ELLER-HAUS
GmbH
Kirchenthumbach-Thurndorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
1.960,82 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
1.960,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.575,01 |
7.226,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.701,35 |
6.068,36 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
1.960,82 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
873,66 |
1.158,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.575,01 |
9.187,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.229,63 |
30.516,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.516,96 |
4.817,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.712,67 |
699,47 |
| B.
Rückstellungen |
1.903,89 |
1.330,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
-23.558,51 |
-22.660,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
-23.558,51 |
-22.660,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.575,01 |
9.187,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Eller-Haus GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurde grundsätzlich gewahrt.
II. Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr stetig angewandt. Im einzelnen
kamen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur
Anwendung:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluß konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz:
Ausstehende Einlagen
Die eingeforderten, aber noch ausstehenden Einlagen
sind erstmals unter den Forderungen gesondert auszuweisen.
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Verpflichtungen gesichert sind, waren nicht
zu bilden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden ebenfalls nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuß beträgt Euro
2.712,67.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 8.229,63,
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden Euro 8.229,63 vorgetragen.
Beschluß über die Verwendung des
Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Irene
Krüger-Eller
Abschluss- und Prüfungsvermerk
Vorstehender Jahresabschluss wurde von mir auf der
Grundlage der mir vorgelegten Bücher und Bestands-
nachweise sowie der erteilten Auskünfte der
Firma Eller-Haus GmbH erstellt. Die Buchführung und
das Inventar habe ich auf Plausibilität beurteilt.
Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die
gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses sprechen.
Auerbach, den 06.12.2011
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Unterschrift
Norbert Grüner
Steuerbevollmächtigter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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