Autopartner Karlsruhe GmbHLiquidiert

76139 Karlsruhe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 722948
Eingetragen
3.9.2015
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Der Export / Handel mit Kraftfahrzeugen inkl. der vollständigen Abwicklung, Facility Management, haustechnische Betreuung von Gewerbeobjekten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

76689 Karlsdorf-Neuhard
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autopartner Karlsruhe GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 9.219,00 12.336,00
I. Sachanlagen 9.219,00 12.336,00
B. Umlaufvermögen 152.702,08 377.778,45
I. Vorräte 5.462,18 7.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140.869,33 296.669,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.370,57 73.909,28
Summe Aktiva 161.921,08 390.114,45

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 123.074,45 174.754,35
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 99.754,35 82.828,95
III. Jahresfehlbetrag 1.679,90 -66.925,40
B. Rückstellungen 9.894,10 36.626,19
C. Verbindlichkeiten 28.952,53 178.733,91
Summe Passiva 161.921,08 390.114,45

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Autopartner Karlsruhe GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. 722948).

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden insoweit nicht aktiviert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG §7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Die Forderungen ggü. dem Gesellschafter betragen T€ 109 (Vj.: T€ 137). Sie werden mit 3% p.a. verzinst.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 28.952,53

7. Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 247a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

III. Sonstige Anhangsangaben
1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Garantieverpflichtungen im Rahmen der üblichen Gewährleistung.

Karlsruhe, den 25.11.2019

Arndt Villette

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.11.2019.

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