NSU GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Bamberger seit 24.9.2025 | Prokura |
Raphael Abraham seit 6.12.2022 | Prokura |
Rolf Michl seit 6.12.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Audi Sport Formel E GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AUDI AktiengesellschaftIngolstadtJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Jahresfinanzbericht 2019Kennzahlen Audi Konzern
1) inklusive der in China vom assoziierten
Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd.,
Changchun (China), lokal gefertigten Fahrzeuge
HINWEISEAlle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann. Die Werte in Klammern stellen die jeweiligen Vorjahreswerte dar. Internetquellen beziehen sich auf den Stichtag 18. Februar 2020. Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatikalisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,Im Geschäftsjahr 2019 stabilisierte der Audi Konzern sein Auslieferungsvolumen und erreichte robuste Geschäftszahlen. Das Unternehmen profitierte von seinem jungen und attraktiven Modellangebot, vor allem in den oberen Segmenten. Darüber hinaus gewann der Audi Transformationsplan an Fahrt und trug substanziell zum Operativen Ergebnis bei. Demgegenüber belasteten vielerorts schwierige Märkte und in der ersten Jahreshälfte auch die Umstellung auf den neuen Prüfzyklus WLTP die Absatzzahlen. Mit der Grundsatzvereinbarung "Audi.Zukunft" haben sich Vorstand und Arbeitnehmervertreter auf umfangreiche Maßnahmen zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit verständigt. So machen eine plattformorientierte Werkbelegung und optimierte Werkkapazitäten die deutschen Standorte dauerhaft zukunftsfest. Zudem erfolgt eine sozialverträgliche Anpassung von Arbeitsplätzen bei gleichzeitig verlängerter Beschäftigungssicherung bis Ende 2029. Im Rahmen der Audi Hauptversammlung 2019 präsentierte der Vorstand die neue Strategie "konsequent Audi". Ein Schwerpunkt ist nachhaltige Mobilität: Bis 2025 will Audi rund 30 elektrifizierte Modelle im Angebot haben - davon circa 20 vollelektrisch. Um die schnelle und profitable Skalierung der Elektromobilität zu erreichen, setzt Audi auch auf hohe Konzernsynergien mithilfe markenübergreifender Architekturen. Diese wichtigen Weichenstellungen sowie die robuste operative Entwicklung verdankt der Audi Konzern dem großen Engagement der Menschen, die für ihn tätig sind. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz. Ich bin vom Potenzial der Marke Audi und von der weiteren positiven Geschäftsentwicklung fest überzeugt. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. In den vierteljährlich einberufenen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und im Rahmen regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat mit den konjunkturellen Rahmenbedingungen, dem Geschäftsverlauf, der Geschäftspolitik sowie dem Risikomanagement und der Risikolage auseinandergesetzt und sich ausführlich mit dem Vorstand beraten. "Ich bin vom Potenzial der Marke Audi und von der weiteren positiven Geschäftsentwicklung fest überzeugt." In seinen vier ordentlichen Sitzungen im Jahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat zudem intensiv mit dem Audi Transformationsplan, der Grundsatzvereinbarung "Audi.Zukunft", den Werksbelegungen und -auslastungen, mit Investitionen sowie der Produktverfügbarkeit wesentlicher Modelle beschäftigt. Er beriet sich außerdem mit dem Vorstand über die Fortschritte in der Digitalisierung und Elektrifizierung von Fahrzeugen und entschied gemeinsam mit dem Vorstand turnusgemäß über den Inhalt der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz. Mit seiner Zustimmung zu der Personal-, Finanz- und Investitionsplanung hat der Aufsichtsrat die strategischen Entscheidungen des Vorstands ein weiteres Mal bestätigt. Die personelle Neuausrichtung und Stärkung des Vorstands mit kompetenten neuen Mitgliedern aus dem Konzern und von außen, die Besetzung des Vorstandsressorts Personal mit Sabine Maaßen zum 1. April als zweiter Frau neben Hildegard Wortmann, die Marketing und Vertrieb sehr erfolgreich führt, war wesentlicher Inhalt der Arbeit des Aufsichtsrats. In diesem Zusammenhang kam der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr auch zu einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen. Die Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr war zusätzlich maßgeblich von der Dieselthematik geprägt, insbesondere zu V6 und V8 TDI-Motoren. Er wurde vom Vorstand im Geschäftsjahr 2019 zur Dieselthematik kontinuierlich schriftlich und mündlich auf dem aktuellen Stand gehalten. Der Aufsichtsrat stellte unmissverständlich klar, dass alle Verantwortlichen bei Audi die angestoßenen Prozesse und Verbesserungen im Bereich von Compliance, Integrität und Kultur weiter vorantreiben und vor allen Dingen in der Belegschaft nachhaltig verankern müssen. Dieser Veränderungsprozess wird weit über das Ende der Monitor-Tätigkeit andauern. Nur wenn jedermann bei Audi integer und gesetzeskonform handelt und die Werte achtet, wird Audi dauerhaft ein erfolgreiches Unternehmen sein. Das Präsidium des Aufsichtsrats tagte 2019 neben den vier ordentlichen Sitzungen ein weiteres Mal außerordentlich. Die durchschnittliche Anwesenheitsquote lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 98 Prozent. Alle Aufsichtsratsmitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Der Vermittlungsausschuss musste im Jahr 2019 nicht einberufen werden. Der Ausschuss "Diesel" überwacht und begleitet den Vorstand bei der Aufklärung und Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit Dieselthemen. Zudem bereitet er die Beratungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zu diesen Themen vor. Im Geschäftsjahr 2019 trat der Ausschuss "Diesel" zu vier Sitzungen zusammen. Der Prüfungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr einmal pro Quartal und widmete sich im Wesentlichen dem Risikomanagement, der Compliance- und Revisionsarbeit sowie wesentlichen Fragestellungen zum Monitorship. Weiterhin befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Halbjahresfinanzbericht 2019 vor dessen Veröffentlichung und den vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss 2019. Er beriet außerdem über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, über die Ergebnisse der zusätzlich beauftragten Prüfungsumfänge und über die Situation der Gesellschaft zum Jahresende 2019. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats bestellte die Hauptversammlung der AUDI AG die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der AUDI AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr 2019 und erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem hinweisenden Zusatz. Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläuterten in den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats die zentralen Ergebnisse der Prüfung ausführlich. Gemäß den Informationen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gab es keine Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers zur Folge haben könnten. Nach Durchsicht der erhaltenen Prüfungsunterlagen und infolge seiner eigenen Feststellungen hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. Februar 2020 empfohlen, den Jahres- und Konzernabschluss zu billigen. Der Aufsichtsrat folgte dieser Empfehlung und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats haben sich seit Beendigung der letzten Hauptversammlung am 23. Mai 2019 keine Veränderungen ergeben. Im Vorstand der Gesellschaft ergab sich seit Beendigung der letzten Hauptversammlung folgende personelle Veränderung: Mit Wirkung vom 1. Juli 2019 übernahm Hildegard Wortmann die Verantwortung für den Geschäftsbereich "Marketing und Vertrieb". Der Vorstand hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zukünftige Herausforderungen bei seinen Planungen angemessen berücksichtigt. Er wird gemeinsam mit der gesamten Belegschaft die Transformation von Audi zu einem Anbieter nachhaltiger Premiummobilität konsequent vorantreiben. Auf diesem Weg wird der Aufsichtsrat den Vorstand auch künftig nach Kräften unterstützen.
Ingolstadt, 21. Februar 2020 Dr.-Ing. Herbert Diess, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AUDI AG Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019des Audi Konzerns und der AUDI AGGESONDERTER NICHTFINANZIELLER BERICHTDie AUDI AG macht von der Möglichkeit gemäß § 289 b Abs. 2 HGB und gemäß § 315b Abs. 2 HGB Gebrauch, sich von der Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung und der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu befreien, und verweist auf den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2019, der unter der Internetseite https://www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2019/Nichtfinanzieller_Bericht_2019_d.pdf in deutscher Sprache und unter https://www.volkswagenag.com/presence/nachaltigkeit/documents/sustainability-report/2019/Nonfinancial_Report_2019_e.pdf in englischer Sprache spätestens ab dem 30. April 2020 abrufbar ist. GRUNDLAGENDES AUDI KONZERNSMit den Marken Audi, Lamborghini und Ducati zählt der Audi Konzern zu den bekanntesten Herstellern von Premiumautomobilen, Supersportwagen, Super-SUV und sportlichen Motorrädern. Mit unserer Strategie wollen wir im Premiumsegment "die schönste Form nachhaltiger Mobilität" anbieten - faszinierend, flexibel, frei von Emissionen. STRUKTUR/ UNTERNEHMENDas Mutterunternehmen des Audi Konzerns ist die AUDI AG. Neben der AUDI AG umfasst der Audi Konzern alle wesentlichen Gesellschaften bzw. Einheiten, auf die die AUDI AG einen mittelbaren oder unmittelbaren beherrschenden Einfluss ausübt. Der Audi Konzern ist dezentral organisiert, die einzelnen Tochtergesellschaften nehmen ihre Geschäftstätigkeit eigenverantwortlich wahr. Dabei ist die Konzernsteuerung und -überwachung über Richtlinien, Berichtswege und Gremien sichergestellt. Unsere Geschäftstätigkeit beinhaltet insbesondere die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Automobilen sowie die Steuerung des Audi Konzerns. Die Lageberichte des Audi Konzerns und der AUDI AG sind in diesem Bericht zusammengefasst. / KONSOLIDIERUNGSKREISZum 1. Januar 2019 wurde die Managementverantwortung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Taipeh, und Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), durch ein Control Agreement auf die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen - die rechtlichen Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert - und die betroffenen Gesellschaften wurden entkonsolidiert. Die Gesellschaften werden seit dem 1. Januar 2019 nach der Equity-Methode in den Audi Konzernabschluss einbezogen, da weiterhin 100 Prozent der Anteile an den Gesellschaften gehalten werden. Zudem werden die Gesellschaften Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, und die Shanghai Ducati Trading Co., Ltd., Shanghai (China), seit dem 1. Januar 2019 im Audi Konzernabschluss vollkonsolidiert. Aus der Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns. Lesen Sie online mehr zu den Konzerngesellschaften in der Anteilsbesitzliste gemäß §§ 285 und 313 HGB unter www.audi.com/subsidiaries. Lesen Sie mehr zum Konsolidierungskreis im Anhang. / MARKEN UND PRODUKTPORTFOLIODer Audi Konzern zählt mit den Marken Audi, Lamborghini und Ducati zu den bekanntesten Herstellern von Premiumautomobilen, Supersportwagen, Super-SUV und sportlichen Motorrädern. Als progressive Premiummarke im Volkswagen Konzern wollen wir mit Premiummobilität begeistern und die Wünsche unserer Kunden in den Mittelpunkt stellen. Audi steht für "Vorsprung durch Technik". Dabei erstreckt sich das Produktportfolio der Marke Audi von der Audi A1 Baureihe über die Produktfamilien des A3, A4 und A5 bis hin zu den Oberklassebaureihen A6, A7 und A8. Zudem unterstreicht die TT Baureihe die Sportlichkeit unserer Marke. Mit den Audi Modellen Q2, Q3, Q5, Q7 und Q8 sind wir auch im SUV-Segment breit aufgestellt. Bereits im Geschäftsjahr 2018 haben wir mit dem Audi e-tron das erste vollelektrische SUV von Audi vorgestellt und im ersten Quartal 2019 auf den Markt gebracht. Seit November 2019 ist zudem der erste rein elektrische Sportback von Audi - der Audi e-tron Sportback - konfigurierbar. Für den chinesischen Markt ist im Geschäftsjahr 2019 mit dem Q2 L e-tron ein weiteres rein elektrisch angetriebenes Serienmodell von Audi hinzugekommen. Unsere Performance- und High-Performance-Modelle umfassen neben den S- und RS-Modellen auch die R8-Baureihe, die zugleich die tragende Säule für unsere Kundensport-Aktivitäten darstellt. Ein breites Angebot an Individualisierungsmöglichkeiten über die Programme "Audi exclusive" und "Audi Sport performance parts" sowie Accessoires der "Audi collection" ergänzen das Portfolio. Die Hochleistungsmodelle der Marke Lamborghini zeichnen sich nach unserer Auffassung durch hohe Fahrdynamik, markantes Design, konsequenten Leichtbau sowie hohe Qualität bei Material und Verarbeitung aus. Das Produktportfolio der Marke Lamborghini besteht aus den Modellen der Baureihen Huracan und Aventador sowie exklusiven Sondermodellen. Mit der Erweiterung der Produktpalette im Jahr 2018 um den Urus begründete Lamborghini das Segment der Super-SUV, die Geländegängigkeit mit den Fahreigenschaften eines Supersportwagens verbinden. Die Marke Ducati steht nach unserer Auffassung mit ihren Motorrädern insbesondere für Sportlichkeit, modernes Design, Leichtbau und leistungsstarke Motoren. Das Produktportfolio umfasst neben den Modellen der Scrambler Baureihe die Modelle der Baureihen Diavel, Hypermotard, Monster, Multistrada, Streetfighter, Panigale - die bisher unter Superbike geführt wurde - und SuperSport. Im Frühjahr 2018 führte der Volkswagen Konzern unter anderem die Markengruppen "Volumen", "Premium" sowie "Sport & Luxury" ein. Dieses Führungsmodell schafft Voraussetzungen, die Steuerung innerhalb des Volkswagen Konzerns zu verschlanken, die Marken zu stärken und ihnen mehr Verantwortung zu geben. So werden Synergien im Volkswagen Konzern konsequenter genutzt und Entscheidungen schneller getroffen und umgesetzt. Die Marken Audi, Lamborghini und Ducati bilden hierbei die Markengruppe "Premium". Lesen Sie online mehr zu unserem Produktportfolio auf unseren Markenseiten www.audi.com, www.lamborghini.com und www.ducati.com. In Neckarsulm befindet sich zusätzlich der Unternehmenssitz der Audi Sport GmbH. Neben Automobilen fertigt die Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), Motoren und elektrische Antriebe für den Audi Konzern sowie für weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns. / VERTRIEBSSTRUKTURENÜber eigene oder zum Volkswagen Konzern zugehörige Vertriebsgesellschaften sowie in Zusammenarbeit mit lokalen Importeuren vertreibt der Audi Konzern international Fahrzeuge der Marken Audi und Lamborghini sowie Motorräder der Marke Ducati. Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur (Singapur) vermarktet zudem zusätzlich Automobile der Marke Bentley. / WESENTLICHE PRODUKTIONSSTANDORTEDie Standorte, an denen im Berichtsjahr 2019 Automobile der Marken Audi und Lamborghini sowie Motorräder der Marke Ducati gefertigt wurden, sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
1) vollelektrisches Fahrzeug
STRATEGIEMit unserer im Berichtsjahr 2019 kommunizierten Strategie "konsequent Audi" wollen wir die Transformation in ein neues Mobilitätszeitalter maßgeblich mitgestalten. Wir gehen aktuelle und kommende Herausforderungen selbstbewusst und chancenorientiert an und zahlen gleichzeitig auf die Umsetzung der Volkswagen Konzernstrategie "TOGETHER 2025+" ein.
/ VISION: UNLEASH THE BEAUTY OF SUSTAINABLE MOBILITYAusgelöst durch den fundamentalen Wandel der Automobilbranche steht der Markt für Mobilität vor tiefgreifenden Veränderungen. In Gesellschaft und Politik hat das Bewusstsein für den Klimawandel stark zugenommen. Der Volkswagen Konzern hat sich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens bekannt und will bis zum Jahr 2050 die bilanzielle CO 2-Neutralität erreichen. Damit wird unsere Zukunft elektrisch und das Auto Teil eines immer breiteren Mobilitätsangebots sein. Unser Ziel ist es, Audi an die Spitze des Wandels in Richtung dieser neuen Form der Mobilität zu setzen. Unsere Vision lautet: "Unleash the beauty of sustainable mobility." Dabei bedeutet "die schönste Form" als Vision für Audi:
"Nachhaltige Mobilität" heißt als Vision für Audi:
/ MISSION: KONSEQUENT AUDIWir handeln zielgerichtet, konsistent und mit voller Kraft - also konsequent. Deshalb lautet unsere Mission: "konsequent Audi". / ZIELE UND KENNZAHLEN DER AUDI STRATEGIEUm unsere Mission zu erfüllen, wollen wir konsequent bei allem, WAS wir tun handeln - entlang der Missionsfelder konsequent Kunde, elektrisch, vernetzt und nachhaltig. Zudem wollen wir eine konsequente Haltung bei allem haben, WIE wir es tun - stärken konsequent unser Team, sind konsequent fokussiert, nutzen konsequent Synergien und sind konsequent profitabel. Das WAS und das WIE ergeben unsere acht Missionsfelder. Zur kontinuierlichen und transparenten Messung der Umsetzung unserer Strategie haben wir strategische Kennzahlen für die acht Missionsfelder identifiziert. Im Rahmen der Operationalisierung von "konsequent Audi" werden die Kennzahlen sukzessive ausgearbeitet und im Unternehmen verankert. Auf Basis der fortdauernden Überprüfung der Ist-Werte werden wir die Umsetzung unserer Strategie messen und steuern. Auszugsweise sind strategische Kennzahlen der jeweiligen Missionsfelder im Folgenden aufgeführt. // KONSEQUENT KUNDEAudi will das Unternehmen mit den zufriedensten Kunden werden. Daher binden wir den Kunden konsequent und von Anfang an verstärkt in die Ausgestaltung von unseren Produkten und Services ein. Damit werden wir den Wünschen unserer Kunden in Bezug auf Portfolio und Dienstleistungen bestmöglich gerecht. Wir bieten unseren Kunden an allen Kontaktpunkten ein nahtloses und persönliches Kundenerlebnis. Dazu streben wir die im Wettbewerbsvergleich höchste Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsrate an. Diese messen wir anhand der strategischen Kennzahl "Net Promoter Score". // KONSEQUENT ELEKTRISCHWir wollen uns an die Spitze des Wandels zur Elektromobilität setzen. Das bedeutet: Gemessen an Fahrzeugeigenschaften, Design, Kundenerlebnis und Innovationen wollen wir unseren Kunden im Premiumwettbewerb das beste Elektroportfolio anbieten. Dabei umfasst unser Elektroportfolio vollelektrische Fahrzeuge (Battery Electric Vehicles (BEV)), teilelektrische Fahrzeuge (Plug-in Hybrid Electric Vehicles (PHEV)) sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie (Fuel Cell Electric Vehicles (FCEV)). Letztere erachten wir als technologisch und für unsere Premiumkunden perspektivisch als attraktiv. Zudem entwickeln wir auch für die Nutzungsphase der elektrischen Fahrzeuge innovative und kundenrelevante Angebote rund um die Themen Laden und Energieversorgung. Die Zielerreichung von "konsequent elektrisch" wird mit dem "NEV-Share" (New Energy Vehicle Share) nachgehalten. Zur Ermittlung dieser Kennzahl werden alle produzierten Audi BEV, PHEV und FCEV in Relation zu den gesamten produzierten Audi Fahrzeugen gesetzt. Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete Audi einen NEV-Share von 3,5 Prozent. Basierend auf den aktuellen Marktprognosen haben wir uns für das Jahr 2025 einen NEV-Share von rund 40 Prozent als Ziel gesetzt. Um dies zu erreichen, erweitern wir unser Elektroportfolio auf rund 30 Modelle bis zum Jahr 2025, davon sind rund 20 vollelektrische Modelle. Zudem werden im Geschäftsjahr 2020 rund 50 Prozent unseres Marketingbudgets in unsere e-tron Kampagnen fließen, um unsere Kunden vom elektrischen Fahren zu begeistern. // KONSEQUENT VERNETZTWir wollen ein offenes digitales Ökosystem schaffen. Dazu entwickeln wir ein Angebot von datenbasierten Geschäftsmodellen mit einem klaren Kundenmehrwert. Diese lassen sich nach folgenden drei Anwendungsfällen gruppieren: "Ich suche einen Audi", "Ich nutze einen Audi" und "Ich will mobil sein". Für jeden dieser Bereiche entwickeln wir digitalisierte User Journeys und die dazu erforderlichen Geschäftsmodelle. Zudem bieten wir Privat- und Flottenkunden ein differenzierendes Mobilitätsangebot mit ausgewählten Services. Auf der Fahrzeugseite entwickeln wir ein wettbewerbsfähiges Angebot autonomer Fahrfunktionen. Als strategische Kennzahl nutzen wir für das Missionsfeld "konsequent vernetzt" den "Connected Vehicle Share". Anhand dieser Kennzahl messen wir den Anteil unserer vernetzten Fahrzeuge - Ziel für das Jahr 2025 ist, einen "Connected Vehicle Share" von 100 Prozent zu erreichen. Zusätzlich erweitern wir die Kundenbasis im Mobilitätsbereich und werden mit unseren digitalen Angeboten und Mobilitätsservices einen signifikanten Beitrag zu den Umsätzen des Audi Konzerns leisten. Im Vergleich zum Wettbewerb wollen wir unseren Kunden die beste User Experience (UX) bieten. // KONSEQUENT NACHHALTIGWir wollen verantwortungsvoll, transparent und integer wirtschaften. Wir handeln im Einklang von Ökologie und Ökonomie mit klarer Langfristperspektive. Daher ist für uns die CO 2-neutrale Mobilität die zwingende Basis für weiteres Wachstum. Dafür stellen wir unser Produktionsnetzwerk konsequent nachhaltig auf: Bis zum Jahr 2025 sollen alle Audi Werke bilanziell CO 2-neutral sein. Dazu führen wir sukzessive Grünstrom in allen Audi Werken ein und setzen auf einen geschlossenen Wasserkreislauf und die gezielte Wiederverwendung von Ressourcen. Die Umsetzung von "konsequent nachhaltig" wird unter anderem mithilfe des Dekarbonisierungsindex (DKI) gemessen. Dabei misst der DKI die durchschnittlichen Emissionen von CO 2 und CO 2-Äquivalenten (gemeinsam CO 2e) entlang des gesamten Lebensweges des Fahrzeugportfolios und wird in Tonnen pro Fahrzeug angegeben. Nicht zuletzt bilden Integrität und Compliance die Grundlage für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Dazu gehört das Volkswagen konzernweite Programm "Together4Integrity". Wir verstehen Integrität als verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, ausgerichtet an den in der Gesellschaft anerkannten und bei uns gelebten Werten und Prinzipien. Compliance bedeutet für uns, gesetzliche Vorschriften sowie unternehmensinterne Richtlinien, Regeln und Standards einzuhalten. Als Grundlage dazu haben wir den Code of Conduct (Verhaltensgrundsätze) eingeführt. // KONSEQUENT TEAMWIR statt ICH - das ist der Audi Spirit. Wir wollen agiler werden und klare, erreichbare, aber ambitionierte Ziele verfolgen. Vor diesem Hintergrund bauen wir Hierarchien ab und verlagern ein großes Stück Entscheidungskompetenz dorthin, wo die Fachkompetenz liegt. Dieser Kulturwandel ist entscheidend für die Zukunft von Audi. Kulturwandel lässt sich jedoch nicht von oben verordnen - daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Kultur und unser Verhalten gemeinsam grundlegend zu ändern. // KONSEQUENT FOKUSSIERTWir konzentrieren Ressourcen auf unsere Schlüsselprojekte - wir bauen Komplexität ab und fokussieren uns auf das Wesentliche. Dazu gehört Weglassen: Daher stellen wir unsere Projekte auf den Prüfstand und spielen so die notwendigen Ressourcen für Zukunftsprojekte frei. Weglassen bedeutet auch, Themen, wie beispielsweise Shared Micromobility die nicht auf unsere Strategie einzahlen, konsequent zu beenden bzw. anderen Volkswagen Konzernmarken zu überlassen. // KONSEQUENT SYNERGETISCHWir gehen Partnerschaften innerhalb und außerhalb unseres Konzerns ein. So nutzen wir Skalenvorteile und erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit bei erfolgskritischen Zukunftsthemen. Dazu bauen wir insbesondere die Synergien im Volkswagen Konzern weiter aus. Vor allem bei Themen wie der Technologieentwicklung zum autonomen Fahren oder der Entwicklung und Nutzung einer einheitlichen Datenplattform zur Verbesserung der Konnektivität sowie zur weiteren Elektrifizierung unserer Modelle werden wir weiter verstärkt Synergien im Konzern nutzen. Große Schritte in diese Richtung sind beispielsweise die Premium Platform Electric (PPE) und der modulare Elektrifizierungsbaukasten (MEB) sowie die neu gegründete Car.Software-Organisation, in der die gesamten Fahrzeug-Software-Aktivitäten des Volkswagen Konzerns gebündelt werden. // KONSEQUENT PROFITABELWir wollen in jeder Hinsicht nachhaltig und profitabel wirtschaften. Denn nur eine nachhaltige Profitabilität schafft Freiraum für notwendige Investitionen in die Zukunft. So wollen wir mittelfristig eine Operative Umsatzrendite zwischen 9 und 11 Prozent erwirtschaften. Dabei unterstützt insbesondere der Audi Transformationsplan (ATP). Mit dem ATP richten wir Audi sowohl finanziell als auch strukturell auf die Zukunft aus. Um in Hinblick auf unsere Strategie richtig zu priorisieren, werden bereits unsere Fahrzeugprojekte unter anderem auf Basis der Kapitalrendite (RoI) inklusive dem CO 2-Effekt entschieden. So berücksichtigen wir bei unserer Kapitalallokation die Anforderungen aus der CO 2-Gesetzgebung. Auf Unternehmensebene haben wir uns als strategisches Ziel eine Kapitalrendite (RoI) von größer 21 Prozent vorgenommen. / VERZAHNUNG MIT DER VOLKSWAGEN KONZERNSTRATEGIE "TOGETHER 2025+"Unsere Strategie "konsequent Audi" ist auf die Volkswagen Konzernstrategie "TOGETHER 2025+" abgestimmt. Mit der Umsetzung der Audi Strategie zahlen wir so auch auf das Erreichen der Volkswagen Vision "Shaping mobility - for generations to come" ein. Um den Umsetzungsgrad der Volkswagen Konzernstrategie zu messen, hat Volkswagen für die vier Zieldimensionen konzernweit strategische Kennzahlen festgelegt. Für die Zieldimension "Begeisterte Kunden" wurden die Loyalitätsrate, die Eroberungsrate sowie die Kundenzufriedenheit und Qualität als strategische Kennzahlen definiert. Die Zieldimension "Exzellenter Arbeitgeber" wird mit der internen und externen Arbeitgeberattraktivität sowie dem Diversity-Index gemessen. Für "Vorbild bei Umwelt, Sicherheit und Integrität" werden der Dekarbonisierungsindex (DKI), die CO 2-Flottenemission sowie Regeleinhaltung, Fehlerkultur und Integrität als strategische Kennzahlen herangezogen. Die Zieldimension "Wettbewerbsfähige Ertragskraft" wird mit den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten strategischen finanziellen Kennzahlen gemessen. Dabei sind die Kennzahlen der Zieldimension "Wettbewerbsfähige Ertragskraft" im Volkswagen Konzern bereits einheitlich definiert und für die jeweiligen Marken mit Zielen hinterlegt. Die inhaltliche Ausgestaltung der anderen strategischen Kennzahlen wird im Rahmen der Konkretisierung der Konzernstrategie finalisiert. Strategische finanzielle Kennzahlen des Audi Konzerns
/ OPERATIONALISIERUNG DER STRATEGIEIm jährlich stattfindenden "Strategy Summit" wird die Strategie inklusive der aktuellen Prämissen überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft. Zudem werden hier die konkreten unternehmensweiten "konsequent.Initiativen" zur Operationalisierung unserer Strategie abgeleitet und in der Planungsrunde verankert. Des Weiteren findet zweimal im Jahr der sogenannte "Target Summit" statt. Dabei werden den im "Strategy Summit" priorisierten "konsequent.Initiativen" und Transformationsprojekten Budgets und Ressourcen zugeteilt und mit der Unternehmensplanung synchronisiert. Durch die elf "konsequent.Initiativen" stellen wir die Operationalisierung unserer Strategie sicher. Für die jeweiligen Initiativen sind End-to-End-Verantwortlichkeiten definiert. Durch das zweiwöchentliche Monitoring im Audi Executive Committee - dem Gremium zur operativen Unternehmenssteuerung - ist eine konsequente Zielverfolgung sichergestellt. / AUDI TRANSFORMATIONSPLAN ALS BASIS ZUR UMSETZUNG DER STRATEGIE
Für die Umsetzung unserer Strategie ist eine solide finanzielle Basis unumgänglich. Mit dem im Geschäftsjahr 2018 erfolgreich angelaufenen Audi Transformationsplan (ATP) stellen wir genau diese finanzielle Basis sicher. So können wir auch in der Transformationsphase unsere Renditeziele absichern und unsere Zukunftsinvestitionen aus eigenen Mitteln finanzieren. Bis zum Ende des Jahres 2022 wollen wir mit dem ATP in Summe rund 15 Mrd. EUR Effizienzmaßnahmen heben. Dabei adressiert der ATP mit seinen sieben Arbeitspaketen sowohl die Leistungsseite als auch unsere Kostenstrukturen. Das Arbeitspaket "Kapitaleinsatz" forciert darüber hinaus einen optimierten Einsatz unseres Kapitals. Die Arbeitspakete werden von jeweils einem Vorstandsteam verantwortet. In den einzelnen Arbeitspaketen betreuen die Modulleiter die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen. Übergreifend steuert ein Projekt Management Office (PMO) die Umsetzung des ATP. So wurden im Gesamtjahr 2019 Maßnahmen in Höhe von rund 2,5 Mrd. EUR auf der Erlös- und Kostenseite umgesetzt. Die Effekte wirkten zu einem bedeutenden Teil direkt im Operativen Ergebnis. Dabei lag der Fokus im Berichtsjahr insbesondere auf übergreifenden Potenzialen sowie auf den Material- und Produktionskosten. In Summe haben wir seit Programmstart einen kumulierten Betrag von rund 4,4 Mrd. EUR eingespielt. Darüber hinaus wurden Entscheidungen für den Großteil der Maßnahmen, die in den Folgejahren wirken, bereits getroffen. So sind rund 80 Prozent des gesamten Maßnahmenbedarfs bereits identifiziert. Im November 2019 haben wir im Rahmen von "Audi.Zukunft" mit der Arbeitnehmervertretung Grundsatzvereinbarungen für strukturelle Themen beschlossen. Dabei werden Teile dieser Vereinbarung auch auf unsere ATP-Ziele einzahlen. Zudem stellen wir mit "Audi.Zukunft" die langfristige Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens sicher. Lesen Sie online mehr zu unserer Strategie unter www.audi.com/executive-summary. STEUERUNGSSYSTEMNeben unseren strategischen Kennzahlen verwenden wir zur Steuerung und Überwachung des Audi Konzerns weitere zentrale Messgrößen. Die bedeutsamsten Kennzahlen unseres Steuerungssystems sind dabei als Audi Spitzenkennzahlen definiert. Diese beinhalten finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die Vorstands- und die Managementvergütung sind mit dem Steuerungssystem verknüpft. Nachfolgend werden der aktuelle unternehmensinterne Steuerungsprozess sowie die derzeitigen Spitzenkennzahlen des Audi Konzerns beschrieben. / STEUERUNGSPROZESS IM AUDI KONZERNDer Audi Konzern ist in den Steuerungsprozess des Volkswagen Konzerns eingebunden. Die Steuerung des Audi Konzerns umfasst die AUDI AG und die konsolidierten Gesellschaften - daher erfolgt für die AUDI AG keine separate Steuerung und Prognose der Spitzenkennzahlen. Die komplexen Wertschöpfungsketten und Organisationsstrukturen sowie die rechtlichen Anforderungen werden entsprechend berücksichtigt. Ausgangspunkt für die Steuerung des Audi Konzerns sind die jährlich für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellte langfristige strategische Planung sowie daraus abgeleitet die für fünf Jahre aufgestellte Mittelfristplanung. Seit dem Berichtsjahr erfolgt die Berücksichtigung der Strategie über zwei neue Gremien. Im "Strategy Summit" werden strategische Ziele überprüft und in der Zehn-Jahres-Planung verankert. Die dafür notwendigen Ressourcen werden im Rahmen des "Target Summit" in der Mittelfristplanung eingeplant. Für die proaktive Gestaltung der Unternehmenszukunft werden je nach Fristigkeit die einzelnen Planungsinhalte definiert:
Die aufeinander abgestimmten Ergebnisse der vorgelagerten Planungsprozesse fließen in die finanzielle Mittelfristplanung ein. Diese beinhaltet die Investitionsplanung, die finanzielle Planung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Finanz- und Bilanzplanung. Darüber hinaus werden verschiedene Szenarien und Sensitivitäten wichtiger Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Währungs-, Volumen- und Mix-Effekte, betrachtet. Aus dem ersten Jahr der Mittelfristplanung wird ein verbindliches Budget abgeleitet und auf Monatsbasis operativ eingeplant. Mithilfe von verschiedenen Steuerungsinstrumenten - etwa Soll-Ist-Analysen, Vorjahresvergleichen oder Abweichungsanalysen - wird der Zielerreichungsgrad des Budgets monatlich verfolgt und überprüft. Darüber hinaus werden seit dem vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 die wesentlichen Kennzahlen auch wöchentlich an den Vorstand berichtet. Sofern erforderlich, werden Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Zielsetzungen entwickelt und umgesetzt. Monatlich werden revolvierend detaillierte Vorausschätzungen für die jeweils kommenden drei Monate sowie das Gesamtjahr erstellt. Dabei wird auch die aktuelle Chancen- und Risikolage berücksichtigt. Bei der unterjährigen Steuerung ist somit die laufende Anpassung an interne und externe Veränderungen von zentraler Bedeutung. Diese aktuelle Einschätzung fließt in die nachfolgende Zehn-Jahres-Planung sowie in die Mittelfrist- und Budgetplanungen ein. / SPITZENKENNZAHLEN DER KONZERNSTEUERUNGBasis der Steuerung des Audi Konzerns sind neben einer werteorientierten Unternehmensführung folgende Spitzenkennzahlen, die wichtige Treiber unserer Unternehmensentwicklung darstellen und auf die Ziele unserer Strategie einzahlen:
Die nichtfinanzielle Steuerungsgröße Auslieferungen an Kunden reflektiert die Anzahl der an Kunden übergebenen Neufahrzeuge der Marke Audi. Dieser Leistungsindikator spiegelt die Nachfrage der Kunden nach unseren Produkten wider und zeigt unsere Wettbewerbs- und Imageposition in den verschiedenen Märkten weltweit auf. Eine starke Nachfrage nach unseren Produkten ist für die Produktion und damit einhergehend für die Auslastung unserer Standorte sowie die Beschäftigung unserer Mitarbeiter von großer Bedeutung. Zusätzlich steht eine anhaltend hohe Anzahl an Fahrzeugauslieferungen für eine große Kundenzufriedenheit. Zu den finanziellen Spitzenkennzahlen gehören die Umsatzerlöse des Audi Konzerns, die unseren Markterfolg finanziell abbilden. Eine weitere Spitzenkennzahl ist das Operative Ergebnis des Audi Konzerns. Diese Kennzahl steht für die wirtschaftliche Leistung unseres Kerngeschäfts sowie die wirtschaftliche Leistung unserer originären Unternehmenstätigkeit und ist folgendermaßen definiert: Umsatzerlöse - Herstellungskosten - Vertriebskosten - Allgemeine Verwaltungskosten + Sonstige betriebliche Erträge - Sonstige betriebliche Aufwendungen = Operatives Ergebnis Zu unseren finanziellen Spitzenkennzahlen gehört auch die Operative Umsatzrendite des Audi Konzerns:
Eine weitere Spitzenkennzahl ist die Kapitalrendite (Return on Investment - RoI). Diese bildet den Wirkungsgrad unserer Geschäftstätigkeit ab - dabei wird das eingesetzte Kapital hinsichtlich seiner periodenbezogenen Verzinsung bewertet. Die Kapitalrendite berücksichtigt bereits Maßnahmen zur CO 2-Compliance und kann somit auch als Kapitalrendite nach CO 2 verstanden werden.
Für das Operative Ergebnis nach Steuern wird eine im Volkswagen Konzern normierte durchschnittliche Steuerquote von 30 Prozent unterstellt. Das investierte Vermögen berechnet sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen). Dabei wird der Durchschnitt aus dem Wert des investierten Vermögens zu Beginn und dem Wert des investierten Vermögens zum Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Übersteigt die Kapitalrendite (RoI) unseren Mindestverzinsungsanspruch, wird eine Wertsteigerung für das Unternehmen erzielt. Auch im Rahmen unserer internen Ressourcenallokation berücksichtigen wir bei unseren Fahrzeugprojekten die Kapitalrendite nach CO 2. Der Netto-Cashflow dient als Gradmesser für die Selbstfinanzierungskraft des Audi Konzerns und berechnet sich folgendermaßen: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - Investitionstätigkeit laufendes Geschäft = Netto-Cashflow Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote ist ein Indikator für die Innovationsstärke von Audi und stellt zugleich die Einhaltung wettbewerbsfähiger Kostenstrukturen sicher. Forschungs- und Entwicklungskostenquote
Ein weiterer Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit des Audi Konzerns ist die Sachinvestitionsquote. Sachinvestitionsquote
In den Sachinvestitionen sind Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte gemäß Kapitalflussrechnung enthalten. Dabei umfassen die Investitionen im Wesentlichen Mittel für die Modernisierung und Ausweitung unserer Produkt- und Servicepalette, die Optimierung unserer Kapazitäten sowie die Verbesserung der Fertigungsprozesse im Audi Konzern. Investitionsentscheidungen werden von den Fachbereichen beantragt und vom Investitionscontrolling sowie dem Unternehmensgremium "Investitionskreis" hinterfragt und priorisiert. Wesentliche investitionspolitische Entscheidungen werden zudem vom Aufsichtsrat des Unternehmens freigegeben. Neben den Audi Spitzenkennzahlen haben wir zur Erreichung unserer Strategie "konsequent Audi" strategische Kennzahlen im Unternehmen definiert. AKTIE/ KURSENTWICKLUNG DER AUDI AKTIEIm Jahr 2019 entwickelte sich der Deutsche Aktienindex (DAX) insgesamt deutlich positiv. Auch die Notierungen der im DAX gelisteten deutschen Automobilhersteller und -zulieferer wiesen überwiegend steigende Kurse bei volatilem Verlauf auf. Dabei war die wirtschaftliche Situation vieler Automobilhersteller und -zulieferer im Jahr 2019 angespannt. Das belegen mehrere Ad-hoc-Mitteilungen zu Gewinnwarnungen. Dies dürfte belastend auf die entsprechenden Aktienkurse gewirkt haben. Die Aktie des Premiumautomobilherstellers Audi ist im Börsensegment General Standard gelistet und hat aufgrund des geringen Streubesitzanteils von rund 0,36 Prozent ein vergleichsweise niedriges Handelsvolumen. Entgegen dem Markttrend verzeichnete die Audi Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt eine Seitwärtsbewegung. Am ersten Handelstag im Jahr 2019 schloss die Audi Aktie bei 784 EUR und erreichte kurze Zeit später ihren Jahrestiefststand am 11. Januar 2019 bei 764 EUR. In den folgenden Monaten bewegte sich der Aktienkurs seitwärts und erreichte das Jahreshoch am 23. Oktober 2019 bei 826 EUR. Danach sank der Kurs der Audi Aktie leicht und bewegte sich anschließend wieder seitwärts bis zum Jahresende. Dabei dürften branchenbezogene Belastungsfaktoren, wie beispielsweise der Handelsstreit zwischen den USA und China, die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sowie die mit hohen Vorleistungen verbundene Transformation der Automobilindustrie eher dämpfend auf die Kursentwicklung gewirkt haben. Insgesamt bleiben Automobilwerte an den Aktienmärkten relativ zu anderen Sektoren niedrig bewertet, da Investoren vor dem Hintergrund der Transformation der Automobilindustrie derzeit eher zurückhaltend agieren. Am letzten Handelstag des Jahres 2019 schloss die Audi Aktie mit einem Kurs von 800 EUR und damit 2,0 Prozent über dem Niveau vom Jahresbeginn. Indizierte Kursentwicklung der Audi Aktie im Jahr 2019 (ISIN: DE0006757008, Börsenplatz: Xetra)
Lesen Sie mehr zur Audi Aktie unter www.audi.com/shares sowie im Anhang unter Punkt 12. WIRTSCHAFTSBERICHTBei herausfordernden Rahmenbedingungen und weiterhin hohen Vorleistungen in neue Technologien hat der Audi Konzern im Jahr 2019 entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Mit dem Audi e-tron haben wir das erste vollelektrische Fahrzeug von Audi in die Märkte eingeführt. Die Auslieferungen der Marke Audi stiegen um 1,8 Prozent auf 1.845.573 Automobile, wobei wir in unserem wichtigsten Markt China einen neuen Rekordwert verzeichnen konnten. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN/ WELTWIRTSCHAFTLICHE LAGE 1 ⁾
1) Die Vorjahreswerte haben sich gegebenenfalls
aufgrund aktualisierter Daten verändert.
Im Jahr 2019 verzeichnete die Weltwirtschaft ein Wachstum von 2,6 (3,2) Prozent - jedoch im Jahresverlauf mit nachlassendem Tempo. Dabei lag die wirtschaftliche Dynamik sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern unter dem Wert des Vorjahres. Die wirtschaftliche Entwicklung war insbesondere durch die weltweit zunehmenden Handelskonflikte und die in der Folge gestiegenen Unsicherheiten auf den Finanzmärkten beeinflusst. In Westeuropa wurde im Berichtszeitraum eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,2 (1,8) Prozent erreicht. Das Wirtschaftswachstum nahezu aller westeuropäischer Länder verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unsicherheiten bestanden insbesondere im Zusammenhang mit den andauernden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU). In Deutschland, der größten Volkswirtschaft der Region, betrug der Zuwachs des BIP im Zuge der guten Arbeitsmarktlage trotz deutlich nachlassender Wachstumsdynamik 0,5 (1,5) Prozent. Die Region Zentral- und Osteuropa erzielte ebenfalls ein geringeres Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,3 (3,3) Prozent. Insbesondere die russische Wirtschaftsleistung mit einem BIP-Wachstum von 1,1 (2,2) Prozent entwickelte sich mit einer rückläufigen Dynamik gegenüber dem Vorjahr - vor allem im Zuge der auf Jahressicht gesunkenen Rohstoffpreise. Die Wachstumsrate der US-amerikanischen Wirtschaftsleistung sank im Berichtsjahr auf 2,3 (2,9) Prozent. Gestützt wurde die Konjunktur maßgeblich durch die positive Konsumentennachfrage und fiskalpolitische Maßnahmen. Das brasilianische BIP wuchs im Berichtszeitraum um 1,1 (1,3) Prozent. Die Lage in Südamerikas größter Volkswirtschaft blieb unter anderem aufgrund politischer Unsicherheiten weiterhin angespannt. Die weltweit höchste Konjunkturdynamik zeigte sich erneut in der Region Asien-Pazifik. Die chinesische Wirtschaft erzielte mit einer BIP-Wachstumsrate von 6,2 (6,6) Prozent trotz handelspolitischer Differenzen mit den USA abermals einen im internationalen Vergleich hohen Zuwachs der Wirtschaftsleistung. Fiskalpolitische Maßnahmen wirkten begünstigend auf die chinesische Konjunktur. Japans BIP wuchs indes um 1,1 (0,3) Prozent. / INTERNATIONALE AUTOMOBILKONJUNKTUR 1 ⁾
1) Die Vorjahreswerte haben sich gegebenenfalls
aufgrund aktualisierter Daten verändert.
Die weltweite Nachfrage nach Automobilen lag im Jahr 2019 mit 79,6 (82,9) Mio. Fahrzeugen um -4,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Während die Neuzulassungen in den Regionen Westeuropa und Zentral- und Osteuropa anstiegen, entwickelten sich die Verkaufszahlen in den Regionen Nordamerika, Südamerika sowie Asien-Pazifik rückläufig. Die branchen- und marktspezifischen Rahmenbedingungen wurden durch fiskalpolitische Maßnahmen beeinflusst, die im abgelaufenen Geschäftsjahr wesentlich zur heterogenen Entwicklung der Neuzulassungen zwischen den Märkten beigetragen haben. So wurden regional neben Steuersenkungen bzw. -erhöhungen auch Förderprogramme, Kaufprämien und Importzölle eingesetzt. Darüber hinaus wirkten sich nichttarifäre Handelshemmnisse, wie zum Beispiel zusätzliche Zertifizierungsnachweise zum Schutz der jeweiligen heimischen Automobilindustrie, negativ auf die weltweiten Verkaufszahlen aus. Der westeuropäische Automobilmarkt lag, trotz einer sich abschwächenden wirtschaftlichen Dynamik, mit 14,4 (14,4) Mio. Fahrzeugen bzw. einer Veränderung von 0,6 Prozent annähernd auf dem Vorjahresniveau. Insgesamt kam es zu einer uneinheitlichen Entwicklung der größten Einzelmärkte. In Deutschland lagen die Neuzulassungen bei 3,6 (3,4) Mio. Automobilen - eine positive Veränderung von 5,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Auch die Automobilmärkte in Frankreich und Italien übertrafen das Vorjahresniveau mit einem Plus von 1,6 Prozent bzw. 0,3 Prozent. Die Neuzulassungen in Großbritannien verringerten sich indes um -2,4 Prozent, unter anderem aufgrund von Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem ungewissen Ausgang der Austrittsverhandlungen Großbritanniens aus der EU. Insbesondere beeinflusst durch fehlendes Verbrauchervertrauen ging der spanische Pkw-Markt mit -4,7 Prozent deutlich zurück. Mit 3,6 (3,5) Mio. Automobilen wurden in Zentral- und Osteuropa 2,7 Prozent mehr Fahrzeuge neu zugelassen als noch ein Jahr zuvor. Dabei zeigte sich die Entwicklung in den einzelnen Märkten heterogen. Positiv entwickelte sich beispielsweise der polnische Automobilmarkt mit einem Plus von 4,4 Prozent. Die russischen Automobilverkäufe hingegen sanken im Berichtsjahr um -2,2 Prozent nach Vorzieheffekten im Vorjahr aufgrund einer Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2019. Von Januar bis Dezember 2019 erreichte der US-amerikanische Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, als größter Pkw-Markt in Nordamerika, 17,0 (17,3) Mio. neu zugelassene Einheiten - dies entspricht einer Veränderungsrate von -1,6 Prozent. Der Trend hin zu Light Trucks wie SUV- und Pick-up-Modellen bei einem gleichzeitigen Rückgang der klassischen Pkw-Segmente setzte sich fort. In Brasilien, Südamerikas größtem Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, konnte das Volumen des Vorjahres um 7,7 Prozent auf 2,7 (2,5) Mio. Einheiten gesteigert werden. In der Region Asien-Pazifik entwickelte sich der Automobilmarkt im Berichtszeitraum mit -6,0 Prozent auf 34,0 (36,2) Mio. Einheiten deutlich rückläufig. Hauptgrund hierfür war der Nachfragerückgang auf dem weltweit größten Automobilmarkt China mit -6,4 Prozent auf 21,3 (22,8) Mio. Einheiten. Insbesondere der anhaltende Handelskonflikt zwischen China und den USA sorgte für eine Kaufzurückhaltung chinesischer Kunden. Der japanische Automobilmarkt entwickelte sich ebenfalls negativ gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hier wurden mit 4,3 (4,4) Mio. Einheiten -2,4 Prozent weniger Automobile als noch im Vorjahr verkauft. / INTERNATIONALE MOTORRADKONJUNKTURIm Hubraumsegment über 500 ccm verzeichneten die weltweiten Motorradneuzulassungen im Jahr 2019 einen Anstieg von 1,4 Prozent. Dabei entwickelten sich die einzelnen Märkte heterogen. Während der westeuropäische Motorradmarkt einen Zuwachs von 6,5 Prozent aufweisen konnte, reduzierte sich die Zahl der neu zugelassenen Motorräder in den USA - dem größten Motorradmarkt der Welt - um -6,5 Prozent. / GESAMTEINSCHÄTZUNG DER UNTERNEHMENSLEITUNG// GESCHÄFTSVERLAUFIm Geschäftsjahr 2019 hat der Audi Konzern weitere strategische Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens getroffen, während das operative Geschäft von zahlreichen Herausforderungen auf den weltweiten Automobilmärkten geprägt war. So stand im Berichtsjahr die Einführung unserer neuen Strategie "konsequent Audi" im Fokus. Dabei wurden acht Missionsfelder definiert, wobei die vier Felder konsequent Kunde, elektrisch, vernetzt und nachhaltig unsere Ziele beschreiben. Weitere vier Felder definieren, WIE die genannten Ziele erreicht werden sollen: konsequent fokussiert, synergetisch, profitabel und mit dem Team als tragende Säule. Mit der Markteinführung des Audi e-tron, des ersten vollelektrischen Modells von Audi, im ersten Quartal 2019 wurde die Ausrichtung des Unternehmens auf die Elektromobilität auch für unsere Kunden spürbar. Im Jahr 2019 konnten vom Audi e-tron bereits über 26.000 Einheiten ausgeliefert werden. Der im weiteren Jahresverlauf vorgestellte vollelektrische Audi Q2 L e-tron für den chinesischen Markt sowie der Audi e-tron Sportback sind die nächsten Schritte unserer E-Offensive - zahlreiche weitere Modelle werden folgen. Daneben haben wir im Geschäftsjahr mehrere neue Plug-in-Hybridmodelle in die Märkte eingeführt. Für die Neuausrichtung des Unternehmens hat Audi im Zuge der Planungsrunde die Vorleistungen für Elektromobilität weiter intensiviert. So wurde im Berichtsjahr eine Gesamtsumme von 37 Mrd. EUR für Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie für Sachinvestitionen für die kommenden fünf Jahre beschlossen, von denen 12 Mrd. EUR auf Elektromobilität entfallen. Im Geschäftsjahr 2019 standen auch wichtige Programme und Entscheidungen zur Absicherung der langfristigen Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Audi Konzerns im Vordergrund. Ein wesentliches Instrument dabei ist der im Jahr 2018 gestartete Audi Transformationsplan (ATP), der unseren künftigen Renditeanspruch absichern und bis zum Jahr 2022 Effizienzmaßnahmen in Höhe von 15 Mrd. EUR heben soll. Das weitreichende Maßnahmenprogramm ist das finanzielle Fundament für die Strategieumsetzung - neben dem Ressourcentransfer in Zukunftsfelder optimiert Audi damit die Kosten, erschließt neue Erlöspotenziale und reduziert Komplexität. Im Berichtszeitraum allein konnten Maßnahmen auf der Erlös- und Kostenseite von rund 2,5 Mrd. EUR umgesetzt werden, von denen ein bedeutender Teil direkt im Operativen Ergebnis wirkt, sodass der ATP seit Beginn kumuliert bereits rund 4,4 Mrd. EUR eingespielt hat. Zudem haben wir mit der Arbeitnehmervertretung eine wichtige Übereinkunft über die langfristige Ausrichtung des Unternehmens getroffen. Die Grundsatzvereinbarung im Rahmen von "Audi.Zukunft" beinhaltet im Wesentlichen die Optimierung der Produktionskapazitäten an den deutschen Standorten und die sozialverträgliche Anpassung der Zahl von Arbeitsplätzen entlang der demographischen Entwicklung bei gleichzeitig verlängerter Beschäftigungssicherung bis zum Ende des Jahres 2029. Dadurch wird ein positiver Ergebniseffekt von insgesamt rund 6 Mrd. EUR bis 2029 generiert, wobei die frei gewordenen Mittel in Zukunftsfelder wie Elektrifizierung und Digitalisierung fließen sollen. So stärkt "Audi.Zukunft" die Wettbewerbsfähigkeit der Vier Ringe für die kommenden Jahre. Auch für den Vorstand der AUDI AG ergab sich im Geschäftsjahr 2019 eine personelle Veränderung. So hat Hildegard Wortmann zum 1. Juli 2019 im Vorstand die Verantwortung für den Geschäftsbereich Marketing und Vertrieb übernommen, welcher bis dahin von Abraham Schot in Personalunion geführt wurde. Das laufende Geschäft war vor allem durch das eingetrübte gesamtwirtschaftliche Umfeld belastet, unter anderem aufgrund des anhaltenden Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie den Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Die großen Herausforderungen aus der Zukunftsausrichtung der Geschäftsmodelle und die rückläufige Gesamtmarktnachfrage veranlassten zahlreiche Unternehmen der Automobil- und Zuliefererbranche im Jahr 2019, Effizienzprogramme einzuleiten oder zu verschärfen. Zu Beginn des Jahres 2019 belasteten den Audi Konzern Folgeeffekte aus der Umstellung unseres gesamten Modellportfolios auf den neuen Prüfzyklus WLTP. Die Vorbereitung auf dessen zweite Phase zum 1. September 2019 beeinflusste ebenfalls unsere Modellverfügbarkeit. Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2019 zahlreiche neue Modelle eingeführt. Nach einem etwas schwächeren ersten Halbjahr konnte der Audi Konzern im Laufe des zweiten Halbjahres, unter anderem durch eine bessere Modellverfügbarkeit, wieder steigende Auslieferungszahlen aufweisen. In Summe verzeichnete der Audi Konzern im Geschäftsjahr 2019 bei schwierigem Marktumfeld eine etwas bessere finanzielle Leistung als im Jahr 2018. Das ist unter anderem auch durch die hohe Belastung aus Sondereinflüssen im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vorjahr zu begründen. Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Trotz der genannten gesamtmarktbedingten Herausforderungen sowie der temporär eingeschränkten Modellverfügbarkeit lieferten wir 1.845.573 (1.812.485) Automobile der Marke Audi an Kunden aus und damit 1,8 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr. Zu Jahresbeginn waren wir davon ausgegangen, dass die Auslieferungen an Kunden der Marke Audi moderat über dem Vorjahresniveau liegen würden. Diese Prognose haben wir in unserer Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2019 aufgrund der herausfordernden weltweiten Marktsituation angepasst und sind seitdem nur noch von einem leichten Anstieg ausgegangen. Die Umsatzerlöse des Audi Konzerns lagen bei 55.680 (59.248) Mio. EUR. Dabei enthält der Vorjahreswert noch die zum 1. Januar 2019 entkonsolidierten Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften, welche die Umsatzerlöse im Vorjahreszeitraum mit insgesamt 5,6 Mrd. EUR beeinflussten. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Basis für die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 im Geschäftsbericht 2018 bereits angepasst. Ausgehend von den bereinigten Umsatzerlösen haben wir den geplanten leichten Anstieg der Umsatzerlöse des Audi Konzerns für das Gesamtjahr 2019 erreicht. Der Audi Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ein Operatives Ergebnis in Höhe von 4.509 (3.529) Mio. EUR, was einer Operativen Umsatzrendite von 8,1 (6,0) Prozent entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahreswert Sondereinflüsse in Höhe von -1.176 Mio. EUR enthalten sind, vor allem aus dem Bußgeldbescheid zum im Oktober 2018 abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Positive Impulse sind neben dem erfolgreichen ATP auch auf unsere margenstarken SUV-Modelle wie den Audi Q8 und das Super-SUV Lamborghini Urus zurückzuführen. Belastungen resultierten unter anderem aus hohen Vorleistungen für die Mobilität der Zukunft und neue Technologien sowie aus gestiegenen Personalkosten. Im Geschäftsbericht 2018 waren wir für das Jahr 2019 von einer Operativen Umsatzrendite zwischen 7,0 und 8,5 Prozent ausgegangen und haben unsere Prognose somit erreicht. Die Kapitalrendite (RoI) konnte mit einem Wert von 12,7 (10,0) Prozent unseren Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent übertreffen. Dabei wirkte sich im Wesentlichen das höhere Operative Ergebnis nach Steuern im Vergleich zum Vorjahr positiv auf die Kennzahl aus. Im Geschäftsbericht 2018 hatten wir für das Jahr 2019 mit einem RoI zwischen 11 und 14 Prozent gerechnet. Der Audi Konzern erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Netto-Cashflow in Höhe von 3.160 (2.141) Mio. EUR. In unserer Prognose waren wir von einem Netto-Cashflow zwischen 2,5 und 3,0 Mrd. EUR ausgegangen. Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote des Audi Konzerns erreichte einen Wert von 7,9 (7,1) Prozent und befand sich damit entsprechend unserer im Halbjahresfinanzbericht 2019 aktualisierten Prognose moderat über dem bisherigen strategischen Zielkorridor von 6,5 bis 7,0 Prozent. Im Geschäftsbericht 2018 hatten wir noch mit einer Forschungs- und Entwicklungskostenquote leicht über dem strategischen Zielkorridor gerechnet. Aufgrund unserer Investitionsdisziplin konnten wir die Sachinvestitionsquote im Geschäftsjahr 2019 auf 4,9 (5,9) Prozent reduzieren. Damit lag diese leicht unterhalb des bisherigen Zielkorridors von 5,5 bis 6,0 Prozent und damit im Bereich unserer ebenfalls im Halbjahresfinanzbericht 2019 aktualisierten Prognose. Im Geschäftsbericht 2018 waren wir von einer Sachinvestitionsquote für das Jahr 2019 innerhalb des Zielkorridors ausgegangen. Prognose-Ist-Vergleich Audi Konzern
1) Berechnung der bereinigten Werte: Die im
Konzernabschluss 2018 berichteten Werte wurden um die
jeweiligen Effekte der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften
(Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi
Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische
Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh und
Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien))
bereinigt.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGMit unserer neuen Strategie "konsequent Audi" gestalten wir die Transformation in ein neues Mobilitätszeitalter. Wir wollen uns an die Spitze des Wandels setzen und Vorreiter für CO 2-neutrale Mobilität im Premiumsegment sein. Zur Erreichung unserer strategischen Ziele bedarf es enormer Vorleistungen. So halten wir für die Jahre 2020 bis 2024 insgesamt rund 37 Mrd. EUR für Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie Sachinvestitionen vor. Dabei spiegelt die aktuelle Planung eine deutliche Verbesserung der Investitions- und Kostendisziplin sowie eine starke Priorisierung von Investitionen in die Elektromobilität wider - von den rund 37 Mrd. EUR fließen 12 Mrd. EUR in die Elektromobilität. / EFFIZIENTE PROZESSE UND SYNERGIENFür den langfristigen Erfolg von Audi und für die erfolgreiche Transformation zur profitablen Elektromobilität sind wettbewerbsfähige Kostenstrukturen sowie ein klares Zielbild im Bereich Forschung und Entwicklung essenziell. Dafür haben wir mit der bereits im Geschäftsjahr 2017 begonnenen Transformation im Bereich Forschung und Entwicklung die Basis geschaffen - so stellen wir uns in diesem Bereich konsequent für das neue Mobilitätszeitalter auf. Basierend auf der neuen Audi Strategie haben wir das Zielbild für diesen Bereich im Berichtsjahr weiter geschärft. Dabei sind effiziente Prozesse und eine klare personelle sowie finanzielle Ressourcenplanung, -allokation und -steuerung Grundlage für wettbewerbsfähige Kostenstrukturen. Zur Erreichung unserer strategischen und finanziellen Ziele priorisieren wir unsere Entwicklungsprojekte nach diesen Gesichtspunkten fortlaufend. Der finanzielle Rahmen wird im Audi Konzern durch die Forschungs- und Entwicklungskostenquote als strategische Korridorzielgröße und Spitzenkennzahl definiert. Insbesondere aufgrund zukünftig noch stärker genutzten Konzernsynergien haben wir uns für diese Quote einen langfristigen strategischen Zielkorridor zwischen 5 und 6 Prozent gegeben. Im Geschäftsjahr 2019 lag dieser Zielkorridor noch zwischen 6,5 und 7,0 Prozent. Im Rahmen der Transformation im Bereich Forschung und Entwicklung stellen wir auch unsere Organisation und Prozesse zukunftsfähig auf. Die vom Kunden gewünschten Anforderungen an unsere Produkte und Services stehen hier stets im Mittelpunkt. Somit rückt der Fokus weg vom einzelnen Bauteil hin zu den von unseren Kunden gewünschten Funktionen. Mit dem Systems-Engineering-Ansatz wollen wir den Rahmen schaffen, um die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen, und stellen unsere Organisation und Prozesse ganzheitlich und synergetisch auf. In Verbindung mit einer konsequenten Funktionsorientierung können wir so die Anforderungen an die einzelnen Fahrzeugbauteile und Funktionen optimal aufeinander abstimmen. Dabei betrachten wir sowohl die technischen als auch die wirtschaftlichen Aspekte, um eine Funktion zu entwickeln, die den Benutzerbedürfnissen unserer Kunden entspricht. Weiter gilt es, Synergien im Volkswagen Konzern noch stärker zu nutzen und im Entwicklungsverbund markenübergreifend und effizient zu arbeiten. Experten vernetzen sich enger, teilen verstärkt ihr Wissen und arbeiten partnerschaftlich zusammen. Ein Beispiel für bereits genutzte Synergiepotenziale ist die Zusammenarbeit von Audi mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, zur Elektrifizierung des Produktportfolios beider Marken. Das Ergebnis ist eine gemeinsam genutzte Plattform für den Porsche Taycan und unseren Audi e-tron GT. Des Weiteren bündeln wir mit unserer Schwestermarke die Ressourcen bei der gemeinsamen Entwicklung von Fahrzeugarchitekturen, Modulen und Komponenten in der sogenannten Premium Platform Electric (PPE). In den kleineren Fahrzeugsegmenten arbeiten wir auf Basis des Modularen Elektrifizierungsbaukastens (MEB) mit der Marke Volkswagen Pkw zusammen. Zukünftig wollen wir neben bereits genutzten Plattformsynergien weitere Konzernsynergien verstärkt nutzen. Im Mittelpunkt steht dabei ein effizienter, markenübergreifender Entwicklungsverbund, gekennzeichnet durch enge Vernetzung der Experten im Volkswagen Konzern, Zusammenarbeit auf Augenhöhe, ein innovatives Arbeitsumfeld und die Bündelung von Entwicklungsaktivitäten. Dadurch wollen wir konzernweite Synergien erschließen. Der Entwicklungsverbund im Volkswagen Konzern trägt maßgeblich dazu bei, den Wandel voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit des Konzerns sowie aller Marken zu stärken. Bei der Fahrzeugentwicklung arbeiten wir zusammen mit den anderen Marken intensiv daran, Synergien zu heben. Die gemeinsame Strategie des Entwicklungsverbunds verfolgt beispielsweise das Ziel, über einen effektiveren und effizienteren Ressourceneinsatz bei der Erforschung und Entwicklung neuer mobilitätsbezogener Technologien, Produkte und Dienstleistungen unsere Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit langfristig zu stärken. Im konzernweiten Entwicklungsverbund arbeiten die Marken daher nicht nur mit-, sondern auch füreinander an Schlüsseltechnologien und bilden übergreifende Kompetenznetzwerke für Zukunftsthemen. So hat Audi beispielsweise im Volkswagen Konzern die Leadverantwortung für die Entwicklung von E-Antrieben. Auf dem Weg zur "Software Enabled Car Company" führt der Volkswagen Konzern seine Entwicklungsaktivitäten im Bereich Software in einer neu geschaffenen Konzerneinheit, der Car.Software-Organisation, zusammen. Bis 2025 sollen in der Car.Software-Organisation mehr als 10.000 Digital-Experten die Software im Fahrzeug, die digitalen Ökosysteme sowie kundennahe Funktionen im Handel entwickeln. Ziel ist es, eine konzernweit einheitliche Software-Architektur zu etablieren und bislang parallele Entwicklungspfade in den Marken zusammenzuführen. Bis 2025 will die Car.Software-Organisation mehr als 7 Milliarden Euro in ihre Aufgaben und Projekte investieren. Mit den einheitlichen Software-Umfängen sollen beträchtliche Skaleneffekte im Konzern generiert und damit die Kosten für die Software pro Fahrzeug für alle Marken merklich gesenkt werden. Die Car.Software-Organisation agiert seit dem 1. Januar 2020 als eigenständige Geschäftseinheit und bündelt in einem ersten Schritt rund 3.000 Fachkräfte aus Tochterunternehmen und Beteiligungen im Volkswagen Konzern. In einem zweiten Schritt sollen unter dem Dach der Car.Software-Organisation dann auch Fachkräfte zusammenarbeiten, die bislang in verschiedenen Konzernmarken und Regionen tätig sind. / RESSOURCENEINSATZDie Forschungs- und Entwicklungsleistungen des Audi Konzerns lagen im Berichtsjahr bei 4.426 (4.178) Mio. EUR. Dies entspricht einer Forschungs- und Entwicklungskostenquote von 7,9 (7,1) Prozent. Der Anstieg im Vorjahresvergleich ist dabei im Wesentlichen auf unsere Modelloffensive sowie Vorleistungen für Zukunftstechnologien zurückzuführen. Auch steigende regulatorische Anforderungen haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Die aktivierten Entwicklungskosten sind zyklusbedingt auf 1.146 (1.593) Mio. EUR zurückgegangen - dies entspricht einer Aktivierungsquote von 25,9 (38,1) Prozent. Dabei wurden die aktivierten Entwicklungskosten in Relation zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsleistungen gesetzt. Die Abschreibungen inklusive Zuschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 1.087 (856) Mio. EUR. Forschungs- und Entwicklungsleistungen
Im Berichtsjahr beschäftigten wir im Audi Konzern durchschnittlich 15.021 (14.026) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung - davon entfielen 11.717 (11.108) Mitarbeiter auf die AUDI AG. Dabei wurden Mitarbeiter in den Zukunftsfeldern Elektromobilität, Digitalisierung und autonomes Fahren sowie zur Stärkung interner Prozesse eingestellt. Auch die Konsolidierung der Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, sowie der Ausbau unserer lokalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in China trugen zum Anstieg bei. / WESENTLICHE THEMEN IM BERICHTSJAHRIm Zusammenhang mit unserem strategischen Ziel "konsequent elektrisch" markiert der seit März 2019 sukzessiv für unsere Kunden verfügbare Audi e-tron den Start in das Zeitalter der Elektromobilität bei Audi. Für die gehobenen Fahrzeugklassen des Premiumsegments setzen wir auch auf Plug-in-Hybride. So bieten wir unseren Kunden seit dem Berichtsjahr in den Baureihen Audi A6, A7, A8, Q5 und Q7 Plug-in-Hybride an - diese tragen die Bezeichnung "TFSI e". Bis zum Jahr 2025 wollen wir rund 30 elektrische Modelle im Angebot haben, davon rund 20 vollelektrische Modelle. Mit diesem Portfolio wollen wir basierend auf den aktuellen Marktprognosen einen NEV-Share von rund 40 Prozent erreichen. Generell lassen sich unsere Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung in drei übergeordnete Themenfelder klassifizieren: "Zukunftsthemen", "Erweiterung und Pflege Modellportfolio mit konventionellen Antrieben" und "Basis-/Querschnittsthemen". Dabei erfassen wir im Themenfeld "Basis-/ Querschnittsthemen" vor allem modellübergreifende Aktivitäten. Im Themenfeld "Erweiterung und Pflege Modellportfolio mit konventionellen Antrieben" spiegeln sich die Erneuerung und der Ausbau unserer Modellpalette wider. Dahingegen zählen zu den "Zukunftsthemen" alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die uns insbesondere bei der Umsetzung unserer Strategie unterstützen. Durch Effizienzsteigerungen und Synergien ist es uns dabei im Berichtsjahr gelungen, die Aufwendungen in den "Basis-/ Querschnittsthemen" weiter zu reduzieren und die freien Ressourcen in "Zukunftsthemen" zu investieren. Ausgewählte "Zukunftsthemen" im Bereich Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2019
Lesen Sie mehr zu unseren Innovationen und Technologien unter www.audi.com, www.audi-mediacenter.com sowie www.audi.com/innovation. BESCHAFFUNGDurch die Transformation der Automobilindustrie sowie die strategische Neuausrichtung des Audi Konzerns ergeben sich auch neue Herausforderungen für die Beschaffung. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Aufbau stabiler Lieferantenbeziehungen unter Nutzung von Konzernsynergien. Außerdem standen im Berichtsjahr vor allem das Sicherstellen von Nachhaltigkeitsstandards in unserer Lieferkette, die Komplexitätsreduzierung sowie die Optimierung der Materialkosten im Rahmen des Audi Transformationsplans (ATP) im Vordergrund. Die für den Audi Konzern relevanten Rohstoffpreise haben sich im Jahr 2019 gegenüber unseren Planungen überwiegend vorteilhaft entwickelt. Um Auswirkungen von Rohstoffpreisschwankungen zu minimieren, streben wir grundsätzlich langfristige strategische Lösungen mit unseren Partnern an und sichern wichtige Rohstoffpreise eigenständig ab. So wollen wir Preisstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. Wir beobachten kontinuierlich die Ressourcenverfügbarkeit sowie die Nachfragesituation am Markt und ergreifen bei Bedarf zusammen mit unseren Lieferanten geeignete Maßnahmen. / NACHHALTIGKEIT IN DER LIEFERKETTE STÄRKENWir sind überzeugt, dass unternehmerische Verantwortung ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, und legen daher auf eine nachhaltige Lieferkette großen Wert. Seit Juli 2019 ist unser Nachhaltigkeitsrating ein verbindliches Vergabekriterium für unsere Lieferanten. Nachhaltigkeit steht damit im Vergabeprozess auf einer Stufe mit anderen wichtigen Kriterien wie Kosten, Qualität, technologische Kompetenz und Innovationskraft - nur Lieferanten mit einem positiven Rating können Audi Partner werden. Ziel dabei ist es, die Umwelt zu schonen und soziale Standards zu gewährleisten. / KOMPLEXITÄT REDUZIEREN UND KOSTEN OPTIMIERENIm Rahmen des ATP arbeitet die Beschaffung gemeinsam mit der Technischen Entwicklung intensiv daran, die Material-, Investitions- und indirekten Einkaufskosten dauerhaft zu reduzieren. Zum Gesamterfolg des ATP steuert dieses Arbeitspaket den größten Umfang bei. So analysieren wir umfassend unsere Produkte bereits begleitend in der frühen Entwicklungsphase sowie später in der laufenden Serie. Dabei legen wir in der frühen Produktentwicklungsphase noch stärkeren Fokus auf Design-to-Cost sowie auf eine höhere Standardisierung. Der Einsatz von Gleichteilen sowie die Reduktion der Produktkomplexität, insbesondere durch die Verwendung von Baukästen im Volkswagen Konzern, sind ebenfalls wichtige Maßnahmen der Materialkostenoptimierung. Wir setzen dazu Instrumente wie Benchmarking sowie Kosten- und Wertanalysen ein. Weitere Potenziale erschließen wir, indem wir unternehmensweit Prozesse, Strukturen und Kompetenzen bündeln und neben Optimierungsvorschlägen unserer Mitarbeiter auch Ideen unserer Lieferanten aus gemeinsamen Workshops nutzen. Bei allen Maßnahmen stehen unser Anspruch an Premiumqualität und der Kundennutzen im Fokus. / INNOVATIONEN SCHAFFEN UND BESCHAFFENEin Ziel der Audi Beschaffung ist es, innovative Lieferanten ausfindig zu machen und gemeinsam mit ihnen Ideen zu Innovationen weiterzuentwickeln, um diese so unseren Kunden vor unseren Wettbewerbern anbieten zu können. Mit der Volkswagen Konzerninitiative FAST (Future Automotive Supply Tracks) gewährleisten wir einen engen strategischen Dialog mit ausgewählten Lieferanten. Zudem sichern wir uns strategische Innovationen von Lieferanten durch einen bereits im Jahr 2016 bei Audi eingeführten Innovationsprozess. Dieser ermöglicht Vergaben bereits in der frühen Phase der Produktentwicklung. Langfristig möchten wir uns mit diesem Vorgehen zum "preferred customer" der Lieferanten entwickeln. Auch im Geschäftsjahr 2019 haben wir das Programm fortgeführt, konnten zusätzliche Innovationsverträge mit neuen Partnern schließen und den Serieneinsatz einer Vielzahl von Neuheiten sicherstellen. PRODUKTION/ SEGMENT AUTOMOBILE 1 ⁾Automobilproduktion nach Modellen
1) Darin enthalten sind 614.836 (617.940) Audi
Modelle, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen
Automotive Company, Ltd., Changchun (China), gefertigt
wurden.
// MARKE AUDIIm Geschäftsjahr 2019 fertigten wir 1.793.409 (1.864.815) Premiumautomobile der Marke Audi. Dabei haben wir an unseren Standorten die Produktion insbesondere bedingt durch die weltweit rückläufige Marktnachfrage, die Optimierung des Lagerbestandes sowie zahlreiche Modellwechsel angepasst. So wurden an unserem Konzernsitz in Ingolstadt 441.608 (491.262) Fahrzeuge produziert. In Neckarsulm fertigten wir 177.209 (186.196) Audi Modelle. Von Januar bis Dezember 2019 haben wir an unserem Produktionsstandort im mexikanischen San José Chiapa bei der Audi México S.A. de C.V. 156.995 (173.734) Audi Q5 hergestellt. Im gleichen Zeitraum fertigte die Audi Hungaria Zrt. am Standort Győr (Ungarn) insgesamt 164.817 (100.000) Automobile. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf das am Standort erst seit September 2018 gefertigte Modell Audi Q3 sowie den neuen Audi Q3 Sportback zurückzuführen. Im belgischen Brüssel fertigten wir bei der Audi Brussels S.A./N.V. insgesamt 43.376 (66.286) Fahrzeuge. Die deutliche Reduzierung ist auf die Umrüstung des Standorts auf die Produktion von Elektrofahrzeugen zurückzuführen. So wird in Brüssel sukzessive die Produktion der beiden vollelektrischen Modelle Audi e-tron sowie Audi e-tron Sportback hochgefahren, während der vormals am Standort gefertigte Audi A1 mittlerweile in Martorell (Spanien) vom Band rollt. Die Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculos Ltda., São Paulo (Brasilien), produzierte in São José dos Pinhais nahe Curitiba im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 2.346 (6.568) Automobile. An den beiden Volkswagen Konzernstandorten in Martorell (Spanien) und in Bratislava (Slowakei) wurden 81.309 (83.629) bzw. 108.198 (131.758) Automobile der Marke Audi gefertigt. Im indischen Aurangabad - ebenfalls ein Volkswagen Konzernstandort - fertigten wir 2.715 (7.442) Automobile. Das assoziierte Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), produzierte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 443.905 (511.177) Automobile am Unternehmenssitz in Changchun und 126.818 (106.647) Fahrzeuge im südchinesischen Foshan. Darüber hinaus wurden 44.113 (116) Fahrzeuge am Standort in Tianjin hergestellt. In Tianjin hat im ersten Quartal 2019 die lokale Serienproduktion des Audi Q3 begonnen, während der Audi Q2 L e-tron als erstes vollelektrisches Fahrzeug für den chinesischen Markt seit dem vierten Quartal 2019 am Standort Foshan in Serie produziert wird. // MARKE LAMBORGHINIDie Automobili Lamborghini S.p.A. produzierte im Berichtsjahr an ihrem Unternehmenssitz in Sant'Agata Bolognese (Italien) 8.664 (6.571) Automobile der Marke Lamborghini. Die im Jahr 2018 gestartete Serienproduktion des Lamborghini Urus führte zu einem deutlichen Anstieg des Produktionsvolumens im Vorjahresvergleich. // PRODUKTION VON MOTOREN UND ELEKTRISCHEN ANTRIEBENDer Audi Konzern fertigte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 1.969.731 (1.955.532) Motoren und elektrische Antriebe für Automobile. Die Audi Hungaria Zrt. im ungarischen Győr produzierte insgesamt 1.968.742 (1.954.301) Aggregate. Darin enthalten sind auch Elektromotoren für die vollelektrischen Antriebsstränge. Die Automobili Lamborghini S.p.A. fertigte in Sant'Agata Bolognese (Italien) im selben Zeitraum 989 (1.231) Zwölfzylinder-Motoren. / SEGMENT MOTORRÄDERIm abgelaufenen Geschäftsjahr produzierte die Marke Ducati weltweit 51.723 (53.320) Motorräder. Am Unternehmenssitz in Bologna (Italien) wurden 42.759 (44.221) Einheiten gefertigt. Im thailändischen Amphur Pluakdaeng produzierte Ducati 8.038 (8.150) Motorräder. Zudem wurden in Manaus (Brasilien) im Rahmen einer Auftragsfertigung 926 (949) Einheiten hergestellt. Motorradproduktion
/ WESENTLICHE ERWEITERUNGEN AN DEN KONZERNSTANDORTENAn den Standorten des Audi Konzerns stand im Geschäftsjahr 2019 die Vorbereitung unseres Produktionsnetzwerkes auf die anstehende Modernisierung und Erweiterung unserer Produktpalette im Fokus. Darüber hinaus priorisierten wir Projekte, die zu unserem Ziel einer CO 2-neutralen Produktion beitragen. Nach dem Standort Brüssel, welcher bereits 2018 als erstes Audi Werk CO 2-neutral zertifiziert wurde, wurden auch am Standort Győr Investitionen für eine CO 2-Neutralität ab dem Jahr 2020 getätigt. // NEUERUNGEN AM STANDORT INGOLSTADTMit der Fertigstellung des Gebäudes für den neuen Karosseriebau im Norden unseres Firmengeländes in Ingolstadt bereitete sich der Standort auf den Generationswechsel der Audi A3 Familie vor. In diesem Zusammenhang haben wir im Berichtsjahr die Vorbereitungen für den Produktionsstart mit der Installation von Fertigungs- sowie Karosseriebauanlagen und Montagestationen weiter vorangetrieben. Die Marke mit den Vier Ringen konzentrierte sich weiterhin auf die Erhöhung der Flexibilität in der Produktion am Standort Ingolstadt. So werden mit Beginn des Jahres 2019 erstmalig Modelle aus A- und B-Segment auf einer Montagelinie produziert. Neben dem Audi A4 und dem Audi A5 fährt seither die Audi A3 Limousine vom selben Band. Des Weiteren bereitet sich der Standort Ingolstadt im Rahmen von "Audi.Zukunft" auf die Produktion von Premiumelektrofahrzeugen vor. Zur Bündelung mehrerer Modelle wird hierfür die sogenannte Premium Platform Electric (PPE) in Zukunft verfügbar sein. // ZUKUNFTSAUSRICHTUNG AM STANDORT NECKARSULMIn den Böllinger Höfen am Standort Neckarsulm bereiteten wir uns auf die Fertigung des vollelektrisch angetriebenen Audi e-tron GT vor. Mit zwei neuen Logistikhallen und Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb, wie dem Aufbau moderner Anlagen auf den Karosserie- und Montageflächen, rüsten wir uns für die gemeinsame Fertigung des Audi R8 und des Audi e-tron GT auf einer Linie. Des Weiteren investierten wir am Standort Neckarsulm im Jahr 2019 auch in vorbereitende Maßnahmen zur Einführung künftiger Elektromodelle. Zudem begann im Berichtsjahr im Werk Neckarsulm der Bau eines Multifunktionsgebäudes für die Technische Entwicklung mit Entwicklungswerkstätten und Büroarbeitsplätzen. Die Bündelung der bisher heterogenen Infrastruktur steigert Synergien und hebt Effizienzen in der zukünftigen Zusammenarbeit in wichtigen Zukunftsfeldern. // ERWEITERUNG AM UNGARISCHEN STANDORT GYŐRDem Audi Q3 folgte im Jahr 2019 als weiteres in Győr hergestelltes SUV-Modell der neue Audi Q3 Sportback. Hierfür erfolgten insbesondere Erweiterungsmaßnahmen der Anlagen und Vorrichtungen im Presswerk sowie im Karosseriebau, welche die Integration des neuen Modells in den bestehenden Fertigungsprozess ermöglichten. Mit einer Kapazitätserweiterung und dem Umbau der Motorenproduktion im Bereich des Ottomotorensegments bereitete sich das Werk in Győr auf den in 2020 in Serie gehenden neuen Reihendreizylinder-Motor vor. Insbesondere mit der Neugestaltung der Produktionslinien und dem Aufbau neuer Anlagen seit Sommer 2019 konnte ein reibungsloser Produktionsstart für das Jahr 2020 gewährleistet werden. Aufgrund weiterer Produktvarianten wurde zudem in kapazitätserhöhende Maßnahmen in der Elektromotoren- und -antriebsfertigung investiert. // VORBEREITUNGEN FÜR EIN NEUES DERIVAT AM STANDORT MEXIKOAuch im mexikanischen San José Chiapa bereiteten wir uns mit Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf den Produktionsstart eines neuen Derivates vor. In Zukunft werden wir in der modernen Produktionsstätte neben unserem erfolgreichen Volumenmodell Audi Q5 ein weiteres Modell im SUV-Segment fertigen. // AUSBAU LOKALER FERTIGUNG IN CHINAIm Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), sollen die Produktionskapazitäten in China in den nächsten Jahren je nach Marktnachfrage flexibel bis auf über 700.000 Einheiten jährlich erhöht werden. Zusätzlich soll zukünftig die Möglichkeit bestehen, das lokal gefertigte Produktportfolio auf zwölf Modelle auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird neben der im Jahr 2019 gestarteten lokalen Produktion in Tianjin zudem die lokale Produktion 2020 auf den Standort Qingdao erweitert. Dort werden künftig zwei Audi Modelle gefertigt. Das erste Modell wird der neue Audi A3 Sportback mit Produktionsstart in 2020 sein, gefolgt von der neuen Audi A3 Limousine. Neben dem in Foshan produzierten, speziell auf die chinesischen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Audi Q2 L e-tron wird ab dem Jahr 2020 das nächste vollelektrische Fahrzeug - der Audi e-tron - lokal in Changchun produziert. Die Produktionsvorbereitungen sind hierzu bereits im Geschäftsjahr 2019 angelaufen. Diese umfassten insbesondere die Modernisierung und Neuausrichtung der vorhandenen Fertigungslinie sowie die Integration einer eigenen Batteriemontage. VERTRIEB UND AUSLIEFERUNGENSEGMENT AUTOMOBILE 1 ⁾Auslieferungen Automobile an Kunden nach Modellen
2) Darin enthalten sind 201 (-) vollelektrische
Audi Q2 L e-tron für den chinesischen Markt.
// MARKE AUDIVon unserer Kernmarke Audi lieferten wir im Geschäftsjahr 2019 weltweit 1.845.573 (1.812.485) Automobile an Kunden aus. Dabei prägte insbesondere unsere Modelloffensive das Berichtsjahr. So beeinflussten in der ersten Jahreshälfte eine Vielzahl von Modellwechsel sowie Folgeeffekte aus den Einschränkungen im Verkaufsangebot durch die Umstellung auf den neuen Prüfzyklus WLTP unsere Auslieferungen. Dank der gesteigerten Verfügbarkeit vieler neuer Modelle im Laufe der zweiten Jahreshälfte verzeichneten wir im vierten Quartal 2019 jedoch einen deutlichen Auslieferungszuwachs und konnten so trotz rückläufigem Gesamtmarkt das Vorjahresvolumen um insgesamt 1,8 Prozent übertreffen. Dabei war auch das Vorjahr durch Modellanläufe und -ausläufe sowie der Umstellung unseres Modellportfolios auf den neuen Prüfzyklus WLTP - im Wesentlichen im zweiten Halbjahr - beeinflusst. In Westeuropa steigerten wir die Auslieferungen an Kunden um 4,0 Prozent auf 721.043 (693.330) Fahrzeuge der Marke Audi. Auf unserem deutschen Heimatmarkt verzeichneten wir insbesondere dank neuer Modelle einen Volumenanstieg um 4,3 Prozent auf 271.613 (260.456) Automobile. In Großbritannien - unserem größten europäischen Auslandsmarkt - entschieden sich im Berichtsjahr 139.026 (143.716) Kunden für Fahrzeuge der Marke mit den Vier Ringen. Der Rückgang um -3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr begründet sich im Wesentlichen durch Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. In Italien verzeichneten wir mit 64.056 (62.256) an Kunden ausgehändigten Audi Fahrzeugen ein Plus von 2,9 Prozent. Auch in Frankreich steigerten wir unser Auslieferungsvolumen um 12,6 Prozent auf 58.241 (51.710) Automobile. In Spanien lagen die Auslieferungen der Marke Audi bei 50.904 (53.105) Modellen und damit -4,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Hingegen konnten wir in Belgien unser Volumen um 16,1 Prozent steigern und 32.506 (27.996) Automobile an Kunden ausliefern. Die Region Zentral- und Osteuropa verzeichnete von Januar bis Dezember 2019 mit 48.588 (50.283) ausgelieferten Audi Modellen einen Volumenrückgang von -3,4 Prozent. Dabei steigerten wir unsere Auslieferungen in Russland entgegen dem negativen Gesamtmarkttrend um 0,7 Prozent auf 16.333 (16.216) Fahrzeuge und in Polen um 4,2 Prozent auf 14.177 (13.606) Audi Modelle. Belastet wurde das Auslieferungsvolumen in dieser Region jedoch vor allem durch den Volumenrückgang in der Ukraine. In der Region Nordamerika lieferten wir im gleichen Zeitraum 270.100 (275.012) Einheiten aus - dies entspricht einem Rückgang von -1,8 Prozent. Dabei war das Geschäftsjahr 2019 in den USA und in Kanada von einer Vielzahl an Modellwechseln und einer herausfordernden Wettbewerbssituation geprägt. Entgegen dem negativen Gesamtmarkttrend konnte die Marke mit den Vier Ringen in den USA jedoch vor allem dank der positiven Volumenentwicklung unserer neuen Oberklassemodelle - dem Audi A6, A7, A8 sowie dem Audi Q8 - mit 224.111 (223.323) ausgelieferten Audi Modellen ein Plus von 0,4 Prozent erzielen. Dahingegen verzeichneten wir in Kanada mit einem Auslieferungsvolumen von 33.531 (36.908) Automobilen einen Rückgang um -9,1 Prozent. Mit 16.182 (18.841) Automobilen der Marke Audi und einem Rückgang von -14,1 Prozent lagen die Auslieferungen in der Region Südamerika unter dem Vorjahr. Dabei entwickelte sich auch Brasilien - unser größter Einzelmarkt in dieser Region - negativ. Hier lieferten wir im Berichtsjahr 8.269 (8.810) Audi Fahrzeuge an Kunden aus - ein Minus von -6,1 Prozent. Im Geschäftsjahr 2019 händigten wir in der Region Asien-Pazifik 756.042 (739.018) Audi Fahrzeuge an Kunden aus. Das Volumen lag somit um 2,3 Prozent über dem bereits guten Vorjahr. In unserem größten Markt China haben wir 690.083 (663.049) Automobile der Marke Audi an Kunden übergeben und einen neuen Bestwert für diesen Markt erreicht. So konnten wir trotz des rückläufigen Gesamtmarkts das Vorjahresvolumen um 4,1 Prozent übertreffen. In Japan Lagen die Auslieferungen mit 24.339 (26.479) Einheiten -8,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. MARKTEINFÜHRUNGEN NEUER AUDI MODELLE 2019 UND 2020
Lesen Sie online mehr zu unseren Audi Modellen unter www.audi.com/models. MARKTEINFÜHRUNGEN NEUER LAMBORGHINI MODELLE IM GESCHÄFTSJAHR 2019
// MARKE LAMBORGHINIUnsere italienische Marke Lamborghini lieferte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 8.205 (5.750) Fahrzeuge an Kunden aus. Das Plus von 42,7 Prozent markierte zugleich einen neuen Auslieferungsrekord. Dabei war der Volumenzuwachs vor allem durch den Markterfolg des Super-SUV Lamborghini Urus getrieben, der seit Sommer 2018 verfügbar ist. Größter Einzelmarkt für die Marke Lamborghini war auch im Berichtsjahr die USA gefolgt von China, Großbritannien, Japan und Deutschland. In diesen Märkten konnte Lamborghini die Auslieferungen im Geschäftsjahr 2019 steigern und nationale Bestwerte erzielen. Lesen Sie online mehr zu unseren Lamborghini Modellen unter www.lamborghini.com. // SONSTIGE MARKEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSZum 1. Januar 2019 wurde die Managementverantwortung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Taipeh, und Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), durch ein Control Agreement auf die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen. Aufgrund der Entkonsolidierung dieser Gesellschaften werden die Auslieferungen der sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns der oben genannten Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr im Audi Konzern berichtet. Infolge dessen lieferten wir im Berichtsjahr lediglich 55 Fahrzeuge der Marke Bentley an Kunden aus. Im Vorjahr wurden von den sonstigen Marken insgesamt 263.183 Fahrzeuge an Kunden übergeben. / SEGMENT MOTORRÄDERUnser italienischer Motorradhersteller Ducati händigte im Geschäftsjahr 2019 weltweit 53.183 (53.004) Motorräder an Kunden aus - ein Zuwachs von 0,3 Prozent. Dabei verzeichnete Ducati auf seinem größten Markt - dem italienischen Heimatmarkt - eine positive Auslieferungsentwicklung. Demgegenüber verringerte sich das Auslieferungsvolumen im Markt USA vor allem infolge der ebenfalls rückläufigen Gesamtmarktnachfrage. Auslieferungen Motorräder an Kunden nach Modellen
Die Marke Ducati führte im Berichtsjahr 2019 eine Vielzahl neuer und überarbeiteter Modelle in die Märkte ein. So ist die Panigale V4 R seit dem ersten Quartal 2019 im Handel verfügbar. Zudem erhielt die Modellvariante Ducati Corse eine MotoGP-Lackierung. Neben der neuen Ducati Multistrada 1260 Enduro überzeugten die vielseitigen Modelle Multistrada 950 und 950 S als jüngste Mitglieder der Multistrada Baureihe mit moderner Technologie zur Steigerung von Sicherheit und Fahrkomfort. Ebenfalls seit dem Berichtsjahr für Kunden verfügbar sind die zweite Generation der Modelle Diavel 1260 und 1260 S sowie die Varianten Ducati Hypermotard 950 und 950 SP, die komplett überarbeitet wurden und neben einem verbesserten Fahrwerk ein neues Elektronikpaket bieten. Auch innerhalb der Ducati Monster Baureihe gab es neben den überarbeiteten Varianten der 797 und 797+ mit der Monster 821 Stealth eine neue Variante. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2019 die Scrambler Modelle Icon, Café Racer, Full Throttle und Desert Sled umfassend erneuert. Im November 2019 stellte Ducati die neuen Modelle für das Geschäftsjahr 2020 vor. So wurden die Streetfighter V4 und die Streetfighter V4 S, die Panigale V2 sowie die Panigale V4 und die Panigale V4 S vorgestellt - diese kommen seit Jahresbeginn 2020 schrittweise zu den Händlern. Zugleich wurden die neuen Versionen der Multistrada 1260 S Grand Tour sowie die Diavel 1260, die Diavel 1260 S und das Modell Icon Dark aus der Scrambler Modellfamilie präsentiert. Auch diese Motorräder werden im Jahr 2020 für Kunden sukzessive verfügbar sein. Lesen Sie online mehr zu unseren Ducati Modellen unter www.ducati.com FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATORENIm Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der Audi Konzern unter Berücksichtigung der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Umsatzerlöse in Höhe von 55,7 Mrd. EUR. Die Operative Umsatzrendite lag trotz eines schwierigen Marktumfelds bei 8,1 Prozent. ERSTANWENDUNG NEUER BILANZIERUNGSSTANDARDSDer Audi Konzern wendet seit dem 1. Januar 2019 die Vorgaben zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 an. Aufgrund der daraus resultierenden erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten hat sich die Bilanzsumme geringfügig erhöht. Zudem ergeben sich unwesentliche Auswirkungen auf einzelne Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Kapitalflussrechnung sowie auf weitere finanziellen Kennzahlen. Lesen Sie mehr zu den Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 im Anhang. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENBei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten und den dazugehörigen Sachanlagen stellte bisher in der Regel das einzelne Produkt beziehungsweise die einzelne Produktfamilie die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Im Geschäftsjahr 2019 musste diese Einheit für das Segment Automobile neu definiert werden, weil die weitestgehende Unabhängigkeit der Mittelrückflüsse der einzelnen Produkte untereinander nicht mehr gegeben ist. Insbesondere führen die weltweit verschärften Emissionsregulierungen dazu, dass sich die Rückflüsse der einzelnen Produkte immer stärker untereinander beeinflussen. Als Konsequenz aus den geänderten Rahmenbedingungen stellen seit dem 1. Oktober 2019 in der Regel im Segment Automobile die Marken die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dar. Die geänderte Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat im vierten Quartal 2019 zu einem einmaligen Zuschreibungseffekt der langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 243 Mio. EUR geführt, der innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen wird und in den Folgeperioden zu erhöhten planmäßigen Abschreibungen führt. Darüber hinaus waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 89 Mio. EUR, die in den ersten drei Quartalen des Gesamtjahres zu erfassen waren, zurückzunehmen. Die angepasste Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führt zukünftig zu einer moderaten Erhöhung der Aktivierungsquote. ERTRAGSLAGEDie Umsatzerlöse des Audi Konzerns lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 55.680 (59.248) Mio. EUR. Der Rückgang ist dabei auf die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen, welche die Umsatzerlöse im Vorjahreszeitraum mit insgesamt 5.631 Mio. EUR beeinflussten. Im Segment Automobile gingen die Umsatzerlöse im Zuge dessen ebenfalls zurück und betrugen 54.964 (58.550) Mio. EUR. Dabei erzielten wir mit dem Verkauf von Fahrzeugen unserer Kernmarke Audi einen Umsatz von 39.467 (37.259) Mio. EUR. Positive Treiber waren insbesondere der Markterfolg unseres ausgebauten SUV-Portfolios - vor allem durch den vollelektrischen Audi e-tron und den Audi Q8 - sowie die Mixverbesserung durch einen gestiegenen Anteil unserer Oberklassemodelle. Im Wesentlichen aufgrund geringerer Erlöse aus Teilesatzlieferungen für die lokale Fertigung in China verringerten sich die Umsatzerlöse aus Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen auf 8.102 (8.326) Mio. EUR. Mit 5.653 (6.305) Mio. EUR gingen die Umsatzerlöse des sonstigen Automobilgeschäfts ebenfalls zurück, unter anderem aufgrund des rückläufigen Originalteilegeschäfts im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften. Die Umsatzerlöse der Marke Lamborghini erhöhten sich, vor allem gestützt durch die deutliche Nachfragesteigerung nach dem Lamborghini Urus, auf 1.743 (1.316) Mio. EUR. Im Segment Motorräder erwirtschafteten wir mit dem Geschäft rund um die Motorradmarke Ducati Umsatzerlöse in Höhe von 716 (699) Mio. EUR. Positiv wirkten dabei im Wesentlichen Preis- und Mixeffekte. Verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung Audi Konzern
Operative Ergebniskennzahlen Audi Konzern
1) Im Geschäftsjahr 2019 waren die
Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im
Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen
erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter
Bedeutung.
Die Herstellungskosten des Audi Konzerns verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 47.597 (50.117) Mio. EUR, im Wesentlichen beeinflusst durch den Entfall der Einstandskosten aus dem Handelsgeschäft der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften. Während ein höherer Forschungs- und Entwicklungsaufwand, gestiegene Personalkosten - unter anderem aufgrund von Aufwendungen für ein Vorruhestandsprogramm im Zusammenhang mit "Audi.Zukunft" - sowie mixbedingt angestiegene Materialkosten belastend wirkten, hatte der Audi Transformationsplan (ATP) einen positiven Effekt, zum Beispiel durch die Optimierung von Gewährleistungsprozessen. Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 4.426 (4.178) Mio. EUR. In Relation zu den Umsatzerlösen betrug die Forschungs- und Entwicklungskostenquote entsprechend 7,9 (7,1) Prozent. Der Anstieg im Vorjahresvergleich ist dabei im Wesentlichen auf unsere Modelloffensive sowie Vorleistungen in Zukunftstechnologien zurückzuführen. Auch steigende regulatorische Anforderungen haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Insgesamt wurden 1.146 (1.593) Mio. EUR an Entwicklungsleistungen aktiviert - dies entspricht einer Aktivierungsquote von 25,9 (38,1) Prozent. Dabei werden die aktivierten Entwicklungskosten in Relation zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsleistungen gesetzt. Der Rückgang der aktivierten Entwicklungskosten ist im Wesentlichen auf unser lebenszyklusbedingtes junges Produktportfolio zurückzuführen. Einen erhöhenden Effekt auf die Aktivierung hatte die Anpassung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im vierten Quartal. Der ergebniswirksame Forschungs- und Entwicklungsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 4.368 (3.441) Mio. EUR. Die Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten stiegen dabei auf 1.143 (856) Mio. EUR. Als Effekt aus der Änderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde im Geschäftsjahr 2019 eine Zuschreibung in Höhe von 55 (-) Mio. EUR vorgenommen. Die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten lagen bei 3.281 (2.585) Mio. EUR. Das Bruttoergebnis des Audi Konzerns erreichte im Berichtsjahr 8.082 (9.131) Mio. EUR. Die Vertriebskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 3.418 (4.155) Mio. EUR. Der Rückgang im Vorjahresvergleich ist neben der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften auch auf Priorisierungen bei Vertriebs- und Marketingaktivitäten zurückzuführen. Die allgemeinen Verwaltungskosten des Audi Konzerns lagen mit 687 (696) Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Das Sonstige betriebliche Ergebnis erhöhte sich auf 533 (-751) Mio. EUR. Wesentliche Treiber im Vorjahresvergleich waren die im Geschäftsjahr 2018 angefallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Daneben wirkten im Geschäftsjahr 2019 Erträge aus der Zuschreibung aufgrund der Umstellung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Höhe von 243 Mio. EUR und leicht höhere Restwerte positiv. Das laufende Geschäft des Audi Konzerns spiegelt sich im Operativen Ergebnis in Höhe von 4.509 (3.529) Mio. EUR wider. Dies entspricht einer Operativen Umsatzrendite von 8,1 (6,0) Prozent. Dabei sind im Vorjahreswert Sondereinflüsse aus der Dieselthematik in Höhe von -1.176 Mio. EUR enthalten, im Wesentlichen aus dem Bußgeldbescheid zum im Oktober 2018 abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die umsatzmindernde Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften hatte im Vorjahresvergleich einen positiven Einfluss auf die Operative Umsatzrendite. Im Segment Automobile erwirtschafteten wir ein Operatives Ergebnis von 4.481 (3.505) Mio. EUR und eine Operative Umsatzrendite von 8,2 (6,0) Prozent, wobei auch hier das Vorjahr durch die Sondereinflüsse belastet war. Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Dabei wirkten insbesondere der verbesserte Modellmix sowie das erfreuliche Ergebnis der Marke Lamborghini positiv. Auch der im Geschäftsjahr 2019 erfolgreich fortgeführte Audi Transformationsplan (ATP) konnte das Ergebnis positiv beeinflussen. So wurden im Gesamtjahr 2019 Maßnahmen in Höhe von rund 2,5 Mrd. EUR auf der Erlös- und Kostenseite umgesetzt und damit erneut zahlreiche belastende Faktoren kompensiert. Die Maßnahmen wirkten zu einem bedeutenden Teil direkt im Operativen Ergebnis. Seit Beginn des ATP im Jahr 2018 hat das Programm bereits rund 4,4 Mrd. EUR eingespielt und ist damit auf einem guten Weg, wie geplant bis zum Jahr 2022 in Summe 15 Mrd. EUR zu heben. Im Segment Motorräder lag das Operative Ergebnis bei 29 (25) Mio. EUR. Dies entspricht einer Operativen Umsatzrendite von 4,0 (3,6) Prozent. Bereinigt um die Effekte aus der Folgebewertung im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation in Höhe von 23 (23) Mio. EUR lag das Operative Ergebnis bei 52 (49) Mio. EUR und die Operative Umsatzrendite bei 7,2 (7,0) Prozent. Positiv wirkten sich vor allem Mixeffekte aus. Finanzergebnis Audi Konzern
1) zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG,
Wolfsburg, vereinbarter finanzieller Markenausgleich bzw.
leistungsbezogene Erträge für das
Chinageschäft im Zusammenhang mit assoziierten
Unternehmen
Das Finanzergebnis des Audi Konzerns verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 713 (831) Mio. EUR. Dabei reduzierte sich das Ergebnis aus unserem Chinageschäft vor allem aufgrund der angespannten Wettbewerbssituation sowie des im Vorjahr erfolgten Verkaufs von Anteilen an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), an die Volkswagen AG, Wolfsburg, auf 688 (1.071) Mio. EUR. Im Finanzergebnis des Vorjahres waren zudem Dividendenerträge als Einmaleffekt aus dem als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Teil der Beteiligung an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), enthalten. Erträge aus Wertpapieren wirkten sich im Vorjahresvergleich positiv im Finanzergebnis aus. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der Audi Konzern ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 5.223 (4.361) Mio. EUR. Die Umsatzrendite vor Steuern lag bei 9,4 (7,4) Prozent. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erzielten wir ein Ergebnis von 3.943 (3.463) Mio. EUR. Kapitalrendite Audi Konzern
Mit der Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) wird das eingesetzte Kapital hinsichtlich seiner Verzinsung bewertet. Dabei setzen wir das Operative Ergebnis nach Steuern in das Verhältnis zum durchschnittlichen investierten Vermögen. So lag die Kapitalrendite des Audi Konzerns im Geschäftsjahr 2019 bei 12,7 (10,0) Prozent und somit über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent. Die positive Entwicklung der Kapitalrendite im Vorjahresvergleich ist dabei im Wesentlichen auf das höhere Operative Ergebnis nach Steuern zurückzuführen, welches im Berichtsjahr 3.157 (2.471) Mio. EUR erreichte. Hierbei wurde eine im Volkswagen Konzern normierte durchschnittliche Steuerquote von 30 Prozent unterstellt. Das durchschnittliche investierte Vermögen lag bei 24.930 (24.829) Mio. EUR und berechnet sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen). Dabei wird der Durchschnitt aus dem Wert des investierten Vermögens zu Beginn und dem Wert des investierten Vermögens zum Ende des Geschäftsjahres berechnet. Das investierte Vermögen lag im Berichtsjahr trotz rückläufiger Vorräte und Forderungen aufgrund ebenfalls geringerer Verbindlichkeiten auf dem Niveau des Vorjahres. VERMÖGENSLAGEDie Bilanzsumme des Audi Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2019 auf 66.878 (65.598) Mio. EUR. Verkürzte Bilanz Audi Konzern
Zum Jahresende 2019 beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte des Audi Konzerns auf 34.211 (32.393) Mio. EUR. Der Anstieg ist dabei insbesondere auf die im Berichtsjahr entkonsolidierten Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen, die nun als at-Equity-bewertete Anteile in die langfristigen Vermögenswerte einfließen. Zudem führte die Erstanwendung des IFRS 16 insgesamt zu einer Zunahme der langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 532 Mio. EUR. Die Sachanlagen stiegen vor allem aus der damit verbundenen Aktivierung der Nutzungsrechte auf 14.618 (14.293) Mio. EUR. Die Gesamtinvestitionen sanken im Geschäftsjahr 2019 infolge unserer Investitionsdisziplin auf 4.223 (5.552) Mio. EUR. Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 mit 32.422 (33.205) Mio. EUR unterhalb des Vorjahreswertes. Einen wesentlichen Effekt hatte hierbei der Rückgang des Vorratsvermögens auf 7.819 (9.406) Mio. EUR, vor allem durch die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften sowie die Reduzierung unserer Lagerbestände. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich ebenfalls. Die Zahlungsmittel erhöhten sich im Zuge eines gestiegenen Netto-Cashflows sowie aufgrund geringerer im Jahr 2019 gezahlter Gewinnabführungen an die Volkswagen AG, Wolfsburg, auf 11.731 (9.309) Mio. EUR. Das Eigenkapital des Audi Konzerns lag zum 31. Dezember 2019 bei 28.395 (29.698) Mio. EUR. Dabei erhöhte der nach Abgrenzung der Gewinnabführung nach IFRS verbleibende Konzernüberschuss die Gewinnrücklagen um 98 Mio. EUR. Belastet wurde die Entwicklung des Eigenkapitals durch die gemäß den Regelungen der IFRS erfolgsneutral zu erfassenden Bewertungseffekte, welche insgesamt zu einem Eigenkapitalrückgang von -1.494 Mio. EUR führten. Diese resultieren im Wesentlichen aus höheren versicherungsmathematischen Verlusten bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen infolge des gesunkenen Zinssatzes. Darüber hinaus wirkten auch Marktwertschwankungen der Hedge-effektiven Währungssicherungsinstrumente, vor allem im Zuge der Aufwertung des britischen Pfunds, des US-Dollars sowie des kanadischen Dollars gegenüber dem Euro. Die Eigenkapitalquote des Audi Konzerns lag zum 31. Dezember 2019 bei 42,5 (45,3) Prozent. Sie gibt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres an. Zum Jahresende 2019 erhöhten sich die langfristigen Schulden des Audi Konzerns auf 16.212 (14.549) Mio. EUR. Die Veränderung begründet sich im Wesentlichen durch eine höhere Bewertung von Pensionsrückstellungen infolge des gesunkenen Zinssatzes. Zudem sind die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die Erstanwendung des IFRS 16 am 1. Januar 2019 um 535 Mio. EUR gestiegen. Die kurzfristigen Schulden des Audi Konzerns erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 auf 22.219 (21.351) Mio. EUR. Haupttreiber des Anstiegs waren dabei die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Jahresende 2019 mit 6.789 Mio. EUR gegenüber 4.067 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die bevorstehende Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2019 an die Volkswagen AG, Wolfsburg, zurückzuführen. Die Reduzierung von kurzfristigen Rückstellungen hingegen wirkte sich ebenfalls auf die kurzfristigen Schulden aus. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gingen insbesondere aufgrund der Produktionssteuerung gegen Ende des Jahres auf 7.106 (8.565) Mio. EUR zurück. Im Geschäftsjahr 2019 standen die Bilanzpositionen Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte bzw. Schulden im Wesentlichen im Zusammenhang mit folgenden zwei Sachverhalten: Im Juli 2019 hat die Volkswagen AG bekannt gegeben, dass sie zusammen mit der Ford Motor Company, Dearborn (USA), in das auf Softwareplattformen für autonomes Fahren spezialisierte Unternehmen Argo AI, Pittsburgh (USA), investieren wird und dies unter anderem durch die Einbringung der vollkonsolidierten AUDI AG Tochtergesellschaft Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, erfolgt. Die Einbringung der Autonomous Intelligent Driving GmbH erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden - voraussichtlich im 1. Halbjahr 2020. Die AUDI AG wird die Gesellschaft zuvor an die Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Strassen (Luxemburg), veräußern. Seit dem 1. Januar 2020 bündelt die Car.Software-Organisation unter einer eigenen Gesellschaft innerhalb des Volkswagen Konzerns diejenigen Beteiligungen und Tochterunternehmen im Konzern, welche Software im Fahrzeug und für die digitalen Ökosysteme entwickeln. In diesem Zuge veräußerte Audi die Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, an die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg. FINANZLAGE/ GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTSUnsere wichtigsten finanzwirtschaftlichen Ziele sind, zu jeder Zeit die Zahlungsfähigkeit und Finanzierung des Audi Konzerns sicherzustellen und gleichzeitig eine angemessene Rendite aus der Anlage überschüssiger liquider Mittel zu erzielen. Hierzu erfassen wir Zahlungsströme in einem mehrstufigen Liquiditätsplanungsprozess und konsolidieren diese auf Ebene des Audi Konzerns. Wesentliche Gesellschaften des Audi Konzerns sind in das Cashpooling des Volkswagen Konzerns eingebunden. Dies ermöglicht eine effiziente Gestaltung des konzerninternen und -externen Transaktionsverkehrs sowie eine Reduzierung der Transaktionskosten. Lesen Sie mehr zu den Grundsätzen und Zielen des Finanzmanagements, insbesondere zu finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken, im Risiko- und Chancenbericht. / FINANZIELLE SITUATIONIm Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der Audi Konzern einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 7.479 (7.013) Mio. EUR. Der Anstieg ist dabei vor allem auf ein höheres Ergebnis vor Steuern zurückzuführen. Bezogen auf unser Working Capital standen geringeren Vorräten und Forderungen ebenfalls rückläufige Verbindlichkeiten gegenüber. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts lag im Jahr 2019 bei 4.319 (4.871) Mio. EUR. Darin spiegeln sich vor allem unsere Investitionsdisziplin im Geschäftsjahr 2019 sowie geringere Zugänge zu den aktivierten Entwicklungskosten wider. So haben wir die Sachinvestitionen, zu denen auch Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte zählen, mit 2.731 (3.493) Mio. EUR reduziert. Darin enthalten sind unter anderem Investitionen in unsere Fertigungsstruktur für den Anlauf neuer Modelle sowie für den Aus- und Umbau der Standorte. Die Sachinvestitionsquote lag im Berichtsjahr 2019 bei 4,9 (5,9) Prozent. Dabei setzen wir die Sachinvestitionen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Bei der Betrachtung nach Segmenten entfielen für Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte (inklusive aktivierte Entwicklungskosten) 3.805 (5.018) Mio. EUR auf das Segment Automobile und 71 (69) Mio. EUR auf das Segment Motorräder. Die Investitionstätigkeit laufendes Geschäft enthält auch aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 1.146 (1.593) Mio. EUR. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum basiert vor allem auf unserem jungen Produktportfolio. Im Berichtsjahr lagen die Beteiligungserwerbe und -verkäufe bei -497 (136) Mio. EUR. Von Januar bis Dezember 2019 erwirtschafteten wir in Summe einen Netto-Cashflow in Höhe von 3.160 (2.141) Mio. EUR. Das Vorjahr war dabei geprägt von hohen Zahlungsmittelabflüssen im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Belastungen gegenüber dem Vorjahr entstanden durch den Abgang von Zahlungsmitteln aus der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften, während sich der Lagerabbau positiv auswirkte. Unter Berücksichtigung von Veränderungen der Geldanlagen und ausgereichten Darlehen lag der Cashflow aus der Investitionstätigkeit insgesamt bei -3.118 (-7.169) Mio. EUR. Dabei beinhalten die Veränderungen der Geldanlagen und der ausgereichten Darlehen im Berichtsjahr auch die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen des Volkswagen Konzerns, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringer waren. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei -1.200 (-2.564) Mio. EUR. Er enthält unter anderem die Gewinnabführung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, in Höhe von 1.096 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag stiegen unsere Zahlungsmittel auf 11.747 (8.550) Mio. EUR. Die Netto-Liquidität des Audi Konzerns betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 21.754 (20.442) Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 83 (98) Mio. EUR, der bei der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, im Wesentlichen zur Finanzierung freier Händler hinterlegt und nur eingeschränkt verfügbar ist. Darüber hinaus bestanden für den Audi Konzern zum 31. Dezember 2019 zugesagte, jedoch derzeit ungenutzte externe Kreditlinien in Höhe von 315 (349) Mio. EUR. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die insbesondere das Bestellobligo enthalten, beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf 3.021 (4.758) Mio. EUR. Weitere außerbilanzielle Verpflichtungen in Form von Eventualverbindlichkeiten und finanziellen Garantien lagen in Höhe von 388 (311) Mio. EUR vor. Lesen Sie mehr zu Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten im Anhang unter Punkt 40 bzw. Punkt 43. Verkürzte Kapitalflussrechnung Audi Konzern
1) Darin enthalten sind auch Sonstige
zahlungswirksame Veränderungen in Höhe von 54
(79) Mio. EUR.
4) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und
langfristige Finanzverbindlichkeiten
AUDI AG (KURZFASSUNG NACH HGB)Im Geschäftsjahr 2019 lagen die Umsatzerlöse der AUDI AG insbesondere aufgrund unserer erfolgreichen SUV-Modelle bei 51,5 Mrd. EUR. Die AUDI AG erwirtschaftete ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4,8 Mrd. EUR. ERTRAGSLAGEDie AUDI AG erzielte im Jahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 51.502 (50.203) Mio. EUR. Der Umsatz aus dem Verkauf von Automobilen der Marke Audi lag bei 38.355 (36.907) Mio. EUR. Positiv wirkte dabei unter anderem der Markterfolg des Audi e-tron und des Audi Q8. Im sonstigen Automobilgeschäft reduzierten sich die Umsatzerlöse aus Teilesatzlieferungen für die lokale Produktion in China. Verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung AUDI AG
Die Herstellungskosten lagen mit 47.428 (45.887) Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Dabei trugen vor allem höhere Fertigungsmaterial- und Frachtkosten zum Anstieg bei. Im Vorjahr waren in den Herstellungskosten Aufwendungen in Verbindung mit den Sondereinflüssen aus der Dieselthematik enthalten. 1) Somit erzielte die AUDI AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Bruttoergebnis von 4.074 (4.316) Mio. EUR. Die Vertriebskosten verringerten sich unter anderem aufgrund im Vorjahresvergleich geringerer Vermarktungsaufwendungen und leicht reduzierter Restwertrisiken auf 2.763 (3.425) Mio. EUR. Die Allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich unter anderem durch gestiegene Personalkosten auf 412 (385) Mio. EUR. Das Sonstige betriebliche Ergebnis der AUDI AG erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.723 (1.350) Mio. EUR. Dabei hatte der Audi Transformationsplan (ATP) einen positiven Effekt, zum Beispiel durch die Optimierung von Gewährleistungsprozessen. Das Vorjahr war durch Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik belastet. 1) Die AUDI AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ein Finanzergebnis in Höhe von 2.137 (-192) Mio. EUR. Im gestiegenen Beteiligungsergebnis war eine Sonderdividende der Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), in Höhe von 2.000 Mio. EUR enthalten. Auch das im Vorjahresvergleich höhere Zinsergebnis beeinflusste das Finanzergebnis positiv. Im Zuge der dargestellten Effekte erzielte die AUDI AG ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4.759 (1.664) Mio. EUR. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erwirtschaftete die AUDI AG ein Ergebnis von 3.752 (1.096) Mio. EUR. Die Umsatzrendite nach Steuern lag somit bei 7,3 (2,2) Prozent. VERMÖGENSLAGEDie Bilanzsumme der AUDI AG lag zum 31. Dezember 2019 mit 41.634 (39.492) Mio. EUR über dem Vorjahresniveau. Das Anlagevermögen ging infolge rückläufiger Sach- und Finanzanlagen auf 16.434 (16.772) Mio. EUR zurück. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Gesamtinvestitionen der AUDI AG auf 2.235 (3.316) Mio. EUR. Die Entwicklung des Umlaufvermögens (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) auf 25.200 (22.720) Mio. EUR begründet sich insbesondere mit gestiegenen Forderungen. Während sich die Vorräte aufgrund eines Anstiegs im Gebrauchtwagenbestand erhöhten, lagen die liquiden Mittel auf dem Niveau des Vorjahres. Das Eigenkapital einschließlich Sonderposten mit Rücklageanteil lag zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr bei 13.708 (13.708) Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote der AUDI AG von 32,9 (34,7) Prozent. Das Fremdkapital (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) lag mit 27.926 (25.784) Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Während die Rückstellungen leicht gestiegen sind, haben sich die Verbindlichkeiten unter anderem aufgrund der höheren Gewinnabführung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, deutlich erhöht. Verkürzte Bilanz AUDI AG
FINANZLAGEIm Geschäftsjahr 2019 erzielte die AUDI AG einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 4.065 (5.021) Mio. EUR. Dabei standen dem deutlich höheren Ergebnis vor Steuern gegenläufige Effekte aus dem Working Capital gegenüber. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts ohne Veränderung der Wertpapiere belief sich im gleichen Zeitraum auf 1.859 (2.345) Mio. EUR. Dabei haben wir insbesondere im Rahmen des Audi Transformationsplans (ATP) unsere Investitionen im Geschäftsjahr 2019 deutlich reduziert und verstärkt Priorisierungen bei den Fertigungsstrukturen für unsere neuen Modelle sowie beim Aus- und Umbau unserer Standorte vorgenommen. Der Netto-Cashflow vor Veränderung von Geldanlagen in Wertpapiere des Umlaufvermögens belief sich auf 2.206 (2.676) Mio. EUR, sodass weiterhin alle Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden konnten. Einschließlich der Geldanlagen in Wertpapiere lag der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit bei 1.924 (2.003) Mio. EUR, was zu einem Netto-Cashflow in Höhe von 2.141 (3.018) Mio. EUR führte. Die Netto-Liquidität lag zum 31. Dezember 2019 bei 12.769 (12.446) Mio. EUR. PRODUKTIONIm Geschäftsjahr 2019 produzierte die AUDI AG 1.161.228 (1.228.189) Automobile der Marke Audi. Darüber hinaus wurden insgesamt 579.950 (639.480) Teilesätze für die lokale Fertigung in China hergestellt. VERTRIEB UND AUSLIEFERUNGENIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weltweit 1.845.573 (1.812.485) Automobile der Marke Audi an Kunden ausgeliefert. Auf dem deutschen Heimatmarkt konnten insgesamt 271.613 (260.456) Fahrzeuge an Kunden übergeben werden. Im Ausland stiegen die Auslieferungen auf 1.573.960 (1.552.029) Automobile. MITARBEITERBelegschaft AUDI AG
1) Davon befanden sich 1.945 (1.732) Mitarbeiter
in der passiven Phase der Altersteilzeit.
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die AUDI AG durchschnittlich 61.415 (61.289) Mitarbeiter. Zum Jahresende sank die Zahl der Belegschaft leicht auf 61.393 (61.497) Mitarbeiter. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGIm Bereich Forschung und Entwicklung der AUDI AG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 11.717 (11.108) Mitarbeiter beschäftigt. Die Leistungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 4.102 (3.796) Mio. EUR. BESCHAFFUNGIm Geschäftsjahr 2019 stiegen die Materialaufwendungen der AUDI AG unter anderem im Zuge des veränderten Produktmixes auf insgesamt 37.348 (35.595) Mio. EUR. RISIKO- UND CHANCENBERICHTDie Geschäftsentwicklung der AUDI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie der Audi Konzern. ENVIRONMENT, SOCIAL UND GOVERNANCE(ESG)-BERICHTNachhaltigkeit heißt für Audi Zukunftsfähigkeit. Wir wollen Unternehmensentscheidungen ganzheitlich, verantwortungsvoll, transparent und integer treffen - ganz nach unserem strategischen Ziel "konsequent nachhaltig". Dies betrifft unsere Produkte und Services, die gesamte Wertschöpfungskette, die Verantwortung für unsere Mitarbeiter und unser gesellschaftliches Engagement sowie unsere Unternehmensführung. Dabei verstehen wir unter Nachhaltigkeit die Bereiche Umwelt (Environment), Mitarbeiter (Social) sowie Unternehmensführung (Governance), in Kurzform "ESG". ÜBERSICHT BERICHTETER ESG-THEMENEnvironment
Social
Governance
Lesen Sie online mehr zum Thema Nachhaltigkeit im Audi Nachhaltigkeitsbericht unter www.audi.com/sustainability-report. ENVIRONMENT - UMWELTRessourcenknappheit, Umweltzerstörungen, Klimawandel und Bevölkerungswachstum - diesen Herausforderungen stehen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gegenüber. Für eine nachhaltige Zukunft arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern daran, natürliche Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu vermeiden. So übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung. Dabei bekennt sich der Volkswagen Konzern zum Zwei-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens. Beim Thema Nachhaltigkeit spielt der CO 2-Ausstoß eine wesentliche Rolle. Daher betrachten wir die CO 2-Emissionen unserer Fahrzeuge nicht nur in der Nutzungsphase, sondern über den kompletten Produktlebenszyklus hinweg - von der Gewinnung von Rohstoffen bis zum Recycling unserer Fahrzeuge. So leisten wir einen Beitrag zu dem Volkswagen Konzern Ziel, die fahrzeugspezifischen CO 2-Emissionen entlang des gesamten Produktlebenszyklus bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren - im Vergleich Referenzjahr 2015. Langfristig verfolgt wir die Vision der CO 2-neutralen Mobilität. Bis zum Jahr 2050 wollen wir unternehmensweit bilanziell klimaneutral werden.
Hierzu haben wir ein weitreichendes Dekarbonisierungsprogramm aufgesetzt. Der Erfolg dieses Programms wird über die strategische Kennzahl Dekarbonisierungsindex (DKI) gemessen. Zur Steuerung des Dekarbonisierungsprogramms ist der DKI auch bei Audi als strategische Kennzahl verankert. Der DKI misst die durchschnittlichen Emissionen von CO 2 und CO 2-Äquivalenten (gemeinsam CO 2e) entlang des gesamten Lebenszyklus unseres Pkw-Portfolios und wird in Tonnen pro Fahrzeug angegeben. Der DKI umfasst damit sowohl die direkten und indirekten CO 2e-Emissionen an den einzelnen Produktionsstandorten (Scope 1 und 2) als auch alle weiteren vor- und nachgelagerten CO 2e-Emissionen im Lebenszyklus der verkauften Fahrzeuge - von der Rohstoffgewinnung über ihre Nutzung bis hin zur Verwertung der Altfahrzeuge (Scope 3). Als strategische Kennzahl erlaubt der DKI eine transparente, ganzheitliche Zielverfolgung auf dem Weg zu einer klimaverträglichen Mobilität. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir die Roadmap Nachhaltigkeit entwickelt und eingeführt. Mit der Roadmap konkretisieren wir unsere Ziele und Messgrößen. Im Fokus stehen Klima, Gesundheit und Kreislaufwirtschaft/Ressourcenschonung. Diese drei Ziele sind mit konkreten Kennzahlen hinterlegt, deren Erreichung konsequent überwacht wird. Abgeleitet aus den Zielen unserer Roadmap Nachhaltigkeit haben wir folgende, für Audi wesentliche Handlungsfelder definiert:
Die Handlungsfelder sind dabei mit konkreten Projekten untermauert, die auch eng mit dem künftigen Audi Produktprogramm verknüpft sind. Zunächst liegt der Schwerpunkt der Roadmap auf unseren Produkten und Wertschöpfungsprozessen - zusätzlich arbeiten wir sukzessive an der Erweiterung der Roadmap um gesellschaftliche Handlungsfelder. / NACHHALTIGKEIT IN UNSEREN PRODUKTEN// BEV/PHEVWir sind überzeugt, die Zukunft der Mobilität ist elektrisch, denn bei der Reduzierung der CO 2-Emissionen spielen elektrische Antriebe eine zentrale Rolle. Daher haben wir die Weiterentwicklung alternativer Antriebskonzepte in unserem strategischen Ziel "konsequent elektrisch" verankert. Wir bauen unser Produktportfolio und das zugehörige Systemangebot konsequent in Richtung Elektrifizierung aus. Basierend auf den aktuellen Marktprognosen will Audi für das Geschäftsjahr 2025 einen NEV-Share (New-Energy-Vehicle-Share) von rund 40 Prozent erreichen. Das bedeutet, rund 40 Prozent der produzierten Audi Modelle sind rein elektrische Fahrzeuge (BEV) sowie Modelle mit Plug-in-Hybridantrieb (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Produktion elektrische Fahrzeuge Marke Audi
Seit März 2019 ist unser erstes rein elektrisch angetriebenes Serienmodell - der Audi e-tron - sukzessive für unsere Kunden verfügbar. Zudem ist seit Ende des Berichtsjahres der Audi Q2 L e-tron, unser erstes in China produziertes vollelektrisches Audi Modell, auf dem chinesischen Markt erhältlich. Mit dem Audi e-tron Sportback - unserem zweiten Modell der e-tron Baureihe - führen wir ab Frühjahr 2020 ein weiteres vollelektrisches Modell schrittweise in die Märkte ein. Darauf folgt unter anderem der Audi e-tron GT. Für unsere Oberklasse-Modelle erweitern wir das elektrische Antriebsportfolio um Plug-in-Hybride (PHEV). So bieten wir unseren Kunden seit dem Berichtsjahr in den Baureihen Audi A6, A7, A8, Q5 und Q7 Plug-in-Hybride an - diese tragen die Bezeichnung "TFSI e". Zu unserem ganzheitlichen Ansatz zur Elektromobilität gehört auch die Weiterentwicklung von Ladetechnologien und -infrastrukturen. Beispielsweise wird unser Produktangebot durch den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnellladestationen gemeinsam mit anderen Herstellern über die IONITY GmbH, München, ergänzt. Bis zum Ende des Jahres 2020 sollen rund 400 Ladeparks entlang der Hauptverkehrsachsen in Europa errichtet werden. Ende des Jahres 2019 waren davon schon 200 Ladeparks in Betrieb und zahlreiche weitere im Bau. Darüber hinaus bieten wir mit dem e-tron Charging Service seit Marktstart des Audi e-tron Zugang zu einem Großteil der öffentlichen Ladepunkte in 24 Ländern Europas. Insgesamt entspricht dies gegenwärtig mehr als 135.000 Ladepunkten. Zudem baut der Volkswagen Konzern über sein Tochterunternehmen Electrify America, LLC, Reston (USA), insgesamt mehr als 480 Schnellladeparks mit rund 2.000 Ladepunkten an den Hauptverkehrsadern der USA auf. Dies ist ein Bestandteil der Vergleichsvereinbarungen mit den Behörden in den USA infolge der Dieselthematik. Ein Großteil der Ladepunkte stand Ende 2019 bereits zur Verfügung. Ein Elektrofahrzeug ist nur so sauber wie der Strom, mit dem es gebaut und geladen wird. In der Herstellungsphase ist insbesondere die Zellfertigung sehr energieintensiv. Daher fordert Audi von seinen Batteriezellenlieferanten in der Zellfertigung den Einsatz von Grünstrom. Auch das Laden mit nicht CO 2-neutral hergestelltem Strom belastet die Gesamtökobilanz eines Elektrofahrzeugs. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Grünstromangebot für unsere Kunden. Dies ist ein weiterer Baustein, mit dem wir durch ein umweltfreundliches Ökosystem die Emissionen der elektrischen Fahrzeuge über deren Lebenszyklus reduzieren und eine emissionsfreie Mobilität fördern wollen. Perspektivisch und als Ergänzung zu unseren Batterieelektrofahrzeugen sehen wir Potenziale in der Brennstoffzellentechnologie (FCEV). Dazu haben wir die Forschung und Entwicklung zur Brennstoffzelle im Kompetenzzentrum Neckarsulm angesiedelt. // ZUKUNFTSFÄHIGE KONVENTIONELLE ANTRIEBENeben der Entwicklung von Elektrofahrzeugen zählt für uns bis zum Produktionsauslauf von konventionellen Antrieben auch die Weiterentwicklung dieser Antriebskonzepte zu einem umfassenden Angebot nachhaltiger Mobilität. So statten wir unsere Modelle beispielsweise sukzessive mit der Mildhybridtechnologie auf Basis eines 48-Volt-Hauptbordnetzes aus. Durch das 48-Volt-Hauptbordnetz eröffnen sich neue Potenziale, den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Neben innovativen und nachhaltigen Antriebstechnologien können CO 2-neutrale synthetische Kraftstoffe zu einer Verbesserung der CO 2-Bilanz unserer Fahrzeuge beitragen. Dazu gehört beispielsweise das Audi e-gas. Unser langfristiges Ziel ist, bis zum Jahr 2050 als Unternehmen bilanziell CO 2-neutral zu sein. Um das zu erreichen, arbeiten wir nicht nur an unseren Produkten und der kompletten Wertschöpfungskette, sondern unterstützen auch Innovationen und Technologien, die es ermöglichen, CO 2 aus der Atmosphäre zu binden. Dazu befasst sich Audi unter anderem gemeinsam mit der Climeworks AG, Zürich (Schweiz), mit verschiedenen Projekten. Dabei hat Climeworks beispielsweise eine kommerzielle Technologie zur Kohlenstoffentfernung auf den Markt gebracht, mit der CO 2-Emissionen physisch aus der Atmosphäre entfernt werden können. // ANGABEN ZU DEN CO₂-EMISSIONEN DER AUDI MODELLESeit 2009 unterliegen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union einer CO 2-Regulierung. Das bis zum Jahr 2019 geltende Durchschnittsziel von grundsätzlich 130 g/km der im jeweiligen Verkaufsjahr neu zugelassenen Fahrzeuge wurde im Jahr 2020 auf 95 g/km verschärft. Basierend auf dem EU-Grenzwert wird für jeden Hersteller ein spezifischer Grenzwert errechnet, der auf dem durchschnittlichen Fahrzeuggewicht der Herstellerflotten beruht. Basis dieser Flottengrenzwerte ist der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ); ab 2021 sind die Flottenziele im Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) zu erfüllen. Um eine vergleichbare technische Anspannung zur Erreichung der Flottenziele im NEFZ und WLTP zu erreichen, werden die Flottengrenzwerte im NEFZ durch einen vom Gesetzgeber festgelegten Prozess in einen WLTP-Zielwert ab 2021 überführt. Dieser ist unter anderem abhängig vom herstellerindividuellen Unterschied zwischen NEFZ und WLTP. In den Jahren 2025 und 2030 erfolgen weitere Verschärfungen der Flottengrenzwerte in Höhe von 15 bzw. 37,5 Prozent bezogen auf die Flottengrenzwerte in der EU im Jahr 2021. Die durchschnittlichen CO 2-Emissionen der im Jahr 2018 neu zugelassenen Audi Neufahrzeuge in der Europäischen Union (EU 28) 1) erreichten gemäß Prüfung der Europäischen Kommission 129 g/km. Auf Basis unserer vorläufigen Berechnungen wird für das Berichtsjahr 2019 ein durchschnittlicher CO 2-Ausstoß der in der EU 28 neu zugelassenen Audi Fahrzeuge, ermittelt im NEFZ, von circa 131 g/km prognostiziert. 2) Dabei konnte die erfolgreiche Einführung des vollelektrischen Audi e-tron die durch angebots- und nachfragebedingten Verschiebungen im Modellportfolio nicht vollständig kompensieren. Ein gesunkener Diesel-Mix in Verbindung mit einem höheren SUV-Anteil führte zur Erhöhung der CO 2-Emissionen im Geschäftsjahr 2019. Im Jahr 2020 werden sich die Flottenemissionen voraussichtlich, unter anderem durch den Modellwechsel beim Audi A3 sowie durch ein größeres Angebot von vollelektrischen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, deutlich reduzieren.
1) EU 28 mit Norwegen und Island
/ VERANTWORTUNG IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE// NACHHALTIGKEIT IN DER LIEFERKETTEBei der Dekarbonisierung des gesamten Fahrzeuglebenszyklus spielt die Lieferkette eine entscheidende Rolle - vor allem bei Elektrofahrzeugen. Daher wollen wir in der Lieferkette CO 2-Transparenz gewährleisten und die CO 2e-Emissionen langfristig reduzieren. Dazu gehen wir in den Dialog mit unseren Partnern, um gemeinsam die CO 2-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Ende des Jahres 2018 startete Audi dafür das CO 2-Programm in der Lieferkette, welches Einsparmaßnahmen über alle Ebenen hinweg vorsieht. Der Fokus liegt dabei zunächst auf Bauteilen, die in der Herstellung besonders energieaufwendig sind - beispielsweise Hochvoltbatterien und Aluminiumkomponenten. Bis zum Ende des Jahres 2019 wurden 30 CO 2-Workshops mit Lieferanten durchgeführt und 50 konkrete Maßnahmen erarbeitet. So können künftig rund 1,2 Tonnen CO 2 pro Fahrzeug eingespart werden. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere mit dem Schließen von Materialkreisläufen, dem Einsatz von Grünstrom und einem erhöhten Anteil an Sekundärmaterial und Rezyklaten Emissionen reduziert werden können. Zudem arbeiten wir nur mit Partnern zusammen, die unsere Wertevorstellungen teilen. Aus diesem Grund hat Audi bereits im Geschäftsjahr 2017 ein Nachhaltigkeitsrating für Lieferanten eingeführt. Seit Juli 2019 ist das Rating nun Pflicht im gesamten Volkswagen Konzern. Geprüft werden zum einen Risiken in den Bereichen Soziales und Umwelt, zum anderen im Bereich Compliance. Zu Beginn muss der Lieferant einen standardisierten, in der Autobranche etablierten Fragebogen befüllen. Dieser beinhaltet beispielsweise die Frage, wie das Unternehmen seine Mitarbeiter zu Nachhaltigkeitsthemen schult, ob es eine Umweltpolitik besitzt und diese transparent kommuniziert sowie ob das Unternehmen einen Ansprechpartner für Compliance-Themen hat. Ethisch korrektes Verhalten spielt ebenso eine Rolle. Führt die Selbstauskunft zu einem unzureichenden Ergebnis, folgt Schritt zwei: ein Vor-Ort-Check, durchgeführt von einem unabhängigen Nachhaltigkeitsauditor. Gut 2.000 solcher Firmenbesuche gab es bislang; bestimmte Beobachtungen der Prüfer, etwa die Nichteinhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten oder unzureichend gesicherte Maschinen, führten dabei zu einer negativen Bewertung der Lieferanten. Von diesen wird anschließend erwartet, dass sie einen Plan zur Behebung der Verstöße entwickeln und implementieren. Die Umsetzung wird überprüft. Im Bereich der allgemeinen Beschaffung kommt zusätzlich bei als kritisch eingestuften Produktkategorien ein Compliance-Check zum Einsatz. Diese Prüfung wird von der Strategie Beschaffung Volkswagen gemeinsam mit der Konzern-Compliance durchgeführt. Darüber hinaus engagiert sich Audi in verschiedenen Initiativen und macht sich so gemeinsam mit anderen Partnern für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in der Lieferkette stark. Dazu gehört die Mitgliedschaft von Audi in der Global Battery Alliance. Diese befasst sich unter anderem mit sozialen Standards beim Abbau von Batterierohstoffen - wie dem Schutz von Menschenrechten - und mit Lösungen für die Wiederverwendung von Lithium-Ionen-Batterien. // NACHHALTIGKEIT IN DER PRODUKTION/// CO₂-NEUTRALE FERTIGUNGAuch eine nachhaltige Produktion ist Teil der Dekarbonisierung des gesamten Fahrzeuglebenszyklus. So verfolgen wir das strategische Ziel, bis zum Jahr 2025 in allen Audi Werken bilanziell CO 2-neutral zu produzieren - dazu gehört ebenfalls die Verwendung von 100 Prozent Grünstrom. Unser Werk in Brüssel (Belgien) hat hier eine Vorreiterrolle. Bereits im Jahr 2018 konnten wir mit dem Start der Serienproduktion des Audi e-tron für den Standort Brüssel die Zertifizierung für das erste bilanziell CO 2-neutrale Audi Werk erreichen. Dies wurde unter anderem durch die Umstellung auf Grünstrom, die am Standort bereits im Jahr 2012 erfolgte, sowie durch die größte Photovoltaikanlage der Region realisiert. Der nächste bilanziell CO 2-neutrale Standort wird unser Werk in Győr (Ungarn) werden. Dazu haben wir im Berichtsjahr begonnen, auf den Dächern der beiden Logistikzentren von Audi Hungaria mit rund 160.000 Quadratmetern die größte europäische Solardachanlage mit einer Spitzenleistung von zwölf Megawatt zu errichten. Ab dem Geschäftsjahr 2020 beginnt hier die Erzeugung erneuerbarer Energie. /// UMWELTMANAGEMENT/ZERTIFIZIERUNGDie an unseren Standorten implementierten Umweltmanagementsysteme zielen unter anderem auf einen effektiven und effizienten Einsatz der benötigten Ressourcen ab. Zudem treiben die Umweltmanagementsysteme unsere Innovationen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit unserer Produkte und Verfahren voran. Dafür haben wir in vielen europäischen Automobilwerken des Audi Konzerns das anspruchsvolle Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), installiert. Die Standorte Ingolstadt, Neckarsulm, Győr (Ungarn), Brüssel (Belgien), Sant'Agata Bolognese (Italien) und San José Chiapa (Mexiko) erfüllen die Vorgaben an Energiemanagementsysteme gemäß der Norm ISO 50001. Zudem sind unsere Werke in Neckarsulm, Győr, Brüssel, Sant'Agata Bolognese und unser Motorradwerk in Bologna (Italien) sowie unser mexikanisches Werk in San José Chiapa nach der weltweit gültigen Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert. Die gleiche Zertifizierung besteht auch für die von uns genutzten Produktionsstätten des Volkswagen Konzernverbunds in Bratislava (Slowakei), Martorell (Spanien), São José dos Pinhais (Brasilien) und Aurangabad (Indien) sowie für die Werke Changchun und Foshan des assoziierten Unternehmens FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China). /// EMISSIONSREDUKTION UND RESSOURCENEFFIZIENZWir wollen unseren ökologischen Fußabdruck bei der Automobilproduktion reduzieren. Daher gilt es, neben den CO 2-Emissionen weitere Umweltkennzahlen zu betrachten, zu analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Ein weiterer Schritt in Richtung Umweltfreundlichkeit unserer Standorte ist eine effizientere Wassernutzung. Beispielsweise können wir in unserem Werk in Mexiko bereits seit dem Jahr 2018 vollständig abwasserfrei produzieren. Im Berichtsjahr haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht. Am Standort Ingolstadt können wir nun dank eines neuen Betriebswasserversorgungszentrums aufbereitetes Abwassers in einen Kreislauf zurückführen und so bis zu einem Drittel des Frischwasserbedarfs in der Produktion reduzieren. Zudem arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung unserer Prozesse und an der Entwicklung neuer Technologien für eine umweltverträgliche Produktion. So ist es uns im Berichtsjahr gelungen, mit einem neuen Lackierverfahren die Umwelt zu schonen und Kosten zu sparen. Durch das sogenannte Oversprayfreie Lackieren (OFLA) kann Audi jetzt zwei verschiedene Farben im selben Lackierdurchgang auftragen. Dabei reduziert die OFLA-Technologie den Lackverbrauch und spart Ressourcen. Zusätzlich entfällt das bisher benötigte Abklebematerial. / KREISLAUFWIRTSCHAFT/RESSOURCENIm Rahmen des Handlungsfelds Kreislaufwirtschaft/Ressourcen wollen wir Ressourcen schonen, indem wir Materialien und Rohstoffe in Materialkreisläufen wiederverwenden. Dabei sollen eingesetzte Rohstoffe nach Lebensende der Fahrzeuge wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Recycling - denn Abfallprodukte können als Sekundärrohstoffe wiederverwertet werden. So lassen sich Ressourcen schonen und die Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette reduzieren. Beim Einsatz von Aluminium verringern wir beispielsweise CO 2e-Emissionen, indem das Material nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft wiederverwertet wird. Bereits im Jahr 2017 hat Audi einen "Aluminium Closed Loop" am Standort Neckarsulm eingeführt. Die Aluminiumblechverschnitte, die im Presswerk anfallen, gehen dabei sortenrein an unsere Lieferanten zurück, die diese dann erneut verarbeiten. Die so hergestellten Alubleche verwendet Audi anschließend wieder in seiner Fertigung. Dabei liegt die Wiederverwertungsquote bei annähernd 100 Prozent. So wird der Energieaufwand bei der Erzeugung im Vergleich zu Primäraluminium um bis zu 95 Prozent verringert. Den Aluminium Closed Loop werden wir schrittweise auf weitere Werke ausrollen. Im Geschäftsjahr 2020 folgen unsere Werke in Ingolstadt und in Győr. Zudem kooperiert Audi in der Aluminiumverarbeitung mit unterschiedlichen Stakeholdern mit dem Ziel, intelligente Materialkreisläufe entlang der Lieferkette zu etablieren und dadurch Umweltrisiken zu minimieren und Ressourcenverschwendung zu vermeiden. Bereits seit 2013 engagiert sich Audi dabei in der Aluminium Stewardship Initiative (ASI), um einen globalen Nachhaltigkeitsstandard für Aluminium zu etablieren. Im Jahr 2018 hat Audi das "Performance Standard"-Zertifikat der ASI für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Aluminium im Zusammenhang mit dem Batteriegehäuse des Audi e-tron erhalten. Des Weiteren wollen wir gezielt mit Partnern zusammenarbeiten, die ebenfalls von der ASI zertifiziert sind. So liefert der Aluminiumhersteller Norsk Hydro ASA, Oslo (Norwegen), bereits seit Juli 2019 auch nachhaltiges, ASI-zertifiziertes Aluminium für das Batteriegehäuse des ersten vollelektrischen Modells Audi e-tron - seit Ende des Jahres 2019 sogar nur noch Aluminiumbleche mit diesem ASI-Zertifikat. Bereits heute arbeitet Audi zusammen mit Volkswagen an Konzepten zum Umgang mit gebrauchten Hochvoltbatterien, die wir künftig verstärkt in unseren Elektrofahrzeugen verbauen werden. Eine Batterie verliert nach Jahren der Nutzung in einem Fahrzeug einen Teil ihrer Ladekapazität und genügt in Folge nicht mehr den Anforderungen im Fahrbetrieb. Jedoch kann sie in einer stationären Verwendung möglicherweise weiter sinnvoll genutzt werden. So erproben wir etwa die Nutzung solcher Batterien als stationäre Energiespeicher auf einem Campus in Berlin. Audi beschäftigt sich bereits seit Beginn der Entwicklung seines ersten vollelektrischen Elektroautos auch mit dem Recycling des Fahrzeugs - denn wir haben den Anspruch, ressourceneffizient zu wirtschaften. In einer strategischen Forschungskooperation haben wir daher einen geschlossenen Kreislauf für die Bestandteile von Hochvoltbatterien erprobt. Das Ergebnis: Mehr als 90 Prozent des Kobalts und Nickels aus den Hochvoltbatterien des Audi e-tron lassen sich wiedergewinnen. Die wiedergewonnenen Rohstoffe werden in neuen Batteriezellen eingesetzt. So spart Audi wertvolle Ressourcen und reduziert damit CO 2-Emissionen. Des Weiteren arbeiten wir direkt mit den Herstellern von Hochvoltbatterien zusammen. Ziel der Kooperation ist es, unsere Anforderungen an Batterien so zu definieren, dass die Batterien nach der Nutzungsphase mit möglichst geringem Aufwand zerlegt und wiederverwendet werden können. / EMISSIONSHANDELSeit dem Jahr 2013 läuft die dritte Handelsperiode des EU-weiten Handels von CO 2-Emissionsrechten. Diese Phase endet im Jahr 2020. Den Regularien des EU-Emissionshandels unterliegen die Standorte Ingolstadt, Neckarsulm, Brüssel (Belgien) und Győr (Ungarn). Nicht genutzte Zertifikate aus den Vorjahren reichen aus, um das Risiko einer zukünftigen Unterdeckung während der dritten Handelsperiode und der daraus potenziell resultierenden Belastungen für den Audi Konzern zu minimieren. / AUDI STIFTUNG FÜR UMWELTDie Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt, ist aktiver Förderer bei der Erforschung neuer Technologien und wissenschaftlicher Methoden für eine lebenswerte Zukunft. Das erklärte Ziel der gemeinnützigen Gesellschaft ist es, über geeignete Projekte und Veranstaltungen einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten sowie Wege für nachhaltiges Handeln zu schaffen und zu fördern. Die Stiftung ist Impulsgeber und Treiber für den Einsatz innovativer Technologien im Umweltschutz. Dabei werden gemeinnützige Projekte gefördert, die mindestens auf eines der drei folgenden Handlungsfelder Einfluss nehmen:
Die Stiftung wurde im Jahr 2009 von der AUDI AG als 100-prozentige Tochtergesellschaft ins Leben gerufen und feierte im Geschäftsjahr ihr zehnjähriges Jubiläum. Zudem ist sie Teil des gesellschaftlichen und umweltpolitischen Engagements von Audi. Lesen Sie mehr zur Audi Stiftung für Umwelt im Internet auf www.audi-umweltstiftung.de. SOCIAL - MITARBEITER/ BELEGSCHAFT
1) Davon befanden sich 1.945 (1.732) Mitarbeiter
in der passiven Phase der Altersteilzeit.
Strukturdaten Personal (AUDI AG)
2) Audi Konzern
Im Geschäftsjahr 2019 erreichte die Belegschaft des Audi Konzerns einen durchschnittlichen Stand von 90.783 (91.477) Mitarbeitern. Zum Jahresende 2019 waren 90.640 (91.674) Mitarbeiter beschäftigt. Der Rückgang basiert im Wesentlichen auf der Entkonsolidierung von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften, für die zum 1. Januar 2019 die Volkswagen AG, Wolfsburg, die Managementverantwortung übernommen hat. Wie geplant verringerte sich die Mitarbeiteranzahl bei der Audi México S.A. de C.V., San José Chiapa (Mexiko), nach erfolgreichem Hochlauf des Werks in den letzten beiden Jahren. / PERSONALPOLITIK DES AUDI KONZERNSIm Rahmen unserer Personalpolitik schaffen wir eine bedarfsgerechte Personalstruktur sowie attraktive Rahmen- und Arbeitsbedingungen für unsere Belegschaft. Zudem wurde für die Belegschaft der AUDI AG eine Grundsatzvereinbarung zur Beschäftigungsgarantie bis Ende des Jahres 2029 vereinbart. Flexible Arbeitsformen und der Anspruch auf mobiles Arbeiten sind ebenso wie agile Strukturen, Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle wichtige Eckpfeiler der Arbeitswelt bei Audi. Diese Freiräume bringen Flexibilität im globalen Umfeld, stärken die Innovationskraft und unterstützen die Mitarbeiter dabei, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Mithilfe einer strategischen Personalplanung schaffen wir Transparenz über Mitarbeiterkompetenzen und Mengengerüste und gleichen diese in einem Regelprozess mit einem qualitativen und quantitativen Zielbild für die zukünftige Belegschaft ab. Somit können wir frühzeitig Über- und Unterdeckungen identifizieren, unseren Personalbedarf nachhaltig sowie zieleorientiert planen, Qualifizierungsbedarfe für unsere Mitarbeiter ableiten und die Mitarbeiter auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereiten. Die Beteiligung der Belegschaft am Unternehmenserfolg ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik. Für zahlreiche in- und ausländische Tochtergesellschaften bestehen ebenfalls spezifische Regelungen zur Erfolgsbeteiligung. / "AUDI.ZUKUNFT"Mit dem Audi Transformationsplan (ATP) reagieren wir auf den Wandel der Automobilbranche und sichern so unsere Zukunft finanziell ab. Darüber hinaus haben wir für den zukünftigen Erfolg unseres Unternehmens im November 2019 gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine Grundsatzvereinbarung für strukturelle Themen im Rahmen von "Audi.Zukunft" beschlossen. Die Entscheidungen betreffen insbesondere die Optimierung der strategischen Produktionskapazität an den beiden deutschen Standorten und die sozialverträgliche Anpassung von Arbeitsplätzen entlang der demographischen Entwicklung bei gleichzeitig verlängerter Beschäftigungssicherung bis Ende 2029. Die dadurch frei gespielten Mittel von rund 6 Mrd. EUR sichern den strategischen operativen Rendite-Zielkorridor von 9 bis 11 Prozent ab und dienen der Umsetzung von Zukunftsprojekten unter anderem in den Bereichen Elektrifizierung und Digitalisierung. Konkret wurden folgende Punkte vereinbart:
/ UNTERNEHMENSKULTUR UND ZUSAMMENARBEITEin Ziel unserer Unternehmensstrategie ist mit "konsequent Team" den Kulturwandel bei Audi voranzutreiben. Die Basis für die Zusammenarbeit bei Audi bilden unsere vier Unternehmenswerte: Wertschätzung, Offenheit, Verantwortung und Integrität. Wir fördern eine Führungs- und Zusammenarbeitskultur im Sinne dieser Werte, der Volkswagen Konzerngrundsätze und des Audi Führungsleitbildes. Gemäß einem der Konzerngrundsätze "WIR statt ICH" will Audi für vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen. Vielseitige Programme, Maßnahmen und Plattformen schaffen Möglichkeiten für Wissenstransfer, Kompetenzaufbau und eine innovative Unternehmenskultur, um gemeinsam die Zukunft zu gestalten. / AUS- UND WEITERBILDUNGRund 800 junge Menschen haben im Jahr 2019 an den deutschen Standorten eine Ausbildung begonnen. Neben den Auszubildenden starteten an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm auch wieder dual Studierende ins Berufsleben. Dabei stehen im Rahmen der Berufsausbildung zukunftsrelevante Themen wie Elektromobilität und Digitalisierung im Fokus. So erlernen beispielsweise alle angehenden Kfz-Mechatroniker schon in der Ausbildung den Umgang mit Hochvolttechnik und vernetzten Systemen im Fahrzeug. Die Audi Akademie bündelt wichtige Kompetenzen rund um die Themen Aus- und Weiterbildung. Sie organisiert die fachliche und überfachliche Qualifikation der Mitarbeiter und Führungskräfte und steht den Fachbereichen beratend zur Seite. Um die Transformation bei Audi erfolgreich zu gestalten, wurde das Budget für Weiterbildung bereits 2018 um ein Drittel auf 80 Mio. EUR jährlich erhöht. Insgesamt investiert die AUDI AG so bis 2025 über 500 Mio. EUR in die Weiterbildung der Audianer. / GESUNDHEITSMANAGEMENTWesentliches Ziel unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Gesundheit ist ein hohes persönliches Gut, aber auch eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. In einer Betriebsvereinbarung haben wir alle entsprechenden Maßnahmen und Programme festgehalten. Unser ganzheitlicher Ansatz beinhaltet verschiedene Themen von der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Beratung hinsichtlich eines gesundheitsgerechten Arbeitseinsatzes bis hin zur stufenweisen Wiedereingliederung nach längeren Ausfällen. Hinzu kommen umfangreiche Präventionsprogramme. Audi geht damit deutlich über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus. Unter dem Motto "Jeder hat Psyche. Warum nicht darüber reden?" informieren wir die Mitarbeiter über psychische Erkrankungen und psychische Gesundheit sowie die vielfältigen internen Unterstützungsmöglichkeiten. Zusätzlich können wir auf ein stabiles externes Netzwerk zur Behandlung und Beratung unserer Mitarbeiter zurückgreifen. Darüber hinaus bieten wir verschiedene Gesundheitsaktionen und Fitnessangebote, um unsere Mitarbeiter für Gesundheitsthemen zu sensibilisieren und zu motivieren. Dafür etablieren wir auch digitale Formate. Des Weiteren bauen wir den Gesundheitsschutz an den internationalen Standorten aus. Eine weitere Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist der Audi Checkup. Dieses individuelle, freiwillige Vorsorgeprogramm dient zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken. Rund 90 Prozent der Mitarbeiter nehmen regelmäßig an dem seit 2006 existierenden Programm teil. / BERUF UND PRIVATLEBENZur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bieten wir zahlreiche Arbeitszeitmodelle an sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Ebenso ist es für unsere Mitarbeiter möglich, sich aus persönlichen Gründen freistellen zu lassen - etwa zur Kinderbetreuung oder zur Pflege naher Angehöriger. Seit dem Jahr 2019 können zudem alle anspruchsberechtigten Beschäftigten bei der AUDI AG das an den deutschen Standorten gemäß Tarifvertrag geltende tarifliche Zusatzentgelt in sechs bzw. bei Vorliegen bestimmter Kriterien in acht bezahlte zusätzliche Tage Freizeit umwandeln. / DIVERSITY MANAGEMENTDiversität ist für uns eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das die Individualität jedes Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert. Verschiedene Denkweisen, Kompetenzen und Erfahrungen ermöglichen Kreativität, Innovation und Dynamik. Um ein Zeichen zu setzen, ist Audi im Jahr 2019 vom Unterzeichner zum offiziellen Mitglied der Charta für Vielfalt e.V. geworden. Aktuell arbeiten Menschen aus rund 100 Nationen bei der AUDI AG. Mit ihrem kulturellen Hintergrund und ihren Persönlichkeiten bereichern sie das Unternehmen und verstärken den aktuellen Wandel der Unternehmenskultur. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber setzen wir uns außerdem aktiv für Inklusion ein. So beschäftigen wir beispielsweise an den deutschen Standorten in Ingolstadt und in Neckarsulm rund 3.500 gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen. Des Weiteren unterstützt Audi die Prout-at-Work Stiftung. Als nachhaltiges Unternehmen schaffen wir ein Bewusstsein für Diversität, setzen uns für Chancengleichheit ein und sind offen für alle Menschen, unabhängig von deren sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Auch für den Aufsichtsrat und das Management der AUDI AG bestehen Diversitätskonzepte. Lesen Sie online mehr zu den Diversitätskonzepten für Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung unter www.audi.com/corporate-management. Ein maßgeblicher Fokus unserer Personalstrategie ist es, qualifizierte Frauen zu gewinnen und zu fördern. Das Unternehmen hat sich für den Zeithorizont bis zum Jahr 2021 Zielwerte für Frauen in Führungspositionen gesetzt: Bis zum Ende des Jahres 2021 soll der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands demnach 8 Prozent und in der zweiten Führungsebene 16 Prozent betragen. Frauenanteil AUDI AG
Auch im Vorstand der AUDI AG soll langfristig der Anteil von Frauen erhöht werden. Über die Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand wird jedes Jahr im Aufsichtsrat der AUDI AG neu entschieden. Bis zum 31. Dezember 2019 hatte der Aufsichtsrat der AUDI AG formell eine Zielquote von null beschlossen. Zum Ende des Jahres 2019 war mit Hildegard Wortmann als Vorständin für den Bereich Marketing und Vertrieb eine Frau im Vorstand vertreten. Im Berichtsjahr wurde für den Frauenanteil im Vorstand bis 31. Dezember 2020 eine formelle Zielquote von 14,3 Prozent beschlossen. Zusätzlich gilt die gesetzlich vorgegebene Quote von 30 Prozent für den Aufsichtsrat. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren im Aufsichtsrat der AUDI AG 35 Prozent Frauen vertreten. GOVERNANCE/ ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENIm Folgenden sind die nach den §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. // KAPITALVERHÄLTNISSEAm 31. Dezember 2019 lag das gezeichnete Kapital der AUDI AG unverändert bei 110.080.000 EUR und setzte sich aus 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammen. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 EUR am Grundkapital. // AKTIONÄRSRECHTE UND -PFLICHTENDem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Zu den Vermögensrechten gehören vor allem das Recht auf Teilhabe am Gewinn (§ 58 Abs. 4 AktG) und an einem Liquidationserlös (§ 271 AktG) sowie das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhungen (§ 186 AktG). Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben. Der Aktionär kann diese Rechte insbesondere durch Auskunfts- und Anfechtungsklagen durchsetzen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats und den Abschlussprüfer; sie entscheidet insbesondere über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gegebenenfalls über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, über die Durchführung einer Sonderprüfung, über eine vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG, Wolfsburg, als herrschender Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dieser Vertrag erlaubt es dem Vorstand der Volkswagen AG, Weisungen zu erteilen. Das Ergebnis nach Steuern der AUDI AG ist an die Volkswagen AG abzuführen. Die Volkswagen AG ist zum Ausgleich eines möglichen Verlusts verpflichtet. Alle Audi Aktionäre (mit Ausnahme der Volkswagen AG) erhalten anstelle einer Dividende eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht der Dividende, die im gleichen Geschäftsjahr den Aktionären der Volkswagen AG auf eine Volkswagen Stammaktie ausgeschüttet wird. // BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENDie Volkswagen AG, Wolfsburg, hält rund 99,64 Prozent der Stimmrechte an der AUDI AG. Bezüglich der Stimmrechte, die an der Volkswagen AG gehalten werden, wird auf den Lagebericht der Volkswagen AG verwiesen. // GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDSDie Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Ergänzend hierzu bestimmt die Satzung in § 6, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgesetzt wird und dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss. // BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN UND ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIENNach den aktienrechtlichen Vorschriften kann die Hauptversammlung den Vorstand für höchstens fünf Jahre ermächtigen, neue Aktien auszugeben. Sie kann ihn auch für höchstens fünf Jahre dazu ermächtigen, Wandelschuldverschreibungen auszugeben, aufgrund derer neue Aktien auszugeben sind. Inwiefern dabei den Aktionären ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren ist, entscheidet ebenfalls die Hauptversammlung. Der Erwerb eigener Aktien bestimmt sich nach § 71 AktG. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine diesbezüglichen Beschlüsse durch die Hauptversammlung der AUDI AG gefasst. // WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DES MUTTERUNTERNEHMENS, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHENDie AUDI AG ist Partei der Gesellschaftervereinbarung betreffend die There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), die der Mehrheitsgesellschafter der HERE Gruppe ist. Nach der Gesellschaftervereinbarung muss eine Vertragspartei im Falle eines Kontrollwechsels ihre (direkt oder indirekt gehaltenen) Anteile an der There Holding B.V. den anderen Gesellschaftern zum Kauf anbieten. Ein Kontrollwechsel liegt in Bezug auf die AUDI AG vor, wenn eine Person die Kontrolle über die AUDI AG übernimmt oder verliert, wobei Kontrolle definiert ist als (i) das Innehaben von oder die Kontrolle von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, (ii) die Möglichkeit, mehr als 50 Prozent der auf Hauptversammlungen ausübbaren Stimmrechte zu allen oder nahezu allen Angelegenheiten zu steuern, oder (iii) das Recht, die Mehrheit der Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat zu bestimmen. Des Weiteren liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn Wettbewerber der HERE Gruppe bzw. bestimmte mögliche Wettbewerber der HERE Gruppe aus der Technologiebranche mindestens 25 Prozent an der AUDI AG erwerben. Wenn keiner der anderen Gesellschafter diese Anteile übernimmt, haben die anderen Gesellschafter das Recht, die Auflösung der There Holding B.V. zu beschließen. Im Übrigen hat die AUDI AG keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Ferner wurden mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern keine Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vereinbart. / CORPORATE GOVERNANCECorporate Governance bezeichnet die verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgelegte Leitung und Überwachung von Unternehmen. Unseres Erachtens ist eine gute Corporate Governance wesentliche Voraussetzung, um den Unternehmenswert nachhaltig steigern zu können. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen unserer Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Investoren und weitere Stakeholder in unsere Arbeit zu stärken und dem stetig wachsenden Informationsbedarf nationaler und internationaler Interessengruppen gerecht zu werden. // LEITLINIE FÜR ERFOLGREICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG - DER DEUTSCHE CORPORATE GOVERNANCE KODEXBörsennotierte, deutsche Gesellschaften orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der DCGK gibt Empfehlungen und Anregungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Die für diesen Zweck eingerichtete Regierungskommission hat die Inhalte des DCGK auf Basis wesentlicher Vorschriften sowie national und international anerkannter Standards der Unternehmensführung erarbeitet. Sie überprüft diese regelmäßig unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen und passt sie bei Bedarf an. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG richten ihre Arbeit an den Empfehlungen und Anregungen des DCGK aus. // UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN UND ANREGUNGEN DES DCGKDen vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit der letzten Entsprechenserklärung vom 29. November 2018 mit den Ergänzungen vom 21. Februar 2019 sowie 19. September 2019 und wird weiterhin mit Ausnahme der nachfolgend genannten Nummern entsprochen:
Die Abweichung von der Empfehlung gemäß Nummer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 beruht darauf, dass zwar für den aktienorientierten langfristigen variablen Vergütungsbestandteil eine betragsmäßige Höchstgrenze festgelegt wird, nicht aber für den kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil. Der Verzicht auf eine Begrenzung ist aus Sicht des Aufsichtsrats angemessen, da die maßgeblich vom Operativen Ergebnis abhängigen Zielparameter (Operative Umsatzrendite und Kapitalrendite) unmittelbar die wirtschaftliche Lage widerspiegeln und daher bei einem besonders guten Ergebnis auch eine hohe kurzfristige variable Vergütung und somit auch eine hohe Gesamtvergütung gerechtfertigt ist. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass durch einen im Vorhinein festgesetzten Cap für die kurzfristige variable Vergütung oder die Gesamtvergütung der beabsichtigte Anreiz zur Erzielung besonders guter Ergebnisse geschmälert werden könnte. Für den Fall, dass ein besonders gutes Ergebnis auf außerordentlichen Entwicklungen beruht, hat sich der Aufsichtsrat zur Wahrung des Angemessenheitsgebots eine Begrenzung nach billigem Ermessen vorbehalten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nach der Empfehlung aus der Nummer 5.3.2, Absatz 3, Satz 2 unter anderem "unabhängig" sein. Das Fehlen der empfohlenen Unabhängigkeit könnte sich möglicherweise aus der Mitgliedschaft des Prüfungsausschussvorsitzenden im Aufsichtsrat der Volkswagen AG, Wolfsburg, und im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, herleiten lassen. Diese Tätigkeiten begründen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat weder einen Interessenkonflikt noch beeinträchtigen sie die Arbeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Abweichung wird rein vorsorglich erklärt. Zu Nummer 5.3.3 (Nominierungsausschuss): Ein Nominierungsausschuss erhöht nach Ansicht des Aufsichtsrats lediglich die Zahl der Ausschüsse, ohne die Arbeit des Gremiums spürbar zu verbessern. Hinsichtlich der Empfehlung in Nummer 5.4.1, Absatz 6 zur Offenlegung bestimmter Umstände bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sind die Anforderungen des Kodex unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar. Eine Abweichung wird daher rein vorsorglich erklärt, wobei sich der Aufsichtsrat bemühen wird, den Anforderungen der Empfehlung aus dem Kodex gerecht zu werden. Am 28. Juni 2019 wurde der Handel mit Aktien der TRATON SE am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Nasdaq Stockholm aufgenommen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der AUDI AG nimmt seither Aufsichtsratsmandate in drei börsennotierten Gesellschaften wahr, nämlich in der AUDI AG, der Volkswagen AG und in der TRATON SE, München, sowie ein Aufsichtsratsmandat in der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh. Er ist ferner Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der börsennotierten Porsche Automobil Holding SE. Die AUDI AG, die Volkswagen AG und die TRATON SE bilden keinen gemeinsamen Konzern mit der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. Da nicht auszuschließen ist, dass das Aufsichtsratsmandat in der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, vergleichbare Anforderungen stellt wie ein Aufsichtsratsmandat in einer börsennotierten Gesellschaft und die genaue Zählweise der Mandate unklar ist, erklären Vorstand und Aufsichtsrat vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5, Satz 2 des Kodex (maximal drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten oder vergleichbaren Gesellschaften). Wir sind jedoch davon überzeugt, dass dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der AUDI AG für die Wahrnehmung seiner Mandate im Volkswagen Konzern genügend Zeit zur Verfügung steht. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die aktuelle Vergütungsregelung in § 16 der Satzung der AUDI AG für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsorientierte Komponente enthält, die auch auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Vor dem Hintergrund der Unbestimmtheit der Empfehlung aus Nummer 5.4.6, Absatz 2, Satz 2 des Kodex und der noch nicht geklärten Reichweite einer erfolgsorientierten Vergütungskomponente in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erklären Vorstand und Aufsichtsrat die Abweichung rein vorsorglich. Lesen Sie online die aktuelle gemeinschaftliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter www.audi.com/cgc-declaration. Lesen Sie online mehr zur Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats unter www.audi.com/committee. // ZIELE ZUR BESETZUNG DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat strebt unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation, des Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und des Anteils an internationaler Geschäftstätigkeit sowie unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt:
Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über die erforderliche Sachkunde und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, beurteilen und überwachen zu können. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Wesentliche Kompetenzen und Anforderungen an den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sind insbesondere:
Das Kompetenzprofil wird mit der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats erfüllt. // KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG IM INTERNETNeben dem klaren Bekenntnis zum DCGK veröffentlicht Audi als Teil des zusammengefassten Lageberichts auf der Internetseite die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB. Die Inhalte sind dauerhaft online zugänglich und beinhalten folgende Schwerpunkte:
Lesen Sie online mehr über die Konzernerklärung zur Unternehmensführung unter www.audi.com/corporate-management. // VERGÜTUNGSBERICHTAusführliche Erläuterungen zum Vergütungssystem und zur individuellen Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich im Vergütungsbericht des zusammengefassten Lageberichts. / KOMMUNIKATION UND TRANSPARENZTransparenz und ein offener Dialog sind die wesentlichen Grundlagen unserer Kapitalmarktkommunikation. So bieten wir fundierte Informationen und Hintergründe zu unserer operativen und strategischen Unternehmensentwicklung sowie den Zugang zu unseren Finanzpublikationen auf unserer Webseite www.audi.com/investor-relations an. Veröffentlichungstermine sowie den Termin der Hauptversammlung der AUDI AG geben wir in unserem Finanzkalender bekannt. Dieser ist auf unserer Internetseite unter www.audi.com/financial-calendar jederzeitig abrufbar. Die Aktionärsstruktur der AUDI AG und weitere Informationen zur Audi Aktie sind unter www.audi.com/shares dauerhaft zugänglich. Im Rahmen der Audi Investor-Relations-Aktivitäten haben wir auch im Geschäftsjahr 2019 institutionelle Investoren, Analysten, Aktionäre und andere Stakeholder zeitnah über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und über die geplante zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens informiert. Bei zahlreichen Einzelgesprächen, Investoren-Fieldtrips und Kapitalmarkttagen (Audi Investor & Analyst Days) wurde ein intensiver Kontakt zu den verschiedenen Kapitalmarktteilnehmern gepflegt. Investoren und Analysten führten dabei auch Gespräche mit verschiedenen Mitgliedern des Vorstands sowie des Topmanagements. Sämtliche Präsentationen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen wurden jeweils zeitnah auf unserer Investor-Relations-Website veröffentlicht. Um die Stakeholder transparent und zielgruppenspezifisch zu informieren, führt Audi zum Geschäftsjahr 2019 mit der Executive Summary ein neues Format ein. Dieses versteht sich als Destillat aus dem Magazin- und Finanzteil des bisherigen Audi Geschäftsberichts und informiert Aktionäre, Investoren und Analysten sowie alle Stakeholder der AUDI AG über die aktuelle finanzielle Unternehmenslage, bietet Hintergrundinformationen, erläutert Zusammenhänge und die strategischen Unternehmensziele. Die Publikation integriert Teile des Finanzberichts und ergänzt sie durch eine strategische Einordnung - konsequent fokussiert und transparent. Die Executive Summary ist online unter www.audi.com/executive-summary abrufbar. Zusätzlich sind aktuelle News und Hintergründe zu finanzspezifischen Themen unterjährig in dem Online-Format "Talking Business" unter www.audi.com/talking-business zu finden. Die Audi Hauptversammlung ermöglicht den Aktionären den direkten Kontakt und Austausch mit der Gesellschaft sowie die Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte. Auf unserer Internetseite unter www.audi.com/annual-general-meeting veröffentlichen wir Informationen rund um die Audi Hauptversammlung. So sind hier unter anderem die Einberufung und die Tagesordnung sowie gegebenenfalls eingegangene Gegenanträge einsehbar. Auch die Reden der Vorstände und die Abstimmergebnisse der jeweiligen Hauptversammlungen sind hier veröffentlicht. Zudem können unsere Aktionäre und auch Interessierte die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Reden der Vorstände im Internet live verfolgen. Um ihre Stimme auf der Hauptversammlung abzugeben, können angemeldete Aktionäre entweder selbst vom Stimmrecht Gebrauch machen, einen Dritten zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen. Gemäß Art. 17 MMVO (Marktmissbrauchsverordnung) sind alle Inlandsemittenten von Finanzinstrumenten dazu verpflichtet, Insiderinformationen - die sie unmittelbar betreffen - unverzüglich zu veröffentlichen. Diese Informationen werden als Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft im Internet unter www.audi.com/ad-hoc veröffentlicht. Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MMVO können unter www.audi.com/directors-dealings eingesehen werden. Unter www.audi.com/corporate-governance stehen darüber hinaus weitere Informationen über den Audi Konzern, Stimmrechtsmitteilungen gemäß den §§ 33 ff. WpHG sowie sonstige rechtliche Angelegenheiten zur Einsicht bereit. Lesen Sie mehr zu unserer Kapitalmarktkommunikation unter www.audi.com/investor-relations. / INTEGRITÄT UND COMPLIANCEHandeln aus Überzeugung (Integrität) sowie gesetzes- und regelkonformes Verhalten (Compliance) sind die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns und genießen höchste Priorität im Audi Konzern. Integrität und Compliance sind in unserer Unternehmensstrategie im Missionsfeld "konsequent nachhaltig" fest verankert. Sie sind die Basis für eine hohe Reputation, für das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, für das Wohlergehen der Mitarbeiter sowie für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Integrität und Compliance sollen nicht zuletzt auch sicherstellen, dass hohe finanzielle Schäden aus Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Schadensersatzverpflichtungen oder strafrechtlicher Verfolgung nicht eintreten. Zur Sicherstellung von integrem und gesetzes- sowie regelkonformem Verhalten wird im Audi Konzern vorrangig ein präventiver Ansatz verfolgt. Dieser soll Regelverstöße möglichst bereits im Vorfeld ausschließen. // "TOGETHER4INTEGRITY" (T4I)"Together4Integrity" ist das Integritäts- und Compliance-Programm des Volkswagen Konzerns und wurde bereits im Jahr 2018 bei der AUDI AG eingeführt. Das Programm basiert auf den Prinzipien der Ethics & Compliance Initiative (ECI), eines weltweit anerkannten Standards für ethische Unternehmensgrundsätze. T4I wird bis 2025 auf den gesamten Volkswagen Konzern ausgerollt. Die ECI-Prinzipien fließen gemeinsam mit den Empfehlungen des Monitors in eine sogenannte Toolbox ein. Sie ist gefüllt mit geschäftsbereichsspezifischen und übergreifenden Initiativen, die Compliance und Integrität stärken und den Kulturwandel vorantreiben. Im Bereich Compliance und Integrität zählen hierzu unter anderem der Code of Conduct (Verhaltensgrundsätze) und die dazugehörigen Trainingsmaßnahmen sowie das Whistleblower-System. Mit dem Code of Conduct wird den Mitarbeitern eine konkrete Handhabe für integres Verhalten vorgegeben und somit auch der Kulturwandel bei Audi vorangetrieben. An den deutschen Standorten der AUDI AG wurden bereits ein Großteil der T4I-Maßnahmen implementiert. Gleichzeitig ist die AUDI AG für das Ausrollen des T4I-Programms in den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verantwortlich. // COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM IM AUDI KONZERNUnter einem Compliance Management System (CMS) versteht man die Grundsätze, Maßnahmen, Prozesse und Strukturen eines Unternehmens zur dauerhaften Einhaltung der Gesetze und internen Vorschriften durch Organe, Mitarbeiter und unternehmensbezogen handelnde Dritte. Neben der AUDI AG standen im Berichtsjahr auch rund 50 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften weltweit im Fokus des CMS, in denen überwiegend lokale Compliance-Officer als Multiplikatoren dienten. Das CMS gliedert sich in Kernelemente, die im Folgenden beschrieben werden: Audi Compliance Management System (CMS)
/// COMPLIANCE-ZIELEDem Vorstand und den Führungskräften des Audi Konzerns obliegt es, Compliance als integralen Bestandteil in Geschäftsprozessen und -entscheidungen zu verankern, indem sie die unternehmensweite Compliance- und Unternehmenskultur fördern. Grundsätzlich sind der Vorstand sowie die Führungskräfte für die Ermittlung, Bewertung und das Management von Risiken sowie die Einhaltung von Compliance verantwortlich. Das Audi CMS beugt systematischem Fehlverhalten, unternehmensbezogenen Straftaten sowie Reputationsschäden vor. Mit einem präventiven Ansatz soll es das Compliancekonforme Verhalten des Vorstands, der Führungskräfte und der Mitarbeiter stärken. /// COMPLIANCE- UND UNTERNEHMENSKULTURBei Audi verstehen wir Integrität als verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, ausgerichtet an allgemeinen ethischen Standards und unseren Unternehmenswerten. Integres Handeln basiert auf der persönlichen Überzeugung jedes Einzelnen, das Richtige zu tun und unabhängig von emotionalem, ökonomischem und sozialem Druck an den richtigen Grundsätzen und Prinzipien festzuhalten. Damit grenzt sich Integrität von Compliance ab, unter der wir die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie unternehmensinternen Richtlinien und unserem Code of Conduct verstehen. Compliance dient dem Schutz von Mitarbeitern und Unternehmen. Eine Organisation, deren Mitarbeiter rechtskonform handeln und in der interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze beachtet werden, gilt nach unserem Verständnis als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner. Damit sind Integrität und Compliance auch wichtige Teile der Governance unseres Unternehmens. Abgrenzung Integrität und Compliance im Audi Konzern
Eine besondere Bedeutung kommt auch unserer Unternehmenskultur zu. Kultur meint die Summe aller Werte, nach denen wir zusammenarbeiten. Sie zeigt sich darin, wie die Menschen, Teams und Bereiche im Unternehmen miteinander umgehen und miteinander arbeiten. In jedem Unternehmen sind unserer Ansicht nach nicht nur Leitbilder notwendig, sondern auch gemeinsame kulturelle Werte. Unsere vier Unternehmenswerte bei Audi bilden die Basis: Wertschätzung, Offenheit, Verantwortung und Integrität. Unser Integritätsprogramm soll die Unternehmenskultur bei Audi weiter stärken. Im Vordergrund steht dabei der gemeinsame Dialog zum Thema Integrität. Wir wollen den offenen Austausch im Unternehmen fördern, eine auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur leben sowie integres und werteorientiertes Handeln bei Audi fest verankern. Durch regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sowie dialogorientierte Kommunikationsmaßnahmen wurde auch im Jahr 2019 die Auseinandersetzung mit dem Thema Integrität bei Audi weiter gestärkt. So gab es unter dem Motto "Integrität ist ... Klartext reden, Konkretes machen" verschiedene Aktionen, Angebote sowie Denkanstöße, wie integres Verhalten im Unternehmenskontext gestärkt werden kann. Neben einer Videobotschaft des Vorstandsvorsitzenden Abraham Schot fanden eine Reihe von Veranstaltungen in den Werken Ingolstadt und Neckarsulm statt, an denen unter anderem der Audi Chief Compliance Officer den Mitarbeitern seine Position zu Integrität im Alltag vermittelte. Ziel der Aktionen war einerseits die Sensibilisierung zum Thema Integrität im Allgemeinen, andererseits der Anstoß eines unternehmensweiten Austauschs zur Frage, wie es gelingt, standhaftes, glaubwürdiges und aufrichtiges Handeln bei Audi weiter zu stärken. Des Weiteren wurde im Berichtsjahr ein unternehmensweites Integritäts-Botschafter-Netzwerk etabliert. Als Schnittstelle zum Integritätsmanagement helfen die Botschafter dabei, Integritätsthemen zielgruppenspezifisch in ihren Geschäftsbereichen zu vermitteln, und bieten den Mitarbeitern eine bereichsinterne Anlaufstelle bei Integritätsfragen. Im Jahr 2019 wurden über 50 Botschafter in Ingolstadt und Neckarsulm ausgewählt und entsprechend ihren Aufgaben qualifiziert. Zur Förderung des Dialogs über Hierarchiegrenzen hinweg und der Vernetzung von Audianern in Bezug auf Compliance- und Integritätsthemen fanden im Jahr 2019 vier Kaminabende statt. Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche diskutierten in diesem Rahmen über Integrität im Arbeitsalltag und ihrer Bedeutung für den Erfolg von Audi. Neben den bereits genannten Integritätsmaßnahmen wurden Mitarbeiter und Führungskräfte darüber hinaus durch bestehende Kommunikationskanäle, Veranstaltungen (zum Beispiel Vorträge im "Denkraum Integrität" auf der internen Social Media-Plattform Audi team, Newsmeldungen im Audi Intranet) sowie durch Abteilungsworkshops zum Thema Integrität sensibilisiert. Der Code of Conduct des Volkswagen Konzerns ist konzernweit und somit auch bei Audi fest etabliert. Er ist das zentrale Instrument, um das Bewusstsein für richtige Verhaltensweisen innerhalb der Belegschaft zu stärken, den Mitarbeitern Hilfestellung bei Fragen zum richtigen Verhalten zu geben und in Zweifelsfällen den geeigneten Ansprechpartner zu finden. Das Rahmenwerk ist dauerhaft für Mitarbeiter im Intranet und für Dritte im Internet verfügbar und wird unternehmensintern kontinuierlich kommuniziert. Regelmäßig finden Schulungen zum Code of Conduct für Beschäftigte aller Hierarchieebenen statt. Seit dem Jahr 2018 ist die Schulung unternehmensweit verpflichtend. Zudem sind die Verhaltensgrundsätze fester Bestandteil operativer Personalprozesse. Neue Mitarbeiter erhalten im Rahmen ihrer Einstellung ein Exemplar der Verhaltensgrundsätze ausgehändigt. Zudem sind der Hinweis auf den Code of Conduct sowie die Verpflichtung, ihn einzuhalten, feste Bestandteile der Arbeitsverträge. Der Code of Conduct ist mit unter Bewertungsbestandteil der variablen, leistungsorientierten Vergütungskomponente im Management. Mitarbeiter der höheren Managementebenen werden seit 2019 jährlich zum Code of Conduct zertifiziert. Lesen Sie online mehr zum Code of Conduct unter www.audi.com/corporate-governance-practices. /// COMPLIANCE-PROGRAMM UND -PROZESSEDas Compliance-Programm innerhalb des Audi CMS umfasst alle Maßnahmen und Systeme, um die Einhaltung der Compliance im Unternehmen zu koordinieren und sicherzustellen. Es ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung einer einheitlichen Basis von Compliance-Aktivitäten im Audi Konzern. Innerhalb des Audi Konzerns wurden Compliance-Fokusthemen definiert, deren Beachtung wesentlich für den Schutz unserer Marken ist. Diese werden dauerhaft verfolgt und durch das jährlich aktualisierte Compliance-Programm umgesetzt. Zu den Compliance-Fokusthemen bietet Audi bereits verschiedene Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie einzelfallbezogene Beratungsleistungen an. Die Anforderungen zu spezifischen Themen sind in Unternehmensrichtlinien festgehalten, die im Auftrag des Vorstands erlassen wurden. Diese Richtlinien sind für alle Mitarbeiter verbindlich und innerhalb des Volkswagen Konzerns abgestimmt. Compliance-Fokusthemen bei Audi:
Das Compliance-Programm umfasst neben der kontinuierlichen Bearbeitung der Compliance-Fokusthemen ausgewählte Schwerpunkte, welche den aktuellen Entwicklungen im Unternehmen und in der Branche Rechnung tragen. Die Aktivitäten im Berichtszeitraum wurden weiterhin maßgeblich durch die Vorgaben aus den mit den US-Behörden getroffenen Vergleichsvereinbarungen infolge der Dieselthematik geprägt. Um den nachhaltigen Erfolg des Compliance-Programms sicherzustellen, wurden auch im Jahr 2019 angemessene Kommunikations- und Trainingsmaßnahmen zielgruppenspezifisch durchgeführt. Zudem haben wir im Berichtsjahr begonnen, den neuen standardisierten und IT-basierten Prozess des Volkswagen Konzerns zur Auswahl von Geschäftspartnern weltweit auszurollen. Bestehende und neue Geschäftspartner werden nach einem risikobasierten Ansatz regelmäßig auf Einhaltung von Integrität und Compliance hin überprüft. /// COMPLIANCE-RISIKENZu den festgelegten Compliance-Fokusthemen werden regelmäßig Compliance-Risikoanalysen zur Identifizierung und Bewertung der Compliance-Risiken durchgeführt. /// COMPLIANCE-ORGANISATIONUm seinen Verpflichtungen Rechnung zu tragen, hat der Vorstand der AUDI AG die Organisationseinheit "Compliance/Integrität" eingerichtet, welche direkt dem Chief Compliance Officer (CCO) als Leiter der Organisationseinheit "Integrität, Compliance, Risikomanagement" untergeordnet ist. Dieser berichtet disziplinarisch an den Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG zur aktuellen Situation und zu Vorkommnissen von übergeordneter Bedeutung. Dies erfolgt quartalsweise im Rahmen einer Regelberichterstattung unter anderem zur Information des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats. Unabhängig davon kann grundsätzlich eine anlassbezogene Berichterstattung erfolgen. Darüber hinaus berichtet der Chief Compliance Officer fachlich an den von der Volkswagen AG, Wolfsburg, benannten Group Chief Compliance Officer sowie an die übergeordnete Integritätsfunktion auf Konzernebene. In besonderen Situationen (z. B. schwere Compliance-Verstöße) sind Ad-hoc-Meldungen an die übergeordnete Compliance-Funktion erforderlich. Für alle Audi Geschäftsbereiche sind zusätzlich Risiko- und Compliance-Verantwortliche definiert. Die Beteiligungsgesellschaften, an denen die AUDI AG eine Mehrheitsbeteiligung hält oder die unternehmerische Führung innehat (z. B. beherrschender Einfluss), haben eigene Compliance Officer installiert und werden zusätzlich bei den Compliance-Aktivitäten beratend unterstützt. Auch im Jahr 2019 wurde sichergestellt, dass die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften ebenso wie die AUDI AG in die Berichtsstruktur des Volkswagen Konzerns eingebunden wurden. //// COMPLIANCE-KOMMUNIKATION UND -TRAININGBei der AUDI AG sind derzeit unternehmensweit zwei verpflichtende Schulungen zum Thema "Antikorruption" und "Code of Conduct" zu absolvieren. Darüber hinaus werden die Vorstandsmitglieder gesondert in wiederkehrenden Präsenzveranstaltungen zu Compliance-Themen geschult. Die übrigen Compliance-Fokusthemen werden in Präsenz- oder Online-Trainings für spezifische Zielgruppen angeboten. Hierzu zählen unter anderem Schulungen zum Umgang mit Amtsträgern, zum Hinweisgebersystem oder zur Vergabe von Fremdleistungen. Sämtliche Schulungen stehen grundsätzlich allen interessierten Mitarbeitern zur Verfügung. /// COMPLIANCE-ÜBERWACHUNG/ -VERBESSERUNGDie konzernweite Compliance-Überwachung und -Verbesserung ist ein wesentlicher Bestandteil des Compliance Management Systems (CMS) bei Audi. Ziel ist es, eine kontinuierliche Verbesserung aller Elemente des CMS zu erreichen. Hierzu werden Angemessenheit und Wirksamkeit der einzelnen Compliance-Maßnahmen systematisch bewertet. //// BEARBEITUNG DER EMPFEHLUNGEN AUS DEM MONITORSHIPAuch die Zusammenarbeit mit dem seit Juni 2017 von den US-Behörden eingesetzten unabhängigen Compliance Monitor/Auditor, Herrn Larry D. Thompson, wird durch die Organisationseinheit "Integrität, Compliance, Risikomanagement" koordiniert. Herr Thompson beurteilt und beaufsichtigt die Erfüllung der Bedingungen aus den Vereinbarungen mit den US-Behörden zur Dieselthematik durch Volkswagen und Audi. Eine Verlängerung des US-Monitorships um 90 Tage wurde durch den Volkswagen Konzern beantragt und im Berichtsjahr genehmigt. Diese Vereinbarung verschafft uns mehr Zeit, um einerseits die umgesetzten Maßnahmen umfassend zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können und andererseits noch offene Maßnahmen abzuschließen. Dazu zählen unter anderem die weitere Stärkung der Compliance und der Berichts- und Kontrollsysteme. Die Ressourcen für Integrität und Compliance wurden daher in den letzten Jahren deutlich erweitert, um die zahlreichen Bausteine eines wirksamen Integritäts- und Compliance-Managements tief im Unternehmen zu verankern. Im Berichtszeitraum wurden diese Abkommen um weitere Anforderungen aus den Vergleichsvereinbarungen mit den US-Behörden erweitert. Im weiteren Verlauf des Kapitels wird darauf noch eingegangen. Ziel ist, dass der Zertifizierungsbericht des Monitors die Wirksamkeit der Integritäts- und Compliance-Programme unseres Unternehmens bestätigt. Regelmäßig gibt der Monitor Handlungsempfehlungen, die Volkswagen sowie Audi sehr ernst nehmen und kontinuierlich an deren Umsetzung arbeiten. So wurde im Berichtsjahr 2019 das CMS verstärkt in den Auslandsgesellschaften überwacht und es wurde eine Methode zur Identifizierung von bestimmten Risiken entwickelt. Des Weiteren wurde eine laufende Anpassung und Erweiterung bestehender Prozesse im Hinweisgebersystem vorgenommen, um den Anforderungen aus dem US-Monitorship in Bezug auf eine regelmäßige und risikobasierte externe Auditierung des Hinweisgebersystems nachzukommen. Lesen Sie online mehr zum Hinweisgebersystem unter www.audi.com/whistle-blower. //// INTEGRITÄTSINDEX BEI AUDI 2019 IN PILOTPHASEZusätzlich wurde ausgehend vom Volkswagen Konzern im Berichtsjahr die Etablierung eines Integritätsindex als Pilotprojekt bei Volkswagen Pkw und bei Audi gestartet. Der Index wurde in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität München entwickelt und soll die Integrität einer Organisation umfassend abbilden. Mit dieser Kennzahl werden wir zukünftig unsere Fortschritte bei der weiteren Verankerung von Integrität messen. Mit dem Integritätsindex setzen wir einen Maßstab für Integritätsmessung auf internationaler Ebene. Der Index ist branchenübergreifend und global ausgerichtet, von hoher wissenschaftlicher Validität und bezieht etablierte Rahmenwerke wie die der Ethics & Compliance Initiative (ECI) und der Global Reporting Initiative (GRI) ein. Er soll Schwachstellen bei Integritäts- und Compliance-Themen aufdecken und Änderungen im Denken und Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern sichtbar machen. //// WEITERE VERBESSERUNGEN DES AUDI CMSDas Audi Compliance Cockpit ist das zentrale digitale Compliance-Portal, das alle digitalen Anwendungen des Bereichs Compliance bündelt und insbesondere die Beteiligungsgesellschaften bei der Durchführung ihrer Compliance-Arbeit unterstützen soll. Im Audi Compliance Cockpit sind beispielsweise die Geschäftspartnerüberprüfung, die einfache und individuelle Erstellung von Online-Trainings und auch ein digitales Reporting über die erforderlichen und umgesetzten Compliance-Maßnahmen in den Gesellschaften enthalten. Das Audi Compliance Cockpit wurde im Jahr 2018 eingeführt und im Berichtsjahr durch weitere Module ergänzt. Zudem wurde auch die im Jahr 2017 gestartete Überarbeitung der Audi Regelungswelt zwischenzeitlich abgeschlossen. Diese hatte zum Ziel, die Gesamtheit interner Unternehmensregelungen neu zu strukturieren, zu verschlanken und besser zu kommunizieren sowie geltende Volkswagen Konzernrichtlinien in Audi Richtlinien zu überführen. Grundsätzlich wird die Audi Regelungswelt laufend angepasst und aktualisiert. / MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DEREN MANDATEStand aller Angaben: 31. Dezember 2019 Abraham Schot ( * 1961) Vorsitzender des Vorstands, seit dem 1. Januar 2019 Marketing und Vertrieb 1) , vom 1. September 2017 bis 30. Juni 2019 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Markengruppe "Premium", seit dem 1. Januar 2019 Staatsangehörigkeit: niederländisch Wendelin Göbel ( * 1963) Personal und Organisation, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ♦ Lebenshilfe Werkstätten der Region 10 GmbH, Ingolstadt ♦ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg Peter Kössler ( * 1959) Produktion und Logistik, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ♦ ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Ingolstadt ♦ Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg Dr. Bernd Martens ( * 1966) Beschaffung und IT, seit dem 1. September 2012 Staatsangehörigkeit: deutsch Hans-Joachim Rothenpieler ( * 1957) Technische Entwicklung, seit dem 1. November 2018 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ♦ Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig Alexander Seitz ( * 1962) Finanz, China und Recht, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Hildegard Wortmann ( * 1966) Marketing und Vertrieb, seit dem 1. Juli 2019 Staatsangehörigkeit: deutsch
1) vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019
kommissarisch
Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung im Audi Konzern weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.
♦ vergleichbare Mandate im In- und Ausland
/ MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND DEREN MANDATEStand aller Angaben: 31. Dezember 2019 Dr.-Ing. Herbert Diess ( * 1958) 1) , seit dem 7. Mai 2018 Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw; Markengruppe "Volumen"; China Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ FC Bayern München AG, München ■ Infineon Technologies AG, Neubiberg Peter Mosch ( * 1972) 1) , seit dem 1. Juli 2001 Stellv. Vorsitzender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt Mag. Josef Ahorner ( * 1960), seit dem 30. November 2015 Unternehmer, Wien, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ♦ Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien ♦ EMARSYS eMarketing Systems AG, Wien, Österreich (Vorsitzender) Rita Beck ( * 1970), seit dem 13. Dezember 2016 Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Marianne Heiß ( * 1972), seit dem 7. Mai 2018 Chief Executive Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ■ Volkswagen AG, Wolfsburg Johann Horn ( * 1958), seit dem 1. Januar 2000 Bezirksleiter der IG Metall Bayern, München Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ EDAG Engineering GmbH, Wiesbaden ■ EDAG Engineering Holding GmbH, München ■ Siemens Healthcare GmbH, München Gunnar Kilian ( * 1975) 1) , seit dem 9. Mai 2018 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Wolfsburg AG, Wolfsburg Rolf Klotz ( * 1958), seit dem 16. Mai 2013 Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Dr. Julia Kuhn-Piëch ( * 1981), seit dem 30. November 2015 Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ MAN SE, München ■ MAN Truck & Bus AG, München ■ TRATON SE, München ♦ Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt Petra Otte ( * 1973), seit dem 9. Mai 2018 Gewerkschaftssekretärin/Pressesprecherin der IG Metall Baden-Württemberg, Stuttgart Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Heidelberger Druckmaschinen AG, Wiesloch Dr. jur. Hans Michel Piëch ( * 1942), seit dem 19. November 2009 Rechtsanwalt, Wien, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stellv. Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien ♦ Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA ♦ Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hongkong ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich ♦ Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch ( * 1951), seit dem 25. April 2003 Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Autostadt GmbH, Wolfsburg ■ Bertelsmann Management SE, Gütersloh ■ Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ TRATON SE, München (Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender) ■ Wolfsburg AG, Wolfsburg ♦ Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stellv. Vorsitzender) Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche ( * 1961), seit dem 19. November 2009 Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche ( * 1943), seit dem 10. Mai 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender) ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien ♦ Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA ♦ Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hongkong ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich Rainer Schirmer ( * 1966), seit dem 9. Mai 2018 Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Audi BKK, Ingolstadt Jörg Schlagbauer ( * 1977), seit dem 7. Februar 2006 Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi BKK, Ingolstadt (alternierender Vorsitzender) ■ BKK Landesverband Bayern, München (alternierender Vorsitzender) ■ Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, Ingolstadt Irene Schulz ( * 1964), seit dem 11. Juli 2016 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, Frankfurt am Main Staatsangehörigkeit: deutsch Helmut Späth ( * 1956), seit dem 25. Mai 2010 Betriebsrat der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi BKK, Ingolstadt ♦ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg Stefanie Ulrich ( * 1965), seit dem 14. September 2017 Personalleitung Neckarsulm, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Agentur für Arbeit, Heilbronn ■ Audi BKK, Ingolstadt Hiltrud Dorothea Werner ( * 1966) 1) , seit dem 16. Februar 2017 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Staatsangehörigkeit: deutsch
1) Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im
Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und
-überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere
Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen
Beteiligungsunternehmen wahr.
/ VERGÜTUNGSBERICHT// INHALTE DES VERGÜTUNGSBERICHTS FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTANDIm Vergütungsbericht werden die Grundsätze der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert. Zudem enthält der Vergütungsbericht die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). // GRUNDSÄTZE UND NEUERUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNGÜber das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der AUDI AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Bei der Vergütung für Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des DCGK umgesetzt. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß § 87 Abs. 1 AktG auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der Aufsichtsrat der AUDI AG beschloss Ende des Jahres 2018, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 anzupassen. Das neue Vergütungssystem des Vorstands wurde durch die 130. Ordentliche Hauptversammlung am 23. Mai 2019 mit 99,90 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die Volkswagen Konzernstrategie "TOGETHER - Strategie 2025" erreicht. Mit Eintritt in den Vorstand der AUDI AG zum 1. Juli 2019 gilt die neue Vergütungssystematik für Frau Wortmann. Für die im Jahr 2019 gültigen Verträge von Herrn Göbel, Herrn Kössler, Herrn Dr. Martens, Herrn Rothenpieler und Herrn Seitz galt weiterhin das Vergütungssystem nach alter Systematik, welches durch die 121. Ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2010 mit 99,70 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde. Für Herrn Schot gilt mit der Berufung zum 1. Januar 2019 in den Vorstand der Volkswagen AG (Markengruppe Premium) ausschließlich die Vergütungssystematik gemäß den Bestimmungen der Volkswagen AG. Es bestehen für die AUDI AG keinerlei Verpflichtungen auf Auszahlung der für Herrn Schot genannten Vergütungen. Die Auszahlungen werden ausschließlich durch die Volkswagen AG erbracht. Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Audi Konzern und im Volkswagen Konzern gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt. Nachfolgend werden beide Vergütungssysteme, getrennt nach alter und neuer Systematik, beschrieben. // BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG NACH ALTER SYSTEMATIKDie Bezüge des Vorstands setzen sich aus fixen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Bestandteilen zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Andererseits stellen variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher. Die Vergütung weist mit Aufsichtsratsbeschluss vom 24. November 2016 insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf. /// FIXE VERGÜTUNGDie fixe (erfolgsunabhängige) Vergütung setzt sich aus der Festvergütung und den Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben einer individuellen Grundvergütung auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der AUDI AG, an denen die AUDI AG direkt oder indirekt beteiligt ist. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden dabei im Rahmen betrieblicher Festlegungen von der AUDI AG getragen. Die fixe Vergütung wird durch den Aufsichtsrat turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. /// VARIABLE VERGÜTUNG OHNE PERFORMANCE-SHARE-PLANFür die Verträge der Herren Göbel, Kössler, Dr. Martens, Rothenpieler und Seitz setzt sich die variable (erfolgsabhängige) Vergütung aus einer Sondervergütung (Bonus), die sich auf die Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres und des vorangegangenen Jahres bezieht (zweijähriger Betrachtungszeitraum), sowie seit 2010 aus einem Long Term Incentive (LTI), dem eine Betrachtung des Berichtsjahres und der drei vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde liegt (vierjähriger Betrachtungszeitraum), zusammen. Diese beiden Komponenten der variablen Vergütung beruhen damit auf mehrjährigen Bemessungsgrundlagen und tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Darüber hinaus können individuelle persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder bonifiziert werden (einjährige variable Vergütung). Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine weitere Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen. //// BONUSDer Bonus (Sondervergütung) honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Audi Konzerns. Grundsätzlich wird als Berechnungsbasis für die Geschäftsentwicklung der Zweijahresdurchschnitt des Operativen Ergebnisses des Audi Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen assoziierten Unternehmen herangezogen. Die Systematik wird regelmäßig vom Aufsichtsrat hinsichtlich Anpassungen überprüft. //// LONG TERM INCENTIVE (LTI)Maßgeblich für die Höhe des LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) ist für die Vorstandsmitglieder der AUDI AG das Erreichen der strategischen Ziele des Volkswagen Konzerns. Die relevanten Zielfelder für das Vergütungsjahr 2019 sind:
Der Kundenzufriedenheitsindex errechnet sich anhand von Indikatoren, die die Gesamtzufriedenheit unserer Kunden mit den ausliefernden Händlern, den Neufahrzeugen und den Servicebetrieben auf Basis des jeweils vorangehenden Werkstattbesuchs abbilden. Der Mitarbeiterindex wird aus den Indikatoren "Beschäftigung" und "Produktivität" sowie der Beteiligungsquote und dem Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen ermittelt. Der Wachstumsindex errechnet sich aus den Indikatoren "Auslieferungen an Kunden" und "Marktanteil". Der Renditeindex ergibt sich aus der Entwicklung der Umsatzrendite und der Dividende der Stammaktie. Die ermittelten Indizes zur Kundenzufriedenheit, zum Bereich Mitarbeiter und zur Absatzsituation werden addiert und das Ergebnis wird anschließend mit dem Renditeindex multipliziert. Diese Methodik stellt sicher, dass der LTI nur dann ausgezahlt wird, wenn der Konzern auch finanziell erfolgreich ist. Wird bei der Umsatzrendite der Schwellenwert von 1,5 Prozent nicht überschritten, beträgt der Renditeindex null. Folglich liegt dann auch der Gesamtindex für das betreffende Geschäftsjahr bei null. /// SONSTIGE VEREINBARUNGENDen Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Im Rahmen dieser Zusage besteht ein Anspruch auf 60 Prozent Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner sowie 15 Prozent Waisengeld für eine Halbwaise und 30 Prozent für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge, nicht aber über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt. // BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG NACH NEUER SYSTEMATIKDie neue Vergütungssystematik gilt für Herrn Schot und Frau Wortmann. Die Bezüge setzen sich aus fixen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Bestandteilen zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Andererseits stellen variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher. Für Frau Wortmann wurde eine vertraglich garantierte Mindestvergütung für das Geschäftsjahr 2019, bestehend aus Festvergütung und variabler Vergütung, in Höhe von 1,0 Mio. EUR brutto vereinbart. /// FIXE VERGÜTUNGDie fixe Vergütung nach der neuen Systematik entspricht der Beschreibung der fixen Vergütung nach der alten Systematik. /// VARIABLE VERGÜTUNG MIT PERFORMANCE-SHARE-PLANFür die Verträge von Herrn Schot und Frau Wortmann setzt sich die variable (erfolgsabhängige) Vergütung aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus in Form eines Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit zusammen. Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen. //// JAHRESBONUSDer Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Der Ausgangswert für den Jahresbonus für ein Geschäftsjahr errechnet sich aus der Multiplikation des vertraglich vereinbarten individuellen Zielbetrags mit dem Gesamtzielerreichungsgrad. Bei einem Gesamtzielerreichungsgrad von 100 Prozent entspricht der Ausgangswert dem Zielbetrag. Aufgrund seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG ist der Jahresbonus für Herrn Schot einerseits zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen assoziierten Unternehmen einerseits und andererseits von der erreichten Operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns. Für Herrn Schot gilt zudem ein Leistungsfaktor (Multiplikator). Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Volkswagen Konzernvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20 Prozent reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden. Für Herrn Schot ist, aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus auf 180 Prozent des Zielbetrags begrenzt (Cap). Der Cap für Herrn Schot ergibt sich aus 150 Prozent maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2. Komponente 1: Operatives Ergebnis Volkswagen Konzern inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)
Komponente 2: Operative Umsatzrendite Volkswagen Konzern
Für die Mitglieder des Vorstands der AUDI AG, die keine Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sind, orientiert sich der Jahresbonus im Einführungsjahr der neuen Vergütungssystematik 2019 am Audi Konzernabschluss. Der Jahresbonus ist jeweils zur Hälfte abhängig von der erreichten Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) des Audi Konzerns einerseits und von der erreichten Operativen Umsatzrendite des Audi Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus gehen jeweils nur bei Überschreiten bzw. Erreichen bestimmter Schwellenwerte in die Berechnung mit ein. Für die Mitglieder des Vorstands der AUDI AG gilt kein Leistungsfaktor (Multiplikator). Der Auszahlungsbetrag des Jahresbonus ist der Höhe nach nicht begrenzt. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden für die Berechnung des Jahresbonus die erreichten Kapitalrenditen (RoI) und die erreichten Operativen Umsatzrenditen des Audi Konzerns und der Volkswagen AG zu gleichen Teilen mit einbezogen. Für das Geschäftsjahr 2019 ist die neue Vergütungssystematik ausschließlich für Frau Wortmann anzuwenden. Berechnung des Auszahlungsbetrags des Jahresbonus
Kapitalrendite (RoI) Audi Konzern
Operative Umsatzrendite Audi Konzern
/// LANGZEITBONUS - PERFORMANCE-SHARE-PLAN
Der Langzeitbonus wird dem Vorstand jährlich in Form eines Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des Langzeitbonus wird der jährliche Zielbetrag aus dem Langzeitbonus auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share / EPS je Vorzugsaktie in EUR). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes. EPS-Erfolgsmessung
Performance-Periode 2019- 2021
1) vorläufiger Wert, vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Aufsichtsrats der Volkswagen AG
Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet dann ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode.
2) wird am Ende der Performance-Periode
ermittelt
Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 Prozent des vertraglich festgelegten Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag von 20 Prozent, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die Entwicklungskostenquote der letzten drei Jahre weniger als 5 Prozent beträgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor der Auszahlung des Barausgleichs aufgrund definierter "Bad-Leaver-Fälle" aus, verfallen die nicht ausgezahlten Performance Shares ersatz- und entschädigungslos. Angaben zu den Performance Shares
Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Die Rückstellung zum 31. Dezember 2019 bildet die Verpflichtung gegenüber den Vorstandsmitgliedern ab. Für ihre Ermittlung wurden neben den für die Performance-Periode 2019 bis 2021 festgeschriebenen bzw. zugeteilten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares berücksichtigt. Die Höhe hängt somit von der individuellen Vertragslaufzeit sowie von der jeweiligen Regelung zur Unverfallbarkeit der Performance Shares ab. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2019 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Die Performance Shares werden erst nach Ablauf der Performance-Periode unverfallbar erdient. Das heißt, bei einer eigeninitiierten Beendigung des Anstellungsvertrags während einer Performance-Periode verfallen alle noch nicht ausgezahlten Performance Shares. Daher ist während der Laufzeit der Performance-Periode der innere Wert der Performance Shares null. Im Gesamtaufwand der Periode nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen. /// SONSTIGE VEREINBARUNGENDie sonstigen Vereinbarungen für die neue Vergütungssystematik entsprechen den sonstigen Vereinbarungen nach der alten Systematik. // VORSTANDSVERGÜTUNG 2019 GEMÄSS HGBDie in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Werte entsprechen den im Jahresabschluss 2019 als Aufwand erfassten Werten.
1) Entspricht den im Geschäftsjahr
zurückgestellten Beträgen; die Höhe der
Auszahlung wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt.
// VORSTANDSVERGÜTUNGEN (ZUFLUSS) GEMÄSS DCGKDie hier als Zufluss ausgewiesenen Werte der variablen Vergütung entsprechen den Auszahlungsbeträgen im jeweiligen Geschäftsjahr.
1) Bei der variablen Vergütung handelt es
sich um die vollständige Vergütung für seine
Tätigkeit als Vorstand Marketing und Vertrieb für
das Geschäftsjahr 2018.
// VORSTANDSVERGÜTUNG (GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGKDie hier als gewährte Zuwendungen ausgewiesenen Werte der variablen Vergütung ohne Performance-Share-Plan basieren auf einem mittleren Wahrscheinlichkeitsszenario. Die variable Vergütung mit Performance-Share-Plan basiert für den Jahresbonus auf dem 100-Prozent-Niveau der Ziele und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt.
1) Die Vergütung von Herrn Schot orientiert
sich betragsmäßig an der nach der Volkswagen
Konzernsystematik ermittelten Vergütung als Mitglied
des Vorstands der Volkswagen AG. Die AUDI AG hat keinerlei
Verpflichtungen gegenüber Herrn Schot auf Auszahlung
oben genannter Vergütungen. Diese werden
ausschließlich durch die Volkswagen AG erbracht.
1) Für Frau Wortmann wurde eine vertraglich
garantierte Mindestvergütung für das
Geschäftsjahr 2019, bestehend aus Festvergütung
und variabler Vergütung in Höhe von 1.000.000 EUR
brutto, exklusive der Nebenleistungen in Höhe von
51.977 EUR und der anteiligen Aufsichtsratsvergütung
in Höhe von 10.000 EUR, vereinbart.
// LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEITDen Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. bzw. 65. Lebensjahres gezahlt bzw. zur Verfügung gestellt. Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz der für die Bemessung einzelvertraglich vereinbarten monatlichen Grundvergütung. Soweit vertraglich nicht bereits 50 Prozent als Prozentsatz festgelegt sind, steigt der individuelle Prozentsatz ausgehend von einem individuellen Basisprozentsatz mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um einen festgelegten Prozentsatz und beträgt bis zu 50 Prozent der für die Ermittlung des Ruhegehalts vereinbarten monatlichen Grundvergütung. Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2019 für Mitglieder des aktiven Vorstands 50.527 (40.417) Tsd. EUR, der Rückstellung wurden inklusive versicherungsmathematischer Effekte nach IAS 19 und Übertragungen im Berichtsjahr 10.111 (8.612) Tsd. EUR zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 35.962 (31.228) Tsd. EUR, der Rückstellung wurden inklusive Übertragungen handelsrechtlich im Berichtsjahr 4.734 (9.944) Tsd. EUR zugeführt. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 22.453 (21.440) Tsd. EUR erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 113.390 (100.629) Tsd. EUR bzw. nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 87.745 (83.462) Tsd. EUR. /// PENSIONEN DES VORSTANDS 2019 (IFRS)
1) Die Versorgungszusage der AUDI AG
gegenüber Herrn Schot wurde zum 31.12.2018 mit
Berufung in den Vorstand der Volkswagen AG in Höhe des
bis zu diesem Zeitpunkt erdienten Anspruchs unverfallbar
gestellt und unterliegt keinen zukünftigen
Erhöhungen. Für die Zeit ab dem 1.1.2019 wurde
Herrn Abraham Schot von der Volkswagen AG eine
beitragsorientierte Versorgungszusage erteilt, für die
bei der Volkswagen AG ein nach IFRS ermittelter
Versorgungsaufwand für 2019 und ein Barwert zum
31.12.2019 von jeweils 2.222.572 EUR erfasst wurden.
/// PENSIONEN DES VORSTANDS 2019 (HGB)
1) Die Versorgungszusage der AUDI AG
gegenüber Herrn Schot wurde zum 31.12.2018 mit
Berufung in den Vorstand der Volkswagen AG in Höhe des
bis zu diesem Zeitpunkt erdienten Anspruchs unverfallbar
gestellt und unterliegt keinen zukünftigen
Erhöhungen. Für die Zeit ab dem 1.1.2019 wurde
Herrn Schot von der Volkswagen AG eine beitragsorientierte
Versorgungszusage erteilt, für die bei der Volkswagen
AG ein nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelter
Dienstzeitaufwand für 2019 und ein Barwert zum
31.12.2019 von jeweils 1.601.918 EUR erfasst wurden.
// LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEITSofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap). Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied. Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt bzw. eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. // BEZÜGE DES AUFSICHTSRATSDie Bezüge des Aufsichtsrats setzen sich gemäß § 16 der Satzung der AUDI AG aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Diese betragen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB 2.219 (1.594) Tsd. EUR. Davon entfallen 252 (290) Tsd. EUR auf fixe und 1.967 (1.304) Tsd. EUR auf variable Vergütungsbestandteile. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile bemisst sich in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2019 zu leistenden Ausgleichszahlung entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung. Die tatsächliche Auszahlung einzelner Teile der Gesamtvergütung, die erst mit endgültiger Festsetzung der Ausgleichszahlung feststeht, erfolgt gemäß § 16 der Satzung im Geschäftsjahr 2020.
1) Mitglied des Präsidiums und des
Vermittlungsausschusses
PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHTIm Geschäftsjahr 2020 wollen wir die bereits angestoßene Neuausrichtung und den operativen, strategischen sowie kulturellen Wandel unseres Unternehmens konsequent vorantreiben. Herausforderungen bestehen dabei insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen Marktumfeld, der Skalierung der Elektromobilität, den weiterhin enormen Vorleistungen für Zukunftstechnologien sowie der Verschärfung der CO 2-Regularien. Dabei prognostizieren wir für das Geschäftsjahr 2020 eine Operative Umsatzrendite zwischen 7,5 und 9,5 Prozent. PROGNOSEBERICHT/ VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGENBei den Prognosen zur weltwirtschaftlichen Lage und zur internationalen Automobilkonjunktur stützen wir unsere Aussagen insbesondere auf aktuelle Einschätzungen externer Institutionen. Dazu zählen Wirtschaftsforschungsinstitute, Banken, multinationale Organisationen und Beratungsunternehmen. // WELTWIRTSCHAFTLICHE LAGEFür das Jahr 2020 rechnet der Audi Konzern mit einer Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft auf Vorjahresniveau. Sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer gehen wir von Wachstumsraten ungefähr in der Größenordnung des Jahres 2019 aus. Dabei stellen geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Defizite einzelner Länder, auftretende Infektionskrankheiten (zum Beispiel Coronavirus) sowie Turbulenzen auf den Finanzmärkten und zunehmende Handelsstreitigkeiten weiterhin mögliche Störfaktoren im Hinblick auf das weltweite Wirtschaftswachstum dar. Das Wirtschaftswachstum Westeuropas dürfte sich im Jahr 2020 weiter abschwächen. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt hier nach wie vor von der Bewältigung struktureller Probleme - vor allem im südeuropäischen Raum - beeinträchtigt. Darüber hinaus könnten die Unsicherheiten verbunden mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union das Wirtschaftswachstum zusätzlich belasten. Aller Voraussicht nach wird sich die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland - bei allerdings stabiler Lage auf dem Arbeitsmarkt - ebenfalls erneut leicht abschwächen. Für Zentral- und Osteuropa rechnen wir insgesamt mit einem BIP-Wachstum auf dem Niveau des Vorjahres. Die russische Wirtschaft sollte voraussichtlich ein höheres Wachstumstempo als im Jahr 2019 aufweisen. Für das Jahr 2020 erwarten wir für die USA, dass sich das Wirtschaftswachstum etwas abschwächt. Stützend sollte sich der zeitverzögerte Effekt der geldpolitischen Lockerung aus dem Jahr 2019 auswirken. Die brasilianische Wirtschaft dürfte sich im Jahr 2020 stabilisieren und ein etwas höheres Wachstum ausweisen. Positiv sollte dabei eine Vielzahl angekündigter Reformen wirken. Mit dem weltweit größten wirtschaftlichen Wachstumstempo rechnen wir erneut in der Region Asien-Pazifik. Dabei gehen wir von einem im internationalen Vergleich hohen Wachstum der chinesischen Wirtschaft bei weiter nachlassender Dynamik aus. Eine temporäre Übereinkunft Chinas in Handelsfragen mit den USA sowie zusätzliche fiskalische und geldpolitische Maßnahmen der Regierung dürften stabilisierend wirken, wohingegen sich eine weitere Ausbreitung des Coronavirus dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken könnte. Die japanische Wirtschaft sollte sich gegenüber dem Vorjahr mit einer niedrigeren Wachstumsrate entwickeln. // INTERNATIONALE AUTOMOBILKONJUNKTURDer Audi Konzern erwartet für das Jahr 2020 eine uneinheitliche Entwicklung der einzelnen Regionen. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich auf dem Niveau des Jahres 2019 liegen. Für Westeuropa rechnen wir mit Neuzulassungen unter dem Wert des Jahres 2019. Auf dem deutschen Pkw-Markt dürfte die Nachfrage nach Automobilen ebenfalls nachlassen. In der Region Zentral- und Osteuropa gehen wir von Neuzulassungszahlen leicht unter dem Niveau des Jahres 2019 aus. Die Verkäufe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in der Region Nordamerika dürften unter dem Vorjahresniveau liegen. Auch der US-amerikanische Automobilmarkt sollte sich rückläufig entwickeln. Im Unterschied dazu erwarten wir für den Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Südamerika wachsende Neuzulassungszahlen. Für das Jahr 2020 rechnen wir mit Neuzulassungen in der Region Asien-Pazifik auf dem Niveau des Jahres 2019. Wir gehen davon aus, dass sich die Nachfrage in China leicht über der Größenordnung des Vorjahres bewegen wird. In Japan gehen wir von einer rückläufigen Automobilnachfrage aus. // INTERNATIONALE MOTORRADKONJUNKTURFür das Jahr 2020 rechnen wir weltweit mit einer stabilen Nachfrage nach Motorrädern im Hubraumsegment über 500 ccm. Dabei dürfte sich insbesondere der westeuropäische Motorradmarkt positiv entwickeln, wohingegen die Nachfrage in den USA rückläufig sein dürfte. / GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES AUDI KONZERNSDie Prognosen für das Geschäftsjahr 2020 basieren auf unseren Erwartungen zur Entwicklung der weltwirtschaftlichen Lage sowie der internationalen Automobilkonjunktur. Dabei rechnen wir für das Jahr 2020 bei der Weltwirtschaft mit einer Wachstumsdynamik, die in etwa auf Vorjahresniveau liegen sollte. Bei den weltweiten Automobilmärkten gehen wir davon aus, dass sich die Nachfrage nach Neufahrzeugen auf dem Niveau des Jahres 2019 bewegen wird - dabei erwarten wir eine heterogene Entwicklung der einzelnen Regionen. Im Hinblick auf das weltweite Wirtschaftswachstum sind auch im Jahr 2020 vor allem geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Defizite einzelner Länder sowie Turbulenzen auf den Finanzmärkten und zunehmende Handelsstreitigkeiten mögliche Störfaktoren. Diese erschweren auch die Prognostizierbarkeit künftiger Entwicklungen bei Audi. Neben den makroökonomischen Unsicherheiten dürfte vor allem die Transformation der gesamten Automobilbranche auch unser Geschäftsjahr 2020 prägen. Kundenerwartungen und Wertschöpfungsströme verändern sich substanziell. Unsere Kunden und weitere Stakeholder erwarten verstärkt urbane Mobilität mit durchgängiger digitaler Vernetzung sowie einen hohen Automatisierungsgrad von Produkten und Prozessen. Dabei spielt das Thema Nachhaltigkeit in der kompletten Wertschöpfungskette in der Kultur des Unternehmens eine immer wichtigere Rolle. So müssen für die Zukunftsfähigkeit eines Automobilherstellers enorme Investitionen und Vorleistungen - vor allem in neue Technologien und Geschäftsfelder - getätigt werden. Zusätzlich treten neue, zum Teil branchenfremde Wettbewerber in das Geschäft rund um Mobilitätskonzepte ein - dies erhöht die Wettbewerbsintensität deutlich. Neben veränderten Kundenerwartungen und neuen Wettbewerbern gilt es auch im Jahr 2020 die weltweit zunehmenden Regularien und Gesetzgebungen durch die Weiterentwicklung alternativer Antriebskonzepte - insbesondere vollelektrischer und elektrifizierter Modelle - zu erfüllen. Dabei steht im Geschäftsjahr 2020 insbesondere die Erfüllung des verschärften Durchschnittsziels für CO 2-Flottenemissionen in der Europäischen Union im Fokus. Mit unserer Strategie "konsequent Audi" geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. Beispielsweise werden wir mit rund 12 Mrd. EUR Investitionen in die Elektromobilität bis 2024 unseren Elektrifizierungskurs beschleunigen. Das wird auch im Marketing spürbar: So planen wir für das Geschäftsjahr 2020 rund 50 Prozent unseres Marketingbudgets in unsere e-tron Kampagnen fließen zu lassen. Zudem ist Nachhaltigkeit bei Audi die Basis für die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. Bei Produktentscheidungen betrachten wir die Kapitalrendite (RoI) nach CO 2-Effekten. Der Dekarbonisierungsindex sowie der NEV-Share sind strategische Kennzahlen im Audi Konzern. Nach unserem Standort Brüssel (Belgien) soll auch unser Werk in Győr (Ungarn) als bilanziell CO 2-neutraler Standort zertifiziert werden. Auch im Jahr 2020 werden wir in der kompletten Wertschöpfungskette konsequent daran arbeiten, Ressourcen zu schonen und das Thema Nachhaltigkeit noch stärker in den Köpfen unserer Mitarbeiter und Lieferanten zu verankern. Denn nur so können wir unseren Kunden nachhaltige Premiummobilität anbieten. Die Jahre 2018 und 2019 standen ganz im Zeichen unserer Modelloffensive und der Abarbeitung bzw. Vorbereitung der neuen Emissionsanforderungen durch den Prüfzyklus WLTP sowie der neuen Anforderungen zu den CO 2-Flottenemissionen. Das Geschäftsjahr 2020 wird ein nicht weniger anspruchsvolles Jahr. Dabei ist unser klares Ziel die CO 2-Compliance der zugelassenen Audi Neufahrzeuge in der Europäischen Union. Dazu werden insbesondere unsere vollelektrischen Modelle - der Audi e-tron und der Audi e-tron Sportback - beitragen. Auch unsere Plug-in-Hybridoffensive mit den neuen Audi Modellen A6, A7 und A8 sowie dem Audi Q5 und dem Q7 wird einen Beitrag zur Verbesserung unserer CO 2-Bilanz leisten. Dabei soll im Geschäftsjahr 2020 auch die Profitabilität unserer Elektrofahrzeuge weiter gesteigert werden. Zudem wollen wir unsere Kunden noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Nur was unsere Kunden wünschen, werden wir zukünftig in unseren Fahrzeugen anbieten. Um dies zu erreichen, beziehen wir unsere Kunden noch stärker in den Produktentstehungsprozess ein. Zudem arbeiten wir konsequent an der Komplexitätsreduktion unserer Modelle. Des Weiteren forcieren wir im Geschäftsjahr 2020 die Weiterentwicklung unseres wichtigsten Einzelmarkts China. Dazu treiben wir auch hier unsere Elektrooffensive voran. So sind seit Jahresbeginn 2020 mit dem Audi e-tron und dem Audi Q2 L e-tron zwei vollelektrische Modelle auf dem chinesischen Markt verfügbar. Im Jahresverlauf 2020 folgen mit dem Audi e-tron Sportback und dem Audi A6 L TFSI e ein weiteres vollelektrisches bzw. elektrifiziertes Modell. Dabei wollen wir unsere lokalen Produktionskapazitäten weiter optimieren. In Qingdao (China) - dem neuesten Standort im FAW-Volkswagen Produktionsnetzwerk - wird beispielsweise ab dem Jahr 2020 der neue Audi A3 Sportback produziert, gefolgt von der A3 Limousine. Ende des Jahres 2020 soll der Audi e-tron in Changchun (China) lokal produziert werden. Insgesamt wollen wir bis zum Jahr 2022 in Summe zwölf Modelle lokal in China produzieren. Zudem bauen wir unsere Forschungs- und Entwicklungskompetenzen vor Ort weiter aus, um noch mehr chinaspezifische Modellvarianten und digitale Dienste auf den Markt bringen zu können. Dabei wollen wir auch in China verstärkt Synergien mit dem Volkswagen Konzern nutzen. Für das Jahr 2020 haben wir uns, unter anderem mit der Weiterführung unserer Elektrooffensive, ambitionierte Ziele gesetzt. Dafür bedarf es einer soliden finanziellen Basis. Aus diesem Grund haben wir bereits im Geschäftsjahr 2018 mit der Realisierung des Audi Transformationsplans (ATP) begonnen - er bildet das Fundament für die Umsetzung unserer Strategie und für die Transformation unseres Unternehmens. Bis zum Jahresende 2022 wollen wir mit dem ATP in Summe 15 Mrd. EUR Effizienzmaßnahmen heben. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind bereits zu rund 80 Prozent identifiziert. Im Geschäftsjahr 2020 forcieren wir mit dem ATP analog dem Geschäftsjahr 2019 vor allem geschäftsbereichsübergreifende Potenziale. So arbeiten wir weiter an der Optimierung unserer Erlöse, Kosten sowie Prozesse, um noch effizienter zu werden. Des Weiteren wollen wir unsere Ergebnisqualität und auch die Profitabilität der Elektromobilität weiter verbessern. Dazu gilt es, unsere Marktposition als Premiumautomobilhersteller weiter zu stärken, Komplexität in unseren Produkten und Prozessen zu reduzieren, Synergien im Konzern zu nutzen sowie Arbeitsabläufe und Investitionen konsequent zu hinterfragen. Um effiziente und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen sicherzustellen, werden die Organisationsstrukturen innerhalb von Audi sowie innerhalb des Volkswagen Konzerns kontinuierlich überprüft. So werden wir im Geschäftsjahr 2020 wettbewerbsentscheidende Konzernsynergien bei Schlüsseltechnologien noch intensiver nutzen - zum Beispiel durch die neu geschaffene Car.Software-Organisation. Hier werden konzernweit alle Softwarethemen rund um das Fahrzeug gebündelt entwickelt - dies bringt uns einen Kosten- und auch Wettbewerbsvorteil. Der Vorstand der AUDI AG wird im Geschäftsjahr 2020 teilweise neu besetzt. Dabei werden die bereits angestoßene Neuausrichtung sowie der operative, strategische und kulturelle Wandel unseres Unternehmens konsequent vorangetrieben. Die wesentlichen Aufgaben im Geschäftsjahr 2020 stehen dabei insbesondere im Zusammenhang mit einem schwierigen Marktumfeld, der Skalierung der Elektromobilität, den weiterhin enormen Vorleistungen für Zukunftstechnologien sowie der Verschärfung der CO 2-Regularien. Der Vorstand sieht das Unternehmen insgesamt gut aufgestellt, um die begonnene Transformation beharrlich weiter voranzubringen. Perspektivisch kann es so gelingen, den strategischen Zielkorridor mit einer Operativen Umsatzrendite von 9 bis 11 Prozent zu erreichen und die geplante langfristige nachhaltige Wertsteigerung des Audi Konzerns erfolgreich umzusetzen. Die nachfolgend dargestellten Prognosen zur Entwicklung unserer Spitzenkennzahlen unterliegen verschiedenen Risiken und Chancen, die dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung der Spitzenkennzahlen von der jeweiligen Prognose abweicht. Dabei können sich insbesondere aus den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus negative Einflüsse auf die Spitzenkennzahlen im Geschäftsjahr 2020 ergeben. Im Risiko- und Chancenbericht werden die wesentlichen Risiken und Chancen des Audi Konzerns erläutert. / PROGNOSE DER SPITZENKENNZAHLEN// ERWARTETE ENTWICKLUNG DER AUSLIEFERUNGENIm Geschäftsjahr 2019 lieferte der Audi Konzern bei herausfordernden Rahmenbedingungen weltweit 1.845.573 Fahrzeuge der Marke Audi an Kunden aus. Auch für das Geschäftsjahr 2020 rechnen wir mit einem schwierigen und volatilen Umfeld. Dabei werden uns insbesondere die Wettbewerbssituation und neue Gesetzgebungen - vor allem zu den CO 2-Flottenemissionen - fordern. Dank junger und attraktiver Modelle gehen wir dennoch davon aus, dass die Auslieferungen der Marke Audi in etwa auf Vorjahresniveau liegen dürften. Für das Jahr 2020 gehen wir von einer regional heterogenen Entwicklung der Auslieferungen der Marke Audi aus. Dabei rechnen wir vor allem mit Wachstumsimpulsen aus der Region Asien-Pazifik, wo sich insbesondere unsere Auslieferungen in China - vorbehaltlich der weiteren Ausbreitung des Coronavirus - Japan und auch Südkorea positiv entwickeln dürften. Auch in Osteuropa und Nordamerika dürfte sich eine positive Entwicklung der Fahrzeugauslieferungen der Marke Audi ergeben. Bei den restlichen Kernregionen rechnen wir mit Auslieferungen für das Geschäftsjahr 2020, die sich in etwa auf Vorjahresniveau bewegen sollten. Dabei wird uns die Wettbewerbssituation insbesondere in Westeuropa weiterhin fordern. Modellseitig nehmen wir an, dass im Geschäftsjahr 2020 unsere Oberklassemodelle Audi A6, der A7 und der A8 sowie der Q8 für positive Volumenimpulse sorgen dürften. Auch für die Modelle Audi Q3 und Q3 Sportback erwarten wir Volumenzuwächse. Zudem gehen wir davon aus, dass unsere vollelektrischen Modelle - der Audi e-tron und der Audi e-tron Sportback sowie der Audi Q2 L e-tron auf dem chinesischen Markt - und unsere neuen Plug-in-Hybridmodelle zum Volumenzuwachs der Marke mit den Vier Ringen beitragen. // ERWARTETE ERTRAGSLAGEFür das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir, dass die Umsatzerlöse des Audi Konzerns im Wesentlichen mixbedingt leicht über dem Vorjahresniveau liegen dürften. Auch die Entwicklung des sonstigen Automobilgeschäfts dürfte sich positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Gegenläufig wirken im Vorjahresvergleich wohl belastende Währungseffekte. Diese Erwartungen sind jedoch von den konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie den tatsächlichen Wechselkursentwicklungen abhängig. Dabei rechnen wir für das Geschäftsjahr 2020 - im Vergleich zu den Durchschnittskursen im Jahr 2019 - mit einem etwas stärkeren Kurs des Euros gegenüber dem US-Dollar sowie dem chinesischen Renminbi. Gegenüber dem britischen Pfund dürfte der Euro hingegen leicht an Wert verlieren. Wir sind von den Stärken unseres Unternehmens überzeugt und wollen den Wert des Audi Konzerns langfristig steigern. Daher streben wir weiterhin eine strategische Operative Umsatzrendite im Zielkorridor zwischen 9 und 11 Prozent an. Um dies zu erreichen, gilt es im Geschäftsjahr 2020 wichtige strukturelle und strategische Entscheidungen der letzten Jahre weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dabei rechnen wir für das Geschäftsjahr 2020 mit einer Operativen Umsatzrendite, die zwischen 7,5 und 9,5 Prozent liegen dürfte. Positive Treiber bei der Entwicklung des Operativen Ergebnisses sind neben der Mixverbesserung auch wieder Effekte aus den Maßnahmen des Audi Transformationsplans (ATP). Zudem wird im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen Volkswagen und Ford unser Tochterunternehmen Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, vor der Einbringung in die Gesellschaft Argo AI an die VW Finance Luxemburg S.A., Strassen (Luxemburg), veräußert. Durch diese Transaktion erwarten wir - vorbehaltlich der Freigabe durch die Kartellbehörden - einen positiven Effekt auf das Operative Ergebnis 2020. Auch der weitere Ausbau von Synergien im Volkswagen Konzern - insbesondere durch die neue Car.Software-Organisation - wirkt sich aufgrund des damit voraussichtlich einhergehenden Rückgangs der Entwicklungskosten positiv aus. Belastet wird das Operative Ergebnis im Jahr 2020 jedoch durch weiterhin hohe Vorleistungen in die Zukunftsfähigkeit von Audi - zum Beispiel in unsere Elektrooffensive sowie in potenziell neue Geschäftsfelder rund um die Themen autonomes Fahren und Digitalisierung. Aktuell gehen wir zudem von für uns im Vorjahresvergleich negativen Währungs- und Rohstoffpreisentwicklungen aus. Für das Geschäftsjahr 2020 prognostizieren wir eine Kapitalrendite (RoI) für den Audi Konzern innerhalb der Bandbreite von 13,0 bis 16,0 Prozent. Damit sollten wir unseren Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent abermals übertreffen. Basis für diese Kapitalrendite bildet das prognostizierte Operative Ergebnis. Zudem rechnen wir aktuell mit einem leichten Rückgang des durchschnittlich investierten Vermögens. Treiber dafür sind unter anderem die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ATP. // ERWARTETE FINANZLAGEDer Audi Konzern will sich auch im Geschäftsjahr 2020 vollständig aus dem selbst erwirtschafteten Cashflow finanzieren. Dabei erwarten wir einen Netto-Cashflow, der zwischen 3,5 und 4,5 Mrd. EUR liegen dürfte. Wesentlicher Treiber des positiven Netto-Cashflows sollte unter anderem die Entwicklung unseres Kerngeschäfts sein. Zudem tragen Mittelzuflüsse aus der Veräußerung unserer Tochtergesellschaften Autonomous Intelligent Driving GmbH, München - vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden - und Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, zum Anstieg bei. Weiterhin hohe Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Verbindung mit den Vorleistungen für die Zukunftsfähigkeit von Audi dürften sich hingegen negativ auf den Netto-Cashflow auswirken. Mittelabflüsse aus noch bestehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik dürften auch im Geschäftsjahr 2020 belastend wirken. // FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN, INVESTITIONENFür das Geschäftsjahr 2020 prognostizieren wir eine Forschungs- und Entwicklungskostenquote, die leicht über unserem neuen strategischen Zielkorridor von 5 bis 6 Prozent liegen dürfte. Der Rückgang im Vorjahresvergleich begründet sich dabei unter anderem durch geringere Forschungs- und Entwicklungsleistungen erzielt durch Effizienzsteigerungen und den Ausbau von Synergien im Volkswagen Konzern, wie der Bündelung von Entwicklungsumfängen in der Car.Software-Organisation. Diesen Effekten stehen jedoch weiterhin hohe Vorleistungen für Zukunftstechnologien - insbesondere für unsere Elektrooffensive - gegenüber. Auch im Geschäftsjahr 2020 werden wir einen besonderen Fokus auf den profitablen Kapitaleinsatz legen. In diesem Zusammenhang rechnen wir mit einer Sachinvestitionsquote, die innerhalb unseres neuen strategischen Zielkorridors von 5 bis 6 Prozent liegen dürfte. Vorbereitungen für den Produktionsstart unserer neuen Modelle sollten dabei wesentliche Investitionsschwerpunkte bilden. Erwartete Entwicklung der Spitzenkennzahlen des Audi Konzerns
RISIKO- UND CHANCENBERICHT/ RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM AUDI KONZERN// WIRKUNGSWEISE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMSAls global agierendes Unternehmen ist der Audi Konzern einem dynamischen Umfeld ausgesetzt. Zudem befindet sich die Automobilbranche in einem ganzheitlichen Transformationsprozess mit sich ändernden Kundenbedürfnissen, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen. Dabei sind wir fortlaufend mit unterschiedlichsten und neuen Chancen und Risiken konfrontiert. Integrität sowie gesetzes- und regelkonformes Verhalten sind dabei die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns und genießen höchste Priorität. Für uns stehen ein konstruktiver und transparenter Umgang mit Chancen und Risiken im Vordergrund, damit wir den dauerhaften Erfolg unserer unternehmerischen Tätigkeiten gewährleisten können. Ein wirksames Risikomanagementsystem (RMS) dient dabei - neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - insbesondere der Absicherung von unternehmerischen Zielen, dem Schutz der Interessengruppen vor negativen Unternehmensentwicklungen, der Erfüllung der tiefgreifenden Sorgfaltspflicht des Unternehmens in Bezug auf den Umgang mit Risiken und der Absicherung der langfristigen Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. Der verantwortungsvolle Umgang des Audi Konzerns mit Risiken zeigt sich in der Ausgestaltung ambitionierter Unternehmensziele unter umfassender Berücksichtigung von Rendite-Risiko-Betrachtungen. Diese sind sowohl unternehmensweit als auch mit dem Volkswagen Konzern synchronisiert. Unser Internes Kontrollsystem (IKS) soll dabei die Funktionsfähigkeit und Stabilität unserer Prozesse absichern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das IKS umfassend überarbeitet und erweitert. So wurden standardisiert alle wesentlichen risikobehafteten Geschäftsprozesse mit Kontrollaktivitäten belegt, um deren Absicherung sicherzustellen. Das Risikomanagementsystem des Audi Konzerns basiert auf dem international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Dabei sind Risiken durch die jeweiligen Verantwortlichen zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu steuern. Darüber hinaus ist die Steuerung der Risiken einer Kontrolle zu unterziehen. Eine transparente, sach- und zeitgerechte Kommunikation der zuständigen übergeordneten internen Unternehmenseinheiten und Konzernfunktionalitäten wird eingefordert. Alle organisatorischen Ebenen des Audi Konzerns sind in das Risikomanagementsystem einbezogen, um der Erfüllung sowohl betriebswirtschaftlicher als auch gesetzlicher Anforderungen Rechnung zu tragen. Ferner werden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf das Risikomanagement kontinuierlich beobachtet und wenn relevant für das Unternehmen zeitnah umgesetzt. Die Einbindung aller wesentlicher Beteiligungsgesellschaften in das Risikomanagementsystem ist gewährleistet. Neue Gesellschaften werden sukzessive integriert. Das RMS/IKS ist im Rahmen eines integrativen und ganzheitlichen Managementansatzes organisatorisch und prozessual eng mit der Compliance-Funktionalität verzahnt (Zentrale Governance-, Risk- & Compliance (GRC)-Organisation). Regelmäßig werden der Vorstand und der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, in Form einer integrierten Berichterstattung zum RMS/IKS sowie zum Compliance-Managementsystem (CMS) informiert. Die Identifizierung und Analyse von Risiken, eine transparente Berichterstattung sowie eine Verbesserung der Beherrschbarkeit unter Verwendung angemessener Risikosteuerungsinstrumente sind die zentralen Aufgaben des Risikomanagements. Dabei werden auch Impulse zur Chancengenerierung und -nutzung erzeugt. Gemäß dem COSO-Rahmenwerk werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette risikoadäquate interne Kontrollen definiert, deren Durchführung überwacht wird (IKS). Die kontinuierliche Weiterentwicklung des RMS/ IKS wird im Audi Konzern im Rahmen geschäftsbereichs- und gesellschaftsübergreifender Projekte gefördert. Auch die enge Verzahnung mit der finanziellen Unternehmensplanung und -steuerung sowie der Bilanzierung steht hierbei im Fokus. Aufgrund der hohen strategischen Relevanz ist das regulatorische Rahmenwerk zum RMS/IKS sowohl in einer internen Unternehmensrichtlinie der AUDI AG als auch in den Richtlinien wesentlicher Beteiligungsgesellschaften verankert. Bei der systemischen Ausgestaltung der Risikomanagementarchitektur wird im Audi Konzern das sogenannte "Three Lines of Defense"-Modell - eine Empfehlung des Dachverbands der europäischen Revisionsinstitute (ECIIA) - verfolgt. Auf dieser Grundlage verfügt das RMS/IKS des Audi Konzerns über drei Verteidigungslinien, die das Unternehmen vor dem Eintritt wesentlicher Risiken schützen sollen. Das "Three Lines of Defense"-Modell
Für die operative Steuerung der Risiken und deren Kontrolle sind die jeweiligen Geschäftsbereiche der AUDI AG und der Beteiligungsgesellschaften verantwortlich sowie berichtspflichtig. Sie bilden die erste Verteidigungslinie. In der zweiten Verteidigungslinie verantwortet die zentrale GRC-Organisation die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des RMS/IKS sowie des CMS. Kernaktivitäten sind dabei die Überwachung der Systemwirksamkeit sowie die aggregierte Berichterstattung der Risikolage an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Damit wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Risikofrüherkennung und der Wirksamkeit des RMS/IKS sichergestellt. Über anlassbezogene Projekte zum operativen Risikomanagement und die regelmäßige Durchführung von Schulungen wird zudem das Bewusstsein für Risikomanagement und Compliance gestärkt sowie eine positive Risikokultur im Audi Konzern gefördert. Pflichtschulungen und funktionsbezogene Schulungsprogramme sind auf verschiedene Zielgruppen spezifisch ausgerichtet. Bei der AUDI AG wirken hierbei sogenannte GRC-Verantwortliche als Bindeglied zwischen erster und zweiter Verteidigungslinie. In den Beteiligungsgesellschaften wird diese Funktion durch fest definierte Risk- und Compliance-Officer übernommen. In der dritten Verteidigungslinie prüft die Interne Revision als unabhängige Instanz die systemischen und operativen Aktivitäten des RMS/IKS hinsichtlich Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das RMS/IKS bezogen auf die Rechnungslegung unterliegt zudem der Prüfung durch den Konzernabschlussprüfer. Jede Verteidigungslinie berichtet darüber hinaus unabhängig und zumindest anlassbezogen an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat der AUDI AG. // WIRKUNGSWEISE DES CHANCENMANAGEMENTSUm den nachhaltigen Erfolg des Audi Konzerns sicherzustellen, gilt es, neben der effektiven Steuerung der Risiken auch unternehmerische Chancen zu erkennen und zu nutzen. So werden bei allen langfristig wirkenden unternehmerischen Entscheidungen neben den Risiken auch die damit einhergehenden Chancen berücksichtigt. Das Chancenmanagement - das unter anderem Erlös- und Kostenoptimierungen sowie Produktoptimierungen enthält - ist in die operative Aufbau- und Ablauforganisation des Audi Konzerns integriert und orientiert sich eng an den strategischen Zielsetzungen. Dazu wird das internationale Umfeld kontinuierlich auf potenzielle Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert, um Trends und branchenbezogene Schlüsselfaktoren frühzeitig zu erkennen. Relevante Entwicklungen werden mithilfe von Szenarioanalysen im Detail betrachtet. Die Ableitung der möglichen Auswirkungen auf Audi erfolgt unter Einbeziehung der strategischen Unternehmensplanung, der betroffenen Geschäftsbereiche und des Controllings. Ziel der Zusammenarbeit ist die Chancengenerierung und -nutzung. Mittel- und kurzfristige Chancenpotenziale werden durch die Geschäftsbereiche abgeleitet und operationalisiert. Die langfristige Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit soll darüber hinaus auch durch Effizienz- und Chanceninitiativen, wie dem Audi Transformationsplan (ATP), sowie fallbezogen durch Benchmarking abgesichert werden. Über konkrete Zielvorgaben hinaus können dadurch weitere Chancen bei der Umsetzung dieser Initiativen erkannt werden. Es findet im vorliegenden Bericht keine Quantifizierung von Chancen statt, da diese für die interne Steuerung und Berichterstattung an den Vorstand nicht in der gleichen Detaillierung und vollumfänglichen Systematik wie im Risikomanagement erfolgt. // INTEGRIERTES RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDer für die Abschlüsse der AUDI AG und des Audi Konzerns maßgebliche rechnungslegungsbezogene Teil des RMS/IKS beinhaltet alle Maßnahmen, die eine vollständige, richtige und zeitgerechte Übermittlung aller relevanten Informationen gewährleisten. Dadurch sollen Risiken in Zusammenhang mit der Aufstellung des Abschlusses der AUDI AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts minimiert bzw. vollständig vermieden werden. Im Zuge der dezentralen Organisation des Rechnungswesens im Audi Konzern nehmen die konsolidierten Gesellschaften die rechnungswesenrelevanten Aufgaben überwiegend eigenverantwortlich wahr. In Einzelfällen werden Aufgaben im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen auf die AUDI AG und Gesellschaften des Volkswagen Konzerns übertragen. Die Einzelabschlüsse der AUDI AG und der Beteiligungsgesellschaften werden entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung aufgestellt und nach IFRS-Grundsätzen in den Abschluss des Audi Konzerns überführt. Zur Sicherstellung einer einheitlichen und den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften entsprechenden Bilanzierung und Bewertung wird das IFRS-Bilanzierungshandbuch des Volkswagen Konzerns verwendet. Der Audi Konzernleitfaden für den Jahresabschluss konkretisiert weitere Regelungen zum Berichtsumfang, zur Definition des Konsolidierungskreises für den Konzernabschluss sowie zur einheitlichen Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Die ordnungsgemäße Abbildung konzerninterner Geschäftsvorfälle ist durch etablierte Prozesse und Instrumente, wie zum Beispiel die umfassenden Regelungen zur Saldenabstimmung zwischen den Gesellschaften, detailliert vorgegeben. Auf Ebene des Audi Konzerns erfolgen im Zuge von Kontrollaktivitäten eine Analyse und eine Validierung der IFRS-Einzelabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften. Berücksichtigt werden zudem die vom Abschlussprüfer vorgelegten Berichte und die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften. Systematische Plausibilisierungen erfolgen teilweise automatisiert, aber auch über Prüfungen durch Experten. Komplexe Einzelsachverhalte werden bereits unterjährig zwischen dem Fachbereich Konzernabschluss und der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft regelmäßig abgestimmt. Das Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennungen finden bei der Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften als wesentliche Instrumente zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abschlusses ebenfalls Anwendung. Zusätzlich prüft die Konzernrevision die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses bei in- und ausländischen Gesellschaften. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und vorgegebenen Standards in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden kontinuierlich beobachtet und bei Relevanz für das Unternehmen zeitnah umgesetzt. Damit wird die Normenkonformität sichergestellt. Die Abbildung der Rechnungslegung erfolgt auf Basis des konzernweiten Systemstandards "Volkswagen Konsolidierungs- und Unternehmenssteuerungssystem" (VoKUs). Zusätzlich findet ein kontinuierlicher inhaltlicher Austausch mit dem Volkswagen Konzernrechnungswesen statt. VoKUs beinhaltet sowohl die vergangenheitsorientierten Daten des Rechnungswesens als auch die Plandaten des Controllings und erlaubt somit umfangreiche Konsolidierungs- und Analysemöglichkeiten. Das System bietet zudem eine zentrale Stammdatenpflege, ein einheitliches Berichtswesen, ein Berechtigungskonzept und größtmögliche Flexibilität bei veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Überprüfung der Datenkonsistenz erfolgt über systematische und mehrstufige Validierungsfunktionen, zum Beispiel Vollständigkeits- und inhaltliche Plausibilitätsprüfungen der Bilanz, Kapitalflussrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie des Anhangs. // RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM UND ÜBERWACHUNG DER WIRKSAMKEITDie Früherkennungspflichten des Vorstands bezüglich bestandsgefährdender Risiken werden in § 91 Abs. 2 AktG geregelt. § 107 Abs. 3 AktG verpflichtet zudem den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, die Wirksamkeit des RMS/IKS zu überwachen. Die organisatorische Ausgestaltung des RMS/IKS wird durch den Vorstand verantwortet. Wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sind die konzernweiten Risikomanagement-Regelprozesse. Im Rahmen des GRC-Regelprozesses werden grundsätzliche, wiederkehrende Risiken, Gegenmaßnahmen und Kontrollen im Unternehmen systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert, sodass sich ein Gesamtbild der Risikolage ergibt. Zugleich wird die Wirksamkeit der Kontrollprozesse und des Gesamtsystems beurteilt. Zur Ermittlung der kurz- und mittelfristigen Risikolage werden die operativen akuten Risiken quartalsweise ermittelt und bewertet (Risikoquartalsprozess). Die Eignung der durch den Vorstand entsprechend § 91 Abs. 2 AktG getroffenen Maßnahmen wird durch den Abschlussprüfer jährlich bewertet. /// GRC-REGELPROZESS
//// RISIKOKONSOLIDIERUNGSKREISDer Risikokonsolidierungskreis umfasst alle relevanten Gesellschaften des Audi Konzerns und ergibt sich durch ein einheitliches Auswahlverfahren, bei dem sämtliche Beteiligungs- und sonstige relevante Gesellschaften nach quantitativen und qualitativen Merkmalen beurteilt sowie nach Risikokriterien klassifiziert werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden neben der AUDI AG 22 Gesellschaften vollumfänglich in den GRC-Regelprozess einbezogen. Inland:
Ausland:
Beteiligungsgesellschaften, die nicht im Risikokonsolidierungskreis enthalten sind, werden über konzernweite Mindestanforderungen in das Risikomanagementsystem des Audi Konzerns einbezogen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Mehrheitsbeteiligung bzw. der Managementverantwortung. Mit der Entkonsolidierung der mit * markierten Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften in 2019 werden diese ab 2020 in den Risikokonsolidierungskreis des Volkswagen Konzerns übergeben. //// RISIKOIDENTIFIKATION, -BEWERTUNG UND -DOKUMENTATIONDie grundsätzlich für den Audi Konzern bestehenden Risiken werden im Rahmen des GRC-Regelprozesses einmal jährlich von den Risikoverantwortlichen der jeweiligen Geschäfts- und Fachbereiche sowie den Beteiligungsgesellschaften in einem speziell entwickelten IT-System erfasst und bewertet. Die Risikobewertung erfolgt dabei über eine im Volkswagen Konzern einheitliche Systematik. Der so pro Risiko ermittelte Risikoscore ergibt sich aus der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit (Wkt) und potenzieller Schadenshöhe. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird durch den Risikoverantwortlichen auf Basis von Bandbreiten festgelegt. Die Schadenshöhe ist in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt. So fließen hier neben materiellen (Mat) und immateriellen (Immat) Bewertungsaspekten auch strafrechtliche Aspekte (Straf) ein. Für jedes dieser Kriterien wird die getroffene Bewertung einem Score-Wert zwischen 0 und 10 zugeordnet. Dabei folgen wir grundsätzlich der sogenannten Nettobetrachtung, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schaden werden nach bereits implementierten Gegenmaßnahmen betrachtet. Risikomeldungen werden hierbei stichprobenartig in vertiefenden Interviews der zentralen GRC-Organisation mit den betreffenden Bereichen und Gesellschaften auf Angemessenheit und Plausibilität geprüft. Formel zur Berechnung des Gesamtrisikoscores
Der Score-Wert für die Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent im Betrachtungszeitraum wird als hoch bezeichnet, bei einer mittleren Einstufung liegt die Eintrittswahrscheinlichkeit mindestens bei 25 Prozent. Für das Kriterium finanzieller Schaden steigt der Score-Wert mit zunehmendem Ausmaß an und erreicht ab 1 Mrd. EUR den höchsten Score-Wert von 10. Das Kriterium Reputationsschaden kann Ausprägungen von lokaler Vertrauensstörung über den lokalen Vertrauensverlust bis hin zum regionalen oder internationalen Reputationsverlust annehmen. Die strafrechtliche Relevanz wird anhand des Einflusses auf die lokale Gesellschaft, die Marke oder den Konzern eingestuft. //// WIRKSAMKEITSKONTROLLE, BERICHTERSTATTUNG UND FOLGEAKTIVITÄTENZur Funktionsprüfung erfolgt im Rahmen des GRC-Regelprozesses ein Wirksamkeitsnachweis durch die Fachbereiche oder externe Gutachter für alle wesentlichen Risiken sowie für Risiken, bei denen stark risikoreduzierenden Gegenmaßnahmen und Managementkontrollen genannt sind. Liegt ein unzureichender Wirksamkeitsnachweis vor, so hat der betroffene Fachbereich eine Verbesserungsmaßnahme als Folgeaktivität durchzuführen. Die zentrale GRC-Organisation überwacht dabei die zeitgerechte Umsetzung. Ausgewählte Elemente im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit werden zudem durch die Interne Revision als unabhängige Instanz geprüft. Über Status und Weiterentwicklungen des RMS/IKS wird regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Dabei erfolgt die Risikoberichterstattung an den Vorstand der AUDI AG abhängig von Wesentlichkeitsschwellen. So werden die zehn höchsten systemischen Risiken aus dem GRC-Regelprozess berichtet. /// RISIKOQUARTALSPROZESS UND AD-HOC-MELDUNGENDer GRC-Regelprozess wird um einen Risikoquartalsprozess (RQP) ergänzt, der die aktuelle operative Risikolage des Audi Konzerns abbildet. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der Gegenmaßnahmen und der damit verbundenen kurzfristigen Steuerung der Risiken. Die Gesamtrisikolage sowie zugehörige Gegenmaßnahmen werden in einem ersten Schritt quartalsweise im sogenannten Audi Executive Committee (AEC) dem Topmanagement vorgestellt, überprüft und anschließend dem Vorstand berichtet. Dabei werden alle Risiken aus dem RQP ab einem Risikoscore von 20 berichtet. Gegebenenfalls werden weitere Gegenmaßnahmen durch das AEC und den Vorstand initiiert. Damit wird die Risikotransparenz erhöht, das Risikobewusstsein im Unternehmen weiter geschärft und eine effektive sowie zeitnahe Risikosteuerung gewährleistet. Die Bewertung der Risiken aus dem RQP ist mit dem GRC-Regelprozess synchronisiert. Im Jahr 2019 wurde zudem das neue IT-Tool "Risk Radar" zur Abbildung des RQP eingeführt, welches die Prozess- und Datensicherheit erhöht und den manuellen Arbeitsaufwand durch automatisierte Workflows und durchgängige Systemunterstützung bei der Auswertung der Daten reduziert. Zudem sind die operativen Risiken aus dem RQP seit dem Berichtsjahr regelmäßiger Bestandteil des neuen Kennzahlencockpits für den Vorstand und werden damit noch transparenter berichtet. Damit wurde die Steuerungsrelevanz der Risiken weiter gestärkt. Risikoquartalsprozess (RQP)
Darüber hinaus werden bedeutende Änderungen der Risikolage, die kurzfristig beispielsweise durch unerwartete externe Ereignisse entstehen können, in einem gesonderten Ad-hoc-Verfahren behandelt. Eine bedeutende Änderung der Risikolage entsteht, wenn ein bestands- oder strategiegefährdendes Risiko vorliegt bzw. wenn maßgebliche monetäre Schwellenwerte überschritten werden (Materieller Schaden > 500 Mio. EUR) und der Risikoeintritt, trotz Risikosteuerungsmaßnahmen, mit erhöhter Wahrscheinlichkeit erwartet wird (innerhalb der nächsten 24 Monate mit mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit). Weitere potenzielle Anlässe stellen schwerwiegende Unrichtigkeiten in der Rechnungslegung und Compliance-Verstöße dar. Sämtliche Konzerngesellschaften sind dazu verpflichtet, den Vorstand der AUDI AG sowie die zentrale GRC-Organisation mittels einer internen Ad-hoc-Meldung über derartige Entwicklungen zu informieren. Die Ableitung vorbeugender Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die Kommunikation der aktualisierten Risikolage an die Unternehmensorgane und die Überprüfung einer Ad-hoc-Publizitätspflicht nach kapitalmarktrechtlichen Grundsätzen stehen dabei im Vordergrund. / RISIKEN UND CHANCEN DES AUDI KONZERNSNachfolgend werden die bedeutendsten Risiken und Chancen des Audi Konzerns beschrieben. Diese wurden nach aktueller Einschätzung als wesentlich für die zukünftige Entwicklung eingestuft und können zu negativen oder positiven Abweichungen von der Prognose der Spitzenkennzahlen führen. Darüber hinaus werden weitere Risiken in der internen Risikoberichterstattung erfasst, die jedoch im Folgenden aufgrund ihrer derzeitigen niedrigen Bewertung nicht detailliert beschrieben werden. Basis für die genannten Risiken bilden sowohl der GRC-Regelprozess als auch der RQP. Die aufgeführten Chancen sind analytisch abgeleitet und werden bei hinreichender Konkretisierung operationalisiert. Zusätzlich werden die für den Audi Konzern latent vorhandenen Risiken und Chancen aufgeführt. Zur besseren Übersicht erfolgt die Darstellung der Risiken und Chancen in verschiedenen Kategorien. Die im Folgenden beschriebenen Toprisiken werden auch an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Sofern nicht explizit erwähnt, ergaben sich hinsichtlich der Einzelrisiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Übersicht Risikokategorien Audi Konzern 2019
Nachfolgend wird über Einzelrisiken aus dem RQP ab einem Score von 20 sowie über die Top10-Risiken aus dem GRC-Prozess (in 2019 ab einem Score von 26,5) berichtet. Die Höhe der Risiken ist über die Reihenfolge gemäß Risikoscore innerhalb der jeweiligen Kategorie abgebildet und wird im Rahmen der Gesamteinschätzung der Risiko- und Chancensituation kategorieübergreifend dargestellt. Lediglich innerhalb der Rechtsrisiken findet keine vom Score ableitbare Reihung statt, um die Position unseres Konzerns in Rechtsstreitigkeiten nicht zu beeinträchtigen. // RISIKEN AUS GESAMTWIRTSCHAFT, BRANCHE UND MÄRKTENIm Zusammenhang mit nicht beeinflussbaren externen Entwicklungen bestehen für den Audi Konzern grundsätzlich Umfeldrisiken. So kann es aufgrund der derzeit bestehenden Handelssanktionen zwischen den USA und China auch zu negativen Auswirkungen auf unsere Lieferkette kommen, vor allem bei Vorlieferanten für elektronische Module. Dadurch besteht das Risiko einer Versorgungslücke mit entsprechendem Ergebnisverlust. Durch eine laufende Überwachung mittels einer geschäftsbereichsübergreifenden Taskforce, Bankingmaßnahmen der betroffenen Teile sowie der Arbeit an Alternativlösungen bei einzelnen Komponenten wirken wir diesem Risiko, das im Berichtsjahr aufgrund der akuten Verschärfung des Handelskonflikts erstmals in diesem Ausmaß aufgetreten ist, entgegen. In China sind derzeit zwei CO 2-Gesetzgebungen in Kraft. Diese beinhalten Vorgaben zu den Flottenemissionen (CAFC) und eine Quotenregelung für elektrische Fahrzeuge (NEV-Share). Durch stetig steigende Anforderungen besteht das Risiko, dass die lokal produzierten Fahrzeuge bei unseren assoziierten Unternehmen diese Ziele aufgrund von Verzögerungen des elektrifizierten Fahrzeugportfolios sowie notwendiger technischer Anpassungen temporär verfehlen könnten, was Auswirkungen auf unsere Absatz- und Ergebniszahlen hätte. Zur Risikoreduktion findet eine permanente Überprüfung der Portfolio-, Produkt- und Volumenplanung sowie einer möglichen Übertragung von Credits innerhalb des Volkswagen Konzerns statt. Das Risiko wurde im Jahr 2019 erstmalig erfasst. Zudem hat der EU-Austritt Großbritanniens zum 31. Januar 2020 volkswirtschaftliche und politische Folgen, die sich auf den Audi Konzern erheblich auswirken dürften, sollten sich beide Parteien während der Übergangsfrist nach dem Austritt (aktuell bis 31. Dezember 2020) nicht auf ein umfangreiches Freihandelsabkommen einigen können. Ein möglicher Einbruch des lokalen Pkw-Gesamtmarktes würde sich auch negativ auf unsere Volumenentwicklung im Fahrzeug- und Zubehörbereich auswirken. Mögliche Folgen begründen sich unter anderem durch eine potenzielle Konjunkturabkühlung oder Rezession, eine mögliche weitere Abwertung des britischen Pfunds und zusätzliche Importzölle auf Fahrzeuge. Darüber hinaus kann es aufgrund umfangreicher Grenzkontrollen zu einer verzögerten Versorgung des Marktes auf der Absatzseite sowie in unserer Lieferkette kommen. Zur Steuerung des Risikos wurde ein geschäftsbereichsübergreifender Arbeitskreis gegründet, in dem Gegenmaßnahmen definiert und abgestimmt werden und deren Umsetzung überwacht wird. Das bereits im Geschäftsjahr 2017 erfasste Risiko bleibt weiterhin hoch bewertet und bezieht sich nun auf das Ende der Übergangsphase im Dezember 2020. Mit der Verschärfung des Coronavirus in China Anfang 2020 sind negative Auswirkungen auf den chinesischen Automobilmarkt zu erwarten, welchen auch wir uns nicht entziehen können. Aufgrund der Verlängerung der Feiertage nach dem chinesischen Neujahrsfest sowie den regional unterschiedlichen Quarantänebestimmungen und Schließungen ist insbesondere für das erste Quartal mit einer Verfehlung der geplanten Auslieferungen zu rechnen. Darüber hinaus können sich Risiken durch Verzögerungen beim Import sowie der Produktion bei unseren assoziierten Unternehmen vor Ort ergeben. Eine genaue Auswirkung ist abhängig von dem erwarteten Peak der Infektionskrankheit. Wir stehen im permanenten Austausch mit unseren chinesischen Standorten, um die Lage zu analysieren sowie die Versorgung kurzfristig zu steuern. Lokal wurden entsprechende Pandemiepläne angestoßen und über die Volkswagen Group China koordiniert. Zudem können sich Risiken durch Verzögerungen beim Import und der Produktion bei unseren assoziierten Unternehmen vor Ort sowie aufgrund von Versorgungsengpässen im Zusammenhang mit chinesischen Lieferanten in unseren weltweiten Produktionswerken ergeben. Das Risiko wurde nach dem Bilanzstichtag neu aufgenommen. Eine Verschärfung der aktuellen internationalen Handelsstreitigkeiten - vor allem zwischen Europa und den USA - und damit einhergehend eine potenzielle Anhebung von Importzöllen könnten sich negativ auf die Entwicklung unseres Auslieferungsvolumens und somit auch auf unsere finanziellen Kennzahlen auswirken. Über ein laufendes Tracking und mögliche Preisanpassungen versuchen wir diesem Risiko bestmöglich Rechnung zu tragen. Zudem besteht mittel- und langfristig die Möglichkeit, durch regionale Wertschöpfungsveränderungen diesen Risiken entgegenzuwirken. Das Risiko besteht gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aufgrund der sich verschärfenden Anforderungen und einer erhöhten Komplexität marktspezifischer gesetzlicher Regelungen, unter anderem für Elektrofahrzeuge, besteht das Risiko, dass die Umsetzung erforderlicher Anpassungen der Produkteigenschaften in der Produktentwicklung nicht ausreichend und verspätet erfolgt. Dies kann Auswirkungen auf unser geplantes Volumen zur Folge haben. Über die Erarbeitung verschiedener Maßnahmenpakete steuern wir diesem Risiko, das im Berichtsjahr angestiegen ist, entgegen. Konjunkturelle Rahmenbedingungen sind für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens generell von großer Bedeutung. Insbesondere die Absatzmärkte in Europa, den USA und China stehen hier im Fokus. Risiken für die konjunkturelle Entwicklung gehen von potenziellen Turbulenzen auf den Finanzmärkten, protektionistischen Tendenzen, politischen Umbrüchen und strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern aus. Die Situation einiger Finanzinstitute im südlichen Euroraum, die Gefahr von handelspolitischen Maßnahmen wie etwa Zölle sowie die hohe Verschuldung des privaten und öffentlichen Sektors in Teilen Europas können hier als weitere Beispiele genannt werden. Dabei nimmt auch die Geldpolitik der Notenbanken einen hohen Stellenwert ein. Ferner können geopolitische Spannungen und Konflikte die Konjunkturentwicklung einzelner Länder und Regionen kurzfristig beeinflussen. Sich weiter verschärfende Konflikte in einzelnen Regionen könnten darüber hinaus zu Schwankungen auf den weltweiten Finanz-, Energie- und Rohstoffmärkten führen. Soziale Konflikte, terroristische Aktivitäten oder Pandemien könnten ebenfalls einen negativen Einfluss ausüben. Weiterhin können sich Risiken aus Korruption, mangelhaften staatlichen Strukturen und fehlender Rechtssicherheit ergeben. Da es deutliche Abweichungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den einzelnen Regionen und Ländern gegenüber unserer Planung geben kann, die sich beispielsweise bei den Auslieferungen, in der Preisdurchsetzung und in Folge den Werkauslastungen niederschlagen, bestehen Risiken hinsichtlich der Erfüllung von Volumen- und Ertragszielen. Als Gegenmaßnahme unterstützt uns unser weltweites Vertriebsnetzwerk dabei, Marktschwächen einzelner Länder gegebenenfalls durch Volumenverlagerungen in andere Märkte zu kompensieren. Des Weiteren setzen wir zur Risikosteuerung umfassende Risikofrüherkennungssysteme ein, mit denen wir die Absatzmärkte kontinuierlich beobachten. Zudem betreiben wir Marktforschung und stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Ansprechpartnern in den Vertriebsregionen. So sollen die Wettbewerbsfähigkeit und der langfristige Geschäftserfolg des Audi Konzerns abgesichert werden - dabei unterstützen unsere starke Marke, ein attraktives Produktportfolio, der Fokus auf Premiumqualität und die klare Ausrichtung auf Zukunftstechnologien. Kurzfristigen Entwicklungen wird mit marktindividuellen Maßnahmen und Steuerungsinstrumenten begegnet. Dank einer grundsätzlich bedarfsorientierten Produktionsplanung können wir flexibel auf Nachfrageschwankungen reagieren und passen unsere Kapazitäten bei Bedarf entsprechend der Marktnachfrage an. Einer globalen Konjunkturschwäche oder einem Nachfragerückgang aufgrund gesellschaftlicher Trends indes könnte sich auch der Audi Konzern nur schwer entziehen. Die Automobilindustrie befindet sich in einem Transformationsprozess mit tiefgreifenden Veränderungen. Elektrische Antriebe, vernetzte Automobile sowie das autonome Fahren sind für unsere Auslieferungen sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Insbesondere die sich schneller ändernden Kundenanforderungen, kurzfristige Gesetzgebungsinitiativen sowie der Markteintritt neuer und bisher branchenfremder Wettbewerber werden veränderte Produkte, eine erhöhte Innovationsgeschwindigkeit und angepasste Geschäftsmodelle erfordern. Der breite Einsatz von Elektrofahrzeugen und die Verfügbarkeit der notwendigen Ladeinfrastruktur sind mit Unsicherheiten verbunden. // CHANCEN AUS GESAMTWIRTSCHAFT, BRANCHE UND MÄRKTENEine über den allgemeinen Erwartungen liegende positive wirtschaftliche Entwicklung in den wichtigsten Absatzmärkten könnte zu zusätzlichem Absatzpotenzial für den Audi Konzern führen. Zur Realisierung dieser Chancen baut Audi seine Marktpräsenz insbesondere in den Wachstumsmärkten kontinuierlich weiter aus. Das internationale Produktionsnetzwerk unterstützt den Audi Konzern, die spezifischen Kundenanforderungen flexibel zu erfüllen. Um Chancen durch innovative Lösungen und technologische Neuerungen frühzeitig nutzen zu können, werden Umfeldentwicklungen und Kundenbedürfnisse weltweit fortlaufend beobachtet. Umfangreiche Megatrends bieten vielfältige Chancen, die wir nutzen wollen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Automobile zum integralen Bestandteil des digitalen Alltags unserer Kunden zu machen. Daher ergänzen wir unser bestehendes Geschäftsmodell um neue digitale Services. Auch die Skalierung unserer Mobilitätskonzepte und -dienstleistungen ermöglicht weiteres Geschäftspotenzial. Darüber hinaus haben wir durch Digitalisierung die Chance, unsere Prozesse weiter zu verschlanken und so zusätzliche Effizienzpotenziale zu heben. Mittel- und langfristig erwarten wir zudem durch unsere Elektrooffensive und die Entwicklung weiterer innovativer Antriebstechnologien neue Marktimpulse. So wurde im Berichtsjahr der Audi e-tron, unser erstes vollelektrisches Fahrzeug in Großserienfertigung, in den Markt eingeführt. Des Weiteren bieten wir unseren Kunden fünf neue Modelle mit Plug-in-Hybridantrieb an. Dem Audi e-tron folgen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere vollelektrische Fahrzeuge und Modelle mit Plug-in-Hybridantrieb. Weitere Chancen sehen wir im Bereich des automatisierten Fahrens und der Nutzung künstlicher Intelligenz. Dabei ist es notwendig, Individualmobilität neu zu denken, neu zu definieren und neue Lösungen zu bieten. Neben den Megatrends gilt es, weitere Entwicklungen der Automobilbranche chancenorientiert zu nutzen. Beispielsweise ergeben sich Wachstumschancen durch die im Berichtsjahr fortgeführte Ausweitung unseres SUV-Portfolios. Eine Entschärfung der aktuellen Handelsstreitigkeiten und eine damit einhergehende Absenkung der Importzölle könnten zu verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Dies könnte sich wiederum positiv auf die Kaufbereitschaft unserer Kunden auswirken. // FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSRISIKENInsbesondere die Entwicklung neuer Technologien führt in der Automobilindustrie zu hohen Vorleistungen in Form von Entwicklungskosten und Investitionen. Diese erfolgen größtenteils über mehrere Jahre hinweg und amortisieren sich erst über den ebenfalls mehrjährigen Produktlebenszyklus. Dabei besteht das Risiko, dass sich bei Fahrzeug- und Aggregateprojekten während des Produktprozesses Abweichungen zu den geplanten Projektzielen ergeben. Technische, zeitliche, inhaltliche oder finanzielle Abweichungen können unter anderem geänderten Gesetzes- oder Marktanforderungen, veränderten Kundenansprüchen oder auch veränderten Planungsprämissen geschuldet sein. Die hohe Komplexität komplett neuer Projekte - die, um Skaleneffekte wie zum Beispiel über Plattformen, Gleichteile und gemeinsame Softwarearchitekturen zu heben, auch gemeinsam mit anderen Konzerngesellschaften entwickelt werden - kann ebenfalls zu zeitlichen Verzögerungen und Zielverfehlungen führen. Um diesen Risiken entgegenzusteuern, haben wir im Audi Konzern einen systematischen Produktprozess mit klaren Meilensteinvorgaben, Qualitätsfreigaben, permanentem Monitoring und eindeutigen Verantwortlichkeiten implementiert. Dieser berücksichtigt auch neue Anforderungen, die sich aus den Zukunftsthemen Elektrifizierung und Digitalisierung sowie aus Technologiepartnerschaften ergeben. Der Prozess beinhaltet darüber hinaus Funktionstrennungen und Mehr-Augen-Prinzipien, vielfältige Steuerungs- und Kontrollinstrumente sowie eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand und das Topmanagement, um den Reifegrad sowie die finanzielle Zielsetzung der Projekte abzusichern. Der Definition neuer Produkte liegt eine umfassende Umfeld- und Kundenanalyse zugrunde. Die Steuerung und Überwachung der wichtigsten Erlös- und Kostentreiber im Produktentstehungsprozess erfolgt durch das Controlling und das Projektmanagement. Die dabei genutzten Kennzahlen beziehen sich auf die projektbezogene Kosten- und Erlössteuerung sowie auf die finanzielle Unternehmenssteuerung. Zudem werden bedarfsorientiert Taskforces aufgebaut sowie zusätzliche Kapazitäten in den betroffenen Bereichen eingesetzt. Die Risiken bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Zusammenhang mit unseren neuen strategischen Schwerpunkten Elektrifizierung und Digitalisierung besteht in gleicher Höhe wie im Vorjahr das Risiko einer zeitlichen Verzögerung bei der Weiterentwicklung der baukastenübergreifenden Elektronikarchitektur, die als Enabler für Schlüsseltechnologien wie hochautomatisiertes Fahren und digitale Funktionen dient. Zur Sicherstellung des Zeitplans sind neben regelmäßigen Berichten an den Vorstand Sonderterminpläne zur Fahrzeugerprobung/-absicherung erstellt, zusätzliche Ressourcen bei Lieferanten beauftragt und Aufholprogramme definiert. Zudem soll die Bündelung der digitalen Entwicklungsthemen im Produktbereich innerhalb des Volkswagen Konzerns in der neuen Car.Software-Organisation zukünftig die Prozesse vereinheitlichen und Synergien heben. Sich verschärfende Gesetzgebungen zur Fahrzeugzulassung stellen große Herausforderungen für Audi dar. In diesem Kontext sind die technische Realisierbarkeit, organisatorischen Leistbarkeit, rechtzeitige Umsetzung sowie notwendige Änderungen von Entwicklungsprozessen, um neue Anforderungen abzubilden, zu nennen. Die Entwicklung und die Markteinführung von Funktionen im Zusammenhang mit hochautomatisiertem Fahren und weiteren Zukunftsthemen erfordern erweiterte, ganzheitliche Ansätze zur Entwicklung komplexer und vernetzter Systeme. Dadurch soll den erhöhten Anforderungen an die Prozessqualität und Prozesseinhaltung in der Produktentstehung, auch unter Produkthaftungsgesichtspunkten, Sorge getragen werden. Um dies abzusichern, ist eine Entwicklung nach Stand der Technik, beispielsweise über eine entwicklungsbegleitende Auditierungsmethode, nachzuweisen. Diese könnte zukünftig auch zulassungsrelevant werden. Ohne den Nachweis eines bestimmten Reifegrads besteht das Risiko, dass kundenrelevante und kaufentscheidende innovative Funktionen nicht angeboten werden können, ganze Fahrzeugmodelle eventuell nicht zulassungsfähig sind und erhöhte Produkthaftungsrisiken entstehen. Dem begegnet Audi mit einem unternehmensweiten Projekt mit dem Ziel, die Prozess- und Entwicklungsumgebung dahingehend weiter zu optimieren, um auch diese erweiterten Kriterien zu erfüllen. Durch die hohe Komplexität und die Änderungsgeschwindigkeit marktspezifischer gesetzlicher Regelungen besteht das Risiko, dass die Umsetzung erforderlicher Anpassungen der Produkteigenschaften in der Produktentwicklung nicht ausreichend erfolgt. Verstöße können unter anderem Verkaufsbeschränkungen, Strafzahlungen, Imageverluste sowie weitere finanzielle Aufwendungen zur Folge haben. Als Gegenmaßnahme überprüfen wir regelmäßig und umfassend unsere internen Prozesse und überarbeiten diese. Zusätzlich werden Kontrollmechanismen einschließlich eines Review-Prozesses etabliert. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Automobilbranche befindet sich in einem grundlegenden Transformationsprozess. Weltweit agierende Konzerne wie Audi stehen dabei vor großen Herausforderungen in den Feldern Kunde/Markt, technologischer Fortschritt und Gesetzgebung. Eine Kernaufgabe besteht in der Umsetzung der sich immer weiter verschärfenden Abgas- und Verbrauchsvorschriften unter Berücksichtigung neuer Prüfverfahren und Testzyklen (z. B. WLTP) sowie in der Einhaltung von Zulassungsverfahren (Homologation), die sich zunehmend komplexer und zeitlich aufwendiger gestalten und national differenziert sein können. Auf nationaler und internationaler Ebene bestehen eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben bezüglich der Verwendung, des Umgangs und der Lagerung von Stoffen und Gemischen (einschließlich Beschränkungen bezüglich Chemikalien, Schwermetallen, Bioziden, persistenten organischen Schadstoffen), die sowohl die Herstellung von Automobilen betreffen als auch das Automobil selbst. Der wirtschaftliche Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Audi Konzerns hängen davon ab, inwiefern es uns gelingt, unser Produktportfolio zeitnah an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Aufgrund der Intensität des Wettbewerbs und der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung oder des automatisierten Fahrens, kommt es entscheidend darauf an, relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. // FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSCHANCENDie Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern bietet vielfältige Synergiepotenziale, etwa über die gemeinsame Entwicklung von Fahrzeugarchitekturen, Modulen und Komponenten. Dabei sind bei der Entwicklung von vollelektrischen Fahrzeugen vor allem der im Volkswagen Konzern verwendete Modulare E-Antriebs-Baukasten (MEB) sowie die Premium Platform Electric (PPE), die zusammen mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, entwickelt wird, zu nennen. Auch über die konzernweite Bündelung von Entwicklungsaktivitäten im Bereich Software in der neuen Car.Software-Organisation sind weitere Synergien und Effizienzen möglich. Ergänzend dazu bietet der organisatorische Ansatz Systemsengineering in unserer Technischen Entwicklung weitere Chancen hinsichtlich Geschwindigkeit und Qualität unserer Entwicklungsprozesse und zusätzliche Synergien im Volkswagen Konzern. // OPERATIVE RISIKENAufgrund zahlreicher landesspezifischer Rechtssysteme und -normen ist der Audi Konzern einer hohen und stetig zunehmenden regulatorischen Komplexität in Bezug auf die Zulassung seiner Fahrzeuge ausgesetzt. Dabei besteht das Risiko, Zertifizierungsvorgaben und/oder zulassungsrelevante Normen zu verfehlen. In der Folge könnten Zulassungsbeschränkungen sowie Verkaufsverbote ausgesprochen werden bzw. Verzögerungen bei der Markteinführung unserer Produkte entstehen. Diesen Risiken wirkt der Audi Konzern durch ein kontinuierliches Monitoring der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch Prozesse und Kontrollsysteme mit entsprechender Berichterstattung entgegen. Die Gegenmaßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt und durch spezifische IT-Systeme unterstützt. Die regulatorische Komplexität führt zu einer gegenüber dem Vorjahr gleich hohen Risikobewertung. Ein weiteres operatives Risiko besteht im Zusammenhang mit der Batteriezellenversorgung unserer vollelektrischen Fahrzeuge. Durch technische Änderungen und Kapazitätsengpässe bei Zulieferunternehmen können sich Unterversorgungssituationen ergeben, wodurch negative Auswirkungen auf die Werkauslastungen und in Folge Angebotslücken mit negativen Effekten auf Volumen-, Ergebnis- und CO 2-Ziele entstehen können. Über ein kontinuierliches Monitoring sowie einen Kapazitätsaufbau durch weitere Lieferanten wird die Auswirkung dieses im Geschäftsjahr 2019 neu aufgetretenen Risikos bestmöglich gesteuert. Im Rahmen von Feldmaßnahmen für bestimmte Motoren und damit einhergehenden, veränderten Eigenschaften können sich potenziell Wechselwirkungen mit anderen Bauteilen ergeben. Um negative Effekte für Kunden oder sogar Sicherheitsrisiken zu vermeiden, werden diese im Rahmen der Qualitätsregelkreise eng überwacht und bei Bedarf Gegenmaßnahmen wie zum Beispiel Softwarelösungen entwickelt. Zudem steht Audi mit den zuständigen Behörden im Austausch. Das Risiko ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Zusammenhang mit unserer Lieferkette bestehen darüber hinaus latent vorhandene Risiken. So können Schwankungen in unserer Produktion zu Verletzungen von vertraglich vereinbarten Konditionen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen führen. Zudem können Störungen im Lieferantennetzwerk und dessen Umfeld temporäre Versorgungsengpässe zur Folge haben. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, aber auch wirtschaftliche Krisen sowie Qualitätsprobleme und Produktionsstörungen oder -ausfälle bei Lieferanten und deren Vorlieferanten können dafür ursächlich sein. Neben der permanenten Umfeldanalyse erfolgt die Risikosteuerung im Zusammenhang mit der Lieferkette über ein präventives und reaktives Risikomanagement innerhalb der Beschaffung. Zudem durchlaufen Vergabeentscheidungen an Lieferanten fest definierte Prozesse und werden auf Basis einer Risikobewertung getroffen. Umfassende Szenario- und Zukunftsanalysen, Notfallpläne und entsprechende Versicherungen werden ebenfalls zur Risikoreduzierung herangezogen. Zur Stärkung des konzernweiten Krisenmanagements entwickelt der Audi Konzern zudem seine Krisenorganisation stetig weiter. Die volatilen Entwicklungen auf den weltweiten Automobilmärkten, Unfälle bei Lieferanten und Störungen in der Lieferkette verursachen bei einzelnen Fahrzeugmodellen Stückzahlschwankungen in einigen Werken. Solchen Schwankungen begegnen wir mit bewährten Instrumenten, zum Beispiel flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Produktionskapazitäten werden für jedes Fahrzeugprojekt mehrere Jahre im Voraus auf Basis der erwarteten Absatzentwicklung geplant. Diese unterliegt der Dynamik der Märkte und ist grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Bei zu optimistischen Prognosen besteht das Risiko, Kapazitäten nicht auslasten zu können. Zu pessimistische Prognosen hingegen bergen das Risiko von Unterkapazitäten, in deren Folge die Kundennachfrage gegebenenfalls nicht gedeckt werden kann. Es könnte dazu kommen, dass Audi oder seine wichtigen Zulieferer nicht in der Lage sein werden, die Produktionskapazität bei erhöhten, über die technische Flexibilität hinausgehenden Nachfrageschwankungen ausreichend anzupassen. Die Vielfalt unserer Modelle wächst insbesondere mit der bevorstehenden Elektrooffensive, zugleich werden die Produktlebenszyklen kürzer; deshalb finden an unseren weltweiten Standorten immer mehr Fahrzeuganläufe statt. Die Prozesse und die technischen Systeme, die wir dabei einsetzen, sind komplex, sodass das Risiko besteht, dass Fahrzeuge erst verspätet ausgeliefert werden können. Dem begegnen wir, indem wir auf Basis der Erfahrungen vorangegangener Anläufe und dank frühzeitiger Identifikation von Schwachstellen den Anlauf unserer Fahrzeuge konzernweit in Stückzahl und Qualität absichern. Schon bei der Entwicklung unserer Produkte streben wir an, Qualitätsprobleme frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, um einer Verzögerung des Produktionsstarts vorzubeugen. Da wir im Rahmen der modularen Baukastenstrategie immer mehr Modulteile einsetzen, ist es besonders wichtig, bei auftretenden Störungen die Ursachen schnell zu identifizieren und Fehler zu beheben. Die Nichtkonformität intern oder extern bezogener Bauteile oder Komponenten kann zu zeit- und kostenintensiven Lösungen sowie zu Rückrufen und in der Folge auch zu Reputationsschäden führen. Zudem können die dadurch verursachten finanziellen Auswirkungen die dafür vorhandenen Rückstellungen übersteigen. Um die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen und die Garantie- und Kulanzkosten zu minimieren, optimieren wir kontinuierlich die Prozesse unserer Marken, mit denen wir diese Störungen verhindern können. Qualitätsprobleme können technische Eingriffe erfordern, die eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen können, insbesondere, wenn eine Weiterbelastung an den Lieferanten nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist. So kann es beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer weiteren Ausweitung der Rückrufe diverser Modelle kommen könnte, in denen bestimmte Airbags verbaut wurden. Zudem können sich Risiken auf unsere finanziellen Kennzahlen ergeben, wenn sich bereits eingeplante Kosteneinsparungen doch nicht wie beabsichtigt umsetzen lassen. // OPERATIVE CHANCENMit dem Audi Transformationsplan (ATP) wollen wir neben Effizienzsteigerung und Komplexitätsreduzierung vor allem auch prozessuale, bereichsübergreifende und strukturelle Themen überprüfen, hinterfragen und verbessern. Dabei besteht die Chance, weitere Potenziale aufzudecken und zu nutzen. Beispielsweise trägt der Ausbau der virtuellen Entwicklung zu Kosteneinsparungen und mehr Flexibilität bei. Die optimierte Steuerung zeitlicher und finanzieller Zielvorgaben soll zusätzliche Potenziale heben. Durch die zunehmende Nutzung konzernweiter Baukästen, Module und Gemeinschaftsentwicklungen und einen sich dadurch erhöhenden Gleichteileanteil im Volkswagen Konzern bieten sich weitere Möglichkeiten, die Materialeinzelkosten zu reduzieren. Auch eine gegenüber unseren Erwartungen verstärkte Reduzierung der Batteriepreise kann zu einer Verringerung unseres Materialaufwands führen. // VERTRIEBSRISIKENIm Zusammenhang mit möglichen Veränderungen bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zum Beispiel in China, besteht ein grundsätzliches Risiko der Marktversorgung durch unser globales Händlernetz. Daraus könnten Volumen- und Ergebnisrisiken resultieren. Die Risikosteuerung erfolgt über einen laufenden Austausch mit unseren Partnern bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit und über eine regelmäßige Berichterstattung an das Topmanagement. Die sich weltweit heterogen und in immer kürzeren Abständen verschärfenden Abgas-, Emissions- und Homologationsvorschriften stellen uns weiterhin vor die Herausforderung, ein vollständiges Angebot aller Motor-Getriebe-Varianten in allen Regionen rechtzeitig sicherzustellen. Dies kann zur temporären Nichtverfügbarkeit einzelner Modellvarianten führen und sich dadurch negativ auf das Volumen und damit unsere finanziellen Kennzahlen auswirken. Zur Risikominimierung wurden die Prozesse in den betroffenen Entwicklungsbereichen geschärft und Kapazitäten aufgestockt. Zudem prüfen, optimieren und entfeinern wir vor diesem Hintergrund unser Aggregateportfolio. Das Risiko ist wie im Vorjahr weiterhin als hoch einzustufen. Darüber hinaus sind insbesondere in Europa, unter anderem aufgrund der Marktentwicklung und der Wettbewerbssituation, erhöhte Volumenrisiken vorhanden. Wir versuchen diesen mit einem attraktiven Produktportfolio sowie einer permanenten wettbewerbsgerechten Positionierung unserer Modelle entgegenzuwirken. Zudem nutzen wir gezielte Verkaufsfördermaßnahmen, um das Risiko zu reduzieren. Die weltweit intensive Wettbewerbssituation ist ein latentes Risiko für die Branchenentwicklung und somit auch für den Audi Konzern. Spürbar wird diese beispielsweise durch Einschränkungen bei der Preisdurchsetzung oder den verstärkten Einsatz von Verkaufshilfen. Darüber hinaus treten neue Wettbewerber aus bisher fremden Branchen in den Wettbewerb mit der klassischen Automobilindustrie ein. Wir tragen dieser Entwicklung mit der Fokussierung auf die Transformation unseres Unternehmens Rechnung. Auch schätzen unsere Kunden unsere progressive Marke und unser attraktives Produktangebot verbunden mit einem differenzierenden Design und der hohen Qualität unserer Produkte. Zudem betreiben wir aktive Marktbeobachtung und -steuerung und erschließen uns neuen Geschäftsfeldern. // VERTRIEBSCHANCENDurch unser junges, attraktives Produktportfolio mit einem zunehmenden Anteil an elektrischen Fahrzeugen sowie neuen Angeboten an Mobilitätsleistungen bieten sich zusätzliche Möglichkeiten der Erlösoptimierung. Auch über nach Kaufabschluss zubuchbare Funktionen ("functions on demand") im Fahrzeug wollen wir weiteres Wachstum generieren. Zudem wollen wir sowohl in etablierten Märkten als auch in sich entwickelnden Märkten weiteres Wachstum schaffen. Die zunehmende Digitalisierung bietet darüber hinaus weitere Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Handel neue Vertriebswege zu schaffen und die Kundenbedürfnisse stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Auch die Fokussierung unserer Marketingaktivitäten auf Elektromobilität bietet in Verbindung mit unserem attraktiven Angebot an elektrischen Fahrzeugen zusätzliche Marktpotenziale. Zudem wollen wir mit unserer neuen Strategie unsere Marke stärken und somit die Preisbereitschaft von Premiumkunden erhöhen, wodurch sich zusätzliche Chancen für nachhaltiges, qualitatives Wachstum ergeben. // RISIKEN AUS UMWELT UND SOZIALESEine langfristige Vernachlässigung von marktbestimmenden Nachhaltigkeits- und Verantwortungsaspekten in unseren Produkten und Prozessen könnte unter anderem zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen, Imageeinbußen, Volumenverlusten oder Gesetzesverstößen führen. Als Gegenmaßnahmen wurden ausgehend von der neuen Strategie konkrete Ziele und Verantwortlichkeiten festgelegt sowie Projektpläne definiert, die marken- und konzernübergreifend durch Zentralfunktionen, Gremien und Arbeitskreise gesteuert werden. Zudem haben wir unsere Roadmap Nachhaltigkeit im Geschäftsjahr 2019 vorangetrieben, mit welcher wir anhand definierter Kennzahlen die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele überwachen und steuern. Sensibilisierungsmaßnahmen für das Management und die Mitarbeiter zu nachhaltigem Handeln sowie die systemische Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in unseren Steuerungs- und Entscheidungsprozessen wirken diesem Risiko ebenfalls entgegen. Das Risiko hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Seit 2009 unterliegen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union einer CO 2-Regulierung. Das bis zum Jahr 2019 geltende Durchschnittsziel von 130 g/km der im jeweiligen Verkaufsjahr neu zugelassenen Fahrzeuge wurde im Jahr 2020 auf 95 g/km verschärft. Basis dieser Flottengrenzwerte ist der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ); ab 2021 sind die Flottenziele im Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) zu erfüllen. Um eine vergleichbare technische Anspannung zur Erreichung der Flottenziele im NEFZ und WLTP zu erreichen, werden die Flottengrenzwerte im NEFZ durch einen vom Gesetzgeber festgelegten Prozess in einen WLTP-Zielwert ab 2021 überführt. Dieser ist unteranderem abhängig vom herstellerindividuellen Unterschied zwischen NEFZ und WLTP. In den Jahren 2025 und 2030 erfolgen weitere Verschärfungen der Flottengrenzwerte in Höhe von 15 bzw. 37,5 Prozent bezogen auf die Flottengrenzwerte in der EU im Jahr 2021. Diese Ziele können nur durch einen hohen Anteil von Elektrofahrzeugen erreicht werden. Bei Nichterfüllung der Flottenziele werden pro verkauftem Fahrzeug Strafzahlungen in Höhe von 95 EUR/g CO 2 fällig. Parallel werden Flottenverbrauchsregulierungen auch außerhalb der EU28 weiterentwickelt oder neu eingeführt, beispielsweise in China und den USA. Die fachliche Kompetenz und die individuelle Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind unabdingbare Voraussetzungen für den Erfolg des Audi Konzerns. Unsere strategisch ausgerichtete und ganzheitlich angelegte Personalentwicklung eröffnet allen Mitarbeitern attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungschancen. Dabei spielt die Stärkung der Fachkompetenz in den verschiedenen Berufsfamilien des Unternehmens eine besondere Rolle. Durch die Intensivierung von Qualifizierungsprogrammen, vor allem an den internationalen Standorten, sind wir in der Lage, den Herausforderungen des technologischen Wandels angemessen zu begegnen. Die fortschreitende Digitalisierung unserer Personalprozesse birgt Risiken aus der Verarbeitung personenbezogener Daten. Volkswagen ist sich seiner Verantwortung bei der Verarbeitung dieser Daten bewusst. Diesen Risiken begegnen wir im Rahmen unseres Datenschutzmanagementsystems mit umfassenden Maßnahmen. // CHANCEN AUS UMWELT UND SOZIALESIm Rahmen unserer Strategie "konsequent Audi" ist das Missionsfeld "konsequent nachhaltig" eine tragende Säule. Damit richten wir nicht nur unser Unternehmen nachhaltig aus. Durch die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in unseren Produkten und Prozessen können wir auch neue Kundengruppen gewinnen und die Wahrnehmung der Marke Audi in der Öffentlichkeit stärken. Die Weiterführung unseres Kulturwandels und der Aktivitäten im Bereich Integrität sowie unsere neu strukturierten Personalmarketingmaßnahmen sollen dem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenwirken und dafür sorgen, dass Audi auch künftig attraktiv für Absolventen und Mitarbeiter bleibt. Die im November 2019 gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung getroffene Grundsatzvereinbarung für strukturelle Themen im Rahmen von "Audi.Zukunft" bietet weitere Chancen für den Audi Konzern. Insbesondere die Optimierung der strategischen Produktionskapazität an den beiden deutschen Standorten und die sozialverträgliche Anpassung von Arbeitsplätzen entlang der demographischen Entwicklung bei gleichzeitig verlängerter Beschäftigungssicherung bis Ende 2029 kann zusätzliche Chancen generieren. // RECHTSRISIKENDie AUDI AG und die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar Anteile hält, sind national und international in eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren involviert. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren treten unter anderem im Verhältnis zu oder im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, Behörden, Dienstleistungen, Händlern, Kunden, Lieferanten, Produkten oder sonstigen Vertragspartnern auf. Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich hieraus finanzielle Belastungen wie zum Beispiel Bußgelder sowie andere Verpflichtungen und Folgen ergeben. Insbesondere können hohe Schadensersatz- oder Strafschadensersatzzahlungen zu leisten sein und kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden. Dabei ist es häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, die objektiv drohenden Auswirkungen konkret einzuschätzen. Darüber hinaus können sich Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von regulatorischen Anforderungen ergeben. Dies gilt insbesondere im Falle von regulatorischen Wertungsspielräumen, bei denen es zu abweichenden Auslegungen durch Audi und die jeweils zuständigen Behörden kommen kann. Des Weiteren können sich aus kriminellen Handlungen Einzelner, die selbst das beste Compliance-Managementsystem niemals vollständig ausschließen kann, Rechtsrisiken ergeben. Zudem sind wir einem latenten Risiko von Rechtsstreitigkeiten - insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Produkthaftung und Patente - ausgesetzt. Vor allem vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung können sich zukünftig neue Risiken ergeben. Daher werden notwendige Entscheidungen und Handlungen auf sämtlichen Rechtsgebieten durch die Expertise der Audi internen Rechtsberatung abgesichert. In ausgewählten Fällen ziehen wir zusätzlich externe Rechtsexperten hinzu. /// DIESELTHEMATIK//// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONENIm September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NO x)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund 11 Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NO x-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, insgesamt rund 113 Tsd. Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi und Porsche. Es wurden daraufhin in verschiedenen Ländern zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden. //// EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDIVolkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Während die Volkswagen AG, Wolfsburg, konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, ist die AUDI AG für die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8, zuständig. Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall getroffen, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren differenzieren. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung erfolgt die Belastung der Kosten aus Vergleichsvereinbarungen an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel. Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten. Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden. Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre haben. Mögliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AUDI AG können sich im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Wesentlichen in den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten ergeben. //// PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEITIn betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG, und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren ist es in einigen Märkten nicht ausgeschlossen, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden sind gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in verschiedenen Ländern anhängig. Mit ihnen sollen unter anderem behauptete Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Einzelklagen und ähnliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in zahlreichen Ländern anhängig, die meist auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sind. //// VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADAIn den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Regierungsbehörden sowie mit diversen Privatklägern, die in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) vertreten waren. Mit diesen Vereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche sowie strafrechtliche Forderungen nach US-amerikanischem Bundesrecht und dem Recht einzelner Bundesstaaten im Zusammenhang mit der Dieselthematik beigelegt. Als Bestandteil der mit dem US-Justizministerium und dem Bundesstaat Kalifornien geschlossenen Vereinbarungen (Plea Agreement und Third Partial Consent Decrees) wurde im Jahr 2017 ein Compliance Monitor und Compliance Auditor bei Volkswagen für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Zudem sind in den USA und Kanada die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge Gegenstand von Klagen und Auskunftsersuchen verschiedener Art, die insbesondere von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern sowie verschiedenen Behörden in Kanada und den USA, wie die Attorneys General einzelner US-Bundesstaaten, gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, gerichtet sind. Im Geschäftsjahr haben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, einen Vergleich zur Beilegung der durch den Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico geltend gemachten verbraucherschutzrechtlichen Forderungen erzielt. New Mexico war der letzte verbleibende Bundesstaat, der verbraucherschutzrechtliche Forderungen geltend gemacht hat. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von fünf US-Bundesstaaten (Illinois, Montana, New Hampshire, Ohio und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (Virginia), und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Im Geschäftsjahr wurden die umweltrechtlichen Klagen von zwei US-Bundesstaaten - Alabama und Tennessee - wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten vollumfänglich abgewiesen. Die Klageabweisungen sind rechtskräftig. Der Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico hat seine umweltrechtliche Klage freiwillig zurückgenommen. Die vom US-Bundesstaat Illinois, Hillsborough County (Florida) sowie Salt Lake County (Utah) geltend gemachten Forderungen sind vollumfänglich abgewiesen worden, wogegen jedoch Rechtsmittel eingelegt wurde. Bestimmte Forderungen, die die US-Bundesstaaten Ohio und Texas sowie zwei Landkreise in Texas geltend gemacht haben, wurden ebenfalls abgewiesen; hinsichtlich der verbleibenden Forderungen werden die gerichtlichen Verfahren fortgesetzt. Des Weiteren hat die kanadische Bundesumweltbehörde - nach Abschluss ihrer Untersuchung in Bezug auf strafrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Dieselthematik - im Dezember 2019 Anklage gegen die Volkswagen AG wegen Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI erhoben. Die Volkswagen AG hat bei der Untersuchung mitgewirkt und zur Beilegung sämtlicher Vorwürfe einem Vergleich (Plea Resolution) zugestimmt. Im Januar 2020 hat sich die Volkswagen AG im Sinne der Anklage schuldig bekannt und zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 196,5 Mio. CAD verpflichtet, die das Gericht auch genehmigt hat. Infolge dieser Genehmigung hat die Umweltbehörde der Provinz Ontario ihre Klage auf Verhängung quasi-strafrechtlicher Sanktionen gegen die Volkswagen AG hinsichtlich bestimmter Fahrzeuge von Volkswagen und Audi mit 2.0 TDI-Motor zurückgezogen. Darüber hinaus ist in Québec eine umweltrechtliche Sammelklage im Namen der Einwohner von Québec anhängig. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein Anspruch auf Strafschadensersatz bestehe. Die von Volkswagen eingelegten Rechtsmittel wurden zurückgewiesen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in einem frühen Stadium. //// ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEITDer Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Verfügung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Anknüpfend an die Untersuchungen der AUDI AG von relevanten Dieselkonzepten auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale hat das KBA von der AUDI AG vorgeschlagene Maßnahmen in verschiedenen Rückrufbescheiden zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet. Die AUDI AG geht weiterhin von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Seitens der AUDI AG wurden inzwischen für viele betroffene Aggregate Software-Updates entwickelt und nach erfolgter Freigabe durch das KBA bereits in einem Großteil der Fahrzeuge der betroffenen Kunden umgesetzt. Die noch ausstehenden Freigaben werden für 2020 erwartet. Das KBA als zuständige Typgenehmigungsbehörde untersucht zudem fortlaufend Fahrzeugmodelle der Marken Audi, Volkswagen und Porsche auf kritische Funktionen. Sofern das KBA bestimmte Funktionen beanstandet, wird die Konformität der betroffenen Fahrzeuge im Rahmen von Feldmaßnahmen wiederhergestellt. //// STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLANDDie Staatsanwaltschaft München II hat im Juli 2019 unter anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselthematik betreffend 3.0 TDI-Motoren auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG Anklage erhoben. Aus diesen Anklageerhebungen ergibt sich nach vorliegender Kenntnislage zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veränderung der Risikolage für die AUDI AG. Die AUDI AG hat renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. //// BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIKIm Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. //// WEITERE WESENTLICHE RECHTSSTREITIGKEITENIm April 2019 hat die Europäische Kommission im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie der Volkswagen AG sowie der AUDI AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, die Beschwerdepunkte übermittelt. Mit diesen informiert die Europäische Kommission über ihre vorläufige Bewertung des Sachverhalts und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Gegenstand des Verfahrens beschränkt sich auf die Kooperation deutscher Automobilhersteller zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von SCR-Systemen und Ottopartikelfiltern für Pkw, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sind. Andere Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten und Kunden werden den Herstellern nicht vorgeworfen. Volkswagen und Audi haben ab Juli 2019 Einsicht in die Untersuchungsakte erhalten und im Dezember 2019 eine Erwiderung auf die Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission eingereicht. Um unser Unternehmen zu schützen, wird von weiteren Angaben abgesehen. Zudem hat die chinesische Wettbewerbsbehörde in der oben genannten Angelegenheit Auskunftsersuchen an die Volkswagen AG sowie die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerichtet und ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Im Juni 2019 hat der U.S. District Court des Northern District von Kalifornien zwei vermeintliche Sammelklagen abgewiesen, in denen Käufer deutscher Luxusfahrzeuge behauptet hatten, dass mehrere Automobilhersteller, unter anderem die Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften, sich seit den 1990er Jahren zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen US-amerikanische Kartell- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen hätten. Nach Auffassung des Gerichts waren die Klagen unschlüssig, weil dem klägerischen Vortrag keine plausible Begründung der behaupteten wettbewerbswidrigen Absprachen zu entnehmen war. Die Kläger reichten überarbeitete Klageschriften ein, Volkswagen hat deren Abweisung beantragt. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Group Canada, Inc., Ajax (Ontario), der Audi Canada, Inc., Ajax (Ontario), und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten gebildet, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Volkswagen und Audi haben Auskunftsersuchen der US-Umweltschutzbehörde (EPA) und des California Air Resources Board (CARB) betreffend Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Im Zuge dieser Untersuchung durch die EPA hat sich Volkswagen im August 2019 gegenüber der EPA mit dem Verlust von rund 220.000 sogenannten Greenhouse Gas Emission Credits einverstanden erklärt. Ebenfalls im August 2019 haben Volkswagen und das sogenannte Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee) eine Vereinbarung zur Beilegung zivilrechtlicher Forderungen betreffend rund 98.000 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche und Bentley bekanntgegeben, wobei rund 8.000 Fahrzeuge der Marke Audi betroffen sind. Für alle betroffenen Fahrzeuge führten Prüfungen von Volkswagen im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen - gemäß den Rundungsregelungen der EPA - zu Abweichungen des Kraftstoffverbrauchs von einer Meile pro Gallone von den im "Monroney Label" nach US-amerikanischem Recht anzugebenden Werten. Im Oktober 2019 hat das Gericht der Vergleichsvereinbarung seine vorläufige Genehmigung erteilt. Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands angemessene Rückstellungen gebildet bzw. je nach Eintrittswahrscheinlichkeit Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht vollständig auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten respektive zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik. // FINANZRISIKENAls international tätiges Unternehmen ist der Audi Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. So können Wechselkursschwankungen Einfluss auf Zahlungsströme und Vermögenswerte des Audi Konzerns haben. Die Schwankungen können unter anderem durch volkswirtschaftliche oder politische Entwicklungen - beispielsweise infolge der ungewissen Regelungen im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU oder den aktuell vorherrschenden Handelskonflikten - verursacht sein. Veränderungen des Absatzvolumens und eine damit verbundene Über- oder Untersicherung von Währungsrisiken können ebenfalls Treiber sein. Durch Natural Hedging sowie den Einsatz originärer und derivativer Finanzinstrumente werden diese Risiken minimiert. Das Natural Hedging erfolgt zum Beispiel durch die lokale Fertigung in wichtigen Absatzregionen und durch die lokale Beschaffung von Bauteilen. Das verbleibende Währungsrisiko wird durch währungs- und fristenkongruente Devisensicherungsgeschäfte reduziert, wobei Termin- sowie Optionsgeschäfte eingesetzt werden. Ziel der Sicherungen ist es, geplante Zahlungsströme - insbesondere aus der Investitions-, Produktions- und Absatzplanung - abzusichern. Diese Vorgehensweise verbessert damit auch die kurz-, mittel- und langfristige Planungssicherheit. Methodisch werden als Risikosteuerungsgrundlage für das Währungsmanagement Simulationen multipler Stress-Szenarien genutzt. Überwiegend bestehen Risiken in folgenden Währungen: US-Dollar, chinesischer Renminbi, britisches Pfund, und koreanischer Won. Das Risiko ist im Vorjahresvergleich unverändert. Neben der Veränderung von Währungskursen stellt auch die Entwicklung von Zinssätzen, Rohstoffpreisen und der Aktien- und Rentenmärkte grundsätzlich ein Finanzrisiko für den Audi Konzern dar. Organisatorisch ist das Management von Finanz- und Liquiditätsrisiken dem Treasury-Bereich zugeordnet, der durch den Einsatz originärer und derivativer Finanzinstrumente diese Risiken minimiert. Ein im Audi Konzern etablierter Regelprozess unterstützt dabei, diese Risiken zu managen. So werden die aktuelle Risikosituation und die diesbezüglichen Sicherungsstrategien beispielsweise regelmäßig mit dem Finanzvorstand abgestimmt und im Gesamtvorstand berichtet. Die operative Umsetzung erfolgt durch das Volkswagen Konzern-Treasury. Die eingesetzten Derivate werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, grundsätzlich auch bilanziell als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Der Preisentwicklung von Rohstoffen begegnet der Audi Konzern zusätzlich mit dem Abschluss langfristiger Verträge. Ziel ist es, eine preisliche Stabilität in der Produktkalkulation sicherzustellen. Ähnliche Geschäfte haben wir abgeschlossen, um die Zuteilungen von CO 2-Emissionszertifikaten sicherzustellen und zu optimieren. Wichtigstes finanzwirtschaftliches Ziel ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und Finanzierung des Audi Konzerns. Gleichzeitig gilt es, eine angemessene Rendite aus der Anlage überschüssiger Liquidität zu erwirtschaften. So könnten sich insbesondere aus erheblichen Planungsabweichungen - beispielsweise bedingt durch kurzfristig negative wirtschaftliche Entwicklungen - Liquiditätsrisiken ergeben, die sich in Form von höheren Kapitalkosten oder einer erschwerten Finanzierung von Investitionen zeigen. Mit einem mehrstufigen Liquiditätsplanungsprozess, der Einbindung von Entscheidungsgremien sowie einer täglichen Cash-Disposition wird diesem dauerhaft bestehenden Risiko entgegengewirkt. Zudem sind wesentliche Gesellschaften des Audi Konzerns in das Cashpooling des Volkswagen Konzerns eingebunden. Dadurch ist es möglich, den konzerninternen und -externen Transaktionsverkehr effizient zu gestalten sowie Transaktionskosten zu reduzieren. Des Weiteren bestehen Kontrahentenrisiken grundsätzlich darin, dass ein Vertragspartner seiner vertraglichen Zahlungs- oder Lieferverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Auswirkung führen. Das Management dieser Bonitätsrisiken erfolgt zentral vom Volkswagen Konzern-Treasury. Mittels einer Diversifizierungsstrategie sowie einer Beurteilung der Vertragspartner mit Bonitätskriterien wird einem Verlust- oder Ausfallrisiko entgegengewirkt. Durch die Zusammenarbeit mit der Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, ermöglicht der Audi Konzern seinen Kunden Fremd- und Leasingfinanzierungen. Im Zusammenhang mit der Refinanzierung von Leasingverträgen könnte eine Verschlechterung der Kapitalkosten grundsätzlich zu finanziellen bzw. Volumenrisiken für den Audi Konzern führen. Lesen Sie mehr zur Sicherungspolitik und zum Risikomanagement im Bereich der finanzwirtschaftlichen Risiken im Anhang unter Punkt 37. Die Transformation in der Automobilindustrie erzeugt gegenwärtig eine erhöhte Unsicherheit auf dem Kapitalmarkt über den zukünftigen Unternehmenswert. Es besteht die Gefahr, dass Analysten und Investoren mangels etablierter Bewertungsmodelle Audi bzw. den Volkswagen Konzern einer deutlich höheren Risikoklasse zuordnen. Dabei könnte Kapital in andere Sektoren verschoben werden und es könnten sich Finanzierungsengpässe, höhere Kapitalkosten oder eine negative Kommunikationswirkung ergeben. Durch die Nutzung der etablierten Kapitalmarktkommunikation, auch über neue mediale Formate, die Durchführung von Analystentagen und die Sensibilisierung des Managements für Kapitalmarktthemen wird diesem unveränderten Risiko entgegengewirkt. Die AUDI AG und ihre Tochtergesellschaften sind weltweit tätig und werden laufend von lokalen Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze, der Rechtsprechung und deren Interpretation durch die Finanzbehörden in den jeweiligen Ländern können zu gegenüber den im Abschluss getroffenen Einschätzungen abweichenden Steuerzahlungen führen. Im Audi Konzern bestehen aus steuerlicher Sicht unter anderem Schätzunsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Abzugsfähigkeit und der Bewertung bilanzieller Posten, beispielsweise Rückstellungen und Aktivierungen, aber auch hinsichtlich außerbilanzieller Hinzurechnungen, zum Beispiel im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Der mögliche Rückgriff auf vergleichbare Marktpreise oder gleichgelagerte bilanzielle Sachverhalte ist steuerlich vielfach mit Unsicherheit belegt. Es erfolgt hier eine bestmögliche Schätzung zu den am Stichtag bekannten Umständen. Durch organisatorische Maßnahmen überwacht Audi die Entwicklung steuerlicher Risiken sowie deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss laufend. Für mögliche künftige Steuerzahlungen wurden Steuerverpflichtungen beziehungsweise für in diesem Zusammenhang anfallende steuerliche Nebenleistungen sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen AG passiviert. // FINANZCHANCENEin zunehmendes Wachstum der Wirtschaftsleistung in für uns wichtigen Exportmärkten kann zu einer Aufwertung der jeweiligen Landeswährung führen und sich dementsprechend positiv für den Audi Konzern auswirken. Hierbei können auch politische Veränderungen eine entscheidende Rolle spielen. Darüber hinaus können steigende Zinsen einen positiven Effekt auf die Rendite aus der Anlage überschüssiger Liquidität haben. Durch unser gezieltes Working Capital Management können sich ebenfalls positive finanzielle Auswirkungen ergeben. Eine für uns vorteilhafte Entwicklung der Rohstoffpreise stellt eine weitere finanzwirtschaftliche Chance für uns dar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass unsere strategische Zielsetzung verbunden mit einer überzeugenden Equity Story am Kapitalmarkt und in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen wird und sich dadurch vorteilhafte Effekte für unseren Unternehmenswert ergeben. Außerdem bestehen Chancen in Verbindung mit möglichen Veräußerungen von Beteiligungsgesellschaften mit positiven Effekten auf unsere finanziellen Kennzahlen. // IT- UND CYBERSICHERHEITSRISIKENDie zunehmende Digitalisierung von Fahrzeugen und Arbeitsweisen führt zu neuen Herausforderungen bei der IT- und Cybersicherheit. Dabei bestehen Risiken auch im Zusammenhang mit der Umsetzung zukünftiger Regulierungen wie zum Beispiel den Vorgaben der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen). Die neuen Anforderungen beinhalten die Einführung eines übergreifenden Cyber Security Management System als auch ein umfassendes Managementsystem für Software-Updates am Fahrzeug. Für die zukünftige Zulassung von Fahrzeugen oder das Inverkehrbringen von Softwareänderungen sind entsprechende Zertifizierungen bzw. Typprüfzertifikate nachzuweisen. Dadurch sollen die zunehmend vernetzten und autonomen Funktionen in Fahrzeugen besser vor Cyberangriffen geschützt und abgesichert werden und auch Software-Updates manipulations- und missbrauchssicher sein. Aufgrund der hohen Komplexität besteht das Risiko, die neuen Anforderungen nicht vollständig bis zum geplanten Einsatztermin umzusetzen, was zu Zulassungsverzögerungen und damit zu einem Volumenrisiko führen könnte. Als Gegenmaßnahme werden die Zertifizierungsanforderungen geschäftsbereichsübergreifend definiert. Ein unternehmensweites Projektteam mit Vorstandspatenschaft arbeitet bereits daran, die Anforderungen auf prozessualer, organisatorischer und inhaltlicher Ebene umzusetzen. Dadurch hat sich das Risiko gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Die steigende Professionalisierung der Wirtschaftskriminalität führt unter anderem zu einer verstärkten Bedrohung der IT-Sicherheit für betroffene Unternehmen. Dazu zählen unbefugte Datenzugriffe und -manipulation sowie bewusste Sabotage. Zudem drohen Datendiebstahl und systematisches Ausspähen von sensiblen Informationen. Durch ein umfassendes IT-Sicherheitsregelwerk, die stetige Weiterentwicklung der Organisation für IT-Sicherheit sowie die Vorgabe von konzernweiten Sicherheitsstandards und regelmäßige Simulationen von Hackerangriffen wird diesem Risiko bestmöglich entgegengesteuert. Mit Risikoanalysen, Security-Audits und Optimierungsprojekten wollen wir die Kontinuität und Sicherheit betrieblicher Abläufe nachhaltig gewährleisten. Zudem werden neue IT-Systeme vor ihrem Einsatz, aber auch im Betrieb, verschärften Härteprüfungen unterzogen. Das Risiko hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. // IT- UND CYBERSICHERHEITSCHANCENDie weitere Digitalisierung unserer internen Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Vereinheitlichung unserer IT-Systeme werden mit Hochdruck vorangetrieben. So wollen wir weitere Effizienzsteigerungen und damit Ressourceneinsparungen erzielen. Der Einsatz von Data-Analytics (= Datenanalyse) bietet uns die Chancen, unsere Produkte und neue Geschäftsmodelle noch näher am Kunden auszurichten und wertschöpfend sowie effizient weiterzuentwickeln. Dabei hat Datenschutz höchste Priorität. Wir sind uns der Sensibilität der datenschutzrechtlichen Diskussion im Umgang mit Fahrzeugdaten sehr bewusst und entwickeln mit neuen technischen Innovationen fortlaufend geeignete Lösungen, die sich strikt an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Selbstbestimmung des Kunden und Datensicherheit, ausrichten. Dieses Themenfeld bietet uns auch weitreichende Chancen und Potenziale für unseren Audi Transformationsplan (ATP). / SEGMENT MOTORRÄDERZusätzlich zu den bedeutendsten und latenten Risiken und Chancen des Audi Konzerns sind wir spezifischen Risiken und Chancen aus dem Segment Motorräder ausgesetzt. Die Bedeutung der Risiken leitet sich auch hier aus ihrer Rangfolge ab. // RISIKEN SEGMENT MOTORRÄDERSowohl das Hauptproduktionswerk als auch das Hauptwarenlager von Ducati befinden sich in Bologna (Italien), weshalb hier die permanente Funktions- und Einsatzfähigkeit für den operativen Geschäftsbetrieb unerlässlich ist. Ein Ausfall oder eine Funktionseinschränkung - beispielsweise bedingt durch einen Brand oder ein Erdbeben - hätte eine Unterbrechung der Produktion zur Folge und damit erheblichen Einfluss auf die Auslieferungstreue. Neben Imageschäden würden daraus vor allem finanzielle Belastungen resultieren. Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitspläne sowie Versicherungen stellen risikoverringernde Maßnahmen dar und werden regelmäßig überprüft sowie weiterentwickelt. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht. In Zeiten zunehmender Digitalisierung und steigender Bedeutung von IT-Landschaften besteht das Risiko eines unerwünschten Zugriffs auf die lokalen Server von Ducati oder auch eines Zusammenbruchs der gesamten IT-Infrastruktur. Dies könnte zu einem Diebstahl oder einer Manipulation von sensiblen Firmendaten oder auch zu einem temporären Ausfall der operativen Prozesse bei Ducati führen. Über verschiedene Sicherungsmaßnahmen, redundante Systemlandschaften sowie regelmäßig durchgeführte Notfallsimulationen wird diesen Risiken entgegengewirkt. Zunehmende und sich ändernde regulatorische Anforderungen an die Produkteigenschaften können zu Verzögerungen sowie nicht adäquaten Prozessen in der Produktentwicklung führen. Umfangreiche überarbeitete Prozesse unter Berücksichtigung der "Golden Rules" des Volkswagen Konzerns sowie regelmäßige Überprüfungen im Rahmen des Qualitätsmanagements steuern diesem Risiko entgegen. Zudem besteht das Risiko von Abweichungen der Produkteigenschaften im Produktionsprozess. Umfangreiche Inspektionsmaßnahmen und Abnahmeschritte, Prozessaudits bei Zulieferern sowie definierte Qualitätssicherungsmaßnahmen wirken hier als Gegenmaßnahme. // CHANCEN SEGMENT MOTORRÄDERGrundsätzlich kann eine positive Entwicklung der weltweiten wirtschaftlichen Lage und ein damit verbundener Anstieg der Nachfrage nach Motorrädern im Premiumsegment zusätzliche Absatzmöglichkeiten für Ducati bieten. Weitere Marktchancen für das Unternehmen sind durch die kontinuierliche Erneuerung der Produktpalette und die Erschließung neuer Kundensegmente sowie neuer Märkte gegeben. Die Expertise und das Know-how des Audi Konzerns können dazu beitragen, die Internationalisierungsmaßnahmen der Marke Ducati schnell und effizient umzusetzen. Ducati kann darüber hinaus von Synergiepotenzialen bei Entwicklungs-, Betriebs- und Einkaufsprozessen im Audi Konzern profitieren. / GESAMTEINSCHÄTZUNG DER RISIKO- UND CHANCENSITUATION DES AUDI KONZERNSDie Gesamtrisiko- und Gesamtchancensituation für den Audi Konzern ergibt sich aus den dargestellten Einzelrisiken und -chancen. Dabei stehen die bedeutendsten Risiken aktuell in Verbindung mit Abweichungen hinsichtlich geplanter Projektziele im Rahmen der Produktentstehung, den zukünftig verpflichtenden Managementsystemen im Zusammenhang mit Cyber Security und Software-Updates sowie im Bereich von Devisenänderungen. Diese Risiken könnten sich vor allem auf die geplante Volumenentwicklung sowie auf unsere finanziellen Kennzahlen negativ auswirken. Wesentliche Chancen bestehen im Zusammenhang mit Konzernsynergien im Bereich Entwicklung von Fahrzeugarchitekturen aus der Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern, einer möglichen Entschärfung der Handelsstreitigkeiten sowie dem Ausbau des Marktanteils durch unser junges und attraktives Produktportfolio. Der aktuellen Risikolage wurde bereits in der Prognose für das Geschäftsjahr 2020 Rechnung getragen. Das verbleibende, nicht von der Prognose abgedeckte, Gesamtrisiko im Audi Konzern hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Dabei haben sich die Anzahl und die Bewertung der berichtspflichtigen Risiken verringert. Nach den uns heute bekannten Informationen bestehen nach wie vor keine Risiken, die den Fortbestand des Audi Konzerns und wesentlicher Konzerngesellschaften gefährden könnten. DISCLAIMERDieser Bericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf des Audi Konzerns. Diesen Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einzelner Länder und Wirtschaftsräume, insbesondere für die Automobilbranche, zugrunde, die wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen getroffen haben und die wir zurzeit als realistisch ansehen. Die Einschätzungen sind mit Risiken behaftet und die tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten abweichen. Sollten sich wesentliche Parameter bezüglich unserer wichtigsten Absatzmärkte ändern oder sich wesentliche Veränderungen bei den für den Audi Konzern relevanten Währungskursverhältnissen oder Rohstoffpreisen ergeben, wird das unsere Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen. Darüber hinaus kann es auch zu Abweichungen von der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die im Geschäftsbericht 2019 dargestellten Einschätzungen zu den Risiken und Chancen anders entwickeln als derzeit von uns erwartet oder sich zusätzliche Risiken bzw. Chancen oder sonstige den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren ergeben. Die Zahlen in Klammern stellen die Werte des entsprechenden Vorjahreszeitraums dar. Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann. NACHTRAGSBERICHTIm Januar 2020 wurde die zum 31. Dezember 2019 als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, zu einem Veräußerungspreis von 650 Mio. EUR an die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg, veräußert. Aus der Transaktion resultiert ersten Einschätzungen zufolge ein Effekt auf das Finanzergebnis in Höhe von rund 0,6 Mrd. EUR. Aus den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus können sich negative Einflüsse auf die Auslieferungen sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 ergeben. Weitere Ausführungen finden sich in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und Chancenbericht". Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2019 keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung. Audi KonzernabschlussGEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019DES AUDI KONZERNS
GESAMTERGEBNISRECHNUNGDES AUDI KONZERNS
BILANZDES AUDI KONZERNSAktiva
KAPITALFLUSSRECHNUNG DES AUDI KONZERNS
Die Kapitalflussrechnung wird unter Punkt 39 im Anhang erläutert. EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DES AUDI KONZERNS
Das Eigenkapital wird unter Punkt 26 im Anhang erläutert. ANHANGENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018
ALLGEMEINE ANGABENDie AUDI AG besteht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Ingolstadt, Auto-Union-Str. 1, und ist im Handelsregister in Ingolstadt unter HR B 1 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der AUDI AG befindet sich zu rund 99,64 Prozent im Eigentum der Volkswagen AG, Wolfsburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Der Konzernabschluss der AUDI AG wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen, der beim Amtsgericht Braunschweig hinterlegt wird. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Maschinen, Werkzeuge und sonstiger technischer Artikel. / GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDie AUDI AG erstellt ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den dazu erfolgten Auslegungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC). Alle in der Europäischen Union (EU) verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) wurden berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die AUDI AG stellt ihren Konzernabschluss in Euro (EUR) auf. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; bei der Addition kann es daher zu geringfügigen Abweichungen kommen. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns. Die Voraussetzungen des § 315e HGB für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie von der EU verabschiedet wurden, sind erfüllt. Zudem werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses alle Vorschriften nach deutschem Handelsrecht berücksichtigt, für die eine Anwendungspflicht besteht. Darüber hinaus wird der Deutsche Corporate Governance Kodex beachtet. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 18. Februar 2020 aufgestellt. Mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum. // AUSWIRKUNGEN NEUER BEZIEHUNGSWEISE GEÄNDERTER STANDARDSDer Audi Konzern hat alle ab dem Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Mit dem 1. Januar 2019 sind im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards 2017 (Annual Improvement Project 2017) diverse Regelungen in Kraft getreten. Diese beinhalten Klarstellungen an IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11. Im IAS 12 (Ertragsteuern) wurde ergänzt, dass sich die Art der Erfassung von ertragsteuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen an der Art der Erfassung der Geschäfte orientiert, die die Dividendenzahlung ermöglicht haben. Darüber hinaus wurden in IAS 23 (Fremdkapitalkosten) klarstellende Erläuterungen zur Ermittlung des gewogenen Finanzierungskostensatzes aufgenommen. Außerdem verdeutlichen die zusätzlichen Erläuterungen in IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) und IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen), dass bei der Erlangung von Beherrschung über vormals als Joint Operation erfasste Beteiligungen nun die Grundsätze für einen sukzessiven Unternehmenserwerb anzuwenden sind. Durch die Änderungen an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2019 klargestellt, dass auf langfristige Finanzinstrumente, die eine Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, welche nicht gemäß der Equity-Methode bilanziert werden, darstellen, die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 (Finanzinstrumente) anzuwenden sind. Ferner sind seit dem 1. Januar 2019 Klarstellungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente) vorgenommen worden. Bestimmte Finanzinstrumente, die eine Rückzahlungsoption mit negativer Ausgleichszahlung beinhalten, können demnach zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Außerdem gilt IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung), der vorschreibt, dass steuerliche Risiken zu berücksichtigen sind, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden Sachverhalte in der Steuerberechnung nicht akzeptieren werden. Daneben wurde in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) konkretisiert, dass zum Zeitpunkt eines Planereignisses die versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind. Der Audi Konzern hat sich für eine vorzeitige Anwendung der Standardänderungen von IFRS 9, IAS 39 sowie IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze (veröffentlicht am 26. September 2019) entschieden. Die Änderungen wären erst ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden gewesen. Hiervon betroffene Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der Berichtsperiode bestanden oder danach designiert wurden, bestanden im Geschäftsjahr 2019 im Audi Konzern nicht. Aus den oben beschriebenen sowie allen sonstigen Änderungen an den IFRS mit Ausnahme des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Cashflows des Audi Konzerns. /// IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSEIFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Finance- und Operating-Lease-Verhältnisse. Stattdessen muss für Leasingverhältnisse grundsätzlich ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz erfassen werden. Die Leasingverbindlichkeit wird im Audi Konzern nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen bemessen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Anwendungserleichterungen bestehen nach IFRS 16 für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Diese nimmt der Audi Konzern in Anspruch und setzt daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit an. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden unverändert als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Im Zeitpunkt der Erstanwendung wurden Leasingverträge, deren Leasinglaufzeit vor dem 1. Januar 2020 endet, unabhängig von dem Startdatum des Leasingvertrags als kurzfristige Leasingverhältnisse klassifiziert. Darüber hinaus wurde im Zeitpunkt der Erstanwendung für bestehende Verträge keine Neubeurteilung dahingehend vorgenommen, ob diese nach den Kriterien des IFRS 16 ein Leasingverhältnis enthalten oder nicht. Stattdessen werden bestehende Verträge, die bereits unter IAS 17 beziehungsweise IFRIC 4 als Leasingverhältnis eingestuft waren, auch weiterhin als Leasingverhältnis klassifiziert. Bestehende Verträge, die unter IAS 17 beziehungsweise IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnis eingestuft waren, werden auch weiterhin nicht als Leasingverhältnis behandelt. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht nach IFRS 16 im Wesentlichen den ehemaligen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch weiterhin auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finance- und Operating-Lease-Verhältnisse vornehmen. Der Audi Konzern bilanziert erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode (im Sinne des IFRS 16.C5(b)) Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16. Die Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Die Leasingverbindlichkeit ist nach dieser Methodik zum Umstellungszeitpunkt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen anzusetzen. Der Barwertermittlung liegen dabei Grenzfremdkapitalzinssätze vom 1. Januar 2019 zugrunde. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug im Audi Konzern 3,2 Prozent. Vereinfachend werden die Nutzungsrechte mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit - bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen - bilanziert. Unter Anwendung der Ausnahmeregelung wird das Nutzungsrecht um diejenigen Beträge korrigiert, die zum 31. Dezember 2018 als Rückstellungen für belastende Operating-Lease-Verträge in der Bilanz angesetzt waren. Auf eine Wertminderungsprüfung der Nutzungsrechte im Zeitpunkt der Erstanwendung wurde in diesem Zusammenhang verzichtet. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im wirtschaftlichen Eigentum des Audi Konzerns stünden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten, in den Posten Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 ergaben sich hinsichtlich Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten folgende Effekte:
Die Differenz zwischen den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 31. Dezember 2018 diskontierten erwarteten Auszahlungen für Operating-Lease-Verhältnisse in Höhe von 621 Mio. EUR und den zum 1. Januar 2019 erfassten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 832 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus der Berücksichtigung bereits bestehender Finance-Lease-Verhältnisse und einer Neueinschätzung der erwarteten Leasingzahlungen, etwa aufgrund der Bilanzierung bestimmter variabler Leasingzahlungen. Auch wurden die bei der Bilanzierung berücksichtigten Leasinglaufzeiten nach den Vorgaben des IFRS 16 neu beurteilt. Dabei wurden hinreichend sichere Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bei der Bestimmung der zu bilanzierenden Leasingzahlungen berücksichtigt. Daneben sind Leasingzahlungen für geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht in den Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 enthalten. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Lease-Verhältnisse vollständig im Operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Dadurch kommt es im Geschäftsjahr 2019 zu einer Entlastung im Operativen Ergebnis in Höhe von 19 Mio. EUR. Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Lease-Verhältnissen in der Kapitalflussrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 eine Verbesserung des Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und des Netto-Cashflow in Höhe von 103 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringert sich entsprechend. Der aus der Änderung der Bilanzierungsregeln resultierende Anstieg der Finanzschulden wirkt sich zum 31. Dezember 2019 mit 625 Mio. EUR negativ auf die Netto-Liquidität des Audi Konzerns aus. // NICHT ANGEWENDETE NEUE BEZIEHUNGSWEISE GEÄNDERTE STANDARDSIm Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue beziehungsweise geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, da eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:
1) Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht
der AUDI AG.
// WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden. Wesentliche Änderungen ergaben sich lediglich im Bereich der Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten und den dazugehörigen Sachanlagen stellte bisher in der Regel das einzelne Produkt beziehungsweise die einzelne Produktfamilie die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Im abgelaufenen Geschäftsjahr musste diese Einheit für das Segment Automobile neu definiert werden, weil die weitestgehende Unabhängigkeit der Mittelrückflüsse der einzelnen Produkte untereinander nicht mehr gegeben ist. Insbesondere führen die weltweit verschärften Emissionsregulierungen dazu, dass sich die Rückflüsse der einzelnen Produkte immer stärker untereinander beeinflussen. Als Konsequenz aus den geänderten Rahmenbedingungen stellen seit dem 1. Oktober 2019 in der Regel im Segment Automobile die Marken die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Die geänderte Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit hat im vierten Quartal 2019 zu einem einmaligen Zuschreibungseffekt der langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 243 Mio. EUR geführt, der innerhalb der Sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen wird und in den Folgeperioden zu erhöhten planmäßigen Abschreibungen führt. Darüber hinaus waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 89 Mio. EUR, die in den ersten drei Quartalen des Gesamtjahres zu erfassen waren, zurückzunehmen. Die angepasste Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit führt zukünftig zu einer moderaten Erhöhung der Aktivierungsquote. / ANGABEN ZUR DIESELTHEMATIK// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONENIm September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NO x)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund 11 Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NO x-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, insgesamt rund 113 Tsd. Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi und Porsche. Es wurden daraufhin in verschiedenen Ländern zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden. // EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDIVolkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Während die Volkswagen AG, Wolfsburg, konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, ist die AUDI AG für die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8, zuständig. Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall getroffen, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren differenzieren. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung erfolgt die Belastung der Kosten aus Vergleichsvereinbarungen an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel. Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten. Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden. Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre haben. Mögliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AUDI AG können sich im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Wesentlichen in den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten ergeben. // PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEITIn betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG, Wolfsburg, und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren ist es in einigen Märkten nicht ausgeschlossen, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden sind gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in verschiedenen Ländern anhängig. Mit ihnen sollen unter anderem behauptete Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Einzelklagen und ähnliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in zahlreichen Ländern anhängig, die meist auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sind. // VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADAIn den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Regierungsbehörden sowie mit diversen Privatklägern, die in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) vertreten waren. Mit diesen Vereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche sowie strafrechtliche Forderungen nach US-amerikanischem Bundesrecht und dem Recht einzelner Bundesstaaten im Zusammenhang mit der Dieselthematik beigelegt. Als Bestandteil der mit dem US-Justizministerium und dem Bundesstaat Kalifornien geschlossenen Vereinbarungen (Plea Agreement und Third Partial Consent Decrees) wurde im Jahr 2017 ein Compliance Monitor und Compliance Auditor bei Volkswagen für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Zudem sind in den USA und Kanada die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge Gegenstand von Klagen und Auskunftsersuchen verschiedener Art, die insbesondere von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern sowie verschiedenen Behörden in Kanada und den USA, wie die Attorneys General einzelner US-Bundesstaaten, gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, gerichtet sind. Im Geschäftsjahr haben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen einen Vergleich zur Beilegung der durch den Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico geltend gemachten verbraucherschutzrechtlichen Forderungen erzielt. New Mexico war der letzte verbleibende Bundesstaat, der verbraucherschutzrechtliche Forderungen geltend gemacht hat. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von fünf US-Bundesstaaten (Illinois, Montana, New Hampshire, Ohio und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc., und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Im Geschäftsjahr wurden die umweltrechtlichen Klagen von zwei Bundesstaaten - Alabama und Tennessee - wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten vollumfänglich abgewiesen. Die Klageabweisungen sind rechtskräftig. Der Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico hat seine umweltrechtliche Klage freiwillig zurückgenommen. Die vom US-Bundesstaat Illinois, Hillsborough County (Florida) sowie Salt Lake County (Utah) geltend gemachten Forderungen sind vollumfänglich abgewiesen worden, wogegen jedoch Rechtsmittel eingelegt wurde. Bestimmte Forderungen, die die US-Bundesstaaten Ohio und Texas sowie zwei Landkreise in Texas geltend gemacht haben, wurden ebenfalls abgewiesen; hinsichtlich der verbleibenden Forderungen werden die gerichtlichen Verfahren fortgesetzt. Des Weiteren hat die kanadische Bundesumweltbehörde - nach Abschluss ihrer Untersuchung in Bezug auf strafrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Dieselthematik - im Dezember 2019 Anklage gegen die Volkswagen AG wegen Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI erhoben. Die Volkswagen AG hat bei der Untersuchung mitgewirkt und zur Beilegung sämtlicher Vorwürfe einem Vergleich (Plea Resolution) zugestimmt. Im Januar 2020 hat sich die Volkswagen AG im Sinne der Anklage schuldig bekannt und zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 196,5 Mio. CAD verpflichtet, die das Gericht auch genehmigt hat. Infolge dieser Genehmigung hat die Umweltbehörde der Provinz Ontario ihre Klage auf Verhängung quasi-strafrechtlicher Sanktionen gegen die Volkswagen AG hinsichtlich bestimmter Fahrzeuge von Volkswagen und Audi mit 2.0 TDI-Motor zurückgezogen. Darüber hinaus ist in Québec eine umweltrechtliche Sammelklage im Namen der Einwohner von Québec anhängig. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein Anspruch auf Strafschadensersatz bestehe. Die von Volkswagen eingelegten Rechtsmittel wurden zurückgewiesen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in einem frühen Stadium. // ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEITDer Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Verfügung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Anknüpfend an die Untersuchungen der AUDI AG von relevanten Dieselkonzepten auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale hat das KBA von der AUDI AG vorgeschlagene Maßnahmen in verschiedenen Rückrufbescheiden zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet. Die AUDI AG geht weiterhin von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Seitens der AUDI AG wurden inzwischen für viele betroffene Aggregate Software-Updates entwickelt und nach erfolgter Freigabe durch das KBA bereits in einem Großteil der Fahrzeuge der betroffenen Kunden umgesetzt. Die noch ausstehenden Freigaben werden für 2020 erwartet. Das KBA als zuständige Typgenehmigungsbehörde untersucht zudem fortlaufend Fahrzeugmodelle der Marken Audi, Volkswagen und Porsche auf kritische Funktionen. Sofern das KBA bestimmte Funktionen beanstandet, wird die Konformität der betroffenen Fahrzeuge im Rahmen von Feldmaßnahmen wiederhergestellt. // STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLANDDie Staatsanwaltschaft München II hat im Juli 2019 unter anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselthematik betreffend 3.0 TDI-Motoren auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG Anklage erhoben. Aus diesen Anklageerhebungen ergibt sich nach vorliegender Kenntnislage zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veränderung der Risikolage für die AUDI AG. Die AUDI AG hat renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. // BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIKIm Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. // WEITERE WESENTLICHE RECHTSSTREITIGKEITENIm April 2019 hat die Europäische Kommission im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie der Volkswagen AG, Wolfsburg, sowie der AUDI AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, die Beschwerdepunkte übermittelt. Mit diesen informiert die Europäische Kommission über ihre vorläufige Bewertung des Sachverhalts und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Gegenstand des Verfahrens beschränkt sich auf die Kooperation deutscher Automobilhersteller zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von SCR-Systemen und Ottopartikelfiltern für Pkw, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sind. Andere Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten und Kunden werden den Herstellern nicht vorgeworfen. Volkswagen und Audi haben ab Juli 2019 Einsicht in die Untersuchungsakte erhalten und im Dezember 2019 eine Erwiderung auf die Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission eingereicht. Um das Unternehmen zu schützen, wird von weiteren Angaben abgesehen. Zudem hat die chinesische Wettbewerbsbehörde in der oben genannten Angelegenheit Auskunftsersuchen an die Volkswagen AG sowie die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerichtet und ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Im Juni 2019 hat der U.S. District Court des Northern District von Kalifornien zwei vermeintliche Sammelklagen abgewiesen, in denen Käufer deutscher Luxusfahrzeuge behauptet hatten, dass mehrere Automobilhersteller, unter anderem die Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften, sich seit den 1990er Jahren zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen US-amerikanische Kartell- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen hätten. Nach Auffassung des Gerichts waren die Klagen unschlüssig, weil dem klägerischen Vortrag keine plausible Begründung der behaupteten wettbewerbswidrigen Absprachen zu entnehmen war. Die Kläger reichten überarbeitete Klageschriften ein, Volkswagen hat deren Abweisung beantragt. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Group Canada, der Audi Canada Inc. und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten gebildet, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Volkswagen und Audi haben Auskunftsersuchen der US-Umweltschutzbehörde (EPA) und des California Air Resources Board (CARB) betreffend Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Im Zuge dieser Untersuchung durch die EPA hat sich Volkswagen im August 2019 gegenüber der EPA mit dem Verlust von rund 220.000 sogenannten Greenhouse Gas Emission Credits einverstanden erklärt. Ebenfalls im August 2019 haben Volkswagen und das sogenannte Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee) eine Vereinbarung zur Beilegung zivilrechtlicher Forderungen betreffend rund 98.000 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche und Bentley bekanntgegeben, wobei rund 8.000 Fahrzeuge der Marke Audi betroffen sind. Für alle betroffenen Fahrzeuge führten Prüfungen von Volkswagen im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen - gemäß den Rundungsregelungen der EPA - zu Abweichungen des Kraftstoffverbrauchs von einer Meile pro Gallone von den im "Monroney Label" nach US-amerikanischem Recht anzugebenden Werten. Im Oktober 2019 hat das Gericht der Vergleichsvereinbarung seine vorläufige Genehmigung erteilt. Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands angemessene Rückstellungen gebildet bzw. je nach Eintrittswahrscheinlichkeit Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht vollständig auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten respektive zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik. / KONSOLIDIERUNGSKREISNeben der AUDI AG werden alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, bei denen die AUDI AG unmittelbar oder mittelbar die Entscheidungsmacht über die relevanten Aktivitäten hat, um daraus die eigenen variablen Rückflüsse zu steuern. Die Einbeziehung beginnt beziehungsweise endet mit dem Zeitpunkt, ab dem die Beherrschung erlangt wird beziehungsweise verloren geht. Im Audi Konzern wird auch ein Wertpapierspezialfonds konsolidiert. Aus dieser strukturierten Einheit im Sinne des IFRS 12 ergeben sich für Audi keine besonderen Risiken oder Verpflichtungen. In den Konzernabschluss werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die AUDI AG weder mittelbar noch unmittelbar Anteile hält. Durch vertragliche Vereinbarungen ist Audi in der Lage, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Da der Zweck dieser Gesellschaften darin besteht, Fahrzeuge der Marke Audi und andere Produkte zu vertreiben, ergibt sich der wirtschaftliche Nutzen für Audi aus einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften. Audi kann somit einen beherrschenden Einfluss ausüben. Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital und am Ergebnis werden den folgenden Gesellschaftern jeweils zu 100 Prozent zugerechnet.
Weitere Informationen zu den Anteilen anderer Gesellschafter können dem Punkt 26 entnommen werden. Tochterunternehmen mit nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows sowohl einzeln als auch in Summe von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Diese Tochterunternehmen haben vor Konsolidierung einen Anteil von 0,4 (0,6) Prozent am Konzerneigenkapital, - 3,6 (- 0,2) Prozent am Ergebnis nach Steuern und 0,7 (0,8) Prozent an der Bilanzsumme des Audi Konzerns. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die unter anderem im Hinblick auf den Anteil von Audi an deren Eigenkapital sowie Ergebnis von untergeordneter Bedeutung sind, werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht nach der Equity-Methode einbezogen. Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht vollkonsolidiert beziehungsweise nach der Equity-Methode abgebildet werden, sowie Finanzbeteiligungen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Soweit Hinweise auf niedrigere Fair Values bestehen, werden diese angesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 sind die Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, und Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), nicht mehr vollkonsolidiert, sondern werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Hintergrund sind Verträge, die im Dezember 2018 mit der Volkswagen AG, Wolfsburg, unterzeichnet wurden und die es der Volkswagen AG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 uneingeschränkt erlauben, die für die Finanz- und Geschäftspolitik relevanten Organe bei den genannten Gesellschaften zu besetzen. Ein beherrschender Einfluss durch die AUDI AG ist infolgedessen nicht mehr gegeben. Die Gesellschaften wurden daraufhin zum 1. Januar 2019 entkonsolidiert. Aufgrund einer nach wie vor bestehenden Vertretung in den relevanten Organen sowie wesentlicher Geschäftsbeziehungen hat die AUDI AG die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Da weiterhin 100 Prozent der Anteile an den Vertriebsgesellschaften gehalten werden, erfolgt auf dieser Basis seit dem 1. Januar 2019 eine Bilanzierung nach der Equity-Methode. Durch die Entkonsolidierung ergibt sich ein einmaliger positiver Effekt in Höhe von 54 Mio. EUR auf das Sonstige betriebliche Ergebnis. In diesem Betrag enthalten sind Realisierungen von bisher eliminierten Zwischengewinnen auf Vorräte in Höhe von 24 Mio. EUR. Diese werden im Rahmen der Equity-Methode auf die verbleibenden 100 Prozent der Anteile im Finanzergebnis in gleicher Höhe eliminiert, sodass sich im Ergebnis vor Steuern insgesamt ein positiver Effekt von 30 Mio. EUR ergibt. In den jeweiligen Erläuterungen zu den Abschlussposten werden die wesentlichen Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns dargestellt. Der Konsolidierungskreis hat sich um die Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, und die Shanghai Ducati Trading Co., Ltd., Shanghai (China), erweitert. Aus der Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Veränderungen des Konsolidierungskreises. Im Anschluss an den Anhang sind die wesentlichen Gesellschaften des Audi Konzerns aufgeführt. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes nach Handelsrecht ist beim Handelsregister Ingolstadt unter HR B 1 hinterlegt und auf der Audi Internetseite www.audi.com/subsidiaries eingestellt. Darüber hinaus kann diese Aufstellung direkt bei der AUDI AG, Financial Communication / Analytics, Investor Relations, I/FU-23, Auto-Union-Str. 1, 85045 Ingolstadt, angefordert werden. Folgende Gesellschaften haben durch die Einbeziehung in den Audi Konzernabschluss die Bedingungen des § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB erfüllt und nehmen die Befreiungsvorschrift in Anspruch:
// ZUSAMMENSETZUNG DES AUDI KONZERNS
// BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENDie AUDI AG hält Anteile an der FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun (China), einem chinesischen Automobilproduzenten, der unter anderem Fahrzeuge der Marke Audi für den chinesischen Markt herstellt und vertreibt. Durch die Repräsentanz im Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan dieses Unternehmens ist die AUDI AG in der Lage, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Die Beteiligungsquote beträgt zum Bilanzstichtag 5 Prozent. Außerdem werden Anteile an der Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Co., Ltd., Tianjin (China), einem chinesischen Hersteller von Fahrzeuggetrieben unter anderem für Audi Modelle, gehalten. Der Anteil an der Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Co., Ltd., beträgt zum Bilanzstichtag rund 40 Prozent. Eine weitere Beteiligung hält der Audi Konzern, gemeinsam mit der BMW Group, der Daimler AG und weiteren Gesellschaften, an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), einer Investmentgesellschaft. Die There Holding B.V. verfügt über rund 85 Prozent der Anteile an der HERE International B.V., Eindhoven (Niederlande). Die HERE International B.V. ist einer der weltweit größten Hersteller von digitalen Straßenkarten für Navigationssysteme. Da die gehaltenen Anteile jedoch keine Kontrolle nach IFRS 10 vermitteln, wird die HERE International B.V. als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der There Holding B.V. einbezogen. Im Jahr 2019 fanden Kapitalerhöhungen bei der There Holding B.V. statt, an denen Audi teilgenommen hat. Die at-Equity-bewerteten Anteile erhöhten sich dadurch um 69 Mio. EUR. Die Beteiligungsquote des Audi Konzerns an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), beträgt zum Bilanzstichtag 29,7 Prozent. Im Dezember 2019 wurde der Einstieg weiterer Investoren bei der HERE International B.V., Eindhoven (Niederlande), bekanntgegeben. Nach dem bereits im Dezember 2019 erfolgten Signing streben Mitsubishi Corporation (MC) und Nippon Telegraph and Telephone Corporation of Japan (NTT) in der ersten Hälfte des Jahres 2020, vorbehaltlich aller kartellrechtlichen Zustimmungen, den gemeinsamen Erwerb von 30 Prozent der Anteile an der HERE International B.V. an. Der Anteil der There Holding B.V. an der HERE International B.V. wird in der Folge voraussichtlich auf circa 60 Prozent zurückgehen. Der Audi Konzern ist seit 2018 mit 1 Prozent an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China), beteiligt, einem chinesischen Unternehmen, das Automobile entwickelt, produziert und vertreibt. Der Audi Konzern ist aufgrund eines Organbesetzungsrechts in der Lage, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Daher wird die SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd. nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der Kaufpreis der Anteile, die im Vorjahr von der Volkswagen AG, Wolfsburg, erworben wurden, betrug 328 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die zugehörige Kaufpreisallokation abgeschlossen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem identifizierten Nettovermögen wurde vollständig dem Goodwill zugeordnet und beträgt 291 Mio. EUR. Des Weiteren werden, wie oben beschrieben, die Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, und Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), nunmehr nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Informationen zu den zuvor beschriebenen assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, finden sich auch unter Punkt 17. / KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDie Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den Audi Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen sind die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend der Entwicklung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben beziehungsweise aufgelöst. Soweit die Anschaffungskosten einer Beteiligung den Konzernanteil am so ermittelten Eigenkapital der Gesellschaft übersteigen, entsteht ein Goodwill. Dieser wird identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Der Goodwill wird auf dieser Ebene regelmäßig zum Bilanzstichtag auf seine Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Im Audi Konzern wird im Zusammenhang mit Common Control Transactions grundsätzlich die Predecessor-Methode angewendet. Nach dieser Methode werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens oder Geschäftsbetriebs mit den Bruttobuchwerten des bisherigen Mutterunternehmens angesetzt. Im Erwerbszeitpunkt wird bei der Predecessor-Methode somit keine Anpassung an die Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorgenommen; ein gegebenenfalls im Rahmen der Erstkonsolidierung entstehender Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Zwischen konsolidierten Tochterunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden aufgerechnet, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern aufgerechnet werden, wenn Fristigkeiten und Steuergläubiger übereinstimmen. Bei at-Equity-bewerteten Unternehmen werden grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals zugrunde gelegt wie bei Tochterunternehmen. Dabei wird auf den letzten geprüften Abschluss der jeweiligen Gesellschaft abgestellt. Für Transaktionen unter Common Control, die aus Sicht des Audi Konzerns assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betreffen, wird die Erwerbsmethode angewendet. / WÄHRUNGSUMRECHNUNGDie Konzernwährung des Audi Konzerns ist der Euro (EUR). Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen der AUDI AG und der Tochtergesellschaften werden jeweils mit den Währungskursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt. Wechselkursdifferenzen werden jeweils in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der betroffenen Konzerngesellschaften erfolgswirksam erfasst. Die zum Audi Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaften sind selbstständige Teileinheiten und stellen ihre Abschlüsse in Landeswährung auf. Lediglich die Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), und die Audi Mexico S.A. de C.V., San José Chiapa (Méxiko), stellen ihren Jahresabschluss nicht in Landeswährung, sondern in Euro beziehungsweise US-Dollar auf. Die Umrechnung der Abschlüsse erfolgt nach dem Konzept der "funktionalen Währung". Die Aktiva und die Passiva werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Auswirkungen aus der Währungsumrechnung des Eigenkapitals werden erfolgsneutral in der Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden mit gewichteten Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung resultieren, werden erfolgsneutral bis zum Abgang des Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst. // ENTWICKLUNG DER FÜR DIE WÄHRUNGSUMRECHNUNG ZUGRUNDE GELEGTEN WECHSELKURSE
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE/ AUFWANDS- UND ERTRAGSREALISIERUNGDie Erfassung von Umsatzerlösen, Zinserträgen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistungen erbracht beziehungsweise der Vertragspartner die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung erlangt hat. Bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugverkäufen und Originalteilverkäufen ist die Leistung durch das Unternehmen regelmäßig mit Auslieferung erbracht. Die Erlöse werden unter Abzug von Erlösschmälerungen (Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni, Rabatte und Finanzierungskostenzuschüsse) ausgewiesen. Erlösschmälerungen und andere variable Gegenleistungen werden im Audi Konzern sowohl auf Basis von Erfahrungswerten als auch unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Gegebenheiten bewertet. Fahrzeuge werden in der Regel mit einem Zahlungsziel verkauft. Zwischen Auslieferung des Fahrzeugs und Zahlungseingang wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Eine darin enthaltene Finanzierungskomponente wird nur dann abgegrenzt, wenn der Zeitraum zwischen Leistung und Gegenleistung länger als ein Jahr ist und der abzugrenzende Betrag wesentlich ist. Wesentliche Finanzierungskomponenten bestehen im Audi Konzern nicht. Aus dem Verkauf von Fahrzeugen, für die eine Rückkaufverpflichtung ("Buy-back-Vereinbarung") besteht, werden zunächst keine Umsatzerlöse realisiert. Die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem voraussichtlichen Rücknahmepreis wird linear über den Vertragszeitraum als Umsatz realisiert. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe sind die Vermögenswerte bei kurzfristigen Vertragslaufzeiten in den Vorräten und bei langfristigen Vertragslaufzeiten in den Vermieteten Vermögenswerten enthalten. Werden Serviceleistungen bereits zusammen mit dem Fahrzeug erworben und im Voraus bezahlt, wird bis zur Leistungserbringung eine entsprechende vertragliche Verbindlichkeit erfasst. Dies betrifft Serviceleistungen, wie zum Beispiel Inspektions-, Wartungs- und bestimmte Garantieverträge sowie Mobile Online-Dienste. Für Garantien, die jedem Kunden für ein bestimmtes Modell gewährt werden, wird in der Regel entsprechend dem Vorgehen bei gesetzlichen Gewährleistungen eine Rückstellung erfasst. In allen anderen Fällen wird der vom Kunden im Voraus gezahlte Betrag abgegrenzt und über die Garantielaufzeit als Umsatz realisiert. Wird die Serviceleistung parallel zu den Kundenzahlungen erbracht, erfolgt die Umsatzrealisierung mit der jeweiligen Rechnungsstellung. Bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, wie zum Beispiel dem Werkzeugbau, erfolgt die Ertragsrealisierung gemäß dem Leistungsfortschritt über den Zeitraum der Fertigung. Der Leistungsfortschritt errechnet sich in der Regel aus dem Verhältnis zwischen den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten und den insgesamt erwarteten Kosten. Sofern das Ergebnis eines kundenspezifischen Fertigungsauftrags noch nicht ausreichend sicher ist, allerdings die Erwartung besteht, dass die Kosten gedeckt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung in Höhe der angefallenen Auftragskosten. Übersteigen erwartungsgemäß die Kosten die Umsatzerlöse, wird der Verlust sofort in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Hierbei werden die zugehörigen Vermögenswerte wertberichtigt und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Da es sich bis zur Fertigstellung beziehungsweise bis zur Zahlung durch den Kunden regelmäßig um bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden handelt, werden entsprechende vertragliche Vermögenswerte erfasst. Wenn die Leistung des Unternehmens vollständig erbracht ist, wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt ihres rechtlichen Entstehens erfasst. Bei Mehrkomponentenverträgen wird der Transaktionspreis auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen des Vertrags verteilt. Sofern bei einem Mehrkomponentenvertrag die Nicht-Fahrzeugleistungen im Verhältnis zum Fahrzeug einen nur unwesentlichen Anteil ausmachen, wird weiterhin die Residualmethode angewendet. Auf diese Weise werden die im einzelnen Vertrag jeweils geltenden Umstände und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dieses Vorgehen führt im Vergleich zur Allokation des Transaktionspreises auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise zu nur unwesentlichen Abweichungen bei der Umsatzrealisierung. Die Bewertung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Vertragspreis. Wurde bei dem Vertrag eine variable Gegenleistung vereinbart, wird der Umsatz mithilfe der Erwartungswertmethode geschätzt, sofern eine Vielzahl vergleichbarer Verträge existiert. In Ausnahmefällen kommt auch die Methode des wahrscheinlichsten Betrags zum Einsatz. Nach der Schätzung der zu erwartenden Umsatzerlöse wird zusätzlich noch einmal geprüft, ob Unsicherheiten bestehen, die eine Reduzierung des zunächst realisierten Umsatzes notwendig machen würden, um die Gefahr einer nachträglichen negativen Umsatzkorrektur nahezu ausschließen zu können. Im Audi Konzern sind keine Vertragsanbahnungskosten und -erfüllungskosten angefallen. / IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Nebenkosten sowie Kostenminderungen bilanziert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Konzessionen, Rechte und Lizenzen betreffen erworbene Software und Nutzungsrechte (keine Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16). Der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Goodwill hat eine unbestimmte Nutzungsdauer und wird regelmäßig auf Werthaltigkeit überprüft. Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen haben grundsätzlich eine unbestimmte Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Eine unbestimmte Nutzungsdauer ergibt sich häufig aus der weiteren Nutzung und Pflege einer Marke. Die Werthaltigkeit der Markennamen wird regelmäßig überprüft. Forschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand behandelt. Die Entwicklungskosten von in Serie gehenden Produkten werden aktiviert, sofern die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der der jeweilige immaterielle Vermögenswert zuzuordnen ist, werthaltig ist. Sind die Voraussetzungen des IAS 38 für eine Aktivierung nicht gegeben, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Produkte. Den planmäßigen Abschreibungen, die den entsprechenden Funktionsbereichen zugeordnet sind, liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde, die jährlich überprüft werden:
/ SACHANLAGENDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie die Kostenminderungen. Bei den selbst erstellten Vermögenswerten des Anlagevermögens umfassen die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten auch die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich folgende jährlich überprüfte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
/ LEASINGVERHÄLTNISSEBis zum 31. Dezember 2018 hat der Audi Konzern Leasingverhältnisse gemäß IAS 17 bilanziert. Ein Leasingverhältnis wurde als ein Vertrag definiert, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Reihe von Zahlungen das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Die Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer und Leasinggeber erfolgte anhand der Verteilung der mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken. Sofern dem Audi Konzern als Leasingnehmer die wesentlichen Chancen und Risiken zuzurechnen waren, wurden die jeweiligen Leasinggegenstände zum Fair Value beziehungsweise zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wurden diskontiert als Verbindlichkeit passiviert. Soweit der Audi Konzern als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Lease-Verhältnissen aufgetreten ist, das heißt, wenn nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind, wurden Leasingraten beziehungsweise Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert der Audi Konzern Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16. Dieser definiert ein Leasingverhältnis als einen Vertrag oder den Teil eines Vertrags, mit dem ein Leasinggeber einem Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Gegenleistung gewährt. / NUTZUNGSRECHTE UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN NACH IFRS 16Tritt der Audi Konzern als Leasingnehmer auf, erfasst er in seiner Bilanz grundsätzlich für Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Die Leasingverbindlichkeit wird nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen bemessen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Während der Leasinglaufzeit wird das Nutzungsrecht grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im wirtschaftlichen Eigentum des Audi Konzerns stünden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten in den Posten Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ausgewiesen. Anwendungserleichterungen bestehen für kurzfristige (Laufzeit maximal ein Jahr) und geringwertige Leasingverhältnisse. Der Audi Konzern nimmt diese Erleichterungen in Anspruch und setzt daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit an. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Als geringwertig wird ein Leasingverhältnis behandelt, sofern der Neuwert des Leasinggegenstands maximal 5 Tsd. EUR beträgt. Darüber hinaus werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse angewendet, die immaterielle Vermögenswerte betreffen. Auf Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte wird grundsätzlich unverändert IAS 38 angewendet. Eine Vielzahl von Leasingverhältnissen enthält Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeiten werden alle maßgeblichen Fakten und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung beziehungsweise Nichtausübung der Option geben. Optionale Zeiträume werden bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit berücksichtigt, sofern die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher beziehungsweise die Ausübung von Kündigungsoptionen nicht hinreichend sicher ist. / VERMIETETE VERMÖGENSWERTEDie Bilanzierung von Leasingverhältnissen bei vermieteten Vermögenswerten basiert auf der Klassifizierung in Operating-Lease-Verhältnisse und Finance-Lease-Verhältnisse. Die Klassifizierung erfolgt anhand der Verteilung der mit dem wirtschaftlichen Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken. Bei einem Operating-Lease-Verhältnis liegen die wesentlichen Risiken und Chancen beim Audi Konzern. Der Leasinggegenstand wird zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten im Anlagevermögen des Audi Konzerns bilanziert und die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden als Ertrag in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Vermietete Fahrzeuge werden im Falle von Operating-Lease-Verträgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und linear über die Vertragslaufzeit auf den kalkulierten Restwert abgeschrieben. Wertminderungen, die aufgrund des Impairment-Tests nach IAS 36 zu erfassen sind, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen über Restwertentwicklungen in die Restwertprognosen ein. Im Rahmen dessen müssen vor allem Annahmen bezüglich des zukünftigen Fahrzeugangebots und der Fahrzeugnachfrage sowie der Entwicklung der Fahrzeugpreise getroffen werden. Diesen Annahmen liegen entweder qualifizierte Schätzungen oder Veröffentlichungen sachverständiger Dritter zugrunde. Qualifizierte Schätzungen beruhen, soweit verfügbar, auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegender Zusatzinformationen, wie zum Beispiel Erfahrungswerten und zeitnahen Verkaufsdaten. Das kurzfristige Vermietvermögen umfasst vermietete Fahrzeuge, deren Operating-Lease-Dauer bis zu einem Jahr beträgt, und Fahrzeuge, für die aufgrund einer "Buy-back-Vereinbarung" innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr eine Rückkaufverpflichtung besteht. Diese Fahrzeuge werden zum niedrigeren Betrag aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungserlös bewertet. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen in die Bewertung ein. Bei einem Finance-Lease-Verhältnis werden die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen. Der Leasinggegenstand wird aus dem Anlagevermögen des Audi Konzerns ausgebucht und stattdessen eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis bilanziert. / ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIENGrundstücke oder Gebäude, die mit der Absicht gehalten werden, Mieterträge zu erzielen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Abschreibungsdauern entsprechen grundsätzlich denen der selbst genutzten Sachanlagen. Bei einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten sind zusätzlich die Fair Values anzugeben, die grundsätzlich anhand interner Berechnungen nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt werden. Diese Berechnungen werden auf der Grundlage der aus den Immobilien generierbaren Mieteinnahmen sowie immobilienspezifischen Diskontierungszinssätzen vorgenommen. / AT-EQUITY-BEWERTETE ANTEILENach der Equity-Methode werden Gesellschaften bilanziert, bei denen die AUDI AG direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, auf die Finanz- und Geschäftspolitik einen maßgeblichen Einfluss auszuüben (assoziierte Unternehmen). Bei der Equity-Methode spiegeln sich die Eigenkapitalveränderungen anteilig im Beteiligungsbuchwert wider. Der Anteil am erfolgswirksamen Ergebnis des assoziierten Unternehmens wird im Finanzergebnis ausgewiesen. / FREMDKAPITALKOSTENFremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert direkt zuordenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein längerer Zeitraum (mindestens ein Jahr) benötigt wird, um den Vermögenswert in einen nutzungs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen. / WERTHALTIGKEITSTESTSDie Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird regelmäßig zum Bilanzstichtag geprüft. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit eines Goodwills sowie von anderen immateriellen Vermögenswerten wird im Audi Konzern der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit angesetzt. Basis für die Ermittlung des Nutzungswerts ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die künftige Entwicklung der jeweiligen Märkte, der Marktanteile sowie der Profitabilität der Produkte beziehungsweise des Produktportfolios. Die Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Für die Ermittlung der Cashflows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Absatzmärkte zugrunde gelegt. Bis zum Ende des Detailplanungszeitraums wird in den beiden Segmenten Automobile und Motorräder einschließlich aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wachstum des Operativen Ergebnisses erwartet. Die Schätzung der Cashflows im Anschluss an den Detailplanungszeitraum basiert auf einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 (1,0) Prozent in der Einheit Automobile und von 1,0 (1,0) Prozent in der Einheit Motorräder. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts im Rahmen des Werthaltigkeitstests für einen Goodwill sowie für andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter und mit begrenzter Nutzungsdauer, im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten, und die dazugehörigen Sachanlagen werden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze (WACC) vor Steuern verwendet:
Die Ermittlung der Kapitalkostensätze basiert auf dem Zinssatz für risikofreie Anlagen. Darüber hinaus werden neben der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz spezifische Peergroup-Informationen für Beta-Faktoren und den Verschuldungsgrad berücksichtigt, wobei Änderungen im Verschuldungsgrad durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 entsprechend Berücksichtigung finden. Die Zusammensetzung der Peergroups zur Ermittlung der Beta-Faktoren wird fortlaufend überprüft und, falls geboten, angepasst. Zur Messung der Werthaltigkeit werden für Entwicklungsleistungen, erworbene Schutzrechte und Sachanlagen Wertminderungstests auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, basierend auf den voraussichtlichen Produktlebenszyklen, der jeweiligen Erlös- und Kostensituation, den aktuellen Markterwartungen und währungsspezifischen Gegebenheiten, durchgeführt. Im Segment Automobile bilden seit dem 1. Oktober 2019 in der Regel die Marken die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Für das Segment Motorräder stellen weiterhin das einzelne Produkt beziehungsweise die einzelne Produktfamilie die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Außerplanmäßige Abschreibungen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag, das heißt der höhere Betrag aus der fortgeführten Nutzung oder der Veräußerung des betroffenen Vermögenswerts, unter den Buchwert gesunken ist. Ein sich aus der Werthaltigkeitsprüfung ergebender Abschreibungsbedarf wird außerplanmäßig vorgenommen. Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf für einen Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer besteht. Sofern der Grund für eine vormals vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfällt, erfolgt eine Zuschreibung auf den erzielbaren Betrag, jedoch maximal in Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (siehe hierzu auch die Ausführungen zur Anpassung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in der Angabe "Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Wertminderungen auf den Goodwill werden nicht aufgeholt. / FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente sind Verträge, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und zugleich bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt bei üblichem Kauf und Verkauf zum Erfüllungstag. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum Fair Value. Die Folgebewertung ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften des IFRS 9. Finanzielle Vermögenswerte werden in nachstehende Kategorien unterteilt:
Finanzielle Schulden sind in folgende Kategorien unterteilt:
Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes (Fremdkapitalinstrumente) oder einer finanziellen Schuld wird der Betrag bezeichnet,
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist. Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das sowohl die Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows als auch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht. Finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet werden können, werden zum Fair Value bewertet und Änderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgswirksam erfasst, sofern die Zahlungsströme der Vermögenswerte nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfassen oder sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht. Im Audi Konzern werden Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewertet, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Für Beteiligungen wird grundsätzlich die Fair-Value-OCI-Option ohne Recycling ausgeübt. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag beziehungsweise dem Rückzahlungsbetrag. Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Fair Value soweit möglich anhand von anderen beobachtbaren Inputfaktoren bestimmt. Sofern solche Inputfaktoren nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit einem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle. Die Fair-Value-Option, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten, wird im Audi Konzern nicht ausgeübt. Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und der Audi Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei Forderungsverkäufen (Factoring) werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen. Eine Ausbuchung erfolgt außerdem, wenn eine Forderung als uneinbringlich angesehen wird. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. Im Audi Konzern werden mangels Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen grundsätzlich keine finanziellen Vermögenswerte und Schulden saldiert. Da in der Regel keine Globalverrechnungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen existieren, besteht auch nicht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen aufzurechnen. Tochterunternehmen beziehungsweise assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und IFRS 7. Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuerumlagen innerhalb des Volkswagen Konzerns sind als Finanzinstrumente klassifiziert und dementsprechend in den Anhangangaben zu IFRS 7 enthalten. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen sowohl nicht derivative als auch derivative Ansprüche oder Verpflichtungen, die nachfolgend erläutert werden. // ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITENBei den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, handelt es sich im Wesentlichen um
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Stichtagskursen bewertet. Die zusätzlich im Anhang anzugebenden Fair Values entsprechen bei den kurzfristigen Posten den fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Vermögenswerten oder Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Fair Values durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsflüsse mit einem Marktzins ermittelt. // ZUM FAIR VALUE BEWERTETE NICHT DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEDie Erfassung von Wertänderungen bei finanziellen Vermögenswerten, die zum Fair Value angesetzt werden, erfolgt entweder erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Bei Fremdkapitalinstrumenten, die in die Kategorie "erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" fallen, werden Änderungen des Fair Values erfolgsneutral im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Dauerhafte Änderungen des Fair Values (Wertminderungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Zinsen nach der Effektivzinsmethode) werden erfolgswirksam erfasst. Alle finanziellen Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden, fallen in die Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertet". Dies betrifft
Bei Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis. Ein Recycling findet nicht statt. Soweit für unwesentliche Anteile kein aktiver Markt existiert und sich die Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bilanziert. Soweit Hinweise auf eine Wertminderung bestehen, wird der niedrigere Barwert der geschätzten künftigen Cashflows angesetzt. // DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGE ACCOUNTINGZur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen und Bilanzpositionen (sogenannte Grundgeschäfte) gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dafür werden Termingeschäfte und zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken auch Optionsgeschäfte abgeschlossen. Für Sicherungsbeziehungen werden die Regelungen des Hedge Accounting angewendet, wenn ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und dessen Effektivität nachgewiesen ist. Die bilanzielle Berücksichtigung der Fair-Value-Änderungen der Sicherungsinstrumente ist von der Art der Sicherungsbeziehung abhängig. Bei der Absicherung von Wechselkursrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente zum Fair Value. Der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow-Hedges bilanziert und der nicht designierte Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in der Rücklage für die abgegrenzten Kosten der Sicherungsbeziehung ausgewiesen. Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt erst bei Realisierung des Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Bei der Absicherung gegen Wertänderungen von Bilanzposten (Fair-Value-Hedges) wird sowohl das Sicherungsinstrument als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäfts zum Fair Value angesetzt. Bewertungsänderungen der Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte werden ergebniswirksam erfasst. In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 waren im Audi Konzern keine Fair-Value-Hedges vorhanden. Derivative Finanzinstrumente, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Absicherung von Marktpreisrisiken dienen, jedoch die strengen Kriterien des IFRS 9 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet (im Folgenden auch Derivate ohne Sicherungsbeziehung). Dies gilt auch für die Bilanzierung von Rechten zum Erwerb von Unternehmensanteilen sowie für das Modell zur Absicherung gegen mögliche Verluste aus Rückkaufverpflichtungen für Leasingfahrzeuge. Zudem sind derivative Finanzinstrumente oder Teile von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht in das Hedge Accounting einbezogen sind, der Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte und Schulden" zugeordnet. Dazu zählen zum Beispiel die nicht designierten Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Umsatzerlösen, Warentermingeschäfte sowie Devisentermingeschäfte auf Warentermingeschäfte. Die Erfassung der Ergebnisse aus der Bewertung und Abrechnung der vorgenannten Derivate erfolgt grundsätzlich im Operativen Ergebnis. Die Ergebniseffekte aus Fair-Value-Hedges sowie aus Derivaten, die nicht unmittelbar in einem Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen, werden im Finanzergebnis erfasst. // WERTBERICHTIGUNGEN AUF FINANZINSTRUMENTEFinanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Im Einzelnen wird für die finanziellen Forderungen nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls (Expected Loss) gebildet. Die Höhe der Risikovorsorge wird grundsätzlich auf Basis historischer Ausfallquoten und in bestimmten Fällen auch unter der Berücksichtigung zukunftsbezogener Parameter, wie erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten, ermittelt. Diese Risikovorsorge wird bei der Bildung von individuellen Wertberichtigungen berücksichtigt. Ein potenzieller Wertminderungsbedarf wird nicht nur bei Vorliegen objektiver Hinweise auf Wertminderungen, zum Beispiel Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für nicht überfällige Forderungen angenommen. Kreditausfallrisiken sind für sämtliche finanzielle Vermögenswerte zu betrachten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value mit Recycling bewertet werden, sowie für vertragliche Vermögenswerte gemäß IFRS 15 und Forderungen aus Leasingverträgen. Die Wertminderungsvorschriften gelten auch für Risiken aus außerbilanziellen unwiderruflichen Kreditzusagen und für die Bewertung von Finanzgarantien. Die Berücksichtigung von Wertminderungen bei Forderungen erfolgt grundsätzlich durch die Bildung einer Risikovorsorge und durch individuelle Wertberichtigungen. / LATENTE STEUERNDie Ermittlung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach dem bilanzorientierten Temporary Concept. Hiernach sind für sämtliche temporäre Differenzen, die sich aus unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögenswerten sowie Schulden in der Steuerbilanz einerseits und in der Konzernbilanz andererseits ergeben, latente Steuern zu bilden. Außerdem sind latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zu erfassen. Aktive latente Steuern beinhalten zukünftige Steuerentlastungen aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und den Wertansätzen in der Steuerbilanz. Ferner werden aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus steuerlichen Vergünstigungen erfasst, sofern damit zu rechnen ist, dass sie genutzt werden können. Passive latente Steuern bilden zukünftige Steuerbelastungen ab und werden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz bilanziert. Die Bildung der latenten Steuern wird in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersatzes vorgenommen. Nach IAS 12 werden Gewinnausschüttungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses steuerwirksam berücksichtigt. Der Bewertung von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Für aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich ist, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet, sofern eine Identität des Steuergläubigers und Fristenkongruenz bestehen. Der Ausweis der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 1 bei den langfristigen Vermögenswerten beziehungsweise Schulden. / VORRÄTEDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen werden entsprechend berücksichtigt. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch direkt zugerechnete Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, die planmäßig fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die den Produkten zugerechneten Aufwendungen aus der planmäßigen Abschreibung aktivierter Entwicklungskosten. Vertriebskosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Durch angemessene Bildung von Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Bei allen Vorräten werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern die aus ihrem Verkauf oder ihrer Verwendung voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger als die Buchwerte der Vorräte sind. Als niedrigere Nettoveräußerungswerte werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der noch bis zum Verkauf anfallenden Kosten angesetzt. Das kurzfristige Vermietvermögen umfasst vermietete Fahrzeuge, deren Operating-Lease-Dauer bis zu einem Jahr beträgt, und Fahrzeuge, für die aufgrund einer "Buy-back-Vereinbarung" innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr eine Rückkaufverpflichtung besteht. Diese Fahrzeuge werden zum niedrigeren Betrag aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungserlös bewertet. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen in die Bewertung ein. / WERTPAPIERE UND ZAHLUNGSMITTELDie Bewertung der Wertpapiere innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte erfolgt zu Marktwerten, das heißt zu Börsenkursen am Bilanzstichtag. Zahlungsmittel werden zum Nominalwert bilanziert. Der Zahlungsmittelbestand umfasst Zahlungsmittel sowie Zahlungsmitteläquivalente. Unter den Zahlungsmitteläquivalenten sind Finanzmittel zu subsumieren, die hoch liquide sind und unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Der Audi Konzern ist in das Finanzmanagement des Volkswagen Konzerns eingebunden. Im Rahmen des Cashpoolings werden die Salden täglich glattgestellt und in Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des Volkswagen Konzerns transformiert. Das Cashpooling dient der effizienten Gestaltung des konzerninternen und -externen Transaktionsverkehrs sowie der Reduktion von Transaktionskosten. Die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs unterliegt einer regelmäßigen Überwachung. Außerdem ist durch ausreichende Liquiditätsreserven gewährleistet, dass über die Guthaben jederzeit uneingeschränkt verfügt werden kann. Die Cashpool-Forderungen werden aufgrund ihres zahlungsmitteläquivalenten Charakters dem Zahlungsmittelbestand zugerechnet. / ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE VERMÖGENSWERTEVermögenswerte oder eine Gruppe von Vermögenswerten werden nach IFRS 5 als "Zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert, wenn eine Veräußerung hoch wahrscheinlich ist. Unter diesen Umständen erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Bilanz. Die betreffenden Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der voraussichtlichen Veräußerungskosten bewertet. Eine Fortschreibung der Vermögenswerte wird in bestimmten Fällen, wie bei der Equity-Fortschreibung, grundsätzlich nicht mehr vorgenommen. / RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONENDie versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Bestimmung des Rechnungszinses erfolgt unverändert auf der Grundlage von am Kapitalmarkt erzielten Renditen für erstrangige Unternehmensanleihen. Einzelne Parameter für die Bewertung der Pensionsrückstellungen können dem Punkt 31 entnommen werden. Aus der Neubewertung resultierende Effekte werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital erfasst. / ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGENDie Ertragsteuerverbindlichkeiten enthalten laufende Verpflichtungen aus Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Mittels der bestmöglichen Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Vorsorgen passiviert. / AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGDie aktienbasierte Vergütung besteht aus Performance Shares. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen werden gemäß IFRS 2 als "cash-settled plan" bilanziert. Für diese in bar zu erfüllenden Vergütungspläne erfolgt die Bewertung während der Laufzeit zum Fair Value. Dieser wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der Vergütungsaufwand ist Teil des Personalaufwands in den Funktionsbereichen und wird über den Erdienungszeitraum verteilt. / SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENGemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Finanzmitteln führt und deren Höhe zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungsfaktoren werden dabei Marktzinssätze zugrunde gelegt. Im Eurowährungsraum kam ein Nominalzinssatz von -0,10 (0,20) Prozent zur Anwendung. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die langfristigen Anteile der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden mit 0,9 (1,8) Prozent abgezinst. Rückgriffsansprüche im Zusammenhang mit Rückstellungen werden in der Bilanz getrennt als Forderung angesetzt, wenn nahezu sicher ist, dass bei Begleichung der Verpflichtung ein Ausgleich geleistet wird. Der Ausweis erfolgt unter den übrigen Forderungen im Bilanzposten Sonstige Forderungen. In den sonstigen Rückstellungen sind Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen enthalten, die entsprechend dem Blockmodell ratierlich gebildet werden. / EVENTUALVERBINDLICHKEITENEventualverbindlichkeiten werden im Anhang angegeben (siehe Punkt 40 "Eventualverbindlichkeiten"), wenn die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, aber der Abfluss finanzieller Ressourcen nicht unwahrscheinlich ist. Eine Passivierung der Sachverhalte erfolgt erst, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, das heißt, der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. / VERBINDLICHKEITENLangfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen werden zum Barwert der Leasingraten bilanziert. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. / ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HANDZuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt und somit durch eine Reduktion der Abschreibungsbasis über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts erfolgswirksam verteilt. Öffentliche Zuwendungen, die dem Konzern entstandene Aufwendungen kompensieren, werden grundsätzlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der auch die entsprechenden Aufwendungen anfallen. Soweit ein Anspruch auf eine Zuwendung nachträglich entsteht, wird der auf frühere Perioden entfallende Betrag der Zuwendung erfolgswirksam vereinnahmt. Zuwendungen in Form nicht monetärer Vermögenswerte (zum Beispiel kostenlose Nutzung von Grund und Boden oder kostenlose Überlassung von Ressourcen) werden in einem Merkposten angesetzt. / SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTSBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Sachverhalte: Die Überprüfung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte (insbesondere Goodwill, Markennamen, aktivierte Entwicklungskosten und die dazugehörigen Sachanlagen) sowie nach der Equity-Methode oder zu Anschaffungskosten bilanzierter Beteiligungen erfordert Annahmen bezüglich der zukünftigen Cashflows im Planungszeitraum und gegebenenfalls des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Die Werthaltigkeit des Vermietvermögens des Audi Konzerns hängt zudem insbesondere vom Restwert der vermieteten Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit ab, da dieser einen wesentlichen Teil der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse darstellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Segment Automobile anzupassen (siehe hierzu auch die Ausführungen zur Anpassung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Abschnitt "Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Nähere Informationen zum Werthaltigkeitstest sowie zu den verwendeten Bewertungsparametern finden sich in den Erläuterungen zu Werthaltigkeitstests zu Beginn dieses Kapitels. Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten sowie Ratingklassen und Scoringinformationen aus Erfahrungswerten abgeleitet. Ergänzende Details zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind den weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 zu entnehmen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren ebenfalls auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse sowie der Schätzung des Diskontierungszinssatzes. Soweit möglich wird ebenfalls auf Erfahrungen oder externe Gutachten zurückgegriffen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen ist darüber hinaus abhängig von der Schätzung der Entwicklung des Planvermögens. Die der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen zugrunde gelegten Annahmen sind unter Punkt 31 erläutert. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und haben keinen Einfluss auf das in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ergebnis. Die Änderung von Schätzungen bezüglich der Höhe sonstiger Rückstellungen ist stets erfolgswirksam zu erfassen. Aufgrund des Ansatzes von Erwartungswerten kommt es regelmäßig zur Nachdotierung beziehungsweise Auflösung ungenutzter Rückstellungen. Die Erträge aus der Auflösung werden dem Funktionsbereich zugeordnet, über den die Rückstellung ursprünglich gebildet wurde. Gewährleistungsansprüche aus dem Absatzgeschäft werden unter Zugrundelegung des bisherigen beziehungsweise des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs ermittelt. Ein Überblick über die Sonstigen Rückstellungen ist Punkt 33 zu entnehmen. Zu Rechtsstreitigkeiten siehe außerdem Punkt 41. Die vorgenannten Punkte enthalten ebenfalls Ausführungen zur Dieselthematik. Für mögliche künftige Steuernachzahlungen wurden Steuerverpflichtungen beziehungsweise für in diesem Zusammenhang anfallende steuerliche Nebenleistungen sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen AG passiviert. Die AUDI AG und ihre Tochtergesellschaften sind weltweit tätig und werden laufend von lokalen Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze, der Rechtsprechung und deren Interpretation durch die Finanzbehörden in den jeweiligen Ländern können zu gegenüber den im Abschluss getroffenen Einschätzungen abweichenden Steuerzahlungen führen. Die Bewertung der Steuerverpflichtungen orientiert sich an dem wahrscheinlichsten Wert der Realisierung dieses Risikos. Ob eine Mehrzahl von steuerlichen Unsicherheiten einzeln oder in Gruppen bilanziert wird, macht Audi je betrachtetem Einzelfall davon abhängig, welche Darstellung sich besser für die Vorhersage der Realisierung des steuerlichen Risikos eignet. Im Audi Konzern bestehen aus steuerlicher Sicht unter anderem Schätzunsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Abzugsfähigkeit und der Bewertung bilanzieller Posten, beispielsweise Rückstellungen und Aktivierungen, aber auch hinsichtlich außerbilanzieller Hinzurechnungen, zum Beispiel im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Der mögliche Rückgriff auf vergleichbare Marktpreise oder gleichgelagerte bilanzielle Sachverhalte ist steuerlich vielfach mit Unsicherheit belegt. Es erfolgt hier eine bestmögliche Schätzung zu den am Stichtag bekannten Umständen. Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand basiert auf der Einschätzung, ob eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die geforderten Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen auch gewährt werden. Diese Einschätzung basiert auf der Art des Rechtsanspruchs sowie den Erfahrungen der Vergangenheit. Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 basiert auf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingverhältnisses sowie der Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten. Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern sind Annahmen hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der Zeitpunkte der Realisierung der aktiven latenten Steuern erforderlich. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Da die künftige Geschäftsentwicklung Unsicherheiten unterliegt, die sich teilweise der Steuerung des Konzerns entziehen, sind die Annahmen und Schätzungen weiterhin hohen Unsicherheiten ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die kurz- und mittelfristig prognostizierten Cashflows sowie die verwendeten Diskontierungssätze. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Für das Jahr 2020 rechnet der Audi Konzern mit einer Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft auf Vorjahresniveau. Sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer wird von Wachstumsraten ungefähr in der Größenordnung des Jahres 2019 ausgegangen. Dabei stellen geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Defizite einzelner Länder, auftretende Infektionskrankheiten (zum Beispiel Coronavirus) sowie Turbulenzen auf den Finanzmärkten und zunehmende Handelsstreitigkeiten weiterhin mögliche Störfaktoren im Hinblick auf das weltweite Wirtschaftswachstum dar. Darüber hinaus könnten die Unsicherheiten verbunden mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union das Wirtschaftswachstum zusätzlich belasten. Insgesamt ist aus heutiger Sicht nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2020 auszugehen. Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Automobil- und Motorradmärkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Diese und weitere Annahmen werden ausführlich im Prognosebericht erläutert. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG1 / UMSATZERLÖSE
Der Rückgang der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Fahrzeugen sonstiger Marken des Volkswagen Konzerns ist durch die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften begründet (nähere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Konsolidierungskreis" im Kapitel "Allgemeine Angaben"). Die Umsätze aus dem sonstigen Automobilgeschäft umfassen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Originalteilen sowie aus langfristigen Entwicklungs- und Werkzeugbauaufträgen. Aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen wurden Umsatzerlöse in Höhe von 319 (293) Mio. EUR erfasst. Umsatzerlöse aus Leasingverträgen sind in Höhe von 174 (250) Mio. EUR enthalten. Die Veränderung der Umsatzerlöse aus Leasingverträgen gegenüber Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen. Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden vertraglichen Verbindlichkeiten haben zu Umsatzerlösen in Höhe von 851 (742) Mio. EUR geführt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden ferner Umsatzerlöse in Höhe von 145 (122) Mio. EUR realisiert, die auf in Vorperioden erbrachte Leistungsverpflichtungen zurückzuführen sind. 2 / HERSTELLUNGSKOSTENIn den Herstellungskosten von 47.597 (50.117) Mio. EUR sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handelsgeschäfts ausgewiesen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen. In dieser Position werden auch die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Gewährleistung, nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten sowie planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten und herstellungsbezogene Sachanlagen erfasst. Die im Geschäftsjahr 2019 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 19 (208) Mio. EUR und Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 15 (16) Mio. EUR resultieren aus Anpassungen von Produktionskapazitäten und geringeren Nutzungswerten verschiedener Produkte im Segment Automobile. Die Herstellungskosten sind durch die Dieselthematik in Höhe von -114 (284) Mio. EUR beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden öffentliche Zuwendungen in Höhe von 32 (46) Mio. EUR erfolgswirksam erfasst. Die Zuwendungen werden den Funktionsbereichen zugeordnet. 3 / VERTRIEBSKOSTENDie Vertriebskosten von 3.418 (4.155) Mio. EUR umfassen im Wesentlichen die Personal- und Sachgemeinkosten für Marketing und Verkaufsförderung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausgangsfrachten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs. Die gesunkenen Vertriebskosten sind vor allem durch die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften begründet. Im laufenden Geschäftsjahr ist in den Vertriebskosten eine Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 15 Mio. EUR enthalten. 4 / ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTENDie allgemeinen Verwaltungskosten von 687 (696) Mio. EUR beinhalten Personal- und Sachgemeinkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen. 5 / SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
In den Erträgen aus Nebengeschäften sind Mieterträge aus Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien von 23 (24) Mio. EUR enthalten. Die Erträge aus der Fremdwährungszahlungsabwicklung enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Die Erträge aus sonstigen Sicherungsgeschäften enthalten überwiegend Kursgewinne aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffpreissicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. In den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden sind im Geschäftsjahr Erträge im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 29 Mio. EUR erfasst. Der positive Effekt aus der geänderten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Höhe von 243 Mio. EUR ist in den Erträgen aus der Zuschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten enthalten (siehe hierzu auch die Ausführungen zur Anpassung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Abschnitt "Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). 6 / SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die Aufwendungen aus sonstigen Sicherungsgeschäften enthalten überwiegend Kursverluste aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffpreissicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. In den Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen sind geringfügige Aufwendungen aus den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Langfristfertigung enthalten. Diese waren im Vorjahr in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind Aufwendungen in Höhe von 239 (892) Mio. EUR ganz überwiegend in den Prozessrisiken und Prozesskosten enthalten. 7 / ERGEBNIS AUS AT-EQUITY-BEWERTETEN ANTEILENDas Ergebnis aus at-Equitybewerteten Anteilen beträgt 274 (261) Mio. EUR. Weitere Informationen zu den at-Equity-bewerteten Anteilen können dem Punkt 17 entnommen werden. 8 / ZINSERGEBNIS
9 / ÜBRIGES FINANZERGEBNIS
Das Ergebnis aus Beteiligungen umfasst im Wesentlichen Gewinnanteile an der Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG, Wolfsburg sowie der e.solutions GmbH, Ingolstadt. Im Vorjahr sind außerdem Dividendenerträge aus dem im Geschäftsjahr 2017 als zur Veräußerung klassifizierten Teil der Beteiligung an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), in Höhe von 162 Mio. EUR sowie der aus dem Verkauf dieser Anteile resultierende Veräußerungsgewinn in Höhe von 154 Mio. EUR enthalten. Zudem sind Abschreibungen in Höhe von 2 (62) Mio. EUR auf Beteiligungen im Segment Automobile enthalten. Darüber hinaus sind im aktuellen Geschäftsjahr Erträge aus Zuschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 15 Mio. EUR entstanden. Die Zuschreibung ist durch die Neubewertung einer Beteiligung im Segment Automobile begründet. Die Erträge aus Ausgleichszahlungen betreffen einen zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG, Wolfsburg, vereinbarten finanziellen Ausgleich bezüglich der von der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., und der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China), erzielten wirtschaftlichen Leistung der jeweiligen Marken. 10 / STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der Volkswagen AG, Wolfsburg, belasteten Steuern sowie die Steuern, für die die AUDI AG und die konsolidierten Tochtergesellschaften Steuerschuldner sind, sowie die latenten Steuern. Vom tatsächlichen Steueraufwand wurden von der Volkswagen AG 990 (531) Mio. EUR belastet.
Die tatsächlichen inländischen Steuern werden mit dem Steuersatz von 29,8 (29,9) Prozent bewertet. Dieser umfasst den Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15,0 Prozent, den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie den durchschnittlichen Gewerbeertragsteuersatz im Konzern. Die latenten Steuern inländischer Gesellschaften werden mit 29,8 (29,8) Prozent bewertet. Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 9 Prozent und 34 Prozent. In der steuerlichen Überleitungsrechnung werden unter den steuerfreien Erträgen Effekte aus steuerfreien Auslandserträgen und der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung in Ungarn ausgewiesen. Für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Aus der Werthaltigkeitsprüfung resultieren ein latenter Steueraufwand aus der Abwertung von latenten Steueransprüchen von 2 (8) Mio. EUR sowie ein latenter Steuerertrag aus der Zuschreibung aktiver latenter Steuern von 13 (5) Mio. EUR. Verlustvorträge bestehen in Höhe von 2.985 (3.058) Mio. EUR, die in Höhe von 320 (158) Mio. EUR zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, während 2.665 (2.900) Mio. EUR innerhalb eines Zeitraums von 11 beziehungsweise 17 Jahren genutzt werden können. Insgesamt wurden Verlustvorträge in Höhe von 1.751 (2.109) Mio. EUR als nicht nutzbar eingestuft. Die Realisierung steuerlicher Verluste führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 29 (16) Mio. EUR. Aktive latente Steuern, die steuerliche Verlustvorträge betreffen, wurden in Höhe von 215 (257) Mio. EUR mangels Werthaltigkeit nicht angesetzt. Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1 (1) Mio. EUR wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche erfasst. Im aktuellen Geschäftsjahr ergab sich aus der Bewertung von aktiven latenten Steuern auf Steuervergünstigungen deren voller Ansatz in der Bilanz. In Höhe von 116 (107) Mio. EUR wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen und nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der AUDI AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert. Latente Steuern in Höhe von 3 (6) Mio. EUR wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach einem Verlust im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte. Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden im laufenden Geschäftsjahr insgesamt 854 (368) Mio. EUR eigenkapitalerhöhend erfasst, ohne die Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu beeinflussen. Die erfolgsneutrale Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne gemäß IAS 19 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Eigenkapitalerhöhung aus der Bildung latenter Steuern von 579 Mio. EUR. Aus diesen Effekten wurden im Vorjahr latente Steuern in Höhe von 17 Mio. EUR eigenkapitalmindernd erfasst. Die Veränderung der latenten Steuern auf im Eigenkapital erfasste Effekte für Sicherungsgeschäfte führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 275 (385) Mio. EUR. Im laufenden Geschäftsjahr direkt im Eigenkapital gebuchte latente Steuern sind ausführlich in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. 10.1 / AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN AUF ANSATZ- UND BEWERTUNGSUNTERSCHIEDE BEI DEN EINZELNEN BILANZPOSTEN UND AUF STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE
10.2 / ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND
11 / GEWINNABFÜHRUNG AN DIE VOLKSWAGEN AGAn die Volkswagen AG, Wolfsburg, sind aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der AUDI AG 3.752 (1.096) Mio. EUR abzuführen. 12 / ERGEBNIS JE AKTIE
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der AUDI AG durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 Optionen auf Aktien der AUDI AG bestanden. Die freien Aktionäre der AUDI AG erhalten anstelle einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausgleichszahlung je Stückaktie. Deren Höhe entspricht der Dividende, die für eine Stammaktie der Volkswagen AG, Wolfsburg, gezahlt wird. Über eine Dividende wird auf der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 7. Mai 2020 entschieden. 13 / ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IN DER GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG13.1 / KLASSENFinanzinstrumente lassen sich gemäß IFRS 7 in folgende Klassen einteilen:
Zu den Finanzinstrumenten, die nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 liegen, zählen Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Hierbei handelt es sich nicht um Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 9. 13.2 / NETTOERGEBNISSE AUS FINANZINSTRUMENTEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 9
Innerhalb der "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte" und der "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten" werden Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung und Abwicklung von Fremdwährungsgeschäften sowie aus dem Wertminderungsmodell ausgewiesen. Außerdem sind darin Zinserträge und -aufwendungen enthalten. Die Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente" umfasst im Wesentlichen die Ergebnisse aus der Abrechnung und Bewertung von nicht dem Hedge Accounting zugeordneten derivativen Finanzinstrumenten, inklusive Zinsen und Währungsumrechnungsergebnissen sowie Wertpapieranlagen. Aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigenkapitalinstrumenten wurden Dividendenerträge in Höhe von 60 (56) Mio. EUR im Finanzergebnis erfasst. 13.3 / ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN DER NICHT ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE
Die Zinserträge aus "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" umfassen hauptsächlich Zinsen aus den Zahlungsmitteln, Termingeldanlagen und ausgereichten Darlehen des Audi Konzerns. 13.4 / GEWINNE UND VERLUSTE AUS DEM ABGANG VON ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Die Gewinne aus Abgängen finanzieller Vermögenswerte resultieren aus der Begleichung von Forderungen und Darlehen, die in der Vergangenheit wertberichtigt wurden. Die Verluste aus dem Abgang finanzieller Vermögenswerte beruhen auf Uneinbringlichkeit sowie Währungsdifferenzen. 13.5 / GEWINNE UND VERLUSTE AUS SICHERUNGSBEZIEHUNGEN// ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS CASHFLOW-HEDGESDie Risiken aus schwankenden zukünftigen Zahlungsströmen werden durch die Bildung von Cashflow-Hedges abgesichert. Diese Zahlungsströme können sich aus bilanzierten Vermögenswerten beziehungsweise Schulden oder hochwahrscheinlich eintretenden Transaktionen ergeben. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen (Cashflow-Hedges) nach Steuern.
Aus der Realisierung der Grundgeschäfte wurden -20 (617) Mio. EUR in den Umsatzerlösen erfasst. Aufgrund zeitlicher Unterschiede zwischen der Bewertung der Rücklage für Cashflow-Hedges zum jeweiligen Stichtag sowie dem Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts ergeben sich Differenzen zwischen dem im Eigenkapital reklassifizierten Betrag und dem in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Betrag. Die Reklassifizierung aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäftes erfolgt durch die vorzeitige Beendigung von Sicherungsbeziehungen. Diese werden im Wesentlichen durch die Verringerung von Planzahlen zur Umsatzerlösabsicherung erzeugt. Die aus dem Eigenkapital zu reklassifizierenden Beträge werden im Operativen Ergebnis erfasst. // ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR CASHFLOW-HEDGESIm Rahmen der Bilanzierung von Cashflow-Hedges sind die designierten effektiven Anteile einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital unter der Rücklage für Cashflow-Hedges auszuweisen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen des Marktwerts der designierten Komponente werden als Ineffektivität erfolgswirksam erfasst. In nachfolgender Tabelle erfolgt eine Überleitung der Rücklage.
Der Gewinn oder Verlust aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting entspricht der Basis für die Ermittlung von Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung. Als ineffektiver Anteil von Cashflow-Hedges werden die Erträge oder Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsinstrumenten bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen. Diese Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung entstehen durch Differenzen in den Parametern zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Diese Erträge beziehungsweise Aufwendungen werden unmittelbar im Finanzergebnis erfasst. // ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR ABGEGRENZTE KOSTEN DER SICHERUNGSBEZIEHUNGENFair-Value-Änderungen nicht designierter Komponenten eines Derivats sind grundsätzlich unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Als Ausnahme dieses Grundsatzes gelten die Fair-Value-Änderungen aus nicht designierten Zeitwerten von Optionen, soweit sie sich auf das Grundgeschäft beziehen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der entsprechenden Rücklage dar.
Zudem werden im Audi Konzern bei Devisensicherungsgeschäften im Rahmen von Cashflow-Hedges die Fair-Value-Änderungen nicht designierter Terminkomponenten und Cross Currency Basis Spreads zunächst im Eigenkapital unter der Rücklage für abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung erfasst. Damit gehen Änderungen des Fair Values der nicht designierten Komponenten beziehungsweise Teilen hiervon nur im Falle von Ineffektivitäten unmittelbar in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der sich aus den genannten nicht designierten Anteilen ergebenden Veränderungen in den Übrigen Rücklagen des Eigenkapitals.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ14 / IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Goodwills war im Geschäftsjahr gegeben. Eine Werthaltigkeit besteht auch bei einer Variation der Wachstumsprognose beziehungsweise des Diskontierungssatzes um +/- 0,5 Prozentpunkte. In der Position Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämmen ist ein einmaliger Zuschreibungseffekt aus der geänderten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Höhe von 12 Mio. EUR enthalten. // FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWAND
Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 4.426 (4.178) Mio. EUR. Davon wurden 1.146 (1.593) Mio. EUR aktiviert. Ab dem 1. Oktober 2019 fand im Rahmen der Aktivierung die neue Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Anwendung. Aus dieser Änderung resultiert ein einmaliger Zuschreibungseffekt in Höhe von 55 Mio. EUR. In den aktivierten Entwicklungskosten sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 18 (17) Mio. EUR enthalten. Es wurde im Audi Konzern ein Fremdkapitalkostensatz von durchschnittlich 1,6 (1,4) Prozent zugrunde gelegt. Die Aktivierungsquote beträgt 25,9 (38,1) Prozent. 15 / SACHANLAGEN
Die Grundstücke und Gebäude sind mit Grundpfandrechten in Höhe von 16 (16) Mio. EUR belastet. Die geänderte Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit hat zum 1. Oktober 2019 in den Sachanlagen zu einem einmaligen Zuschreibungseffekt in Höhe von 176 Mio. EUR geführt. Darüber hinaus waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 89 Mio. EUR, die in den ersten drei Quartalen des Gesamtjahres zu erfassen waren, zurückzunehmen. In den Sachanlagen des Geschäftsjahres 2019 sind die nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte enthalten. Im Vorjahr wurden Finance-Lease-Verträge gemäß IAS 17 im Wesentlichen für Grundstücke und Gebäude erfasst. Diesen Leasingverträgen lagen regionsabhängige Zinssätze von bis zu 11,6 Prozent zugrunde. Zum Teil wurden Verlängerungsoder Kaufoptionen vereinbart. // ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS UNKÜNDBAREN FINANCE-LEASE-VERTRÄGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
Für die über Operating-Lease-Verträge gemieteten Vermögenswerte erfolgten im Geschäftsjahr 2018 aufwandswirksame Zahlungen in Höhe von 189 Mio. EUR. Die Angaben zu Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 können dem Punkt 38 entnommen werden. 16 / VERMIETETE VERMÖGENSWERTE UND ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIENBei den Vermieteten Vermögenswerten in Höhe von 8 (11) Mio. EUR handelt es sich um Fahrzeuge, die im Rahmen eines Operating-Lease-Verhältnisses vermietet wurden. Die Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 314 (332) Mio. EUR werden vermietet, die hierin enthaltenen Nutzungsrechte werden in Punkt 38 erläutert. Im Geschäftsjahr 2019 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Für den Unterhalt der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien fielen operative Kosten in Höhe von 6 (7) Mio. EUR an. Der Fair Value der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übersteigt die fortgeführten Anschaffungskosten um 119 (106) Mio. EUR. Die Ermittlung des Fair Values erfolgt grundsätzlich mithilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens und entspricht Level 3 der Fair-Value-Hierarchie. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Leasingverhältnisse gemäß IAS 17 für das Geschäftsjahr 2018. Von den Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden Grundstücke und Gebäude in Höhe von 211 Mio. EUR im Rahmen von Finance-Lease-Verträgen durch den Audi Konzern gemietet. Diesen Leasingverträgen lag ein Zinssatz von maximal 9,0 Prozent zugrunde. Zum Teil wurden Verlängerungs- oder Kaufoptionen vereinbart. Die im Geschäftsjahr 2018 zukünftig fälligen Finance-Lease-Zahlungen mit ihren Barwerten sind unter Punkt 16.1 dargestellt. Die vorgenannten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden an Dritte im Wege eines Operating-Lease-Verhältnisses vermietet. Die sich für das Geschäftsjahr 2018 hieraus jeweils ergebenden Zahlungsmittelzuflüsse können den folgenden Punkten entnommen werden. Die Zahlungszuflüsse der vom Audi Konzern mittels Finance-Lease-Verträgen angemieteten Immobilien sind unter Punkt 16.1 dargestellt, die Zahlungszuflüsse aus der Vermietung der sich im rechtlichen Eigentum des Audi Konzerns befindlichen Immobilien werden unter Punkt 16.2 aufgezeigt. 16.1 / ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS UNKÜNDBAREN FINANCE-LEASE-VERTRÄGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
16.2 / ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGSZUFLÜSSE AUS UNKÜNDBAREN OPERATING-LEASE-VERTRÄGEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
Die Angaben zu Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 können dem Punkt 38 entnommen werden. 17 / AT-EQUITY-BEWERTETE ANTEILEFinanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Diese Daten reflektieren die vollen Werte der (umgerechneten) Abschlüsse. Im Rahmen der Equity-Bewertung vorzunehmende Anpassungen der Einzelabschlüsse wurden entsprechend berücksichtigt. 17.1 / WESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN// ANGABEN ZUR BILANZ
// ÜBERLEITUNG ZUM BETEILIGUNGSBUCHWERT
// ANGABEN ZUM ERGEBNIS
Bei den at-Equity-bewerteten Gesellschaften wurden weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr Geschäftsbereiche aufgegeben. 17.2 / ZUSAMMENGEFASSTE INFORMATIONEN DER EINZELN FÜR SICH GENOMMEN UNWESENTLICHEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENDie Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, und Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2019 mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Angaben zu den Gesellschaften wurden aus Gründen der Wesentlichkeit zusammengefasst. // ANGABEN ZUR BILANZ
// ÜBERLEITUNG ZUM BETEILIGUNGSBUCHWERT
// ANGABEN ZUM ERGEBNIS
Bei den sonstigen at-Equity-bewerteten Gesellschaften wurden weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr Geschäftsbereiche aufgegeben. 18 / AKTIVE LATENTE STEUERNDie temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und des Konzernabschlusses werden unter dem Punkt "Latente Steuern" in den "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter dem Punkt 10 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert. 19 / SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE19.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Derivative Finanzinstrumente werden zu Marktwerten bewertet. Die Gesamtposition der Sicherungsinstrumente wird unter Punkt 37.5 "Methoden zur Überwachung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen" dargestellt. 19.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
19.3 / POSITIVE FAIR VALUES DER LANG- UND KURZFRISTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE
20 / SONSTIGE FORDERUNGEN20.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FORDERUNGEN
20.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FORDERUNGEN
Die kurzfristigen übrigen Forderungen beinhalten nach dem Leistungsfortschritt vereinnahmte bedingte Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen. Im Vorjahr waren diese unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Diese entsprechen den vertraglichen Vermögenswerten aus Kundenverträgen und entwickelten sich wie folgt:
21 / VORRÄTE
Ein wesentlicher Effekt des Rückgangs der Vorräte beruht auf der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften. Zeitgleich mit der Umsatzerzielung wurden Vorräte in Höhe von 44.006 (46.198) Mio. EUR in den Herstellungskosten berücksichtigt. Die Wertminderung aus der absatzmarktorientierten Bewertung der Vorräte betrug 321 (381) Mio. EUR. Es wurden Zuschreibungen in Höhe von 34 (14) Mio. EUR vorgenommen. Vom Fertigerzeugnisbestand sind Teilumfänge des Geschäftswagenfuhrparks in Höhe von 330 (306) Mio. EUR zur Absicherung der Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus dem Altersteilzeit-Blockmodell sicherungsübereignet. Ferner werden in den Vorräten vermietete Fahrzeuge mit einer Operating-Lease-Dauer von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.193 (1.087) Mio. EUR ausgewiesen. Aus den nach IAS 17 klassifizierten unkündbaren Leasingverhältnissen wurden im Vorjahr Zahlungen in Höhe von 56 Mio. EUR für das folgende Geschäftsjahr erwartet. Die entsprechenden Angaben zu den nach IFRS 16 klassifizierten Leasingverhältnissen finden sich in Punkt 38. 22 / FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.011 (5.800) Mio. EUR werden innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Punkt 37.2 "Kredit- und Ausfallrisiken" dargestellt. 23 / EFFEKTIVE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHEUnter dieser Position werden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern überwiegend von ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen. 24 / WERTPAPIERE UND ZAHLUNGSMITTELDie Wertpapiere umfassen fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere und Aktien in Höhe von 5.592 (5.726) Mio. EUR. Die Zahlungsmittel in Höhe von 11.731 (9.309) Mio. EUR umfassen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 920 (783) Mio. EUR bestanden bei verschiedenen Banken in unterschiedlichen Währungen. Die Guthaben bei verbundenen Unternehmen umfassen täglich beziehungsweise kurzfristig fällige Geldanlagen mit nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken und betragen 10.762 (8.484) Mio. EUR. 25 / ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE VERMÖGENSWERTE UND ZUR VERÄUSSERUNG KLASSIFIZIERTE SCHULDENSeit dem 1. Januar 2020 bündelt die Car.Software-Organisation unter einer eigenen Gesellschaft innerhalb des Volkswagen Konzerns diejenigen Beteiligungen und Tochterunternehmen im Konzern, welche Software im Fahrzeug und für die digitalen Ökosysteme entwickeln. Im Zuge dessen veräußerte Audi die Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, an die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg. Am 12. Juli 2019 hat die Volkswagen AG, Wolfsburg, bekanntgegeben, dass sie zusammen mit der Ford Motors Corporation, Dearborn, in das auf Softwareplattformen für autonomes Fahren spezialisierte Unternehmen Argo AI, Pittsburgh, investieren wird und dies unter anderem durch die Einbringung der vollkonsolidierten AUDI AG Tochtergesellschaft Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, erfolgt. Die Einbringung der Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, erfolgt - vorbehaltlich der Genehmigungen durch Aufsichtsbehörden - voraussichtlich im 1. Halbjahr 2020. Die AUDI AG wird die Gesellschaft zuvor an die VW Finance Luxemburg S.A., Strassen (Luxemburg), veräußern. Die AUDI AG hat im Dezember 2019 einen Vertrag zum Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile in Höhe von 49,01 Prozent an der csi Verwaltungs GmbH, Neckarsulm, geschlossen. Der Vollzug erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der ersten Rate des Kaufpreises im ersten Quartal 2020. Die Bilanzwerte der dem Segment Automobile zugeordneten Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, der Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, sowie der csi Verwaltungs GmbH, Neckarsulm, können den folgenden Tabellen entnommen werden:
26 / EIGENKAPITALDie Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den Seiten 116 f. dargestellt. Das Grundkapital der AUDI AG beträgt unverändert 110.080.000 EUR. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 EUR am Gesellschaftskapital. Es ist eingeteilt in 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen sowie Einzahlungen der Volkswagen AG, Wolfsburg. Die Gewinnrücklagen setzen sich aus den angesammelten Gewinnen und den Neubewertungen aus Pensionsplänen zusammen. Die übrigen Rücklagen umfassen die erfolgsneutral erfassten Wertänderungen der Sicherungsgeschäfte, der at-Equity-bewerteten Anteile sowie Währungsumrechnungsdifferenzen. In der Rücklage für Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich die Chancen und Risiken aus Devisentermin-, Devisenoptions- und Rohstoffpreisgeschäften zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme erfolgsneutral abgegrenzt. Mit Realisierung des Grundgeschäfts werden die Ergebnisse aus der Abrechnung der Sicherungskontrakte im Operativen Ergebnis ausgewiesen. In der Rücklage für at-Equity-bewertete Anteile werden die erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen, anteilig die erfolgsneutral erfassten Cashflow-Hedges und die Effekte aus der Neubewertung von Pensionsplänen der at-Equity-bewerteten Gesellschaften erfasst. Der nach Gewinnabführung an die Volkswagen AG verbleibende Überschuss von 98 (2.286) Mio. EUR wird in die Gewinnrücklagen eingestellt. Zusammengefasste Informationen zu den Einzelabschlüssen der größten Gesellschaften, an denen Audi keine Anteile hält, können den folgenden Tabellen entnommen werden. 26.1 / ANGABEN ZUR BILANZ
26.2 / ANGABEN ZUM ERGEBNIS UND ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
1) Im Berichtszeitraum wurden keine
Geschäftsbereiche aufgegeben.
27 / FINANZVERBINDLICHKEITEN27.1 / LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN
27.2 / KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN
Der Bewertung der lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten liegen jeweils Grenzfremdkapitalzinssätze zugrunde. 28 / PASSIVE LATENTE STEUERNDie temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und des Konzernabschlusses werden unter dem Punkt "Latente Steuern" in den "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter dem Punkt 10 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert. Latente Steuerverbindlichkeiten werden gemäß IAS 1 ungeachtet ihrer Fristigkeit als langfristige Schulden ausgewiesen. 29 / SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN29.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente, welche im Wesentlichen Währungssicherungen betreffen, werden zu Marktwerten bewertet. Die Gesamtposition der Währungssicherungsinstrumente wird unter dem Punkt 37 "Management von Finanzrisiken" dargestellt. 29.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
29.3 / NEGATIVE FAIR VALUES DER LANG- UND KURZFRISTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE
30 / SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN30.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Der Anteil der Verbindlichkeiten mit einer Fristigkeit von mehr als fünf Jahren beträgt 85 (13) Mio. EUR. 30.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
30.3 / VERTRAGLICHE VERBINDLICHKEITENBei den erhaltenen Anzahlungen für Bestellungen und Dienstleistungen handelt es sich um vertragliche Verbindlichkeiten, die sich wie folgt entwickelt haben:
31 / RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONENRückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Höhe der Leistungen hängt in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Audi Konzern sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich im Audi Konzern auf insgesamt 469 (418) Mio. EUR. Davon wurden in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge in Höhe von 397 (387) Mio. EUR geleistet. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends sowie die Fluktuationsraten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres sowie aus Änderungen von Annahmen. Diese werden als Teil der Neubewertungen in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Diese Neubewertungen umfassen zudem den Ertrag aus Planvermögen. Die betriebliche Altersversorgung folgt im Audi Konzern in Deutschland dem Konzept des Contractual Trust Arrangement (CTA). Dieser Trust beruht auf einer beitragsbasierten Versorgungszusage mit Garantien, die durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, abgesichert ist. Ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand wird anhand sogenannter Verrentungsfaktoren in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine). Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Der Versorgungsaufwand wird fortlaufend in ein Sondervermögen eingebracht, das vom Volkswagen Pension Trust e.V. treuhänderisch verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt wird. Sofern das Planvermögen höher ist als der mit dem Garantiezins berechnete Barwert der Verpflichtungen, werden Überschüsse zugewiesen (Überschussbausteine). Die Versorgungszusage wird nach IAS 19 als leistungsorientierte Zusage eingestuft. Da das treuhänderisch verwaltete Sondervermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllt, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt. 31.1 / IN DER BILANZ ERFASSTE BETRÄGE FÜR LEISTUNGSZUSAGEN
31.2 / ANWARTSCHAFTSBARWERT DER LEISTUNGSZUSAGEN
31.3 / SENSITIVITÄTSANALYSEN
Eine Veränderung der für die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt hat die in der Tabelle dargestellten Auswirkungen. Die Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt, mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Untersuchung der Sensitivität des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die angesetzten Sterbewahrscheinlichkeiten in dem Maße abgesenkt, dass die Absenkung in etwa zu einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt. 31.4 / AUFTEILUNG DES BARWERTS DER LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSVERPFLICHTUNG AUF DIE MITGLIEDER DES PLANS
31.5 / FÄLLIGKEITSPROFIL DER LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSVERPFLICHTUNG
Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit, in der aus heutiger Sicht die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung bestehen wird, beträgt im Audi Konzern 23 (22) Jahre (Macaulay Duration). 31.6 / FAIR VALUE DES PLANVERMÖGENS
Für das folgende Geschäftsjahr werden Arbeitgeberbeiträge für das Fondsvermögen in Höhe von 168 (166) Mio. EUR erwartet. 31.7 / ZUSAMMENSETZUNG DES PLANVERMÖGENS
Neben dem allgemeinen Marktrisiko unterliegt das Planvermögen des Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, hauptsächlich einem Zinsänderungs- und Aktienkursrisiko. Das Planvermögen ist vorwiegend in Rentenfonds investiert. Zur Abfederung des Marktrisikos sieht das Versorgungssystem vor jeder Überschusszuweisung eine Reservierung von Mitteln im Rahmen einer Schwankungsreserve vor. Daneben werden Ausrichtung und Durchführung der Kapitalanlage fortlaufend durch die Gremien des Volkswagen Pension Trust e.V. kontrolliert, in welchen auch die AUDI AG vertreten ist. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Asset-Liability-Management-Studien durchgeführt, die sicherstellen, dass die Kapitalanlage im Einklang zu den abzusichernden Verpflichtungen steht. Der Barwert der Verpflichtung unterliegt dem Zinsänderungsrisiko. Soweit das Planvermögen unter den Barwert der garantierten Verpflichtung sinkt, ist in diesem Umfang eine Rückstellung zu bilden. Das Versorgungssystem sieht lebenslange laufende Rentenzahlungen vor. Um dem Langlebigkeitsrisiko Rechnung zu tragen, werden die aktuellsten Generationensterbetafeln "HEUBECK-RICHTTAFELN 2018" verwendet, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Zusätzlich erfolgt ein jährliches Risikomonitoring im Rahmen der Vermögensüberprüfung im Volkswagen Pension Trust e.V. durch den unabhängigen Aktuar. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen diese gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung durchgeführt. 31.8 / ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE BETRÄGE AUS LEISTUNGSZUSAGEN
Der Nettozinsaufwand beziehungsweise -ertrag beinhaltet den Zinsaufwand aus der leistungsorientierten Verpflichtung sowie den erwarteten Ertrag aus dem Planvermögen (net interest approach). 31.9 / ENTWICKLUNG DER PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
31.10 / VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE PRÄMISSEN FÜR DIE BERECHNUNG DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN
Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die anhand der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtung gewichtet wurden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen für die Altersvorsorge werden in allen Ländern jeweils die aktuellsten Sterbetafeln berücksichtigt, in Deutschland die "Richttafeln 2018G", herausgegeben von der HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH, Köln. Die Abzinsungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt. Die Gehaltstrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriere berücksichtigen. Die Rententrends entsprechen entweder den vertraglich festgelegten Garantieanpassungen oder basieren auf gültigen Regelungen zur Rentenanpassung. Die Fluktuationsraten basieren auf Vergangenheitserfahrungen sowie Zukunftserwartungen. 32 / EFFEKTIVE ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGENDie effektiven Ertragsteuerverpflichtungen enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten aus Umlagen gegenüber der Volkswagen AG, Wolfsburg. 33 / SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
In den Sonstigen Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag Vorsorgen im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 858 Mio. EUR enthalten. Die Rückstellungen für Ansprüche aus Airbag-Rückrufen betragen zum 31. Dezember 2019 193 Mio. EUR. Die Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche. Diese resultieren aus gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen, im Wesentlichen aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Originalteilen, sowie aus Kulanzleistungen. In der Rückstellung für Gewährleistungsansprüche sind auch Vorsorgen im Zusammenhang mit der Dieselthematik sowie für Airbag-Rückrufe enthalten. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen beziehungsweise des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs ermittelt. Die Auflösungen der Rückstellungen aus dem Absatzgeschäft resultieren ganz überwiegend aus geringeren Aufwendungen für Gewährleistungsansprüche infolge abweichender Schadensverläufe sowie aus der Optimierung von Gewährleistungsprozessen. Bei den betroffenen Vierzylinder-TDI-Motoren sind Gesellschaften des Audi Konzerns in verschiedenen Ländern ebenfalls in Rechtsverfahren mit einbezogen. Die Verteidigung einschließlich der damit verbundenen Konsequenzen liegt aufgrund bestehender Vereinbarungen in der Verantwortung der Volkswagen AG, Wolfsburg. Insofern wird hierfür kein Ressourcenabfluss erwartet, der eine Rückstellungsbildung rechtfertigt. Eine Inanspruchnahme des Audi Konzerns bezüglich der beschriebenen Vierzylinder-TDI-Thematik aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird als höchst unwahrscheinlich erachtet. Daher wurden keine Eventualverbindlichkeiten erfasst. Gegenüber der Volkswagen AG besteht ein Erstattungsanspruch aus der Vierzylinder-TDI-Thematik in Höhe von 100 (227) Mio. EUR. Die Belegschaftsbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2019 Vorsorgen für ein Vorruhestandsprogramm im Rahmen der Initiative "Audi.Zukunft" in Höhe von 277 Mio. EUR gebildet. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken umfassen verschiedene Gerichtsverfahren und Ansprüche im Wesentlichen im Zusammenhang mit Produkthaftung und Patentverletzung. Hierin enthalten sind auch Vorsorgen für rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik. In den übrigen Rückstellungen sind unter anderem Vorsorgen für Preisrisiken von 263 (255) Mio. EUR enthalten. Der Zahlungsabfluss der Sonstigen Rückstellungen wird zu 42 Prozent im Folgejahr, zu 43 Prozent in den Jahren 2021 bis 2024 und zu 15 Prozent danach erwartet. // ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN
1) Der Anfangsbestand wurde angepasst (siehe
Erläuterungen zu IFRS 16).
34 / VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 7.106 (8.565) Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften zurückzuführen. Bei den Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN35 / KAPITALMANAGEMENTPrimäres Ziel des Kapitalmanagements im Audi Konzern ist die Sicherstellung einer finanziellen Flexibilität, um die Geschäfts- und Wachstumsziele zu erreichen sowie eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu ermöglichen. Insbesondere steht das Erreichen der vom Kapitalmarkt geforderten Mindestverzinsung des investierten Vermögens im Fokus des Managements. Um den Ressourceneinsatz im Audi Konzern so effizient wie möglich zu gestalten und dessen Erfolg zu messen, wird zur wertorientierten Steuerung die relative Kennzahl Kapitalrendite (RoI) genutzt. Die Kapitalrendite zeigt die periodenbezogene Verzinsung des durchschnittlich investierten Vermögens auf Basis des Operativen Ergebnisses nach Steuern. Im Audi Konzern wurde ein Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen von 9 Prozent definiert, der einerseits für die Segmente, andererseits für die einzelnen Produkte und Produktlinien gilt. Das investierte Vermögen ergibt sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen). Das durchschnittliche investierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres gebildet. Die Kapitalrendite ist in folgender Tabelle dargestellt:
36 / ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IN DER BILANZ36.1 / BUCHWERTE DER FINANZINSTRUMENTE
Die Angaben enthalten nur Finanzinstrumente und Vermögenswerte beziehungsweise Schulden, die nach IFRS 9 zu bewerten sind. Ein Abgleich mit der Bilanz ist daher nur eingeschränkt möglich. 36.2 / ANGABEN ZUM FAIR VALUEDie Bewertung der Finanzinstrumente zum Fair Value folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt. Als aktiven Markt bezeichnet man einen Markt, auf dem homogene Produkte gehandelt werden, für die jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer gefunden werden und deren Preise öffentlich zugänglich sind. Nach Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie werden Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Wertpapiere, bewertet, die auf aktiven Märkten notiert sind. Zu den Finanzinstrumenten, die nach Stufe 2 bewertet werden, gehören beispielsweise Derivate, deren Fair Value mithilfe von Bewertungsverfahren auf der Basis beobachtbarer Marktdaten ermittelt wird. Hierbei werden insbesondere Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise verwendet, welche an den entsprechenden Märkten beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen bezogen werden. Der Stufe 3 werden im Audi Konzern im Wesentlichen die Restwertsicherungsvereinbarungen mit dem Handel zugeordnet. Die Inputfaktoren für die Bewertung der zukünftigen Entwicklung von Gebrauchtwagenpreisen können nicht auf aktiven Märkten beobachtet werden, sondern werden von verschiedenen, unabhängigen Institutionen prognostiziert. Das Restwertsicherungsmodell wird unter Punkt 37.4 "Marktpreisrisiken" erläutert. Des Weiteren sind auch langfristige Warentermingeschäfte der Stufe 3 zuzuordnen, da aufgrund der langen Laufzeiten der Kontrakte die für ihre Bewertung wesentlichen Parameter extrapoliert werden müssen. Die Extrapolation erfolgt für die unterschiedlichen Rohstoffe auf der Basis von beobachtbaren Inputfaktoren, welche über Preisserviceagenturen bezogen werden. Bei der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird grundsätzlich auf die jeweiligen Unternehmensplanungen sowie die unternehmensspezifischen Diskontierungszinssätze zurückgegriffen. // ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
// ÜBERLEITUNGSRECHNUNG DER ZUM FAIR VALUE NACH STUFE 3 BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE
Das Restwertsicherungsmodell wird grundsätzlich der Stufe 3 zugeordnet. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 beinhalten Warentermingeschäfte, für deren Bewertung keine Extrapolation der Kurse mehr notwendig ist, weil diese wieder auf aktiven Märkten beobachtbar sind. Die Auswirkungen von Marktpreisänderungen der Gebrauchtwagen, die sich aus den Absicherungsvereinbarungen ergeben, sind unter Punkt 37.4 "Marktpreisrisiken" im Einzelnen dargestellt. Die Chancen und Risiken, die sich aus den Fair-Value-Schwankungen der nach Stufe 3 bewerteten derivativen Finanzinstrumente ergeben, werden im Audi Konzern mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dadurch werden die Effekte der Änderungen von Rohstoffpreisnotierungen auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital simuliert. Durch einen 10-prozentigen Anstieg beziehungsweise Rückgang der Rohstoffpreise zum 31. Dezember 2019 würde sich das Ergebnis nach Steuern um 69 (2) Mio. EUR positiv beziehungsweise negativ verändern. Auf das Eigenkapital ergeben sich im aktuellen Jahr, wie auch im Vorjahr, durch Preisveränderungen keine Auswirkungen. // FAIR VALUE DER ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE
Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten entsprechen die anzugebenden Fair-Value-Stufen grundsätzlich den unter Punkt 36.2 angegebenen Kriterien. Der Fair Value dieser Finanzinstrumente, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Bei den langfristigen Vermögenswerten und Schulden ergeben sich grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen in den Relationen zwischen Bilanzwert und Fair Value. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt. Die Leasingforderungen haben einen Buchwert in Höhe von 25 (23) Mio. EUR. Der Buchwert entspricht im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr dem Fair Value (Stufe 3). Die zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 146 Mio. EUR sowie die in diesem Zusammenhang gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 11 Mio. EUR sind in die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" einzuteilen. Der Fair Value dieser Vermögenswerte und Schulden entspricht jeweils dem Buchwert und ist - bis auf die darin enthaltenen Zahlungsmittel (Level 1) - dem Level 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Detaillierte Angaben zur Bilanz können dem Punkt 25 "Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte und zur Veräußerung klassifizierte Schulden" entnommen werden. 37 / MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN37.1 / SICHERUNGSRICHTLINIEN UND GRUNDSÄTZE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTSDie Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und Controlling von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben können, werden in Einklang mit den Volkswagen Konzernrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Das operative Risikomanagement erfolgt sowohl bei der AUDI AG als auch bei der Volkswagen AG, Wolfsburg, im Bereich Konzern-Treasury. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG werden turnusmäßig über die aktuelle Risikolage unterrichtet. Darüber hinaus wird der Volkswagen Vorstandsausschuss für Risikomanagement regelmäßig über die aktuellen Finanzrisiken informiert. 37.2 / KREDIT- UND AUSFALLRISIKENKredit- und Ausfallrisiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich aus dem möglichen Ausfall eines Vertragspartners und bestehen maximal in Höhe der Buchwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen. Das maximale Kredit- und Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen gemindert. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen zum überwiegenden Teil für finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet". Dem Risiko aus nicht derivativen Finanzinstrumenten wird durch die gebildeten Risikovorsorgen und Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen. Vertragspartner von Geld- und Kapitalanlagen sowie Währungs- und Rohstoffpreissicherungsinstrumenten sind Kontrahenten einwandfreier Bonität. Darüber hinaus werden die Risiken durch ein Limitsystem begrenzt, welches auf den Bonitätseinschätzungen internationaler Ratingagenturen und der Eigenkapitalausstattung der Vertragspartner aufbaut. Durch die globale Geschäftstätigkeit und die hieraus resultierende Diversifikation ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen. // RISIKOVORSORGEIm Audi Konzern wird einheitlich auf sämtliche finanzielle Vermögenswerte und sonstige Risikoexposures das Expected Credit Loss Model des IFRS 9 angewendet. Die Betrachtung des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 umfasst sowohl die Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte ohne objektive Hinweise auf Wertminderung als auch die Risikovorsorge für bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Vermögenswerte im General Approach werden in drei Stufen sowie einer zusätzlichen Stufe für bereits bei Zugang bonitätsbeeinträchtigte Vermögenswerte eingeteilt. Stufe 1 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die erstmalig erfasst werden oder keine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit zeigen. In dieser Stufe werden die erwarteten Forderungsausfälle für die nächsten zwölf Monate berechnet. Stufe 2 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die eine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten zeigen, und Stufe 3 beinhaltet die finanziellen Vermögenswerte, die bereits objektive Anzeichen des Ausfalls aufweisen. In diesen Stufen werden die erwarteten Forderungsausfälle für die gesamte Laufzeit berechnet. Im Audi Konzern liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die bereits im Zugangszeitpunkt bonitätsbeeinträchtigt waren. Der vereinfachte Ansatz wird im Audi Konzern auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte gemäß IFRS 15 mit signifikanter Finanzierungskomponente angewendet. Gleiches gilt auch für Forderungen aus Leasingverträgen, die nach IFRS 16 zu bilanzieren sind. Im Simplified Approach wird der erwartete Ausfall einheitlich auf die gesamte Laufzeit des Vermögenswertes gerechnet. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen. /// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
/// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN
/// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR VERTRAGLICHE VERMÖGENSWERTE UND LEASINGFORDERUNGEN
// MAXIMALES KREDITRISIKO NACH KLASSENDie folgende Tabelle zeigt das maximale Kreditrisiko, dem der Audi Konzern zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, unterteilt nach Klassen, auf die das Wertminderungsmodell angewendet wird.
// RATINGKLASSENIm Audi Konzern erfolgt bei sämtlichen Kredit- und Leasingverträgen eine Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers. Im Rahmen des Mengengeschäfts erfolgt dies durch Scoringsysteme, bei Großkunden und Forderungen aus der Händlerfinanzierung kommen Ratingsysteme zum Einsatz. Die dabei mit gut bewerteten Forderungen sind in der Risikoklasse 1 enthalten. Forderungen von Kunden, deren Bonität nicht mit gut eingestuft wird, die aber noch nicht ausgefallen sind, sind in der Risikoklasse 2 enthalten. In der Risikoklasse 3 sind entsprechend alle ganz oder teilweise ausgefallenen Forderungen dargestellt. In den folgenden Tabellen sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte sowie die Ausfallrisikopositionen für Finanzgarantien und Kreditzusagen nach Ratingklassen dargestellt: /// BRUTTOBUCHWERTE FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE NACH RATINGKLASSEN
/// AUSFALLRISIKO FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN
37.3 / LIQUIDITÄTSRISIKENLiquiditätsrisiken ergeben sich, wenn laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen jederzeit die Liquiditätsversorgung im Audi Konzern sicher. Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern, wie zum Beispiel in China, kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen. // FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN
Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, für die ein Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. Berücksichtigt werden außerdem Zahlungsmittelabflüsse von Derivaten, die im Rahmen von Gegengeschäften geschlossen werden. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, für die ein Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, welche in der Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die in der Fälligkeitsanalyse dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt gleichermaßen für Sicherungsbeziehungen, die durch Gegengeschäfte geschlossen wurden. Der Audi Konzern hat verschiedene finanzielle Garantien, im Wesentlichen in Form von Bürgschaften, gegeben. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien 264 (237) Mio. EUR. Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen. // SICHERHEITENIm Audi Konzern werden finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt werden, in Höhe von 82 (94) Mio. EUR bilanziert. Diese Sicherheiten würden von den Vertragspartnern im Wesentlichen dann in Anspruch genommen, sobald Zahlungsziele für die besicherten Verbindlichkeiten überschritten werden. 37.4 / MARKTPREISRISIKENDer Audi Konzern ist durch seine globale Geschäftstätigkeit verschiedenen Marktpreisrisiken ausgesetzt, die im Folgenden dargestellt werden. Dazu werden die einzelnen Risikoarten und die jeweiligen Maßnahmen zum Risikomanagement beschrieben. Zusätzlich werden diese Risiken im Rahmen von Sensitivitätsanalysen quantifiziert. // SICHERUNGSPOLITIK UND FINANZDERIVATEZu den Marktpreisrisiken, denen der Audi Konzern ausgesetzt ist, gehören insbesondere Währungs-, Fondspreis-, Rohstoffpreis- und Zinsrisiken. Im Rahmen des Risikomanagements werden diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften begrenzt. Grundsätzlich werden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen durch das Konzern-Treasury der Volkswagen AG, Wolfsburg, zentral durchgeführt beziehungsweise über das Konzern-Treasury der AUDI AG koordiniert. Risikokonzentrationen bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Die Marktpreisrisiken aus derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 7 werden im Audi Konzern mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dabei werden durch Änderungen von Risikovariablen innerhalb der jeweiligen Marktpreisrisiken die Effekte auf das Eigenkapital und das Ergebnis nach Steuern ermittelt. /// WÄHRUNGSRISIKENDas Währungsrisiko des Audi Konzerns resultiert vor allem aus der globalen operativen Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit. Die Maßnahmen zur Absicherung dieser Währungsrisiken werden nach der Volkswagen Organisationsrichtlinie auf Markenebene definiert, im Volkswagen Konzern abgestimmt und durch das Konzern-Treasury der Volkswagen AG umgesetzt. Durch den Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte werden die Risiken betrags- und fristenkongruent begrenzt. Die Sicherungsgeschäfte werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zentral von der Volkswagen AG für den Audi Konzern getätigt. Darüber hinaus werden im Audi Konzern in geringem Umfang auch eigene Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, soweit dies der Vereinfachung des laufenden Geschäfts dient. Die Sicherungsgeschäfte erfolgen über marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte). Kontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend von führenden Ratingagenturen sowie dem zentralen Risikomanagement der Volkswagen AG überprüft wird. Im Rahmen des Managements der Währungsrisiken betrafen die Kurssicherungen im Jahr 2019 im Wesentlichen den US-Dollar, das britische Pfund und den chinesischen Renminbi. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die monetärer Art und in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translationsrisiko) bleiben hierbei unberücksichtigt. Im Audi Konzern sind die wesentlichen nicht derivativen Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, gehaltene Wertpapiere und gehaltene Fremdkapitalinstrumente, verzinsliche Schulden, unverzinsliche Verbindlichkeiten) entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden zu einem wesentlichen Teil durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Vor allem aufgrund der in der Regel kurzfristigen Fälligkeit der Instrumente haben mögliche Währungskursänderungen nur sehr geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis oder das Eigenkapital. Die Währungsrisiken werden durch Sensitivitätsanalysen bewertet, bei denen durch hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen die Effekte auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital gemessen werden. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen der Audi Konzern Finanzinstrumente eingeht. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Kursänderungen der den abgesicherten Grundgeschäften zugrunde liegenden Währungen haben Auswirkungen auf den Fair Value der Sicherungsgeschäfte und auf die Cashflow-Hedge-Rücklage im Eigenkapital. /// FONDSPREISRISIKENDer aus der überschüssigen Liquidität aufgelegte Wertpapierfonds unterliegt einem Aktien- und Anleihekursrisiko, das sich aus der Schwankung von Börsenkursen, Börsenindizes und Marktzinssätzen ergeben kann. Die sich aus einer Variation der Marktzinssätze ergebende Veränderung der Anleihekurse wird, wie die Bewertung von Währungs- und sonstigen Zinsrisiken aus den Wertpapierfonds, separat in den entsprechenden Erläuterungen zu den "Währungsrisiken" sowie zu den "Zinsrisiken" quantifiziert. Generell wird den Risiken aus Wertpapierfonds dadurch entgegengewirkt, dass - wie in den Anlagerichtlinien festgelegt - bei der Anlage von Mitteln auf eine breite Streuung hinsichtlich der Produkte, Emittenten und der regionalen Märkte geachtet wird. Daneben werden bei entsprechender Marktlage Kurssicherungsgeschäfte eingesetzt. Die entsprechenden Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Konzern-Treasury der Volkswagen AG von der AUDI AG koordiniert und durch das Risikomanagement der Wertpapierfonds operativ umgesetzt. Die Bewertung des Fondspreisrisikos erfolgt im Audi Konzern im Einklang mit IFRS 7 durch Sensitivitätsanalysen. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen von Risikovariablen am Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf die Preise der in den Fonds enthaltenen Finanzinstrumente ermitteln. Als Risikovariablen kommen beim Fondspreisrisiko insbesondere Aktien-, Devisenkurse und Zinssätze infrage. /// ROHSTOFFPREISRISIKENRohstoffe unterliegen aufgrund der Volatilität der Rohstoffmärkte Preisschwankungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Warentermingeschäfte eingesetzt. Die Sicherungsmaßnahmen werden nach der bestehenden Volkswagen Organisationsrichtlinie regelmäßig zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG abgestimmt. Die Sicherungsgeschäfte werden zentral von der Volkswagen AG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die AUDI AG abgeschlossen. Dem Audi Konzern werden die Ergebnisse bei Fälligkeit aus den Sicherungskontrakten gutgeschrieben beziehungsweise belastet. Die Absicherung betrifft wesentliche Umfänge der Rohstoffe Aluminium, Kupfer und Nickel. Kontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend von führenden Ratingagenturen sowie dem zentralen Risikomanagement der Volkswagen AG überprüft wird. Rohstoffpreisrisiken werden ebenfalls mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Durch hypothetische Änderungen von Preisnotierungen lassen sich die Auswirkungen der Wertänderungen der eingesetzten Sicherungsgeschäfte auf das Ergebnis nach Ertragsteuern quantifizieren. /// ZINSRISIKENZinsrisiken resultieren aus Änderungen der Marktzinssätze, vor allem bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Der Audi Konzern begrenzt Zinsänderungsrisiken insbesondere bei der Vergabe von Ausleihungen und Darlehen durch die Vereinbarung von Festzinskonditionen sowie durch den Abschluss von Zinssicherungsinstrumenten. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von hypothetischen Änderungen der Marktzinssätze zum Bilanzstichtag auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital und das Ergebnis nach Steuern dar. /// RESTWERTRISIKENRestwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel oder Partnerunternehmen, wonach im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen aus marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom Audi Konzern getragen werden. Die Absicherungsvereinbarungen stützen sich zum einen auf von der Restwertkommission verabschiedete Restwertempfehlungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zum anderen auf aktuelle, marktübliche Händlereinkaufswerte zum Abrechnungszeitpunkt der Restwertabsicherung. Basis der Restwertempfehlungen bilden die Prognosen verschiedener unabhängiger Institute aufgrund von Transaktionspreisen. Restwertrisiken werden ebenfalls mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen der Marktpreise von Gebrauchtwagen zum Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern quantifizieren. // QUANTIFIZIERUNG DER MARKTRISIKEN DURCH SENSITIVITÄTSANALYSEN/// WÄHRUNGSRISIKENWenn sich zum Bilanzstichtag die jeweiligen funktionalen Währungen gegenüber den übrigen Währungen um 10 Prozent auf- oder abgewertet hätten, ergäben sich in Bezug auf die unten genannten Währungsrelationen die folgenden wesentlichen Effekte auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und auf das Ergebnis nach Steuern.
/// ÜBRIGE MARKTRISIKENAuch die Bewertung der übrigen Marktrisiken gemäß IFRS 7 erfolgt im Audi Konzern durch Sensitivitätsanalysen. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen von Risikovariablen am Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf die entsprechenden Bilanzpositionen und auf das Ergebnis nach Steuern ermitteln. Als Risikovariablen kommen je nach Risikoart verschiedene Faktoren infrage (im Wesentlichen Aktienkurse, Rohstoffpreise, Marktzinsniveau und Marktpreise von Gebrauchtwagen). Mittels der durchgeführten Sensitivitätsanalysen lassen sich die folgenden übrigen Marktrisiken im Audi Konzern quantifizieren:
37.5 / METHODEN ZUR ÜBERWACHUNG DER EFFEKTIVITÄT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGENMit Einführung des IFRS 9 wird die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen im Audi Konzern im Wesentlichen prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Tests auf Ineffektivitäten in Form der Dollar-Offset-Methode. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Hierzu werden die kumulierten Wertänderungen der designierten Spot-Komponente des Sicherungs- und des Grundgeschäfts gegenübergestellt. Bei Nichtvorliegen eines Critical Terms Match wird für die nicht designierten Komponenten analog vorgegangen. // NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE
Das Nominalvolumen der dargestellten Cashflow-Hedges zur Absicherung von Währungsrisiken stellt die Summe der Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die im Rahmen von Gegengeschäften geschlossenen Derivate, welche die ursprünglichen Sicherungsgeschäfte kompensieren, werden in dem jeweiligen Nominalvolumen berücksichtigt. Ohne deren Berücksichtigung wäre das jeweilige Nominalvolumen niedriger. Zusätzlich zu den Derivaten, die zur Devisen-, Zins- und Rohstoffpreissicherung eingesetzt werden, bestanden am Bilanzstichtag Optionen und sonstige Derivate auf Eigenkapitalinstrumente mit einem Nominalvolumen in Höhe von 10.207 (3.674) Mio. EUR sowie Derivate zur Absicherung gegen Kreditausfälle mit einem Nominalvolumen in Höhe von 15.163 (10.891) Mio. EUR. Die vorgenannten Derivate haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente weisen eine maximale Sicherungslaufzeit von fünf Jahren auf. Aufgrund einer Verringerung von Planzahlen wurden bestehende Cashflow-Hedge-Beziehungen mit einem Nominalvolumen von 15 (45) Mio. EUR aufgelöst. Aus der Cashflow-Hedge-Rücklage wurden im laufenden Geschäftsjahr 2 Mio. EUR ergebnismindernd im Finanzergebnis erfasst. Im Vorjahr wurden nur geringfügige Beträge ergebnismindernd im Finanzergebnis erfasst. Die durchschnittlichen Sicherungskurse bei Währungssicherungsinstrumenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
// ANGABEN ZU CASHFLOW-HEDGES UND DEN ZUGEHÖRIGEN GRUNDGESCHÄFTENZur Absicherung des Risikos schwankender zukünftiger Zahlungsströme werden Sicherungsinstrumente abgeschlossen. In der folgenden Tabelle werden die Nominalvolumina, Fair Values und Ineffektivitäten der Sicherungsinstrumente, die in Cashflow-Hedges abgebildet werden, aufgeführt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte. Außerdem wird die Rücklage für Cashflow-Hedges gegenübergestellt:
38 / LEASING38.1 / LEASINGNEHMERBILANZIERUNGDer Audi Konzern tritt in vielen Bereichen des Unternehmens als Leasingnehmer auf. Gegenstand dieser Geschäfte ist im Wesentlichen das Anmieten von Büroausstattung, Immobilien und sonstigen Produktionsmitteln. Die Leasingverträge werden individuell verhandelt und beinhalten eine Vielzahl an Vertragsbedingungen. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden in der Bilanz unter den folgenden Posten ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:
Aus der Untervermietung von Nutzungsrechten des Sachanlagevermögens ergaben sich im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 17 Mio. EUR. Bei der Beurteilung der der Leasingverbindlichkeit zugrunde liegenden Leasingdauer wird im Audi Konzern eine bestmögliche Schätzung hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zugrunde gelegt. Falls eine wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen für diese Einschätzung oder eine Änderung des Vertrages vorliegt, wird diese Einschätzung aktualisiert. Die folgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz und geben einen Überblick über die vertraglichen Fälligkeiten dieser Verbindlichkeiten:
Im Geschäftsjahr 2019 sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 37 Mio. EUR angefallen. Für geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse werden keine Nutzungsrechte aktiviert. Für geringwertige Leasinggegenstände sind im aktuellen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 37 Mio. EUR angefallen. Zudem entstanden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, die insgesamt 40 Mio. EUR betrugen. Im aktuellen Geschäftsjahr gab es keine Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen. Insgesamt ergab sich aus Leasingnehmerverhältnissen ein Zahlungsmittelabfluss von 226 Mio. EUR. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über mögliche zukünftige Zahlungsmittelabflüsse, die nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden:
38.2 / LEASINGGEBERBILANZIERUNGDer Audi Konzern in der Funktion als Leasinggeber betreibt sowohl das Finance-Lease-Geschäft als auch das Operating-Lease-Geschäft. Gegenstand dieser Geschäfte sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Immobilien, die im Rahmen des IAS 40 (Als Finanzinvestition vermietete Immobilien) vermietet werden. Den Ausfallrisiken von Leasingforderungen trägt der Audi Konzern durch die Bildung von Wertberichtigungen, die gemäß den Vorschriften des IFRS 9 gebildet werden, in vollem Umfang Rechnung. Die den Leasingverträgen zugrundeliegenden Vermögenswerte werden mittels variablen Leasingzahlungen, die sich am Nutzungsumfang bemessen, abgesichert. // OPERATING-LEASE-VERHÄLTNISSEDie nachfolgende Tabelle zeigt die im Rahmen von Operating-Leases vermieteten langfristigen Vermögenswerte. Erläuterungen zum kurzfristigen Vermietvermögen enthält Punkt 21.
Aus den erwarteten, ausstehenden, nicht abgezinsten Leasingeinzahlungen aus Operating-Lease-Verhältnissen werden in den nächsten Jahren folgende Zahlungsmittelzuflüsse erwartet:
Die Erträge aus Operating-Lease-Verhältnissen setzen sich wie folgt zusammen:
// FINANCE-LEASE-VERHÄLTNISSEDie Veräußerungsgewinne und -verluste aus Finance-Lease-Verhältnissen sowie Zinserträge aus der Nettoinvestition der Leasingverhältnisse und Erträge aus variablen Leasingzahlungen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Die Überleitungsrechnung der Leasingzahlungen zum Nettoinvestitionswert ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Aus den ausstehenden, nicht abgezinsten Leasingzahlungen aus Finance-Lease-Verhältnissen werden in den nächsten Jahren folgende Zahlungen erwartet:
39 / KAPITALFLUSSRECHNUNGIn der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das Vorjahr die Zahlungsströme, getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, erläutert. Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel werden gesondert dargestellt. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit umfasst sämtliche Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, und wird mittels der indirekten Berechnungsmethode dargestellt. Dabei werden ausgehend vom Ergebnis vor Gewinnabführung und vor Ertragsteuern alle zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) herausgerechnet. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2019 Zahlungen für erhaltene Zinsen von 127 (121) Mio. EUR und für gezahlte Zinsen von 42 (54) Mio. EUR enthalten. Dividenden und Gewinnabführungen wurden in Höhe von 312 (712) Mio. EUR vereinnahmt. In der Position "Ertragsteuerzahlungen" werden im Wesentlichen Zahlungen an die Volkswagen AG im Rahmen der steuerlichen Organschaft im Inland und Zahlungen an ausländische Steuerbehörden ausgewiesen. In der Position "Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen" ist im Wesentlichen das zahlungsunwirksame Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sowie Wertpapieren enthalten. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die aktivierten Entwicklungskosten, die Zugänge bei den Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, sonstigen immateriellen Vermögenswerten sowie Finanzanlagen und langfristige Ausleihungen. Die Erlöse aus dem Abgang von Anlagegegenständen, die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen sowie die Veränderung der Wertpapiere und der Termingeldanlagen sind ebenfalls im Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten. Den Zahlungsmittelabflüssen aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften und Kapitalveränderungen bei nicht konsolidierten Tochtergesellschaften standen im Geschäftsjahr 2019 höhere Zahlungsmittelzuflüsse aus der Erstkonsolidierung von Tochtergesellschaften gegenüber. Per Saldo ergab sich hieraus im Jahr 2019 ein Zahlungsmittelzufluss von 6 Mio. EUR. Im Vorjahr flossen insgesamt 50 Mio. EUR ab. Für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sowie für Kapitalveränderungen flossen 87 (398) Mio. EUR ab. Im Vorjahr entfielen 328 Mio. EUR auf den Erwerb der Anteile an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China). Aus der Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften ergab sich ein Zahlungsmittelabbau von 419 Mio. EUR. Aus Kapitalveränderungen bei Beteiligungen flossen im aktuellen Geschäftsjahr 3 Mio. EUR zu. Die Zahlungsmittelzuflüsse im Vorjahr in Höhe von 585 Mio. EUR sind vor allem durch den Verkauf von Anteilen an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), und an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), begründet. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelabflüssen aus der Gewinnabführung auch die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten erfasst. Im Zuge der Erstanwendung des IFRS 16 stiegen die Leasingzahlungen auf 114 (10) Mio. EUR an. Darüber hinaus sind im Vorjahr Zuflüsse aus Kapitaleinzahlungen auf die Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von 43 Mio. EUR enthalten. Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen zum Teil nicht zahlungswirksam sind und daher nicht in die Kapitalflussrechnung eingehen. // ÜBERLEITUNG ZAHLUNGSMITTEL
In dem Zahlungsmittelbestand gemäß Kapitalflussrechnung sind nur solche kurzfristig fälligen Termingeldanlagen enthalten, deren ursprüngliche Anlagedauer höchstens drei Monate beträgt. Von dem Zahlungsmittelbestand werden 10.644 (7.716) Mio. EUR im Rahmen des Cashpoolings mit dem Volkswagen Konzern gehalten. Die in der Brutto-Liquidität enthaltenen Termingeldanlagen sowie ausgereichten Darlehen bestehen zum Teil mit nahe stehenden Unternehmen. Die Aufteilung der Veränderung der Finanzschulden in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
40 / EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse, die in Höhe der am Bilanzstichtag wahrscheinlichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden. Finanzielle Garantien im Sinne des IFRS 7 werden unter Punkt 39.3 "Liquiditätsrisiken" ausgewiesen. Neben zahlreichen anderen Automobilherstellern kann sich auch der Audi Konzern den Risiken im Zusammenhang mit möglicherweise fehlerhaften Airbags nicht entziehen. Es kann daher weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Rückrufen kommt. Weitere Angaben gemäß IAS 37.86 können derzeit aufgrund der noch andauernden technischen Untersuchungen und behördlichen Abstimmungen nicht gemacht werden. Im Zusammenhang mit den Vierzylinder-Dieselmotoren bestehen, wie unter Punkt 33 "Sonstige Rückstellungen" erläutert, keine Eventualverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2019 konnte der Audi Konzern durch Genehmigungen für technische Maßnahmen, abgeschlossene Verfahren und Vereinbarungen mit verschiedenen Behörden und Interessengruppen weitere Fortschritte bei der Dieselthematik erzielen. Trotz der fortschreitenden Abarbeitung der Dieselthematik bestehen in verschiedenen Ländern laufende rechtliche Sammel- oder Individualklagen sowie sonstige Verfahren. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und den noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Ein Teil der oben erwähnten Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, sodass bisher die Anspruchsgrundlagen teilweise durch die Kläger nicht spezifiziert wurden und / oder die Anzahl der Kläger beziehungsweise die geltend gemachten Beträge nicht hinreichend konkret feststehen und somit sich mögliche finanzielle Auswirkungen nicht bewerten lassen. Hinsichtlich der möglichen Belastungen aus der Dieselthematik siehe die Ausführungen unter dem Punkt "Angaben zur Dieselthematik" innerhalb der allgemeinen Angaben zum Anhang. Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den kartellrechtlichen Ermittlungen der Europäischen Kommission wurden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. 41 / RECHTSSTREITIGKEITENDie in den Audi Konzern einbezogenen Unternehmen sind im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit an Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren beteiligt. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren können insbesondere im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden oder Arbeitnehmern auftreten. Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich hieraus Zahlungs- oder andere Verpflichtungen ergeben. Vor allem in Fällen, in denen US-amerikanische Kunden einzeln oder im Wege der Sammelklage Mängel an Fahrzeugen geltend machen, können kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden und hohe Schadensersatz- oder Strafzahlungen zu leisten sein. Entsprechende Risiken ergeben sich auch aus Patentverletzungen, insbesondere US-Patentverletzungen. Solche Risiken werden in den sonstigen Rückstellungen abgebildet, sofern ein zukünftiger Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig geschätzt werden kann. Rechtsstreitigkeiten unterliegen häufig komplexen rechtlichen Fragestellungen. Insofern sind Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses, dessen Höhe sowie die Prozessdauer zu treffen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen aus Prozessrisiken sind daher mit Unsicherheiten verbunden. Hinsichtlich der Rechtsrisiken aus der Dieselthematik sowie weiterer Rechtsstreitigkeiten siehe die Ausführungen unter dem Punkt "Angaben zur Dieselthematik" innerhalb der allgemeinen Angaben zum Anhang. Darüber hinaus bestehen keine laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben können. 42 / CHANGE-OF-CONTROL-VEREINBARUNGENChange-of-Control-Klauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Unternehmen und Dritten, nach denen sich eine Rechtsfolge daran anknüpft, dass sich die Eigentumsverhältnisse an einer Vertragspartei direkt oder indirekt ändern. Die AUDI AG ist Partei der Gesellschaftervereinbarung betreffend die There Holding B.V., die der Mehrheitsgesellschafter der HERE-Gruppe ist. Nach der Gesellschaftervereinbarung muss eine Vertragspartei im Falle eines Kontrollwechsels ihre (direkt oder indirekt gehaltenen) Anteile an der There Holding B.V. den anderen Gesellschaftern zum Kauf anbieten. Ein Kontrollwechsel liegt in Bezug auf die AUDI AG vor, wenn eine Person die Kontrolle über die AUDI AG übernimmt oder verliert, wobei Kontrolle definiert ist als (i) das Innehaben von oder die Kontrolle von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, (ii) die Möglichkeit, mehr als 50 Prozent der auf Hauptversammlungen ausübbaren Stimmrechte zu allen oder nahezu allen Angelegenheiten zu steuern, oder (iii) das Recht, die Mehrheit der Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat zu bestimmen. Des Weiteren liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn Wettbewerber der HERE-Gruppe beziehungsweise bestimmte mögliche Wettbewerber der HERE-Gruppe aus der Technologiebranche mindestens 25 Prozent an der AUDI AG erwerben. Wenn keiner der anderen Gesellschafter diese Anteile übernimmt, haben die anderen Gesellschafter das Recht, die Auflösung der There Holding B.V. zu beschließen. Im Übrigen enthalten die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen des Audi Konzerns mit Dritten für den Fall einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse an der AUDI AG oder ihrer Tochtergesellschaften keine Change-of-Control-Klauseln. 43 / SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Für das Serienmaterial bestehen Lieferverträge. Die verbindliche Bestellung und der Abruf des Serienmaterials erfolgen zeitnah auf Basis der spezifizierten Produktions- und Absatzplanung. Der Rückgang der Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen ist im Wesentlichen auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Im Vorjahr waren Umfänge in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten, die im aktuellen Geschäftsjahr gemäß IFRS 16 in den Leasingverbindlichkeiten bilanziert sind. 44 / AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHEEs ist nicht geplant, Geschäftsbereiche im Sinne des IFRS 5 einzustellen oder aufzugeben. 45 / PERSONALAUFWAND
46 / IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER
1) Davon befanden sich 1.945 (1.732) Mitarbeiter
in der passiven Phase der Altersteilzeit.
47 / LEISTUNGEN AUF BASIS VON PERFORMANCE SHARES (AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG)Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde Ende des Jahres 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 per Aufsichtsratbeschluss angepasst. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit überwiegend zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Die Mitglieder des Top-Management-Kreises gehören seit Ende des Jahres 2018 ebenfalls zum Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans. Ihnen wurden im Jahr 2019 erstmalig Performance Shares gewährt. Ende des Jahres 2019 wurde der Kreis der Begünstigten um alle außertarifliche Mitarbeiter unterhalb des Top-Management-Kreises erweitert. Diesen Begünstigten werden Anfang 2020 erstmalig Performance Shares gewährt. Die Funktionsweise des gewährten Performance-Share-Plans ist im Wesentlichen identisch mit dem Performance-Share-Plan, der den Vorstandsmitgliedern gewährt wird. Bei Einführung des Performance-Share-Plans wurde den Mitgliedern des Top-Managements eine Mindestbonushöhe für die ersten drei Jahre auf Basis der Vergütung des Jahres 2018 garantiert, während bei allen anderen Begünstigten für die ersten drei Jahre eine Garantie auf Basis der Vergütung des Jahres 2019 gewährt wurde. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des Langzeitbonus wird der jährliche Zielbetrag aus dem Langzeitbonus auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares umgerechnet und dem jeweiligen Begünstigten als reine Rechengröße zugeteilt. Für die Mitglieder des Vorstands und des Top-Managements erfolgt die Festschreibung der Anzahl der Performance Shares auf Basis einer dreijährigen, zukunftsgerichteten Performanceperiode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie. Für alle anderen Begünstigten erfolgt diese Festschreibung auf Basis einer dreijährigen Performanceperiode mit einjährigem Zukunftsbezug. Abweichend erfolgt im Jahr 2020 die Festschreibung zunächst auf Basis einer einjährigen zukunftsbezogenen Performanceperiode und in 2021 auf Basis einer zweijährigen Performanceperiode mit einjährigem Zukunftsbezug. Nach Ablauf der Performanceperiode findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs am Laufzeitende zuzüglich eines Dividendenäquivalents. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 Prozent des Zielbetrags begrenzt. // AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS
// AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG FÜR MITGLIEDER DES TOP-MANAGEMENT-KREIS
// AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG FÜR AUSSERTARIFLICHE MITARBEITER UNTERHALB DES TOP-MANAGEMENT-KREISESBei einer Zielerreichung von 100 Prozent der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für alle anderen Begünstigten insgesamt 118 Mio. EUR. 48 / BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNahe stehende Unternehmen oder Personen sind nach IAS 24
Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, mit 53,1 Prozent die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche Automobil Holding SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 Prozent der Stammaktien gehören. Die Porsche Automobil Holding SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken und ist daher ebenfalls als ein nahe stehendes Unternehmen zu klassifizieren. Alle Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen sind auf Grundlage internationaler Preisvergleichsmethoden gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Zu den von nahe stehenden Unternehmen bezogenen Lieferungen und Leistungen zählen vornehmlich Zulieferungen für die Produktion, bezogene Originalteile sowie Entwicklungs-, Transport-, Finanzdienst- und Vertriebsleistungen, in geringerem Umfang auch Design- und Serviceleistungen. Bei den an nahe stehende Unternehmen erbrachten Geschäftsumfängen handelt es sich überwiegend um verkaufte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, Aggregate und Komponenten sowie um die Überlassung liquider Mittel in Form von Darlehen, Termin- und Tagesgeldanlagen. Die liquiden Mittel des Audi Konzerns werden überwiegend im Volkswagen Konzern angelegt beziehungsweise aufgenommen. Sämtliche Transaktionen werden zu Marktkonditionen abgewickelt. 48.1 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT DER VOLKSWAGEN AG UND ANDEREN NICHT DEM AUDI KONZERN ANGEHÖRENDEN TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
Der Rückgang der von der Volkswagen AG sowie den nicht dem Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und sonstigen Beteiligungen der Volkswagen AG empfangenen Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen durch die Entkonsolidierung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften begründet. Die Forderungen enthalten Darlehen an die Volkswagen AG, Wolfsburg, in Höhe von 5.199 (5.330) Mio. EUR sowie an nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG in Höhe von 152 (399) Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Forderungsverkäufe an nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen der Volkswagen AG auf 984 (2.061) Mio. EUR. Die Forderungen gegenüber anderen nicht dem Audi Konzern angehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG wurden in Höhe von 1 (1) Mio. EUR wertberichtigt. Die Forderungen enthalten keine Zahlungsmittel, die im Rahmen des Cashpoolings angelegt sind. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr Risikovorsorgen für Forderungen gegenüber der Volkswagen AG sowie nicht dem Audi Konzern angehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG aufgrund des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 in Höhe von 37 (83) Mio. EUR bilanziert. Der Audi Konzern hat im Geschäftsjahr Kapitaleinlagen bei nahestehenden Unternehmen in Höhe von 111 Mio. EUR getätigt. Eine Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen wird nicht erwartet. Mit der Porsche Automobil Holding SE bestanden im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen in geringem Umfang. 48.2 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT TOCHTERUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN DES AUDI KONZERNS
Zum 31. Dezember 2019 bestehen zugunsten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen Bürgschaften in Höhe von 166 (152) Mio. EUR. Eine Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen wird nicht erwartet. Gegenüber assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 6 (93) Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen in Höhe von 26 (35) Mio. EUR wertberichtigt. Daneben wurden im Vorjahr Risikovorsorgen für Forderungen gegenüber den vorgenannten nahe stehenden Unternehmen und Personen aufgrund des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 in Höhe von 19 (43) Mio. EUR bilanziert. Im Vorjahr wurden wertberichtigte Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von 64 Mio. EUR ausgebucht. Die Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen beinhalten zukünftige Verpflichtungen aus bestehenden Vertragsverhältnissen. Die Forderungen enthalten keine Zahlungsmittel, die im Rahmen des Cashpoolings angelegt sind. 48.3 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT UND LEISTUNGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATSMitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg, beziehungsweise der AUDI AG sind auch Mitglieder in Aufsichtsräten oder Vorstände von anderen Unternehmen, mit denen der Audi Konzern Geschäftsbeziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit diesen Unternehmen und Personen werden ebenfalls zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. In diesem Zusammenhang wurden an das Land Niedersachsen und an Unternehmen, an denen das Land Niedersachsen mehrheitlich beteiligt ist, Lieferungen und Leistungen in einem Gesamtwert von 393 (366) Tsd. EUR erbracht und in einem Gesamtwert von 13 (24) Tsd. EUR bezogen. Gegenüber dem Land Niedersachsen bestanden zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von 1 (74) Tsd. EUR. Forderungen gegenüber dem Land Niedersachsen bestanden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 10 Tsd. EUR. Eine Zusammenstellung der Aufsichtsratsmandate des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG ist im Jahresfinanzbericht 2019 der AUDI AG aufgeführt. Die Leistungsbeziehungen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG beziehungsweise der AUDI AG haben zu marktüblichen Bedingungen stattgefunden. Das Transaktionsvolumen war wie im Vorjahr geringfügig. Insgesamt wurden an diesen Personenkreis im Berichtsjahr Leistungen in Höhe von 22 (56) Tsd. EUR erbracht. Vonseiten des Audi Konzerns wurden im Geschäftsjahr von diesem Personenkreis, wie im Vorjahr, keine Leistungen bezogen. Des Weiteren bestanden im Geschäftsjahr analog zum Vorjahr nur geringfügige Forderungen gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG beziehungsweise der AUDI AG. Verpflichtungen bestanden sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr keine. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG wurden darüber hinaus im Rahmen ihrer Organtätigkeit die folgenden Leistungen gewährt.
Die Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG im Zusammenhang mit kurzfristig fälligen Leistungen betragen 14.084 (13.457) Tsd. EUR. Außerdem bestehen gegenüber dem Vorstand Pensionsverpflichtungen in Höhe von 50.527 (40.417) Tsd. EUR. Aus Anlass der Beendigung von Vorstandsverhältnissen bestanden zum 31. Dezember 2019 keine Verpflichtungen. Im Vorjahr wurden Verpflichtungen in Höhe von 5.153 Tsd. EUR bilanziert. Den bei der AUDI AG angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion beziehungsweise Tätigkeit im Unternehmen. Dies gilt auch für den Vertreter der leitenden Angestellten. Bezüglich der anteilsbasierten Vergütung wird auf Punkt 47 "Leistungen auf Basis von Performance Shares (Anteilsbasierte Vergütung)" verwiesen. Die Vergütungssystematik sowie die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG und die individualisierten Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist, dargestellt. Lesen Sie mehr zum Vergütungsbericht im Lagebericht. 49 / HONORARE DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS
Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen umfassen die dargestellten Honorare diejenigen des Konzernabschlussprüfers. Die Abschlussprüfungsleistungen entfielen 2019 auf die Prüfung des Konzernjahresabschlusses und den Review des Konzernhalbjahresabschlusses der AUDI AG sowie auf die Prüfung der Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften und die Reviews der Quartalsabschlüsse der AUDI AG. Andere Bestätigungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer nur in geringem Umfang erbracht. Steuerberatungsleistungen beinhalten insbesondere Beratungen zur Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel sowie zur Durchführung von Reorganisationen. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers enthalten im Berichtsjahr Beratungsleistungen im Bereich IT. 50 / SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDie geschäftliche Segmentierung von unternehmerischen Aktivitäten orientiert sich gemäß IFRS 8 an der internen Unternehmenssteuerung. Entscheidungsträger beider Segmente im Hinblick auf die Verteilung der Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft ist der Gesamtvorstand. Die Segmentberichterstattung folgt den wirtschaftlichen Aktivitäten des Audi Konzerns und ist in die beiden Segmente Automobile und Motorräder unterteilt. Das Segment Motorräder unterschreitet zwar die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8, wird hier jedoch zu Informationszwecken als gesondertes Segment angegeben. Die Aktivitäten des Segments Automobile erstrecken sich auf die Entwicklung, Fertigung, Montage und den Vertrieb von Fahrzeugen der Marke Audi und der Marke Lamborghini sowie das Geschäft mit entsprechenden Zubehör- und Ersatzteilen. Die Aktivitäten des Segments Motorräder beinhalten die Entwicklung, Fertigung, Montage und den Vertrieb von Motorrädern der Marke Ducati einschließlich des Zubehör- und Ersatzteilegeschäfts. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente des Audi Konzerns liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten erfolgt in der Spalte Überleitung. Die Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ohne Investitionen in Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Zu den zentralen Spitzenkennzahlen zur Steuerung der Segmente Automobile und Motorräder zählen das Operative Ergebnis und die Operative Umsatzrendite. Die interne Berichterstattung entspricht der externen IFRS-Berichterstattung. Darüber hinaus überwacht der Gesamtvorstand regelmäßig unter anderem die folgenden finanziellen und wirtschaftlichen Kenngrößen: 50.1 / BERICHTSSEGMENTE
Das Segment Motorräder verzeichnete unter Berücksichtigung von zusätzlichen planmäßigen Abschreibungen aufgrund der Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation aus dem Jahr 2012 in Höhe von 23 Mio. EUR eine Operative Umsatzrendite von 4,0 (3,6) Prozent. Bereinigt um diesen Effekt beträgt das Operative Ergebnis 52 (49) Mio. EUR und die Operative Umsatzrendite 7,2 (7,0) Prozent. Das Segment Automobile verzeichnete eine Operative Umsatzrendite von 8,2 (6,0) Prozent. Die Operative Umsatzrendite im Audi Konzern beträgt 8,1 (6,0) Prozent. 50.2 / ÜBERLEITUNGSRECHNUNG
50.3 / NACH REGIONEN
1) Inklusive Nutzungsrechte gemäß
IFRS 16.
Die Zurechnung der Umsatzerlöse zu den Regionen erfolgt gemäß dem Sitz der externen Kunden. Umsatzerlöse erzielt der Audi Konzern im Wesentlichen aus dem Verkauf von Automobilen. Im Segment Automobile werden neben der Marke Audi auch Fahrzeuge der Marke Lamborghini vertrieben. Im Segment Motorräder werden Motorräder und Zubehör der Marke Ducati vertrieben. 50.4 / UMSATZERLÖSE NACH SEGMENTEN
Eine Erläuterung der einzelnen Umsatzarten wird unter Punkt 1 "Umsatzerlöse" dargestellt. Das Segment Automobile verfügt mit der Volkswagen AG, Wolfsburg, deren nicht zum Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen über wichtige Kunden, mit denen eine Abhängigkeitsbeziehung besteht. 50.5 / UMSATZERLÖSE MIT WESENTLICHEN KUNDEN
51 / DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben am 20. November 2019 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und anschließend auf der Audi Internetseite www.audi.com/cgc-declaration dauerhaft zugänglich gemacht. Lesen Sie online mehr zur abgegebenen Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Codex unter www.audi.com/cgc-declaration. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGIm Januar 2020 wurde die zum 31. Dezember 2019 als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, zu einem Veräußerungspreis von 650 Mio. EUR an die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg, veräußert. Aus der Transaktion resultiert ersten Einschätzungen zufolge ein Effekt auf das Finanzergebnis in Höhe von rund 0,6 Mrd. EUR. Aus den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus können sich negative Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 ergeben. Weitere Ausführungen finden sich im Lagebericht in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und Chancenbericht". Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2019 keine weiteren Ereignisse, über die nach IAS 10 berichtet werden muss. WESENTLICHE KONZERNGESELLSCHAFTEN
1) Hierbei handelt es sich um eine strukturierte
Einheit gemäß IFRS 10 und IFRS 12.
BILANZEIDVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Audi Konzerns und der AUDI AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Audi Konzerns sowie der AUDI AG beschrieben sind."
Ingolstadt, 18. Februar 2020 Der Vorstand Abraham Schot Wendelin Göbel Peter Kössler Dr. Bernd Martens Hans-Joachim Rothenpieler Alexander Seitz Hildegard Wortmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt / VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS// PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der AUDI AG, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AUDI AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. // GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. // HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - DIESELTHEMATIKWir verweisen auf die im Anhang des Konzernabschlusses in dem Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" sowie im Konzernlagebericht im Abschnitt "Rechtsrisiken" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss. Auf der Grundlage der dargestellten und dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bis zur Information durch die US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) im Herbst 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Konzernabschluss als auch auf den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und die Vorjahre haben. Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen technischen Lösungen sowie der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. // BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik (2) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten [3] Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik(1) Gesellschaften des Audi Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Dieselmotoren in bestimmten Fahrzeugen des Audi Konzerns involviert. Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Softwaremaßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden und Händlern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögenswerten und kundenspezifische Vertriebsprogramme. Der Audi Konzern erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik entstandenen Ergebniseinflüsse in den Herstellungskosten, Vertriebskosten sowie im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Der negative Effekt auf das Jahresergebnis 2019 beläuft sich auf insgesamt 81 Mio. EUR. Die ausgewiesenen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Audi Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinandergesetzt und den Umsetzungsstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweise unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrundeliegende Mengengerüst haben wir insbesondere mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrundeliegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen. Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziellen Dokumenten insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den einbezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert. Unter Berücksichtigung der im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind in den Abschnitten "Erläuterungen zur Bilanz" und "Zusätzliche Erläuterungen" des Konzernanhangs sowie im Abschnitt "Rechtsrisiken" im Konzernlagebericht enthalten. (2) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten(1) Im Konzernabschluss der AUDI AG werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 6.461 Mio. EUR unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Während Forschungskosten gemäß IAS 38 als laufender Aufwand behandelt werden, erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten von in Serie gehenden Produkten, sofern insbesondere der Absatz dieser Produkte (in Verbindung mit anderen Vermögenswerten) voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Bis zum Abschreibungsbeginn sind Entwicklungen nach IAS 36 auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet sind, jährlich mindestens einmal auf Wertminderung hin zu testen. Dieser Verpflichtung wird dadurch nachgekommen, dass vom Zeitpunkt der Aktivierung bis zum Abschluss der Entwicklung bereits überprüft wird, ob die aktivierten Entwicklungskosten durch die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt werden. Nach Abschreibungsbeginn ist zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, ist ein Wertminderungstest durchzuführen und ggf. eine Wertminderung zu erfassen. Im Fall von in Vorperioden vorgenommenen Wertminderungen ist jährlich zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertaufholung vorliegen. Im Berichtsjahr hat der Audi Konzern im Rahmen der entsprechenden Änderungen im Volkswagen Konzern die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für aktivierte Entwicklungskosten angepasst. Während in den letzten Geschäftsjahren auf das einzelne Modell bzw. die Modellgruppe abgestellt wurde, hat der Audi Konzern bedingt durch die zunehmende Verschärfung CO 2- und abgasbezogener Flottenvorgaben und weiterer geänderter Rahmenbedingungen, im 4. Quartal 2019 die Einschätzung getroffen, dass die geforderte weitestgehende Unabhängigkeit der Zahlungsmittelzuflüsse der Modelle / Modellgruppen nicht mehr gegeben ist und folglich nunmehr Marken als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten anzusehen, die die Definitionskriterien einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfüllen. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit dieser immateriellen Vermögenswerte wird im Audi Konzern regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme (Nutzungswert) der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten herangezogen. Der Nutzungswert wird mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte Fünf-Jahresfinanzplanung des Konzerns den Ausgangspunkt. Die Abzinsung erfolgt mittels gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital). Die im Audi Konzern verwendeten gewichteten Kapitalkosten beinhalten eine Gewichtung aus Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten auf Vorsteuerbasis. In Folge der geänderten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ergab sich im vierten Quartal 2019 ein einmaliger Zuschreibungseffekt in Höhe von 243 Mio. EUR, der im GuV-Posten Sonstige betriebliche Erträge erfasst ist. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die den Bewertungen zugrundeliegenden Annahmen insbesondere in Form der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Wertminderungstest der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die Konsistenz des angewendeten Bewertungsmodells gewürdigt sowie die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. In Bezug auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte haben wir die gesetzlichen Vertreter über das Vorliegen von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Wertminderung bzw. Wertaufholung befragt und diese Annahmen auf der Grundlage unserer Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Konzerns kritisch hinterfragt. Wir haben zudem im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob die geänderte Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Einklang mit den relevanten Anforderungen nach IAS 36 steht. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sowie das Bewertungsmodell sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet und die vorgenommene Änderung der Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten begründet und hinreichend dokumentiert worden. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungsleistungen sowie zu deren Werthaltigkeitstests und der Umstellung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. [3] Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft(1) Im Konzernabschluss des Audi Konzerns werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft in Höhe von 7.549 Mio. EUR ausgewiesen. Diese Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Motorrädern, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Schätzung des Diskontierungsfaktors. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. (2) Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir auf Basis der Ergebnisse unserer Aufbau- und Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Abzinsung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Sonstige Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. // SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Der Finanzbericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
// VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. // VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. / SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN// ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1970 als Konzernabschlussprüfer der AUDI AG, Ingolstadt, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. // VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schumann."
München, den 18. Februar 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer 10-JAHRES-ÜBERSICHT
1) 2012: finanzielle Werte wurden aufgrund des
geänderten IAS 19 angepasst; 2017: finanzielle Werte
wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15
angepasst
Abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019AUDI AGBILANZDER AUDI AGAktiva
GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNGDER AUDI AG
ANHANGENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2019
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN/ ANGABEN ZUR GESELLSCHAFTDie AUDI Aktiengesellschaft (AUDI AG) hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt (HR B 1). Die AUDI AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. / GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDer Jahresabschluss der AUDI AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit sind einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. / ANGABEN ZUR DIESELTHEMATIK// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONENIm September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NO x)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund 11 Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NO x-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, insgesamt rund 113 Tsd. Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi und Porsche. Es wurden daraufhin in verschiedenen Ländern zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden. // EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDIVolkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Während die Volkswagen AG, Wolfsburg, konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, ist die AUDI AG für die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8, zuständig. Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall getroffen, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren differenzieren. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung erfolgt die Belastung der Kosten aus Vergleichsvereinbarungen an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel. Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten. Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden. Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und früherer Jahre haben. Mögliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AUDI AG können sich im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Wesentlichen in den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten ergeben. // PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEITIn betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren ist es in einigen Märkten nicht ausgeschlossen, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden sind gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in verschiedenen Ländern anhängig. Mit ihnen sollen unter anderem behauptete Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Einzelklagen und ähnliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, in zahlreichen Ländern anhängig, die meist auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sind. // VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADAIn den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Regierungsbehörden sowie mit diversen Privatklägern, die in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) vertreten waren. Mit diesen Vereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche sowie strafrechtliche Forderungen nach US-amerikanischem Bundesrecht und dem Recht einzelner Bundesstaaten im Zusammenhang mit der Dieselthematik beigelegt. Als Bestandteil der mit dem US-Justizministerium und dem Bundesstaat Kalifornien geschlossenen Vereinbarungen (Plea Agreement und Third Partial Consent Decrees) wurde im Jahr 2017 ein Compliance Monitor und Compliance Auditor bei Volkswagen für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Zudem sind in den USA und Kanada die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge Gegenstand von Klagen und Auskunftsersuchen verschiedener Art, die insbesondere von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern sowie verschiedenen Behörden in Kanada und den USA, wie die Attorneys General einzelner US-Bundesstaaten, gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, gerichtet sind. Im Geschäftsjahr haben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen einen Vergleich zur Beilegung der durch den Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico geltend gemachten verbraucherschutzrechtlichen Forderungen erzielt. New Mexico war der letzte verbleibende Bundesstaat, der verbraucherschutzrechtliche Forderungen geltend gemacht hat. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von fünf US-Bundesstaaten (Illinois, Montana, New Hampshire, Ohio und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (Virginia), und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Im Geschäftsjahr wurden die umweltrechtlichen Klagen von zwei Bundesstaaten - Alabama und Tennessee - wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten vollumfänglich abgewiesen. Die Klageabweisungen sind rechtskräftig. Der Attorney General des US-Bundesstaates New Mexico hat seine umweltrechtliche Klage freiwillig zurückgenommen. Die vom US-Bundesstaat Illinois, Hillsborough County (Florida) sowie Salt Lake County (Utah) geltend gemachten Forderungen sind vollumfänglich abgewiesen worden, wogegen jedoch Rechtsmittel eingelegt wurde. Bestimmte Forderungen, die die US-Bundesstaaten Ohio und Texas sowie zwei Landkreise in Texas geltend gemacht haben, wurden ebenfalls abgewiesen; hinsichtlich der verbleibenden Forderungen werden die gerichtlichen Verfahren fortgesetzt. Des Weiteren hat die kanadische Bundesumweltbehörde - nach Abschluss ihrer Untersuchung in Bezug auf strafrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Dieselthematik - im Dezember 2019 Anklage gegen die Volkswagen AG wegen Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI erhoben. Die Volkswagen AG hat bei der Untersuchung mitgewirkt und zur Beilegung sämtlicher Vorwürfe einem Vergleich (Plea Resolution) zugestimmt. Im Januar 2020 hat sich die Volkswagen AG im Sinne der Anklage schuldig bekannt und zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 196,5 Mio. CAD verpflichtet, die das Gericht auch genehmigt hat. Infolge dieser Genehmigung hat die Umweltbehörde der Provinz Ontario ihre Klage auf Verhängung quasi-strafrechtlicher Sanktionen gegen die Volkswagen AG hinsichtlich bestimmter Fahrzeuge von Volkswagen und Audi mit 2.0 TDI-Motor zurückgezogen. Darüber hinaus ist in Québec eine umweltrechtliche Sammelklage im Namen der Einwohner von Québec anhängig. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein Anspruch auf Strafschadensersatz bestehe. Die von Volkswagen eingelegten Rechtsmittel wurden zurückgewiesen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in einem frühen Stadium. // ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEITDer Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Verfügung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Anknüpfend an die Untersuchungen der AUDI AG von relevanten Dieselkonzepten auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale hat das KBA von der AUDI AG vorgeschlagene Maßnahmen in verschiedenen Rückrufbescheiden zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet. Die AUDI AG geht weiterhin von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Seitens der AUDI AG wurden inzwischen für viele betroffene Aggregate Software-Updates entwickelt und nach erfolgter Freigabe durch das KBA bereits in einem Großteil der Fahrzeuge der betroffenen Kunden umgesetzt. Die noch ausstehenden Freigaben werden für 2020 erwartet. Das KBA als zuständige Typgenehmigungsbehörde untersucht zudem fortlaufend Fahrzeugmodelle der Marken Audi, Volkswagen und Porsche auf kritische Funktionen. Sofern das KBA bestimmte Funktionen beanstandet, wird die Konformität der betroffenen Fahrzeuge im Rahmen von Feldmaßnahmen wiederhergestellt. // STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLANDDie Staatsanwaltschaft München II hat im Juli 2019 unter anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselthematik betreffend 3.0 TDI-Motoren auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG Anklage erhoben.Aus diesen Anklageerhebungen ergibt sich nach vorliegender Kenntnislage zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veränderung der Risikolage für die AUDI AG. Die AUDI AG hat renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. // BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIKIm Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebniseffekte im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Vergleich zu den im Vorjahr in den Sondereinflüssen erfassten Umfängen insgesamt von untergeordneter Bedeutung. // WEITERE WESENTLICHE RECHTSSTREITIGKEITENIm April 2019 hat die Europäische Kommission im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie der Volkswagen AG sowie der AUDI AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, die Beschwerdepunkte übermittelt. Mit diesen informiert die Europäische Kommission über ihre vorläufige Bewertung des Sachverhalts und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Gegenstand des Verfahrens beschränkt sich auf die Kooperation deutscher Automobilhersteller zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von SCR-Systemen und Ottopartikelfiltern für Pkw, die im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sind. Andere Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten und Kunden werden den Herstellern nicht vorgeworfen. Volkswagen und Audi haben ab Juli 2019 Einsicht in die Untersuchungsakte erhalten und im Dezember 2019 eine Erwiderung auf die Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission eingereicht. Um unser Unternehmen zu schützen, wird von weiteren Angaben abgesehen. Zudem hat die chinesische Wettbewerbsbehörde in der oben genannten Angelegenheit Auskunftsersuchen an die Volkswagen AG sowie die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerichtet und ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Im Juni 2019 hat der U.S. District Court des Northern District von Kalifornien zwei vermeintliche Sammelklagen abgewiesen, in denen Käufer deutscher Luxusfahrzeuge behauptet hatten, dass mehrere Automobilhersteller, unter anderem die Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften, sich seit den 1990er Jahren zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen US-amerikanische Kartell- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen hätten. Nach Auffassung des Gerichts waren die Klagen unschlüssig, weil dem klägerischen Vortrag keine plausible Begründung der behaupteten wettbewerbswidrigen Absprachen zu entnehmen war. Die Kläger reichten überarbeitete Klageschriften ein, Volkswagen hat deren Abweisung beantragt. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Group Canada, Inc., Ajax (Ontario), der Audi Canada, Inc., Ajax (Ontario), und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen gebildet noch Angaben zu Haftungsverhältnissen gemacht, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Volkswagen und Audi haben Auskunftsersuchen der US-Umweltschutzbehörde (EPA) und des California Air Resources Board (CARB) betreffend Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Im Zuge dieser Untersuchung durch die EPA hat sich Volkswagen im August 2019 gegenüber der EPA mit dem Verlust von rund 220.000 sogenannten Greenhouse Gas Emission Credits einverstanden erklärt. Ebenfalls im August 2019 haben Volkswagen und das sogenannte Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee) eine Vereinbarung zur Beilegung zivilrechtlicher Forderungen betreffend rund 98.000 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Porsche und Bentley bekanntgegeben, wobei rund 8.000 Fahrzeuge der Marke Audi betroffen sind. Für alle betroffenen Fahrzeuge führten Prüfungen von Volkswagen im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen - gemäß den Rundungsregelungen der EPA - zu Abweichungen des Kraftstoffverbrauchs von einer Meile pro Gallone von den im "Monroney Label" nach US-amerikanischem Recht anzugebenden Werten. Im Oktober 2019 hat das Gericht der Vergleichsvereinbarung seine vorläufige Genehmigung erteilt. Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands angemessene Rückstellungen gebildet bzw. je nach Eintrittswahrscheinlichkeit Angaben zu Haftungsverhältnissen gemacht. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht vollständig auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten respektive zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1 / IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen erworbene Entwicklungsleistungen, EDV-Software und Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie geleistete Zuschüsse. Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEImmaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren zeitanteilig abgeschrieben. 2 / SACHANLAGEN
// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie die Kostenminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbar sind. Die in fremder Währung erworbenen Sachanlagen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei den selbst erstellten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens umfassen die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht berücksichtigt. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden linear abgeschrieben. Als Abschreibungsbeginn für die abnutzbaren Vermögensgegenstände gilt generell der Zugang oder die Betriebsbereitschaft. Dem Abschreibungsplan liegen grundsätzlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:
Unterschiede zu den handelsrechtlichen Abschreibungen aufgrund der Sonderabschreibungen nach § 6b EStG (Übertragung von Veräußerungsgewinnen) werden im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt. 3 / FINANZANLAGEN
Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen bei einer ausländischen Tochtergesellschaft. Gegenläufig wirkt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert einer inländischen (im Vorjahr ausländischen) Gesellschaft in Höhe von 2 (84) Mio. EUR. Wertpapiere des Anlagevermögens, bestehend aus Zeitwert- und Pensionsfonds, werden mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert. Die Buch- und Marktwerte zum Bilanzstichtag sind unter Punkt 6 dargestellt. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes, die übrigen Ausleihungen zum Nennwert bewertet. Zugänge bei den Finanzanlagen in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei dem Zeitwert- und dem Pensionsfonds handelt es sich um Sondervermögen, die ausschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Die somit dem Zugriff der Unternehmensgläubiger entzogenen Fonds sind mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis. Infolge der Zeitwertbewertung des Zeitwert- und des Pensionsfonds werden Wertentwicklungen sofort ergebniswirksam erfasst. Zeitwert- und Pensionsfonds werden mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert und sind unter Punkt 13 detailliert erläutert. 4 / VORRÄTE
// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit niedrigeren Wiederbeschaffungswerten angesetzt. In Fremdwährung fakturiertes Material wird mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbar sind, werden berücksichtigt. Entgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und als Fertige Erzeugnisse und Waren ausgewiesen. Unentgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen werden zum Erinnerungswert angesetzt. Der aktuelle Zeitwert beträgt 9 (8) Mio. EUR. Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen und fertigen Erzeugnissen wird das Fertigungsmaterial ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Fertigungslohn und die aktivierungspflichtigen übrigen Kosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital bleiben unberücksichtigt. Die in den fertigen Erzeugnissen enthaltenen Geschäftswagen werden entsprechend dem erwarteten Werteverzehr bewertet. Die Untergrenze bildet der vom Absatzmarkt abgeleitete Wert. Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Durch Bildung von Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Dabei werden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie Waren verlustfrei bewertet, sobald die vom Absatzmarkt abgeleiteten Werte niedriger als die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind. 5 / FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch ausreichende Wertkorrekturen berücksichtigt. Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei längerfristigen Forderungen schlägt sich ein geringerer Kurs am Bilanzstichtag in einer niedrigeren Bewertung der Forderung aufwandswirksam nieder, während ein höherer Kurs (Bewertungsgewinn) unberücksichtigt bleibt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert am Bilanzstichtag ausgewiesen. 6 / SONSTIGE WERTPAPIERE
Bei den Sonstigen Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich um einen Treasury-Fonds. Anteile an Investmentvermögen sind zusammenfassend anzugeben. Die Darstellung enthält neben dem Treasury-Fonds auch den Zeitwert- und den Pensionsfonds, die dem Finanzanlagevermögen zugeordnet und zum Bilanzstichtag mit den entsprechenden Zeitwert- und Pensionsverpflichtungen saldiert werden. Das Anlageziel der Wertpapierfonds ist eine laufzeitadäquate Verzinsung bei entsprechender Risikostreuung. Darin sind folgende Wertpapierklassen enthalten: festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und sonstige Vermögenswerte. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZESonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. 7 / KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENVon den Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 206 (262) Mio. EUR Guthaben bei verbundenen Unternehmen. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDer Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Auf fremde Währungen lautende Guthaben werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. 8 / RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENUnter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. 9 / GEZEICHNETES KAPITALDas Gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2019 unverändert 110.080.000 EUR. Es ist eingeteilt in 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Wert pro Stückaktie beträgt 2,56 EUR. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDas Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. 10 / KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen sowie Einzahlungen der Volkswagen AG, Wolfsburg, aus Vorjahren. 11 / GEWINNRÜCKLAGENDie gesetzliche Rücklage beträgt am Bilanzstichtag 131 (131) Tsd. EUR, die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich auf 1.417 (1.417) Mio. EUR. Infolge der vollständigen Gewinnabführung des Jahresergebnisses 2019 an die Volkswagen AG, Wolfsburg, ergibt sich keine Veränderung der Gewinnrücklagen. 12 / SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEILDie gemäß § 6b EStG übertragenen Veräußerungsgewinne werden zum Bilanzstichtag mit 6 (6) Mio. EUR ausgewiesen. 13 / RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Die Altersversorgungssysteme basieren auf Leistungszusagen, wobei zwischen rückstellungsfinanzierten und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen, Vertriebsaufwendungen, Kosten der Belegschaft sowie Rechtsrisiken aus der Prozess- und Produkthaftung. Darüber hinaus sind Rückstellungen aus dem Entwicklungs- und Einkaufsbereich enthalten. Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung getroffen für den Fall, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig differenzieren zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren, sodass gesamtschuldnerische Haftung besteht. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vergleichsvereinbarungen erfolgt die Belastung dieser Kosten an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Für die versicherungsmathematische Bewertung wird das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen verwendet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere Bewertungsparameter berücksichtigt. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz des Monats Dezember 2019 mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Rückstellungen für Pensionen sind im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden. Der Berechnung von Pensionsrückstellungen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Der Erfüllungsbetrag der nicht über einen Fonds finanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 3.547 (3.305) Mio. EUR. Der Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen, der sich nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergeben würde, übersteigt den in der Bilanz angesetzten Betrag um 445 (501) Mio. EUR. Bei der wertpapiergebundenen Altersversorgung wird der jährliche vergütungsabhängige Versorgungsaufwand durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, in Fonds angelegt. Da die treuhänderisch verwalteten Fondsanteile die Voraussetzungen als Deckungsvermögen erfüllen, erfolgt eine Verrechnung mit den Pensionsverpflichtungen. Das Deckungsvermögen ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Da die zugesagte Mindestleistung in Höhe von 2.492 (1.965) Mio. EUR das korrespondierende Deckungsvermögen um 611 (343) Mio. EUR übersteigt, wird dieser Betrag nach Verrechnung des Deckungsvermögens mit der Verpflichtung als Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen. Das Deckungsvermögen des Pensionsfonds hat sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:
Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 2.492 (1.965) Mio. EUR und wird mit dem Zeitwert des Pensionsfonds saldiert. Der Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen, der sich nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergeben würde, übersteigt den in der Bilanz angesetzten Betrag um 538 (512) Mio. EUR. Folgende Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:
Aufwendungen aus der Altersversorgung sind in den Personalkosten der Funktionsbereiche enthalten. Die Zinsaufwendungen aus der Verpflichtung, aus der Zeitwertänderung des Pensionsfondsvermögens sowie die Aufwendungen aus Zinsänderungen werden im Zinsergebnis erfasst. Verpflichtungen aus Zeitwertguthaben der Mitarbeiter sind durch Vermögensgegenstände gesichert und werden mit diesen verrechnet. Zum Bilanzstichtag liegt der Zeitwert des Zeitwertfonds unter den Anschaffungskosten. Das Deckungsvermögen des Zeitwertfonds hat sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:
Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 319 (279) Mio. EUR und wird mit dem Zeitwert des Zeitwertfonds saldiert. Folgende Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:
Die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit 1,97 (2,32) Prozent abgezinst. 14 / VERBINDLICHKEITEN
Die mittelfristigen Verbindlichkeiten betragen 1.041 (1.475) Mio. EUR. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 912 (1.348) Mio. EUR. Mittelfristige Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 129 (127) Mio. EUR betreffen die Entgeltabrechnung in Höhe von 89 (88) Mio. EUR sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 40 (39) Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit betragen 194 (137) Mio. EUR. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 194 (137) Mio. EUR. Die in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus dem Altersteilzeit-Blockmodell in Höhe von 216 (198) Mio. EUR sind durch Sicherungsübereignung des Geschäftswagenfuhrparks gesichert. // BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Längerfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Ein niedrigerer Kurs (Bewertungsgewinn) wird demgegenüber nicht berücksichtigt. 15 / RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen aus Mehrkomponentengeschäften, denen am Abschlussstichtag noch Leistungspflichten in künftigen Geschäftsjahren gegenüberstehen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG16 / UMSATZERLÖSE
Von den Umsatzerlösen entfallen 74 (74) Prozent auf das Fahrzeuggeschäft. Der Anteil des Fahrzeugexportgeschäfts beträgt 73 (76) Prozent. Größte Umsatzträger waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Baureihen Audi Q5 und Audi A4. Die hohe Nachfrage nach unseren neu eingeführten Modellen Audi e-tron, Audi Q3 und Audi Q8 wirkten sich ebenfalls positiv auf die Umsatzerlöse aus. Die übrigen Umsatzerlöse mit einem Anteil von 26 (26) Prozent des Gesamtumsatzes verteilen sich auf Lieferungen und Leistungen an Beteiligungsunternehmen sowie auf Verkäufe an Dritte. 17 / HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGENDie Herstellungskosten enthalten neben den Produktionskosten der verkauften Erzeugnisse auch die Einstandskosten der abgesetzten Handelswaren. In dieser Position sind zudem die Kosten für Forschung und Entwicklung, die Gewährleistungsaufwendungen sowie die Veränderungen der Wertkorrekturen auf Vorräte ausgewiesen. 18 / VERTRIEBSKOSTENDie Vertriebskosten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen für Marketing und Verkaufsförderung, Ausgangsfrachten, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit. 19 / SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die Übrigen Erträge beinhalten vor allem Erträge aus Währungs- und Rohstoffsicherungsgeschäften und den Ergebnisausgleich aus Beteiligungen. Darüber hinaus sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 376 (377) Mio. EUR enthalten. 20 / SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen und Aufwendungen aus Währungs- und Rohstoffsicherungsgeschäften. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 303 (373) Mio. EUR. 21 / BETEILIGUNGSERGEBNIS
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen - insbesondere mit der Audi Sport GmbH, Neckarsulm - und den Aufwendungen aus Verlustübernahmen - insbesondere von der Autonomous Intelligent Driving GmbH, München - sind weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen resultieren vor allem aus den Gewinnausschüttungen der Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), und der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China). 22 / ZINSERGEBNIS
Das Zinsergebnis beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 683 (770) Mio. EUR und Erträge aus der Abzinsung in Höhe von - (2) Mio. EUR. 23 / STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der Volkswagen AG, Wolfsburg, belasteten Steuern sowie die Steuern, für die die AUDI AG Steuerschuldner ist. Latente Steuern werden aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages bei der Volkswagen AG, Wolfsburg, als Organträger berücksichtigt. // SONSTIGE STEUERNDie Sonstigen Steuern in Höhe von 34 (32) Mio. EUR sind den Herstellungs-, Vertriebs- und Allgemeinen Verwaltungskosten zugeordnet. 24 / AUFGRUND EINES GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES ABGEFÜHRTER GEWINNAn die Volkswagen AG, Wolfsburg, sind aufgrund des Gewinnabführungsvertrages 3.752 (1.096) Mio. EUR abzuführen. // PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGENAperiodische Erträge in Höhe von 1.948 (1.360) Mio. EUR beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen mit 1.619 (885) Mio. EUR. Diese entfallen hauptsächlich auf die Bereiche Gewährleistung, Vertrieb sowie ausstehende Rechnungen. Die Aufwendungen, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 506 (1.459) Mio. EUR und beinhalten im Wesentlichen die aperiodischen Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 472 (532) Mio. EUR. Sonstige periodenfremde Erträge und Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf das Sonstige betriebliche Ergebnis. ERGÄNZENDE ANGABEN/ MATERIALAUFWAND
/ PERSONALAUFWAND
/ IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER
1) Davon befanden sich 1.945 (1.732) in der
passiven Phase der Altersteilzeit.
/ DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE // ART UND UMFANGDie AUDI AG ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Währungsschwankungen ausgesetzt. Durch den Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte werden die Risiken betrags- und fristenkongruent begrenzt. Rohstoffe unterliegen aufgrund der Volatilität der Rohstoffmärkte Preisschwankungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Warentermingeschäfte eingesetzt. Insgesamt bestehen Devisen- und Warentermingeschäfte im Nominalvolumen von 32.733 (29.402) Mio. EUR. Die Nominalvolumina der Cashflow-Hedges zur Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken stellen die Summe der Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente weisen eine maximale Sicherungslaufzeit von fünf Jahren auf und werden in Portfolios zusammengefasst. Folgende Tabelle stellt die Nominalvolumina und Zeitwerte der derivativen, nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Finanzinstrumente dar:
Für das übrige Risikovolumen der Devisentermingeschäfte in Höhe von 25.978 (21.987) Mio. EUR und Devisenoptionsgeschäfte in Höhe von 905 (3.425) Mio. EUR werden Bewertungseinheiten gebildet. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hieraus positive Zeitwerte bei Devisentermingeschäften in Höhe von 208 (713) Mio. EUR und bei Devisenoptionsgeschäften in Höhe von 2 (32) Mio. EUR sowie negative Zeitwerte bei Devisentermingeschäften in Höhe von 564 (216) Mio. EUR und bei Devisenoptionsgeschäften in Höhe von 1 (16) Mio. EUR. Die in Bewertungseinheiten eingeschlossenen Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte dienen zur Absicherung des Wechselkursrisikos erwarteter Transaktionen in Höhe von 26.883 (24.797) Mio. EUR und schwebender Geschäfte in Höhe von 0 (615) Mio. EUR. Zusätzlich werden Bewertungseinheiten für Devisensicherungsgeschäfte für die Absicherung von Vermögensgegenständen in Höhe von 221 (794) Mio. EUR gebildet. Daraus ergeben sich positive Zeitwerte zum Bilanzstichtag in Höhe von 0 (8) Mio. EUR sowie negative Zeitwerte in Höhe von 6 (6) Mio. EUR. Bei den mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Absatz- sowie Einkaufsgeschäfte. Auf Basis der geplanten Volumina dieser Geschäfte werden Absicherungsstrategien entwickelt und entsprechende Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Der Sicherungszusammenhang wird fortlaufend überwacht und ist hinreichend, da Grund- und Sicherungsgeschäft gleichartigen und gegenläufig wirkenden Risikoarten ausgesetzt sind. Darüber hinaus bestehen sonstige Termingeschäfte im Rahmen der Absicherung von Restwertrisiken. Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit Vertriebspartnern, wonach im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen teilweise von der AUDI AG getragen werden. Das Nominalvolumen beträgt 5.295 (5.112) Mio. EUR bei einem Zeitwert von -492 (-603) Mio. EUR. // BEWERTUNGSMETHODENDie Zeitwerte der Devisen- und Warensicherungsgeschäfte entsprechen im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Für einen wesentlichen Teil der zu Sicherungszwecken eingesetzten Devisentermingeschäfte erfolgt eine Zusammenfassung der sich gegenläufig verhaltenden Geschäfte zu Bewertungsportfolios. Etwaige aus dem Grundgeschäft eingetretene Wertminderungen oder drohende Verluste werden mit gegenläufigen Effekten aus dem Sicherungsgeschäft außerbilanziell verrechnet; lediglich verbleibende negative Saldoüberhänge werden erfolgswirksam erfasst (Einfrierungsmethode). Die Prüfung der Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wird prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Effektivitätstests in Form der Dollar-Offset-Methode. Alle gebildeten Bewertungseinheiten waren vollständig effektiv. Die Bewertung der Absicherung von Restwertrisiken stützt sich auf von der Restwertkommission verabschiedete Restwertempfehlungen sowie auf marktübliche Händlereinkaufswerte. Abhängig von der Entwicklung der Händlereinkaufswerte im Bewertungszeitpunkt ergeben sich Chancen bzw. Risiken für die AUDI AG, wobei nur Risiken in Form von Drohverlustrückstellungen unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden. // BILANZPOSTEN UND BUCHWERTEDerivative Finanzinstrumente sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:
Die Kurssicherungsgeschäfte werden grundsätzlich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Volkswagen AG, Wolfsburg, für die AUDI AG durchgeführt. Zudem bestehen Rückstellungen für negative Marktwerte aus Restwertrisiken in Höhe von 551 (674) Mio. EUR. Es bestehen nicht angesetzte positive Marktwerte in Höhe von 59 (71) Mio. EUR. Die Erläuterung der abgesicherten Risiken und der Sicherungsstrategie ist im zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG enthalten. / HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ähnlichen Haftungsverhältnissen enthalten eine gesamtschuldnerische Haftung für Altersversorgung in Höhe von 15 (13) Mio. EUR. Die Inanspruchnahme der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering eingeschätzt. Dies gilt auch für den wesentlichen Umfang der Sicherheiten, die für fremde Verbindlichkeiten bestellt sind. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Bei von der Dieselthematik betroffenen Vierzylinder-TDI-Motoren ist die AUDI AG in verschiedenen Ländern in Rechtsverfahren mit einbezogen. Die Verteidigung einschließlich der damit verbundenen Konsequenzen liegt aufgrund bestehender Vereinbarungen in der Verantwortung der Volkswagen AG, Wolfsburg. Insofern wird hierfür kein Ressourcenabfluss erwartet, der eine Rückstellungsbildung rechtfertigt. Eine Inanspruchnahme der AUDI AG bezüglich der Vierzylinder-TDI-Thematik aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird als höchst unwahrscheinlich erachtet. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die AUDI AG durch Genehmigungen für technische Maßnahmen, abgeschlossene Verfahren und Vereinbarungen mit verschiedenen Behörden und Interessengruppen weitere Fortschritte bei der Dieselthematik erzielen. Trotz der fortschreitenden Abarbeitung der Dieselthematik bestehen in verschiedenen Ländern laufende rechtliche Sammel- oder Individualklagen sowie sonstige Verfahren. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und den noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Ein Teil der oben erwähnten Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, sodass bisher die Anspruchsgrundlagen teilweise durch die Kläger nicht spezifiziert wurden und / oder die Anzahl der Kläger beziehungsweise die geltend gemachten Beträge nicht hinreichend konkret feststehen und somit sich mögliche finanzielle Auswirkungen nicht bewerten lassen. Daher wird insgesamt ein Erinnerungswert von 1 EUR unter den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ähnlichen Haftungsverhältnissen berücksichtigt. / NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTEDie AUDI AG finanziert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen verbundenen Unternehmen sowie einigen ausgewählten konzernfremden Importeuren auf der Grundlage eines echten Factorings über die Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), bzw. die Volkswagen Finance Belgium S.A., Brüssel (Belgien). Ausgewählte Forderungen gegen Partner der inländischen Vertriebsorganisation werden auf Grundlage eines echten Factorings über die Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, finanziert. Das Volumen belief sich im Geschäftsjahr auf 8 (8) Mrd. EUR. In dieser Höhe sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. Besondere Risiken entstehen aus diesen Geschäften nicht. Rücknahmeverpflichtungen aus Buy-back-Geschäften bestehen in Höhe von 1.710 (1.368) Mio. EUR. Davon entfallen 1.120 (952) Mio. EUR auf verbundene Unternehmen. / SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie nicht in der Bilanz erscheinenden Verpflichtungen aus mehrjährigen Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen betragen 691 (523) Mio. EUR. Davon betreffen 100 (102) Mio. EUR verbundene Unternehmen. Der Gesamtbetrag verteilt sich auf folgende Laufzeiten: kurzfristig 178 (182) Mio. EUR, mittelfristig 324 (292) Mio. EUR und langfristig 189 (49) Mio. EUR. Die AUDI AG haftet aus ihren Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen, insbesondere das Bestellobligo, liegen im geschäftsüblichen Rahmen. / HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers findet sich im Konzernanhang unter der Textziffer 49. Der überwiegende Teil des Honorars für den Abschlussprüfer entfiel 2019 auf die Prüfung des Konzernjahresabschlusses und den Review des Konzernhalbjahresabschlusses der AUDI AG sowie auf die Prüfung der Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften und die Reviews der Quartalsabschlüsse der AUDI AG. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers enthalten im Berichtsjahr insbesondere Beratungsleistungen in den Bereichen IT und Prozessoptimierung. / ANGABEN ZU AUFSICHTSRAT UND VORSTANDDie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien sind auf den Seiten 50 bis 53 angegeben. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf 17.479 (18.014) Tsd. EUR. Davon entfallen 3.964 (4.834) Tsd. EUR auf die fixen und 13.515 (13.180) Tsd. EUR auf die variablen Vergütungsbestandteile. Die variablen Komponenten enthalten Aufwendungen für Boni in Höhe von 8.447 (8.237) Tsd. EUR sowie für den Long Term Incentive (LTI) und Langzeitbonus in Form eines Performance-Share-Plans in Höhe von 5.068 (4.943) Tsd. EUR. Die Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung gemäß § 285 Nr. 9a HGB erfolgt im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist. Im Zusammenhang mit dem geplanten vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorstand wurden insgesamt mögliche Vergütungen in Höhe von 10.900 Tsd. EUR zurückgestellt. Im Vorjahr wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von 6.001 Tsd. EUR zugesagt. Vorstandsmitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pensionszahlungen und eine Dienstunfähigkeitsrente. Die Pensionsrückstellungen für aktuelle Vorstände belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 35.962 (31.228) Tsd. EUR. Die Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen 22.453 (21.440) Tsd. EUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 87.745 (83.462) Tsd. EUR zurückgestellt. Die Bezüge des Aufsichtsrats der AUDI AG gemäß § 285 Nr. 9a HGB betragen 2.219 (1.594) Tsd. EUR, davon sind 252 (290) Tsd. EUR fixe Vergütungsbestandteile sowie 1.967 (1.304) Tsd. EUR variable Vergütungsbestandteile. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile bemisst sich in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2019 zu leistenden Ausgleichszahlung entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung. Die tatsächliche Auszahlung einzelner Teile der Gesamtvergütung, die erst mit endgültiger Festsetzung der Ausgleichszahlung feststeht, erfolgt gemäß § 16 der Satzung im Geschäftsjahr 2020. Der Aufsichtsrat der AUDI AG beschloss Ende des Jahres 2018, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 anzupassen. Im Geschäftsjahr 2019 ist das neue Vergütungssystem für zwei Vorstände anzuwenden. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Die Vergütungssystematik für Aufsichtsrat und Vorstand ist im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist, dargestellt. / NACHTRAGSBERICHTIm Januar 2020 wurde die zum 31. Dezember 2019 als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim, zu einem Veräußerungspreis von 650 Mio. EUR an die Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg, veräußert. Aus den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus können sich negative Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 ergeben. Weitere Ausführungen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und Chancenbericht". Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2019 keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung. / ENTSPRECHENSERKLÄRUNGVorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben am 20. November 2019 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und anschließend auf der Audi Internetseite www.audi.com/ cgc-declaration dauerhaft zugänglich gemacht. / MUTTERGESELLSCHAFTDas Aktienkapital der AUDI AG befindet sich zu rund 99,64 Prozent im Eigentum der Volkswagen AG, Wolfsburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen ist. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, mit 53,1 Prozent die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche Automobil Holding SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 Prozent der Stammaktien gehören. Die Porsche Automobil Holding SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken. / MITTEILUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN VON VERÄNDERUNGEN DES STIMMRECHTSANTEILS AN DER AUDI AG NACH DEM WERTPAPIERHANDELSGESETZ 1)// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 10.11.20171. Angaben zum EmittentenAUDI AG Auto-Union-Straße 1 85045 Ingolstadt Deutschland 2. Grund der Mitteilung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäremit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung:08.11.2017 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
10. Sonstige Erläuterungen:Diese Stimmrechtsmitteilung erfolgt gleichzeitig mit befreiender Wirkung für die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und die Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg. Auf Grund der Veräußerung der Beteiligung an der Auto 2015 Beteiligungs GmbH durch die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, werden auch der Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und der Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg, keine Stimmrechte an der AUDI Aktiengesellschaft mehr zugerechnet. // STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 17. JUNI 20161. Angaben zum EmittentenAUDI AG Auto-Union-Straße 1 85045 Ingolstadt Deutschland 2. Grund der Mitteilung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäremit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 5. Datum der Schwellenberührung15.06.2016 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 3. JUNI 20161. Angaben zum EmittentenAUDI AG Auto-Union-Straße 1 85045 Ingolstadt Deutschland 2. Grund der Mitteilung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäremit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 5. Datum der Schwellenberührung01.06.2016 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
b. 1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b. 2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 3. JUNI 20161. Angaben zum EmittentenAUDI AG Auto-Union-Straße 1 85045 Ingolstadt Deutschland 2. Grund der Mitteilung
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
4. Namen der Aktionäremit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 5. Datum der Schwellenberührung01.06.2016 6. Gesamtstimmrechtsanteile
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständena. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
/ STIMMRECHTSMITTEILUNGEN AUS VORJAHREN// Die Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 31.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat: Dr. Geraldine Porsche, Österreich, Diana Porsche, Österreich, Felix Alexander Porsche, Deutschland. Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende, von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzbur g; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // 1. Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat: Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Österreich, Herr Dr. Dr. Christian Porsche, Österreich, Herr Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Österreich. Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende, von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg; Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. 2. Die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. 3. Die Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. 4. Die Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. // Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 17. Dezember 2014 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen Tag und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG). 1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." // Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. Dezember 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 2. Dezember 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart; Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 4. Dezember 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen Tag und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG). 1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." // Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilenden") haben der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 11. September 2013 und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: "Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG). 1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." // Die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Louise Daxer-Piech GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Louise Daxer-Piech GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg. // Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 9. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: "Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimmrechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG). 1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. 2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet." // Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. // Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der LK Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der LK Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald. // Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI Aktiengesellschaft am 29. September 2010 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten 42.807.797 Stimmrechte sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz Nr. 1 WpHG über die folgenden kontrollierten Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI Aktiengesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt: Wolfgang Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, jeweils Grünwald, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg. Die Stimmrechte wurden nicht durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Erwerbsrechts erlangt. // 1. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Deutschland) 2. Mag. Josef Ahorner (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 3. Mag. Louise Kiesling (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 4. Prof. Ferdinand Alexander Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 5. Dr. Oliver Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 6. Kai Alexander Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 7. Mark Philipp Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 8. Gerhard Anton Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 9. Ing. Hans-Peter Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 10. Peter Daniell Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 11. Dr. Wolfgang Porsche (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 12. Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 13. Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 14. Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 15. Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 16. Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 17. Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 18. Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 19. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 20. Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 21. Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 22. Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 23. Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 24. Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 25. Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 26. Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 27. Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 28. Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 29. Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland) 30. Dr. Hans Michel Piëch (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) 31. Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) 32. Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland) 33. Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien (Österreich) 34. Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) 35. Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland) 36. Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen: Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) ANTEILSBESITZ GEMÄSS §§ 285 UND 313 HGBfür die AUDI AG und den Audi Konzern sowie Darstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß IFRS 12 zum 31.12.2019
1) auf Basis der Einzelabschlüsse nach
Landesrecht; Ergebnis nach Steuern
MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DEREN MANDATEStand aller Angaben: 31. Dezember 2019 Abraham Schot ( * 1961) Vorsitzender des Vorstands, seit dem 1. Januar 2019 Marketing und Vertrieb 1) , vom 1. September 2017 bis 30. Juni 2019 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Markengruppe "Premium", seit dem 1. Januar 2019 Staatsangehörigkeit: niederländisch Wendelin Göbel ( * 1963) Personal und Organisation, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ♦ Lebenshilfe Werkstätten der Region 10 GmbH, Ingolstadt ♦ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg Peter Kössler ( * 1959) Produktion und Logistik, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ♦ ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Ingolstadt ♦ Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg Dr. Bernd Martens ( * 1966) Beschaffung und IT, seit dem 1. September 2012 Staatsangehörigkeit: deutsch Hans-Joachim Rothenpieler ( * 1957) Technische Entwicklung, seit dem 1. November 2018 Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig Alexander Seitz ( * 1962) Finanz, China und Recht, seit dem 1. September 2017 Staatsangehörigkeit: deutsch Hildegard Wortmann ( * 1966) Marketing und Vertrieb, seit dem 1. Juli 2019 Staatsangehörigkeit: deutsch
1) vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019
kommissarisch
Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung im Audi Konzern weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.
♦ vergleichbare Mandate im In- und Ausland
MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND DEREN MANDATEStand aller Angaben: 31. Dezember 2019 Dr.-Ing. Herbert Diess ( * 1958) 1) seit dem 7. Mai 2018 Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw; Markengruppe "Volumen"; China Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ FC Bayern München AG, München ■ Infineon Technologies AG, Neubiberg Peter Mosch ( * 1972) 1) , seit dem 1. Juli 2001 Stellv. Vorsitzender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt Mag. Josef Ahorner ( * 1960), seit dem 30. November 2015 Unternehmer, Wien, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ♦ Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien ♦ EMARSYS eMarketing Systems AG, Wien, Österreich (Vorsitzender) Rita Beck ( * 1970), seit dem 13. Dezember 2016 Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Marianne Heiß ( * 1972), seit dem 7. Mai 2018 Chief Executive Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ■ Volkswagen AG, Wolfsburg Johann Horn ( * 1958), seit dem 1. Januar 2000 Bezirksleiter der IG Metall Bayern, München Staatangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ EDAG Engineering GmbH, Wiesbaden ■ EDAG Engineering Holding GmbH, München ■ Siemens Healthcare GmbH, München Gunnar Kilian ( * 1975) 1) , seit dem 9. Mai 2018 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Wolfsburg AG, Wolfsburg Rolf Klotz ( * 1958), seit dem 16. Mai 2013 Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Dr. Julia Kuhn-Piëch ( * 1981), seit dem 30. November 2015 Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ MAN SE, München ■ MAN Truck & Bus AG, München ■ TRATON SE, München ♦ Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt Petra Otte ( * 1973), seit dem 9. Mai 2018 Gewerkschaftssekretärin/Pressesprecherin der IG Metall Baden-Württemberg, Stuttgart Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Heidelberger Druckmaschinen AG, Wiesloch Dr. jur. Hans Michel Piëch ( * 1942), seit dem 19. November 2009 Rechtsanwalt, Wien, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stellv. Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien ♦ Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA ♦ Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hongkong ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich ♦ Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch ( * 1951), seit dem 25. April 2003 Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Autostadt GmbH, Wolfsburg ■ Bertelsmann Management SE, Gütersloh ■ Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ TRATON SE, München (Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender) ■ Wolfsburg AG, Wolfsburg ♦ Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stellv. Vorsitzender) Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche ( * 1961), seit dem 19. November 2009 Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche ( * 1943), seit dem 10. Mai 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart Staatsangehörigkeit: österreichisch Mandate: ■ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender) ■ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender) ■ Volkswagen AG, Wolfsburg ♦ Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender) ♦ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien ♦ Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA ♦ Porsche Greater China, bestehend aus: Porsche (China) Motors Limited, Shanghai Porsche Hong Kong Limited, Hongkong ♦ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich ♦ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich Rainer Schirmer ( * 1966), seit dem 9. Mai 2018 Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Mandat: ■ Audi BKK, Ingolstadt Jörg Schlagbauer ( * 1977), seit dem 7. Februar 2006 Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi BKK, Ingolstadt (alternierender Vorsitzender) ■ BKK Landesverband Bayern, München (alternierender Vorsitzender) ■ Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, Ingolstadt Irene Schulz ( * 1964), seit dem 11. Juli 2016 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, Frankfurt am Main Staatsangehörigkeit: deutsch Helmut Späth ( * 1956), seit dem 25. Mai 2010 Betriebsrat der AUDI AG, Werk Ingolstadt Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Audi BKK, Ingolstadt ♦ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg Stefanie Ulrich ( * 1965), seit dem 14. September 2017 Personalleitung Neckarsulm, Werk Neckarsulm Staatsangehörigkeit: deutsch Mandate: ■ Agentur für Arbeit, Heilbronn ■ Audi BKK, Ingolstadt Hiltrud Dorothea Werner ( * 1966) 1) , seit dem 16. Februar 2017 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg Staatsangehörigkeit: deutsch
1) Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im
Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und
-überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere
Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen
Beteiligungsunternehmen wahr.
BILANZEIDVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Audi Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Ingolstadt, 18. Februar 2020 Der Vorstand Abraham Schot Wendelin Göbel Peter Kössler Dr. Bernd Martens Hans-Joachim Rothenpieler Alexander Seitz Hildegard Wortmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt / VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS// PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AUDI Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. // GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. // HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - DIESELTHEMATIKWir verweisen auf die im Anhang des Jahresabschlusses im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" und im Lagebericht im Abschnitt "Rechtsrisiken" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss. Auf der Grundlage der dargestellten und dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bis zur Information durch die US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) im Herbst 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahresabschluss als auch auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 und die Vorjahre haben. Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen technischen Lösungen sowie der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. // BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik (2) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik(1) Gesellschaften des Audi Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Dieselmotoren in bestimmten Fahrzeugen des Audi Konzerns involviert. Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Softwaremaßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden und Händlern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen und kundenspezifische Vertriebsprogramme. Die AUDI Aktiengesellschaft erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik entstandenen Aufwendungen in den Herstellungskosten, Vertriebskosten sowie im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Der negative Effekt auf das Jahresergebnis 2019 beläuft sich auf insgesamt 81 Mio. EUR. Die ausgewiesenen Rückstellungen unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Audi Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinandergesetzt und den Umsetzungstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweisen unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrundeliegende Mengengerüst haben wir mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrundeliegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen. Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziellen Dokumenten, insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den einbezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert. Unter Berücksichtigung der im Anhang und im Lagebericht dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" des Anhangs und den Abschnitten "Dieselthematik" und "Rechtsrisiken" im Lagebericht enthalten. (2) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft(1) Im Jahresabschluss der AUDI Aktiengesellschaft sind unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" (13.293 Mio. EUR) Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft enthalten. Diese Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Motorrädern, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Abzinsung mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt und anhand der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt wurde. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. (2) Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Ergebnis haben, haben wir auf Basis der Ergebnisse unserer Aufbau- und Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Abzinsung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Erläuterung zur Bilanz, 13 / Rückstellungen" des Anhangs enthalten. [3] Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
// VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. // VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. / SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN// ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1970 als Abschlussprüfer der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. / VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schumann."
Ingolstadt, den 18. Februar 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer www.audi.com/investor-relations |
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