückzahlungsbeträge aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.091 T€ (Vj. 1.283 T€) betreffen im Wesentlichen die Gewinnabführung 2.281 T€ (Vj. 1.754 T€) und Umsatzsteuerverbindlichkeiten 754 T€ (Vj. - 540 T€) gegenüber der Gesellschafterin Städtische Holding Wertheim GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Beteiligungsunternehmen beruhen im Wesentlichen auf Ausgleichszahlungen an die Minderheitsgesellschafter Thüga AG 435 T€ (Vj. 555 T€) sowie an die Bayernwerk AG 112 T€ (Vj. 143 T€). In den sonstigen Verbindlichkeiten werden vor allem Rückzahlungsbeträge aus der Jahresverbrauchsabrechnung 4.320 T€ (Vj. 4.247 T€), aus kreditorischen Debitoren 937 T€ (Vj. 926 T€), aus Rückzahlung von EEG Umlagen 49 T€ (Vj. 511 T€) sowie aus abzuführender Kapitalertragsteuer aus der Gewinnabführung an Minderheitsbeteiligte 196 T€ (Vj. 250 T€) ausgewiesen. IV. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf (in T€):
Die Steigerung der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Energiepreise für die Produkte der einzelnen Sparten zurückzuführen. Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 721 T€ (Vj. 500 T€) enthalten die Löhne für die selbsterstellten Anlagen sowie die aktivierten Gemeinkosten auf Löhne und Materialkosten. Bei den Materialaufwendungen handelt es sich hauptsächlich um den Energie- und Wasserbezug 34.502 T€ (Vj. 19.568 T€) sowie gesetzliche Umlagen in Höhe von 2.148 T€ (Vj. 3.772 T€). Das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze betrug 7.697 T€ (Vj. 7.604 T€), für die Konzessionsabgabe des laufenden Wirtschaftsjahres 1.364 T€ (Vj. 1.430 T€) sowie für die CO 2 -Bepreisung 802 T€ (Vj. 793 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen überwiegend Dienstleistungen für Instandhaltungsmaßnahmen 4.510 T€ (Vj. 4.108 T€). Abschreibungen in Höhe von 3.156 T€ (Vj. 3.049 T€) wurden gemäß der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter vorgenommen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kosten für die EDV 767 T€ (Vj. 737 T€) enthalten. Die Kosten für Beratung und Prüfung betragen im Wirtschaftsjahr 270 T€ (Vj. 191 T€). Die Mieten und Pachten einschließlich Leasing betragen im laufendem Wirtschaftsjahr 197 T€ (Vj. 143 T€). An die Stadt Wertheim wurden Kontokorrentzinsen in Höhe von 44 T€ (Vj. 26 T€) und Avalgebühren in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) geleistet. Darlehenszinsen fielen in Höhe von 468 T€ (Vj. 341 T€) an. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen die an das Finanzamt abzuführende Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag aus der Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafter 138 T€ (Vj. 176 T€). Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen die Energie- und Stromsteuer auf den Eigenverbrauch 245 T€ (Vj. 250 T€). Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 4.523.137,23 € (Vj. 2.701.382,53 €) wird nach Abzug der Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafter in Höhe von 741.787,20 € (Vj. 947.099,45 €) sowie der Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 1.500.000,00 € (Vj. 0,00 €) in Höhe von 2.281.350,03 € (Vj. 1.754.283,08 €) aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages an die Mehrheitsgesellschafterin, die Städtische Holding Wertheim GmbH, abgeführt. V. Ergänzende Angaben a) Beteiligungen
* Letzter vorliegender Jahresabschluss zum 31.12.2022 ** hier liegt noch kein Jahresabschluss vor b) Belegschaft Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB betrug im Jahr 2023:
c) Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Im Geschäftsjahr 2023 tätigte die Gesellschaft keine Geschäfte mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. d) Zusammensetzung der Organe
Aufwendungen für Organe An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Sitzungsgelder in Höhe von 22.417,00 € (Vj. 19.400,00 €) ausgezahlt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte
Haftungsverhältnisse Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen siehe Angaben zu Positionen der Bilanz Unterpunkt Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mittelbare Pensionszusage Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrages für kommunale Versorgungsbetriebe (Tarifvertrag-V) ergibt sich eine mittelbare Pensionsverpflichtung gem. Art. 28 EGHGB. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des §18 des Versorgungs-TV bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK) zu versichern. Aufgrund des Finanzierungsverfahrens der ZVK (sog. Anwartschaftsdeckungsverfahren) ergibt sich aus handelsrechtlicher Sicht eine mögliche Unterdeckung der bestehenden Verpflichtung. Eine Aussage über die Höhe des auf die Gesellschaft entfallenden, nicht durch Kassenmittel der ZVK gedeckten Anteils der Unterdeckung kann nach derzeitigem Stand nicht getroffen werden. Der ZVK-Umlagesatz beträgt wie im Vorjahr 6,3 %, hiervon hat der Arbeitgeber 5,75% zu tragen. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden 506 T€ (Vj. 500 T€) auf umlagepflichtige Löhne und Gehälter an die ZVK gezahlt. Zusätzlich zur Umlage waren von den Arbeitgebern seit dem 01.01.2002 steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Der zusätzliche jährliche Finanzaufwand betrug 2,70 % der Summe aller zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Hierdurch sollten Fehlbeträge ausgeglichen werden, die durch die laufende Umlage nicht gedeckt sind. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist Tochterunternehmen der Städtische Holding Wertheim GmbH, mit Sitz in Wertheim, HRB 570181 beim Amtsgericht Mannheim. Diese erstellt als Konzernmuttergesellschaft einen Konzernabschluss Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2023 des Holdingverbundes. Unter Anwendung von §291 Abs. 1 HGB erstellt die Stadtwerke Wertheim GmbH keinen eigenen Konzernabschluss. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der Konzernmuttergesellschaft kann für das aktuelle Geschäftsjahr noch nicht abschließend beurteilt werden. Aufwendungen für die Wirtschaftsprüfung Das Honorar für die Abschlussprüfung beträgt für das Geschäftsjahr 2023 24 T€ (Vj. 23 T€). Für sonstige Bestätigungsleistungen fielen 7 T€ (Vj. 11 T€) an. Latente Steuern Aufgrund der bestehenden Organschaft mit der Städtische Holding Wertheim GmbH als Organträgerin werden latente Steuern grundsätzlich auf Ebene der Organträgerin betrachtet. Gewinnverwendung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Anbetracht der künftig erwarteten hohen Investitionsbelastung wird in Anwendung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der Jahresüberschuss in Höhe von 1.500.000,00 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ergeben. Bezüge der Geschäftsführungsorgane Bei der Angabe der Bezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Wertheim, 31.03.2024 Stadtwerke Wertheim GmbH Thomas Beier, Geschäftsführer Anlagespiegel der Stadtwerke Wertheim GmbH zum 31.12.2023
Tätigkeitenbilanz der Stadtwerke Wertheim GmbH zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Tätigkeitengewinn- und verlustrechnung der Stadtwerke Wertheim GmbH zum 31. Dezember 2023
Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen der Stadtwerke Wertheim GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die Stadtwerke Wertheim GmbH hat nach § 6b Abs. 3 EnWG für folgende Tätigkeiten intern jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen: - Stromverteilung - Gasverteilung - Messstellenbetrieb Strom intelligent Eine Angabe für den Tätigkeitsbereich "Ladepunkte" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 EnWG mit Verbindung § 7c Abs. 2 EnWG war im Geschäftsjahr 2023 für uns als integriertes Unternehmen nicht notwendig, da die Ladepunkte bei Stadtwerken Wertheim GmbH dem Vertriebsbereich zugeordnet sind. Die Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb Strom intelligent beinhalten die Geschäftsbereiche Vertrieb Strom und Gas, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Dienstleistungen und Glasfaser. Wesentliche Lieferbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten wurden zu Marktpreisen bewertet. Die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind nach § 266 und § 275 HGB gegliedert. Die Gliederungen wurden um zusätzliche Gliederungspunkte ergänzt. Bei den für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden alle Buchungen mit geschäftsbereichsbezogenen Kontierungen versehen, die es jederzeit ermöglichen, eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsbereichen über die Kostenrechnung vorzunehmen. Für die Aufteilung des Gesamtergebnisses auf die einzelnen Sparten und zur Herleitung der externen Tätigkeitsabschlüsse wurde für das Jahr 2023 der in 2016 überarbeitete Kostenstellenplan zu Grunde gelegt. Im Zuge der Einführung des neuen Kostenstellenplans wird der Ausgleichposten ab dem Jahr 2015 im Eigenkapital und nicht als separater Posten als Forderung und Verbindlichkeit gegenüber anderen Unternehmenstätigkeiten dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, sind im Anhang der Stadtwerke Wertheim GmbH dargestellt. Bilanz Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Segmenten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unangemessen hohen Aufwendungen verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Die grundsätzlich verwendeten Verteilschlüssel sind in der Anlage zu den Tätigkeitsabschlüssen aufgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen in den Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten der Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sind mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten innerhalb eines Jahres fällig. Hinsichtlich der Laufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Stadtwerke Wertheim GmbH. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen Die Forderungen gegen andere Tätigkeitsbereiche und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen sind Residualgrößen und gleichen als Verrechnungsposten die Bilanzsummen der Aktiv- und Passivseite aus. Der Ausweis der Residualgrößen in den Tätigkeitsbereichen erfolgt im Berichtsjahr unsaldiert entsprechend der Vorzeichen des Saldos als Aktiv- oder Passivposten. Abschreibungen Die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden sind im Anhang Stadtwerke Wertheim GmbH dargestellt. Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen überwiegend die sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang der Stadtwerke Wertheim GmbH. C. Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen mit Bezug zum Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung/Gasverteilung Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 4.523.137,23 € (Vj. 2.701.382,53 €) wird nach Abzug der Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafter in Höhe von 741.787,20 € (Vj. 947.099,45 €) sowie der Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 1.500.000,00 € (Vj. 0,00 €) in Höhe von 2.281.350,03 € (Vj. 1.754.283,08 €) aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages an die Mehrheitsgesellschafterin, die Städtische Holding Wertheim GmbH, abgeführt. Davon entfallen -372.468,53 € (Vj. 67.746,06 €) der gesamten Gewinnabführung auf den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung sowie -489.269,04 € (Vj. 362.385,53 €) auf den Tätigkeitsbereich Gasverteilung.
Wertheim, 31. März 2024 Stadtwerke Wertheim GmbH Thomas Beier, Geschäftsführer Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023Grundsätzliche Zuordnung zu den Tätigkeitsabschlüssen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Wertheim GmbH, Wertheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Wertheim GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Wertheim GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 12. Juni 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Wellhöfer, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 26. Juni 2024. |
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