PORSCH Ingenieurgesellschaft mbH

Jesuitenmauer 13, 33098 Paderborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 15284
Vorher
HRA Beratende Ingenieure im Bauwesen GmbH Mainz
Eingetragen
19.4.1993
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungBeteiligungsgesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Beratende Ingenieurleistungen im Bauwesen und in der elektronischen Datenverarbeitung. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auch auf verwandte Geschäftszweige auszudehnen sowie im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Dr. Porsch
seit 1.7.2021
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HRA Beratende Ingenieure im Bauwesen GmbH Mainz

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 3.009,00 4.661,16
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.008,00 4.660,16
B. Umlaufvermögen 537.809,88 287.754,25
I. Vorräte 24.229,58 127.904,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 488.366,10 89.632,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.214,20 70.217,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.274,91 1.780,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 542.093,79 294.195,52

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 162.209,64 69.658,54
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 1.731,23
III. Gewinnvortrag 927,31 28.637,41
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 13.289,90
V. Bilanzgewinn 135.282,33 0,00
B. Rückstellungen 94.147,31 114.476,54
C. Verbindlichkeiten 285.736,84 110.060,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 542.093,79 294.195,52

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Die unfertigen und fertigen Leitsungen sind zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

  Restlaufzeit      
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr 2012 über 5 Jahre 2012 Gesamt 31.12.2012 Restlaufzeit bis 1 Jahr 2011 Gesamt 31.12.2011
  TEUR 286 TEUR 0 TEUR 286 TEUR 79 TEUR 110

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat gegenüber einem Vermieter eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von EUR 4.400,00 gewährt.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Prof. Dr. Jens Kina, Ingenieur, Dortmund, (bis 9. Juli 2012) sowie Herr Dr. Markus Porsch, Ingenieur, Paderborn. Beide Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Prof. Dr. Jens Kina wurde mit Beschluss vom 9. Juli 2012 als Geschäftsführer abberufen.

 

Mainz, den 15. November 2013

Dr. Markus Porsch, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2013 festgestellt.

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