Fiene & Co. GmbH
Grenzweg 34, 44267 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Seier seit 5.3.2015 | Geschäftsführer |
Peter Masala seit 11.10.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Generalagentur Fiene & Co. GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2011der Firma Generalagentur Fiene & Co. GmbH, DortmundI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung, sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt. Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang aufzustellen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet. Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden sinngemäß Anwendung. Ferner sind erstmals zum 01.01.2010 die neuen Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter Anwendung der Übergangsvorschriften gemäß der Artikel 66 und 67 EGHGB beachtet worden. Eine Notwendigkeit für eine eigenständige BilMNoG-Eröffnungsbilanz ist wegen fehlender Umstellungseffekte nicht gegeben. Deshalb ergibt sich auf Grund des Übergangs auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG auch kein außerordentliches Ergebnis, welches dem handelsrechtlichen Eigenkapital zugeordnet werden müsste. Die bisherige Form der Darstellung und angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchberechnung der Stetigkeit liegt nicht vor (Art. 67, Abs. 8 S. 1 EGHBGB). Eine Angleichung der Vorjahreszahlen wurde entsprechend Art. 67, Abs. 8, S. 2 EGHGB nicht durchgeführt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 i. V. m. 267, Abs. 1 HGB auf. Insoweit wurden größenabhängige und sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Ausnahmsweise in den Fällen, bei denen der Werteverzehr des Vermögensgegenstandes sachgerecht höher ermittelt worden ist, wurde eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende höhere Abschreibungsmethode handelsrechtlich umgesetzt. Für in 2011 neu angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter und Anschaffungskosten zwischen 150,-- € bis 1.000,-- € wurde ein steuerlicher Sammelposten gebildet, der jährlich mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte, unter Beachtung eines evtl.. Ausfallrisikos, um Nennwert. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Bilanzstichtag nicht. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert. Sonstige Rückstellungen wurden in Hohe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Preis- u. Kostensteigerungen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten werden, sind berücksichtigt. Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen keine. Neue Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 nicht eingegangen worden. III. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durchgeführt von a) Herrn Jochaim Fiene Grenzweg 34 44267 Dortmund b) Herrn Peter Masala Auf dem Spiekstück 46 58239 Schwerte Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Schwerte, sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2012 festgestellt. |
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