Kienberg
Hausbau GmbH
Luisenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.273,00 |
26.526,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.273,00 |
26.526,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
792.550,12 |
990.925,73 |
| I.
Vorräte |
676.022,95 |
803.785,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.172,99 |
45.474,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
202,42 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.354,18 |
141.665,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.819,54 |
2.819,54 |
| D.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
202,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
796.845,08 |
1.020.271,27 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
308.607,28 |
25.663,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
663,78 |
-3.116,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
282.943,50 |
3.779,90 |
| B.
Rückstellungen |
188,46 |
2.878,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
488.049,34 |
991.728,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
486.334,09 |
983.323,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
8.405,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
796.845,08 |
1.020.271,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kienberg Hausbau GmbH
für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum
Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen. Abweichungen der Handelsbilanz von der
Steuerbilanz gab es keine. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §
275 Abs. 2 HGB gewählt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung den gesetzlichen Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Im Einzelnen wurden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen: Das Sachanlagevermögen wird
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Zugänge im Anlagevermögen wurden zeitanteilig
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert
von 150 Euro bis 800 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen: Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens, d. h. der
Bestand der in Ausführung befindlichen Aufträge,
wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip zum
31.12.2019 ermittelt. Für die zum Nennbetrag
ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1,0 % des Nettoforderungsbestandes gebildet. Für
zweifelhafte Forderungen wurde eine Einzelwertberichtigung
gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten: Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß §
250 Abs. 1 HGB gebildet.
Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen
und sonstigen Rückstellungen betreffen alle
Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2018, die in ihrer
tatsächlichen Höhe ungewiss sind. Dabei wurde
laut Angaben der Geschäftsführung allen bisher
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Hierbei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Herr Wolfram Ortlepp
geführt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 22.165,02 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 62.219,06 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. W. Ortlepp
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2021 festgestellt.
|