Fischer Automobile GmbH & Co. KG
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Fischer seit 1.6.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fischer Verwaltungs-GmbHUrsensollenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011Inhaltsverzeichnis Anlage 1:Bilanz zum 30. Juni 2011 Anlage 2:Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011 Anlage 3:Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB Anlage 4: Datum der Feststellung Bilanz zum 31. Juni 2011Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011I. Allgemeine Angaben1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff, 264 ff HGB) sowie gemäß § 42 GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Auf die Aufstellung eines Lageberichts hat die Gesellschaft für das Jahr 2010/2011 zulässigerweise verzichtet. Von Erleichterungsvorschriften wird Gebrauch gemacht. 2. Die Gliederung der Bilanz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. 4. Der Jahresabschluss des Berichtsjahres wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. II. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, grundsätzlich stetig angesetzt. Aktivseite 1. In Hinblick auf § 264 Abs. 2 S. 1 HGB weist die Bilanz (als Leerposten) die Beteiligung ohne Kapitalanteil als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter den Finanzanlagen aus. 2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. 3. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Passivseite Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig. Enthalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 0 TEUR (Vj.: 1 TEUR). III. Sonstige Angaben1. Haftung als Gesellschafterin Die Fischer Verwaltungs-GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin ohne Kapitalanteil von folgendem Unternehmen: Name der Gesellschaft
2. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010/2011 gehörte der Geschäftsführung an:
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB
Ursensollen, 21. Juli 2011 gez. Geschäftsführung, Geschäftsführung Datum der Feststellung Der Jahresabschluss der Fischer Verwaltungs-GmbH zum 30.06.2011 wurde am 30.09.2011 festgestellt. |
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