Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 17358
Eingetragen
16.6.1999
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und KältehandelGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Durchführung von technischen Dienstleistungen aller Art, insbesondere Bau, Wartung, Sanierung und Entsorgung von Energie-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen, sowie dazugehörige planungs- und ingenieurtechnische Arbeiten sowie die Weiterentwicklung der Technik in diesen Bereichen; auch der Handel mit Produkten und Erzeugnissen dieses Gegenstandes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Schöneck
seit 8.12.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gute Haustechnik GmbH

Hoyerswerda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023

Bilanz

Aktiva

31.5.2023
EUR
31.5.2022
EUR
A. Anlagevermögen 110.981,00 127.392,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.876,00 0,00
II. Sachanlagen 94.105,00 127.392,00
B. Umlaufvermögen 862.499,82 794.792,70
I. Vorräte 16.135,32 16.045,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 197.099,81 204.306,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 649.264,69 574.441,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.796,67 7.802,41
Summe Aktiva 986.277,49 929.987,11

Passiva

31.5.2023
EUR
31.5.2022
EUR
A. Eigenkapital 457.402,96 405.225,55
I. Gezeichnetes Kapital 26.100,00 26.100,00
II. Gewinnvortrag 379.125,55 314.782,95
III. Jahresüberschuss 52.177,41 64.342,60
B. Rückstellungen 210.380,05 200.092,11
C. Verbindlichkeiten 318.494,48 324.669,45
Summe Passiva 986.277,49 929.987,11

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR wurden sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

II. Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 150.913,09

davon entfallen auf:

Steuern EUR 72.484,04

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 4.099,69

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht (§ 285 Nr.1a HGB)

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung erfolgte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr durch Herrn Dirk Schöneck, Hoyerswerda. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Hoyerswerda, den 6.09.2024

gez. Dirk Schöneck - Geschäftsführer -

Der Jahresabschlusses wurde am 06.09.2024 festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.9.2024.

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