CHP Ingenieurgesellschaft mbHLiquidiert

44139 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 12289
Eingetragen
23.8.1996
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung und Entwicklung von Bauwerken, Verkehrsanlagen, Fertigteilen, einschl. Projektsteuerung, die Planung, Entwicklung und Vorbereitung zur Erbringung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Leistungen im Sinne des BauGB und des StädtebauFG, Erstellung von Plänen und Studien sowie die Erbringung von Leistungen zur Bewältigung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Umweltverträglichkeit, des Umweltverträglichkeit, des Umweltschutzes, Erstellung von Studien zur Standortfindung, Objekt-, Vor- und Entwurfsplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, deren Errichtung, Umbau und Modernisierung, verkehrsplanerische Leistungen, Leistungen der Tragwerksplanung und technischen Ausrüstung, Leistungen für thermische Bauphysik, Wärme- und Schallschutz, Bau- und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie vermessungstechnische Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Prof. Petersen
seit 12.3.2012
Liquidator
Jürgen Prof. Hansen
seit 12.3.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

CHP Ingenieurgesellschaft mbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 5.767,61 8.331,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152,83 138,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 152,83 138,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.614,78 8.192,52
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 307.010,82 306.346,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 312.778,43 314.677,55

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 331.910,74 331.359,68
III. Jahresfehlbetrag 664,67 551,06
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 307.010,82 306.346,15
B. Rückstellungen 4.020,00 3.340,00
C. Verbindlichkeiten 308.758,43 311.337,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 228.154,85 230.733,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 312.778,43 314.677,55

Anhang


Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der CHP Ingenieurgesellschaft mbH in Insolvenz, Dortmund, wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt.

Über das Vermögen der CHP Ingenieurgesellschaft mbH, Dortmund, wurde am 06. Juli 2004 beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 176/03 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bilanzierung und Bewertung
Die CHP Ingenieurgesellschaft in Insolvenz, Dortmund, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt es sich um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO.

gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin

Dortmund, 30. Mai 2011

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 80.603,58 EUR.

1.1.2008 - 31.12.2008

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 80.603,58 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch nicht erforderlich.

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