Green
Protection GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.218,00 |
47.360,00 |
| I.
Sachanlagen |
42.218,00 |
47.360,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
460.948,48 |
529.691,30 |
| I.
Vorräte |
273.203,01 |
462.182,32 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
195.200,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.142,60 |
46.663,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.602,87 |
20.845,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.867,11 |
|
| Aktiva |
505.033,59 |
577.051,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
307.183,49 |
264.554,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
214.554,01 |
182.975,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.629,48 |
31.578,92 |
| B.
Rückstellungen |
30.146,90 |
37.813,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.703,20 |
274.683,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
167.703,20 |
274.683,91 |
| Summe
Passiva |
505.033,59 |
577.051,30 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Green Protection GmbH hat Ihren Sitz in Ansbach.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Ansbach unter der Registernummer HRB 5109
eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des
Handesgesetzbuchs in der aktuellen
Fassung und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen fanden für den
Jahresabschluss der Gesellschaft die
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und
288 HGB teilweise in Anspruch genommen.
Nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches wurde der
vorliegende Jahresabschluss grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätzen
gemäß §§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB
aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz zum
31. Dezember 2023 wurde die Vorschrift des §
266 HGB zugrunde gelegt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
3.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um die der zugrundegelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßigen Abschreibung, (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) bilanziert. Bewegliche
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
GWG´s
Bewegliche Gegestände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Vorräte
Die in Arbeit befindlichen Aufträge bzw. noch
nicht abgerechneten Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz
2 HGB bewertet.
Waren wurden mit den Anschaffungskosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB von den Vorräten offen
abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) angesetzt.
Zur Abdeckung des in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen enthaltenen Kreditrisikos wurde eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit ihrem Nennwert (§ 253 Abs. 1 HGB)
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden mit der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls (§ 253 Abs. 1
HGB) aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1. S. 2 HGB)
bilanziert.
3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert:
Gegenüber dem Vorjahr wurde die im Berichtsjahr
erhaltenen Anzahlungen aus den gestellten
Abschlagsrechnungen zu den in Arbeit befindlichen
Aufträgen bilanziert und von den Vorräten offen
abgesetzt.
4.
Angaben zur Bilanz
4.1
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2023
in Höhe von 36.942 EUR sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
5.
Sonstige Angaben
5.1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2,0.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Ansbach, 31. März
2025
gez.
Friedrich Ströhlein
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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