KKRN-Service GmbH
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Siegmund seit 10.10.2025 | Geschäftsführer |
Tim Lütke Wenning seit 21.11.2024 | Prokura |
Hendrik Nordholt seit 7.9.2023 | Geschäftsführer |
Susanne Minten seit 7.9.2023 | Geschäftsführer |
Bernhard Dipl.-Volkswirt Möller seit 14.6.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde Heilige Edith Stein | 32.00% |
Stiftung St. Elisabeth Dorsten | 32.00% |
Katholische Kirchengemeinde St. Sixtus | 18.00% |
| 18.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KKRN-Gastro GmbHMarlJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die KKRN-Gastro GmbH, Marl, hat ihren Sitz in Marl und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen, Reg. Nr. HR B 8970. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Speisenversorgung für Unternehmen und Einrichtungen der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 159.902,05 EUR erzielt und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 202.811,46 EUR aus. Es wird weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert, da seitens der Gesellschafterin KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH, Marl, ein Darlehen zugunsten der Gesellschaft, welches mit einer Rangrücktrittsvereinbarung vereinbart wurde und zum 31. Dezember 2023 noch mit 700 TEUR valutiert, gewährt wurde und damit die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nach den Verhältnissen des Bilanzstichtags und den Erkenntnissen bis zum Ende unserer Prüfung bis auf Weiteres gesichert ist. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Tätigkeit der Gesellschaft aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von 250,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR (jeweils ohne Umsatzsteuer) werden jeweils in einen Sammelposten für das betreffende Geschäftsjahr eingestellt. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils mit einem Fünftel aufgelöst. Für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben abgegrenzt, die Aufwendungen für die Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Sonstige Angaben Im Jahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 141 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende, Praktikanten etc.). Einem Teil der Arbeitnehmer der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Juli 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,2 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 1.048.815,94 EUR (Vorjahr 1.138 TEUR). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 24.614,81 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 423 TEUR. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, Gelsenkirchen, einbezogen.
Marl, den 22. März 2024 Susanne Minten, Geschäftsführerin Guido Bunten, Geschäftsführer Hendrik Nordholt, Geschäftsführer In der Gesellschafterversammlung vom 6. November 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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