SHINEMART
GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.356,00 |
7.215,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.356,00 |
7.215,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.298.663,52 |
388.230,01 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
237.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
737.363,25 |
112.985,83 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
561.300,27 |
37.744,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.582,67 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
855.498,65 |
255.909,39 |
| Aktiva |
2.162.100,84 |
651.354,40 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
268.409,39 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
599.589,26 |
268.409,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
855.498,65 |
255.909,39 |
| B.
Rückstellungen |
381.672,93 |
187.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.780.427,91 |
464.354,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.779.392,46 |
464.354,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.035,45 |
|
| Passiva |
2.162.100,84 |
651.354,40 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die SHINEMART GmbH hat ihren Sitz in Ratingen und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter
der Nummer HR B 92870 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von sieben bis zehn Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
7. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
8. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen, bis auf einen Betrag
von 737,4 T€ (Vorjahr: 113,0 T€), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
1.780,4 T€ (Vorjahr: 464,4 T€).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 0,0 T€ (Vorjahr: 0,2 T€) erfasst.
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 1,7 T€ (Vorjahr: 0,1 T€).
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 12 (Vorjahr: 10).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer, Muhammed Najmul
Islam, Ratingen am 31.07.2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt.
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