Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 209753
Vorher
IVU.elect GmbH
Eingetragen
30.8.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Entwicklung von kommunaler Anwendungssoftware für Deutschland und die Niederlande. Dies gilt für die Konzeption, Entwicklung, Verkauf und Betrieb von Software für die Durchführung von Wahlen insbesondere für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, soweit die Durchführung derWahlen dem Gesellschafterkreis obliegt. Die Gesellschaft kann daneben auch solche weiteren lT-Dienstleistungen erbringen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Wahlen stehen (zB. Schulungen zu den eigenen Produkten). Abnehmer der Leistungen können ausschließlich Gesellschafter und deren Gesellschafter bzw. die Mitglieder von Gesellschaftern sein. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass die geltenden Gesetze, insbesondere die Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und dabei die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW, beachtet werden

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

elect iT GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 127.819,00 142.953,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 113.115,00 126.890,40
II. Sachanlagen 14.584,00 15.943,00
III. Finanzanlagen 120,00 120,00
B. Umlaufvermögen 1.408.202,02 1.613.342,79
I. Vorräte 35.216,82 7.822,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 354.368,21 1.251.990,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.018.616,99 353.529,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.293,93 17.961,36
Aktiva 1.567.314,95 1.774.257,55

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 941.481,84 1.138.172,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 56.688,80 56.688,80
III. Bilanzgewinn 859.793,04 1.056.483,45
davon Gewinnvortrag 69.071,60 6.723,88
B. Rückstellungen 498.264,35 486.883,48
C. Verbindlichkeiten 70.302,05 128.468,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 70.302,05 128.468,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten 57.266,71 20.733,27
Passiva 1.567.314,95 1.774.257,55

Anhang

I. ALLEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage des HGB nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. REGISTERINFORMATIONEN
Die Gesellschaft ist unter der Firma elect iT GmbH mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 209753 B eingetragen.

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen zum Bilanzstichtag Software, die zu Herstellungskosten vermindert um lineare Abschreibung bilanziert werden. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Vermögensgegenstände in Höhe von  50.729,00 € werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen (Entwicklungskosten des Vorjahres 57.070,00  €). Forschungskosten fielen nicht an. Kosten i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht einbezogen worden. Da die voraussichtliche Nutzungsdauer der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden planmäßige Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgenommen.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Entwicklung betreffen zum Bilanzstichtag Software, die zu Herstellungskosten bilanziert werden. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Vermögensgegenstände in Höhe von  68.690,40 werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen (Entwicklungskosten des Vorjahres  68.690,40 €). Forschungskosten fielen nicht an. Kosten i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht einbezogen worden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer von ein bis drei Jahren abgeschrieben.

Im Sachanlagevermögen werden die Technischen Anlagen und Maschinen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die aktivierte Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis zehn Jahren abgeschrieben.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 0 € und 250 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs direkt als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände zwischen 250 € und 800 € (ohne Umsatzsteuer) werden aktiviert und im laufenden Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben.

Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einschließlich Verwaltungskosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens. Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten werden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich eventuell notwendiger Wertberichtigungen.

Der Ansatz der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen  decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit die Bilanzposten oder Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Beträge in ausländischer Währung enthalten, werden sie mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich abbauende Differenzenzwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wurde.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Sven Eulitz / Andreas Poppenborg


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2023 festgestellt.

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